Forum: Offtopic Dashcam so allmählich doch zugelassen?


von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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https://news.google.com/articles/CBMifmh0dHBzOi8vd3d3LnN0ZXJuLmRlL2F1dG8vc2VydmljZS9kYXNoY2FtLXZpZGVvLXVlYmVyZnVlaHJ0LWF1dG9mYWhyZXItLS11bmQtd2FyLWFscy1iZXdlaXMtdm9yLWdlcmljaHQtenVsYWVzc2lnLTg4MjMxMTYuaHRtbNIBAA?hl=de&gl=DE&ceid=DE%3Ade

Wie in der Überschrift,  ich halte diesen ganzen Pseudodatenschutz eh 
nur für hergeholt. Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn 
Fernsehsender eine Aussenreportage machen?

von Jack V. (jackv)


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Ohne Google-Tracking, dafür mit direkt erkennbarem Ziel und sogar noch 
sprechender URL: 
https://www.stern.de/auto/service/dashcam-video-ueberfuehrt-autofahrer---und-war-als-beweis-vor-gericht-zulaessig-8823116.html

Bitte.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Wir reden von Deutschland...
Solange das aufgezeichnete Delikt schlimmer ist wie die Aufnahme waere 
ein Gericht unglaubwuerdig, die Aufnahme nich auszuwerten.
Bei Trivialstvorfaellen, wie Rauchen in einer Nichtraucherzone 
allerdings...

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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Thomas G. schrieb:
> Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn
> Fernsehsender eine Aussenreportage machen?

Das ist genau geregelt und die Filmteams achten genau drauf es richtig 
zu machen. Sonst wird es nämlich teuer.

Thomas G. schrieb:
> ich halte diesen ganzen Pseudodatenschutz eh nur für hergeholt.

Sieh Dich bei Youtube um, was da alles an Dashcam-Aufnahmen zu finden 
ist.
Einen besseren Grund die Dinger komplett zu verbieten braucht man nicht.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Won K. schrieb:
> Thomas G. schrieb:
>> Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn
>> Fernsehsender eine Aussenreportage machen?
>
> Das ist genau geregelt und die Filmteams achten genau drauf es richtig
> zu machen. Sonst wird es nämlich teuer.
>
Ist mir jetzt so konkret noch nicht aufgefallen. OK, wenn einer sagt 
mich bitte nicht filmen kann ich das verstehen. Aber irgendeine 
x-beliebige Fußgängerzone oder Fußballstadion oder Kirmes oder oder 
oder. Werden da die Leute auch explizit gefragt?

> Sieh Dich bei Youtube um, was da alles an Dashcam-Aufnahmen zu finden
> ist.
> Einen besseren Grund die Dinger komplett zu verbieten braucht man nicht.
Hauptsächlich Russen-DC. Hab die auch des Öfteren gesehen, mir ist 
eigentlich nichts aufgefallen, was ich nicht auch mit eigenen Augen 
hätte sehen können.
Die Rede ist hier vom öffentlichen Raum und nicht Privatgrundstücken 
oder Wohnungen.
Ich hatte es schon mal geschrieben, nach meiner Meinung ist 
hauptsächlich die Anwaltschaft gegen diese Cams, weil sie ihre Fälle 
nicht mehr zurechtbiegen können. "Es hätte ja auch gaaanz anders sein 
können." Oder wenn sich Zeugen absprechen...
So eine Kamera ist eben unbestechlich.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Was man auf UToob so von Dashcam videos sieht ist genau das was so eine 
Maschine rechtfertigt. Das ist derart unglaublich, dass man sich als 
Zeuge oder Betroffener selbst mit einer Aussage diskreditiert.

Ich hab mir eine zugelegt, als die Videos von diesem Kometen die Welt 
ueberschwemten.

von Jens K. (jens_k883)


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Joggel E. schrieb:
> Ich hab mir eine zugelegt, als die Videos von diesem Kometen die Welt
> ueberschwemten.

Die Russen waren uns da wieder voraus.


Jetzt wollen schon die Versicherungen Dashcams. Was ja auch verständlich 
ist.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Die-Bayerische-startet-ersten-Dashcam-Versicherungstarif-in-Deutschland-4543328.html

von Jens K. (jens_k883)


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Thomas G. schrieb:
> Ist mir jetzt so konkret noch nicht aufgefallen. OK, wenn einer sagt
> mich bitte nicht filmen kann ich das verstehen. Aber irgendeine
> x-beliebige Fußgängerzone oder Fußballstadion oder Kirmes oder oder
> oder. Werden da die Leute auch explizit gefragt?

Erstens haben Journalisten diesbezüglich Sonderrechte. Und zweitens muss 
man als Teilnehmer einer Großveranstaltungen damit rechnen fotografiert 
zu werden. Dazu gabs schon mehrfache Urteile. Einfach mal google 
benutzen.

von A. S. (Gast)


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Thomas G. schrieb:
> Die Rede ist hier vom öffentlichen Raum

Es ist ein Unterschied, ob 10 Leute sehen, wie dir die Hose 
runterrutscht, oder ob das im Netz steht.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Ob das den Kohl dann noch fett macht?

