Forum: Offtopic Drohnen Registrierung Daten abfragen ?


von K. J. (Gast)


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Moin ich hab mal ne frage bei uns ums Wohnhaus fliegen ständig mehrere 
Drohnen eine davon ist keine Spielzeugdrohne also wahrscheinlich eine 
die Regestrirungspflichtig ist (über 80cm Spannweite).

Zur frage kann man die Datenbank irgendwo einsehen um den Halter zu 
finden ? b.z.w. was könnte man dagegen unternehmen einige Nachbarn 
fühlen sich dadurch gestört weil sie wohl auch teilweise vorm Haus 
Schweben, bei der Polizei ist das auch schon gemeldet aber die haben 
abgelehnt was zu machen unter dem Motto die sollen sich nicht anstellen, 
kann mir aber schon irgendwie vorstellen das das sehr unangenehm ist.

von Frank B. (frank501)


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Ob man diese Datenbank abfragen kann, weiß ich nicht, hoffe aber, daß 
das nicht jeder dahergelaufene machen kann.

Diese Datenbank ist sowieso schwachsinnig. Denn jemand, der mit einer 
Drohne etwas illegales anstellen will, wird die kaum registrieren. Und 
diejenigen, die einfach mal im Aldi oder Lidl eine Drohne kaufen, werden 
oft nicht mal wissen, daß es so eine Datenbank überhaupt gibt.

Die Gelackmeierten sind wie so oft, mal wieder die ehrlichen Leute, die 
eine Drohne für ihre Arbeit einsetzen oder sie aus reinem Interesse an 
der Technik betreiben. Denn die werden durch sowas erheblich 
eingeschränkt oder sogar davon eher abgehalten, sich überhaupt eine 
Drohne (vermutlich meinst du aber eher einen Quadrocopter) anzuschaffen 
oder zu bauen.

Zu deinem "Problem": Einfach mal locker werden und auch mal Andere 
machen lassen, solange niemand gefährdet wird und diese typisch deutsche 
Blockwartmentalität abstellen.

von Harald W. (wilhelms)


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K. J. schrieb:
> Moin ich hab mal ne frage bei uns ums Wohnhaus fliegen ständig mehrere
> Drohnen eine davon ist keine Spielzeugdrohne also wahrscheinlich eine
> die Regestrirungspflichtig ist (über 80cm Spannweite).
>
> Zur frage kann man die Datenbank irgendwo einsehen um den Halter zu
> finden ?

Wenn Du es schaffst, das Typenschild mit der Registrierungsnummer
abzulesen.

von Bernd K. (prof7bit)


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K. J. schrieb:
> Regestrirungspflichtig

Welche Registrierungspflicht? Kommst Du aus der Zukunft?

von Bernd K. (prof7bit)


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K. J. schrieb:
> was könnte man dagegen unternehmen

Beobachte wo sie jedesmal startet und landet und dann sprich mit dem 
Piloten.

von Michael B. (alter_mann)


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K. J. schrieb:
> was könnte man dagegen unternehmen

Du könntest den Umgang mit einer Bola üben.

von Bernd K. (prof7bit)


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Michael B. schrieb:
> K. J. schrieb:
>> was könnte man dagegen unternehmen
>
> Du könntest den Umgang mit einer Bola üben.

Er will mit dem Inhaber in Kontakt treten, nicht mit dem Strafrichter.

von Mike M. (mikeii)


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1)Kauf dir eine "Drohne".
2)Wenn er fliegt, flieg auch und guck wo er landet.
3a) Geh rüber und beschwer dich
3b) Geh rüber und freunde dich mit ihm an, weil ihr jetzt Drohnenbuddys 
seid

von Alex G. (dragongamer)


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Das ist nicht datenbankbasiert, wie beim Autokennzeichen, sondern die 
Information steht direkt auf der Drohne:
"Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht 
gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten 
Plakette muß Name und Anschrift enthalten."

von Thomas (kosmos)


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Wenn du bei der Polizei anrufst, Namen und Namen des Vorgesetzen geben 
lassen, danach kannst du dein Anliegen äußern, wirst mal sehen wie 
schnell die das abstellen. Falls es sich um eine Straftat handelt was 
dein Drohnenpilot da macht, könnte man den Polizeibeamten 
Strafvereitelung im Amt vorwerfen, wenn Sie nicht reagieren.

von K. J. (Gast)


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Frank B. schrieb:

> Zu deinem "Problem": Einfach mal locker werden und auch mal Andere
> machen lassen, solange niemand gefährdet wird und diese typisch deutsche
> Blockwartmentalität abstellen.

Ich hab das Prob. ja nicht nicht allerdings einige des anderen 
Geschlechts und ich kann das sogar nach vollziehen wenn ständig ne 
Drohne vorm Fenster schwebt (ca. 15m weg) egal ob die CAM jetzt aufs 
Fenster gerichtet ist oder nicht, es geht ja auch nicht dadrum den 
Besitzer Anscheißen zu wollen sondern erstmal nur ihm zu bitten das zu 
unterlassen.

Hinterherlaufen geht auch nicht die fliegen nen großes Gebiet ab hab 
selber schon mal geschaut aber nicht herausfinden können wo die Landen.

Alex G. schrieb:
> Das ist nicht datenbankbasiert, wie beim Autokennzeichen, sondern die
> Information steht direkt auf der Drohne:
> "Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht
> gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten
> Plakette muß Name und Anschrift enthalten."

Danke das wusste ich nicht, gibt es ne Norm wo die stehen muss ? dann 
könnte man ja mal ne CAM aufstellen und die Nummer dann ablesen wen sie 
wieder da ist aber wahrscheinlich ist das Schild zu klein dafür oder ?

von Jens M. (schuchkleisser)


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Alex G. schrieb:
> "Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht
> gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten
> Plakette muß Name und Anschrift enthalten."

Wird das registriert wie ein Autokennzeichen, oder kann ich auf meine 
"Donald Trump, White House, USA" draufkleben?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens M. schrieb:
>
> Wird das registriert wie ein Autokennzeichen, oder kann ich auf meine
> "Donald Trump, White House, USA" draufkleben?

Das kannst Du schon, aber es wird kaum reichen, "Washington, D.C." 
sollte schon auch dabei stehen.
Besser wäre es aber, eine zustellfägige Inlandsadresse anzugeben.

Deine eigenen Personalien incl Wohnanschrift musst Du natürlich auch 
angeben.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Percy N. schrieb:
> Deine eigenen Personalien incl Wohnanschrift musst Du natürlich auch
> angeben.

Warum?
Kuckt das einer nach?
Wenn nicht, warum sollte ich?

Sollte ich merken, das die Bullen meinen Flieger suchen, setze ich einen 
GPS-Zielpunkt in 20km Entfernung, aktiviere den Autopilot, mach den 
Sender aus und fahr nach Hause.
Sollen die doch sehen, wie sie das Ding fangen und dann in Washington 
klingeln...
Ist der feine Flieger dann zwar futsch, aber das ist besser als Knast.

Jetzt mal im Ernst: Kontrolliert einer die "Registrierung"? Die 
Ausführung der Plakette? Dei Befestigung?

Ich hab keinen solchen Flieger, aber das hab mich schon lange gefragt.
Die Jungs die in Badezimmer und Pools spannnen oder den Flughafen 
überfliegen...
Die wären doch reichlich dämlich, wenn die eine Visitenkarte an dem Ding 
hätten...

von Markus M. (adrock)


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Ja, diejenigen, die wirklich Unsinn treiben wollen, kleben natürlich 
kein Registrierungsschild auf ihren Copter - wer hätte das gedacht?!

