Warensicherungs-Etikett zerstören

OP #5927977
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Hallo,

meine Schwester hat sich eine Handtasche gekauft (und natürlich 
bezahlt!).

Die Tasche löst in diversen Geschäften regelmäßig die Warensicherung 
aus, was dann zu unschönen Situationen führt.  Um das zu umgehen habe 
ich mal geguckt, ob da eine entfernbare Antenne drin steckt, aber die 
Antenne + Chip ist wohl irgendwo im Stoff versteckt.

Im Laden neu zu entsichern soll wohl nicht funktionieren. Es heißt die 
Entsicherung wird nach einiger Zeit "zurückgesetzt".

Daher folgende Idee:

Man findet die genutzte Trägerfrequenz heraus und bestrahlt die Tasche 
mit hoher Leistung.  Bei ausreichend hoher Bestrahlung müsste der 
Spannungsregler im Chip irgendwann den thermischen Tod sterben.

Könnte das funktionieren?
Gast #5927997
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Mikrowelle...oder kurzzeitig einem sehr starken elektrischen Wechselfeld 
aussetzen.

Wenn ich das Problem hätte, würde ich mal bei uns an der Hochschule im 
Hochspannungslabor vorbeischauen und freundlich fragen: zwei 
Metallplatten, Tasche dazwischen, Hochspannung an die Platten anlegen.
Gast #5928254
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Danish B. schrieb:
> Bei ausreichend hoher Bestrahlung müsste der Spannungsregler im Chip
> irgendwann den thermischen Tod sterben.

Welcher Chip ?

Hast du nie ein Warensicherungsetikett auf gemacht ?

Papier, Alufolie, Papier als LC Schwingkreus, oder Blech auf Blech in 
Plastikhülle magnetisch gestoppt.
OP #5928338
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Danke für die vielen Antworten.

Am besten gefällt mir die Antwort mit dem HV-Labor :).


MaWin schrieb:
> Welcher Chip ?
>
> Hast du nie ein Warensicherungsetikett auf gemacht ?

Sind die Dinger wirklich rein passiv?

Ich dachte, da wären Chips drin die in irgeneiner Form auslesbar und 
oder deaktivierbar sind.  Rein passiv ließe sich das ja nicht 
abschalten.


wendelsberg schrieb:
> Wenn das nicht auf Anhieb funktioniert, muss man eben die Lautstaerke
> der Forderung nach dem GF erhoehen.

Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber 
diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder.
#5928368
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Verbreitet sind eigentlich 2 Sicherungen. Die sichtbaren Scheiben oder 
Anhänger, die wiederverwendbar sind und nicht entsichert werden können, 
sondern entfernt werden - und die 'Aufkleber', die mit einem starkem 
Magnetimpuls entsichert werden. Von welchen, die nach einiger Zeit 
wieder aktiv werden, habe ich noch nie gehört und wäre auch vollkommen 
sinnlos.
Das Problem ist, dass manche Waren, vorwiegend Schuhe, Geldbeutel, 
Taschen und auch manche Druckerpatronen bereits vom Hersteller versteckt 
gesichert sind. Händler, die keine Sicherungsanlage haben, können die 
auch nicht entsichern, oder wissen das gar nicht.
Ich arbeite im Verkauf und habe oft solche Fälle - meistens Geldbeutel. 
Ich lass dann einfach alle Karten rausnehmen, entsichere ihn und gut ist 
- und die Sicherung wird auch nicht mehr aktiv.

Geh doch mal mit der Tasche in ein Kaufhaus, wo es piepst und frage an 
der Kasse, ob sie es entsichern können. Die Tasche sollte aber 
vielleicht etwas befüllt sein, damit es nicht so nach Diebstahl 
aussieht. Wenn die Schwester dabei ist, ist es noch besser.
Gast #5928372
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Herr M. schrieb:
> Geh doch mal mit der Tasche in ein Kaufhaus, wo es piepst und frage an
> der Kasse, ob sie es entsichern können.

Mehr noch draufhauen.
Den Sicherheitschef kommen lassen. Und ihm vorwerfen, wieso sein System 
bereits anderweitig bezahlte Ware anmeckert.

Einfach in die Offensive gehen.

Ich persönlich hätte da Spass daran.
Gast #5928375
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Herr M. schrieb:
> Leider gibt es immer mehr Leute, wie Dich.

Wenn "die da" Technik einsetzen, die Unschuldige des Diebstahls 
bezichtigt, ist das Wort "leider" vollkommen unangebracht. Da hilft nur 
der Holzhammer.

Solche mit vorauseilendem Gehorsam braucht niemand.

wendelsberg
Gast #5928377
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Ich hatte mal zwei solche Etiketten geerntet.
Siehe Bild.
Eines hatte einen Scan-Code als Rückseite, das andere hatte eine 
mattschwarze Rückseite.
Ich würde die Handtasche nochmal absuchen.
Der Händler hat die nachträglich angebracht.
Angehängte Dateien:
Gast #5928426
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https://en.wikipedia.org/wiki/Electronic_article_surveillance#Tag_pollution

One significant problem from source tagging is something called "tag 
pollution" caused when non-deactivated tags carried around by customers 
cause unwanted alarms, decreasing the effectiveness and integrity of the 
EAS system.[5][6] The problem is that no store has more than one system. 
Therefore, if a store actually has an anti-shoplifting system to 
deactivate a label they will only deactivate the one that is part of 
their system. If a store does not use an EAS system, they will not 
deactivate any tags at all. This is often the reason why people trigger 
an alarm entering a store, which can cause great frustration for both 
customers and staff. The problem is most evident in shopping malls where 
customers wander between stores.
#5928430
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Danish B. schrieb:
> wendelsberg schrieb:
>> Wenn das nicht auf Anhieb funktioniert, muss man eben die Lautstaerke
>> der Forderung nach dem GF erhoehen.
>
> Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber
> diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder.

Das ist dann eben ein Mangel -> Tasche zurück. Es kann ja wohl nicht 
sein, dass sowas zum Problem des Kunden gemacht wird.

michael_ schrieb:
> Man muß sich doch nicht gefallen lassen, ohne Grund als Dieb bezeichnet
> zu werden.
> Gehts noch? Wo leben wir denn.

Es geht doch nicht darum, sich das gefallen zu lassen. Aber Spaß daran 
zu haben, wenn andere sich ärgern, die auch nicht wirklich was dafür 
können, ist recht asozial. Oder mit deinen eigenen Worten:
Gehts noch? Wo leben wir denn.
Gast #5928474
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Rolf M. schrieb:
> Das ist dann eben ein Mangel -> Tasche zurück. Es kann ja wohl nicht
> sein, dass sowas zum Problem des Kunden gemacht wird.

Exakt.
Ich bin mir sicher, dass der Verkäufer das zurücknehmen wird. Es muss 
jeder einsehen, dass das so nicht geht.
Wenn nicht, würde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.
Gast #5928507
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asdf schrieb:
> Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft
> hätte.
> Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder
> nachbessern.

Die Antwort ist richtig!

Herr M. schrieb:
> michael_ schrieb:
>
>> Ich persönlich hätte da Spass daran.
>
> Leider gibt es immer mehr Leute, wie Dich.

Michael hat aber recht! Das Etikett kann man auch (theoretisch) zum 
Tracken benuten. Somit ist das Ganze auch ein datenschutzrechtliches 
Problem! Wo sind hier die Großmäuler aus dem Forum? Oder haben die es 
noch gar nicht gerafft?
#5928549
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Rolf M. schrieb:
> die auch nicht wirklich was dafür
> können

Natürlich kann der Händler was dafür! Der Händler kann alles dafür! Er 
hats verkauft und ist somit verantwortlich für die Gewährleistung bei 
Mängeln. Der Händler und sonst kein anderer!

Wenn der von seinem Großhändler Schrott geliefert bekommt dann kann er 
das seinerseits wiederum mit dem klären und dort auf den Putz hauen. Und 
der wiederum kann das mit dem Hersteller klären. Aber für den Kunden ist 
immer noch der Händler der Ansprechpartner und der Händler muß sich die 
Beanstandungen der verärgerten Kunden in vollem Ausmaß gefallen lassen, 
das ist immerhin sein Job und damit verdient er sein Geld!
Gast #5928554
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Bernd K. schrieb:
> Er hats verkauft und ist somit verantwortlich für die
> Gewährleistung bei Mängeln. Der Händler und sonst kein anderer!

