Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kann mein Arbeitgeber mich zum Umzug zwingen (Versetzung)


von JoachimM (Gast)


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Hallo zusammen!

Ich befürchte das in Zukunft ein Problem auf mich zukommt:
Kurze Zusammenfassung:

Ich bin seit gut 3 Jahren für meinen Arbeitgeber in der Stadt B in Stadt 
A
tätig. Ich bin am Standort mittlerweile alleine, früher waren hier mal 
2-3 Kollegen.
Mittlerweile bin ich fest hierher gezogen und bin dabei eine Familie zu 
gründen(Frau, Kind, Hund). Dejure bin ich aber seit dem "auf 
Dienstreise" Die ersten paar Monate hab ich auch mal am Hauptstandort 
gearbeitet. War aber das letzte mal bei der Weihnachtsfeier 2017 dort 
(2018 war ich krank).


Meine Fragen:

Kann also mein Arbeitgeber verlangen, das ich Freitag noch in Stadt A 
tätig bin und Montag dann 100% in der Zentrale in der Stadt B tätig bin?
Also ohne Vorwarnung.  Nur eine Mail/Anruf am Do/Fr das ich Montag in B 
zu sein hab, natürlich dauerhaft.

Kann mein Chef mich zum Umzug und einer neuen Wohnung zwingen?
Also kann er mir einfach einen Mietvertrag hinhalten und sagen für den 
Tag X hab ich ihnen schon mal ein Umzugsunternehmen bestellt. "Das geht 
auf die Firma".(Die Miete nicht!)

Wichtig: Ich frage nur vorrausschauend, noch bin ich fest in Projekten 
im Büro in Stadt A. Es kann aber sein, dass der große Kunde bald 
abspringt!
Warum ich Frage: Auch, weil der Flurfunk gesagt hat das sowas ähnliches 
vor Ewigkeiten anscheinend mal passiert ist. Der (ehemalige) Kollege war 
aber, so heißt es, froh darüber.

von Thomas (Gast)


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Ich bin am Standort alleine und der Flurfunk sagt - aja, ich ruf schon 
mal die Geisterjäger.

von Harald W. (wilhelms)


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JoachimM schrieb:

> Kann mein Chef mich zum Umzug und einer neuen Wohnung zwingen?

Nein, Du kannst ja auch pendeln. Ansonsten müsste in Deinem
Arbeitsvertrag irgendwo stehen, ob Du versetzt werden kannst.
Auf keinen Fall geht das von heut auf morgen. Für eine gewisse
Übergangszeit hast Du dann auf jeden Fall ein Recht auf Aus-
lösung. Falls Du in der Gewerkschaft bist, kannst Du Dich dort
über die genaue Rechtslage informieren.

von Udo S. (urschmitt)


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JoachimM schrieb:
> Also kann er mir einfach einen Mietvertrag hinhalten und sagen für den
> Tag X hab ich ihnen schon mal ein Umzugsunternehmen bestellt. "Das geht
> auf die Firma".(Die Miete nicht!)

Kann er und du darfst ablehnen

Er kann verlangen daß - falls der Standort in B geschlossen wird du 
wieder in A arbeitest.

Der Rest sagt dir dein Arbeitsvertrag, dein Betriebsrat oder dein 
Gewerkschaftsfuzzi, ansonsten dein gesunder Menschenverstand oder ein 
Fachanwalt.

Alles mal unter der Voraussetzung dass das mal kein Troll-Thread ist.

von Udo S. (urschmitt)


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Thomas schrieb:
> Ich bin am Standort alleine und der Flurfunk sagt

Wie es der Name sagt "Funk". Funk reicht oft weiter. Flurfunk geht sogar 
durch Telefondrähte, ausser bei Handys.

von Mustermann (Gast)


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Hast Du Dich auch schon mal nach Alternativen umgeschaut?

von Als Gast hier (Gast)


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JoachimM schrieb:
> Dejure bin ich aber seit dem "auf
> Dienstreise"

Dann wird in deinem Arbeitsvertrag auch ein Arbeitsort vermerkt sein.
Den AV dürftest du unterschrieben haben. Damit ist klar, wo dein AO sich 
befindet. Wenn dei AG dich auf Dienstreise schickt, dann tut er das, 
lässt er es, dann lässt er es, soweit ganz einfach.