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Thomas G. schrieb:
> OK, wenn einer sagt
> mich bitte nicht filmen kann ich das verstehen.

"Sie haben misch ins Gesischt gefilmt. Sie begehen eine Stratat." (© 
Hutbürger)

von Uhu U. (uhu)


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Thomas G. schrieb:
> Ob das den Kohl dann noch fett macht?

Der Kohl war fett. Bis er gestorben ist.

von Egon D. (Gast)


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A. S. schrieb:

> Thomas G. schrieb:
>> Die Rede ist hier vom öffentlichen Raum
>
> Es ist ein Unterschied, ob 10 Leute sehen, wie dir
> die Hose runterrutscht, oder ob das im Netz steht.

Richtig.
Deswegen wäre es sinnvoll, die VERÖFFENTLICHUNG
zu verfolgen und zu bestrafen, nicht aber das
(versehentliche) Aufzeichnen.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Das Auto steht am Zebrastreifen ein Fußgänger kommt angelaufen und wirft 
sich auf die Motorhaube des stehenden Fahrzeugs und behauptet 
anschließend, das er angefahren wurde.

Das ist eine Frechheit! Deshalb begrüße ich die Dashcampflicht in jedem 
Fahrzeug!

von Hardy F. (hardyf)


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Michael M. schrieb:
> Fußgänger kommt angelaufen und wirft
> sich auf die Motorhaube des stehenden Fahrzeugs

Zuviel russische Dashcam Videos geguckt :)

Das waren auch mit die Gründe, warum so schnell der "Registrator" in 
Russland in Mode kam.

Dieses "Hobby" nahm dort nämlich überhand, erzählten mir russische 
Bekannte.

von Matthias S. (da_user)


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Michael M. schrieb:
> Das Auto steht am Zebrastreifen ein Fußgänger kommt angelaufen und wirft
> sich auf die Motorhaube des stehenden Fahrzeugs und behauptet
> anschließend, das er angefahren wurde.

Autos haben i.d.R. Fahrwerke. Diese geben beim 
fahren/beschleunigen/bremsen nach. Damit ist der "Einschlagspunkt" bei 
einem sich bewegenden Fahrzeug ein anderer, als bei einem stehenden.
Dann kommt noch dazu, dass ein Fußgänger meist AUF dem Zebrastreifen 
angefahren wird, der Unfall aber DAVOR passiert ist.
Da können Gutachter und Richter dann schon einiges rauslesen...

Z.B. bei einem MX-5 ND z.B. hättest du noch weniger Chancen: Wenn das 
Auto steht, löst die aktive Motorhaube nicht aus.

von Mi N. (msx)


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Michael M. schrieb:
> Das ist eine Frechheit! Deshalb begrüße ich die Dashcampflicht in jedem
> Fahrzeug!

Ist der Mauerfall schon wieder zu lange her, daß sich die Spinner hier 
einen Überwachungsstaat wünschen? Jeder überwacht jeden - auf Schritt 
und Tritt?
Was soll der Scheiss?

Ich fasse es nicht!

von Jack V. (jackv)


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Am schönsten fände ich ja tatsächlich vernünftige Regeln für Dashcams. 
Ich bin entschieden gegen allgemeine Überwachung, allerdings hatte ich 
auch schon einen Unfall, bei dem eine solche Einrichtung dafür gesorgt 
hätte, dass derjenige sich für sein Fehlverhalten zu verantworten gehabt 
hätte (und ich nicht auf meinem Schaden sitzengeblieben wäre).

Vorstellen könnte ich mir als Diskussionsvorlage etwa:

• verbindlich festgelegte Schleife, etwa 3min, bis der Anfang mit den 
neuen Daten überschrieben wird.

• Anhalten des Aufzeichnungsvorgangs durch Beschleunigungssensor oder 
Taste nach 10s (wodurch sich dann 2m50s vor dem Unfall auf dem Medium 
befänden – das sollte in den meisten Fällen reichen. Die Zeiten könnten 
aber noch praxisgerechter festgelegt werden).

• Zugriff auf das Video nur durch Öffnen des Gehäuses möglich, wobei 
dieses entweder zerstört, oder ein Siegel gebrochen wird – dadurch würde 
verhindert, dass Leute einfach „lustige Situationen“ aufnehmen und 
online stellen.

• Ferner sollte die Cam mit dem Bordnetz verbunden sein, und die 
Aufzeichnung starten, sobald der Wagen gestartet wird, so dass keine 
Bedienelemente erforderlich sind.

• für die Zulassung wäre ein auf die o.g. Eigenschaften hin geprüftes 
Modell zwingend notwendig.

Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die 
Aufnahmen zur Verfügung zu stellen (wäre durch geltendes Recht 
abgedeckt, nach dem man sich nicht selbst belasten muss, glaube ich).

