Hallo, meine Schwester hat sich eine Handtasche gekauft (und natürlich bezahlt!). Die Tasche löst in diversen Geschäften regelmäßig die Warensicherung aus, was dann zu unschönen Situationen führt. Um das zu umgehen habe ich mal geguckt, ob da eine entfernbare Antenne drin steckt, aber die Antenne + Chip ist wohl irgendwo im Stoff versteckt. Im Laden neu zu entsichern soll wohl nicht funktionieren. Es heißt die Entsicherung wird nach einiger Zeit "zurückgesetzt". Daher folgende Idee: Man findet die genutzte Trägerfrequenz heraus und bestrahlt die Tasche mit hoher Leistung. Bei ausreichend hoher Bestrahlung müsste der Spannungsregler im Chip irgendwann den thermischen Tod sterben. Könnte das funktionieren?
Du koenntest die Tasche ganz kurz bei voller Leistung in die Mikrowelle tun. Aber Achtung! Nur für eine Sekunde.
Der CCC hat da ein tolles Gadget https://events.ccc.de/congress/2005/static/r/f/i/RFID-Zapper_de61.html http://www.extremflug.de/seite098.htm
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Mikrowelle...oder kurzzeitig einem sehr starken elektrischen Wechselfeld aussetzen. Wenn ich das Problem hätte, würde ich mal bei uns an der Hochschule im Hochspannungslabor vorbeischauen und freundlich fragen: zwei Metallplatten, Tasche dazwischen, Hochspannung an die Platten anlegen.
Danish B. schrieb: > Bei ausreichend hoher Bestrahlung müsste der Spannungsregler im Chip > irgendwann den thermischen Tod sterben. Welcher Chip ? Hast du nie ein Warensicherungsetikett auf gemacht ? Papier, Alufolie, Papier als LC Schwingkreus, oder Blech auf Blech in Plastikhülle magnetisch gestoppt.
Vielleicht hilft es die Tasche kurz auf Induktionskochfeld zu legen
Danish B. schrieb: > Im Laden neu zu entsichern soll wohl nicht funktionieren. Wessen Problem ist das? Wenn das nicht auf Anhieb funktioniert, muss man eben die Lautstaerke der Forderung nach dem GF erhoehen. wendelsberg
Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft hätte. Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder nachbessern.
Danke für die vielen Antworten. Am besten gefällt mir die Antwort mit dem HV-Labor :). MaWin schrieb: > Welcher Chip ? > > Hast du nie ein Warensicherungsetikett auf gemacht ? Sind die Dinger wirklich rein passiv? Ich dachte, da wären Chips drin die in irgeneiner Form auslesbar und oder deaktivierbar sind. Rein passiv ließe sich das ja nicht abschalten. wendelsberg schrieb: > Wenn das nicht auf Anhieb funktioniert, muss man eben die Lautstaerke > der Forderung nach dem GF erhoehen. Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder.
Danish B. schrieb: > Sind die Dinger wirklich rein passiv? Jain. https://de.wikipedia.org/wiki/Warensicherungsetikett
Verbreitet sind eigentlich 2 Sicherungen. Die sichtbaren Scheiben oder Anhänger, die wiederverwendbar sind und nicht entsichert werden können, sondern entfernt werden - und die 'Aufkleber', die mit einem starkem Magnetimpuls entsichert werden. Von welchen, die nach einiger Zeit wieder aktiv werden, habe ich noch nie gehört und wäre auch vollkommen sinnlos. Das Problem ist, dass manche Waren, vorwiegend Schuhe, Geldbeutel, Taschen und auch manche Druckerpatronen bereits vom Hersteller versteckt gesichert sind. Händler, die keine Sicherungsanlage haben, können die auch nicht entsichern, oder wissen das gar nicht. Ich arbeite im Verkauf und habe oft solche Fälle - meistens Geldbeutel. Ich lass dann einfach alle Karten rausnehmen, entsichere ihn und gut ist - und die Sicherung wird auch nicht mehr aktiv. Geh doch mal mit der Tasche in ein Kaufhaus, wo es piepst und frage an der Kasse, ob sie es entsichern können. Die Tasche sollte aber vielleicht etwas befüllt sein, damit es nicht so nach Diebstahl aussieht. Wenn die Schwester dabei ist, ist es noch besser.
Herr M. schrieb: > Geh doch mal mit der Tasche in ein Kaufhaus, wo es piepst und frage an > der Kasse, ob sie es entsichern können. Mehr noch draufhauen. Den Sicherheitschef kommen lassen. Und ihm vorwerfen, wieso sein System bereits anderweitig bezahlte Ware anmeckert. Einfach in die Offensive gehen. Ich persönlich hätte da Spass daran.
Man muß sich doch nicht gefallen lassen, ohne Grund als Dieb bezeichnet zu werden. Gehts noch? Wo leben wir denn. Bleib Duckmäuser und lass dich verurteilen.
Herr M. schrieb: > Leider gibt es immer mehr Leute, wie Dich. Wenn "die da" Technik einsetzen, die Unschuldige des Diebstahls bezichtigt, ist das Wort "leider" vollkommen unangebracht. Da hilft nur der Holzhammer. Solche mit vorauseilendem Gehorsam braucht niemand. wendelsberg
Ich hatte mal zwei solche Etiketten geerntet. Siehe Bild. Eines hatte einen Scan-Code als Rückseite, das andere hatte eine mattschwarze Rückseite. Ich würde die Handtasche nochmal absuchen. Der Händler hat die nachträglich angebracht.
https://en.wikipedia.org/wiki/Electronic_article_surveillance#Tag_pollution One significant problem from source tagging is something called "tag pollution" caused when non-deactivated tags carried around by customers cause unwanted alarms, decreasing the effectiveness and integrity of the EAS system.[5][6] The problem is that no store has more than one system. Therefore, if a store actually has an anti-shoplifting system to deactivate a label they will only deactivate the one that is part of their system. If a store does not use an EAS system, they will not deactivate any tags at all. This is often the reason why people trigger an alarm entering a store, which can cause great frustration for both customers and staff. The problem is most evident in shopping malls where customers wander between stores.
Danish B. schrieb: > wendelsberg schrieb: >> Wenn das nicht auf Anhieb funktioniert, muss man eben die Lautstaerke >> der Forderung nach dem GF erhoehen. > > Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber > diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder. Das ist dann eben ein Mangel -> Tasche zurück. Es kann ja wohl nicht sein, dass sowas zum Problem des Kunden gemacht wird. michael_ schrieb: > Man muß sich doch nicht gefallen lassen, ohne Grund als Dieb bezeichnet > zu werden. > Gehts noch? Wo leben wir denn. Es geht doch nicht darum, sich das gefallen zu lassen. Aber Spaß daran zu haben, wenn andere sich ärgern, die auch nicht wirklich was dafür können, ist recht asozial. Oder mit deinen eigenen Worten: Gehts noch? Wo leben wir denn.
Danish B. schrieb: > Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber > diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder. Blödsinn hoch 3! Lass die das nochmal machen, und zwar diesmal nicht vom Azubi sondern vom Geschäftsführer persönlich und wenn der das auch nicht hinbekommt dann lass sie umtauschen gegen eine die funktioniert.
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Rolf M. schrieb: > Das ist dann eben ein Mangel -> Tasche zurück. Es kann ja wohl nicht > sein, dass sowas zum Problem des Kunden gemacht wird. Exakt. Ich bin mir sicher, dass der Verkäufer das zurücknehmen wird. Es muss jeder einsehen, dass das so nicht geht. Wenn nicht, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.
Laut der Wiki brennt da ein Kondensator durch oder es wird etwas entmagnetisiert - es sollte sich also auf jeden Fall deaktivieren lassen.
alle Sicherungsverfahren funktionieren irgendwie "elektrisch", brauchen also was metallisches. --> suche halt die Handtasche mit einem Leitungs-Finder ab. Reissverschluss und Schnallen-Verschlüsse kannst du ausschließen, daher sollte sich der Sicherungs-Kram möglicherweise gut finden lassen.
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asdf schrieb: > Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft > hätte. > Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder > nachbessern. Die Antwort ist richtig! Herr M. schrieb: > michael_ schrieb: > >> Ich persönlich hätte da Spass daran. > > Leider gibt es immer mehr Leute, wie Dich. Michael hat aber recht! Das Etikett kann man auch (theoretisch) zum Tracken benuten. Somit ist das Ganze auch ein datenschutzrechtliches Problem! Wo sind hier die Großmäuler aus dem Forum? Oder haben die es noch gar nicht gerafft?
Rolf M. schrieb: > die auch nicht wirklich was dafür > können Natürlich kann der Händler was dafür! Der Händler kann alles dafür! Er hats verkauft und ist somit verantwortlich für die Gewährleistung bei Mängeln. Der Händler und sonst kein anderer! Wenn der von seinem Großhändler Schrott geliefert bekommt dann kann er das seinerseits wiederum mit dem klären und dort auf den Putz hauen. Und der wiederum kann das mit dem Hersteller klären. Aber für den Kunden ist immer noch der Händler der Ansprechpartner und der Händler muß sich die Beanstandungen der verärgerten Kunden in vollem Ausmaß gefallen lassen, das ist immerhin sein Job und damit verdient er sein Geld!