Nach drei Jahren solltest du auch die Gepflogenheiten deines Betriebes 
kennen...

Mit mir würde dein virtuelles Bild "von einen Tag auf den anderen" 
sicher nicht funktionieren, das würde ich denen dann schon klar machen, 
irgendwie ;-), weil es einfach böse und verwerflich ist, so mit seinen 
MAs umspringen zu wollen.
Andererseits würde ich in solch einer Firma dann auch nicht arbeiten 
wollen.
Bist du gut, findest du locker was anderes, vermute ich.

von JoachimM (Gast)


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Danke für die schnellen Antworten!

Also ein paar Erklärungen:

Flurfunk:
Das waren nicht nur Gerüchte.
Beide Kollegen kenne ich schon länger und ich glaube ihnen.
Die Story hört sich auch nicht so unrealistisch an.

Pendeln:
Das würde nicht wirklich gehen A und B liegen ca 400 Kilometer 
voneinander entfernt.

Betriebsrat:
Ha ha ha ha ha , nein wirklich! XD
Die Firma ist mit ca 150 Mitarbeitern relativ klein und sehr 
konservativ.
(Wenn ich das gewusst hätte!)

Schließung:
Beim Kunden stehen gerade ein paar Umstrurierungen an und 
dementsprechend einige Unsicherheit. Also die Gefahr besteht wirklich!
(Automobilbranche)

von JoachimM (Gast)


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PS.
Wegen dem Arbeitgeber:
Ich bin aktuell auf der suche nach einem tollen Job.
Wird bestimmt bald was ;-)

von Erfolgreicher (Gast)


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Es ist mir ein Rätsel in welch prekäre Arbeitssituationen sich manche 
freiwillig begeben, vor allem wenn man eine Familie mit Hund gründen 
möchte.

In deinem Fall hätte man deine Situation wasserdicht in einem Vertrag 
festhalten müssen. Sprich deinen Arbeitsort. Habe ich auch schon mal 
gemacht, Firma war in B, ich wohnte in A. Laut Vertrag war mein 
Arbeitsplatz zu Hause in A.

Geh zu einem Anwalt oder Beratungsstelle. Hier im Forum gibt es wieder 
100 verschiedene Meinungen, wobei ich mich auf keine Einzige verlassen 
würde.

von Otto Mans (Gast)


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Wenn Du bisher immer "auf
Dienstreise" warst, hast Du eine Reisekostenabrechnung gemacht?

von Dr.Who (Gast)


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Wenn im Arbeitsvertrag kein Arbeitsort vermerkt ist, kann der AG,
dank seines weit reichendem Weisungsrechts theoretisch alles mit
einem machen, solange es nicht sittenwidrig oder gegen ein
Gesetz ist.
Allerdings riskiert der Chef dann, dass nicht mehr effektiv gearbeitet
wird, im schlimmsten Fall gibts sogar Sabotage. Sensible Gemüter suchen
sich einen neuen Job. Abfindung ist dann aber Essig.

Ich habe das mal in einem Konzern erlebt. Man wollte die Entwicklung
(ca.50-60 Mann) in eine Stadt eines anderen Bundeslandes (ca.250km)
verlegen.
Hat dann natürlich eine kleine Rebellion gegeben, weil man hier
delegieren wollte. Manche hatten hier ihre Häuser und waren entsprechend
verwurzelt. Andere wurden gar nicht erst gefragt.
Im Endergebnis wurden die Pläne dann gecancelt.

von Wühlhase (Gast)


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Ich bin ja kein Jurist, es wäre aber interessant zu wissen wie ein 
Richter das sieht, daß du drei Jahre auf Dienstreise warst.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß dann Dinge im AV wie "Arbeitsort 
ist Stadt A" auf einmal nichtig werden.