Damit könnte zumindest ich leben, denke ich. Es gäbe keine anlasslose 
Überwachung und man liefe kaum Gefahr, sich auf veröffentlichten Videos 
von einer solchen Cam wiederzufinden. Auf der anderen Seite würde es den 
bislang anzutreffenden Cams, die nämlich auf eine entnehmbare 
Speicherkarte schreiben und dauerhaft aufnehmen, und so potentiell 
missbrauchbares Material erzeugen, den Rang ablaufen. Zumindest bei 
Leuten, denen es tatsächlich darum geht, im Falle eines Unfalls 
belastbares Material zum Unfallhergang vorzeigen zu können.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Jack V. schrieb:

> Am schönsten fände ich ja tatsächlich vernünftige Regeln für Dashcams.
>
> • verbindlich festgelegte Schleife, etwa 3min, bis der Anfang mit den
> neuen Daten überschrieben wird.
>
> • Anhalten des Aufzeichnungsvorgangs durch Beschleunigungssensor oder
> Taste nach 10s (wodurch sich dann 2m50s vor dem Unfall auf dem Medium
> befänden – das sollte in den meisten Fällen reichen. Die Zeiten könnten
> aber noch praxisgerechter festgelegt werden).

Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras.

> • Zugriff auf das Video nur durch Öffnen des Gehäuses möglich, wobei
> dieses entweder zerstört, oder ein Siegel gebrochen wird – dadurch würde
> verhindert, dass Leute einfach „lustige Situationen“ aufnehmen und
> online stellen.

Das halte ich für übertrieben. Das eindeutige Verbot, Aufnahmen
von fremden Menschen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen,
sollte reichen. Dieses Verbot gab es auch schon lange vor der
"Erfindung" der Dashcameras.

> • Ferner sollte die Cam mit dem Bordnetz verbunden sein, und die
> Aufzeichnung starten, sobald der Wagen gestartet wird, so dass keine
> Bedienelemente erforderlich sind.

Auch das ist Standard.

von Jack V. (jackv)


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Harald W. schrieb:
> Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras.

Mir ist nicht bekannt, dass es zugelassene Kameras gibt. Die 
Suchmaschine meines geringsten Misstrauens gibt da auch nichts her – 
dort sind die vorherrschenden Themen noch, ob die Dinger überhaupt 
zulässig sind. Hättest du da mal einen konkreten Link für mich?

Harald W. schrieb:
> Das eindeutige Verbot, Aufnahmen
> von fremden Menschen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen,
> sollte reichen. Dieses Verbot gab es auch schon lange vor der
> "Erfindung" der Dashcameras.

Besser ist’s, die Leute auch durch entsprechende Konstruktionsmerkmale 
davon abzuhalten. Ich meine: das Klauen von Autos ist auch verboten, 
dennoch sehen die Hersteller zu, dass die Fahrzeuge nur mit Schlüssel 
und so zu starten sind, und nicht nur ’nen Knopf haben, mit dem jeder 
sie starten könnte – weil: würde ja keiner mit wegfahren, ist ja 
verboten.

: Bearbeitet durch User
von Mi N. (msx)


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Jack V. schrieb:
> Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die
> Aufnahmen zur Verfügung zu stellen

Darum geht es den crash-cam Leuten doch garnicht. Es geht doch immer nur 
darum, zum eigenen Vorteil mit dem Finger auf Andere zu zeigen.
Die objektive Perspektive (aus Sicht eines Fahrers) gibt es doch 
garnicht. Darum müssen alle Straßen andauernd und überall überwacht 
werden: auf nach China!

Jack V. schrieb:
> Vorstellen könnte ich mir als Diskussionsvorlage etwa:

Daß die Gesetzgebung einheitliche Grundlagen schafft, und - wenn 
überhaupt - zulässige Zusatzelektronik bereits vom Hersteller fest im 
Fahrzeug verbaut ist.
Wenn jeder Kleinhirnige je nach finanziellen Möglichkeiten mit eigenem 
Aufrüstungswahn agiert, gibt es kein gleiches Recht für alle. Das ist 
für Technikgläubige natürlich nicht nachvollziehbar.

von Jack V. (jackv)


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Mi N. schrieb:
> Wenn jeder Kleinhirnige je nach finanziellen Möglichkeiten mit eigenem
> Aufrüstungswahn agiert, gibt es kein gleiches Recht für alle.

Wenn die Versicherungen die Anschaffung eines der oben von mir 
skizzierten Geräte übernehmen, oder es sich durch geringere 
Prämienzahlungen innerhalb eines Jahres oder früher selbst bezahlt, sind 
die finanziellen Möglichkeiten der Leute kein Argument mehr, und man 
muss auch nicht nach China und Totalüberwachung schreien (warum 
eigentlich so weit in die Ferne schauen? Einfach mal für ein WE nach 
London fahren, und sich im Anschluss einen Zusammenschnitt der 
CCTV-Aufnahmen bestellen …).

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jens K. schrieb:

>
> Erstens haben Journalisten diesbezüglich Sonderrechte.

Welche denn so? Und wo genau sind die geregelt?
Bitte keine Quelle aus dem kicker oder der Bäckerblume, sondern am 
Besten eine Fundstelle im Gesetz!