Erfahrungsgemäß sind solche Mängel den Händlern völlig egal. Sie haben 
ihr Geld längst bekommen. Wenn du anfängst, dich zu streiten, hast du 
als Kunde schon verloren. Kein Händler hat dann noch Angst, dich zu 
verlieren, denn das ist dann schon passiert.

Außerdem wird kein Händler auf Sicherungsmaßnahmen verzichten, nur um 
zwei bis drei engstirnige Kunden mehr zu gewinnen.
#5928602
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asdf schrieb:
> Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft
> hätte.
> Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder
> nachbessern.

Die Antwort ist richtig!
Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe 
er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch 
erneutes Entschärfen versuchen.

>Herr M. schrieb:
>> michael_ schrieb:
>>
>>> Ich persönlich hätte da Spass daran.
>>
>> Leider gibt es immer mehr Leute, wie Dich.

>Michael hat aber recht! Das Etikett kann man auch (theoretisch) zum
>Tracken benuten. Somit ist das Ganze auch ein datenschutzrechtliches
>Problem! Wo sind hier die Großmäuler aus dem Forum? Oder haben die es
>noch gar nicht gerafft?

Nö, hat er nicht. Zumal es da überhaupt nicht ums Tracken ging. Und 
zumal das Tracken auch theoretisch bei einem passiven (non-RFID) System 
nicht möglich sein dürfte.
Und wer an solchen Dingen Spaß hat, der ist ohnehin geistig verwirrt. 
Man kann das ja auch erstmal in ziviler Form versuchen, anstatt als 
Geistesgestörter ein Faß aufzumachen.
Gast #5928607
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Jens G. schrieb:
> Und
> zumal das Tracken auch theoretisch bei einem passiven (non-RFID) System
> nicht möglich sein dürfte.

Was laberst du? Wir verkaufen solche Sicherungsetiketten. Sie werden in 
großen Einkaufsmeilen (z.B. München) verwendet um zu sehen wann der 
Kunde wo raus ist und wo wieder rein. Dabei ist es egal ob er vom 
Klamottenladen zum Lebenmittelhändler geht. Die RFID werden "im System" 
deaktiviert und bleiben dabei zum auslesen aktiv. Beim Bezahlen mit 
Karte oder "Payback" können wir so ganz genau sehen wo der Kunde was 
eingekauft hat und wie er sich durch die Märkte bewegt.
#5928622
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Raph schrieb:
> Die RFID werden "im System"
> deaktiviert und bleiben dabei zum auslesen aktiv. Beim Bezahlen [...]
> können wir so ganz genau sehen wo der Kunde was
> eingekauft hat und wie er sich durch die Märkte bewegt.

Ihr holt euch sicherlich das schriftliche Einverständnis der Kunden 
dafür ein daß sie an solchen Maßnahmen teilnehmen, oder? Andernfalls 
würde das nämlich für euch böse ins Auge gehen (inklusive Knast für die 
Verantwortlichen) sobald der erste Kunde euch eine Strafanzeige 
reinwürgt für das strafbare Anheften eines Peilsenders an seinem 
Eigentum!
Gast #5928687
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Bernd K. schrieb:
> Ihr holt euch sicherlich das schriftliche Einverständnis der Kunden
> dafür ein daß sie an solchen Maßnahmen teilnehmen, oder?

Das passiert automatisch beim Kauf, da der Vertrag zustande gekommen 
ist. Siehe AGB und Datenschutzerklärung der Handelsmeile bzw. der 
Geschäfte darin. Zudem würde ich allen empfehlen mal die AGB von Payback 
anzusehen. Ich übrigens habe keine Payback-Karte ;-)
#5928691
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Raph (Gast)

>Jens G. schrieb:
>> Und
>> zumal das Tracken auch theoretisch bei einem passiven (non-RFID) System
>> nicht möglich sein dürfte.

>Was laberst du? Wir verkaufen solche Sicherungsetiketten. Sie werden in

Du zitierst einen Satz von mir, in dem bereits alles nötige drinsteht, 
und dann laberst Du (wirklich nur Du) irgendwelches Zeugs, was mit 
meinem Satz eigentlich gar nix mehr zu tun hat. Und wirfst mir pprimär 
Laberei vor.
Offensichtlich bist Du wirkllich nur Verkäufer von Dingen, die Du nicht 
verstehst ...
Beitrag #5928692 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5928750 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5928766 wurde von einem Moderator gelöscht.
#5928786
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Danish B. schrieb:
> Die werden im Laden entsichert (die Bereitschaft ist also da), aber
> diese Entsicherung "verfällt" nach einiger Zeit wieder.
Das ergibt doch keinen Sinn. Das würde bedeuten dass bei all deren 
Produkten, nach "einiger Zeit" die Alarme überall anschlagen.
Glaube man wollte dich nur abwimmeln und das Modul, wie auch immer es 
funktioniert, ist halt defekt und lässt sich darum nicht abschalten.
Nicht locker lassen!
#5928816
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michael_ schrieb:
> Ich hatte mal zwei solche Etiketten geerntet.
> Siehe Bild.
> Eines hatte einen Scan-Code als Rückseite, das andere hatte eine
> mattschwarze Rückseite.
> Ich würde die Handtasche nochmal absuchen.
> Der Händler hat die nachträglich angebracht.

Ist das echt nur eine Antenne im RF-Frequenz 8,2 MHz Bereich ? Heisst 
das man könnte so ein Funk-Sender mit nem Radius von 100m bauen, dann 
würden alle Käufhäuser in diesem Radius permament Alarm ausgeben, obwohl 
da keiner mit der Handtasche vorbeiläuft??
#5929002
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Raph schrieb:
> Das passiert automatisch beim Kauf, da der Vertrag zustande gekommen
> ist. Siehe AGB und Datenschutzerklärung der Handelsmeile bzw. der
> Geschäfte darin.

Eine AGB auf der Rückseite des Kassenbons mit solchen überraschenden 
Klauseln? Die ist wirkungslos. Der Staatsanwalt zerreißt das in der Luft 
wenn Du auf der Anklagebank sitzt.

> Zudem würde ich allen empfehlen mal die AGB von Payback
> anzusehen.

Lenk nicht ab, es geht nicht um Payback-Karten für die man irgendwas 
unterschreibt sondern um Tracker die ihr nichtsahnenden Kunden heimlich 
an die Unterhose heftet (oder sonst wo hin) um deren physikalischen 
Aufenthaltsort zu tracken ohne deren Wissen oder Zustimmung. Das ist 
strafbar!
#5929040
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Bernd K. schrieb:
> sondern um Tracker die ihr nichtsahnenden Kunden heimlich
> an die Unterhose heftet (oder sonst wo hin) um deren physikalischen
> Aufenthaltsort zu tracken ohne deren Wissen oder Zustimmung. Das ist
> strafbar!

Das behauptet Dein persönlicher moralischer Kompass.

Der Händler oder Hersteller wird sich erstmal damit rausreden, dass die 
Daten ja anonym erfasst werden, und natürlich nicht mit Deiner 
Kreditkarte verknüpft sind.

Und dann sind es ja keine personenbezogenen Daten, denn Du könntest die 
Unterhose ja auch mit anderen Personen teilen.
#5929124
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Teo D. schrieb:
> Raph schrieb:
>> Ich übrigens habe keine Payback-Karte ;-)
>
> Wieso, dafür bekommt man doch echt geiles Zeugs. zB. die billigen
> Produktlinien von Markenherstellern, mit einer Zuzahlung in hohe des
> Preise des Originalproduktes.

Man kann mit den Punkten doch auch an der Kasse bezahlen? Zumindest bei 
dm.
Da muss man doch nicht diese Fake-Produkte aus dem Payback-Shop holen.

Ich weis nicht ob es blos gelaber ist, mir hat jemand erzählt das es in 
manchen Klamotten RFIDs gibt die beim eintreten in den Laden (in dem es 
gekauft wurde) die Größe übermittelt und die Verkäufter gleich wissen 
was sie Dir anbieten müssen.
Falls es wahr ist, ich weis nicht was ich davon halten soll.
#5929127
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Karl K. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> sondern um Tracker die ihr nichtsahnenden Kunden heimlich
>> an die Unterhose heftet (oder sonst wo hin) um deren physikalischen
>> Aufenthaltsort zu tracken ohne deren Wissen oder Zustimmung. Das ist
>> strafbar!
>
> Das behauptet Dein persönlicher moralischer Kompass.
>
> Der Händler oder Hersteller wird sich erstmal damit rausreden, dass die
> Daten ja anonym erfasst werden ...