Das man bei sowas aggressiv wird, kann ich - obwohl selbst u.a. 
Hobby-Copterflieger - verstehen. Auszug aus der "Drohnenverordnung":

"Verboten...
...der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs
mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt
(unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen."

Wobei aber 80cm (wirklich???) schon sehr groß ist, das hört sich ja 
schon nach einem kommerziellen (Cam-)Copter an. Wenn der Copter 
natürlich 15m weit weg über öffentlichem Grund schwebt ist es wieder ein 
Stück legaler.

Ob man den Piloten wirklich in unmittelbarer Nähe findet hängt von 
einigen technischen Faktoren ab (steuert er wirklich, oder läuft es über 
GPS-Wegpunkte?, Sendeleistung-und Frequenz des Fernsteuer-und 
Videosenders etc.). Mit sog. long-range Equipment kann man wohl 
tatsächlich mehrere km überbrücken, allerdings sind die Frequenzen dazu 
IMHO in DE auch nicht zugelassen (z.B. 900MHz).

Mit den zugelassenen 5,8GHz Frequenzen kommt man bei (für "normale" 
Leute) zugelassenen 25mW nicht allzuweit (paar hundert Meter). Aber 
quasi alle Sender können bis 250mW oder 600mW per Software aktivieren. 
Aber endlos kommt man damit auch nicht, erst recht nicht wenn 
Hindernisse im Weg sind. Die Frage wäre, ob die Drohne immer nur an 
einer Seite von eurem Haus schwebt. Wenn ja, würde ich den Piloten 
zumindest nicht auf der Rückseite des Hauses vermuten.

Man müsste sich tatsächlich einmal die Zeit nehmen und den Copter 
verfolgen, ewig kann er ja nicht fliegen (schätze mal max. 30 Minuten am 
Stück).

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jens M. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Deine eigenen Personalien incl Wohnanschrift musst Du natürlich auch
>> angeben.
>
> Warum?

Du wolltest wissen, was das Gesetz verlangt. Jetzt weißt Du es.

Falls es Dir nicht gefällt: Es gibt massenhaft Gegenden auf diesem 
Planeten, wo die Leute vorrangig andere Sorgen pflegen.

> Kuckt das einer nach?

Das kann Dir vermutlich passieren.

> Wenn nicht, warum sollte ich?
>
Es schaut auch keiner nach, ob Du atmest. Nur Mut!

> Sollte ich merken, das die Bullen meinen Flieger suchen, setze ich einen
> GPS-Zielpunkt in 20km Entfernung, aktiviere den Autopilot, mach den
> Sender aus und fahr nach Hause.
> Sollen die doch sehen, wie sie das Ding fangen und dann in Washington
> klingeln...
> Ist der feine Flieger dann zwar futsch, aber das ist besser als Knast.
>
Ja, mach das gern häufiger.  Knast wird das auch nicht geben.

> Jetzt mal im Ernst: Kontrolliert einer die "Registrierung"? Die
> Ausführung der Plakette? Dei Befestigung?
>
Die Registrierung wird genau so gründlich überprüft wie die Genehmigung 
einer Versammlung.

> Ich hab keinen solchen Flieger, aber das hab mich schon lange gefragt.
> Die Jungs die in Badezimmer und Pools spannnen oder den Flughafen
> überfliegen...
> Die wären doch reichlich dämlich, wenn die eine Visitenkarte an dem Ding
> hätten...

Stimmt, bekanntlich spannen ja nur Nobelpreisträger.

Ich muss gerade an das Genie denken, das vor einigen Jahren in Bayern 
oder so eine Bank überfallen hat und sich erfolgreich absetzen konnte.

In Hamburg ist er erstmal auf die Reeperbahn, und dort hat er sich als 
ordentlicher Staatsbürger natürlich des Schweinkrams weitgehend 
enthalten und lieber ein Internetcafe aufgesucht und dort seine eigene 
Personenfahndung gesucht. Was er fand, hat ihm nicht gefallen, laut 
Täterbescheibung war er zwölf Zentimeter kleiner und fünf Jahre älter 
als tatsächlich.
Das konnte er so nicht auf sich sitzen lassen! Zum Glück für ihn war bei 
der Fahndung auch eine mail-Adresse angegeben.
Seine Beanstandungen wurden ganz erstaunlich (für ihn) schnell 
bearbeitet. Sicherheitshalber kamen allerdings auch mehrere Mitarbeiter 
der Davidwache vorbei, um seine Reklamation zu verifizieren.
Es stellte sich heraus, dass seine Angaben der Wahrheit entsprochen 
hatten.

Wie gut, dass es noch ehrliche Menschen gibt!

von Jens M. (schuchkleisser)


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Kein Grund mich persönlich anzugreifen.

Mir geht es tatsächlich um die Frage, ob ich wenn ich denn eine sog. 
Drohne hätte, diese offiziell registrieren müsste, bzw. ob die Plakette 
die der Pilot da laut Gesetz anzubringen hat "amtlich" ist.

Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, wenn das niemand kontrolliert.

Ohne amtliche Plakette ähnlich eines Autokennzeichens kann der Pilot da 
draufschreiben was ihm beliebt, und da auch unterwegs niemals 
kontrolliert wird, würde das auch jahrelang nicht auffallen.
Es wird ja kein offizieller Besuch beim Piloten am Straßenrand gemacht 
"landen sie mal bitte hier, ich muss die Plakette kontrollieren", 
ebensowenig zuhause "Guten Tag, Waffenamt, ich hätte gern mal eben ihren 
Waffentresor äh Drohnenkennzeichen überprüft".

Der ehrliche Pilot, der also tatsächlich ("so doof ist und" muss man in 
diesem Fall leider sagen) seinen Namen auf das Ding klebt, bekommt im 
Zweifel Ärger.
Und die Leute die sich auf'm Flohmarkt für'n paar Euronen eine Camdrohne 
kaufen gehen frei aus. Inklusive Nacktbilder aus irgendwelcher Leute 
Badezimmer im 3.OG, die super im Internet zu verteilen sind.

Aber leider bist du nicht in der Lage, mir diese einfache Frage zu 
beantworten, oder zu verstehen was ich da aussagen will.
Nur zu deiner Information: Muss man nicht. Das Gesetz sagt man muss eine 
Plakette anbringen, und man muss sogar eine Versicherung haben.
Beides wird alleine auf der Ehrlichkeit des Piloten basiert, also "macht 
es keiner". Ernsthafte Modellflieger oder gewerbliche Kameradienste o.ä. 
hier mal ausgenommen.

Der einzige Weg das Ding aus dem Garten zu bekommen ist es abzuschießen.
Der Pilot darf laut Gesetz nicht über privatem Grund fliegen, und selbst 
wenn er auf öffentlichem bleibt, darf er nicht filmen.
Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich 
sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde 
sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber.

Markus M. schrieb:
> Ob man den Piloten wirklich in unmittelbarer Nähe findet hängt von
> einigen technischen Faktoren ab (steuert er wirklich, oder läuft es über
> GPS-Wegpunkte?, Sendeleistung-und Frequenz des Fernsteuer-und
> Videosenders etc.).

Soweit mir bekannt schreibt das deutsche Gesetz auch vor, das der Pilot 
oder ein Spotter das Gerät ununterbrochen im Auge haben muss, und zwar 
ohne technische Hilfsmittel.
Er muss also auf Sicht fliegen und kann damit nur relativ nah dran sein, 
denn so kleine Dinger kann man m.E. nur wenige hundert Meter (vielleicht 
1-2km maximal) weit erkennen. Kamera- oder FPV-fliegen ist also auch 
nicht möglich ohne 2. Person.
Die Funkleistungen sind in DE stark begrenzt, damit auch die 
Reichweiten, denn der Betrieb mit höherer Sendeleistung oder in nicht 
zugelassenen Frequenzbändern ist untersagt.