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:

>
> Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die
> Aufnahmen zur Verfügung zu stellen (wäre durch geltendes Recht
> abgedeckt, nach dem man sich nicht selbst belasten muss, glaube ich).
>
Da glaubst Du etwas Falsches.
Denk mal an die Fahrtenschreiber.
Oder, wenn Dir das näher sein sollte, an die Atemalkoholkontrolle: Du 
brauchst nicht zu pusten;  Du musst den netten Beamten noch nicht einmal 
anhauchen. Notfalls kommt halt der Onkel Doktor, und Du musst so lange 
warten.

von Harald W. (wilhelms)


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Jack V. schrieb:

>> Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras.
>
> Mir ist nicht bekannt, dass es zugelassene Kameras gibt.

Was zulässig ist und was nicht wird Dir die Polizei sagen,
wenn sie Deine Kamera bei einer Fahrzeugkontrolle beschlagnahmt.
Die Zulässigkeit ist z.Z. noch durch allgemeine Gesetze und
Gerichtsurteile festgelegt.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Da glaubst Du etwas Falsches.
> Denk mal an die Fahrtenschreiber.

Da gibt allerdings eine Verordnung oder Vergleichbares, wo das geregelt 
wird. Da es sowas derzeit nicht für Dashcams gibt, kann man aus der 
Regelung für Fahrtenschreiber nichts dafür ableiten.

Der Vergleich mit der Alkoholkontrolle passt hier nicht.

Harald W. schrieb:
> Was zulässig ist und was nicht wird Dir die Polizei sagen,
> wenn sie Deine Kamera bei einer Fahrzeugkontrolle beschlagnahmt.
> Die Zulässigkeit ist z.Z. noch durch allgemeine Gesetze und
> Gerichtsurteile festgelegt.

Du schriebst das so, als würde es zugelassene Kameras geben („Diese 
Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras.“), deiner 
jetzigen Aussage nach ist das aber nicht der Fall?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Da glaubst Du etwas Falsches.
>> Denk mal an die Fahrtenschreiber.
>
> Da gibt allerdings eine Verordnung oder Vergleichbares, wo das geregelt
> wird. Da es sowas derzeit nicht für Dashcams gibt, kann man aus der
> Regelung für Fahrtenschreiber nichts dafür ableiten.
>
Du irrst erneut, oder beharrlich.
Du hattest eine Reihe hypothetischer Regelungen in den Raum gestellt. 
Die Kritik derselben kann notwendig nicht de lege lata, sondern muss 
zwingend de lege ferenda erfolgen.
Soweit Deine hypothetische Rechtslage die Installation von 
Aufzeichnungsgeräten zur Pflicht macht, ist ohne Weiteres davon 
auszugehen, dass diese auch der Beschlagnahne unterliegen.
Dein Argument (nemo se accusare tenetur) passt allenfalls zu der Frage, 
ob und inwieweit nicht vorgeschriebene Kontrollaufzeichnungen 
verheimlicht werden dürfen. Darum ging es aber gerade nicht.

> Der Vergleich mit der Alkoholkontrolle passt hier nicht.
>
Genauer: er passt Dir nicht.
Klingt fast genau so ...

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Die Kritik derselben kann notwendig nicht de lege lata, sondern muss
> zwingend de lege ferenda erfolgen.

Könntest du das bitte in deutsch schreiben? Ich spreche kein Ferengi.

Percy N. schrieb:
> Soweit Deine hypothetische Rechtslage die Installation von
> Aufzeichnungsgeräten zur Pflicht macht, ist ohne Weiteres davon
> auszugehen, dass diese auch der Beschlagnahne unterliegen.

Meine hypothetische Rechtslage steckt nur die Rahmenbedingungen ab, 
unter denen ein solches Gerät betrieben werden dürfte, und die 
Aufzeichnungen eines solchen Gerätes verwertbar wären, ohne dass das 
Gerät selbst mit anderen Datenschutzbestimmungen kollidiert, wie’s 
derzeit mit den Dash- und Actioncams der Fall zu sein scheint.

Percy N. schrieb:
> nemo se accusare tenetur

Hör mal bitte auf, mich zu beleidigen :/

Percy N. schrieb:
> Genauer: er passt Dir nicht.
> Klingt fast genau so ...

Nein, er passt nicht. Es geht weder um ein Gerät, noch um Daten, die 
dieses Gerät aufgezeichnet hätte. Der Fall mit dem Fahrtenschreiber 
hingegen passt. Und bei dem ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt 
zu werden haben. Angenommen, deine hypothetische Rechtslage würde 
Dashcams zwingend vorschreiben, müsste sie diesen Punkt ebenso regeln 
(situs vilat einis et ab ernet).

Hätte ich hingegen einen GPS-Logger auf dem Armaturenbrett liegen, und 
sie würden mich in einer Verkehrskontrolle auffordern, die Daten darauf 
auszuhändigen um zu schauen, ob ich auch immer mit der erlaubten 
Geschwindigkeit gefahren bin, würde ich das höflich verweigern.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Jack V. schrieb:
> Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die
> Aufnahmen zur Verfügung zu stellen (wäre durch geltendes Recht
> abgedeckt, nach dem man sich nicht selbst belasten muss, glaube ich).