Anonym, nicht personenbezogen? Im Beispiel steht die Person vor dir, 
direkt im Laden an der Kasse! Direkter kann ein Personenbezug wohl nicht 
sein. Was hast du denn eine Vorstellung von Anonymität???
#5929134
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Helmut V. schrieb:
> Man kann doch nicht jeden RFID-Chip deaktivieren, bei den tausend Sachen
> die wir an uns tragen. Die Lösung wäre doch eher wie man die Schleusen
> deaktiviert, damit kein Alarm mehr ausgegeben wird ?

https://www.merkur.de/bilder/2014/12/05/4509730/1125762106-alufolie-dpa_20141205-085938-12tVFHT6NlNG.jpg


Bernd T. schrieb:
>> Wieso, dafür bekommt man doch echt geiles Zeugs. zB. die billigen
>> Produktlinien von Markenherstellern, mit einer Zuzahlung in hohe des
>> Preise des Originalproduktes.
>
> Man kann mit den Punkten doch auch an der Kasse bezahlen? Zumindest bei
> dm.
> Da muss man doch nicht diese Fake-Produkte aus dem Payback-Shop holen.

Neenene, für meine Daten will ich DEUTLICH mehr haben. Die gibts nur ab 
100€ bar auf die Kralle, PRO Datensatz!
#5929135
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Dieter R. schrieb:
> Anonym, nicht personenbezogen?

Ähm Entschuldigung, das ist ja nicht meine Idee.

Dieter R. schrieb:
> Im Beispiel steht die Person vor dir,
> direkt im Laden an der Kasse!

Ich bin im Laden üblicherweise anonym. Da hab ich kein Namensschild auf 
der Stirn kleben.

Bernd T. schrieb:
> mir hat jemand erzählt das es in
> manchen Klamotten RFIDs gibt die beim eintreten in den Laden (in dem es
> gekauft wurde) die Größe übermittelt

Das ist Quatsch, die RFIDs enthalten nur eine einmalige beliebige 
Nummer. Da steckt keine weitere Information drin. Erst die Verknüpfung 
mit der Datenbank des Herstellers ermöglicht dann Infos zu allen 
Details, die der Hersteller eingepflegt hat.

Man kann die Größe anhand des RFID ermitteln, aber nicht weil diese 
gesendet wird, sondern aus der Datenbank.
Gast #5929194
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Bernd K. schrieb:
> Eine AGB auf der Rückseite des Kassenbons mit solchen überraschenden
> Klauseln? Die ist wirkungslos. Der Staatsanwalt zerreißt das in der Luft
> wenn Du auf der Anklagebank sitzt.

Nein, am Eingang des Kaufhauses! Das ist dann gesetzmäßig! Also nicht 
immer nur träumen mit "huch, die werden es schon falsch machen". Und bei 
Payback musst du auch die AGB akzeptieren damit du die Karte bekommst! 
Oder warum denkst du wieso du Punkte zum Erstatten bekommst? 
Nächstenliebe? Mal einen Baum und sing ein Lied dazu...
Persönliche Seite #5929247
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Zur Nachtzeit:

Freust dich über kostenloses WLAN bei Kaufladen? Ja, sie tracken dich 
dann damit wie du so im Laden rumgehst. Und was du dazu im Internet 
aufgerufen hast.

rfID von Hitachi sollte auch mal in den Euro-Geldschein kommen. Das 
Projekt wurde aber wohl gestoppt.
Ist praktisch, gleich mal zu schauen wo in der Gegend die Leute Geld 
gebunkert haben.
Gast #5929253
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... immer wieder genial diese Diskussionsrunde :)

Aber mal im Ernst:
Ich kann mir vorstellen, daß es sich um einen herstellerseitig 
versteckten RFID-Tag handelt. Meistens wird hier das System mit 13,56 
MHz Resonanzfrequenz eingesetzt, da reicht eine kleine Spule auf einer 
Folie aufgedruckt. Das RFID-Tag selbst bleibt rein passiv, es hat sendet 
nur seine eigene Seriennummer. Beim Entsichern gibt es zweierlei 
Methoden, eine davon ist ein starkes Wechselmagnetfeld, bei der das Tag 
dadurch zerstört wird. Die andere ist daß an der Kasse durch das 
Auslesen der S/N eben diese dem Alarmsystem bekannt gemacht wird, damit 
es NICHT mehr auslöst.

Nachteil der Geschichte der letzteren Methode:
In anderen Geschäften, die das gleiche System einsetzen, löst der Tag 
wieder aus. Ich habe solche Tags bereits in einem T-Shirt gefunden, 
dessen Zettel im Genick verdächtig gekratzt hat....

Mit diesem Dingern lassen sich dann auch Gedankenspiele frei nach George 
Orwell zusammenbasteln, hoffen wir mal, daß es nicht soweit kommt...

Die Idee mit der Mikrowelle ist gut, aber der Lichtbogen würde dann doch 
Spuren an metallischen Gegenständen hinterlassen :-D

Gruß Tobi
Gast #5929259
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Jens G. schrieb:
> Die Antwort ist richtig!
> Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe
> er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch
> erneutes Entschärfen versuchen.

Das war früher mal so und ist veraltetes Wissen.
Durch eine Gesetzesänderung hat sich das geändert.
Nun kann der Kunde wählen ob er einen Ersatz durch Neuware haben will 
oder dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben möchte.

Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und 
der Händler muss dem dann Folge leisten.

Es gibt lediglich noch eine Klausel bei Unverhältnismäßigkeit, wo man 
dem Händler nicht zumuten kann, dass er die Ware umtauscht, der Umtausch 
einer Massenware gegen eine Neue ist allerdings in der Regel nicht 
unverhältnismäßig.
Wenn du eine Einbauküche kaufst und die einen Mangel hat, dann kann das 
schon anders aussehen, weil man dann die alte ausbauen und 
transportieren müsste, da wäre dann eine Nachbesserung möglich.


Die Antwort von  Raph (Gast) ist also richtig und deine ist falsch.

Hier noch eine Quelle damit du das glaubst:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html


@TS
Ich würde da gar nicht groß versuchen das Problem irgendwie selber zu 
reparieren, sondern einfach deine Gewährleistungsrechte als Kunde in 
Anspruch nehmen, das ist dein gutes Recht und der Händler hat dir 
mangelfreie Ware zu liefern, dafür kriegt er auch Geld und deswegen hast 
du einen Anspruch darauf.
Gast #5929260
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Bedenke bitte auch, dass du durch einen Reparaturversuch in der 
Mikrowelle die Handtasche deiner Schwester beschädigen könntest, warum 
willst du dieses Risiko selber tragen?

Und wenn du die Tasche selber kaputt machst, dann wird es schwierig da 
noch Gewährleistungsrechte durchzusetzen. Denn eine angebrannte Tasche 
muss der Händler auch nicht zurücknehmen, wenn der Kunde das verursacht 
hat und dem Händler gegenüber auch noch einräumt.


Die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen ist somit die einzig richtige 
Lösung.
Es ist das Problem des Händlers, nicht deines.
Gast #5929273
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Abdul K. schrieb:
> Ist praktisch, gleich mal zu schauen wo in der Gegend die Leute Geld
> gebunkert haben.

Du hast keine Ahnung, wie die üblichen RFID-Tags funktionieren, oder?
Leser mit mehr als 20cm Reichweite gibt es kaum, solche mit mehr als 10m 
sind so gut wie unmöglich.
Man braucht grob Spulen, so groß wie die Reichweite.

Das gilt zumindest für das übliche induktive Verfahren.

Alle passiven Tags benötigen relativ hohe Feldstärken. Auch die mit 
Funk. Dazu kommt, dass man das leicht abschirmen kann. Schon ein zweiter 
Tag im Erfassungsbereich kann das stören.

Das ist typisch deutsch: Bei Google Street View und RFID regt man sich 
künstlich auf (über nichts), die NSA, Facebook und die BND 
Massenüberwachung wird mit Schulterzucken abgetan, und man trägt ein 
Smartphone mit sich rum...
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #5929280
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asdf schrieb:
> Ich würde das Ding in den Laden zurückbringen, wo ich es gekauft hätte.
> Das ist ein klarer Mangel, und die sollen eine neue Tasche liefern, oder
> nachbessern.

in den Staaten gäbe es bei jedem Fehlalarm eine Entschädigung.

in Kleidungsstücken findet man am Waschinfo-Etikett
bisweilen auch die Aufschrift "Please dont remove this tag"

Das ist für mich vor allem ein Hinweis, auf diese Klamotte zu 
verzichten.
und wenn DAS nicht geht, das Ding eben doch zu entfernen.
Gast #5929284
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Karl K. schrieb:
> Erst die Verknüpfung
> mit der Datenbank des Herstellers ermöglicht dann Infos zu allen
> Details, die der Hersteller eingepflegt hat.

