Moin ich hab mal ne frage bei uns ums Wohnhaus fliegen ständig mehrere Drohnen eine davon ist keine Spielzeugdrohne also wahrscheinlich eine die Regestrirungspflichtig ist (über 80cm Spannweite). Zur frage kann man die Datenbank irgendwo einsehen um den Halter zu finden ? b.z.w. was könnte man dagegen unternehmen einige Nachbarn fühlen sich dadurch gestört weil sie wohl auch teilweise vorm Haus Schweben, bei der Polizei ist das auch schon gemeldet aber die haben abgelehnt was zu machen unter dem Motto die sollen sich nicht anstellen, kann mir aber schon irgendwie vorstellen das das sehr unangenehm ist.
Ob man diese Datenbank abfragen kann, weiß ich nicht, hoffe aber, daß das nicht jeder dahergelaufene machen kann. Diese Datenbank ist sowieso schwachsinnig. Denn jemand, der mit einer Drohne etwas illegales anstellen will, wird die kaum registrieren. Und diejenigen, die einfach mal im Aldi oder Lidl eine Drohne kaufen, werden oft nicht mal wissen, daß es so eine Datenbank überhaupt gibt. Die Gelackmeierten sind wie so oft, mal wieder die ehrlichen Leute, die eine Drohne für ihre Arbeit einsetzen oder sie aus reinem Interesse an der Technik betreiben. Denn die werden durch sowas erheblich eingeschränkt oder sogar davon eher abgehalten, sich überhaupt eine Drohne (vermutlich meinst du aber eher einen Quadrocopter) anzuschaffen oder zu bauen. Zu deinem "Problem": Einfach mal locker werden und auch mal Andere machen lassen, solange niemand gefährdet wird und diese typisch deutsche Blockwartmentalität abstellen.
K. J. schrieb: > Moin ich hab mal ne frage bei uns ums Wohnhaus fliegen ständig mehrere > Drohnen eine davon ist keine Spielzeugdrohne also wahrscheinlich eine > die Regestrirungspflichtig ist (über 80cm Spannweite). > > Zur frage kann man die Datenbank irgendwo einsehen um den Halter zu > finden ? Wenn Du es schaffst, das Typenschild mit der Registrierungsnummer abzulesen.
K. J. schrieb: > was könnte man dagegen unternehmen Beobachte wo sie jedesmal startet und landet und dann sprich mit dem Piloten.
Michael B. schrieb: > K. J. schrieb: >> was könnte man dagegen unternehmen > > Du könntest den Umgang mit einer Bola üben. Er will mit dem Inhaber in Kontakt treten, nicht mit dem Strafrichter.
1)Kauf dir eine "Drohne". 2)Wenn er fliegt, flieg auch und guck wo er landet. 3a) Geh rüber und beschwer dich 3b) Geh rüber und freunde dich mit ihm an, weil ihr jetzt Drohnenbuddys seid
Das ist nicht datenbankbasiert, wie beim Autokennzeichen, sondern die Information steht direkt auf der Drohne: "Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten Plakette muß Name und Anschrift enthalten."
Wenn du bei der Polizei anrufst, Namen und Namen des Vorgesetzen geben lassen, danach kannst du dein Anliegen äußern, wirst mal sehen wie schnell die das abstellen. Falls es sich um eine Straftat handelt was dein Drohnenpilot da macht, könnte man den Polizeibeamten Strafvereitelung im Amt vorwerfen, wenn Sie nicht reagieren.
Frank B. schrieb: > Zu deinem "Problem": Einfach mal locker werden und auch mal Andere > machen lassen, solange niemand gefährdet wird und diese typisch deutsche > Blockwartmentalität abstellen. Ich hab das Prob. ja nicht nicht allerdings einige des anderen Geschlechts und ich kann das sogar nach vollziehen wenn ständig ne Drohne vorm Fenster schwebt (ca. 15m weg) egal ob die CAM jetzt aufs Fenster gerichtet ist oder nicht, es geht ja auch nicht dadrum den Besitzer Anscheißen zu wollen sondern erstmal nur ihm zu bitten das zu unterlassen. Hinterherlaufen geht auch nicht die fliegen nen großes Gebiet ab hab selber schon mal geschaut aber nicht herausfinden können wo die Landen. Alex G. schrieb: > Das ist nicht datenbankbasiert, wie beim Autokennzeichen, sondern die > Information steht direkt auf der Drohne: > "Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht > gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten > Plakette muß Name und Anschrift enthalten." Danke das wusste ich nicht, gibt es ne Norm wo die stehen muss ? dann könnte man ja mal ne CAM aufstellen und die Nummer dann ablesen wen sie wieder da ist aber wahrscheinlich ist das Schild zu klein dafür oder ?
Alex G. schrieb: > "Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht > gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten > Plakette muß Name und Anschrift enthalten." Wird das registriert wie ein Autokennzeichen, oder kann ich auf meine "Donald Trump, White House, USA" draufkleben?
Jens M. schrieb: > > Wird das registriert wie ein Autokennzeichen, oder kann ich auf meine > "Donald Trump, White House, USA" draufkleben? Das kannst Du schon, aber es wird kaum reichen, "Washington, D.C." sollte schon auch dabei stehen. Besser wäre es aber, eine zustellfägige Inlandsadresse anzugeben. Deine eigenen Personalien incl Wohnanschrift musst Du natürlich auch angeben.