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Bernd K. schrieb: > Er hats verkauft und ist somit verantwortlich für die > Gewährleistung bei Mängeln. Der Händler und sonst kein anderer! Erfahrungsgemäß sind solche Mängel den Händlern völlig egal. Sie haben ihr Geld längst bekommen. Wenn du anfängst, dich zu streiten, hast du als Kunde schon verloren. Kein Händler hat dann noch Angst, dich zu verlieren, denn das ist dann schon passiert. Außerdem wird kein Händler auf Sicherungsmaßnahmen verzichten, nur um zwei bis drei engstirnige Kunden mehr zu gewinnen.
asdf schrieb: > Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft > hätte. > Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder > nachbessern. Die Antwort ist richtig! Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch erneutes Entschärfen versuchen. >Herr M. schrieb: >> michael_ schrieb: >> >>> Ich persönlich hätte da Spass daran. >> >> Leider gibt es immer mehr Leute, wie Dich. >Michael hat aber recht! Das Etikett kann man auch (theoretisch) zum >Tracken benuten. Somit ist das Ganze auch ein datenschutzrechtliches >Problem! Wo sind hier die Großmäuler aus dem Forum? Oder haben die es >noch gar nicht gerafft? Nö, hat er nicht. Zumal es da überhaupt nicht ums Tracken ging. Und zumal das Tracken auch theoretisch bei einem passiven (non-RFID) System nicht möglich sein dürfte. Und wer an solchen Dingen Spaß hat, der ist ohnehin geistig verwirrt. Man kann das ja auch erstmal in ziviler Form versuchen, anstatt als Geistesgestörter ein Faß aufzumachen.
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Jens G. schrieb: > Und > zumal das Tracken auch theoretisch bei einem passiven (non-RFID) System > nicht möglich sein dürfte. Was laberst du? Wir verkaufen solche Sicherungsetiketten. Sie werden in großen Einkaufsmeilen (z.B. München) verwendet um zu sehen wann der Kunde wo raus ist und wo wieder rein. Dabei ist es egal ob er vom Klamottenladen zum Lebenmittelhändler geht. Die RFID werden "im System" deaktiviert und bleiben dabei zum auslesen aktiv. Beim Bezahlen mit Karte oder "Payback" können wir so ganz genau sehen wo der Kunde was eingekauft hat und wie er sich durch die Märkte bewegt.
Raph schrieb: > Wir verkaufen solche Sicherungsetiketten ihr verkauft passive (non-RFID) Sicherungsetiketten mit RFID-Chip? habt ihr auch vegane Hamburger mit Fleisch?
Raph schrieb: > Die RFID werden "im System" > deaktiviert und bleiben dabei zum auslesen aktiv. Beim Bezahlen [...] > können wir so ganz genau sehen wo der Kunde was > eingekauft hat und wie er sich durch die Märkte bewegt. Ihr holt euch sicherlich das schriftliche Einverständnis der Kunden dafür ein daß sie an solchen Maßnahmen teilnehmen, oder? Andernfalls würde das nämlich für euch böse ins Auge gehen (inklusive Knast für die Verantwortlichen) sobald der erste Kunde euch eine Strafanzeige reinwürgt für das strafbare Anheften eines Peilsenders an seinem Eigentum!
Bernd K. schrieb: > Ihr holt euch sicherlich das schriftliche Einverständnis der Kunden > dafür ein daß sie an solchen Maßnahmen teilnehmen, oder? Das passiert automatisch beim Kauf, da der Vertrag zustande gekommen ist. Siehe AGB und Datenschutzerklärung der Handelsmeile bzw. der Geschäfte darin. Zudem würde ich allen empfehlen mal die AGB von Payback anzusehen. Ich übrigens habe keine Payback-Karte ;-)
Raph (Gast) >Jens G. schrieb: >> Und >> zumal das Tracken auch theoretisch bei einem passiven (non-RFID) System >> nicht möglich sein dürfte. >Was laberst du? Wir verkaufen solche Sicherungsetiketten. Sie werden in Du zitierst einen Satz von mir, in dem bereits alles nötige drinsteht, und dann laberst Du (wirklich nur Du) irgendwelches Zeugs, was mit meinem Satz eigentlich gar nix mehr zu tun hat. Und wirfst mir pprimär Laberei vor. Offensichtlich bist Du wirkllich nur Verkäufer von Dingen, die Du nicht verstehst ...
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Raph schrieb: > Ich übrigens habe keine Payback-Karte ;-) Wieso, dafür bekommt man doch echt geiles Zeugs. zB. die billigen Produktlinien von Markenherstellern, mit einer Zuzahlung in hohe des Preise des Originalproduktes.
Ich würde dem Laden so oft einen Besuch abstatten, bis mir geholfen wird. Das Jammern findet ja auch beim Betreten statt und das würde ich so oft machen, bis die Leute dort die Schnauze voll haben.
Beitrag #5928750 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5928766 wurde von einem Moderator gelöscht.
Man kann doch nicht jeden RFID-Chip deaktivieren, bei den tausend Sachen die wir an uns tragen. Die Lösung wäre doch eher wie man die Schleusen deaktiviert, damit kein Alarm mehr ausgegeben wird ?
Danish B. schrieb: > Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber > diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder. Das ergibt doch keinen Sinn. Das würde bedeuten dass bei all deren Produkten, nach "einiger Zeit" die Alarme überall anschlagen. Glaube man wollte dich nur abwimmeln und das Modul, wie auch immer es funktioniert, ist halt defekt und lässt sich darum nicht abschalten. Nicht locker lassen!
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michael_ schrieb: > Ich hatte mal zwei solche Etiketten geerntet. > Siehe Bild. > Eines hatte einen Scan-Code als Rückseite, das andere hatte eine > mattschwarze Rückseite. > Ich würde die Handtasche nochmal absuchen. > Der Händler hat die nachträglich angebracht. Ist das echt nur eine Antenne im RF-Frequenz 8,2 MHz Bereich ? Heisst das man könnte so ein Funk-Sender mit nem Radius von 100m bauen, dann würden alle Käufhäuser in diesem Radius permament Alarm ausgeben, obwohl da keiner mit der Handtasche vorbeiläuft??
MaWin schrieb: > Hast du nie ein Warensicherungsetikett auf gemacht ? Du weisst schon, dass es verschiedene Typen gibt?
Karl K. schrieb: > MaWin schrieb: >> Hast du nie ein Warensicherungsetikett auf gemacht ? > > Du weisst schon, dass es verschiedene Typen gibt? Insbesondere hier in diesem Forum! :))
Auf youtube gibt es Videos dazu - sollte man vielleicht jedem zeigen/teilen bevor sie unnötig beim Klauen erwischt werden ...
Raph schrieb: > Das passiert automatisch beim Kauf, da der Vertrag zustande gekommen > ist. Siehe AGB und Datenschutzerklärung der Handelsmeile bzw. der > Geschäfte darin. Eine AGB auf der Rückseite des Kassenbons mit solchen überraschenden Klauseln? Die ist wirkungslos. Der Staatsanwalt zerreißt das in der Luft wenn Du auf der Anklagebank sitzt. > Zudem würde ich allen empfehlen mal die AGB von Payback > anzusehen. Lenk nicht ab, es geht nicht um Payback-Karten für die man irgendwas unterschreibt sondern um Tracker die ihr nichtsahnenden Kunden heimlich an die Unterhose heftet (oder sonst wo hin) um deren physikalischen Aufenthaltsort zu tracken ohne deren Wissen oder Zustimmung. Das ist strafbar!
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Bernd K. schrieb: > sondern um Tracker die ihr nichtsahnenden Kunden heimlich > an die Unterhose heftet (oder sonst wo hin) um deren physikalischen > Aufenthaltsort zu tracken ohne deren Wissen oder Zustimmung. Das ist > strafbar! Das behauptet Dein persönlicher moralischer Kompass. Der Händler oder Hersteller wird sich erstmal damit rausreden, dass die Daten ja anonym erfasst werden, und natürlich nicht mit Deiner Kreditkarte verknüpft sind. Und dann sind es ja keine personenbezogenen Daten, denn Du könntest die Unterhose ja auch mit anderen Personen teilen.
Teo D. schrieb: > Raph schrieb: >> Ich übrigens habe keine Payback-Karte ;-) > > Wieso, dafür bekommt man doch echt geiles Zeugs. zB. die billigen > Produktlinien von Markenherstellern, mit einer Zuzahlung in hohe des > Preise des Originalproduktes. Man kann mit den Punkten doch auch an der Kasse bezahlen? Zumindest bei dm. Da muss man doch nicht diese Fake-Produkte aus dem Payback-Shop holen. Ich weis nicht ob es blos gelaber ist, mir hat jemand erzählt das es in manchen Klamotten RFIDs gibt die beim eintreten in den Laden (in dem es gekauft wurde) die Größe übermittelt und die Verkäufter gleich wissen was sie Dir anbieten müssen. Falls es wahr ist, ich weis nicht was ich davon halten soll.
Karl K. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> sondern um Tracker die ihr nichtsahnenden Kunden heimlich >> an die Unterhose heftet (oder sonst wo hin) um deren physikalischen >> Aufenthaltsort zu tracken ohne deren Wissen oder Zustimmung. Das ist >> strafbar! > > Das behauptet Dein persönlicher moralischer Kompass. > > Der Händler oder Hersteller wird sich erstmal damit rausreden, dass die > Daten ja anonym erfasst werden ... Anonym, nicht personenbezogen? Im Beispiel steht die Person vor dir, direkt im Laden an der Kasse! Direkter kann ein Personenbezug wohl nicht sein. Was hast du denn eine Vorstellung von Anonymität???
Helmut V. schrieb: > Man kann doch nicht jeden RFID-Chip deaktivieren, bei den tausend Sachen > die wir an uns tragen. Die Lösung wäre doch eher wie man die Schleusen > deaktiviert, damit kein Alarm mehr ausgegeben wird ? https://www.merkur.de/bilder/2014/12/05/4509730/1125762106-alufolie-dpa_20141205-085938-12tVFHT6NlNG.jpg Bernd T. schrieb: >> Wieso, dafür bekommt man doch echt geiles Zeugs. zB. die billigen >> Produktlinien von Markenherstellern, mit einer Zuzahlung in hohe des >> Preise des Originalproduktes. > > Man kann mit den Punkten doch auch an der Kasse bezahlen? Zumindest bei > dm. > Da muss man doch nicht diese Fake-Produkte aus dem Payback-Shop holen. Neenene, für meine Daten will ich DEUTLICH mehr haben. Die gibts nur ab 100€ bar auf die Kralle, PRO Datensatz!