Eben das ist der Punkt. Was man verknüpfen kann, das wird auch verknüpft 
- zunehmend auch Laden-übergreifend.Davon geht inzwischen unsere 
Rechtsprechung aus.

Nummern sind seit der DSGVO nicht mehr anonym, sobald sie von irgendwem 
mit einem persönlichen Kundenkonto verknüpfbar sind.
Gast #5929316
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Abdul K. schrieb:
> Zur Nachtzeit:
>
> Freust dich über kostenloses WLAN bei Kaufladen? Ja, sie tracken dich
> dann damit wie du so im Laden rumgehst. Und was du dazu im Internet
> aufgerufen hast.
>

Dafür brauchst du das Kostenlose WLAN nicht, anhand des 
Abfrageverhaltens deines Handys geht das, also wenn dein Handy nach 
bekanten SSIDs sucht, und das ist sehr zuverlässig da man immer 1-2 
SSIDs hat die Eindeutig sind dazu kommen dann noch die anderen die 
zusätzlich möglich machen einzelne Haushaltsmitglieder eindeutig zu 
bestimmen.

Ansonsten zum RFID Gedöns das wird kaum genutzt weil die Technik 
dahinter viel zu Teuer ist meist ist es wirklich nur für die 
Lagerhaltung, aber jeder hat ein Smartphone in der Tasche was einen 
eindeutig identifizierbar macht, voralledem in nem Einkaufzentrum viel 
zu auffällig dann müsste alle paar Meter ne Reisige Antenne versteckt 
sein.

Zur Warensicherung werden meist nur die kleinen strohdummen 
Metall-Antennen benutzt die sind sehr zuverlässig und man kann sie nicht 
mal eben im Laden Deaktivieren, bei RFID gibt es genug Möglichkeiten die 
noch im Laden zu entfernen oder kaputt zu machen.
#5929326
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Raph schrieb:
> Nein, am Eingang des Kaufhauses! Das ist dann gesetzmäßig!

Ich hab noch kein Kaufhaus gesehen das einem am Eingang die AGB 
unterschreiben lässt. Und selbst wenn dann wäre die Trackingsache eine 
überraschende Klausel die noch dazu gegen die guten Sitten verstoßen 
würde und somit ohnehin gegenstandslos. Also träum weiter.
#5929363
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Nano schrieb:
> Jens G. schrieb:
>> Die Antwort ist richtig!
>> Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe
>> er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch
>> erneutes Entschärfen versuchen.
>
> Das war früher mal so und ist veraltetes Wissen.
> Durch eine Gesetzesänderung hat sich das geändert.
> Nun kann der Kunde wählen ob er einen Ersatz durch Neuware haben will
> oder dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben möchte.
>
> Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und
> der Händler muss dem dann Folge leisten.

>
> Die Antwort von  Raph (Gast) ist also richtig und deine ist falsch.
>
> Hier noch eine Quelle damit du das glaubst:
> 
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html

Da hast Du aber auch nur das herausgelesen, was Dir gefällt.
In dem von Dir verlinkten Artikel heisst es nämlich unter anderem, dass 
der Käufer eine Nachbesserung ablehnen kann, und nur dann, wenn sie für 
ihn erheblich von Nachteil sei. Das ist nichts Neues und war schon immer 
so.

Hier das Originalzitat:

"Entscheidend sei, welche Bedeutung der Mangel für den Käufer habe. 
Insbesondere dann, wenn eine Reparatur für den Käufer erheblich von 
Nachteil sei, sei eine Neulieferung nicht unverhältnismäßig. Das 
betreffe bspw. Fälle, in denen der Mangel nicht vollständig, nachhaltig 
und fachgerecht behoben werden könne."
Beitrag #5929381 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5929811
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Hier ist erklärt wie die Dinger aufgebaut sind: 
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/phbl.20010570519 , Abb. 
2

Du hast einen Resonator, der die Alarmanlage auslöst, und einen 
magnetostriktiven Streifen zur Deaktivierung. Der wird kräftig 
aufmagnetisiert, verbiegt sich und schliesst den Resonator kurz. Wenn 
der irgendwie demagnetisiert wird ist das Ding wieder scharf.
Gast #5929872
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J-H V. schrieb:
> Nano schrieb:
>> Jens G. schrieb:
>>> Die Antwort ist richtig!
>>> Die Antwort ist falsch. Der Händler darf ein paar mal nachbessern, ehe
>>> er tauschen oder zurücknehmen muß. Und Nachbessern kann er durch
>>> erneutes Entschärfen versuchen.
>>
>> Das war früher mal so und ist veraltetes Wissen.
>> Durch eine Gesetzesänderung hat sich das geändert.
>> Nun kann der Kunde wählen ob er einen Ersatz durch Neuware haben will
>> oder dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben möchte.
>>
>> Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und
>> der Händler muss dem dann Folge leisten.
>
>>
>> Die Antwort von  Raph (Gast) ist also richtig und deine ist falsch.
>>
>> Hier noch eine Quelle damit du das glaubst:
>>
> 
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html
>
> Da hast Du aber auch nur das herausgelesen, was Dir gefällt.
> In dem von Dir verlinkten Artikel heisst es nämlich unter anderem, dass
> der Käufer eine Nachbesserung ablehnen kann, und nur dann, wenn sie für
> ihn erheblich von Nachteil sei. Das ist nichts Neues und war schon immer
> so.

Darum geht es doch gar nicht.
Es geht darum, dass der Kunde wählen darf und nicht der Händler, wie 
Jens G. irrtümlich behauptet hat.

Jens sagt ja, dass der Händler ein Anrecht auf Nachbesserung hätte und 
genau das ist eben nicht korrekt, weil, wenn der Kunde nicht die 
Nachbesserung wählt, sondern den Umtausch, dann muss der Händler 
umtauschen.
Das Umtauschen kann der Händler nur noch dann ablehnen, wenn das 
unverhältnismäßig wäre, was er beweisen muss. Er ist also in dem Moment 
beweispflichtig.


Und all das kann man so auch dem Artikel entnehmen, es gibt noch andere 
Artikel die das gleiche sagen, ich kenne sogar einen ganz bestimmten, 
den habe ich aber heute Morgen auf die schnelle nicht gefunden, also 
habe ich den hier mit dem Urteil genommen, da der das gleiche aussagt.

Beim Urteil geht es nur darum, dass der Kunde ein neues Auto gewählt 
hat, was er darf. Hier sieht man schon, das es nicht der Händler ist, 
der die Entscheidung trifft.


Und der Händler wollte ihm den Umtausch gegen einen Neuwagen verweigern 
weil er das Unverhältnismäßig fand und lieber nachbessern.
Die Unverhältnismäßigkeit konnte er aber nicht beweisen, bzw. folgte der 
Richter der Ansicht des Kunden.

Es bestätigt also auch hier, dass der Kunde wählen darf und nicht der 
Händler.
Das der Händler wählen dürfe, wie Jens G. behauptet, ist falsch und 
genau das ist meine Aussage.
#5929915
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Nano schrieb:

> Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und
> der Händler muss dem dann Folge leisten.
> Hier noch eine Quelle damit du das glaubst:
>
>
> 
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html

Allerdings steht in der zitierten Quelle auch:

"Das Wahlrecht kann bspw. auch in AGB anderweitig geregelt werden, so 
dass dann der Verkäufer das Wahlrecht ausüben kann."

Spätestens nach dem BGH-Urteil dürfte wohl die Mehrzahl der Verkäufer 
ihre AGB entsprechend geändert haben. Dann ist es also im Normalfall 
nichts mit dem Wahlrecht des Kunden.
Persönliche Seite #5930014
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Dieter R. schrieb:
> Spätestens nach dem BGH-Urteil dürfte wohl die Mehrzahl der Verkäufer
> ihre AGB entsprechend geändert haben. Dann ist es also im Normalfall
> nichts mit dem Wahlrecht des Kunden.

Die Frage ist doch, ob ein möglicher Kunde rein durch Betreten des 
Ladens bereits das dortige AGB anerkennt.