Percy N. schrieb: > Deine eigenen Personalien incl Wohnanschrift musst Du natürlich auch > angeben. Warum? Kuckt das einer nach? Wenn nicht, warum sollte ich? Sollte ich merken, das die Bullen meinen Flieger suchen, setze ich einen GPS-Zielpunkt in 20km Entfernung, aktiviere den Autopilot, mach den Sender aus und fahr nach Hause. Sollen die doch sehen, wie sie das Ding fangen und dann in Washington klingeln... Ist der feine Flieger dann zwar futsch, aber das ist besser als Knast. Jetzt mal im Ernst: Kontrolliert einer die "Registrierung"? Die Ausführung der Plakette? Dei Befestigung? Ich hab keinen solchen Flieger, aber das hab mich schon lange gefragt. Die Jungs die in Badezimmer und Pools spannnen oder den Flughafen überfliegen... Die wären doch reichlich dämlich, wenn die eine Visitenkarte an dem Ding hätten...
Ja, diejenigen, die wirklich Unsinn treiben wollen, kleben natürlich kein Registrierungsschild auf ihren Copter - wer hätte das gedacht?! Das man bei sowas aggressiv wird, kann ich - obwohl selbst u.a. Hobby-Copterflieger - verstehen. Auszug aus der "Drohnenverordnung": "Verboten... ...der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen." Wobei aber 80cm (wirklich???) schon sehr groß ist, das hört sich ja schon nach einem kommerziellen (Cam-)Copter an. Wenn der Copter natürlich 15m weit weg über öffentlichem Grund schwebt ist es wieder ein Stück legaler. Ob man den Piloten wirklich in unmittelbarer Nähe findet hängt von einigen technischen Faktoren ab (steuert er wirklich, oder läuft es über GPS-Wegpunkte?, Sendeleistung-und Frequenz des Fernsteuer-und Videosenders etc.). Mit sog. long-range Equipment kann man wohl tatsächlich mehrere km überbrücken, allerdings sind die Frequenzen dazu IMHO in DE auch nicht zugelassen (z.B. 900MHz). Mit den zugelassenen 5,8GHz Frequenzen kommt man bei (für "normale" Leute) zugelassenen 25mW nicht allzuweit (paar hundert Meter). Aber quasi alle Sender können bis 250mW oder 600mW per Software aktivieren. Aber endlos kommt man damit auch nicht, erst recht nicht wenn Hindernisse im Weg sind. Die Frage wäre, ob die Drohne immer nur an einer Seite von eurem Haus schwebt. Wenn ja, würde ich den Piloten zumindest nicht auf der Rückseite des Hauses vermuten. Man müsste sich tatsächlich einmal die Zeit nehmen und den Copter verfolgen, ewig kann er ja nicht fliegen (schätze mal max. 30 Minuten am Stück).
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Jens M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Deine eigenen Personalien incl Wohnanschrift musst Du natürlich auch >> angeben. > > Warum? Du wolltest wissen, was das Gesetz verlangt. Jetzt weißt Du es. Falls es Dir nicht gefällt: Es gibt massenhaft Gegenden auf diesem Planeten, wo die Leute vorrangig andere Sorgen pflegen. > Kuckt das einer nach? Das kann Dir vermutlich passieren. > Wenn nicht, warum sollte ich? > Es schaut auch keiner nach, ob Du atmest. Nur Mut! > Sollte ich merken, das die Bullen meinen Flieger suchen, setze ich einen > GPS-Zielpunkt in 20km Entfernung, aktiviere den Autopilot, mach den > Sender aus und fahr nach Hause. > Sollen die doch sehen, wie sie das Ding fangen und dann in Washington > klingeln... > Ist der feine Flieger dann zwar futsch, aber das ist besser als Knast. > Ja, mach das gern häufiger. Knast wird das auch nicht geben. > Jetzt mal im Ernst: Kontrolliert einer die "Registrierung"? Die > Ausführung der Plakette? Dei Befestigung? > Die Registrierung wird genau so gründlich überprüft wie die Genehmigung einer Versammlung. > Ich hab keinen solchen Flieger, aber das hab mich schon lange gefragt. > Die Jungs die in Badezimmer und Pools spannnen oder den Flughafen > überfliegen... > Die wären doch reichlich dämlich, wenn die eine Visitenkarte an dem Ding > hätten... Stimmt, bekanntlich spannen ja nur Nobelpreisträger. Ich muss gerade an das Genie denken, das vor einigen Jahren in Bayern oder so eine Bank überfallen hat und sich erfolgreich absetzen konnte. In Hamburg ist er erstmal auf die Reeperbahn, und dort hat er sich als ordentlicher Staatsbürger natürlich des Schweinkrams weitgehend enthalten und lieber ein Internetcafe aufgesucht und dort seine eigene Personenfahndung gesucht. Was er fand, hat ihm nicht gefallen, laut Täterbescheibung war er zwölf Zentimeter kleiner und fünf Jahre älter als tatsächlich. Das konnte er so nicht auf sich sitzen lassen! Zum Glück für ihn war bei der Fahndung auch eine mail-Adresse angegeben. Seine Beanstandungen wurden ganz erstaunlich (für ihn) schnell bearbeitet. Sicherheitshalber kamen allerdings auch mehrere Mitarbeiter der Davidwache vorbei, um seine Reklamation zu verifizieren. Es stellte sich heraus, dass seine Angaben der Wahrheit entsprochen hatten. Wie gut, dass es noch ehrliche Menschen gibt!