@Percy N.:
Merkste, ne?
Der ehrliche ist der Dumme. Kurze Reichweite, teure Versicherung, wenig 
Platz zum fliegen weil überall Privatgrund oder Flugverbotszonen sind, 
und man braucht eine zweite Person...
Wenn du die Polizei holst, brauchen die viel zu lange wenn sie überhaupt 
kommen, und selbst wenn stehen die vor dem gleichen Problem:
En ehrlicher Pilot steht quasi daneben. Der unehrliche ist wer weiß wo, 
hat kein Schild drauf und keine Versicherung. Du findest ihn also nicht, 
kannst ihn nicht mit einer Beschlagnahme des Geräts locken und wenn du 
ihn hast, wird er nichts bezahlen können.

von Oliver S. (oliverso)


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Jens M. schrieb:
> Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich
> sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde
> sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber.

Da wirst du dich wundern. Wenn das wirklich so eine große Drohne ist, 
dann kostet die einige Kilo-Euronen. Da wird der Besitzer schon auf dich 
zukommen.

Da so ein Fall aber kürzlich erst gerichtlich tatsächlich als Notwehr 
anerkannt wurde, könnte daß auch für dich gut ausgehen. Muss allerdings 
nicht.

Oliver

von K. J. (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Jens M. schrieb:
>> Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich
>> sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde
>> sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber.
>
> Da wirst du dich wundern. Wenn das wirklich so eine große Drohne ist,
> dann kostet die einige Kilo-Euronen. Da wird der Besitzer schon auf dich
> zukommen.
>
> Da so ein Fall aber kürzlich erst gerichtlich tatsächlich als Notwehr
> anerkannt wurde, könnte daß auch für dich gut ausgehen. Muss allerdings
> nicht.
>
> Oliver

Bin mir da nicht sicher, das Netz sagt was anderes ist halt die frage 
was der Pilot da wirklich macht, wenn er dumme Sachen macht wird er es 
nicht drauf ankommen lassen, wen er nur durch die Gegend schippert wehre 
es trotzdem Sachbeschädigung und er könnte Klagen.

Hab die Drone auch schon gesehen hat mehr als 4 Propeller ist halt kein 
Spielzeug sieht aber auch nicht wirklich Kommerziell aus, ehr Selbstbau 
aber so richtig erkennen konnte ich nix der Fliegt oft Abends wenn es 
Dunkel ist, somit echt schwer zu verfolgen, aufgrund der Gegebenheiten 
hier ist der auch kaum nach zu verfolgen.

von John P. (brushlesspower)


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Jens M. schrieb:
> Der Pilot darf laut Gesetz nicht über privatem Grund fliegen, und selbst
> wenn er auf öffentlichem bleibt, darf er nicht filmen


Laut meinem Kenntnisstand ist das falsch!
Ich darf jederzeit über privatem Grund fliegen.

Ich brauche eine Erlaubnis für das starten und landen vom Eigentümer. 
Wenn ich in der Luft über ein anders Grundstück fliege ist das erlaubt.

Was nicht erlaubt ist: Film/Foto. Da brauche ich das Einverständnis 
aller umliegenden Grundstücke die eventuell gefilmt werden könnten.

von Jens M. (schuchkleisser)


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John P. schrieb:
> Laut meinem Kenntnisstand ist das falsch!
> Ich darf jederzeit über privatem Grund fliegen.

WBS sagt was anderes:
https://www.wbs-law.de/allgemein/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-16745/
Zitat:
(Der Betrieb ist verboten) über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse 
des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung 
in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu 
übertragen oder aufzuzeichnen.
Zitatende
Eine Maschine mit Kamera oder über 250g darf nicht über Privatgrund 
fliegen, es sei denn natürlich, derjenige ist der Besteller oder 
einverstanden.

von Marc W. (suffer1981de)


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John P. schrieb:
> aut meinem Kenntnisstand ist das falsch!
> Ich darf jederzeit über privatem Grund fliegen.

Das ist leider nicht ganz richtig, je nach Gewicht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und 
unbemannte Luftfahrtsysteme[...] über Wohngrundstücken, wenn die 
Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine 
Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu 
empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den 
Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene 
stimmt dem Überflug ausdrücklich zu [...]

Gruß

von John P. (brushlesspower)


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Wieder was gelernt.

Zumindest gibt es dann die Einschränkung für Wohngrundstücke.

von Percy N. (vox_bovi)


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Kein Empfang von Funksignalen zulässig?

Dann könnte die Fernsteuerung etwas schwieriger werden.

Eine klassische Dressur auf Handzeichen, Pfeifsignale... fällt auch 
flach; es bleiben olfaktorische Reize. Die Nachbarschaft wird begeistert 
sein!

Also doch lieber drahtgebunden?

Ja, im BMVI arbeiten nur kluge Menschen, die ausschließlich vernünftig 
agieren. Wie der Herr ...

von Oliver S. (oliverso)


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K. J. schrieb:
> Bin mir da nicht sicher, das Netz sagt was anderes

Da aber letztendlich nur das zählt, was der Richter sagt, ist das völlig 
egal. Und wenn du das Ding abschießt, ist das grundsätzlich erst einmal 
Sachbeschädigung, egal, ob die Drohne da fliegen durfte, oder nicht.
Und je nachdem, womit du da schießt, gibst noch ein paar andere Anklagen 
oben drauf.

Wie das dann vor Gericht ausgeht, wirst du erfahren. Du weißt ja, vor 
Gericht und auf hoher See...
Eine Rechtsschutzversicherung ist auf jeden Fall angebracht.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Abschuss-fremder-Kameradrohne-ueber-eigenem-Grundstueck-kann-gerechtfertigt-sein-4456039.html

Man beachte die vorsichtigen Formulierungen. Das nächste Amtsgericht 
kann dazu eine andere Meinung haben.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jens M. schrieb:
> Kein Grund mich persönlich anzugreifen.
>
Oh, das sollte keine Personalinjurie sein!

> Mir geht es tatsächlich um die Frage, ob ich wenn ich denn eine sog.
> Drohne hätte, diese offiziell registrieren müsste,

Das weißt Du jetzt wohl.

> bzw. ob die Plakette
> die der Pilot da laut Gesetz anzubringen hat "amtlich" ist.
>

Offenbar nicht. Spricht etwas dafür?

> Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, wenn das niemand kontrolliert.
>
Hast Du schon einmal von einem Fall gehört, in dem der Gast auf dem 
Oktoberfest eine volle Mass Bier bekommen hat? Ich nicht!

> Ohne amtliche Plakette ähnlich eines Autokennzeichens kann der Pilot da
> draufschreiben was ihm beliebt, und da auch unterwegs niemals
> kontrolliert wird, würde das auch jahrelang nicht auffallen.
> Es wird ja kein offizieller Besuch beim Piloten am Straßenrand gemacht
> "landen sie mal bitte hier, ich muss die Plakette kontrollieren",
> ebensowenig zuhause "Guten Tag, Waffenamt, ich hätte gern mal eben ihren
> Waffentresor äh Drohnenkennzeichen überprüft".
>
Das ist im Straßenverkehr nicht viel anders. Dort ist die Kontrolldichte 
zwar höher, trotzdem fahren manche erstaunlich lange mit nicht 
ordentlich angemeldeten und versicherten Fahrzeugen.
Was so alles zwischen dem ersten Mofa und dem dritten Pkw passiert, 
weißt Du vermutlich selbst auch ganz gut.