Das halte ich für fragwürdig für einzelne AGB-Bestimmungen, die 
besonders geschützte Bereiche des Persönlichkeitsrechts berühren, also 
z.B. Erfassung von Bewegungsprofilen. Oder ein Foto oder das Auslesen 
des persönlichen Handys (Suche der SSIDs).
Deswegen steht für Kameraaufnahmen ja auch extra am Eingang ein Schild! 
Da hat wohl schonmal dagegen jemand geklagt und nun weisen es die Läden 
als Auszug des AGB am Eingang aus.
Gast #5930080
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Dieter R. schrieb:
> Nano schrieb:
>
>> Der Händler hat da nichts zu entscheiden, die Wahl des Kunden zählt und
>> der Händler muss dem dann Folge leisten.
>> Hier noch eine Quelle damit du das glaubst:
>>
>>
>>
> 
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gewaehrleistung-wann-kann-der-kaeufer-waehlen_210_478534.html
>
> Allerdings steht in der zitierten Quelle auch:
>
> "Das Wahlrecht kann bspw. auch in AGB anderweitig geregelt werden, so
> dass dann der Verkäufer das Wahlrecht ausüben kann."
>
> Spätestens nach dem BGH-Urteil dürfte wohl die Mehrzahl der Verkäufer
> ihre AGB entsprechend geändert haben. Dann ist es also im Normalfall
> nichts mit dem Wahlrecht des Kunden.

Du solltest den Text richtig lesen und vollständig zitieren, da steht:

"Das Urteil des BGH bestätigt erneut die starke Position des Käufers in 
Gewährleistungsfragen. Dies gilt vor allem für B2C-Geschäfte zwischen 
Unternehmern und Verbraucher, da von den gesetzlichen Vorschriften 
insoweit nicht abgewichen werden kann."

und dann heißt es bezogen auf Geschäftskunden, wovon du nur den für dich 
passenden Satz herausgesucht hast:

"Im Rahmen von Kaufverträgen zwischen Unternehmern kann die 
Gewährleistung hingegen abweichend gestaltet werden. Das Wahlrecht kann 
bspw. auch in AGB anderweitig geregelt werden, so dass dann der 
Verkäufer das Wahlrecht ausüben kann."

Im Klartext bedeutet das also, bei Verbrauchern und das ist die 
Schwester des TS ja, wenn die eine Handtasche im Laden gekauft hat, gilt 
das BGB und davon kann nicht mit einer AGB implizit abgewichen werden.

Wenn es überhaupt möglich wäre, dann müsste der Kunde explizit einen 
derartigen Vertrag, in der das abweichend geändert ist, unterschreiben 
und oben steht allerdings, dass das nicht geht.
Im Zweifelsfall kann dir das ein Anwalt genauer erklären, aber wenn es 
gehen würde, dann reicht eine einfacher AGB Aushang oder eine AGB auf 
der Rückseite der Rechnung nicht aus.

Insofern bleibt es dabei, der private Kunde hat das Wahlrecht und nicht 
der Händler.
Dass das bei Geschäftskunden anders läuft ist ohnehin klar, da kann es 
auch mit der Gewährleistung und deren Fristen, sowie der Beweislast ganz 
anders laufen, aber Geschäftskunden sind hier nicht das Thema, es ging 
schließlich um eine Handtasche die im Laden gekauft wurde, und keine 
Großbestellung von einem Unternehmen von n Handtaschen im Großhandel.
Gast #5930086
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Harald W. schrieb:
> Nano schrieb:
>
>> Das der Händler wählen dürfe, wie Jens G. behauptet, ist falsch und
>> genau das ist meine Aussage.
>
> Ja, früher war das tatsächlich so, und die "moderne" Gesetzeslage
> hat sich noch nicht bis zu jedermann herumgesprochen.

Ich weiß, das sagte ich auch in meinem ersten Posting dazu, dass das 
früher anders war.

Wichtig ist allerdings, dass man als Privatkunde seine Rechte kennen 
sollte, vor allem wenn die Gesetze zu den eigenen Gunsten geändert 
wurden.
Gast #5930089
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Teo D. schrieb:
> Abdul K. schrieb:
>> Die Frage ist doch, ob ein möglicher Kunde rein durch Betreten des
>> Ladens bereits das dortige AGB anerkennt.
>
> Naturlicht nicht, nur die Hausordnung. Erst wenn der Vertrag zustande
> kommt. Üblicherweise durch Bezahlung und Erhalt der Ware, erst dann ist
> der Vertrag und somit auch die AGBs gültig.

Da eine derartige AGB aber von der allgemeinen Praxis und dem BGB 
abweichen würde, reicht ein einfacher Aushang nicht mehr, den Vertrag 
müsste der Kunde, wenn derartige Änderungen überhaupt gehen, explizit 
unterschreiben.

Und selbst wenn es gehen würde, so wäre es praxisfremd. Denn wer lässt 
schon an der Kasse dutzende Kunden erst einmal Vertragstexte durchlesen?
Also bleibt es bei dem, was im BGB steht.
#5930112
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Teo D. schrieb:
> Üblicherweise durch Bezahlung und Erhalt der Ware, erst dann ist
> der Vertrag und somit auch die AGBs gültig.

Nein, dann ist es zu spät und sie ist garantiert nicht mehr gültig. Die 
AGB müssen vor dem Vertragsschluss dem Kunden bekannt gemacht werden 
so daß er ihnen zustimmen kann bevor er den Kauf tätigt sonst werden 
sie nicht Bestandteil des Vertrags.

Der Aushang in einem zugeschlossenen Aktenschrank in einem unbenutzten 
Klo auf dessen Tür "Vorsicht bissiger Leopard!" geschrieben steht ist 
regelmäßig nicht ausreichend für sowas.
#5930134
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Nano schrieb:

> Wichtig ist allerdings, dass man als Privatkunde seine Rechte kennen
> sollte, vor allem wenn die Gesetze zu den eigenen Gunsten geändert
> wurden.

Das Dumme ist bloß, das alles steht in dem Urteil überhaupt nicht drin 
und die Gesetzeslage hat sich auch nicht geändert.

Mach dir die Mühe und lies das Urteil durch, es sind nur 36 Seiten, für 
einen gestandenen Juristen wie dich ein Klacks.

Für alle anderen bleibt: außer in begründeten, sehr speziellen 
Sonderfällen hat in der Regel der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung 
- auch, wenn der Käufer anderes verlangt.
Gast #5930197
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Dieter R. schrieb:
> Nano schrieb:
>
>> Wichtig ist allerdings, dass man als Privatkunde seine Rechte kennen
>> sollte, vor allem wenn die Gesetze zu den eigenen Gunsten geändert
>> wurden.
>
> Das Dumme ist bloß, das alles steht in dem Urteil überhaupt nicht drin
> und die Gesetzeslage hat sich auch nicht geändert.

Dann lies doch einfach mal das Gesetz BGB § 439 (1):
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung 
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Da steht ganz klar drin, dass der Käufer die Wahl hat, da steht nicht 
Verkäufer.
Und Nacherfüllung heißt hier, dass der Kaufvertrag, wenn dieser aufgrund 
der mangelhaften Sache noch nicht erfüllt wurde, nacherfüllt werden 
kann.

Hierzu hat der Käufer das Recht der Wahl, ob er
1. haben möchte, dass der Mangel beseitigt wird, also bspw. durch eine 
Reparatur
oder
2. Er lieber eine Lieferung einer mangelfreien Sache haben möchte. Er 
muss nicht Variante 1 wählen und kann vom Händler auch nicht verlangt 
werden!

Es sind zwei Möglichkeiten und der Käufer kann von diesen beiden 
Möglichkeiten wählen.

Insofern redest du Blech, wenn du weiterhin behauptest, dass sich die 
Gesetzeslage nicht verändert hätte.


> Mach dir die Mühe und lies das Urteil durch, es sind nur 36 Seiten, für
> einen gestandenen Juristen wie dich ein Klacks.

Mach du dir die Mühe und lies den verlinkten Gesetzestext.
Ich habe übrigens nirgends behauptet, das ich Jurist wäre.


>
> Für alle anderen bleibt: außer in begründeten, sehr speziellen
> Sonderfällen hat in der Regel der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung
> - auch, wenn der Käufer anderes verlangt.

Nein, siehe oben, du redest Quatsch!

Der Verkäufer hat lediglich in Sonderfällen bei Unverhältnismäßigkeit 
das Recht die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern. 
Das sagte ich bereits.
Es ist aber IMMER der Kunde bzw. Käufer, der wählen darf, der Verkäufer 
bzw. Händler hat hier KEIN Wahlrecht, das steht allein dem Käufer bzw. 
Kunden zu, so steht es im oben verlinkten Gesetz.