Kein Grund mich persönlich anzugreifen. Mir geht es tatsächlich um die Frage, ob ich wenn ich denn eine sog. Drohne hätte, diese offiziell registrieren müsste, bzw. ob die Plakette die der Pilot da laut Gesetz anzubringen hat "amtlich" ist. Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, wenn das niemand kontrolliert. Ohne amtliche Plakette ähnlich eines Autokennzeichens kann der Pilot da draufschreiben was ihm beliebt, und da auch unterwegs niemals kontrolliert wird, würde das auch jahrelang nicht auffallen. Es wird ja kein offizieller Besuch beim Piloten am Straßenrand gemacht "landen sie mal bitte hier, ich muss die Plakette kontrollieren", ebensowenig zuhause "Guten Tag, Waffenamt, ich hätte gern mal eben ihren Waffentresor äh Drohnenkennzeichen überprüft". Der ehrliche Pilot, der also tatsächlich ("so doof ist und" muss man in diesem Fall leider sagen) seinen Namen auf das Ding klebt, bekommt im Zweifel Ärger. Und die Leute die sich auf'm Flohmarkt für'n paar Euronen eine Camdrohne kaufen gehen frei aus. Inklusive Nacktbilder aus irgendwelcher Leute Badezimmer im 3.OG, die super im Internet zu verteilen sind. Aber leider bist du nicht in der Lage, mir diese einfache Frage zu beantworten, oder zu verstehen was ich da aussagen will. Nur zu deiner Information: Muss man nicht. Das Gesetz sagt man muss eine Plakette anbringen, und man muss sogar eine Versicherung haben. Beides wird alleine auf der Ehrlichkeit des Piloten basiert, also "macht es keiner". Ernsthafte Modellflieger oder gewerbliche Kameradienste o.ä. hier mal ausgenommen. Der einzige Weg das Ding aus dem Garten zu bekommen ist es abzuschießen. Der Pilot darf laut Gesetz nicht über privatem Grund fliegen, und selbst wenn er auf öffentlichem bleibt, darf er nicht filmen. Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber. Markus M. schrieb: > Ob man den Piloten wirklich in unmittelbarer Nähe findet hängt von > einigen technischen Faktoren ab (steuert er wirklich, oder läuft es über > GPS-Wegpunkte?, Sendeleistung-und Frequenz des Fernsteuer-und > Videosenders etc.). Soweit mir bekannt schreibt das deutsche Gesetz auch vor, das der Pilot oder ein Spotter das Gerät ununterbrochen im Auge haben muss, und zwar ohne technische Hilfsmittel. Er muss also auf Sicht fliegen und kann damit nur relativ nah dran sein, denn so kleine Dinger kann man m.E. nur wenige hundert Meter (vielleicht 1-2km maximal) weit erkennen. Kamera- oder FPV-fliegen ist also auch nicht möglich ohne 2. Person. Die Funkleistungen sind in DE stark begrenzt, damit auch die Reichweiten, denn der Betrieb mit höherer Sendeleistung oder in nicht zugelassenen Frequenzbändern ist untersagt. @Percy N.: Merkste, ne? Der ehrliche ist der Dumme. Kurze Reichweite, teure Versicherung, wenig Platz zum fliegen weil überall Privatgrund oder Flugverbotszonen sind, und man braucht eine zweite Person... Wenn du die Polizei holst, brauchen die viel zu lange wenn sie überhaupt kommen, und selbst wenn stehen die vor dem gleichen Problem: En ehrlicher Pilot steht quasi daneben. Der unehrliche ist wer weiß wo, hat kein Schild drauf und keine Versicherung. Du findest ihn also nicht, kannst ihn nicht mit einer Beschlagnahme des Geräts locken und wenn du ihn hast, wird er nichts bezahlen können.
Jens M. schrieb: > Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich > sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde > sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber. Da wirst du dich wundern. Wenn das wirklich so eine große Drohne ist, dann kostet die einige Kilo-Euronen. Da wird der Besitzer schon auf dich zukommen. Da so ein Fall aber kürzlich erst gerichtlich tatsächlich als Notwehr anerkannt wurde, könnte daß auch für dich gut ausgehen. Muss allerdings nicht. Oliver
Oliver S. schrieb: > Jens M. schrieb: >> Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich >> sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde >> sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber. > > Da wirst du dich wundern. Wenn das wirklich so eine große Drohne ist, > dann kostet die einige Kilo-Euronen. Da wird der Besitzer schon auf dich > zukommen. > > Da so ein Fall aber kürzlich erst gerichtlich tatsächlich als Notwehr > anerkannt wurde, könnte daß auch für dich gut ausgehen. Muss allerdings > nicht. > > Oliver Bin mir da nicht sicher, das Netz sagt was anderes ist halt die frage was der Pilot da wirklich macht, wenn er dumme Sachen macht wird er es nicht drauf ankommen lassen, wen er nur durch die Gegend schippert wehre es trotzdem Sachbeschädigung und er könnte Klagen. Hab die Drone auch schon gesehen hat mehr als 4 Propeller ist halt kein Spielzeug sieht aber auch nicht wirklich Kommerziell aus, ehr Selbstbau aber so richtig erkennen konnte ich nix der Fliegt oft Abends wenn es Dunkel ist, somit echt schwer zu verfolgen, aufgrund der Gegebenheiten hier ist der auch kaum nach zu verfolgen.