> Der ehrliche Pilot, der also tatsächlich ("so doof ist und" muss man in
> diesem Fall leider sagen) seinen Namen auf das Ding klebt, bekommt im
> Zweifel Ärger.

Eigentlich nur im Schadensfall.

> Und die Leute die sich auf'm Flohmarkt für'n paar Euronen eine Camdrohne
> kaufen gehen frei aus.

Das darf man ja auch ...

> Inklusive Nacktbilder aus irgendwelcher Leute
> Badezimmer im 3.OG, die super im Internet zu verteilen sind.
>

Das wiederum darf man nicht.

> Aber leider bist du nicht in der Lage, mir diese einfache Frage zu
> beantworten, oder zu verstehen was ich da aussagen will.

Sicher?

> Nur zu deiner Information: Muss man nicht. Das Gesetz sagt man muss eine
> Plakette anbringen, und man muss sogar eine Versicherung haben.

Genau wie im Straßenverkehr mit Kfz ...

> Beides wird alleine auf der Ehrlichkeit des Piloten basiert, also "macht
> es keiner".

Das erinnert mich stark an einige osteuropäische Mopedbastler, die ich 
mal beobachten konnte.

> Ernsthafte Modellflieger oder gewerbliche Kameradienste o.ä.
> hier mal ausgenommen.
>

Ja, wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren muss, tut gut daran, es 
ordentlich zu versichern und anzumelden. Das scheint erstaunlich gut zu 
funktionieren.

> Der einzige Weg das Ding aus dem Garten zu bekommen ist es abzuschießen.

Nö, Du kannst auch die zuständige Behörde verklagen. Viel Spaß!

> Der Pilot darf laut Gesetz nicht über privatem Grund fliegen, und selbst
> wenn er auf öffentlichem bleibt, darf er nicht filmen.
> Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich
> sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde
> sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber.
>
"Selbstverteidigung" ist eine Angelegenheit des 
common-law-Rechtskreises. Hierzulande käme immerhin strafrechtliche 
Notwehr oder zivilrechtliche Besitzwehr in Frage.
Wohl dem Grundstückseigentümer!

> Markus M. schrieb:
>> Ob man den Piloten wirklich in unmittelbarer Nähe findet hängt von
>> einigen technischen Faktoren ab (steuert er wirklich, oder läuft es über
>> GPS-Wegpunkte?, Sendeleistung-und Frequenz des Fernsteuer-und
>> Videosenders etc.).
>
> Soweit mir bekannt schreibt das deutsche Gesetz auch vor, das der Pilot
> oder ein Spotter das Gerät ununterbrochen im Auge haben muss, und zwar
> ohne technische Hilfsmittel.

Ich habe dieser Tage beobachtet, wie ein Nachbar zur Unterhaltung des 
kleinen Sohnes so ein Gerät fliegen ließ; da ich das Fluggerät selbst 
nicht sehen konnte, bin ich insoweit auf Vermutungen angewiesen. 
Vielleicht war das Dingen ja leichter als 250 Gramm, jedenfalls flog es 
über Wohngrundstücken.

> Er muss also auf Sicht fliegen und kann damit nur relativ nah dran sein,
> denn so kleine Dinger kann man m.E. nur wenige hundert Meter (vielleicht
> 1-2km maximal) weit erkennen. Kamera- oder FPV-fliegen ist also auch
> nicht möglich ohne 2. Person.

Diese Entfernung halte ich für recht hochgegriffen, sofern wir nicht 
über professionelles Gerät der Klasse 4 kg + reden.

> Die Funkleistungen sind in DE stark begrenzt, damit auch die
> Reichweiten, denn der Betrieb mit höherer Sendeleistung oder in nicht
> zugelassenen Frequenzbändern ist untersagt.
>
Da die Drohnen ohnehin keinen Funk empfangen dürfen, kommt es darauf 
auch nicht mehr an.

> @Percy N.:
> Merkste, ne?
> Der ehrliche ist der Dumme. Kurze Reichweite, teure Versicherung, wenig
> Platz zum fliegen weil überall Privatgrund oder Flugverbotszonen sind,

Furchtbar! Das ist ja fast so schlimm wie beim Autofahren!

> und man braucht eine zweite Person...
> Wenn du die Polizei holst, brauchen die viel zu lange wenn sie überhaupt
> kommen, und selbst wenn stehen die vor dem gleichen Problem:
> En ehrlicher Pilot steht quasi daneben. Der unehrliche ist wer weiß wo,
> hat kein Schild drauf und keine Versicherung. Du findest ihn also nicht,
> kannst ihn nicht mit einer Beschlagnahme des Geräts locken und wenn du
> ihn hast, wird er nichts bezahlen können.

Woran mag mich das wohl erinnern?

von Markus M. (adrock)


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Wir wissen aber nicht, ob der Copter wirklich über Privatgrund schwebt 
(siehe oben: "Abstand ca. 15m vom Haus").

Es ist auf jeden Fall grenzwertig, soviel steht fest. Schade, dass durch 
solche Aktionen mal wieder ein schönes Hobby in Verruf kommt.

Und was die ganzen Bestimmungen angeht kann es durchaus sein, dass der 
Pilot sie missachtet.

Macht doch mal ein Foto von dem Ding und geht zur Polizei und beschwert 
euch über die ganze Sache wg. Verdacht des Ausspähens / Verletzung der 
Privatsphäre.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wie kriegt man raus, dass man ausspioniert wird?

Sich nackt auf den Balkon stellen oder auf den Rasen legen.
Das entsprechende Video wird nicht lange benötigen,
bis es im Web auftaucht.

von Markus M. (adrock)


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Ich würde meine FPV Brille mal starten und die Kanäle durchscannen. 
Wenn ich dann mich selbst von außen sehe, ist das schonmal ein gutes 
Indiz...

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
> wie kriegt man raus, dass man ausspioniert wird?
>
> Sich nackt auf den Balkon stellen oder auf den Rasen legen.
> Das entsprechende Video wird nicht lange benötigen,
> bis es im Web auftaucht.

Ihr nehmt euch alle viel zu wichtig und eure schmutzige Phantasie geht 
mit euch durch! Euch allen! Du kannst Dich wahrscheinlich so lange nackt 
auf den Rasen Deines Gartens legen bis Du verhungert bist und es wird 
kein Video im Netz geben.

Wenn ich auf der Obstwiese um die Bäume ballere um meine Lines zu 
verbessern und Tricks zu üben und hinter dem dritten Baum im Schatten 
vergnügt sich ein Pärchen das man von vorne nicht gesehen hat (schon 
erlebt) dann dreh ich um und flieg am anderen Ende der Wiese.

Glaubst Du ich hab Bock das zu sehen? Glaubst Du irgendwer will das 
sehen? Pr0n mit 5 Pixel großen Hauptdarstellern in nem 120° FOV 
Weitwinkel? Ich kenn zig Quadcopterpiloten aus der Umgebung (man kennt 
sich, man trifft sich) und keinen der sowas sehen will, jedesmal wenn 
sowas passiert suchen wir uns ne andere Ecke oder nen anderen Platz bis 
die wieder weg sind weil auf so eine bescheuerte Begegnung der dritten 
Art hat echt keiner Bock.

Leg Dich nackt auf die Wiese und erfahre am eigenen Leib wie man Deinen 
Astralkörper nach Kräften ignorieren wird! Das mag Dich zwar schockieren 
und Deine Eitelkeit verletzen aber so ist das!

: Bearbeitet durch User
von K. J. (Gast)


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Naja darum geht es ja nicht sondern alleine schon das Gefühl beobachtet 
zu werden, wie ich ja oben schon geschrieben habe ist es nicht klar ob 
das so ist oder nicht das muß man auch nicht unterstellen was halt 
auffällig ist das sie Öfters vorm Haus schwebt und sich einige davon 
Belästigt fühlen.