Und wegen der Unverhältnismäßigkeit, siehe dazu BGB § 439 (4):

"(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung 
unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit 
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert 
der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die 
Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne 
erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der 
Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art 
der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den 
Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt."
#5930212
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Wenn Deine Schwester sehr an der Tasche hängt - und der Verkäufer 
unwillig ist sowie ein Retsstreit nicht angestebt wird:

Meine Lieblingslösungen zum Transpondersuchen wären :

- Röntgenlassen beim Tierarzt
(ich habe hier mehrere Zahnarztröngenbilder - vom verkapselten 
Zylinderdrehko eines Detektorempfängers aus den zwanziger Jahren bis hin 
zu schlecht gelöteten QFN-ICs dank falsch fremderstellter 
Lötschblonenlayouts )

oder

Mikrowelle

Das haben wir mal als Studenten gemacht, weil wir in unseren offiziell 
gekauften Bibliotheks-Altbüchern einfach mal wissen wollten - wo die 
Resonatoren eingeklebt sind. Achtung: das Papier nahe der Metallteile 
war danach angesengt.

vg
Gast #5930213
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Punkt 4 ist übrigens auch andersrum sinnvoll, z.B. in solchen Fällen, in 
denen sich bspw. der Kunde für bspw. die Reparatur einer CPU anstatt 
deren Austausch entschieden hat.
Da in der Regel kein Händler eine CPU reparieren kann, ist diese Wahl 
unverhältnismäßig und kann somit vom Händler verweigert werden, wenn die 
andere Wahlmöglichkeit, hier also der Austausch der CPU, sinnvoller ist, 
aber ein Recht des Händlers eine Nachbesserung einzufordern oder selbst 
zwischen Nachbesserung und Austausch zu wählen, das gibt es nicht.

Wenn man also bei Amazon mal wieder was super günstig bekommen hat und 
die Sache defekt ist, dann kann man als Kunde wählen, dass die super 
billige Sache, die es nirgends zu einem vergleichbaren Preis gibt, 
trotzdem gegen eine neue umgetauscht wird.
Üblich ist nämlich, das Amazon einfach die Ware zurücknimmt und einem 
ausbezahlt, aber das muss man als Kunde nicht hinnehmen, da man auf den 
Umtausch pochen kann.
Schließlich wäre die Sache woanders auch teurer, wenn man sie noch 
einmal wo kaufen müsste.
#5930230
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Nano schrieb:

> Der Verkäufer hat lediglich in Sonderfällen bei Unverhältnismäßigkeit
> das Recht die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern.
> Das sagte ich bereits.

Das sagtest du bereits, aber es ist nicht der Sonderfall. Die 
Unverhältnismäßigkeit eines solchen Verlangens, soweit es sich auf 
Neulieferung richtet, ist der Normalfall.

Sagt z. B. das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Zitat:

"Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung 
ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. 
Dann muss sich der Käufer auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen 
lassen.

 ...

Hat jedoch die gelieferte Ware eine Vielzahl von Fehlern, tendiert die 
Rechtsprechung dazu, dem Käufer von vornherein nach seiner Wahl auch 
dann den Nachlieferungsanspruch zuzubilligen, wenn die Nachlieferung 
kostspieliger ist, als die Nachbesserung

Usw., es gibt dort noch mehr Ausführungen zum Thema. Aber das sind 
natürlich Laien, die haben davon keine Ahnung.
Gast #5930238
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Dieter R. schrieb:
> Nano schrieb:
>
>> Der Verkäufer hat lediglich in Sonderfällen bei Unverhältnismäßigkeit
>> das Recht die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern.
>> Das sagte ich bereits.
>
> Das sagtest du bereits, aber es ist nicht der Sonderfall. Die
> Unverhältnismäßigkeit eines solchen Verlangens, soweit es sich auf
> Neulieferung richtet, ist der Normalfall.
>
> Sagt z. B. das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Zitat:
>
> "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung
> ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
> Dann muss sich der Käufer auf die andere Art der Nacherfüllung verweisen
> lassen.
>
>  ...
>
> Hat jedoch die gelieferte Ware eine Vielzahl von Fehlern, tendiert die
> Rechtsprechung dazu, dem Käufer von vornherein nach seiner Wahl auch
> dann den Nachlieferungsanspruch zuzubilligen, wenn die Nachlieferung
> kostspieliger ist, als die Nachbesserung
>
> Usw., es gibt dort noch mehr Ausführungen zum Thema. Aber das sind
> natürlich Laien, die haben davon keine Ahnung.

Wie schon gesagt, der Käufer wählt nicht. Der Kunde tut dies.
Lies einfach mal oben nach worauf ich eingegangen bin.

Und die Unverhältnismäßigkeit muss bewiesen werden.
Ein Massenprodukt, wie eine Tasche, kann problemlos umgetauscht werden, 
das ist vom Kunden nicht unverhältnismäßig, wenn er genau das gewählt 
hat.

Und das Urteil hat sehr wohl klar gestellt, dass es nicht allein um die 
Kosten geht:
"Der BGH stellte ferner klar, dass die verlangte Neulieferung nicht 
bereits deshalb unverhältnismäßig sei, weil diese teurer als eine 
Reparatur war. Entscheidend sei, welche Bedeutung der Mangel für den 
Käufer habe. Insbesondere dann, wenn eine Reparatur für den Käufer 
erheblich von Nachteil sei, sei eine Neulieferung nicht 
unverhältnismäßig. "
Gast #5930259
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Die magnetostriktiven Tags mache ich mittels Supermagnet wieder scharf 
und klebe sie auf einen Einkaufswagen (nicht meinen). Man kann sie auch 
mit der Klebseite nach oben auf den Fußweg legen. Irgendwer tritt drauf 
und schleppt es unwissend mit.
#5930263
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RFID 13,56 MHz

https://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=m570.l1313&_nkw=RFID+13%2C56+MHz&_sacat=0

Schaut euch das mal an bevor ihr weiter rumquäket.
Dieser RFID ist nichts anderes als ein Informationsspeicher, ähnlich wie 
eine Festplatte, nur dass es senden kann.  Die AGB ist dann so etwas wie 
ein Prüfsiegel, dass heisst jemand baut so ein RFID-Clip in Werbezeitung 
ein und wirft es im Briefkasten. Derjenige der die Zeitung nimmt, haftet 
dann auch automatisch an die AGB. Das heisst, wenn es so drin steht, 
wird derjenige der die Werbezeitung wegwirft, dann auch bestraft werden 
kann, wegen unerlaubter Weitergabe an Daten.

Der Jurist ist ähnlich wie ein Türsteher, entweder erlaubt er dir das 
oder eben nicht.
Gast #5930294
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Fred F. schrieb:
> Noch mal eine kleine Idee, wie wäre es den Sender zu suchen und zu
> entfernen?

Das wäre zwar das mit weitem Abstand Sinnvollste und Effektivste, aber 
die Streithähne hier wollen davon nichts wissen.

Sonst wäre ja der Spaß am Diskutieren zu schnell vorbei.

W.S.
Gast #5930453
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Ganz klar ist, dass unsere Gesetze sich an vielen Stellen überschneiden 
und widersprechen. Das ist Absicht, denn dadurch wird ein ganzer 
Berufszweig gefüttert. Ohne solche Streitfälle würden die vielen 
Juristen verhungern.

Denkt mal darüber nach, wer am Ende am meisten daran verdient, dass zwei 
(oder mehr) Leute sich nicht einig werden.
#5930475
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Stefanus F. schrieb:
> Ganz klar ist, dass unsere Gesetze sich an vielen Stellen überschneiden
> und widersprechen. Das ist Absicht, denn dadurch wird ein ganzer
> Berufszweig gefüttert. Ohne solche Streitfälle würden die vielen
> Juristen verhungern.
>
> Denkt mal darüber nach, wer am Ende am meisten daran verdient, dass zwei
> (oder mehr) Leute sich nicht einig werden.
Nicht übertreiben. Der Teufel steckt so oft im Detail. Als Laie sagt man 
natürlich "das Gesetz könnte so viel simpler sein". Die Praxis ist dann 
anders wenn man ein halbwegs gerechtes Gesetz schreiben will.
Es ist in etwa so in jedem Land der Welt. Stark zu bezweifeln dass 
überall geldgierige Anwälte die Finger im Spiel hatten ;)
#5930529
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Alex G. schrieb:
> Nicht übertreiben. Der Teufel steckt so oft im Detail. Als Laie sagt man
> natürlich "das Gesetz könnte so viel simpler sein". Die Praxis ist dann
> anders wenn man ein halbwegs gerechtes Gesetz schreiben will.

