Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fragen zu Steuern und Investitionen


von Steuer-Neuling (Gast)


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Guten Morgen zusammen.

Erst einmal folgendes Szenario: ich habe durch eine Investition, sagen 
wir, 100€ bekommen. Z. B. als Zinsen aus dieser Investition.

Meine Fragen:
Wir ignorieren jetzt den Sparerpauschbetrag. Auf diese 100€ fallen 
Steuern an. Die Kapitalertragssteuer und gegebenenfalls die 
Kirchensteuer.
Muss ich jetzt die entsprechende Steuer direkt an das Finanzamt 
überweisen? Wie lange darf man damit warten? Oder zieht meine Bank die 
Steuern automatisch ab von allen „Gewinnen“, die, außer Gehalt, auf mein 
Konto eingehen?

Grüße

von Rainer S. (enevile) Benutzerseite


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Steuer-Neuling schrieb:
> Die Kapitalertragssteuer und gegebenenfalls die
> Kirchensteuer.

und Solidaritätssteuer.

Steuer-Neuling schrieb:
> Muss ich jetzt die entsprechende Steuer direkt an das Finanzamt
> überweisen? Wie lange darf man damit warten?

Spätestens zur Steuererklärung die du dann machen MUSST.

von Steuer-Neuling (Gast)


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Rainer S. schrieb:
> Spätestens zur Steuererklärung die du dann machen MUSST.

Vielen Dank, Rainer.
Leider eine ganz dumme Frage, ich bin noch Schüler.
Man zahlt seine Steuern und gut, wofür macht man eine Steuererklärung? 
Eine Steuererklärung ist ja keine Steuerzahlung? Wofür also?

Danke für Eure Geduld

von Gunnar F. (gufi36)


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Kapitalertragssteuer wird über dem Freibetrag (glaube 801€) direkt von 
der Bank ans Finanzamt abgeführt.
Du musst in der Steuererklärung die Anlage Kap (italertrag) mit abgeben.
Damit berechnet das Amt deine Steuerlast.

von Steuer-Neuling (Gast)


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Gunnar F. schrieb:
> Kapitalertragssteuer wird über dem Freibetrag (glaube 801€) direkt von
> der Bank ans Finanzamt abgeführt.
> Du musst in der Steuererklärung die Anlage Kap (italertrag) mit abgeben.
> Damit berechnet das Amt deine Steuerlast.

Korrekt!
Muss ich den Freibetrag nur bei meiner Bank einreichen und alle Gewinne 
unter 801€ sind dann steuerfrei? Oder muss ich den Freibetrag bei der 
jeweiligen Investitionsplattform einreichen.

Sorry, Fragen über Fragen

von Gunnar F. (gufi36)


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Da darfst Freistellungsaufträge beliebig, aber nicht über 801€ gesamt, 
auf deine Konten verteilen. Die Banken sind dem FA gegenüber 
auskunftspflichtig.

von Gunnar F. (gufi36)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Man zahlt seine Steuern und gut, wofür macht man eine Steuererklärung?
> Eine Steuererklärung ist ja keine Steuerzahlung? Wofür also?

Wenn alless regulär läuft, berechnet das FA deine Steuer und gut ist. 
Dann brauchst du auch keiner StErkl. abgeben.
Wenn es in deinem Interesse ist, machst du es trotzdem: Sonderausgaben, 
Belastungen, Werbungskosten. Dann kriegst du Geld zurück.

Wenn du zusätzliche Erträge hast, musst du sie abgeben und musst u,U. 
nachzahlen.

von Torsten S. (torstensc)


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Man muss den Freibetrag an der Stelle einreichen wo der Gewinn anfällt. 
Kann man auch aufteilen. Insgesamt allerdings nur 801Euro. Über dem 
angegebenen Betrag führt die Einrichtung dann die Steuern ab. Am 
Jahresende bekommt man eine Übersicht über die Erträge. Mit der Anlage 
Kap wird das dann beim Finanzamt bei der Steuererklarung angegeben.

von Gunnar F. (gufi36)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Korrekt!

War das nur eine Testfrage?

von MaWin (Gast)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Muss ich jetzt die entsprechende Steuer direkt an das Finanzamt
> überweisen

Kommt drauf an.