Jens M. schrieb: > Der Pilot darf laut Gesetz nicht über privatem Grund fliegen, und selbst > wenn er auf öffentlichem bleibt, darf er nicht filmen Laut meinem Kenntnisstand ist das falsch! Ich darf jederzeit über privatem Grund fliegen. Ich brauche eine Erlaubnis für das starten und landen vom Eigentümer. Wenn ich in der Luft über ein anders Grundstück fliege ist das erlaubt. Was nicht erlaubt ist: Film/Foto. Da brauche ich das Einverständnis aller umliegenden Grundstücke die eventuell gefilmt werden könnten.
John P. schrieb: > Laut meinem Kenntnisstand ist das falsch! > Ich darf jederzeit über privatem Grund fliegen. WBS sagt was anderes: https://www.wbs-law.de/allgemein/die-rechtlichen-probleme-des-einsatzes-von-zivilen-drohnen-16745/ Zitat: (Der Betrieb ist verboten) über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Zitatende Eine Maschine mit Kamera oder über 250g darf nicht über Privatgrund fliegen, es sei denn natürlich, derjenige ist der Besteller oder einverstanden.
John P. schrieb: > aut meinem Kenntnisstand ist das falsch! > Ich darf jederzeit über privatem Grund fliegen. Das ist leider nicht ganz richtig, je nach Gewicht: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme[...] über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu [...] Gruß
Wieder was gelernt. Zumindest gibt es dann die Einschränkung für Wohngrundstücke.
Kein Empfang von Funksignalen zulässig? Dann könnte die Fernsteuerung etwas schwieriger werden. Eine klassische Dressur auf Handzeichen, Pfeifsignale... fällt auch flach; es bleiben olfaktorische Reize. Die Nachbarschaft wird begeistert sein! Also doch lieber drahtgebunden? Ja, im BMVI arbeiten nur kluge Menschen, die ausschließlich vernünftig agieren. Wie der Herr ...
K. J. schrieb: > Bin mir da nicht sicher, das Netz sagt was anderes Da aber letztendlich nur das zählt, was der Richter sagt, ist das völlig egal. Und wenn du das Ding abschießt, ist das grundsätzlich erst einmal Sachbeschädigung, egal, ob die Drohne da fliegen durfte, oder nicht. Und je nachdem, womit du da schießt, gibst noch ein paar andere Anklagen oben drauf. Wie das dann vor Gericht ausgeht, wirst du erfahren. Du weißt ja, vor Gericht und auf hoher See... Eine Rechtsschutzversicherung ist auf jeden Fall angebracht. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Abschuss-fremder-Kameradrohne-ueber-eigenem-Grundstueck-kann-gerechtfertigt-sein-4456039.html Man beachte die vorsichtigen Formulierungen. Das nächste Amtsgericht kann dazu eine andere Meinung haben. Oliver
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Jens M. schrieb: > Kein Grund mich persönlich anzugreifen. > Oh, das sollte keine Personalinjurie sein! > Mir geht es tatsächlich um die Frage, ob ich wenn ich denn eine sog. > Drohne hätte, diese offiziell registrieren müsste, Das weißt Du jetzt wohl. > bzw. ob die Plakette > die der Pilot da laut Gesetz anzubringen hat "amtlich" ist. > Offenbar nicht. Spricht etwas dafür? > Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger, wenn das niemand kontrolliert. > Hast Du schon einmal von einem Fall gehört, in dem der Gast auf dem Oktoberfest eine volle Mass Bier bekommen hat? Ich nicht! > Ohne amtliche Plakette ähnlich eines Autokennzeichens kann der Pilot da > draufschreiben was ihm beliebt, und da auch unterwegs niemals > kontrolliert wird, würde das auch jahrelang nicht auffallen. > Es wird ja kein offizieller Besuch beim Piloten am Straßenrand gemacht > "landen sie mal bitte hier, ich muss die Plakette kontrollieren", > ebensowenig zuhause "Guten Tag, Waffenamt, ich hätte gern mal eben ihren > Waffentresor äh Drohnenkennzeichen überprüft". > Das ist im Straßenverkehr nicht viel anders. Dort ist die Kontrolldichte zwar höher, trotzdem fahren manche erstaunlich lange mit nicht ordentlich angemeldeten und versicherten Fahrzeugen. Was so alles zwischen dem ersten Mofa und dem dritten Pkw passiert, weißt Du vermutlich selbst auch ganz gut. > Der ehrliche Pilot, der also tatsächlich ("so doof ist und" muss man in > diesem Fall leider sagen) seinen Namen auf das Ding klebt, bekommt im > Zweifel Ärger. Eigentlich nur im Schadensfall. > Und die Leute die sich auf'm Flohmarkt für'n paar Euronen eine Camdrohne > kaufen gehen frei aus. Das darf man ja auch ... > Inklusive Nacktbilder aus irgendwelcher Leute > Badezimmer im 3.OG, die super im Internet zu verteilen sind. > Das wiederum darf man nicht. > Aber leider bist du nicht in der Lage, mir diese einfache Frage zu > beantworten, oder zu verstehen was ich da aussagen will. Sicher? > Nur zu deiner Information: Muss man nicht. Das Gesetz sagt man muss eine > Plakette anbringen, und man muss sogar eine Versicherung haben. Genau wie im Straßenverkehr mit Kfz ... > Beides wird alleine auf der Ehrlichkeit des Piloten basiert, also "macht > es keiner". Das erinnert mich stark an einige osteuropäische Mopedbastler, die ich mal beobachten konnte. > Ernsthafte Modellflieger oder gewerbliche Kameradienste o.ä. > hier mal ausgenommen. > Ja, wer täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren muss, tut gut daran, es ordentlich zu versichern und anzumelden. Das scheint erstaunlich gut zu funktionieren. > Der einzige Weg das Ding aus dem Garten zu bekommen ist es abzuschießen. Nö, Du kannst auch die zuständige Behörde verklagen. Viel Spaß! > Der Pilot darf laut Gesetz nicht über privatem Grund fliegen, und selbst > wenn er auf öffentlichem bleibt, darf er nicht filmen. > Ein Abschuß ist als Selbstverteidigung anzusehen, ich bin mir ziemlich > sicher das es zu keinem Gerichtsverfahren käme, denn der Pilot würde > sich genau so schlau verhalten wie in deinem Beispiel der Räuber. > "Selbstverteidigung" ist eine Angelegenheit des common-law-Rechtskreises. Hierzulande käme immerhin strafrechtliche Notwehr oder zivilrechtliche Besitzwehr in Frage. Wohl dem Grundstückseigentümer! > Markus M. schrieb: >> Ob man den Piloten wirklich in unmittelbarer Nähe findet hängt von >> einigen technischen Faktoren ab (steuert er wirklich, oder läuft es über >> GPS-Wegpunkte?, Sendeleistung-und Frequenz des Fernsteuer-und >> Videosenders etc.). > > Soweit mir bekannt schreibt das deutsche Gesetz auch vor, das der Pilot > oder ein Spotter das Gerät ununterbrochen im Auge haben muss, und zwar > ohne technische Hilfsmittel. Ich habe dieser Tage beobachtet, wie ein Nachbar zur Unterhaltung des kleinen Sohnes so ein Gerät fliegen ließ; da ich das Fluggerät selbst nicht sehen konnte, bin ich insoweit auf Vermutungen angewiesen. Vielleicht war das Dingen ja leichter als 250 Gramm, jedenfalls flog es über Wohngrundstücken. > Er muss also auf Sicht fliegen und kann damit nur relativ nah dran sein, > denn so kleine Dinger kann man m.E. nur wenige hundert Meter (vielleicht > 1-2km maximal) weit erkennen. Kamera- oder FPV-fliegen ist also auch > nicht möglich ohne 2. Person. Diese Entfernung halte ich für recht hochgegriffen, sofern wir nicht über professionelles Gerät der Klasse 4 kg + reden. > Die Funkleistungen sind in DE stark begrenzt, damit auch die > Reichweiten, denn der Betrieb mit höherer Sendeleistung oder in nicht > zugelassenen Frequenzbändern ist untersagt. > Da die Drohnen ohnehin keinen Funk empfangen dürfen, kommt es darauf auch nicht mehr an. > @Percy N.: > Merkste, ne? > Der ehrliche ist der Dumme. Kurze Reichweite, teure Versicherung, wenig > Platz zum fliegen weil überall Privatgrund oder Flugverbotszonen sind, Furchtbar! Das ist ja fast so schlimm wie beim Autofahren! > und man braucht eine zweite Person... > Wenn du die Polizei holst, brauchen die viel zu lange wenn sie überhaupt > kommen, und selbst wenn stehen die vor dem gleichen Problem: > En ehrlicher Pilot steht quasi daneben. Der unehrliche ist wer weiß wo, > hat kein Schild drauf und keine Versicherung. Du findest ihn also nicht, > kannst ihn nicht mit einer Beschlagnahme des Geräts locken und wenn du > ihn hast, wird er nichts bezahlen können. Woran mag mich das wohl erinnern?
Wir wissen aber nicht, ob der Copter wirklich über Privatgrund schwebt (siehe oben: "Abstand ca. 15m vom Haus"). Es ist auf jeden Fall grenzwertig, soviel steht fest. Schade, dass durch solche Aktionen mal wieder ein schönes Hobby in Verruf kommt. Und was die ganzen Bestimmungen angeht kann es durchaus sein, dass der Pilot sie missachtet. Macht doch mal ein Foto von dem Ding und geht zur Polizei und beschwert euch über die ganze Sache wg. Verdacht des Ausspähens / Verletzung der Privatsphäre.
wie kriegt man raus, dass man ausspioniert wird? Sich nackt auf den Balkon stellen oder auf den Rasen legen. Das entsprechende Video wird nicht lange benötigen, bis es im Web auftaucht.