Ansonsten: Was neues suchen, dann kündigen.

von Udo S. (urschmitt)


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Wühlhase schrieb:
> Ich bin ja kein Jurist, es wäre aber interessant zu wissen wie ein
> Richter das sieht, daß du drei Jahre auf Dienstreise warst.
> Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß dann Dinge im AV wie "Arbeitsort
> ist Stadt A" auf einmal nichtig werden.

Deshalb mein Hinweis oben:

Udo S. schrieb:
> oder ein Fachanwalt

Alles andere hier ist eh nur Spekulation

Beitrag #5938071 wurde von einem Moderator gelöscht.
von MaWin (Gast)


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JoachimM schrieb:
> Kann also mein Arbeitgeber verlangen, das ich Freitag noch in Stadt A
> tätig bin und Montag dann 100% in der Zentrale in der Stadt B tätig bin?

Schau in deinen Arbeitsvertrag.
Steht dort Dienstsitz A-Stadt: Nein.
Steht dort Dienstsitz B-Stadt: Ja.

von Markus (Gast)


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Harald W. schrieb:

> Nein, Du kannst ja auch pendeln. Ansonsten müsste in Deinem
> Arbeitsvertrag irgendwo stehen, ob Du versetzt werden kannst.

Ähnliches dürfte jedes größere Unternehmen mit mehreren Standorten in 
seine Arbeitsverträge schreiben. So ist es jedenfalls bei uns. Und es 
ist durchaus schon vorgekommen, daß z.B. aufgrund baulicher 
Beschränkungen kein Platz für einen Erweiterungsbau vorhanden war und 
dieser kurzerhand in der 20km entfernten Nachbarstadt errichtet wurde. 
Je nachdem aus welcher Richtung man pendelte, war das entweder ein 
Riesenvorteil oder ein Riesennachteil.

von Msd (Gast)


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MaWin schrieb:
> JoachimM schrieb:
>> Kann also mein Arbeitgeber verlangen, das ich Freitag noch in Stadt A
>> tätig bin und Montag dann 100% in der Zentrale in der Stadt B tätig bin?
>
> Schau in deinen Arbeitsvertrag.
> Steht dort Dienstsitz A-Stadt: Nein.
> Steht dort Dienstsitz B-Stadt: Ja.

Quassel nich so dummes pauschales Zeuch.

Anwalt holen.

Gewohnheitsrecht.

von Rick M. (rick-nrw)


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JoachimM schrieb:
> Kann also mein Arbeitgeber verlangen, das ich Freitag noch in Stadt A
> tätig bin und Montag dann 100% in der Zentrale in der Stadt B tätig bin?

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag, wo ist deine erste Tätigkeitsstelle?
Wie sieht das mit der Reisetätigkeit laut Arbeitsvertrag aus?

Der Arbeitgeber kann dich nicht zwingen umzuziehen.
Wenn Du in Paris wohnst, aber in Hamburg deinen Arbeitsplatz hast, ist 
es deinem Chef egal, wie Du pünktlich zu den vereinbarten Zeiten, fit 
wach und munter dort auftauchst.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Udo S. schrieb:
> Kann er und du darfst ablehnen
>
> Er kann verlangen daß - falls der Standort in B geschlossen wird du
> wieder in A arbeitest.
>
> Der Rest sagt dir dein Arbeitsvertrag, dein Betriebsrat oder dein
> Gewerkschaftsfuzzi, ansonsten dein gesunder Menschenverstand oder ein
> Fachanwalt.
>
> Alles mal unter der Voraussetzung dass das mal kein Troll-Thread ist.

das würde auch für einen Troll gelten
auch so einer braucht Geld und muss dieses heranschaffen.

von Jens P. (picler)


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Erfolgreicher schrieb:
> Geh zu einem Anwalt oder Beratungsstelle. Hier im Forum gibt es wieder
> 100 verschiedene Meinungen, wobei ich mich auf keine Einzige verlassen
> würde.