Beim Arbeitslohn macht das dein Arbeitgeber, bei Zinsen die Bank, aber 
wenn es kein anderer für dich macht, musst du es tun.
Besonders bei der Mehrwertsteuer, die musst du schon in dem Monat an den 
Stast abdrücken in dem du die Rechnung schreibst, und noch nicht mal das 
Geld vom Kunden erhalten hast, sonstige Steuern meist erst nach der 
Steuererklärung.

Steuer-Neuling schrieb:
> wofür macht man eine Steuererklärung

Um alles zusammen zu zählen, gegeneinander aufzurechnen, und entweder 
nachzahlen oder rückzahlen, denn pauschal abgeführte Steuern decken 
nicht deine Besonderheiten ab, die können das ja nicht wissen.

von Steuer-Neuling (Gast)


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Gunnar F. schrieb:
> War das nur eine Testfrage?

Nein, das hat mir mein Lehrer gesagt. Sonst wird mir in der Schule 
nichts beantwortet.

Hier kann ich endlich Dinge erfragen, die mich wirklich interessieren.

Noch eine Frage: was für ein Konto hat das Finanzamt, wo die Steuern 
eingehen? Bei welcher Bank ist das Finanzamt?

Danke für alle Antworten

von MaWin (Gast)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Muss ich den Freibetrag nur bei meiner Bank einreichen und alle Gewinne
> unter 801€ sind dann steuerfrei? Oder muss ich den Freibetrag bei der
> jeweiligen Investitionsplattform einreichen

Du musst gar keine Freibeträge verteilen. Du bekommst dann nach der 
Steuererklärung die zu viel abgezogenen 385 EUR zurück.

Wenn du aber dss Geld gerne gleich hättest, machst du einen 
Freistelljngsauftrag. Davon bekommt das Finanzamt aber mit, also nicht 
mehr verteilen als erlaubt.

von Steuer-Neuling (Gast)


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MaWin schrieb:
> Steuer-Neuling schrieb:
> Muss ich den Freibetrag nur bei meiner Bank einreichen und alle Gewinne
> unter 801€ sind dann steuerfrei? Oder muss ich den Freibetrag bei der
> jeweiligen Investitionsplattform einreichen
>
> Du musst gar keine Freibeträge verteilen. Du bekommst dann nach der
> Steuererklärung die zu viel abgezogenen 385 EUR zurück.
>
> Wenn du aber dss Geld gerne gleich hättest, machst du einen
> Freistelljngsauftrag. Davon bekommt das Finanzamt aber mit, also nicht
> mehr verteilen als erlaubt.

Danke.
Das heißt: Für Aktiengewinne kann ich z. B. 400€ bei meiner Bank 
beantragen und 401€ bei meiner Investmentplattform?

Danke

von Ingenieur (Gast)


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Steuer-Neuling schrieb:
> ür Aktiengewinne kann ich z. B. 400€ bei meiner Bank beantragen und 401€
> bei meiner Investmentplattform?

Was meinst du mit Investmentplattform? Ist das denn keine Bank? Geht das 
überhaupt ohne Banklizenz?

von Steuer-Neuling (Gast)


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Ingenieur schrieb:
> Was meinst du mit Investmentplattform? Ist das denn keine Bank? Geht das
> überhaupt ohne Banklizenz?

Zum Beispiel eine Crowdinvesting-Plattform.

Grüße

von Alfred (Gast)


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...Moment bitte, gleich sende ich dir die Bankverbindung des Finanzamts,
auf das du und andere Trolle deine Steuern überweisen kannst....

von Steuer-Neuling (Gast)


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Noch eine Frage:

Kann man auch alle „Gewinne“, die zusätzlich neben dem Gehalt 
reinkommen, „verrenten“? Also z. B. die obigen 100€ Investitionsgewinn 
oder ein kleiner Lottogewinn (500€) oder Gewinn aus einem Onlineshop?
Oder wird nur vom Gehalt in die gesetzliche Rentenversicherung 
einbezahlt?