Hmmm, bezweifle ich jetzt auch mal.
Guck mal, was ein Gutachter aus den ganzen Fahrzeugdaten auslesen kann, 
und auch darf:

https://www.heise.de/amp/meldung/Die-versteckte-Blackbox-im-Auto-4190076.html

https://m.heise.de/autos/artikel/Daten-unter-der-Haube-1012221.html

von Jack V. (jackv)


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Matthias S. schrieb:
> Guck mal, was ein Gutachter aus den ganzen Fahrzeugdaten auslesen kann,
> und auch darf:

Im ersten Link steht’s ja auch drin: „Es sollte deshalb eindeutige 
Regeln geben, welche Daten die Steuergeräte erfassen, wer sie auslesen 
kann und was mit ihnen gemacht werden darf.“ – das wäre halt eine der 
Forderungen, die ich zur Diskussion gestellt habe (wobei „welche Daten“ 
ja bereits vorgegeben wäre). Klar kann man stumpf sagen „ihr musst das 
jetzt alle einbauen, und auf die Daten hat jeder Zugriff, dem wir es 
erlauben werden – und du kannst gar nix dagegen machen“. Aber das 
widerspräche (nicht nur) meinem Verständnis von Datenhoheit und würde 
nicht unbedingt zur Akzeptanz beitragen.

Derzeit wär’s nur ein Zusatzgerät, das zufällig im Auto ist und Daten 
aufgezeichnet hat. Die Frage ist: darf die Herausgabe der Daten eines 
sich zufällig im Auto befindlichen Telephones, GPS-Loggers, 
Diktiergerätes, etc. verlangt, oder gar erzwungen werden? Wenn nein, 
behaupte ich: logisch gesehen dürfte das dann ebenfalls nicht mit den 
Daten einer solchen Kamera geschehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:

> Derzeit wär’s nur ein Zusatzgerät, das zufällig im Auto ist und Daten
> aufgezeichnet hat. Die Frage ist: darf die Herausgabe der Daten eines
> sich zufällig im Auto befindlichen Telephones,

Da könnte das Fernmeldegeheimnis tangiert sein. Insofern wäre § 100 a 
StPO zu beachten.

> GPS-Loggers,
> Diktiergerätes, etc. verlangt, oder gar erzwungen werden?

Die Antwort darauf findest Du in §§ 94 ff StPO.

> Wenn nein,
> behaupte ich: logisch gesehen dürfte das dann ebenfalls nicht mit den
> Daten einer solchen Kamera geschehen.

Zu Recht: ex falso quodlibet.
Du könntest also genau so berechtigt argumentieren, dass es dann erst 
recht geschehen dürfen müsste.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Die Antwort darauf findest Du in §§ 94 ff StPO.

Ein Unfall oder eine Verkehrskontrolle ist in der Regel erstmal keine 
Straftat.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Die Kritik derselben kann notwendig nicht de lege lata, sondern muss
>> zwingend de lege ferenda erfolgen.
>
> Könntest du das bitte in deutsch schreiben? Ich spreche kein Ferengi.
>

Könntest Du bitte google bemühen? Ich gebe keinen kostenlosen 
Nachhilfeunterricht mehr.

> Percy N. schrieb:
>> Soweit Deine hypothetische Rechtslage die Installation von
>> Aufzeichnungsgeräten zur Pflicht macht, ist ohne Weiteres davon
>> auszugehen, dass diese auch der Beschlagnahne unterliegen.
>
> Meine hypothetische Rechtslage steckt nur die Rahmenbedingungen ab,
> unter denen ein solches Gerät betrieben werden dürfte, und die
> Aufzeichnungen eines solchen Gerätes verwertbar wären, ohne dass das
> Gerät selbst mit anderen Datenschutzbestimmungen kollidiert, wie’s
> derzeit mit den Dash- und Actioncams der Fall zu sein scheint.
>
Das ändert auch wenig. Eine anlasslose Kontrolle wäre freilich 
rechtswidrig.

> Percy N. schrieb:
>> nemo se accusare tenetur
>
> Hör mal bitte auf, mich zu beleidigen :/
>
> Percy N. schrieb:
>> Genauer: er passt Dir nicht.
>> Klingt fast genau so ...
>
> Nein, er passt nicht. Es geht weder um ein Gerät, noch um Daten, die
> dieses Gerät aufgezeichnet hätte. Der Fall mit dem Fahrtenschreiber
> hingegen passt.

Es ging um die Frage, ob Dein Recht, die Mitwirkung an der eigenen 
Strafverfolgung zu verweigern, die Polizei daran hindert, Beweismittel 
gegen Deinen Willen sicherzustellen. Die Nummer mit dem Fahrtenschreiber 
geht darüber tatsächlich hinaus, insofern Du gezwungen wirst, ständig 
potentielle Beweismittel gegen Dich herzustellen und bei anlasslosen 
Kontrollen herauszugeben.

> Und bei den Dashcams ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt
> zu werden haben.

Wo?

> Angenommen, deine hypothetische Rechtslage würde
> Dashcams zwingend vorschreiben, müsste sie diesen Punkt ebenso regeln

Für anlasslose Kontrollen ja.

