Forum: Offtopic Geisterrechnungen von Vodafone - Wen kontaktieren?


von David H. (tuxpilot)


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Seit einigen Tagen bekomme ich hin und wieder E-Mails von Vodafone, 
normalerweise irgendwelche Einladungen ihre Webseite zu besuchen. Kann 
man wohl als Spam bezeichnen.

Heute kam eine Mail mit einem Link zu einem „Rechnungsvideo“, zu 
https://www.vodafone.de/rechnungsinfo/[...]. Dort findet sich ein Video 
mit meinen persönlichen Daten, und der Aufforderung, etwa 40€ zu zahlen. 
Das SSL-Zertifikat der Seite ist ok.

Ich habe bei der Vodafone-Hotline angerufen, um sie zu fragen was das 
soll. Ich wurde auf das Kontaktformular verwiesen. 
(https://www.vodafone.de/contact/rf/contactform.jsp) Da muss man aber 
Nummern aus dem Vertrag angeben.

Das ist der Witz: Ich habe doch keinen Vertrag mit Vodafone, darum 
stören mich ja die Rechnungen.

Das ist meine Frage: Wen kann ich in diesem Fall kontaktieren?

von Christian B. (christian_b5)


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Villeicht bei der Bundesnetzagentur. Du findest bestimt auch eine 
Email-Adresse von Vodafone im Netz. Oft hilft auch mal ein blick in das 
Impressum zu werfen.

Das ganze hört sich aber sehr unseriös an mit dem Video...

von (prx) A. K. (prx)


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David H. schrieb:
> Ich habe doch keinen Vertrag mit Vodafone,

Dann kannst du solche Mails getrost ignorieren.

von Matthias S. (matthias_s)


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"Rechnungsvideos" scheinen tatsächlich ein Ding zu sein [1]. Wusste ich 
bis heute auch nicht. Passendes Zertifikat spricht ja eigentlich eher 
gegen Scam. Warst du mal Kunde bei denen? Vielleicht hat sich ein 
säumiger Kunde auch einfach bei seiner Mailadresse vertippt, und nun 
hats dich erwischt?

[1] https://www.materna-newmedia.de/references/rechnungsvideo-vodafone/

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ghostbusters.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Anzeige wegen Identitätsdiebstahl stellen.

von David H. (tuxpilot)


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Matthias S. schrieb:
> Warst du mal Kunde bei denen?

Nein.

> Vielleicht hat sich ein säumiger Kunde auch einfach bei seiner
> Mailadresse vertippt, und nun hats dich erwischt?

Das klingt ein wenig plausibel, wahrscheinlich irgendein vollschlauer 
Smartphone-Browser mit Autovervollständigung, der meine E-Mail-Adresse 
mal irgendwo gesehen hat. Gibts sowas?

von Jens M. (schuchkleisser)


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Und Name und Adresse?
Nein. Mal ab davon, das jede Autovervollständigung lokal ist.

von Jack V. (jackv)


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Jens M. schrieb:
> Anzeige wegen Identitätsdiebstahl stellen.

Dies. So schnell, wie möglich.

von David H. (tuxpilot)


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David H. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Vielleicht hat sich ein säumiger Kunde auch einfach bei seiner
>> Mailadresse vertippt, und nun hats dich erwischt?
>
> Das klingt ein wenig plausibel, wahrscheinlich irgendein vollschlauer
> Smartphone-Browser mit Autovervollständigung, der meine E-Mail-Adresse
> mal irgendwo gesehen hat. Gibts sowas?

Aber dann müssten sie mich ja irgendwann über den Vertrag informiert 
haben, oder?

von Christian B. (christian_b5)


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David H. schrieb:
> David H. schrieb:
>> Matthias S. schrieb:
>>> Vielleicht hat sich ein säumiger Kunde auch einfach bei seiner
>>> Mailadresse vertippt, und nun hats dich erwischt?
>>
>> Das klingt ein wenig plausibel, wahrscheinlich irgendein vollschlauer
>> Smartphone-Browser mit Autovervollständigung, der meine E-Mail-Adresse
>> mal irgendwo gesehen hat. Gibts sowas?
>
> Aber dann müssten sie mich ja irgendwann über den Vertrag informiert
> haben, oder?