Dieter R. schrieb: > Anonym, nicht personenbezogen? Ähm Entschuldigung, das ist ja nicht meine Idee. Dieter R. schrieb: > Im Beispiel steht die Person vor dir, > direkt im Laden an der Kasse! Ich bin im Laden üblicherweise anonym. Da hab ich kein Namensschild auf der Stirn kleben. Bernd T. schrieb: > mir hat jemand erzählt das es in > manchen Klamotten RFIDs gibt die beim eintreten in den Laden (in dem es > gekauft wurde) die Größe übermittelt Das ist Quatsch, die RFIDs enthalten nur eine einmalige beliebige Nummer. Da steckt keine weitere Information drin. Erst die Verknüpfung mit der Datenbank des Herstellers ermöglicht dann Infos zu allen Details, die der Hersteller eingepflegt hat. Man kann die Größe anhand des RFID ermitteln, aber nicht weil diese gesendet wird, sondern aus der Datenbank.
Teo D. schrieb: > Neenene, für meine Daten will ich DEUTLICH mehr haben. Die gibts nur ab > 100€ bar auf die Kralle, PRO Datensatz! Die Idee hat Marc Elsberg in Zero schon gebracht: Man gibt Daten über sich und sein Konsumverhalten frei und bekommt dafür Geld.
Karl K. schrieb: > Die Idee hat Marc Elsberg in Zero schon gebracht: Man gibt Daten über > sich und sein Konsumverhalten frei und bekommt dafür Geld. Ne du, das GEHT WIRKLICH! Die machen das, ohne dabei mit der Wimper zu zucken....
Bernd K. schrieb: > Eine AGB auf der Rückseite des Kassenbons mit solchen überraschenden > Klauseln? Die ist wirkungslos. Der Staatsanwalt zerreißt das in der Luft > wenn Du auf der Anklagebank sitzt. Nein, am Eingang des Kaufhauses! Das ist dann gesetzmäßig! Also nicht immer nur träumen mit "huch, die werden es schon falsch machen". Und bei Payback musst du auch die AGB akzeptieren damit du die Karte bekommst! Oder warum denkst du wieso du Punkte zum Erstatten bekommst? Nächstenliebe? Mal einen Baum und sing ein Lied dazu...
Zur Nachtzeit: Freust dich über kostenloses WLAN bei Kaufladen? Ja, sie tracken dich dann damit wie du so im Laden rumgehst. Und was du dazu im Internet aufgerufen hast. rfID von Hitachi sollte auch mal in den Euro-Geldschein kommen. Das Projekt wurde aber wohl gestoppt. Ist praktisch, gleich mal zu schauen wo in der Gegend die Leute Geld gebunkert haben.
... immer wieder genial diese Diskussionsrunde :) Aber mal im Ernst: Ich kann mir vorstellen, daß es sich um einen herstellerseitig versteckten RFID-Tag handelt. Meistens wird hier das System mit 13,56 MHz Resonanzfrequenz eingesetzt, da reicht eine kleine Spule auf einer Folie aufgedruckt. Das RFID-Tag selbst bleibt rein passiv, es hat sendet nur seine eigene Seriennummer. Beim Entsichern gibt es zweierlei Methoden, eine davon ist ein starkes Wechselmagnetfeld, bei der das Tag dadurch zerstört wird. Die andere ist daß an der Kasse durch das Auslesen der S/N eben diese dem Alarmsystem bekannt gemacht wird, damit es NICHT mehr auslöst. Nachteil der Geschichte der letzteren Methode: In anderen Geschäften, die das gleiche System einsetzen, löst der Tag wieder aus. Ich habe solche Tags bereits in einem T-Shirt gefunden, dessen Zettel im Genick verdächtig gekratzt hat.... Mit diesem Dingern lassen sich dann auch Gedankenspiele frei nach George Orwell zusammenbasteln, hoffen wir mal, daß es nicht soweit kommt... Die Idee mit der Mikrowelle ist gut, aber der Lichtbogen würde dann doch Spuren an metallischen Gegenständen hinterlassen :-D Gruß Tobi
Jens G. schrieb: > Die Antwort ist richtig! > Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe > er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch > erneutes Entschärfen versuchen. Das war früher mal so und ist veraltetes Wissen. Durch eine Gesetzesänderung hat sich das geändert. Nun kann der Kunde wählen ob er einen Ersatz durch Neuware haben will oder dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben möchte. Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und der Händler muss dem dann Folge leisten. Es gibt lediglich noch eine Klausel bei Unverhältnismäßigkeit, wo man dem Händler nicht zumuten kann, dass er die Ware umtauscht, der Umtausch einer Massenware gegen eine Neue ist allerdings in der Regel nicht unverhältnismäßig. Wenn du eine Einbauküche kaufst und die einen Mangel hat, dann kann das schon anders aussehen, weil man dann die alte ausbauen und transportieren müsste, da wäre dann eine Nachbesserung möglich. Die Antwort von Raph (Gast) ist also richtig und deine ist falsch. Hier noch eine Quelle damit du das glaubst: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html @TS Ich würde da gar nicht groß versuchen das Problem irgendwie selber zu reparieren, sondern einfach deine Gewährleistungsrechte als Kunde in Anspruch nehmen, das ist dein gutes Recht und der Händler hat dir mangelfreie Ware zu liefern, dafür kriegt er auch Geld und deswegen hast du einen Anspruch darauf.
Bedenke bitte auch, dass du durch einen Reparaturversuch in der Mikrowelle die Handtasche deiner Schwester beschädigen könntest, warum willst du dieses Risiko selber tragen? Und wenn du die Tasche selber kaputt machst, dann wird es schwierig da noch Gewährleistungsrechte durchzusetzen. Denn eine angebrannte Tasche muss der Händler auch nicht zurücknehmen, wenn der Kunde das verursacht hat und dem Händler gegenüber auch noch einräumt. Die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen ist somit die einzig richtige Lösung. Es ist das Problem des Händlers, nicht deines.
Abdul K. schrieb: > Ist praktisch, gleich mal zu schauen wo in der Gegend die Leute Geld > gebunkert haben. Du hast keine Ahnung, wie die üblichen RFID-Tags funktionieren, oder? Leser mit mehr als 20cm Reichweite gibt es kaum, solche mit mehr als 10m sind so gut wie unmöglich. Man braucht grob Spulen, so groß wie die Reichweite. Das gilt zumindest für das übliche induktive Verfahren. Alle passiven Tags benötigen relativ hohe Feldstärken. Auch die mit Funk. Dazu kommt, dass man das leicht abschirmen kann. Schon ein zweiter Tag im Erfassungsbereich kann das stören. Das ist typisch deutsch: Bei Google Street View und RFID regt man sich künstlich auf (über nichts), die NSA, Facebook und die BND Massenüberwachung wird mit Schulterzucken abgetan, und man trägt ein Smartphone mit sich rum...
asdf schrieb: > Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft hätte. > Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder > nachbessern. in den Staaten gäbe es bei jedem Fehlalarm eine Entschädigung. in Kleidungsstücken findet man am Waschinfo-Etikett bisweilen auch die Aufschrift "Please dont remove this tag" Das ist für mich vor allem ein Hinweis, auf diese Klamotte zu verzichten. und wenn DAS nicht geht, das Ding eben doch zu entfernen.
Karl K. schrieb: > Erst die Verknüpfung > mit der Datenbank des Herstellers ermöglicht dann Infos zu allen > Details, die der Hersteller eingepflegt hat. Eben das ist der Punkt. Was man verknüpfen kann, das wird auch verknüpft - zunehmend auch Laden-übergreifend.Davon geht inzwischen unsere Rechtsprechung aus. Nummern sind seit der DSGVO nicht mehr anonym, sobald sie von irgendwem mit einem persönlichen Kundenkonto verknüpfbar sind.
Abdul K. schrieb: > Zur Nachtzeit: > > Freust dich über kostenloses WLAN bei Kaufladen? Ja, sie tracken dich > dann damit wie du so im Laden rumgehst. Und was du dazu im Internet > aufgerufen hast. > Dafür brauchst du das Kostenlose WLAN nicht, anhand des Abfrageverhaltens deines Handys geht das, also wenn dein Handy nach bekanten SSIDs sucht, und das ist sehr zuverlässig da man immer 1-2 SSIDs hat die Eindeutig sind dazu kommen dann noch die anderen die zusätzlich möglich machen einzelne Haushaltsmitglieder eindeutig zu bestimmen. Ansonsten zum RFID Gedöns das wird kaum genutzt weil die Technik dahinter viel zu Teuer ist meist ist es wirklich nur für die Lagerhaltung, aber jeder hat ein Smartphone in der Tasche was einen eindeutig identifizierbar macht, voralledem in nem Einkaufzentrum viel zu auffällig dann müsste alle paar Meter ne Reisige Antenne versteckt sein. Zur Warensicherung werden meist nur die kleinen strohdummen Metall-Antennen benutzt die sind sehr zuverlässig und man kann sie nicht mal eben im Laden Deaktivieren, bei RFID gibt es genug Möglichkeiten die noch im Laden zu entfernen oder kaputt zu machen.
Raph schrieb: > Nein, am Eingang des Kaufhauses! Das ist dann gesetzmäßig! Ich hab noch kein Kaufhaus gesehen das einem am Eingang die AGB unterschreiben lässt. Und selbst wenn dann wäre die Trackingsache eine überraschende Klausel die noch dazu gegen die guten Sitten verstoßen würde und somit ohnehin gegenstandslos. Also träum weiter.