> (situs vilat einis et ab ernet).
>
Wenn das Punjabi sein sollte, könnte es als Konjunktiv durchgehen.

> Hätte ich hingegen einen GPS-Logger auf dem Armaturenbrett liegen, und
> sie würden mich in einer Verkehrskontrolle auffordern, die Daten darauf
> auszuhändigen um zu schauen, ob ich auch immer mit der erlaubten
> Geschwindigkeit gefahren bin, würde ich das höflich verweigern.

Zu Recht.
Der GPS-Logger wäre zudem vermutlich als Beweismittel insoweit wenig 
geeignet.
Falls die netten Herren aber mal schauen möchten, wo Du die Leiche 
Deiner Ex gelassen haben könntest, sähe die Sache uU anders aus.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Die Antwort darauf findest Du in §§ 94 ff StPO.
>
> Ein Unfall oder eine Verkehrskontrolle ist in der Regel erstmal keine
> Straftat.

Das wäre schön, wenn es es bei Unfällen regelmäßig keine Verletzten 
gäbe.
Ansonsten lies bitte § 46 OWiG.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Könntest Du bitte google bemühen? Ich gebe keinen kostenlosen
> Nachhilfeunterricht mehr.

Hörmal, wenn du in ’nem Elektronikforum mit juristischem Fachgebrabbel 
ankommst, solltest *du*’s auch erläutern, oder, erheblich besser, gleich 
allgemeinverständliche Sprache verwenden.

Abgesehen davon geht es nicht von vorneherein um Straftaten, und auch 
Unfälle mit Verletzten sind erstmal keine solche.

Percy N. schrieb:
>> Und bei den Dashcams ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt
>> zu werden haben.
>
> Wo?

Du manipulierst Zitate sinnentstellend, um kluk dazustehen? Geschrieben 
wurde:
Jack V. schrieb:
> Der Fall mit dem Fahrtenschreiber
> hingegen passt. Und bei dem ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt
> zu werden haben.

Das ist dann doch ziemlich arm.

Ansonsten bin ich hier raus. Auf solche Schlammschlachten, und dann noch 
mit solchen Mitteln, habe ich mal gar keine Lust.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:

> muss auch nicht nach China und Totalüberwachung schreien (warum
> eigentlich so weit in die Ferne schauen? Einfach mal für ein WE nach
> London fahren, und sich im Anschluss einen Zusammenschnitt der
> CCTV-Aufnahmen bestellen …).

Und in Hong Kong wird gerade über ein Vermummungsverbot nachgedacht. 
Himmelschreiendes Unrecht! Inbegriff der Unterdrückung! Die Antithese 
des freiheitlichen Rechtsstaates!

Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste  sofort von 
Blauhelmen besetzt werden!

von Mw E. (Firma: fritzler-avr.de) (fritzler)


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Percy labert schonwieder Müll?
Is ja mal ganz was neues!
Lernt es doch endlich mal diesen Troll zu ignorieren ;)

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Percy N. schrieb:
> Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste  sofort von
> Blauhelmen besetzt werden!

Warum in die Ferne schweifen? In DE, AU und CH kannst du gleich 
anfangen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

von Percy N. (vox_bovi)


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Kara B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste  sofort von
>> Blauhelmen besetzt werden!
>
> Warum in die Ferne schweifen? In DE, AU und CH kannst du gleich
> anfangen:
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

Das hat aber lange gedauert, bis das einer kapiert!
Aber es kommt noch schlimmer:
In HK soll auch das Verbot von "Schutzbewaffnung" kommen.

Ja, wo gibt's denn sowas? Schweinerei! Die Freiheitsrechte werden dort 
mit Füßen getreten!

Hongkong ist sowieso eine menschenrechtswidrige Diktatur, da müssen doch 
glatt Demonstrationen con mehr als 30 Teilnehmern vorher abgemeldet 
werden. Und dann kann die Polizei auch noch Auflagen erteilen!

Kann man sich so etwas in einem freiheitlichen demokratischen 
Rechtsstaat vorstellen?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste  sofort von
> Blauhelmen besetzt werden!

... Um damit bitte was durchzusetzen? Friedhofsruhe?

Mh käme das nicht auf das hinaus was gewisse Kreise...

Das tönt für mie nach,“Das machen wir schon immer so, mach was dir 
gesagt wird und halt die Schnorre.“


Namaste

von Percy N. (vox_bovi)


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Winfried J. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste  sofort von
>> Blauhelmen besetzt werden!
>
> ... Um damit bitte was durchzusetzen? Friedhofsruhe?
>
> Mh käme das nicht auf das hinaus was gewisse Kreise...
>

Das käme darauf an. Was zur Zeit in Hong Kong abläuft, scheint darauf 
abzuzielen, Zustände wie in Deutschland herbeizuführen.

Falls Frau Lam Ratschläge benötigen sollte, wie man Unmut im Volk so 
lange anheizt, bis die Unzufriedenen sich teilweise "von allein" so 
aufführen, dass man sie in toto kriminalisieren kann, mag sie sich an 
Merkel und Scholz halten; die haben sich zuletzt 2017 als hervorragend 
qualifiziert erwiesen.

