Forum: Offtopic Garantie anspruch ohne rechnung


von Roman D. (mindelheini)


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Hallo ich habe eine gopro Hero 7 Black
leider hat diese einen Defekt und ich habe mich deshalb beim gopro 
support gemeldet.
dieser teilte mir mit das ich die Kamera ersetzt bekomme allerdings 
bräuchten sie dazu eine Rechnung.
Da ich die Kamera geschenkt bekommen habe und keine Rechnung habe 
möchten sie mir die Kamera nicht austauschen
allerdings ist die Kamera noch nicht einmal 1 Jahr auf dem Markt und es 
gibt ja mindestens ein Jahr Garantie vom Hersteller
müssen sie die Kamera nicht auch ohne Rechnung ersetzen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Dein Händler muss ersetzen. Auch ohne Rechnung. So fern zu zeigen kannst 
dass du sie dort gekauft hast. Irgendwas wird sich doch auftreiben 
lassen. Evt. vom Schenker. Ansonsten riecht das etwas nach Hehlerware 
oder "von der Palette gefallen", ehrlich gesagt.

Der Hersteller und seine Garantie sind freiwillig und können starke 
Einschränkungen beinhalten. Die wollen eine Rechnung um sicherzustellen 
dass die Kamera auch wirklich an einen Kunden verkauft wurde und nicht 
z.B. ein Händler selbst reklamiert oder halt, wie oben geschrieben, die 
Ware aus anderweitiger Quelle stammt. Könnte auch jemand defekte Ware 
ausm Container holen und dann Umtauschen. So was soll damit verhindert 
werden. Und diese Forderung ist auch legitim und wird in den 
Garantiebedingungen stehen.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Roman D. schrieb:
> und es gibt ja mindestens ein Jahr Garantie vom Hersteller müssen sie
> die Kamera nicht auch ohne Rechnung ersetzen?

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Die 
Bedingungen, unter denen die Garantie gewährt wird, bestimmt der 
Hersteller nach Gutdünken. Garantieleistungen sind Kann- und keine 
Muss-Leistungen.

Gewährleistung ist hingegen klar gesetzlich geregelt, hierfür ist 
der Händler der Anspruchpartner. Die Gewährleistungsdauer beträgt zwei 
Jahre, allerdings muss nach mehr als sechs Monaten der Käufer 
nachweisen, daß der Defekt bereits beim Kauf im Kern vorhanden war.

Daß der Händler auf einem Kaufnachweis besteht, ist allerdings sein 
gutes Recht.

von Roman D. (mindelheini)


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aber jedes gerät hat ja eine serien nummer mit der sie überprüfen können 
ob das ding vom lastergefallen ist oder im mediamarkt gekauft wurde

von Cyblord -. (cyblord)


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Roman D. schrieb:
> aber jedes gerät hat ja eine serien nummer mit der sie überprüfen können
> ob das ding vom lastergefallen ist oder im mediamarkt gekauft wurde

Wie das? Erstattet jeder Händler weltweit Bericht ob und an wen das Ding 
verkauft wurde? Normalerweise registriert sich der Kunde nach dem Kauf.

von Sven B. (scummos)


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Roman D. schrieb:
> aber jedes gerät hat ja eine serien nummer mit der sie überprüfen können
> ob das ding vom lastergefallen ist oder im mediamarkt gekauft wurde

Ich bezweifle dass der Mediamarkt seinen Regalinhalt für jedes 
50-Euro-Item mit Seriennummer trackt ... wie soll er die denn ausbuchen, 
wenn die verkauft werden? In dem Barcode auf der Schachtel steht die SN 
ja nicht drin.

von Roman D. (mindelheini)


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Aussen auf der Verpackung ist die Seriennummer mit eigenem Barcode drauf
und die kamera kann man nicht registrieren

von Cyblord -. (cyblord)


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Roman D. schrieb:
> Aussen auf der Verpackung ist die Seriennummer mit eigenem Barcode drauf
> und die kamera kann man nicht registrieren

Und jetzt? Es ist wie es ist. Du wirst sowohl für die Gewährleistung als 
auch für die Garantie einen Kaufnachweis brauchen.

Also warum konzentrierst du dich nicht darauf, diesen zu beschaffen?

von Markus M. (adrock)


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Etwas OT:

Die GoPro Hero 7 Black ist doch schon ab Werk defekt. Kenne jmd. der 
diese hat und alleine mir ist sie beim Probieren mehrmals einfach 
eingefroren und liess sich nur durch Akku raus/rein wieder starten. Wenn 
man sich die Bewertungen bei Amazon anschaut ist das richtige 
Bananenware :-( Sollte man dem Hersteller um die Ohren hauen sowas.

von Harald W. (wilhelms)


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Markus M. schrieb:

> mir ist sie beim Probieren mehrmals einfach eingefroren.

... und das bei dem derzeitigen Temperaturniveau in D! :-)

von J. R. (Gast)


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Ein Kaufnachweis kann auch einfach eine zweite Person sein, die beim 
Kauf dabei war.

von Martin W. (martin_s86)


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Ein Kaufbeleg erleichtert alles, ist aber nicht rechtsbindend. Du musst 
den Kaufvertrags belegen können. Fotos. Zeugen. Was auch immer.

Lohnt sich wohl aber für dieses Teil Elektroschrott nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Martin S. schrieb:
> Ein Kaufbeleg erleichtert alles, ist aber nicht rechtsbindend.

Schreiben können ist manchmal hilfreich, löst aber nicht jedes Problem. 
Es kann auch Kokolores dabei herauskommen.

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