Viele Gesetze sind aber so wischiwaschi formuliert, dass man da alles 
mögliche reininterpretieren kann. Ich glaube, das ist manchmal auch 
Absicht des Gesetzgebers. Sollen sich nachher die Gerichte damit 
beschäftigen. Und irgendwann wird es dann "gängige Rechstprechung", 
sprich: In der Regel wird es auf eine bestimmte Art interpretiert, kann 
aber auch je nach Richter mal anders sein. Rechtssicherheit sieht anders 
aus.
Gast #5931225
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Alex G. schrieb:
> Stark zu bezweifeln dass
> überall geldgierige Anwälte die Finger im Spiel hatten

Man kann aber schon behaupten, dass Juristen berufsbedingt kein 
Interesse daran haben dürfen, Gesetze zu vereinfachen und aufeinander 
abzustimmen.

Ich fordere als Softwareentwickler für Bezahlsysteme schließlich auch 
nicht die Vereinheitlichung aller Zahlsysteme.
#5931243
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Stefanus F. schrieb:
> Ich fordere als Softwareentwickler für Bezahlsysteme schließlich auch
> nicht die Vereinheitlichung aller Zahlsysteme.

Ich fordere daß Softwareentwickler mit der Erstellung und Wartung von 
Gesetzen beauftragt werden, dem Einsatz von Versionskontrolle, 
Issue-Trackern, Simulationen und Tests. Immerhin ist das Schreiben von 
Gesetzen nichts anderes als die Programmierung einer sehr komplexen 
Maschine. Anwälte  sind für sowas weder ausgebildet noch haben sie den 
dazu notwendigen analytischen Verstand mit der Fähigkeit die 
Zusammenhänge zu erfassen und zu verstehen.
Gast #5931365
Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> Immerhin ist das Schreiben von
> Gesetzen nichts anderes als die Programmierung einer sehr komplexen
> Maschine.

Ach was.

Wir sind Menschen und keine Maschinen und die Beziehungen zwischen uns 
Menschen ist qualitativ eine andere als die zwischen irgendwelchen 
Flipflops in einem Stück Silizium.

Deshalb sind Dinge, die es beim Programmieren nicht gibt, für ein 
gedeihliches Leben von uns Menschen notwendig. Beispiele: 
Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit, Konfliktbeseitigung oder wenigstens 
Dämpfung anstelle Eskalation, maßvolle Akzeptanz von Andersartigem 
jedoch keine Gleichgültigkeit und so weiter.

Und jetzt sollte doch endlich mal der TO die ominöse Handtasche und 
deren Inhalt mal gründlich unter die Lupe nehmen und den Stein des 
Anstoßes herauspolken - damit das Problem gelöst ist und hier endlich 
Friede einkehrt.

W.S.
#5931865
Lesenswert?

W.S. schrieb:
> Beispiele:
> Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit, Konfliktbeseitigung oder wenigstens
> Dämpfung anstelle Eskalation, maßvolle Akzeptanz von Andersartigem
> jedoch keine Gleichgültigkeit und so weiter.

Nichts von dem wird berücksichtigt bei der vollkommen chaotischen, 
unorganisierten und widersprüchlichen Formulierung und Organisation von 
Gesetzen wie wir es bislang praktizieren. Gesetze sind Regelwerke die 
nicht von vollkommen verblödeten und kurzsichtigen Chaoten erstellt 
werden sollten bei denen die linke Hand nicht weiß was die rechte tut 
oder wie man Regeln formuliert damit sie möglichst einfach, verständlich 
und allgemeingültig sind. Darum gehts mir. Juristen können sowas 
offensichtlich nicht, da kommt immer das exakte Gegenteil raus, da 
könnte man auch genausogut alle Gesetze weglassen und fallweise nach 
Bauchgefühl entscheiden.
Gast #5931903
Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> Gesetze sind Regelwerke die
> nicht von vollkommen verblödeten und kurzsichtigen Chaoten erstellt
> werden sollten bei denen die linke Hand nicht weiß was die rechte tut
> oder wie man Regeln formuliert damit sie möglichst einfach, verständlich
> und allgemeingültig sind.

deine Beschreibung trifft nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf die 
Bedienung von elektronischen Geräten und deren Anleitungen zu.

und findest du die Diskussionen hier im Forum sachlicher als 
Bundestagsdebatten?
Gast #6768783
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Hallo,
Meine Geldbörse piepst auch ab und zu mal Ich habe es auch mehrmals 
entwerten lasen. Hat aber nichts gebracht. Ich habe aber mal die 
Geldbörse erneut durchsuch und habe das eingenähte Etikett 
rausgeschnitten. Mir fällt auf dem Etikett auf, dass die obere Kante 
schwarzweiße Schattierungen hat und wenn man mit dem Fingern darubergeht 
diese rauer ist als die untere Kante. Auf dem Bild sieht man es ein 
wenig. Kann dass so ein chipdingsda sein?
Bitte nicht auslachen, ich habe überhaupt keine Anung von  der Materie. 
Möchte nur wissen, ob es wirklich möglich ist, auf so einem dünnen Stoff 
ein Diebstahlschutz zu realisieren, der einem wirklich den letzten Nerv 
kostet.
Angehängte Dateien:
(Firma: S-C-I DATA GbR) #6768841
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Nth schrieb:
> Bitte nicht auslachen, ich habe überhaupt keine Anung von  der Materie.
> Möchte nur wissen, ob es wirklich möglich ist, auf so einem dünnen Stoff
> ein Diebstahlschutz zu realisieren, der einem wirklich den letzten Nerv
> kostet.

Obwohl der Thread schon älter ist, ist die Frage sachlich.
Drum die Antwort:

Ja das ist mittlerweile Möglich,
Wir haben im Raum Frankfurt eine Niederlassung die solche Etiketten 
herstellt. Die sind teilweise so klein dass sie auf einem 
Zigarettenfilter platz finden.
Funktionieren dann aber nur mit den Moderneren Warensicherungsanlage.

Die Älteren brauchen etwas grössere Etiketten.
Edit:
Habe in der Zwischenzeit nachgesehen, dieses Etikett stammt nicht von 
uns.
Es wäre durchaus möglich das dein gepostetes Etikett nicht die 
Warensicherung beherbergt! also musst du nach was anderem suchen, dass 
sich irgendwo befindet.
Aber Poste mal ein Bild deines Artikels, und Name des Teils, dann kann 
ich mal schauen ob wir die Beliefert haben, und wenn nicht ob wir die 
als "Mitbewerber" gelistet haben. vielleicht kann ich dir dann ein Tipp 
geben WO sich das Etikett befindet.
#6768901
Lesenswert?

Vor langer Zeit ist mir etwas Interessantes in diesen Zusammenhang 
passiert. Damals baute ich mir eine 60kHz Ferritantenne für WWVB mit 
einigen zusammengepackten Ferrit-Stäben. Ich wollte sie nun in ein PVC 
Rohr stecken und nahm sie in ein Bauhausgeschäft mit damit ich etwas 
Passendes leichter finden konnte.

Beim Eintreten mußte ich durch die RF-ID Sensor Wände hindurchgehen und 
das triggerte einen Diebstahl Alarm. Die konnten sich das auch nicht 
erklären und ließen mich danach auch ohne weitere Umstände durch. Aber 
man war überrascht, daß Ferritstäbe so etwas verursachen konnten. Ich 
kann mich nicht mehr erinnern welches System sie damals benutzten. Bei 
uns wurden früher auch die Spiralaufklebschildchen benutzt und kurze 
dicke rechteckige Plättchen mit zwei Metallstreifen drin die man mit 
einem starken Magnetfeld Impuls deaktivierte. Sonst ist mir noch niemals 
der beschriebene Vorfall passiert. Ich habe keine Ahnung was man in 2021 
verwendet;-)
(Firma: S-C-I DATA GbR) #6768907
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Gerhard O. schrieb:
> Ich habe keine Ahnung was man in 2021
> verwendet;-)

Da gibt es mittlerweile einige Systeme.
Ganz am Anfang waren das nur Schwinkreise (war gut sichtbar, wie einige 
Etiketten die da gepostet wurden).

Mitlerweile gibt es verschiedene Typen und ja auch welche auf RF-ID 
Basis, und dass sind auch mittlerweile die Kleinsten.
Wenn du ein Hund besitzt hat er wahrscheinlich ein Derivat davon unter 
der haut ;-)
(Firma: S-C-I DATA GbR) #6768923
Lesenswert?

Jason schrieb:
> Kannst Du ein Bild mit höherer Auflösung und einem neutralen Hintergrund
> posten? Ein Durchlichtbild wäre auch eine feine Sache.


Was genau willst du sehen?
Den Chip oder die Schaltung oder das Komplette Etikett oder das 
Mikroglasrohr zur Injektion bei Tieren?