Und was ist daran anders wenn der TO 3 Anwälte fragt? 3 Anwälte, 4 
Meinungen. Da kommt allerdings erschwerend hinzu, dass ein Anwalt unter 
Umständen dir wissentlich was falsches sagen könnte, einfach um die 
Kosten in die Höhe zu treiben. Da wird auch im aussichtslosen Fall der 
Gang vor Gericht empfohlen, man könnte ja Glück haben. Auch wenn die von 
der Rechtsschutz übernommen werden geht es letztlich um deinen Job.

Vor Gericht und auf hoher See...

: Bearbeitet durch User
von Rudi Radlos (Gast)


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JoachimM schrieb:
> Ich bin am Standort mittlerweile alleine, früher waren hier mal
> 2-3 Kollegen.

Wenn dieser Ort im Arbeitsvertrag steht, wäre günstig. Kleine Standorte 
werden gerne geschlossen, wenn man einen Grund findet. 
Änderungsverträge,  Abfindung oder Kündigung sind die üblichen Gedanken.

Für doppeltes Geld würde ich umziehen (sofern das Geld dort für die 
Miete reicht) oder sonst ein paar Bewerbungen schreiben um am Ort zu 
bleiben wegen der Familie. Vieles ist verhandelbar WENN man wirklich 
nötig gebraucht wird.

von Axel L. (axel_5)


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Du hast so oder so die A...karte.

Entweder steht der Arbeitsort im Vertrag, dann wird die Filliale einfach 
zugemacht. Da offensichtlich keine Alternativstelle am Ort vorhanden 
ist, kann man Dir dann betriebsbedingt kündigen. Du hast dann keinen 
Anspruch auf ein Angebot in der Zentrale.

Oder der Arbeitsort steht nicht im Vertrag, dann kann man dich 
versetzen. Vielleicht kann, wenn vorhanden, der Betriebsrat im Zielort 
was machen, aber das wird dann höchstens einen Zuschuss ergeben.

Ansonsten gibt es in dem Betrieb, wo Du arbeitest, nur weniger als 10 
Arbeitnehmer, also hast Du sowieso keinen Kündigungsschutz.

Such dir einen neuen Job, bevor es knallt, oder versuche Dich 
vertraglich abzusichern, solange der Kunde Dich noch braucht.

Gruß
Axel

: Bearbeitet durch User
von Zocker_55 (Gast)


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> Re: Kann mein Arbeitgeber mich zum Umzug zwingen (Versetzung)

Das kommt auf dich an.

Entweder du machst das Spiel mit oder du zitierst Götz von Berlichingen.

Vernünftig währe es etwas in der Mitte zu finden.

von 8 Bit (Gast)


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Kommt darauf an, was bei dir im Arbeitsvertrag steht.
Wenn dort ein Standort genannt ist, kann er dich nicht gegen deinen 
Willen an einen anderen Standort versetzen.
Das weiß ich sicher.

Wenn kein Standort genannt ist, dann wird es schwierig und es wird 
vermutlich auf die Zumutbarkeit ankommen.
Ein Arbeitnehmer in München kann man sicher nicht für 1 Tag in der Woche 
nach Hamburg schicken und umgekehrt.

Das mit dem Zwingen ist so eine Sache.
Natürlich kann dich keiner zu etwas zwingen, faktisch ist es aber doch 
der Fall, weil du deinen Job magst oder zumindest das Geld zum Leben 
brauchst.