Grüße

von MaWin (Gast)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Oder wird nur vom Gehalt in die gesetzliche Rentenversicherung
> einbezahlt

Ja. Freiwillige zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse 
sind leider arg limitiert auf bestimmte Sonderfälle, man möchte dass du 
dein Geld den privatwirtschaftlichen Riester und Rührup Versicherungen 
in den Rachen wirfst damit die von deinem Geld bessere Profite abzwacken 
können.

Auch ist die Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten geschickt so gedreht 
worden, dass nur grosse Banken dsvon profitieren können (ausser jetzt 
die Deutsche Bank die mit der Aufgabe ihrer Aktienspekukation auf 
Milliarden nicht gegenrechenvarer Verluste sitzen bleiben) und du fast 
immer nichts zum Gegenrechnen hast sondern die Verluste alleine trägst 
während von den Gewinnen der Staat Steuern abzieht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Kann man auch alle „Gewinne“, die zusätzlich neben dem Gehalt
> reinkommen, „verrenten“?

Verrenten? Grundsätzlich muss man auf ALLE Einkünfte Steuern zahlen. 
Egal ob Lohn, Gehalt, Selbständig, Vermietung, Landwirtschaft etc. etc.

Einzahlen in die RV bringt doch eh nichts wenn man schon über 
Bemessungsgrenze ist.


> oder ein kleiner Lottogewinn (500€)

Lottogewinne und sonstige staatlichen Glückspielgewinne sind steuerfrei.

: Bearbeitet durch User
von Jens P. (picler)


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Steuer-Neuling schrieb:
> Leider eine ganz dumme Frage, ich bin noch Schüler.

Bis hierher habe ich dir das noch geglaubt.

Steuer-Neuling schrieb:
> Kann man auch alle „Gewinne“, die zusätzlich neben dem Gehalt
> reinkommen, „verrenten“? Also z. B. die obigen 100€ Investitionsgewinn
> oder ein kleiner Lottogewinn (500€) oder Gewinn aus einem Onlineshop?
> Oder wird nur vom Gehalt in die gesetzliche Rentenversicherung
> einbezahlt?

Ab hier aber nicht mehr.

Wenn es dich wirklich interessiert und du wirklich Schüler bist, 
solltest du Google oder eine Suchmaschine deiner Wahl bedienen können. 
Außer wenn du vielleicht auf der Waldorfschule bist.

Ich kenne das übrigens von jeder Bank, wo ich in den letzten 20 Jahren 
Depots eröffnet habe, dass es da eine recht umfangreiche Broschüre zum 
Invest in Wertpapiere und das ganze Drumherum wie Abgeltungssteuer, 
Freibeträge, Freistellungsaufträge, Steuererklärung etc. gab. Meist 
haben die Banken oder Broker auch recht umfangreiche Hilfeportale oder 
Foren, wo man sich informieren kann.

Nochmal in kürze:
Auf ALLE Gewinne aus Kapitalvermögen werden 25% Abgeltungssteuer + Soli 
+ ggf. Kirchensteuer erhoben.
Wenn du kein regelmäßiges Erwerbseinkommen hast, interessiert sich die 
Krankenkasse auch dafür.
Willst du die Abgeltungssteuer vermeiden, musst du wie oben schon 
geschrieben einen Freistellungsauftrag bei deinen Banken, etc 
einreichen,  damit wird bis zum Freibetrag keine Abgeltungssteuer 
erhoben.
Du musst nur wegen der Kapitalerträge keine Steuererklärung beim FA 
einreichen, mit der Abgeltungssteuer ist deine Steuerpflicht abgegolten. 
Ausnahme: Du hast Kapitalerträge bekommen, für die keine 
Abgeltungssteuer abgezogen wurde und die nicht auf deinen 
Freistellungsauftrag angerechnet wurden, z.B. ausländische Erträge.
Willst du dir zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück holen, kannst du 
eine Steuererklärung machen. Dann wird das ganze mit deinem persönlichen 
Steuersatz neu berechnet.
Im Zweifelsfall frage einen Steuerberater, Anwalt oder dein Finanzamt.

Alfred schrieb:
> ...Moment bitte, gleich sende ich dir die Bankverbindung des Finanzamts,
> auf das du und andere Trolle deine Steuern überweisen kannst....

Deine Nummer ist falsch, ich habe da eine andere... ;-)

: Bearbeitet durch User
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