Ich selbst bin da nicht Kunde, aber bei meinem Provider geht auch alles 
immer mehr richtung Online-Dies, Online-Das. Ggf. ist das bei Vodafone 
üblich alles per Mail zuzustellen(möglicherweise mit Zustimmung des 
Vertragspartners in Form einer Checkbox beim Vertragsabschluss?) und 
eine Mailadresse lässt sich ja (im Nachhinein) ohne große Schwirigkeiten 
ändern.

von Jack V. (jackv)


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A. K. schrieb:
> David H. schrieb:
>> Ich habe doch keinen Vertrag mit Vodafone,
>
> Dann kannst du solche Mails getrost ignorieren.

Die Sache ist halt: theoretisch dürften einem dadurch keine Nachteile 
entstehen. Praktisch ist Vodaphone jedoch extrem resistent gegenüber 
Klarstellungsversuchen.

Wenn man auf ’ne Anzeige verweisen kann, während man ihnen zu erklären 
versucht, dass man selbst keinen Vertrag geschlossen hat, stehen die 
Chancen dann doch besser, das Anrollen der Inkassomaschinerie mit seinen 
Nachteilen (Zeitaufwand, fehlerhafte Einträge bei sogenannten 
Auskunfteien, notwendige Richtigstellungen, etc.) zu vermeiden. Daher 
bleibe ich dabei, mich Jens’ Meinung anzuschließen: Anzeige, so schnell 
wie möglich. Oder halt ignorieren – dann aber nicht rumjammern, wenn die 
Folgen sichtbar werden.

Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich beim Gegenüber 
tatsächlich um Vodaphone handelt.

von (prx) A. K. (prx)


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Jack V. schrieb:
> Wenn man auf ’ne Anzeige verweisen kann, während man ihnen zu erklären
> versucht, dass man selbst keinen Vertrag geschlossen hat,

Die erste Frage wäre doch, ob das, was da eingetrudelt ist, irgendwas 
mit einer echten Rechnung zu tun hat. Rechnungen haben üblicherweise 
Rechnungsnummern, Kundennummern und ähnliches Gedöns. Die sich für 
Details zu einer Kontaktaufnahme eignen, notfalls ganz archaisch per 
Brief. Wenn sowas nicht drin steht, kann es m.E. keine echte Rechnung 
von Vodafone sein.

PS: Gibts tatsächlich Rechnungen, in denen Details nur im Video 
enthalten sind? Wie druckt man sowas aus und heftet es ab, oder belegt 
es dem Finanzamt? Ein Erklärbärvideo zusätzlich zu eher konventionell 
übermittelten Details könnte ich ja noch verstehen.

: Bearbeitet durch User
von Georg A. (georga)


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In einer Rechnung sollte eigentlich auch die Vertragsnummer stehen, auf 
die sie sich bezieht...

Beitrag #5941022 wurde vom Autor gelöscht.
von Thomas (kosmos)


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immer fest anklicken, der Rechnungsbetrag kommt dann hinter her.

von Alex G. (dragongamer)


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Jack V. schrieb:
> das Anrollen der Inkassomaschinerie mit seinen
> Nachteilen (Zeitaufwand, fehlerhafte Einträge bei sogenannten
> Auskunfteien, notwendige Richtigstellungen, etc.) zu vermeiden.
Kann das wirklich auf Basis von emails geschehen?
Zuerst muss ja mindestens eine Mahnung kommen und das geht meines 
Wissens nach nur per Brief. Oder hat sich das geändert?

von Jack V. (jackv)


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Nein, hat sich nicht geändert. Es kommt ’ne Mahnung. Und dann noch eine. 
Aber glaub’ halt nicht, dass man dann mal eben dort anrufen, und die 
Sache richtigstellen kann – das läuft munter weiter.