Ich würde meine FPV Brille mal starten und die Kanäle durchscannen. Wenn ich dann mich selbst von außen sehe, ist das schonmal ein gutes Indiz...
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● J-A V. schrieb: > wie kriegt man raus, dass man ausspioniert wird? > > Sich nackt auf den Balkon stellen oder auf den Rasen legen. > Das entsprechende Video wird nicht lange benötigen, > bis es im Web auftaucht. Ihr nehmt euch alle viel zu wichtig und eure schmutzige Phantasie geht mit euch durch! Euch allen! Du kannst Dich wahrscheinlich so lange nackt auf den Rasen Deines Gartens legen bis Du verhungert bist und es wird kein Video im Netz geben. Wenn ich auf der Obstwiese um die Bäume ballere um meine Lines zu verbessern und Tricks zu üben und hinter dem dritten Baum im Schatten vergnügt sich ein Pärchen das man von vorne nicht gesehen hat (schon erlebt) dann dreh ich um und flieg am anderen Ende der Wiese. Glaubst Du ich hab Bock das zu sehen? Glaubst Du irgendwer will das sehen? Pr0n mit 5 Pixel großen Hauptdarstellern in nem 120° FOV Weitwinkel? Ich kenn zig Quadcopterpiloten aus der Umgebung (man kennt sich, man trifft sich) und keinen der sowas sehen will, jedesmal wenn sowas passiert suchen wir uns ne andere Ecke oder nen anderen Platz bis die wieder weg sind weil auf so eine bescheuerte Begegnung der dritten Art hat echt keiner Bock. Leg Dich nackt auf die Wiese und erfahre am eigenen Leib wie man Deinen Astralkörper nach Kräften ignorieren wird! Das mag Dich zwar schockieren und Deine Eitelkeit verletzen aber so ist das!
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Naja darum geht es ja nicht sondern alleine schon das Gefühl beobachtet zu werden, wie ich ja oben schon geschrieben habe ist es nicht klar ob das so ist oder nicht das muß man auch nicht unterstellen was halt auffällig ist das sie Öfters vorm Haus schwebt und sich einige davon Belästigt fühlen. Ich denke das viele "Piloten" sich dessen auch nicht bewusst sind das es ein Problem darstellen kann.
>hurrrr >im Gesetz steht "Kein Empfang von Funksignalen" >durrrr Stellt euch doch nicht so dumm an. Es geht hier natürlich um Funktionen abseits der Steuerung und Telemetrie. Da darf keine Kamera drauf sein, egal ob sie sendet oder speichert. Da darf kein Richtmikro oder eine Sprechanlage drauf sein. Da darf kein Funkscanner oder Jammer drauf sein.
Jens M. schrieb: > Stellt euch doch nicht so dumm an. Nur der Richter ist so frei, sich "so dumm anstellen" zu dürfen, wenn es hart auf hart kommt - es steht ja schließlich so im Gesetz…
Bernd K. schrieb: > > Leg Dich nackt auf die Wiese und erfahre am eigenen Leib wie man Deinen > Astralkörper nach Kräften ignorieren wird! Das mag Dich zwar schockieren > und Deine Eitelkeit verletzen aber so ist das! Alles schön und gut, auch recht kurzweilig erzählt, aber es soll schon jemand übermäßigen Stress mit dem Tempoknöllchen bekommen haben, weil man auf dem Beweisfoto den Beifahrersitz sehen konnte. Apropos: Falls sich jemand noch an Rebecca aus Berlin erinnert, wie kam es zu diesem ominösen Foto, das ihren Schwager im Auto zeigen soll?
Uhu U. schrieb: > Jens M. schrieb: >> Stellt euch doch nicht so dumm an. > > Nur der Richter ist so frei, sich "so dumm anstellen" zu dürfen, wenn es > hart auf hart kommt - es steht ja schließlich so im Gesetz… Der ist sogar dazu verpflichtet! Immerhin gibt es noch Autopiloten. Aber warum soll dann die Sichtweite eingehalten werden, zumal ohnehin keine Eingriffsmöglichkeit besteht? Da bleibt eigentlich tatsächlich nur die drahtgebundene Fernsteuerung. HiTec nach Art des Hauses halt.
Jens M. schrieb: > Stellt euch doch nicht so dumm an. Es geht hier natürlich um Funktionen > abseits der Steuerung und Telemetrie. Wo steht das? Seit wann muss man das Gesetz selber deuten und so lange umformulieren bis es passt? Noch dazu auf so abenteuerliche Weise ungeschriebene Zusatzklauseln und Nebensätze einfügen? Im Gesetz steht wortwörtlich drin daß die keinerlei Funk an Bord haben dürfen! Nichtmal andeutungsweise wird hier der geringste Interpretationsspielraum für eine Ausnahme gelassen wie Du sie oben postulierst! Oder darf ich auch in anderen Gesetzen Ausnahmeklauseln einfügen die mir "natürlich" erscheinen obwohl irgendetwas kategorisch verboten ist? Zum Beispiel Höchstgeschwindigkeit, die gilt "natürlich" nicht wenn man es eilig hat, das weiß doch jeder, da muß der Verkehrsrichter sich doch nicht so dumm anstellen?