Ich denke das viele "Piloten" sich dessen auch nicht bewusst sind das es 
ein Problem darstellen kann.

von Jens M. (schuchkleisser)


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>hurrrr
>im Gesetz steht "Kein Empfang von Funksignalen"
>durrrr

Stellt euch doch nicht so dumm an. Es geht hier natürlich um Funktionen 
abseits der Steuerung und Telemetrie.
Da darf keine Kamera drauf sein, egal ob sie sendet oder speichert.
Da darf kein Richtmikro oder eine Sprechanlage drauf sein.
Da darf kein Funkscanner oder Jammer drauf sein.

von Uhu U. (uhu)


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Jens M. schrieb:
> Stellt euch doch nicht so dumm an.

Nur der Richter ist so frei, sich "so dumm anstellen" zu dürfen, wenn es 
hart auf hart kommt - es steht ja schließlich so im Gesetz…

von Percy N. (vox_bovi)


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Bernd K. schrieb:
>
> Leg Dich nackt auf die Wiese und erfahre am eigenen Leib wie man Deinen
> Astralkörper nach Kräften ignorieren wird! Das mag Dich zwar schockieren
> und Deine Eitelkeit verletzen aber so ist das!

Alles schön und gut, auch recht kurzweilig erzählt, aber es soll schon 
jemand übermäßigen Stress mit dem Tempoknöllchen bekommen haben, weil 
man auf dem Beweisfoto den Beifahrersitz sehen konnte.

Apropos: Falls sich jemand noch an Rebecca aus Berlin erinnert, wie kam 
es zu diesem ominösen Foto, das ihren Schwager im Auto zeigen soll?

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
> Jens M. schrieb:
>> Stellt euch doch nicht so dumm an.
>
> Nur der Richter ist so frei, sich "so dumm anstellen" zu dürfen, wenn es
> hart auf hart kommt - es steht ja schließlich so im Gesetz…

Der ist sogar dazu verpflichtet!

Immerhin gibt es noch Autopiloten.
Aber warum soll dann die Sichtweite eingehalten werden, zumal ohnehin 
keine Eingriffsmöglichkeit besteht?
Da bleibt eigentlich tatsächlich nur die drahtgebundene Fernsteuerung.

HiTec nach Art des Hauses halt.

von Bernd K. (prof7bit)


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Jens M. schrieb:
> Stellt euch doch nicht so dumm an. Es geht hier natürlich um Funktionen
> abseits der Steuerung und Telemetrie.

Wo steht das? Seit wann muss man das Gesetz selber deuten und so lange 
umformulieren bis es passt? Noch dazu auf so abenteuerliche Weise 
ungeschriebene Zusatzklauseln und Nebensätze einfügen? Im Gesetz steht 
wortwörtlich drin daß die keinerlei Funk an Bord haben dürfen! Nichtmal 
andeutungsweise wird hier der geringste Interpretationsspielraum für 
eine Ausnahme gelassen wie Du sie oben postulierst!

Oder darf ich auch in anderen Gesetzen Ausnahmeklauseln einfügen die mir 
"natürlich" erscheinen obwohl irgendetwas kategorisch verboten ist? Zum 
Beispiel Höchstgeschwindigkeit, die gilt "natürlich" nicht wenn man es 
eilig hat, das weiß doch jeder, da muß der Verkehrsrichter sich doch 
nicht so dumm anstellen?

von Harald W. (wilhelms)


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Jens M. schrieb:

> Sollen die doch sehen, wie sie das Ding fangen und dann in Washington
> klingeln...
> Ist der feine Flieger dann zwar futsch, aber das ist besser als Knast.

Den Knast wirst Du für die Urkundenfälschung bekommen. Da sind die
Strafen deutlich höher als beim Missbrauch eines Modellhubschraubers.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Bernd K. schrieb:
> Pr0n mit 5 Pixel großen Hauptdarstellern in nem 120° FOV
> Weitwinkel?

Du hast keine Zoom-Kamera an Bord?
's das denn für'n billich-Teil...

von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
> Du hast keine Zoom-Kamera an Bord?

Was soll jemand mit ner Zoom Kamera wenn er zum Beispiel mit 150km/h 
senkrecht in den alten Kühlturm stürzt und unten 30cm über dem Boden 
abfangen will um den Ausgang zu erwischen? Oder ähnlich gelagerte Sachen 
die man üblicherweise so macht wenn man mit so nem Ding nach Feierabend 
bei schönem Wetter unterwegs ist um ein bisschen zu relaxen? Da sieht 
man doch nicht mehr wo man hinfliegt wenn man kein gescheites Sichtfeld 
hat!

: Bearbeitet durch User
von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Bernd K. schrieb:
> Was soll jemand mit ner Zoom Kamera wenn er zum Beispiel mit 150km/h
> senkrecht in den alten Kühlturm stürzt

ist man darauf aus, das Teil zu verlieren
weil keine Funkverbindung mehr besteht...?
 nur zu

von Bernd K. (prof7bit)


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● J-A V. schrieb:
> ist man darauf aus, das Teil zu verlieren

Nein, aber man muß natürlich mit Schäden rechnen, das tut jeder, auch 
Totalverluste sind keine Seltenheit. Im Falle des beispielhaft erwähnten 
Kühlturms aber wohl eher weil man sich bei den ersten paar Mal 
verschätzt und irgendwo gegen kracht bis man den Dreh raus hat.

> weil keine Funkverbindung mehr besteht...?

Ich hab schon Leute gesehen die unter dem Mittellandkanal durchgeflogen 
sind und oben rum wieder zurück. Man muß halt wissen wo man sich 
hinstellt und in welcher Flugphase man sich eine kurze Unterbrechung 
leisten kann.

>  nur zu

So siehts aus.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Ich denke, dass die allermeisten Drohnenpiloten so ticken, wie Bernd es 
beschreibt. Die wollen ihren Sport ausüben und Spaß haben.

Aber es gibt (laut OP) offenbar auch Leute, die meinen, damit um fremde 
Häuser fliegen zu müssen.

K. J. schrieb:
> Naja darum geht es ja nicht sondern alleine schon das Gefühl beobachtet
> zu werden, wie ich ja oben schon geschrieben habe ist es nicht klar ob
> das so ist oder nicht das muß man auch nicht unterstellen was halt
> auffällig ist das sie Öfters vorm Haus schwebt und sich einige davon
> Belästigt fühlen.

Absolut richtig. Mir ist es dann auch egal, ob derjenige wirklich ins 
Haus schaut. Wenn immer wieder Drohnen an unserem Haus vorbeiflögen, 
dann würde uns das natürlich stören und unsere Privatsphäre massiv 
einschränken.

Das Gefühl, dass man gerade beobachtet werden könnte reicht in diesem 
Fall schon aus, um die Lebensqualität sehr stark einzuschränken (mal vom 
Lärm abgesehen). Es ist einfach extrem unangenehm.

Und ich würde das mit Sicherheit nicht hinnehmen.

von Markus M. (adrock)


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Stand der Technik ist HD Video zumindest aufzeichnen zu können, sei es 
mit einer zusätzlichen Kamera (GoPro o.ä.) oder mit der FPV Cam (RunCam 
Split etc.).

Bernd, es geht hier ja eher nicht um zufälliges Treffen auf Menschen in 
der Natur mit einem Racing-Quad o.ä., sondern offenbar um bewusstes 
Schweben vor einem Wohnhaus mit einem lt. Aussage des TO recht großen 
Copter (>4 Props, 80cm Spannweite).

