Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Honorarjob beim alten Arbeitgeber


von Arbeitnehmer (Gast)


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Hallo,

ich bin gerade etwas im Zwiespalt:

Vor einiger Zeit habe ich den Job gewechselt und nun hat mein alter 
Arbeitgeber mich angefragt, ob ich auf Honorarbasis eine kleine 
Erweiterung in eine Firmware einbauen könnte, die ich damals entwickelt 
habe.

Natürlich muss ich mit dem neuen Chef klären, ob das arbeitsrechtlich 
überhaupt so einfach möglich ist. Aber abgesehen davon ist mir so 
einiges unklar:

- Wie wird so ein "Nebenjob" steuerlich abgerechnet?
- Wieviel vom Verdienst gehen in Pflegeversicherung, Krankenversicherung 
etc.?
- Gibt es da Freibeträge?

Und letztlich: Welcher Stundensatz ist für so eine Dienstleistung 
üblich/angemessen? Da ich bisher nur angestellt tätig war, fehlt mir da 
jegliche Erfahrung.

Vielleicht hat jemand von Euch da Erfahrung und kann mir einen Hinweis 
geben.

Vielen Dank,

F.E.

von DerMatheMann (Gast)


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Mindestens das Doppelte

von Dr.Who (Gast)


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Was ist denn eine "kleine" Erweiterung?
Wieviel Zeit wird das kosten?

Wenn der Aufwand gering ist, BAT (Bar auf Tatze).
Stundensatz wurde ja schon genannt.
Die paar Kröten zahlt dein alter Chef dann aus der Portokasse.

von Harald A. (embedded)


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450€ Job* ist auch eine gute Möglichkeit, um da mit möglichst viel 
Brutto in Netto rauszukommen und trotzdem einwandfrei sauber zu bleiben. 
Ist für deinen neuen AG eigentlich kein Problem.

*AKA Minijobs

: Bearbeitet durch User
von Marten Morten (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Natürlich muss ich mit dem neuen Chef klären, ob das arbeitsrechtlich
> überhaupt so einfach möglich ist.

Es gibt da zwei Ebenen. Einmal deine Rechte (Nebentätigkeiten müssen 
angezeigt werden aber sind nicht immer genehmigungspflichtig).

Dann dein zukünftiges Verhältnis zu deinem jetzigen Arbeitgeber. 
Unabhängig davon, ob du ein Recht auf die Nebentätigkeit hast, kann ihn 
das stören und er nimmt es dir über Jahre hinweg übel.

> - Wie wird so ein "Nebenjob" steuerlich abgerechnet?
> - Wieviel vom Verdienst gehen in Pflegeversicherung, Krankenversicherung
> etc.?
> - Gibt es da Freibeträge?

https://karrierebibel.de/honorarbasis/

Aufpassen, dass du nicht als Scheinselbstständiger arbeitest.

> Und letztlich: Welcher Stundensatz ist für so eine Dienstleistung
> üblich/angemessen? Da ich bisher nur angestellt tätig war, fehlt mir da
> jegliche Erfahrung.

Wie sehr hast du deinen ehemaligen Arbeitgeber an den Eiern?

von Franz Beil (Gast)


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-Für Dich 60€/h;
-Steuer machste über Jahresbescheid (einfach mal kurz beim Finanzamt 
anrufen).
-Der Krankenkasse sagste das dein jahreseinkommen um xxx kurzfristig 
steigen wird und die KK sagt dir ob du mehr zahlen musst (oder eher 
nicht weil eh über der Grenze zur freiwilligen versicherung). Also auch 
wieder anrufen.

von Arbeitnehmer (Gast)


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Danke für die Infos!

https://karrierebibel.de/honorarbasis/ ist wirklich nützlich.

Grüße,
F.E.

von Nop (Gast)


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Marten Morten schrieb:

> Dann dein zukünftiges Verhältnis zu deinem jetzigen Arbeitgeber.
> Unabhängig davon, ob du ein Recht auf die Nebentätigkeit hast, kann ihn
> das stören und er nimmt es dir über Jahre hinweg übel.

Erstens: nein, sofern es die primäre Jobtätigkeit nicht stört.

Zweitens: nein, sondern er wird sich eher freuen, daß er selber 
wahrscheinlich auch diese Option mal haben wird, wenn man sich später 
mal im Guten trennt.

Drittens: ein Arbeitnehmer ist kein Leibeigener.

von Marten Morten (Gast)


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Nop schrieb:
> Marten Morten schrieb:
>
>> Dann dein zukünftiges Verhältnis zu deinem jetzigen Arbeitgeber.
>> Unabhängig davon, ob du ein Recht auf die Nebentätigkeit hast, kann ihn
>> das stören und er nimmt es dir über Jahre hinweg übel.
>
> Erstens: nein, sofern es die primäre Jobtätigkeit nicht stört.

Du hast nicht verstanden dass ich einen Unterschied zwischen dem gemacht 
habe, was im Gesetz steht und dem was ein Chef sich so denkt. Der 
menschliche Aspekt eben.

> Zweitens: nein, sondern er wird sich eher freuen, daß er selber
> wahrscheinlich auch diese Option mal haben wird, wenn man sich später
> mal im Guten trennt.

Freuen? Er wird sich Gedanken machen, wie er es vermeiden kann sich 
später selber in einer solchen Abhängigkeit zu finden. Ex-Mitarbeiter 
mit Geld und guten Worten anbetteln müssen ist nicht lustig.

> Drittens: ein Arbeitnehmer ist kein Leibeigener.

Ja, er hat Rechte, und doch muss man sich gut überlegen ob man mehr 
davon hat wenn man die Rechte ausübt oder mal auf die Ausübung 
verzichtet.

von Wühlhase (Gast)


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Marten Morten schrieb:
> Freuen? Er wird sich Gedanken machen, wie er es vermeiden kann sich
> später selber in einer solchen Abhängigkeit zu finden. Ex-Mitarbeiter
> mit Geld und guten Worten anbetteln müssen ist nicht lustig.

Wenn der neue AG erst durch die Nebentätigkeit beim alten AG auf den 
Gedanken kommt, daß er (durch seine Arbeitsstruktur) gefährlich abhängig 
von Einzelpersonen macht, ist sowieso schon Hopfen und Malz verloren.

Ansonsten stimme ich Nop zu, ich sehe keinen Grund für Probleme.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Meine Frau war für ein Jahr bei ihrem alten AG als 450€-Kraft 
angestellt, damit sie ihrem Nachfolger etwas Support gibt. Der neue AG 
hatte kein Problem damit, solange es unter 5h/Woche waren.

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Wenn es eine einmalige Geschichte ist, geht auch "Rechnung von Privat". 
Im Jahr sind ex max 730€.

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