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Danish B. schrieb: > Im Laden neu zu entsichern soll wohl nicht funktionieren. Es heißt die > Entsicherung wird nach einiger Zeit "zurückgesetzt". Das ist Quatsch. Die haben sich nur dämlich angestellt und wollen es nicht zugeben.
Nano schrieb: > Jens G. schrieb: >> Die Antwort ist richtig! >> Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe >> er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch >> erneutes Entschärfen versuchen. > > Das war früher mal so und ist veraltetes Wissen. > Durch eine Gesetzesänderung hat sich das geändert. > Nun kann der Kunde wählen ob er einen Ersatz durch Neuware haben will > oder dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben möchte. > > Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und > der Händler muss dem dann Folge leisten. > > Die Antwort von Raph (Gast) ist also richtig und deine ist falsch. > > Hier noch eine Quelle damit du das glaubst: > https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html Da hast Du aber auch nur das herausgelesen, was Dir gefällt. In dem von Dir verlinkten Artikel heisst es nämlich unter anderem, dass der Käufer eine Nachbesserung ablehnen kann, und nur dann, wenn sie für ihn erheblich von Nachteil sei. Das ist nichts Neues und war schon immer so. Hier das Originalzitat: "Entscheidend sei, welche Bedeutung der Mangel für den Käufer habe. Insbesondere dann, wenn eine Reparatur für den Käufer erheblich von Nachteil sei, sei eine Neulieferung nicht unverhältnismäßig. Das betreffe bspw. Fälle, in denen der Mangel nicht vollständig, nachhaltig und fachgerecht behoben werden könne."
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Hier ist erklärt wie die Dinger aufgebaut sind: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/phbl.20010570519 , Abb. 2 Du hast einen Resonator, der die Alarmanlage auslöst, und einen magnetostriktiven Streifen zur Deaktivierung. Der wird kräftig aufmagnetisiert, verbiegt sich und schliesst den Resonator kurz. Wenn der irgendwie demagnetisiert wird ist das Ding wieder scharf.
J-H V. schrieb: > Nano schrieb: >> Jens G. schrieb: >>> Die Antwort ist richtig! >>> Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe >>> er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch >>> erneutes Entschärfen versuchen. >> >> Das war früher mal so und ist veraltetes Wissen. >> Durch eine Gesetzesänderung hat sich das geändert. >> Nun kann der Kunde wählen ob er einen Ersatz durch Neuware haben will >> oder dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben möchte. >> >> Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und >> der Händler muss dem dann Folge leisten. > >> >> Die Antwort von Raph (Gast) ist also richtig und deine ist falsch. >> >> Hier noch eine Quelle damit du das glaubst: >> > https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html > > Da hast Du aber auch nur das herausgelesen, was Dir gefällt. > In dem von Dir verlinkten Artikel heisst es nämlich unter anderem, dass > der Käufer eine Nachbesserung ablehnen kann, und nur dann, wenn sie für > ihn erheblich von Nachteil sei. Das ist nichts Neues und war schon immer > so. Darum geht es doch gar nicht. Es geht darum, dass der Kunde wählen darf und nicht der Händler, wie Jens G. irrtümlich behauptet hat. Jens sagt ja, dass der Händler ein Anrecht auf Nachbesserung hätte und genau das ist eben nicht korrekt, weil, wenn der Kunde nicht die Nachbesserung wählt, sondern den Umtausch, dann muss der Händler umtauschen. Das Umtauschen kann der Händler nur noch dann ablehnen, wenn das unverhältnismäßig wäre, was er beweisen muss. Er ist also in dem Moment beweispflichtig. Und all das kann man so auch dem Artikel entnehmen, es gibt noch andere Artikel die das gleiche sagen, ich kenne sogar einen ganz bestimmten, den habe ich aber heute Morgen auf die schnelle nicht gefunden, also habe ich den hier mit dem Urteil genommen, da der das gleiche aussagt. Beim Urteil geht es nur darum, dass der Kunde ein neues Auto gewählt hat, was er darf. Hier sieht man schon, das es nicht der Händler ist, der die Entscheidung trifft. Und der Händler wollte ihm den Umtausch gegen einen Neuwagen verweigern weil er das Unverhältnismäßig fand und lieber nachbessern. Die Unverhältnismäßigkeit konnte er aber nicht beweisen, bzw. folgte der Richter der Ansicht des Kunden. Es bestätigt also auch hier, dass der Kunde wählen darf und nicht der Händler. Das der Händler wählen dürfe, wie Jens G. behauptet, ist falsch und genau das ist meine Aussage.
Decathlon nutzt Rfid - an der Kasse alles in eine Kiste und schwupps hast du den Betrag. Hab ich dann auch dumm geguckt und zu Hause die Schere gezückt ;) Klaus.
Nano schrieb: > Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und > der Händler muss dem dann Folge leisten. > Hier noch eine Quelle damit du das glaubst: > > > https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html Allerdings steht in der zitierten Quelle auch: "Das Wahlrecht kann bspw. auch in AGB anderweitig geregelt werden, so dass dann der Verkäufer das Wahlrecht ausüben kann." Spätestens nach dem BGH-Urteil dürfte wohl die Mehrzahl der Verkäufer ihre AGB entsprechend geändert haben. Dann ist es also im Normalfall nichts mit dem Wahlrecht des Kunden.
Herr M. schrieb: > Von welchen, die nach einiger Zeit > wieder aktiv werden, habe ich noch nie gehört und wäre auch vollkommen > sinnlos. Das Phänomen ist nicht gewollt wurde aber beobachtet: "Labelsmog"
Nano schrieb: > Das der Händler wählen dürfe, wie Jens G. behauptet, ist falsch und > genau das ist meine Aussage. Ja, früher war das tatsächlich so, und die "moderne" Gesetzeslage hat sich noch nicht bis zu jedermann herumgesprochen.
Dieter R. schrieb: > Spätestens nach dem BGH-Urteil dürfte wohl die Mehrzahl der Verkäufer > ihre AGB entsprechend geändert haben. Dann ist es also im Normalfall > nichts mit dem Wahlrecht des Kunden. Die Frage ist doch, ob ein möglicher Kunde rein durch Betreten des Ladens bereits das dortige AGB anerkennt. Das halte ich für fragwürdig für einzelne AGB-Bestimmungen, die besonders geschützte Bereiche des Persönlichkeitsrechts berühren, also z.B. Erfassung von Bewegungsprofilen. Oder ein Foto oder das Auslesen des persönlichen Handys (Suche der SSIDs). Deswegen steht für Kameraaufnahmen ja auch extra am Eingang ein Schild! Da hat wohl schonmal dagegen jemand geklagt und nun weisen es die Läden als Auszug des AGB am Eingang aus.
Abdul K. schrieb: > Die Frage ist doch, ob ein möglicher Kunde rein durch Betreten des > Ladens bereits das dortige AGB anerkennt. Naturlicht nicht, nur die Hausordnung. Erst wenn der Vertrag zustande kommt. Üblicherweise durch Bezahlung und Erhalt der Ware, erst dann ist der Vertrag und somit auch die AGBs gültig.
Habe ein sehr nettes Video gefunden, in dem das Prinzip von den magnetisch deaktivierbaren Diebstahlsicherungs-Tags gezeigt wird: https://youtu.be/KAm7qAKAXwI
Dieter R. schrieb: > Nano schrieb: > >> Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und >> der Händler muss dem dann Folge leisten. >> Hier noch eine Quelle damit du das glaubst: >> >> >> > https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html > > Allerdings steht in der zitierten Quelle auch: > > "Das Wahlrecht kann bspw. auch in AGB anderweitig geregelt werden, so > dass dann der Verkäufer das Wahlrecht ausüben kann." > > Spätestens nach dem BGH-Urteil dürfte wohl die Mehrzahl der Verkäufer > ihre AGB entsprechend geändert haben. Dann ist es also im Normalfall > nichts mit dem Wahlrecht des Kunden. Du solltest den Text richtig lesen und vollständig zitieren, da steht: "Das Urteil des BGH bestätigt erneut die starke Position des Käufers in Gewährleistungsfragen. Dies gilt vor allem für B2C-Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbraucher, da von den gesetzlichen Vorschriften insoweit nicht abgewichen werden kann." und dann heißt es bezogen auf Geschäftskunden, wovon du nur den für dich passenden Satz herausgesucht hast: "Im Rahmen von Kaufverträgen zwischen Unternehmern kann die Gewährleistung hingegen abweichend gestaltet werden. Das Wahlrecht kann bspw. auch in AGB anderweitig geregelt werden, so dass dann der Verkäufer das Wahlrecht ausüben kann." Im Klartext bedeutet das also, bei Verbrauchern und das ist die Schwester des TS ja, wenn die eine Handtasche im Laden gekauft hat, gilt das BGB und davon kann nicht mit einer AGB implizit abgewichen werden. Wenn es überhaupt möglich wäre, dann müsste der Kunde explizit einen derartigen Vertrag, in der das abweichend geändert ist, unterschreiben und oben steht allerdings, dass das nicht geht. Im Zweifelsfall kann dir das ein Anwalt genauer erklären, aber wenn es gehen würde, dann reicht eine einfacher AGB Aushang oder eine AGB auf der Rückseite der Rechnung nicht aus. Insofern bleibt es dabei, der private Kunde hat das Wahlrecht und nicht der Händler. Dass das bei Geschäftskunden anders läuft ist ohnehin klar, da kann es auch mit der Gewährleistung und deren Fristen, sowie der Beweislast ganz anders laufen, aber Geschäftskunden sind hier nicht das Thema, es ging schließlich um eine Handtasche die im Laden gekauft wurde, und keine Großbestellung von einem Unternehmen von n Handtaschen im Großhandel.