Das würde mir auf Dauer auch gegen den Strich gehen.

von Bernd K. (prof7bit)


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K. J. schrieb:
> sondern alleine schon das Gefühl beobachtet
> zu werden

Paranoia hat übrigens die selben Symptome, also wäre es sinnvoll erstmal 
von einem neutralen Standpunkt aus die tatsächlichen Fakten zu klären, 
ansonsten ist die Schilderung viel zu einseitig und könnte 
möglicherweise stark übertrieben sein. Zum Beispiel die 15 Meter, wer 
hat das gemessen? Oder die Formulierung "ständig" und dann auch noch 
"mehrere".

von Cyblord -. (cyblord)


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Jens M. schrieb:
> Jetzt mal im Ernst: Kontrolliert einer die "Registrierung"? Die
> Ausführung der Plakette? Dei Befestigung?
>
> Ich hab keinen solchen Flieger, aber das hab mich schon lange gefragt.
> Die Jungs die in Badezimmer und Pools spannnen oder den Flughafen
> überfliegen...
> Die wären doch reichlich dämlich, wenn die eine Visitenkarte an dem Ding
> hätten...

Das ist ja das Problem dieser völlig überhasteten Maßnahmen zu der ach 
so großen Drohnen-Gefahr. Davon abgesehen dass die Schilder auch an 
jedes Modellflugzeug ran müssen. Inklusive "Kenntnisnachweis".

Die ehrlichen Leutchen müssen diesen Aufstand machen, weil im Verein und 
bei Veranstaltungen wird das kontrolliert. Das Schild hilft dann 
vielleicht gegen "Unfallflucht" wenn so ein Ding mal auf die Autobahn 
kracht. Aber das hat in den letzten 50 Jahren Modellflug auch keinen 
interessiert. Um Unfälle gehts also nicht.

Weil es geht ja um die Drohnen die angeblich täglich die Flughäfen der 
Welt unsicher machen. Und natürlich nackte Damsels in distress 
belästigen.
Und was bringt also da ein Schild? Genau nichts. Weil natürlich nicht 
vorhanden.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Harald W. schrieb:
> Den Knast wirst Du für die Urkundenfälschung bekommen.

Welche Urkunde?
Das nicht weiter als "feuerfeste Metallplakette" beschriebene 
Namensschild?
Mir wird der Kopf gewaschen weil ich natürlich voraussetze, das das 
Gesetz mit "kein Funk an Bord" den für die Fernsteuerung einer 
ferngesteuerten Drohne notwendigen Funk selbstverfreilich ausnimmt, aber 
die nicht weiter beschriebene Petzplakette ist ein Dokument?

@Bernd
Sperrt ihr den aktuellen Flugplatz eigentlich ab, und besorgt ihr euch 
im Falle des Kühlturmes oder der Obstwiese mit den Nackerten z.B. eine 
Erlaubnis des Besitzers?
Oder ist letzteres wegen <250g nicht nötig?
Was ist wenn ihr jemanden oder jemandes Eigentum crasht mit so einer 
Taschenfräse?

von Bernd K. (prof7bit)


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Jens M. schrieb:
> @Bernd
> Sperrt ihr den aktuellen Flugplatz eigentlich ab, und besorgt ihr euch
> im Falle des Kühlturmes oder der Obstwiese mit den Nackerten z.B. eine
> Erlaubnis des Besitzers?

Ja. Und absperren ist nicht erforderlich da Spotter vor herannahenden 
Fußgängern warnen falls man sie nicht selber schon meilenweit vorher 
sieht.

> Was ist wenn ihr jemanden oder jemandes Eigentum crasht mit so einer
> Taschenfräse?

Versicherung.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Bernd K. schrieb:

> die 15 Meter, wer hat das gemessen?

OT: Kann man sowas eigentlich mit einem optischen Entfernungsmesser
messen? Oder gibts da zuwenig reflektierende Flächen?

von Bernd K. (prof7bit)


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Jens M. schrieb:
> Stellt euch doch nicht so dumm an. Es geht hier natürlich um Funktionen
> abseits der Steuerung und Telemetrie.

Ach so, jetzt kapiert ich das:

> Da darf keine Kamera drauf sein, egal ob sie sendet oder speichert.

NATÜRLICH gehört eine FPV-Kamera zur Kategorie Steuerung und 
Telemetrie, da kannst Du jeden fragen der mit Brille fliegt! Jetzt bin 
ich aber erleichtert, gut daß wir drüber gesprochen haben!

von Percy N. (vox_bovi)


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Jens M. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Den Knast wirst Du für die Urkundenfälschung bekommen.
>
> Welche Urkunde?
> Das nicht weiter als "feuerfeste Metallplakette" beschriebene
> Namensschild?

Nein, nicht ganz.

> Mir wird der Kopf gewaschen weil ich natürlich voraussetze, das das
> Gesetz mit "kein Funk an Bord" den für die Fernsteuerung einer
> ferngesteuerten Drohne notwendigen Funk selbstverfreilich ausnimmt, aber

dafür gibt es auch keine ersichtlichen Anhaltspunkte.

> die nicht weiter beschriebene Petzplakette ist ein Dokument?
>

Es mag Dir sonderbar vorkommen, aber wenn Du eine solche Plakette an 
einem Fluggerät anbringst, dann stellst Du eine Urkunde her. Ob diese 
Urkunde falsch ist, richtet sich danach, ob der scheinbare Aussteller 
(der namentlich auf dem Bapperl bezeichnete) Du selbst bist (oder 
wenigstens jemand, den Du insoweit vertreten darfst).
So vernichtest Du zB eine Urkunde, wenn Du ein Kfz-Kennzeichen 
entstempelst  (dogmatisch spannend für den Fall, dass Du es nur vom 
Fahrzeug abschraubst, aber das führt hier zu weit).
Und wenn Du gestohlene Kennzeichen an Deinem Auto anbringst, um während 
der unversicherten Schwarzfahrten nicht behelligt zu werden, begehst Du 
ebenfalls eine Urkundenfälschung.

Das Ärgerliche ist, dass nahezu jeder, der sich in einer Rechtsordnung 
bewegt, also quasi jeder Mensch, sich schon allein auf Grund dieses 
Umstandes für einen juristischen Experten hält, ohne auch nur einen 
Blick in ein einziges Gesetz zu werfen. Wenn dieselben Leute ähnlich 
großzügig mit den sogenannten Naturgesetzen umgingen, dann hätten wir 
deutlich mehr Platz.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Wer definiert denn das das Schildchen eine Urkunde ist?
Ich kann in dem Zusammenhang nichts entdecken, vielleicht ist mein 
Google kaputt...

Percy N. schrieb:
> So vernichtest Du zB eine Urkunde, wenn Du ein Kfz-Kennzeichen
> entstempelst  (dogmatisch spannend für den Fall, dass Du es nur vom
> Fahrzeug abschraubst, aber das führt hier zu weit).

Soweit mir bekannt ist nicht das Kennzeichen an sich sondern der 
Aufkleber vom Amt die Urkunde.
Die "zusammengesetzte Urkunde" entsteht erst, wenn ich ein 1. 
Kennzeichen mit 2. dem Aufkleber auf 3. das zugehörige KfZ schraube.
Solange eins der Dinge niemals vorhanden war (der Stempel z.B.) ist das 
keine Urkunde.
Der Fahrradhalter oder Parkplatz mit dem ungestempelten Kennzeichen ist 
keine Urkunde weil das Kz nicht offiziell ist.
Urkundenfälschung wäre es also, wenn ich dein Kz klaue und damit fahre.
Lass ich mir ein LM-AA 0815 drucken ist das Kennzeichemissbrauch, nicht 
Urkundenfälschung, da es das Kz nie gegeben hat und es nie dem KfZ 
zugeordnet war. Also keine zusammengesetzte Urkunde.