Rede mal mit deinem Arbeitgeber oder taste dich vor und wenn er nicht 
auf rationale Argumente eingeht, sieh dich nach einem anderen 
Arbeitsplatz um.
Auf lange Sicht bringen solche Arbeitsverhältnisse nichts. Da wirst du 
immer der Lackierte sein.

von René H. (mumpel)


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JoachimM schrieb:
> Nur eine Mail/Anruf am Do/Fr

Eine Mail schon mal garnicht. M.W. kann eine Email nicht zur 
rechtskräftige Arbeitsanweisung gereichen, schon garnicht wenn es eine 
private Emailadresse ist, eine Kündigung des Arbeitsvertrages per Email, 
Telefon oder Fax ist ja auch nicht rechtswirksam möglich. Und auch eine 
telefonische Anweisung so kurzfristig muss auch nicht zwangsläufig 
gültig sein. Eine Vorlaufzeit von 4 Werktagen sollte schon möglich sein, 
wobei nur Werktage gelten an denen der Arbeitnehmer auch arbeitet, der 
Sonntag ist kein Werktag.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Im Übrigen hat der Chef bei Zustellung der Arbeitsanweisung per Email 
ein Nachweisproblem. Er kann also nicht nachweisen, dass die Anweisung 
zugegangen ist, es sei denn er überwacht unrechtmäßig den Arbeits-PC 
seines Mitarbeiters.

BTW:
Gibt es einen Betriebsrat würde ich zuerst zu diesem gehen.

: Bearbeitet durch User
von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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8 Bit schrieb:
> Willen an einen anderen Standort versetzen.
> Das weiß ich sicher.

Wenn der Arbeitsplatz entfällt, dann kann er ganz locker die 
betriebsbedingte Kündigung ziehen, da hat der AN dann ganz toll 
gewonnen.

Manchmal frag ich mich echt, was es für schlichte Vorstellungen von der 
Arbeitswelt bei den Studenten und Schülern hier gibt.

von René H. (mumpel)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Manchmal frag ich mich echt, was es für schlichte Vorstellungen von der
> Arbeitswelt bei den Studenten und Schülern hier gibt.

Und ich frage mich immer wieder, weshalb sich so viele Arbeitnehmer 
alles gefallen lassen.

von Harald W. (wilhelms)


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8 Bit schrieb:

> Kommt darauf an, was bei dir im Arbeitsvertrag steht.
> Wenn dort ein Standort genannt ist, kann er dich nicht gegen deinen
> Willen an einen anderen Standort versetzen.
> Das weiß ich sicher.

M.W. kann man z.B. Beamte jederzeit an einen anderen Standort
versetzen. Das steht in entsprechenden Gesetzen. Natürlich
müssen die dabei entstehenden Kosten ersetzt werden. Ganz
typisch war das früher bei Bahnbeamten.

> Ein Arbeitnehmer in München kann man sicher nicht für 1 Tag in der Woche
> nach Hamburg schicken und umgekehrt.

Das kann er schon, wenn er die Kosten ersetzt.

von René H. (mumpel)


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M.W. gilt eine Zumutbarkeitsgrenze von 150 Kilometern vom Wohnort bzw. 
üblichen Arbeitsort. Wenn man 3 Jahre lang in ein und dem selben Ort 
arbeitet ist das m.E. bereits ein üblicher Arbeitsort. In der Praxis 
wird das allerdings nichts nützen wenn der Arbeitsplatz wegfällt.

von Axel L. (axel_5)


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René H. schrieb:
> JoachimM schrieb:
>> Nur eine Mail/Anruf am Do/Fr
>
> Eine Mail schon mal garnicht. M.W. kann eine Email nicht zur
> rechtskräftige Arbeitsanweisung gereichen, schon garnicht wenn es eine
> private Emailadresse ist, eine Kündigung des Arbeitsvertrages per Email,
> Telefon oder Fax ist ja auch nicht rechtswirksam möglich. Und auch eine
> telefonische Anweisung so kurzfristig muss auch nicht zwangsläufig
> gültig sein. Eine Vorlaufzeit von 4 Werktagen sollte schon möglich sein,
> wobei nur Werktage gelten an denen der Arbeitnehmer auch arbeitet, der
> Sonntag ist kein Werktag.

Was ist denn das für ein Quatsch ?