> Das tönt für mie nach,“Das machen wir schon immer so, mach was dir
> gesagt wird und halt die Schnorre.“
>
Nein, für HK ist es neu, dass die Angelegenheit über Wochen so schön 
eskaliert wird.

Bald werden die dort Verhältnisse haben wie wir hier.

Immerhin hat unsere Justiz aus der Vergangenheit gelernt: Im 
Reichstagsbrandprozess gab es 80 % Freisprüche; vier Monate später wurde 
der Volksgerichtshof etabliert.
In SSchen G 20 Hamburg 2017 hab es jede Menge Verurteilungen, teilweise 
für bloßes Zuschauen. Um Glück für die potentiellen Beschuldigten hat 
Scholz dekretiert, dass es keine Polizeigewalt gegeben habe, und siehe 
da: bis jetzt ist nicht eine einzige Anklage erfolgt

Nein, ich glaube, unsere Regierung kommt ohne Volksgerichtshof aus; 
insoweit dürfte auf unsere Justiz Verlass sein.

von Matthias S. (da_user)


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Mir drängt sich da seit gerade eben eine weitere Frage auf:

Das Verbot auf das sich hier oft berufen wird, ist doch eher ein 
allgemeines Filmverbot. Also Recht am eigenen Bild, blablabla,... 
entsprechende Aufnahmen bei "Massenszenen" erlaubt,.. usw. usf.

Das hat doch m.W. gar nichts mit aufzeichnen zu tun, sondern dass ich 
nicht einfach filmen darf.

Wie stehen den Rückfahrkameras dazu?

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias S. schrieb:

>
> Das hat doch m.W. gar nichts mit aufzeichnen zu tun, sondern dass ich
> nicht einfach filmen darf.
>
Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen. Was also 
willst Du eigentlich?

> Wie stehen den Rückfahrkameras dazu?

Wie soll denen was stehen, und wozu?

von Matthias S. (da_user)


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Percy N. schrieb:
> Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen.

Nein.
Filmen ist für mich "sachgedanklich" dass da eine Kamera steht. Ob das 
ganze aufgezeichnet wird, oder nur 1:1 auf einen Monitor weitergegeben 
wird, macht m.E. keinen Unterschied. Videoüberwachung ist 
Videoüberwachung.

Percy N. schrieb:
>> Wie stehen den Rückfahrkameras dazu?
>
> Wie soll denen was stehen, und wozu?

Ok. Formulieren wir anders: wie stehen die Gesetze, die einem vor 
ungewollter Videoüberwachung schützen (sollen), zu Rückfahrkameras?

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen.
>
> Nein.
> Filmen ist für mich "sachgedanklich" dass da eine Kamera steht. Ob das
> ganze aufgezeichnet wird, oder nur 1:1 auf einen Monitor weitergegeben
> wird, macht m.E. keinen Unterschied. Videoüberwachung ist
> Videoüberwachung.
>
Aha. Und wozu benötigt man dabei den namensgebenden Film?

> Percy N. schrieb:
>>> Wie stehen den Rückfahrkameras dazu?
>>
>> Wie soll denen was stehen, und wozu?
>
> Ok. Formulieren wir anders: wie stehen die Gesetze, die einem vor
> ungewollter Videoüberwachung schützen (sollen), zu Rückfahrkameras?

Wo wird denn da etwas aufgezeichnet?

von D.-Chr. G. (wasyl)


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Thomas G. schrieb:
> Werden da die Leute auch explizit gefragt?

Nein, Panoramaaufnahmen sind gestattet, ebenso das Veröffentlichen 
dieser. Führt man aber EInzelinterviews oder Einzelaufnahmen, muss man 
die Personen um ihre Erlaubnis bitten, das zu veröffentlichen. Filmen 
oder Fotografieren darf man aber alles, was nicht die Privatsphäre 
verletzt. Und diese ist das eigene zu Hause. In der Öffentlichkeit darf 
man sogar Frauen unterm Rock fotografieren und es ist in Deutschland 
noch keine Straftat. Selbst die Veröffentlichung von solchen Bildern ist 
nicht strafbar, solange das fotografierte Objekt nicht identifizierbar 
ist

von Matthias S. (da_user)


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Percy N. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>> Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen.
>>
>> Nein.
>> Filmen ist für mich "sachgedanklich" dass da eine Kamera steht. Ob das
>> ganze aufgezeichnet wird, oder nur 1:1 auf einen Monitor weitergegeben
>> wird, macht m.E. keinen Unterschied. Videoüberwachung ist
>> Videoüberwachung.
>>
> Aha. Und wozu benötigt man dabei den namensgebenden Film?

Ok.
Ersetze "filmen" entsprechend Sinngemäß durch Videoüberwachung. Die 
Texte kannst du dir ja sicherlich im Kopf selbst entsprechend 
umformulieren. Damit sollte deine weitere Frage auch beantwortet sein:

Percy N. schrieb:
>> Ok. Formulieren wir anders: wie stehen die Gesetze, die einem vor
>> ungewollter Videoüberwachung schützen (sollen), zu Rückfahrkameras?
>
> Wo wird denn da etwas aufgezeichnet?