Harald W. schrieb: > Nano schrieb: > >> Das der Händler wählen dürfe, wie Jens G. behauptet, ist falsch und >> genau das ist meine Aussage. > > Ja, früher war das tatsächlich so, und die "moderne" Gesetzeslage > hat sich noch nicht bis zu jedermann herumgesprochen. Ich weiß, das sagte ich auch in meinem ersten Posting dazu, dass das früher anders war. Wichtig ist allerdings, dass man als Privatkunde seine Rechte kennen sollte, vor allem wenn die Gesetze zu den eigenen Gunsten geändert wurden.
Teo D. schrieb: > Abdul K. schrieb: >> Die Frage ist doch, ob ein möglicher Kunde rein durch Betreten des >> Ladens bereits das dortige AGB anerkennt. > > Naturlicht nicht, nur die Hausordnung. Erst wenn der Vertrag zustande > kommt. Üblicherweise durch Bezahlung und Erhalt der Ware, erst dann ist > der Vertrag und somit auch die AGBs gültig. Da eine derartige AGB aber von der allgemeinen Praxis und dem BGB abweichen würde, reicht ein einfacher Aushang nicht mehr, den Vertrag müsste der Kunde, wenn derartige Änderungen überhaupt gehen, explizit unterschreiben. Und selbst wenn es gehen würde, so wäre es praxisfremd. Denn wer lässt schon an der Kasse dutzende Kunden erst einmal Vertragstexte durchlesen? Also bleibt es bei dem, was im BGB steht.
Teo D. schrieb: > Üblicherweise durch Bezahlung und Erhalt der Ware, erst dann ist > der Vertrag und somit auch die AGBs gültig. Nein, dann ist es zu spät und sie ist garantiert nicht mehr gültig. Die AGB müssen vor dem Vertragsschluss dem Kunden bekannt gemacht werden so daß er ihnen zustimmen kann bevor er den Kauf tätigt sonst werden sie nicht Bestandteil des Vertrags. Der Aushang in einem zugeschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten Klo auf dessen Tür "Vorsicht bissiger Leopard!" geschrieben steht ist regelmäßig nicht ausreichend für sowas.
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Nano schrieb: > Wichtig ist allerdings, dass man als Privatkunde seine Rechte kennen > sollte, vor allem wenn die Gesetze zu den eigenen Gunsten geändert > wurden. Das Dumme ist bloß, das alles steht in dem Urteil überhaupt nicht drin und die Gesetzeslage hat sich auch nicht geändert. Mach dir die Mühe und lies das Urteil durch, es sind nur 36 Seiten, für einen gestandenen Juristen wie dich ein Klacks. Für alle anderen bleibt: außer in begründeten, sehr speziellen Sonderfällen hat in der Regel der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung - auch, wenn der Käufer anderes verlangt.
Dieter R. schrieb: > Nano schrieb: > >> Wichtig ist allerdings, dass man als Privatkunde seine Rechte kennen >> sollte, vor allem wenn die Gesetze zu den eigenen Gunsten geändert >> wurden. > > Das Dumme ist bloß, das alles steht in dem Urteil überhaupt nicht drin > und die Gesetzeslage hat sich auch nicht geändert. Dann lies doch einfach mal das Gesetz BGB § 439 (1): "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen." Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html Da steht ganz klar drin, dass der Käufer die Wahl hat, da steht nicht Verkäufer. Und Nacherfüllung heißt hier, dass der Kaufvertrag, wenn dieser aufgrund der mangelhaften Sache noch nicht erfüllt wurde, nacherfüllt werden kann. Hierzu hat der Käufer das Recht der Wahl, ob er 1. haben möchte, dass der Mangel beseitigt wird, also bspw. durch eine Reparatur oder 2. Er lieber eine Lieferung einer mangelfreien Sache haben möchte. Er muss nicht Variante 1 wählen und kann vom Händler auch nicht verlangt werden! Es sind zwei Möglichkeiten und der Käufer kann von diesen beiden Möglichkeiten wählen. Insofern redest du Blech, wenn du weiterhin behauptest, dass sich die Gesetzeslage nicht verändert hätte. > Mach dir die Mühe und lies das Urteil durch, es sind nur 36 Seiten, für > einen gestandenen Juristen wie dich ein Klacks. Mach du dir die Mühe und lies den verlinkten Gesetzestext. Ich habe übrigens nirgends behauptet, das ich Jurist wäre. > > Für alle anderen bleibt: außer in begründeten, sehr speziellen > Sonderfällen hat in der Regel der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung > - auch, wenn der Käufer anderes verlangt. Nein, siehe oben, du redest Quatsch! Der Verkäufer hat lediglich in Sonderfällen bei Unverhältnismäßigkeit das Recht die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. Das sagte ich bereits. Es ist aber IMMER der Kunde bzw. Käufer, der wählen darf, der Verkäufer bzw. Händler hat hier KEIN Wahlrecht, das steht allein dem Käufer bzw. Kunden zu, so steht es im oben verlinkten Gesetz. Und wegen der Unverhältnismäßigkeit, siehe dazu BGB § 439 (4): "(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
Wenn Deine Schwester sehr an der Tasche hängt - und der Verkäufer unwillig ist sowie ein Retsstreit nicht angestebt wird: Meine Lieblingslösungen zum Transpondersuchen wären : - Röntgenlassen beim Tierarzt (ich habe hier mehrere Zahnarztröngenbilder - vom verkapselten Zylinderdrehko eines Detektorempfängers aus den zwanziger Jahren bis hin zu schlecht gelöteten QFN-ICs dank falsch fremderstellter Lötschblonenlayouts ) oder Mikrowelle Das haben wir mal als Studenten gemacht, weil wir in unseren offiziell gekauften Bibliotheks-Altbüchern einfach mal wissen wollten - wo die Resonatoren eingeklebt sind. Achtung: das Papier nahe der Metallteile war danach angesengt. vg
Punkt 4 ist übrigens auch andersrum sinnvoll, z.B. in solchen Fällen, in denen sich bspw. der Kunde für bspw. die Reparatur einer CPU anstatt deren Austausch entschieden hat. Da in der Regel kein Händler eine CPU reparieren kann, ist diese Wahl unverhältnismäßig und kann somit vom Händler verweigert werden, wenn die andere Wahlmöglichkeit, hier also der Austausch der CPU, sinnvoller ist, aber ein Recht des Händlers eine Nachbesserung einzufordern oder selbst zwischen Nachbesserung und Austausch zu wählen, das gibt es nicht. Wenn man also bei Amazon mal wieder was super günstig bekommen hat und die Sache defekt ist, dann kann man als Kunde wählen, dass die super billige Sache, die es nirgends zu einem vergleichbaren Preis gibt, trotzdem gegen eine neue umgetauscht wird. Üblich ist nämlich, das Amazon einfach die Ware zurücknimmt und einem ausbezahlt, aber das muss man als Kunde nicht hinnehmen, da man auf den Umtausch pochen kann. Schließlich wäre die Sache woanders auch teurer, wenn man sie noch einmal wo kaufen müsste.
Nano schrieb: > Der Verkäufer hat lediglich in Sonderfällen bei Unverhältnismäßigkeit > das Recht die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. > Das sagte ich bereits. Das sagtest du bereits, aber es ist nicht der Sonderfall. Die Unverhältnismäßigkeit eines solchen Verlangens, soweit es sich auf Neulieferung richtet, ist der Normalfall. Sagt z. B. das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Zitat: "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dann muss sich der Käufer auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen lassen. ... Hat jedoch die gelieferte Ware eine Vielzahl von Fehlern, tendiert die Rechtsprechung dazu, dem Käufer von vornherein nach seiner Wahl auch dann den Nachlieferungsanspruch zuzubilligen, wenn die Nachlieferung kostspieliger ist, als die Nachbesserung Usw., es gibt dort noch mehr Ausführungen zum Thema. Aber das sind natürlich Laien, die haben davon keine Ahnung.
Dieter R. schrieb: > Nano schrieb: > >> Der Verkäufer hat lediglich in Sonderfällen bei Unverhältnismäßigkeit >> das Recht die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. >> Das sagte ich bereits. > > Das sagtest du bereits, aber es ist nicht der Sonderfall. Die > Unverhältnismäßigkeit eines solchen Verlangens, soweit es sich auf > Neulieferung richtet, ist der Normalfall. > > Sagt z. B. das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Zitat: > > "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung > ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. > Dann muss sich der Käufer auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen > lassen. > > ... > > Hat jedoch die gelieferte Ware eine Vielzahl von Fehlern, tendiert die > Rechtsprechung dazu, dem Käufer von vornherein nach seiner Wahl auch > dann den Nachlieferungsanspruch zuzubilligen, wenn die Nachlieferung > kostspieliger ist, als die Nachbesserung > > Usw., es gibt dort noch mehr Ausführungen zum Thema. Aber das sind > natürlich Laien, die haben davon keine Ahnung. Wie schon gesagt, der Käufer wählt nicht. Der Kunde tut dies. Lies einfach mal oben nach worauf ich eingegangen bin. Und die Unverhältnismäßigkeit muss bewiesen werden. Ein Massenprodukt, wie eine Tasche, kann problemlos umgetauscht werden, das ist vom Kunden nicht unverhältnismäßig, wenn er genau das gewählt hat. Und das Urteil hat sehr wohl klar gestellt, dass es nicht allein um die Kosten geht: "Der BGH stellte ferner klar, dass die verlangte Neulieferung nicht bereits deshalb unverhältnismäßig sei, weil diese teurer als eine Reparatur war. Entscheidend sei, welche Bedeutung der Mangel für den Käufer habe. Insbesondere dann, wenn eine Reparatur für den Käufer erheblich von Nachteil sei, sei eine Neulieferung nicht unverhältnismäßig. "
Nano schrieb: > Wie schon gesagt, der Käufer wählt nicht. Der Kunde tut dies. Sry, ich meinte natürlich der Verkäufer wählt nicht. Der Kunde, also Käufer tut dies.