Das ist eine Arbeitsanweisung, die muss der doch nicht per Einschreiben 
schicken. Da reicht zur Not auch ein mündliches: Bitte seien sie am 
nächsten Montag hier im Büro aus. Wenn das die Sekretärin mithört, ist 
das gesetzt. Die Bezahlung ist dann sicher in irgendwelchen 
Betriebsvereinbarungen geregelt.

Sonst müsste der ja jede Dienstreise per Einschreiben anordnen.

Gruß
Axel

von René H. (mumpel)


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Wenn mein Chef sowas an meine private Emailadresse schickt ist das 
ungültig, denn ich muss darauf nicht reagieren und die Email noch nicht 
einmal lesen.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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René H. schrieb:
> Und ich frage mich immer wieder, weshalb sich so viele Arbeitnehmer
> alles gefallen lassen.

Du glaubst ernsthaft ein AG kann durch Weigerung gezwungen werden, einen 
Standort wegen eines Hansels aufrecht zu erhalten?

von René H. (mumpel)


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So war das nicht gemeint.

von Axel L. (axel_5)


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René H. schrieb:
> Wenn mein Chef sowas an meine private Emailadresse schickt ist das
> ungültig, denn ich muss darauf nicht reagieren und die Email noch nicht
> einmal lesen.

Wo steht was von Privat ? Ausserdem stet da Mail/Anruf.

Gruß
Axel

von Bernd T. (bastelmensch)


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MaWin schrieb:
> JoachimM schrieb:
>> Kann also mein Arbeitgeber verlangen, das ich Freitag noch in Stadt A
>> tätig bin und Montag dann 100% in der Zentrale in der Stadt B tätig bin?
>
> Schau in deinen Arbeitsvertrag.
> Steht dort Dienstsitz A-Stadt: Nein.
> Steht dort Dienstsitz B-Stadt: Ja.

Vor ein paar Jahren wurde mein Arbeitsplatz verlegt. 450km und ich hatte 
keinen Bock drauf.
Arbeitsort war nicht genannt im Vertrag.
Ich habe dankend abgelehnt, das Unternehmen war Fair genug eine 
Abfindung zu zahlen (geht bei größeren Unternehmen irgendwie ziemlich 
einfach) und ich habe einen anderen Job angenommen.
Ich achte jetzt allerdings darauf das der Arbeitsort im Vertrag genannt 
wird. Was es dann bringt werde ich sehen falls es mal so weit kommt. 
Aber mehr als eine höhere Abfindung verspreche ich mir nicht davon.

Ob die Situation vergleichbar ist keine Ahnung.
Aber die Frage nach dem Arbeitsort kam von jemand als erstes als ich die 
Gelegenheit hatte mit jemand mit Betriebsratserfahrung zu reden.
Da es kein Problem war einen neuen Job zu entsprechenden Bedingungen zu 
finden, habe ich da den Rat angenommen die Abfindung zu schnappen und 
die Gelegenheit zu nutzen was neues zu sehen.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Bernd T. schrieb:
> Ich achte jetzt allerdings darauf das der Arbeitsort im Vertrag genannt
> wird. Was es dann bringt werde ich sehen falls es mal so weit kommt.

Wenn der Standort geschlossen wird, wird es Dir nichts bringen.

von René H. (mumpel)


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Axel L. schrieb:
> Ausserdem stet da Mail/Anruf.

Ist dennoch zu kurzfristig. Wenn an einem Freitag ein Anruf kommt, der 
AN solle am/ab Montag in der 450 Kilometer entfernten Filiale arbeiten, 
dann ist das eindeutig zu kruzfristig. Wer kann schon so kurzfristig 
eine Unterkunft bekommen.

: Bearbeitet durch User
von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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JoachimM schrieb:
> Also kann er mir einfach einen Mietvertrag hinhalten und sagen für den
> Tag X hab ich ihnen schon mal ein Umzugsunternehmen bestellt. "Das geht
> auf die Firma".(Die Miete nicht!)