An den Negativbewerter: ich schreibe aus Erfahrung mit dem Laden. Und 
wonach bewertest du?

von Alex G. (dragongamer)


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Solang nichts per Brief kommt, würde ich allerdings davon ausgehen dass 
solch eine Mail nichts als Fake ist...
Erst recht in einem Fall wie beim TE wo kein absichtlich abgeschlossener 
Vertrag mit dem Unternehmen besteht.

Die erste Mahnung kommt doch auch wohl kaum gleich von einem 
Inkassobüro.

von Jack V. (jackv)


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> Die erste Mahnung kommt doch auch wohl kaum gleich von einem
> Inkassobüro.

Nein. Nur wie geschrieben: der Laden scheint extrem resistent gegenüber 
Klarstellungsversuchen zu sein. Und wenn der Mahnprozess angelaufen ist, 
gibt’s bei denen nicht viel, was den noch stoppen könnte. Offensichtlich 
ist das durchautomatisiert, manuelle Korrekturen scheinen nicht 
vorgesehen zu sein. Zumindest bei mir damals™ kam erst mit dem 
Widerspruch gegen den gelben Brief wieder Bewegung rein. In der 
Zwischenzeit hatten aber wohl diverse Auskunfteien den Eintrag „zahlt 
nicht“ in der Liste, was teilweise problematisch war.

Vielleicht hat sich da mittlerweile was geändert – drauf verlassen 
würde ich mich allerdings nicht. Deswegen meine Anregung, so schnell wie 
möglich alles zu tun, was einem hilfreich sein könnte.

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Matthias S. schrieb:
> "Rechnungsvideos" scheinen tatsächlich ein Ding zu sein

Immer wenn man denkt der Tiefpunkt ist erreicht und mehr geht 
schlichtweg einfach nicht mehr weil man bei der Verdummung langsam an 
harte biologische Grenzen der Gehirnphysiologie stößt kommt jemand und 
setzt noch einen drauf daß es nur so kracht und nochmal einen bodenlosen 
Abgrund aufreißt. Der Wahnsinn...

von (prx) A. K. (prx)


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Bernd K. schrieb:
>> "Rechnungsvideos" scheinen tatsächlich ein Ding zu sein
>
> Immer wenn man denkt der Tiefpunkt ist erreicht und mehr geht
> schlichtweg einfach nicht mehr

Ganz so doof finde die Idee eines Erklärbärvideos nicht. Wichtig ist 
nur, dass alle relevante Sachinformation auch andernorts steht, nicht 
(nur) im Video.

von Peter D. (peda)


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A. K. schrieb:
> Wichtig ist
> nur, dass alle relevante Sachinformation auch andernorts steht, nicht
> (nur) im Video.

Das frage ich mich auch.
Seriöse Anbieter stellen die Rechnung auch immer als PDF zur Verfügung, 
d.h. in ausdruckbarer Form (für die Steuer). Und darin stehen dann alle 
wichtigen Details zum Vertrag, z.B. auch die Vertragsnummer und die 
Kundennummer.

von Harald W. (wilhelms)


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Peter D. schrieb:

> Seriöse Anbieter stellen die Rechnung auch immer als PDF zur Verfügung,
> d.h. in ausdruckbarer Form (für die Steuer). Und darin stehen dann alle
> wichtigen Details zum Vertrag, z.B. auch die Vertragsnummer und die
> Kundennummer.