Noch mal eine kleine Idee, wie wäre es den Sender zu suchen und zu entfernen?
Die magnetostriktiven Tags mache ich mittels Supermagnet wieder scharf und klebe sie auf einen Einkaufswagen (nicht meinen). Man kann sie auch mit der Klebseite nach oben auf den Fußweg legen. Irgendwer tritt drauf und schleppt es unwissend mit.
RFID 13,56 MHz https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=m570.l1313&_nkw=RFID+13%2C56+MHz&_sacat=0 Schaut euch das mal an bevor ihr weiter rumquäket. Dieser RFID ist nichts anderes als ein Informationsspeicher, ähnlich wie eine Festplatte, nur dass es senden kann. Die AGB ist dann so etwas wie ein Prüfsiegel, dass heisst jemand baut so ein RFID-Clip in Werbezeitung ein und wirft es im Briefkasten. Derjenige der die Zeitung nimmt, haftet dann auch automatisch an die AGB. Das heisst, wenn es so drin steht, wird derjenige der die Werbezeitung wegwirft, dann auch bestraft werden kann, wegen unerlaubter Weitergabe an Daten. Der Jurist ist ähnlich wie ein Türsteher, entweder erlaubt er dir das oder eben nicht.
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Fred F. schrieb: > Noch mal eine kleine Idee, wie wäre es den Sender zu suchen und zu > entfernen? Das wäre zwar das mit weitem Abstand Sinnvollste und Effektivste, aber die Streithähne hier wollen davon nichts wissen. Sonst wäre ja der Spaß am Diskutieren zu schnell vorbei. W.S.
Ganz klar ist, dass unsere Gesetze sich an vielen Stellen überschneiden und widersprechen. Das ist Absicht, denn dadurch wird ein ganzer Berufszweig gefüttert. Ohne solche Streitfälle würden die vielen Juristen verhungern. Denkt mal darüber nach, wer am Ende am meisten daran verdient, dass zwei (oder mehr) Leute sich nicht einig werden.
Stefanus F. schrieb: > Ganz klar ist, dass unsere Gesetze sich an vielen Stellen überschneiden > und widersprechen. Das ist Absicht, denn dadurch wird ein ganzer > Berufszweig gefüttert. Ohne solche Streitfälle würden die vielen > Juristen verhungern. > > Denkt mal darüber nach, wer am Ende am meisten daran verdient, dass zwei > (oder mehr) Leute sich nicht einig werden. Nicht übertreiben. Der Teufel steckt so oft im Detail. Als Laie sagt man natürlich "das Gesetz könnte so viel simpler sein". Die Praxis ist dann anders wenn man ein halbwegs gerechtes Gesetz schreiben will. Es ist in etwa so in jedem Land der Welt. Stark zu bezweifeln dass überall geldgierige Anwälte die Finger im Spiel hatten ;)
Ist es wirklich die Handtasche, die den Alarm auslöst? Vielleicht hat deine Schwester auch jedesmal einen anderen Gegenstand dabei...
Alex G. schrieb: > Nicht übertreiben. Der Teufel steckt so oft im Detail. Als Laie sagt man > natürlich "das Gesetz könnte so viel simpler sein". Die Praxis ist dann > anders wenn man ein halbwegs gerechtes Gesetz schreiben will. Viele Gesetze sind aber so wischiwaschi formuliert, dass man da alles mögliche reininterpretieren kann. Ich glaube, das ist manchmal auch Absicht des Gesetzgebers. Sollen sich nachher die Gerichte damit beschäftigen. Und irgendwann wird es dann "gängige Rechstprechung", sprich: In der Regel wird es auf eine bestimmte Art interpretiert, kann aber auch je nach Richter mal anders sein. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Alex G. schrieb: > Stark zu bezweifeln dass > überall geldgierige Anwälte die Finger im Spiel hatten ;) Aber nicht in D. Die Invasion von Juristen im Parlament spricht für sich. ksdfla
Alex G. schrieb: > Stark zu bezweifeln dass > überall geldgierige Anwälte die Finger im Spiel hatten Man kann aber schon behaupten, dass Juristen berufsbedingt kein Interesse daran haben dürfen, Gesetze zu vereinfachen und aufeinander abzustimmen. Ich fordere als Softwareentwickler für Bezahlsysteme schließlich auch nicht die Vereinheitlichung aller Zahlsysteme.
Stefanus F. schrieb: > Ich fordere als Softwareentwickler für Bezahlsysteme schließlich auch > nicht die Vereinheitlichung aller Zahlsysteme. Ich fordere daß Softwareentwickler mit der Erstellung und Wartung von Gesetzen beauftragt werden, dem Einsatz von Versionskontrolle, Issue-Trackern, Simulationen und Tests. Immerhin ist das Schreiben von Gesetzen nichts anderes als die Programmierung einer sehr komplexen Maschine. Anwälte sind für sowas weder ausgebildet noch haben sie den dazu notwendigen analytischen Verstand mit der Fähigkeit die Zusammenhänge zu erfassen und zu verstehen.
Wenn Programmierer die Gesetze entwickeln, haben wir Skynet in Menschengestalt ;)
Bernd K. schrieb: > Ich fordere daß Softwareentwickler mit der Erstellung und Wartung von > Gesetzen beauftragt werden, dem Einsatz von Versionskontrolle, > Issue-Trackern, Simulationen und Tests. Die Vorstellung gefällt mir.
Ich fordere von Programmieren so ein Mandat-Generator zu entwickeln die unnötige viele Erklärungen generiert, damit alle Juristen, Henker und Richter da nicht mehr durchblicken können.
Bernd K. schrieb: > Immerhin ist das Schreiben von > Gesetzen nichts anderes als die Programmierung einer sehr komplexen > Maschine. Ach was. Wir sind Menschen und keine Maschinen und die Beziehungen zwischen uns Menschen ist qualitativ eine andere als die zwischen irgendwelchen Flipflops in einem Stück Silizium. Deshalb sind Dinge, die es beim Programmieren nicht gibt, für ein gedeihliches Leben von uns Menschen notwendig. Beispiele: Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit, Konfliktbeseitigung oder wenigstens Dämpfung anstelle Eskalation, maßvolle Akzeptanz von Andersartigem jedoch keine Gleichgültigkeit und so weiter. Und jetzt sollte doch endlich mal der TO die ominöse Handtasche und deren Inhalt mal gründlich unter die Lupe nehmen und den Stein des Anstoßes herauspolken - damit das Problem gelöst ist und hier endlich Friede einkehrt. W.S.
W.S. schrieb: > Beispiele: > Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit, Konfliktbeseitigung oder wenigstens > Dämpfung anstelle Eskalation, maßvolle Akzeptanz von Andersartigem > jedoch keine Gleichgültigkeit und so weiter. Nichts von dem wird berücksichtigt bei der vollkommen chaotischen, unorganisierten und widersprüchlichen Formulierung und Organisation von Gesetzen wie wir es bislang praktizieren. Gesetze sind Regelwerke die nicht von vollkommen verblödeten und kurzsichtigen Chaoten erstellt werden sollten bei denen die linke Hand nicht weiß was die rechte tut oder wie man Regeln formuliert damit sie möglichst einfach, verständlich und allgemeingültig sind. Darum gehts mir. Juristen können sowas offensichtlich nicht, da kommt immer das exakte Gegenteil raus, da könnte man auch genausogut alle Gesetze weglassen und fallweise nach Bauchgefühl entscheiden.
Bernd K. schrieb: > Gesetze sind Regelwerke die > nicht von vollkommen verblödeten und kurzsichtigen Chaoten erstellt > werden sollten bei denen die linke Hand nicht weiß was die rechte tut > oder wie man Regeln formuliert damit sie möglichst einfach, verständlich > und allgemeingültig sind. deine Beschreibung trifft nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf die Bedienung von elektronischen Geräten und deren Anleitungen zu. und findest du die Diskussionen hier im Forum sachlicher als Bundestagsdebatten?
Hallo, Meine Geldbörse piepst auch ab und zu mal Ich habe es auch mehrmals entwerten lasen. Hat aber nichts gebracht. Ich habe aber mal die Geldbörse erneut durchsuch und habe das eingenähte Etikett rausgeschnitten. Mir fällt auf dem Etikett auf, dass die obere Kante schwarzweiße Schattierungen hat und wenn man mit dem Fingern darubergeht diese rauer ist als die untere Kante. Auf dem Bild sieht man es ein wenig. Kann dass so ein chipdingsda sein? Bitte nicht auslachen, ich habe überhaupt keine Anung von der Materie. Möchte nur wissen, ob es wirklich möglich ist, auf so einem dünnen Stoff ein Diebstahlschutz zu realisieren, der einem wirklich den letzten Nerv kostet.
Diese Warensicherungsetiketten sind teilweise so dünn wie eine Folie, siehe Bild
Nth schrieb: > Bitte nicht auslachen, ich habe überhaupt keine Anung von der Materie. > Möchte nur wissen, ob es wirklich möglich ist, auf so einem dünnen Stoff > ein Diebstahlschutz zu realisieren, der einem wirklich den letzten Nerv > kostet. Obwohl der Thread schon älter ist, ist die Frage sachlich. Drum die Antwort: Ja das ist mittlerweile Möglich, Wir haben im Raum Frankfurt eine Niederlassung die solche Etiketten herstellt. Die sind teilweise so klein dass sie auf einem Zigarettenfilter platz finden. Funktionieren dann aber nur mit den Moderneren Warensicherungsanlage. Die Älteren brauchen etwas grössere Etiketten. Edit: Habe in der Zwischenzeit nachgesehen, dieses Etikett stammt nicht von uns. Es wäre durchaus möglich das dein gepostetes Etikett nicht die Warensicherung beherbergt! also musst du nach was anderem suchen, dass sich irgendwo befindet. Aber Poste mal ein Bild deines Artikels, und Name des Teils, dann kann ich mal schauen ob wir die Beliefert haben, und wenn nicht ob wir die als "Mitbewerber" gelistet haben. vielleicht kann ich dir dann ein Tipp geben WO sich das Etikett befindet.