Ich bin mir sicher, du bist intelligent genug um zu verstehen, was ich 
mit meinen doofen Texten meine. Für mich ist 7 Uhr einfach noch zu 
früh,...
Wir können uns natürlich noch stundenlang mit Wortklauberei 
beschäftigen, ob das Zielführend ist, wage ich gerade zu bezweifeln.

von Percy N. (vox_bovi)


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Was willst Du eigentlich?
Nix Aufzeichnung, nix Ärger, ganz einfach.

Welches Problem hättest Du jetzt gerne?

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Ich darf sogar eine Kamera auf die Gefängnismauer stellen und über einen 
Monitor die Gefangenen beobachten, oder als Fitnessstudiobesitzer die 
Damen in der Damensauna beobachten. Ich darf das alles nur nicht 
aufzeichnen!
Anders ist es im Kaufhaus, da darf wegen Ladendiebstahl auch 
aufgezeichnet werden.

von Matthias S. (da_user)


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Also ist der Knackpunkt tatsächlich die Aufzeichnung und nicht das da 
eine Kamera hängt?
Danke, war mir so tatsächlich nicht bewusst.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ganz so einfach ist es nicht.

Lest einfach die Wortklaubereien in § 4 BDSG.

von Bernd T. (bastelmensch)


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Harald W. schrieb:
> Was zulässig ist und was nicht wird Dir die Polizei sagen,
> wenn sie Deine Kamera bei einer Fahrzeugkontrolle beschlagnahmt.

Ich kenne 2 Polizisten, einen in Bayern, einen in BW.
Ich habe beide gefragt wie sie zu dem Thema stehen.
Beiden ist es völlig Wurst ob man eine DashCam im Auto hat.
Reifen. Lichter, Alkohol und Führerschein, mehr interessiert bei einer 
allgemeinen Verkehrskontrolle nicht.

Nur wenn sie jemand beim "Autorennen" erwischen würden, würden sie die 
DashCam als Beweismittel eingesacken.

Vor ein paar Wochen bin ich als Beifahrer mit meinem Kollegen in Hessen 
in eine Verkehrskontrolle gekommen. Seine gute sichtbare DashCam hat die 
Beamten nicht im geringsten interessiert.

Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern anders aus.

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Bernd T. schrieb:
> Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern anders aus.

Wieso? Die sind seit May in Deutschland erlaubt, solange die alten 
Aufnahmen überschrieben werden.

Ich habe mir sofort eine zugelegt (braucht man in Berlin). Seit May habe 
ich beinah 2 unverschuldete Unfälle gehabt. Bei 1 davor wäre der 
Nachweis meiner Unschuld ohne Dashcam schwierig (wenn Zeugen 
weiterfahren würden).

von Harald W. (wilhelms)


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A. F. schrieb:

> Die sind seit May in Deutschland erlaubt,

Karl May?

von Bernd T. (bastelmensch)


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A. F. schrieb:
> Bernd T. schrieb:
>> Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern anders aus.
>
> Wieso? Die sind seit May in Deutschland erlaubt, solange die alten
> Aufnahmen überschrieben werden.

Ah OK, wusste ich nicht.

Überschreiben machen ja praktisch alle.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Matthias S. schrieb:
> Mir drängt sich da seit gerade eben eine weitere Frage auf:
>
> Das Verbot auf das sich hier oft berufen wird, ist doch eher ein
> allgemeines Filmverbot. Also Recht am eigenen Bild, blablabla,...
> entsprechende Aufnahmen bei "Massenszenen" erlaubt,.. usw. usf.
>
> Das hat doch m.W. gar nichts mit aufzeichnen zu tun, sondern dass ich
> nicht einfach filmen darf.
>
> Wie stehen den Rückfahrkameras dazu?
Es geht nicht um das Recht am eigenen Bild, sondern um die 
Persönlichkeitsrechte nicht überwacht zu werden.

Letztlich geht es auch darum, dass eine Aufnahme nicht des Überwachens 
wegen geschieht, sondern einen konkreten (anderen) Zweck hat. Bei 
Rückfahrkameras ist das der Fall. Auch beim Drohnensport gilt das. Wenn 
einer aber regelmäßig sein Haus mit seiner autonomen Drohne umkreisen 
lässt und eine Kamera mitführt, dann handelt es sich um einen 
Überwachung und ist nicht zulässig.
Motorradfahrer haben öfters Helmkamaras und wenn es sich um 
Spaßausfahrten handelt, können die Aufnahmen erlaubt sein. D.h. wenn der 
Fahrer seine Fahrt dokumentieren, sogar ggf. ins Internet stellen 
möchte, ist das erlaubt, nicht jedoch das 'vorsorgliche' Mitschneiden 
des Verkehrs im Sinne einer Dashcam.

Ja, ist verrückt...


Seit einem Richterspruch im Mai 2018 sind die Aufnahmen von Dashcams als 
Beweismittel vor Gericht zugelassen, das heißt aber nicht, dass die 
Aufnahme erlaubt wäre.

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