Wie ist das bei Flugzeugen oder Booten? Die sind auch nicht gestempelt, 
man kauft die (im "Fahrzeugschein" zugewiesenen) Buchstaben als 
Aufkleber und das wars.
Ist der Flieger eine Urkunde?

Percy N. schrieb:
> dafür gibt es auch keine ersichtlichen Anhaltspunkte.

Heißt effektiv, jede Drohne ist illegal, da nicht eine einzige ohne Funk 
ist?
Na dann ist doch alles gut.
Flieger sehen, Bullen holen, Piloten in Grund und Boden verklagen, heile 
Welt.
Und jeden Händler kann man auch drankriegen, wegen Beihilfe zu einer 
Straftat.

Ihr habt sie doch nicht alle...
Ich bin raus.

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Jens M. schrieb:
> jede Drohne ist illegal, da nicht eine einzige ohne Funk
> ist?

Doch, es gibt Drohnen ohne Funk. Ich hatte als Kind eine Cessna aus 
Balsaholz mit Gummimotor. Die flog halt immer nur in eine Richtung.

Und Papierdrohnen (damals hieß das noch Papierflieger) ham wir auch 
immer gerne gebaut.

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Jens M. schrieb:
> Ihr habt sie doch nicht alle...
> Ich bin raus.

Die Rechtslage entspricht nicht Deinen Träumen und deshalb haben WIR 
sie nicht mehr alle? Das ist natürlich auch ein möglicher Standpunkt.

von Bernd K. (prof7bit)


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Bernd K. schrieb:
> Papierflieger

Wäre heute gar nicht mehr erlaubt denn die fliegen vollständig autonom!

Aber Drachensteigen (seilgesteuerte Segeldrohne) geht vielleicht noch. 
jedoch so klein wie die Kameras heutzutage theoretisch sein können wird 
auch das irgendwann Paranoia in der Nachbarschaft auslösen und dann ist 
auch dieser Spaß vorbei.

: Bearbeitet durch User
von Markus M. (adrock)


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Tja, das Problenm ist wohl, dass die Technik vieles ermöglicht, was mit 
der "Erhaltung der Privatsphäre" nicht in Einklang steht.

Zudem wird es immer schwieriger den verantwortlichen auszumachen 
aufgrund der immer besseren Fernsteuerungen und FPV-Systeme.

Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch 
eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich 
Bedrohnt fühlt, oder?

von Bernd K. (prof7bit)


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Markus M. schrieb:
> so bleibt doch
> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich
> Bedrohnt fühlt, oder?

So sehr bedroht fühlt er sich scheinbar auch wieder nicht wenn er scharf 
drüber nachdenkt. Vielleicht nur ein ganz kleines bisschen.

von Harald W. (wilhelms)


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Bernd K. schrieb:

> Aber Drachensteigen (seilgesteuerte Segeldrohne) geht vielleicht noch.

Früher gab es ja auch drahtgesteuerte Modellflugzeuge, die immer
im Kreis um den Ploten herum flogen.

von Harald W. (wilhelms)


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Markus M. schrieb:

> Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch
> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich
> Bedrohnt fühlt, oder?

Da wären einige Fotos natürlich hilfreich. Am besten welche, auf
denen Haus und Modellhubschrauber gleichzeitig zu sehen sind.

von Alex G. (dragongamer)


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Markus M. schrieb:
> Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch
> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich
> Bedrohnt fühlt, oder?
Angeblich hat er das ja und er wurde abgewiesen.

Ich würde eher vorschlagen zu verfolgen wo die herkommt und dann mit dem 
Piloten zu sprechen.
Eine "über 80cm Spannweite"-Drohne sollte man doch wohl halbwegs gut 
verfolgen können.

Oder noch besser, dieser Vorschlag:

Mike M. schrieb:
> 1)Kauf dir eine "Drohne".
> 2)Wenn er fliegt, flieg auch und guck wo er landet.
> 3a) Geh rüber und beschwer dich
> 3b) Geh rüber und freunde dich mit ihm an, weil ihr jetzt Drohnenbuddys
> seid

von Bernd K. (prof7bit)


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Alex G. schrieb:
>> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich
>> Bedrohnt fühlt, oder?
> Angeblich hat er das ja und er wurde abgewiesen.

Dann haben wir ja zumindest indirekt eine neutrale Einschätzung des 
tatsächlichen (nicht eingebildeten) Sachverhalts aus amtlicher Quelle.

von Percy N. (vox_bovi)


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Alex G. schrieb:
> Markus M. schrieb:
>> Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch
>> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich
>> Bedrohnt fühlt, oder?
> Angeblich hat er das ja und er wurde abgewiesen.
>
Und ich hatte schon die Möglichkeit erwähnt, das Land zu verklagen. 
Näheres weiß der freundliche Rechtspfleger veim nächsten 
Verwaltungsgericht.
Der will zunächst noch nicht einmal Geld dafür.

> Ich würde eher vorschlagen zu verfolgen wo die herkommt und dann mit dem
> Piloten zu sprechen.
> Eine "über 80cm Spannweite"-Drohne sollte man doch wohl halbwegs gut
> verfolgen können.
>
> Oder noch besser, dieser Vorschlag:
>
> Mike M. schrieb:
>> 1)Kauf dir eine "Drohne".
>> 2)Wenn er fliegt, flieg auch und guck wo er landet.
>> 3a) Geh rüber und beschwer dich
>> 3b) Geh rüber und freunde dich mit ihm an, weil ihr jetzt Drohnenbuddys
>> seid

Wer's mag ...

von Alex G. (dragongamer)


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Wobei mir erst jetzt einfällt was der TE mit eventuell 
Registrierungspflichtig meint bzw. wo er davon was gehört hat.
Flüge von Drohnen über 5Kg müssen in der Tat bei einer Behörde 
angemeldet werden um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wenn ich mich 
recht erinnere muss man auch genau angeben wo man fliegen wird.
Öffentlich ist diese Information höchstwahrscheinlich nicht.

Glaube aber der TE überschätzt die Größe etwas und es ist doch eine der 
>2Kg Klasse (benötigt Drohnen-Führerschein aber keine besondere 
Anmeldung der Drohne ausser dem Address-Plättchen). Oder gar drunter.
Bei 5Kg Drohnen hängt gut sichtbar eine DSLR-artige Kamera an einem 
Gimball drunter. Sowas hätte der TE garantiert erwähnt.

Btw. dies scheint mir eine recht informative Seite zu sein:
https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/


Ob das Addressplättchen tatsächlich als Urkunde gilt ist eine 
interessante Frage.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jens M. schrieb:
> Wer definiert denn das das Schildchen eine Urkunde ist?
> Ich kann in dem Zusammenhang nichts entdecken, vielleicht ist mein
> Google kaputt...
>
Versuche es ausnahmsweise mal mit einem Buch, vorzugsweise einem 
Kommentar zum StGB.

> Percy N. schrieb:
>> So vernichtest Du zB eine Urkunde, wenn Du ein Kfz-Kennzeichen
>> entstempelst  (dogmatisch spannend für den Fall, dass Du es nur vom
>> Fahrzeug abschraubst, aber das führt hier zu weit).
>
> Soweit mir bekannt ist nicht das Kennzeichen an sich sondern der
> Aufkleber vom Amt die Urkunde.
> Die "zusammengesetzte Urkunde" entsteht erst, wenn ich ein 1.
> Kennzeichen mit 2. dem Aufkleber auf 3. das zugehörige KfZ schraube.

Ja, was darf's denn nun sein? Dass Du Dir gerade selbst widersprichst, 
fällt Dir aber schon auf, gell?