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Vor langer Zeit ist mir etwas Interessantes in diesen Zusammenhang passiert. Damals baute ich mir eine 60kHz Ferritantenne für WWVB mit einigen zusammengepackten Ferrit-Stäben. Ich wollte sie nun in ein PVC Rohr stecken und nahm sie in ein Bauhausgeschäft mit damit ich etwas Passendes leichter finden konnte. Beim Eintreten mußte ich durch die RF-ID Sensor Wände hindurchgehen und das triggerte einen Diebstahl Alarm. Die konnten sich das auch nicht erklären und ließen mich danach auch ohne weitere Umstände durch. Aber man war überrascht, daß Ferritstäbe so etwas verursachen konnten. Ich kann mich nicht mehr erinnern welches System sie damals benutzten. Bei uns wurden früher auch die Spiralaufklebschildchen benutzt und kurze dicke rechteckige Plättchen mit zwei Metallstreifen drin die man mit einem starken Magnetfeld Impuls deaktivierte. Sonst ist mir noch niemals der beschriebene Vorfall passiert. Ich habe keine Ahnung was man in 2021 verwendet;-)
Gerhard O. schrieb: > Ich habe keine Ahnung was man in 2021 > verwendet;-) Da gibt es mittlerweile einige Systeme. Ganz am Anfang waren das nur Schwinkreise (war gut sichtbar, wie einige Etiketten die da gepostet wurden). Mitlerweile gibt es verschiedene Typen und ja auch welche auf RF-ID Basis, und dass sind auch mittlerweile die Kleinsten. Wenn du ein Hund besitzt hat er wahrscheinlich ein Derivat davon unter der haut ;-)
@ Nth Interessant. Kannst Du ein Bild mit höherer Auflösung und einem neutralen Hintergrund posten? Ein Durchlichtbild wäre auch eine feine Sache.
Thomas O. schrieb: > Vielleicht hilft es die Tasche kurz auf Induktionskochfeld zu legen **Vorsicht** , metaliscbe Teile, Scharniere können sich schneller erbitzen als man glaubt. Auch in der Mikrowelle können an diesen Teilen funken sprühen lassen. Sonst Vorgangsweise wie Beitrag "Re: Warensicherungs-Etikett zerstören"
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Jason schrieb: > Kannst Du ein Bild mit höherer Auflösung und einem neutralen Hintergrund > posten? Ein Durchlichtbild wäre auch eine feine Sache. Was genau willst du sehen? Den Chip oder die Schaltung oder das Komplette Etikett oder das Mikroglasrohr zur Injektion bei Tieren? Ich kann es auch unter unser REM legen LOL nur dann kannst du wohl kaum noch was damit anfangen. Musst dich schon genauer ausdrücken was du gerne sehen möchtest ;-) Aber in der Etikette von Nth ist nix :-)
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Eine der Standardvarianten resoniert bei ca. 58kHz, das ist ja von deinem 60kHz Funkfeuer nicht allzuweit entfernt. Hattest du die Spulen schon drauf? Drinnen ist ein kleiner Ferritstab mit Spule und Keramikkondensator, verpackt in einem Plastikröhrchen. Irgendwo hab ich auch noch einen rumfliegen.
Patrick L. schrieb: > Musst dich schon genauer ausdrücken was du gerne sehen möchtest ;-) > Aber in der Etikette von Nth ist nix :- Sorry für das Selbstzitat. Aber konnte es nicht ändern da schon Folgepost: Meinte: ( wahrscheinlich nix aber durchlicht würde es zu Tage fördern) Gute Idee Jason :-)
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Patrick L. schrieb: > Wenn du ein Hund besitzt hat er wahrscheinlich ein Derivat davon unter > der haut ;-) ... aber wie krieg' ich den Hund in die Mikrowelle?
Markus F. schrieb: > ... aber wie krieg' ich den Hund in die Mikrowelle? M.W. ist es in den USA laut Bedienungsanleitung ausdrücklich verboten, Hunde in die Mikrowelle zu stecken.
Markus F. schrieb: > ... aber wie krieg' ich den Hund in die Mikrowelle? Lass das mal lieber, da überlebt das Etikett den Hund.... Dan gehst du ins PSI dort können sie künstliche EMP erzeugen. Dann überlebt der Hund das Etikett. Nur solltest du dan kein Herzschrittmacher haben, sonnst überlebt der Hund auch dich... So Genug OT und Humor (und Nein ich muss nicht zum Lachen in Keller)
Harald W. schrieb: > M.W. ist es in den USA laut Bedienungsanleitung ausdrücklich > verboten, Hunde in die Mikrowelle zu stecken. Ich glaube, das waren Katzen. Hunde wohl kein Problem.
Beitrag #6768995 wurde von einem Moderator gelöscht.
Patrick L. schrieb:
Die Frage war nicht für Dich. Also: Ganz ruhig bleiben und zügele Deinen
Geltungsdrang.
Aber im Grunde genommen ist das egal, da sich der Thread so oder so
erledigt hat, da er bereits von den Trollen & Doofen übernommen wurde.
Jason schrieb: > Die Frage war nicht für Dich. Also: Ganz ruhig bleiben und zügele Deinen > Geltungsdrang. Sag mal was hast du geraucht? Der wollte nur Helfen? Na ja Halt wohl auch mit dem Falschen Bein erst 15:00 aufgestanden wie?
Beitrag #6769053 wurde von einem Moderator gelöscht.
Abdul K. schrieb: > Eine der Standardvarianten resoniert bei ca. 58kHz, das ist ja von > deinem 60kHz Funkfeuer nicht allzuweit entfernt. Hattest du die Spulen > schon drauf? > Drinnen ist ein kleiner Ferritstab mit Spule und Keramikkondensator, > verpackt in einem Plastikröhrchen. > Irgendwo hab ich auch noch einen rumfliegen. Ja. Die aktive abgestimmte Schaltung war schon drauf.
Beitrag #6769370 wurde von einem Moderator gelöscht.
Abdul K. schrieb: > Und du wurdest nicht gleich festgenommen? War kein Thema. Ich erklärte Ihnen was sie vor sich sahen und es war erledigt und durfte es in das Geschäft mitnehmen.
> wisst Ihr eigentlich was da für Dumm Idioten > bei der angeblichen Security sind, die kennen nur Kampfsport. Immerhin, normalerweise "kennen" die nicht mal das. Deren wesentliche Aufgabe ist Präsenz zeigen und zur Abschreckung böse gucken. Die meisten Langfinger schaffen aber eine bessere Zeit auf 100 Meter. Zu den Etiketten: Die einfachen mit den Spulen kann man einfach zerstören, indem man den Schwingkreis ausreichend verstimmt. Das kann man gut durch Schädigung des Kondensators erreichen, beispielsweise mit heimgemachten Mini-EMPs (Kondensator-Stoßentladung durch eine Spule, in die man das Etikett einlegt). Die Spule zerschneiden geht auch. Solche Mini-EMPs können auch RFID-Tags zerstören. Die magnetischen Warensicherungssysteme sind etwas schwerer außer Kraft zu setzen. Die werden durch Entmagnetisieren entschärft und können durch Magnetisierung wieder reaktiviert werden. Dadurch kann man sie im Geschäft nicht mit einem einfachen Magneten unwirksam machen.
Gerhard O. schrieb: > Bei > uns wurden früher auch die Spiralaufklebschildchen benutzt und kurze > dicke rechteckige Plättchen mit zwei Metallstreifen drin die man mit > einem starken Magnetfeld Impuls deaktivierte. solch ein Streifen war auch mal auf der Packung einer Festplatte, die ich einmal kaufen wollte. Auf dem "Deaktivierungsfeld" an der Kasse stand auch noch sowas wie "bitte hier keine Kreditkarten ablegen" ich bin dann ohne die Platte weiter gegangen. "Danke, Sie haben wahrscheinlich gerade die Platte unbrauchbar gemacht"
Normalerweise sollten die magnetisch empfindlichen Platter durch das Metallgehäuse der Festplatte geschützt sein. Kredit- oder Bankkarten haben kein Metallgehäuse. Ob das Feld stark genug ist, um durch die Schutzfolie, in der Festplatten üblicherweise aufbewahrt werden, hindurch die Elektronik zu schädigen weiß ich nicht - denke aber nicht, sonst hätten diese Läden massive Probleme mit Kundenretouren.
Ben B. schrieb: > Normalerweise sollten die magnetisch empfindlichen Platter durch das > Metallgehäuse der Festplatte geschützt sein. Ist das Gehäuse von Festplatten nicht aus magnetisch unwirksamen Aluminium? > die Elektronik zu schädigen Ich denke es geht eher um die Vor-Formatierung der Datenträger.
● Des I. schrieb: > "Danke, Sie haben wahrscheinlich gerade die Platte unbrauchbar gemacht" Wo hast Du denn das her? Ist Dir auch nur ein Fall bekannt, wo das gelungen ist. Wenn es möglich wäre, eine HDD mit einen externen Magneten zu löschen, dann hätte man schon längst eine derartige Vorrichtung für schnelle Sicherheitslöschung entwickelt. Ich hatte mal den Fall, wo eine ältere HDD nach einer Zugfahrt defekt war. Die HDD war jedoch in Betrieb und lag auf dem Klapptisch. Ich vermute mal, daß sie durch die ständigen Schienenstöße unbrauchbar wurde.