Das ist auch bei Vodafon so. Von denen bekomme ich
jeden Monat eine solche PDF-Rechnung. Allerdings ist
Vodafon auch mein normaler Provider.

von Bernd K. (prof7bit)


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Stell Dir vor Du willst am Ende des Jahres noch schnell die ganzen 
Handwerkerrechnungen zusammenzählen und dann bei jeder Rechnung erstmal 
vor und zurück spulen um die Stelle zu suchen wo deren Buchhalterin die 
auf dieser Rechnung garantiert schon wieder keinen BH drunter anhat (ob 
das was zu bedeuten hat?) endlich mal gedenkt den Betrag vorzulesen und 
die Märchensteuer (wahrscheinlich erst ganz am Schluß damit man die 
eingebettete Werbung für den befreundeten Baustoffhändler nicht 
verpasst). Das wäre ein Spaß! Und dann dem Finanzamt vorlegen!!! :-) :-)

von Holm T. (Gast)


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Alex G. schrieb:
> Solang nichts per Brief kommt, würde ich allerdings davon ausgehen dass
> solch eine Mail nichts als Fake ist...
> Erst recht in einem Fall wie beim TE wo kein absichtlich abgeschlossener
> Vertrag mit dem Unternehmen besteht.
>
> Die erste Mahnung kommt doch auch wohl kaum gleich von einem
> Inkassobüro.

Wobei ein Inkassobüro zwingend eine funktionsfähige Kontaktmöglichkeit 
hat und den Umstand "mangels Vertrag ungerechtfertigte Forderung" auch 
nicht übergehen kann.

Gruß,

Holm

von Max U. (Gast)


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[schreib an impressum@vodafone.com]

(Dein Name, Anschrift, Datum)

Geehrte Damen und Herren,

ich stehe mit Vodafone in keinem Vertragsverhältnis und untersage Ihnen 
ausdrücklich jede weitere Belästigung per Mail an (...Deine Mailadresse)

Sollten mich Vodafone wieder anschreiben, schalte ich die 
Strafverfolgungsbehörden ein,

Hochachtungsvoll,
(Dein Name)

[das sollte helfen]

von Matthias S. (dachs)


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Max U. schrieb:
....
Ich empfehle:
> [schreib
per Einschreiben mit Rueckschein (Wenn es zur gerichlichen 
Auseinandersetzung kommt, musst Du den ZUGANG beweisen können) an:

Vodafone GmbH
Ferdinand-Braun-Platz 1
D-40549 Düsseldorf
>
> (Dein Name, Anschrift, Datum)
>
> Geehrte Damen und Herren,
>
> ich stehe mit Vodafone in keinem Vertragsverhältnis und untersage Ihnen
> ausdrücklich jede weitere Belästigung per Mail an (...Deine Mailadresse)
>
> Sollte mich Vodafone wieder anschreiben,
sehe ich mich gezwungen, meinen Anwalt mit der weiteren Bearbeitung zu
beauftragen. Dieser wird selbstverständlich seine Kostennote an Sie 
richten.
>
> Hochachtungsvoll,
> (Dein Name)
>
> [das sollte helfen]

Matthias

: Bearbeitet durch User
von Thorsten M. (pappkamerad)


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Übertreibts mal nicht.

Bei Vodaphone anrufen und fragen, was da los ist, ob sie das geschickt 
haben. Nicht auf eine Mahnung warten, weil wenn tatsächlich jemand auf 
den Namen des TE ein Vertrag betreibt, dann sollte er dagegen vorgehen 
und nicht auf irgendwelche Mahnungen warten.

Mahnen muss man übrigens heute nicht mehr. Oft gibts den (wirksamen) 
Passus in den AGB, dass man nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät. 
Freilich wird normalerweise trotzdem gemahnt, bevor ein Inkasso 
eingeschalten wird.

von (prx) A. K. (prx)


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Thorsten M. schrieb:
> Bei Vodaphone anrufen und fragen, was da los ist, ob sie das geschickt
> haben.