Jens M. schrieb: > Sollen die doch sehen, wie sie das Ding fangen und dann in Washington > klingeln... > Ist der feine Flieger dann zwar futsch, aber das ist besser als Knast. Den Knast wirst Du für die Urkundenfälschung bekommen. Da sind die Strafen deutlich höher als beim Missbrauch eines Modellhubschraubers.
Bernd K. schrieb: > Pr0n mit 5 Pixel großen Hauptdarstellern in nem 120° FOV > Weitwinkel? Du hast keine Zoom-Kamera an Bord? 's das denn für'n billich-Teil...
● J-A V. schrieb: > Du hast keine Zoom-Kamera an Bord? Was soll jemand mit ner Zoom Kamera wenn er zum Beispiel mit 150km/h senkrecht in den alten Kühlturm stürzt und unten 30cm über dem Boden abfangen will um den Ausgang zu erwischen? Oder ähnlich gelagerte Sachen die man üblicherweise so macht wenn man mit so nem Ding nach Feierabend bei schönem Wetter unterwegs ist um ein bisschen zu relaxen? Da sieht man doch nicht mehr wo man hinfliegt wenn man kein gescheites Sichtfeld hat!
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Bernd K. schrieb: > Was soll jemand mit ner Zoom Kamera wenn er zum Beispiel mit 150km/h > senkrecht in den alten Kühlturm stürzt ist man darauf aus, das Teil zu verlieren weil keine Funkverbindung mehr besteht...? nur zu
● J-A V. schrieb: > ist man darauf aus, das Teil zu verlieren Nein, aber man muß natürlich mit Schäden rechnen, das tut jeder, auch Totalverluste sind keine Seltenheit. Im Falle des beispielhaft erwähnten Kühlturms aber wohl eher weil man sich bei den ersten paar Mal verschätzt und irgendwo gegen kracht bis man den Dreh raus hat. > weil keine Funkverbindung mehr besteht...? Ich hab schon Leute gesehen die unter dem Mittellandkanal durchgeflogen sind und oben rum wieder zurück. Man muß halt wissen wo man sich hinstellt und in welcher Flugphase man sich eine kurze Unterbrechung leisten kann. > nur zu So siehts aus.
Ich denke, dass die allermeisten Drohnenpiloten so ticken, wie Bernd es beschreibt. Die wollen ihren Sport ausüben und Spaß haben. Aber es gibt (laut OP) offenbar auch Leute, die meinen, damit um fremde Häuser fliegen zu müssen. K. J. schrieb: > Naja darum geht es ja nicht sondern alleine schon das Gefühl beobachtet > zu werden, wie ich ja oben schon geschrieben habe ist es nicht klar ob > das so ist oder nicht das muß man auch nicht unterstellen was halt > auffällig ist das sie Öfters vorm Haus schwebt und sich einige davon > Belästigt fühlen. Absolut richtig. Mir ist es dann auch egal, ob derjenige wirklich ins Haus schaut. Wenn immer wieder Drohnen an unserem Haus vorbeiflögen, dann würde uns das natürlich stören und unsere Privatsphäre massiv einschränken. Das Gefühl, dass man gerade beobachtet werden könnte reicht in diesem Fall schon aus, um die Lebensqualität sehr stark einzuschränken (mal vom Lärm abgesehen). Es ist einfach extrem unangenehm. Und ich würde das mit Sicherheit nicht hinnehmen.
Stand der Technik ist HD Video zumindest aufzeichnen zu können, sei es mit einer zusätzlichen Kamera (GoPro o.ä.) oder mit der FPV Cam (RunCam Split etc.). Bernd, es geht hier ja eher nicht um zufälliges Treffen auf Menschen in der Natur mit einem Racing-Quad o.ä., sondern offenbar um bewusstes Schweben vor einem Wohnhaus mit einem lt. Aussage des TO recht großen Copter (>4 Props, 80cm Spannweite). Das würde mir auf Dauer auch gegen den Strich gehen.
K. J. schrieb: > sondern alleine schon das Gefühl beobachtet > zu werden Paranoia hat übrigens die selben Symptome, also wäre es sinnvoll erstmal von einem neutralen Standpunkt aus die tatsächlichen Fakten zu klären, ansonsten ist die Schilderung viel zu einseitig und könnte möglicherweise stark übertrieben sein. Zum Beispiel die 15 Meter, wer hat das gemessen? Oder die Formulierung "ständig" und dann auch noch "mehrere".
Jens M. schrieb: > Jetzt mal im Ernst: Kontrolliert einer die "Registrierung"? Die > Ausführung der Plakette? Dei Befestigung? > > Ich hab keinen solchen Flieger, aber das hab mich schon lange gefragt. > Die Jungs die in Badezimmer und Pools spannnen oder den Flughafen > überfliegen... > Die wären doch reichlich dämlich, wenn die eine Visitenkarte an dem Ding > hätten... Das ist ja das Problem dieser völlig überhasteten Maßnahmen zu der ach so großen Drohnen-Gefahr. Davon abgesehen dass die Schilder auch an jedes Modellflugzeug ran müssen. Inklusive "Kenntnisnachweis". Die ehrlichen Leutchen müssen diesen Aufstand machen, weil im Verein und bei Veranstaltungen wird das kontrolliert. Das Schild hilft dann vielleicht gegen "Unfallflucht" wenn so ein Ding mal auf die Autobahn kracht. Aber das hat in den letzten 50 Jahren Modellflug auch keinen interessiert. Um Unfälle gehts also nicht. Weil es geht ja um die Drohnen die angeblich täglich die Flughäfen der Welt unsicher machen. Und natürlich nackte Damsels in distress belästigen. Und was bringt also da ein Schild? Genau nichts. Weil natürlich nicht vorhanden.