Es ist ein elektromagnetisches Wechselfeld, da sollte das Aluminium schon abschirmende Wirkung haben.
ein Hätte, Könnte und Sollte interessiert mich dabei nicht. "Müsste funktionieren" heisst "NEIN", wenns um Computer geht. Wenn ich sehe, dass ein Artikel potentiell misshandelt wird, kaufe ich das nicht.
Ben B. schrieb: > Normalerweise sollten die magnetisch empfindlichen Platter durch das > Metallgehäuse der Festplatte geschützt sein. Kredit- oder Bankkarten Da brauchts schon ein Neodym, mit direktem Kontakt, damit da was gelöscht wird. Selbst ausprobiert! Ziemlich erstaunlich, was da an Feldstärke nötig ist! Peter D. schrieb: > Ist Dir auch nur ein Fall bekannt, wo das gelungen ist. Da für, reicht sicher nicht mal einen Neodym, direkt auf der Platte. Die R/W-Arme sind (früher zumindest) aus Ferromagnetischem-Material. Da kann man daraus erheblichen Schaden anrichten!
● Des I. schrieb: > Wenn ich sehe, dass ein Artikel potentiell misshandelt wird, > kaufe ich das nicht. ...dann lieber vom Müllplatz am Glascontainer, ne? :) Klaus.
Beitrag #6769601 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6769607 wurde von einem Moderator gelöscht.
Klaus R. schrieb: > ● Des I. schrieb: >> Wenn ich sehe, dass ein Artikel potentiell misshandelt wird, >> kaufe ich das nicht. > > ...dann lieber vom Müllplatz am Glascontainer, ne? :) > > Klaus. Wenn die Betriebsdaten passen?
Wolfgang R. schrieb im Beitrag #6769607:
> Egal welche Drogen du nimmst - die Dosierung stimmt nicht!
Is sicher nur ein armer Einzelhändler, der nur für die Miete seines
Laden arbeitet und täglich beklaut wird....
> Post von der Kripo
LOOOOL. Für einen Link zu einem öffentlich verfügbaren Youtube-Video.
Das will ich sehen! Außerdem steht auch im allwissenden Mülleimer wie
die Dinger funktionieren, den kannste dann gleich mit verbieten. Viel
Glück und viel Spaß dabei, Dich weiter so richtig zum Affen zu machen.
Ben B. schrieb: > Viel > Glück und viel Spaß dabei, Dich weiter so richtig zum Affen zu machen. Aber hey, wenigstens hat er den Link noch mal mit reinkopiert, sonst wäre mir der garnicht aufgefallen...
Beitrag #6769751 wurde von einem Moderator gelöscht.
Brett Pitt schrieb im Beitrag #6769751: > Anders herum: Hunde dürfen nicht stark erhitzt werden. Deshalb heißt es > ja auch "Kalter Hund" Aber nur die mit Fell!
Teo D. schrieb: > Deshalb heißt es ja auch "Kalter Hund" Mir kam gerade "Heiße Hexe" in den Sinn. Burger mit Pommes samt Majo aus der Mikrowelle, der ultimative Genuss im Freibad. Nein, früher war nicht alles besser.
Brett Pitt schrieb im Beitrag #6769751: > Anders herum: Hunde dürfen nicht stark erhitzt werden. Deshalb heißt es > ja auch "Kalter Hund" Hunde gehören in die Pfanne, Katzen auf das heiße Blechdach!
Patrick L. schrieb: > Aber Poste mal ein Bild deines Artikels, und Name des Teils, dann kann > ich mal schauen ob wir die Beliefert haben, und wenn nicht ob wir die > als "Mitbewerber" gelistet haben. vielleicht kann ich dir dann ein Tipp > geben WO sich das Etikett befindet. Hallo, Danke für die schnelle Antwort. Es ist eine Herrengeldbörse der Marke H.I.S.gekauft im KAUFLAND (Schwarz-Gruppe) vor ca. 4-5 Monaten. Mehr Daten wie Kassenzettel u.s.w. habe leider nicht. Das Etikett habe ich auch nicht mehr. Ich probiere es mal aus, heißt wenn es nicht mehr piepst, wovon ich aber nicht ausgehe, melde ich mich hier.
Hallo, habe dir eine schlechte Nachricht, Nth schrieb: > Herrengeldbörse der Marke H.I.S.gekauft im KAUFLAND Diese ist Tatsächlich mit einer RF-ID ausgestattet und diese ist in der Börse eingearbeitet. Gruß
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Seid ihr nicht eher SKI data? 😋 Es wäre mMn aber doch sehr merkwürdig wenn DIESER Rfid in dem selben oder einem anderen Laden einen Alarm auslöst? Mit einem NFC fähigen Handy und der App von NXP kann man die RFIDs selbst auslesen...quasi nutzlos, aber nerdig 🤓 Klaus.
Klaus R. schrieb: > Seid ihr nicht eher SKI data? Nein das ist was Anderes ;-) Klaus R. schrieb: > ..quasi nutzlos, aber nerdig 🤓 Das musst du nicht uns sagen, wir stellen nur die RF-ID her, Verpappen tun es andere ;-)
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leider hat es Metallapplikationen am Portemonnaie, sonst hätte ich eine Umdrehung in der Microwelle angesetzt
Dazu müsste man das RFID Tag erstmal finden. Und dann würde ich es mit einem Mini-EMP (Spule drum, Kondensator-Stoßentladung) plattmachen.
Ben B. schrieb: > Dazu müsste man das RFID Tag erstmal finden. Und dann würde ich es mit > einem Mini-EMP (Spule drum, Kondensator-Stoßentladung) plattmachen. Aber dazu, musst Du das Ding doch nicht finden! Falls das überhaupt, so einfach funktioniert.
Es gibt auch Rfid, da sind Supressordioden am Antenneneingang. Da braucht es viel Leistung. Es gibt aber auch welche, die halten das aus, weil EMP gehaertet.
Ich würde jegliche Energiequellen vermeiden. Es sei denn, man mag Brandflecke auf dem Leder. Der Verkäufer ist in der Pflicht, einwandfreie Ware zu liefern. Gekaufte Ware, die falsche Alarme auslöst, ist mangelhaft.
Nth schrieb: > Es ist eine Herrengeldbörse der Marke H.I.S.gekauft im KAUFLAND Besten Dank für die Warnung.
Kann man die ermorden, mit einem Entmagnetisierer für Farbbildröhren?
michael_ schrieb: > Kann man die ermorden, mit einem Entmagnetisierer für Farbbildröhren? Nö. 50Hz sind zu weit weg von der Resonanz, da wird kaum Energie übertragen.
michael_ schrieb: > Kann man die ermorden, mit einem Entmagnetisierer für > Farbbildröhren? NEIN Falsche Frequenz, False Art des Feldes, Zu wenig Energie, usw. RF-ID in dieser Version sind keine Spulen sondern Antennen da braucht es HF oder ein richtig derbes EMP. Vergiss es.
Ich glaube ein Entmagnetisierer hat nicht genug Bumms. Die Kunst liegt wie schon geschrieben wurde darin, das RFID-Tag unbrauchbar zu machen, ohne daß es explodiert oder die Spule zerfetzt wird, was entsprechende Spuren an der Geldbörse hinterlässt. Da muß man sich ggf. langsam herantasten bis das Tag unlesbar wird. Wenn da Suppressordioden dran sind, müsste man man einem kurzen HF-Puls dran, so daß die Diode thermisch zerstört wird, die Wärme aber nicht großartig aus dem Tag nach außen dringt.
...auf YT gibts so nette Umbauanleitungen von Kleinbildkameras, ob das aber fake ist, weiß ich nicht. Der Blitzelko wird geladen und beim Drücken des Auslösers in eine Spule entladen. Klaus.
Einmal kurz 'taysern'.... Sollte doch keine allzu großen Schaden hinterlassen!?
Teo D. schrieb: > Einmal kurz 'taysern'.... Sollte doch keine allzu großen Schaden > hinterlassen!? Unschöne Brandlöcher im Leder Hmmm...... Nö
Beitrag #6770796 wurde vom Autor gelöscht.
Teo D. schrieb: > Einmal kurz 'taysern'.... Sollte doch keine allzu großen Schaden > hinterlassen!? bei den ganzen "Entwertungsversuchen" aber das Plastik-Geld vorher raus nehmen :-]
Patrick L. schrieb: > michael_ schrieb: >> Kann man die ermorden, mit einem Entmagnetisierer für >> Farbbildröhren? > > NEIN > Falsche Frequenz, False Art des Feldes, Zu wenig Energie, usw. Falsche Frequenz, ja. Aber zu wenig Energie sicher nicht. Aber wehe, wenn da was aus Eisen/Nickel ist.
● Des I. schrieb: > Plastik-Geld Also australische, britische und rumaenische Geldscheine entnehmen, da diese aus Kunststoff sind.
Dieter schrieb: > ● Des I. schrieb: >> Plastik-Geld > > Also australische, britische und rumaenische Geldscheine entnehmen, da > diese aus Kunststoff sind. nicht deswegen, aber gehe mal davon aus, dass die metallischen Sicherheitsfäden für eine Zündung sorgen
● Des I. schrieb: > aber gehe mal davon aus, > dass die metallischen Sicherheitsfäden für eine Zündung sorgen Allso ich grill das ja immer mit meiner mini Jakobsleiter (h~3cm). Nur da brauchts keinen Zünder, das brennt ja schon. :D Das funst also sofort, als schlecht kontrollierbarer Plasteschneider....
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