David H. schrieb:
> Ich habe bei der Vodafone-Hotline angerufen, um sie zu fragen was das
> soll. Ich wurde auf das Kontaktformular verwiesen.

von (prx) A. K. (prx)


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Thorsten M. schrieb:
> Mahnen muss man übrigens heute nicht mehr. Oft gibts den (wirksamen)
> Passus in den AGB, dass man nach 30 Tagen automatisch in Verzug gerät.
> Freilich wird normalerweise trotzdem gemahnt, bevor ein Inkasso
> eingeschalten wird.

Immerhin hat man dann eine klar definierte Ansprechstelle und eine 
eindeutige Kennzeichnung für einen Widerspruch. Manche Provider 
versuchen so lange wie möglich, die Kunden in irgendwelche 
Kontaktformulare oder Chats zu schicken.

Sollte vorher wirklich keine Rechnung mit den üblichen Nummern vorliegen 
(s.o.) und man läuft sich beim Versuch der Klärung tot, dann bleibt 
irgendwann nur noch dieser Weg. Und wenn das nur ein Windei eines 
Dritten der Marke "brauche Geld, bitte überweisen" war, dann kommt 
sowieso nichts mehr.

: Bearbeitet durch User
von David H. (tuxpilot)


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Zur Abwechslung ein Update:

1. Vodafone hat den Betrag des Rechnungsvideos von meinem Konto 
eingezogen. (Ohne Lastschriftmandat natürlich.)
2. Ich habe das Geld zurückgeholt, der Bankmitarbeiter meinte dann kommt 
evtl.  bald eine Mahnung.
3. Ich habe bei Vodafone eine Auskunft über Verarbeitung meiner Daten 
nach DSGVO §15 angefordert, darauf wurde bis jetzt nicht reagiert.
4. Vodafone hat mir eine Mahnung per E-Mail geschickt. Neue 
Informationen daraus:
  * Meine Postanschrift (allerdings keine echte, aber in der Nähe von 
einem ehemaligen Wohnort)
  * Eine Rechnungsnummer
  * Eine Telefonnummer, die wohl zu „meinem“ Mobilfunkvertrag gehört
  * Man will meine Bandbreite beschränkt haben, was mir ja irgendwie 
völlig egal sein kann... ;)
5. Mit der Rechnungsnummer habe ich das Kontaktformular von Vodafone 
ausgefüllt. Als meine Rufnummer habe ich die Vodafone-Hotline angegeben. 
Auf meine echte Nummer hatte ich keine Lust.
6. Ein Vodafone-Mitarbeiter hat sich heute per E-Mail gemeldet. Er hätte 
unter meiner Rufnummer mich nicht erreicht...

In irgendeinem Shop hätte wohl jemand einen Mobilfunktarif mit meinen 
Daten abgeschlossen. Der Mitarbeiter hat ein paar Vorschläge gemacht, 
wie ich den selbst geschlossen haben könnte, die treffen aber sicher 
nicht zu.

Damit bleibt mir wohl die Anzeige, wie jetzt auch von dem 
Vodafone-Mitarbeiter empfohlen.

von Jack V. (jackv)


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Told you so.

[sorry, could not resist]

von Jens M. (schuchkleisser)


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How the fuck haben die deine Kontoverbindung bekommen?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ein weggeworfener Beleg oder Zugriff auf fremde Kontodaten/ Abrechnungen 
e.t.c.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Jan H. (j_hansen)


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David H. schrieb:
> Damit bleibt mir wohl die Anzeige, wie jetzt auch von dem
> Vodafone-Mitarbeiter empfohlen.

Wen zeigst du an? Unbekannt oder Vodafone? ;)

Einerseits ist eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahls angebracht. Aber 
andererseits ist das doch eigentlich nicht dein Bier, wenn Vodafone bei 
der Identitätsfeststellung schlampt.

von Matthias L. (limbachnet)


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Das Delikt des Identitätsdiebstahls gibt's juristisch IIRC gar nicht. 
Bliebe eine Anzeige wegen Betruges.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Schreib denen eine Rechnung fuer deine Umtriebe. 100Euro. Nach 2 Wochen 
schickst du eine Betreibung.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Joggel E. schrieb:
> Schreib denen eine Rechnung fuer deine Umtriebe. 100Euro. Nach 2 Wochen
> schickst du eine Betreibung.