Ich kann es auch unter unser REM legen LOL nur dann kannst du wohl kaum 
noch was damit anfangen.
Musst dich schon genauer ausdrücken was du gerne sehen möchtest ;-)
Aber in der Etikette von Nth ist nix :-)
(Firma: S-C-I DATA GbR) #6768949
Lesenswert?

Markus F. schrieb:
> ... aber wie krieg' ich den Hund in die Mikrowelle?

Lass das mal lieber, da überlebt das Etikett den Hund....

Dan gehst du ins PSI dort können sie künstliche EMP erzeugen.
Dann überlebt der Hund das Etikett.
Nur solltest du dan kein Herzschrittmacher haben, sonnst überlebt der 
Hund auch dich... So Genug OT und Humor
(und Nein ich muss nicht zum Lachen in Keller)
Beitrag #6768995 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6769053 wurde von einem Moderator gelöscht.
#6769353
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Abdul K. schrieb:
> Eine der Standardvarianten resoniert bei ca. 58kHz, das ist ja von
> deinem 60kHz Funkfeuer nicht allzuweit entfernt. Hattest du die Spulen
> schon drauf?
> Drinnen ist ein kleiner Ferritstab mit Spule und Keramikkondensator,
> verpackt in einem Plastikröhrchen.
> Irgendwo hab ich auch noch einen rumfliegen.

Ja. Die aktive abgestimmte Schaltung war schon drauf.
Beitrag #6769370 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Funkenflug Industries) #6769513
Lesenswert?

> wisst Ihr eigentlich was da für Dumm Idioten
> bei der angeblichen Security sind, die kennen nur Kampfsport.
Immerhin, normalerweise "kennen" die nicht mal das. Deren wesentliche 
Aufgabe ist Präsenz zeigen und zur Abschreckung böse gucken. Die meisten 
Langfinger schaffen aber eine bessere Zeit auf 100 Meter.

Zu den Etiketten: Die einfachen mit den Spulen kann man einfach 
zerstören, indem man den Schwingkreis ausreichend verstimmt. Das kann 
man gut durch Schädigung des Kondensators erreichen, beispielsweise mit 
heimgemachten Mini-EMPs (Kondensator-Stoßentladung durch eine Spule, in 
die man das Etikett einlegt). Die Spule zerschneiden geht auch.

Solche Mini-EMPs können auch RFID-Tags zerstören.

Die magnetischen Warensicherungssysteme sind etwas schwerer außer Kraft 
zu setzen. Die werden durch Entmagnetisieren entschärft und können durch 
Magnetisierung wieder reaktiviert werden. Dadurch kann man sie im 
Geschäft nicht mit einem einfachen Magneten unwirksam machen.
(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #6769532
Lesenswert?

Gerhard O. schrieb:
> Bei
> uns wurden früher auch die Spiralaufklebschildchen benutzt und kurze
> dicke rechteckige Plättchen mit zwei Metallstreifen drin die man mit
> einem starken Magnetfeld Impuls deaktivierte.

solch ein Streifen war auch mal auf der Packung einer Festplatte,
die ich einmal kaufen wollte.

Auf dem "Deaktivierungsfeld" an der Kasse stand auch noch sowas wie
"bitte hier keine Kreditkarten ablegen"

ich bin dann ohne die Platte weiter gegangen.

"Danke, Sie haben wahrscheinlich gerade die Platte unbrauchbar gemacht"
(Firma: Funkenflug Industries) #6769541
Lesenswert?

Normalerweise sollten die magnetisch empfindlichen Platter durch das 
Metallgehäuse der Festplatte geschützt sein. Kredit- oder Bankkarten 
haben kein Metallgehäuse. Ob das Feld stark genug ist, um durch die 
Schutzfolie, in der Festplatten üblicherweise aufbewahrt werden, 
hindurch die Elektronik zu schädigen weiß ich nicht - denke aber nicht, 
sonst hätten diese Läden massive Probleme mit Kundenretouren.
Gast #6769543
Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Normalerweise sollten die magnetisch empfindlichen Platter durch das
> Metallgehäuse der Festplatte geschützt sein.

Ist das Gehäuse von Festplatten nicht aus magnetisch unwirksamen 
Aluminium?

> die Elektronik zu schädigen

Ich denke es geht eher um die Vor-Formatierung der Datenträger.
#6769569
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● Des I. schrieb:
> "Danke, Sie haben wahrscheinlich gerade die Platte unbrauchbar gemacht"

Wo hast Du denn das her?
Ist Dir auch nur ein Fall bekannt, wo das gelungen ist.
Wenn es möglich wäre, eine HDD mit einen externen Magneten zu löschen, 
dann hätte man schon längst eine derartige Vorrichtung für schnelle 
Sicherheitslöschung entwickelt.

Ich hatte mal den Fall, wo eine ältere HDD nach einer Zugfahrt defekt 
war. Die HDD war jedoch in Betrieb und lag auf dem Klapptisch. Ich 
vermute mal, daß sie durch die ständigen Schienenstöße unbrauchbar 
wurde.
#6769589
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Ben B. schrieb:
> Normalerweise sollten die magnetisch empfindlichen Platter durch das
> Metallgehäuse der Festplatte geschützt sein. Kredit- oder Bankkarten

Da brauchts schon ein Neodym, mit direktem Kontakt, damit da was 
gelöscht wird. Selbst ausprobiert! Ziemlich erstaunlich, was da an 
Feldstärke nötig ist!


Peter D. schrieb:
> Ist Dir auch nur ein Fall bekannt, wo das gelungen ist.

Da für, reicht sicher nicht mal einen Neodym, direkt auf der Platte.
Die R/W-Arme sind (früher zumindest) aus Ferromagnetischem-Material. Da 
kann man daraus erheblichen Schaden anrichten!
Beitrag #6769601 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6769607 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Funkenflug Industries) #6769632
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> Post von der Kripo
LOOOOL. Für einen Link zu einem öffentlich verfügbaren Youtube-Video.
Das will ich sehen! Außerdem steht auch im allwissenden Mülleimer wie 
die Dinger funktionieren, den kannste dann gleich mit verbieten. Viel 
Glück und viel Spaß dabei, Dich weiter so richtig zum Affen zu machen.
Beitrag #6769751 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6770011
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Patrick L. schrieb:
> Aber Poste mal ein Bild deines Artikels, und Name des Teils, dann kann
> ich mal schauen ob wir die Beliefert haben, und wenn nicht ob wir die
> als "Mitbewerber" gelistet haben. vielleicht kann ich dir dann ein Tipp
> geben WO sich das Etikett befindet.

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Es ist eine Herrengeldbörse der Marke H.I.S.gekauft im KAUFLAND 
(Schwarz-Gruppe) vor ca. 4-5 Monaten. Mehr Daten wie Kassenzettel u.s.w. 
habe leider nicht. Das Etikett habe ich auch nicht mehr. Ich probiere es 
mal aus, heißt wenn es nicht mehr piepst, wovon ich aber nicht ausgehe, 
melde ich mich hier.
Angehängte Dateien:
#6770036
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Seid ihr nicht eher SKI data? 😋 Es wäre mMn aber doch sehr merkwürdig 
wenn DIESER Rfid in dem selben oder einem anderen Laden einen Alarm 
auslöst? Mit einem NFC fähigen Handy und der App von NXP kann man die 
RFIDs selbst auslesen...quasi nutzlos, aber nerdig 🤓

Klaus.
(Firma: Funkenflug Industries) #6770730
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Ich glaube ein Entmagnetisierer hat nicht genug Bumms.

Die Kunst liegt wie schon geschrieben wurde darin, das RFID-Tag 
unbrauchbar zu machen, ohne daß es explodiert oder die Spule zerfetzt 
wird, was entsprechende Spuren an der Geldbörse hinterlässt. Da muß man 
sich ggf. langsam herantasten bis das Tag unlesbar wird.

Wenn da Suppressordioden dran sind, müsste man man einem kurzen HF-Puls 
dran, so daß die Diode thermisch zerstört wird, die Wärme aber nicht 
großartig aus dem Tag nach außen dringt.
Beitrag #6770796 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #6771609
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Patrick L. schrieb:
> michael_ schrieb:
>> Kann man die ermorden, mit einem Entmagnetisierer für
>> Farbbildröhren?
>
> NEIN
> Falsche Frequenz, False Art des Feldes, Zu wenig Energie, usw.

Falsche Frequenz, ja.
Aber zu wenig Energie sicher nicht.
Aber wehe, wenn da was aus Eisen/Nickel ist.

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