> Solange eins der Dinge niemals vorhanden war (der Stempel z.B.) ist das
> keine Urkunde.
> Der Fahrradhalter oder Parkplatz mit dem ungestempelten Kennzeichen ist
> keine Urkunde weil das Kz nicht offiziell ist.

Aber ja doch, sofern eibe Gedankenerklärung (zB "Hier darf nurxdas Fz 
mit dem amtl Kz xx-yy 999 abgestelkt werden") verkörpert wird und ein 
Urheber der Erklärung erkennbar ist (zB der Stellplatzmieter ...).

> Urkundenfälschung wäre es also, wenn ich dein Kz klaue und damit fahre.
> Lass ich mir ein LM-AA 0815 drucken ist das Kennzeichemissbrauch, nicht
> Urkundenfälschung, da es das Kz nie gegeben hat und es nie dem KfZ
> zugeordnet war. Also keine zusammengesetzte Urkunde.

Falls Du auch die Plakette ("Stempel") draufpappst, entsteht sehr wohl 
eine falsche Urkunde. Lerne unterscheiden zwischen falschen Urkunden und 
schriftlichen Lügen!
>
> Wie ist das bei Flugzeugen oder Booten? Die sind auch nicht gestempelt,
> man kauft die (im "Fahrzeugschein" zugewiesenen) Buchstaben als
> Aufkleber und das wars.
> Ist der Flieger eine Urkunde?
>
Wenn Du ein Schild daran befestigt, dass Angela Merkel, 
Bundeskanzleramt, Berlin, als Halter ausweist, entsteht eine Urkunde, 
die Frau Merkel als Ausstellerin vorgibt. Falls das ohne oder gar gegen 
den Willen unserer Angie passiert, ist due Urkunde falsch.

> Percy N. schrieb:
>> dafür gibt es auch keine ersichtlichen Anhaltspunkte.
>
> Heißt effektiv, jede Drohne ist illegal, da nicht eine einzige ohne Funk
> ist?
> Na dann ist doch alles gut.
> Flieger sehen, Bullen holen, Piloten in Grund und Boden verklagen, heile
> Welt.
> Und jeden Händler kann man auch drankriegen, wegen Beihilfe zu einer
> Straftat.
>
> Ihr habt sie doch nicht alle...

Das erzähle lieber dem BMVI.
Was insoweit im Gesetz steht, habe ich btw nicht überprüft, ich beziehe 
mich hier ausschließlich auf die Darstellung des BMVI in dem oben 
verlinkten Text.

> Ich bin raus.

Pass auf, wo Du hintrittst beim Fußaufstampfen ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Alex G. schrieb:

>
> Ob das Addressplättchen tatsächlich als Urkunde gilt ist eine
> interessante Frage.

Zusammen mit dem Fluggerät ist es eine zusammengesetzte Urkunde.

von Bernd T. (bastelmensch)


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Bernd K. schrieb:
> Glaubst Du ich hab Bock das zu sehen? Glaubst Du irgendwer will das
> sehen?

Du nicht, das ist OK.
Aber es gibt auch einen Markt für die Upskirt-Bildchen und da sieht man 
mit Glück gerade mal ein Blümchenhöschen und selbst wenn das vergessen 
wurde gibt's nicht viel zu sehen was man nicht wesentlich detailierter 
innerhalb 20 Sekunden im Inet findet...
Von daher vermute ich das es auch einen Markt für 
Drohnen-Spanner-Filmchen gibt.

> Pr0n mit 5 Pixel großen Hauptdarstellern in nem 120° FOV
> Weitwinkel?

Wäre ja auch völlig unmöglich eine andere Kamera ranzubasteln, 
verstehe...

von Bernd K. (prof7bit)


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Bernd T. schrieb:
> Von daher vermute ich das es auch einen Markt für
> Drohnen-Spanner-Filmchen gibt.

Wenn Du eins findest dann sag Bescheid. Allein aufgrund der 
Lärmentwicklung sind die für so einen Zweck das mit weitem Abstand 
ungeeignetste Instrument. Es findet offensichtlich nichts derartiges 
statt, sonst hätte man schon längst davon gehört. Alles was man hört ist 
"könnte vielleicht" und genährt wird diese Spekulation von viel 
irregeleiteter Phantasie. Und warum die Leute immer als erstes auf 
solche abstruse Ideen kommen wenn sie einen Modellhubschrauber sehen und 
nicht auf die naheliegende (jemand spielt ganz harmlos mit seinem 
Technikspielzeug) will ich gar nicht wissen.

: Bearbeitet durch User
von Alex G. (dragongamer)


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Percy N. schrieb:
> Alex G. schrieb:
>
>>
>> Ob das Addressplättchen tatsächlich als Urkunde gilt ist eine
>> interessante Frage.
>
> Zusammen mit dem Fluggerät ist es eine zusammengesetzte Urkunde.
Man darf sich wirklich selbst eine Urkunde ausstellen?
Kennst du da zufällig noch ein anderes Beispiel ausser der Drohne?
Denn so laienhaft hätte ich gedacht eine Urkunde muss von jemandem 
zuständigen "bekundet" werden. In aller Regel ist das doch so. Sowohl 
beim KFZ als auch z.B. bei der Abschlussurkunde einer Ausbildungsstätte 
und bei allen amtlichen Urkunden sowieso.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Alex G. schrieb:

> Man darf sich wirklich selbst eine Urkunde ausstellen?

Hast Du noch nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten?

> Kennst du da zufällig noch ein anderes Beispiel ausser der Drohne?

Was hast Du denn bisher so alles unterschrieben?
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Immatrikulationsantrag
- Steuererklärung

Warst Du schon einmal in einer Kneipe ein paar Bierchen trinken? Hat der 
Kellner immer sofort kassiert oder hat er Striche auf Deinem Bierdeckel 
gemacht?

> Denn so laienhaft hätte ich gedacht eine Urkunde muss von jemandem
> zuständigen "bekundet" werden. In aller Regel ist das doch so.

Du meinst "Beurkundungen". Beurkundet werden Urkunden, die wegen 
besonderer Vertrauenswürdigkeit öffentlichen Glauben genießen; diese 
werden von speziellen  Urkundsbeamten beurkundet, zB im Grundbuchamt 
oder Nachlassgericht. Auch Notare können manche dieser Urkunden 
beurkunden.

Davon zu unterscheiden sind privatschriftliche Urkunden; diese werden 
von ihren jeweiligen Ausstellern "errichtet".

> Sowohl
> beim KFZ als auch z.B. bei der Abschlussurkunde einer Ausbildungsstätte
> und bei allen amtlichen Urkunden sowieso.

Das ist eine Frage der Zuständigkeit. Teilweise geht es recht 
kompliziert zu; so wird zB der Haftbefehl vom Richter unterzeichnet, 
aber der Urkundsbeamte muss auch mitwirken, insbesondere dzrch 
Beidrücken des Siegels (in den letzten Jahrzehnten wird das 
Geschäftsstellenpersonal bei den Gerichten aus Kostengründen immer 
weiter ausgedünnt und con Aufgaben entbunden, was der Rechtskultur 
überhaupt nicht bekommt). Letztlich ist eine Urkunde "eine verkörperte 
Gedankenerklärung, die einen Aussteller erkennen lässt". Ob das zb bei 
einem mit Initialen versehenen, in die Rinde eines Baumes geschnitzten 
Herzens der Falk ist, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall 
(geschäftstüchtige Zeitgenossen sind inzwischen auf gravierte 
Vorhängeschlösser gekomnen. Seis drum.)

Vieles hiervon - und auch weiteres -  steht übrigens auch in der 
Wikipedia ...

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