Das ging in der Schweiz seither, jetzt ist das für die zu unrecht 
Betriebenen einfacher rückabzuwickeln. In Deutschland brauchtest du 
dafür schon immer einen Titel.

Namaste

von Thomas (kosmos)


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In Deutschland gibts den Mahnbescheid, dort gibt man an, wann die 
Rechnung und evtl. Mahnung geschrieben wurden. Die Gegenpartei muss dann 
innerhalb einer Frist wiedersprechen, wenn nicht hat man dann einen 
Titel und wen Sie wiedersprechen gehts vors Gericht.

Ich denke also schon das du deinen Aufwand geltend machen kannst, wenn 
Sie bei der Prüfung geschlampt haben.

von David H. (tuxpilot)


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Heute habe ich nochmal bei Vodafone angerufen, unter der Nummer die sie 
mir in der letzten E-Mail geschrieben haben. Ein freundlicher 
Mitarbeiter will jetzt die Rufnummer gesperrt haben und den Vetrag 
stornieren, und hat das ganze an eine „Fachabteilung“ weitergegeben.

von Holm T. (Gast)


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Thomas O. schrieb:
> In Deutschland gibts den Mahnbescheid, dort gibt man an, wann die
> Rechnung und evtl. Mahnung geschrieben wurden. Die Gegenpartei muss dann
> innerhalb einer Frist wiedersprechen, wenn nicht hat man dann einen
> Titel und wen Sie wiedersprechen gehts vors Gericht.
>
> Ich denke also schon das du deinen Aufwand geltend machen kannst, wenn
> Sie bei der Prüfung geschlampt haben.

Wobei Vodafone nicht so unheimlich geizig ist..zumindest bei Kunden.
Irgend so ein freier Mitarbeiter, eine Art Telefonwerber hat mir mal 
Trouble bereitet. Ich habe mit Ihm einen Vertrag abgeschlossen über 
Vodafone TV..unter der Bedingung das mehr als 6Mbits/s am 
Festnetzanschluß zur Verfügung stehen.

...standen sie nicht. Ich hatte Ärger mit Rechnungen, bekam dieses 
TV-Center zugeschickt trotzdem ich gemäß meiner Bedingung die auch "auf 
Band" nachweisbar war vom Vertrag rechtzeitiug zurückgetreten war usw. 
usf..
Nachdem der Kuddelmuddel sich gelegt hatte bekam ich eine Entschädigung 
von 100 gutgeschrieben und dieses blöde TV Center treibt sich immer noch 
hier herum (hatte bekannt gemacht das es hier abgeholter werden kann). 
Leider ist das Ding ziemlich nutzlos.

Ehe jetzt wieder Alle "Leihgerät" rufen..ich sollte das Ding keinesfalls 
ohne Aufforderung von mir aus zurück schicken, dann käme diskussionslos 
ein Neues...

Gruß,
Holm

von Percy N. (vox_bovi)


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Thomas O. schrieb:
> In Deutschland gibts den Mahnbescheid, dort gibt man an, wann die
> Rechnung und evtl. Mahnung geschrieben wurden. Die Gegenpartei muss dann
> innerhalb einer Frist wiedersprechen, wenn nicht hat man dann einen
> Titel und wen Sie wiedersprechen gehts vors Gericht.
>
Nö.
Wenn nach Zustellung des Mahnbescheides keiner widerspricht, aber auch 
keiner zahlt, dann kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. 
Erst dieser ist ein vollstreckbarer Titel.
Wer vorsichtig ist, wartet die Einspruchsfrist ab, bevor er die 
Vollstreckung betreibt.
(alles Rechtslage in DE, nota bene!)

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