Wenn ich so eine schwachsinnige Frage lese, dann gibt es nur zwei 
Erklärungen:

- Absolute Ahnungslosigkeit

oder

- eine einsame Seele sucht verzweifelt menschliche Zuwendung.

von oszi40 (Gast)


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René H. schrieb:
> Ist dennoch zu kurzfristig. Wenn an einem Freitag ein Anruf kommt, der
> AN solle am/ab Montag in der 450 Kilometer entfernten Filiale arbeiten,
> dann ist das eindeutig zu kurzfristig.

Kommt ganz auf die Arbeit und den Vertrag an, den wir NICHT kennen. Es 
gibt Leute, die fahren am Tag >400km.

von René H. (mumpel)


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oszi40 schrieb:
> René H. schrieb:
>> Ist dennoch zu kurzfristig. Wenn an einem Freitag ein Anruf kommt, der
>> AN solle am/ab Montag in der 450 Kilometer entfernten Filiale arbeiten,
>> dann ist das eindeutig zu kurzfristig.
>
> Kommt ganz auf die Arbeit und den Vertrag an, den wir NICHT kennen. Es
> gibt Leute, die fahren am Tag >400km.

400 Kilometer einfache Strecke? Und wann schlafen die mal? ;)

von Ingenieur (Gast)


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René H. schrieb:
> 400 Kilometer einfache Strecke? Und wann schlafen die mal? ;)

Im Auto während der Fahrt natürlich, der gute alte Sekundenschlaf!

von oszi40 (Gast)


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Ingenieur schrieb:
>> 400 Kilometer einfache Strecke? Und wann schlafen die mal? ;)
>
> Im Auto während der Fahrt natürlich, der gute alte Sekundenschlaf!

Stimmt, Büroschlaf ist gesünder als Sekundenschlaf mit AMG auf der A9.

von Axel L. (axel_5)


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René H. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Ausserdem stet da Mail/Anruf.
>
> Ist dennoch zu kurzfristig. Wenn an einem Freitag ein Anruf kommt, der
> AN solle am/ab Montag in der 450 Kilometer entfernten Filiale arbeiten,
> dann ist das eindeutig zu kruzfristig. Wer kann schon so kurzfristig
> eine Unterkunft bekommen.

Das ist erstmal eine ganz normale Dienstreise. Eine Dienstreise kann 
auch eine Woche oder einen Monat dauern. Und die müssen nicht Wochen 
vorher angemeldet werden.

Das fällt alles unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Da gibt es 
auch keine legalen Grenzen ausser dem "Billigen Ermessen". Da bist du 
dann in der Hand des Richters, die das aber als Beamte relativ entspannt 
sehen.

Gruß
Axel

von oszi40 (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Das ist erst mal eine ganz normale Dienstreise.

1. Wir wissen nicht, was in seinem Vertrag steht.
2. Wennn nur sein Arbeitsort im Vertrag steht und nicht der 
Hauptstandort, dann könnte er natürlich Dienstreisen mit Spesen und 
Hotel an diesen Standort machen. Einfacher wäre, sich bald um eine neue 
Arbeit zu kümmern.

von Axel L. (axel_5)


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oszi40 schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Das ist erst mal eine ganz normale Dienstreise.
>
> 1. Wir wissen nicht, was in seinem Vertrag steht.
> 2. Wennn nur sein Arbeitsort im Vertrag steht und nicht der
> Hauptstandort, dann könnte er natürlich Dienstreisen mit Spesen und
> Hotel an diesen Standort machen. Einfacher wäre, sich bald um eine neue
> Arbeit zu kümmern.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Spesen.

Gruß
Axel

von Elektrofan (Gast)


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> Kann mein Arbeitgeber mich zum Umzug zwingen (Versetzung)

Kann er selbstverständlich nicht, wir leben ja in einer
freiheitlichen Demokratie.
Da halt immer noch er, der Arbeitgeber, die Produktionsmittel
besitzt, kann er z.B. betriebsbedingt 'umdisponieren'.
Die verzweifelte, händeringende Suche nach den allerdringendst
benötigten "Fachkräfte" wird dann notfalls auf etwas später vertagt ...

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