Harald W. schrieb: > Den Knast wirst Du für die Urkundenfälschung bekommen. Welche Urkunde? Das nicht weiter als "feuerfeste Metallplakette" beschriebene Namensschild? Mir wird der Kopf gewaschen weil ich natürlich voraussetze, das das Gesetz mit "kein Funk an Bord" den für die Fernsteuerung einer ferngesteuerten Drohne notwendigen Funk selbstverfreilich ausnimmt, aber die nicht weiter beschriebene Petzplakette ist ein Dokument? @Bernd Sperrt ihr den aktuellen Flugplatz eigentlich ab, und besorgt ihr euch im Falle des Kühlturmes oder der Obstwiese mit den Nackerten z.B. eine Erlaubnis des Besitzers? Oder ist letzteres wegen <250g nicht nötig? Was ist wenn ihr jemanden oder jemandes Eigentum crasht mit so einer Taschenfräse?
Jens M. schrieb: > @Bernd > Sperrt ihr den aktuellen Flugplatz eigentlich ab, und besorgt ihr euch > im Falle des Kühlturmes oder der Obstwiese mit den Nackerten z.B. eine > Erlaubnis des Besitzers? Ja. Und absperren ist nicht erforderlich da Spotter vor herannahenden Fußgängern warnen falls man sie nicht selber schon meilenweit vorher sieht. > Was ist wenn ihr jemanden oder jemandes Eigentum crasht mit so einer > Taschenfräse? Versicherung.
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Bernd K. schrieb: > die 15 Meter, wer hat das gemessen? OT: Kann man sowas eigentlich mit einem optischen Entfernungsmesser messen? Oder gibts da zuwenig reflektierende Flächen?
Jens M. schrieb: > Stellt euch doch nicht so dumm an. Es geht hier natürlich um Funktionen > abseits der Steuerung und Telemetrie. Ach so, jetzt kapiert ich das: > Da darf keine Kamera drauf sein, egal ob sie sendet oder speichert. NATÜRLICH gehört eine FPV-Kamera zur Kategorie Steuerung und Telemetrie, da kannst Du jeden fragen der mit Brille fliegt! Jetzt bin ich aber erleichtert, gut daß wir drüber gesprochen haben!
Jens M. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Den Knast wirst Du für die Urkundenfälschung bekommen. > > Welche Urkunde? > Das nicht weiter als "feuerfeste Metallplakette" beschriebene > Namensschild? Nein, nicht ganz. > Mir wird der Kopf gewaschen weil ich natürlich voraussetze, das das > Gesetz mit "kein Funk an Bord" den für die Fernsteuerung einer > ferngesteuerten Drohne notwendigen Funk selbstverfreilich ausnimmt, aber dafür gibt es auch keine ersichtlichen Anhaltspunkte. > die nicht weiter beschriebene Petzplakette ist ein Dokument? > Es mag Dir sonderbar vorkommen, aber wenn Du eine solche Plakette an einem Fluggerät anbringst, dann stellst Du eine Urkunde her. Ob diese Urkunde falsch ist, richtet sich danach, ob der scheinbare Aussteller (der namentlich auf dem Bapperl bezeichnete) Du selbst bist (oder wenigstens jemand, den Du insoweit vertreten darfst). So vernichtest Du zB eine Urkunde, wenn Du ein Kfz-Kennzeichen entstempelst (dogmatisch spannend für den Fall, dass Du es nur vom Fahrzeug abschraubst, aber das führt hier zu weit). Und wenn Du gestohlene Kennzeichen an Deinem Auto anbringst, um während der unversicherten Schwarzfahrten nicht behelligt zu werden, begehst Du ebenfalls eine Urkundenfälschung. Das Ärgerliche ist, dass nahezu jeder, der sich in einer Rechtsordnung bewegt, also quasi jeder Mensch, sich schon allein auf Grund dieses Umstandes für einen juristischen Experten hält, ohne auch nur einen Blick in ein einziges Gesetz zu werfen. Wenn dieselben Leute ähnlich großzügig mit den sogenannten Naturgesetzen umgingen, dann hätten wir deutlich mehr Platz.
Wer definiert denn das das Schildchen eine Urkunde ist? Ich kann in dem Zusammenhang nichts entdecken, vielleicht ist mein Google kaputt... Percy N. schrieb: > So vernichtest Du zB eine Urkunde, wenn Du ein Kfz-Kennzeichen > entstempelst (dogmatisch spannend für den Fall, dass Du es nur vom > Fahrzeug abschraubst, aber das führt hier zu weit). Soweit mir bekannt ist nicht das Kennzeichen an sich sondern der Aufkleber vom Amt die Urkunde. Die "zusammengesetzte Urkunde" entsteht erst, wenn ich ein 1. Kennzeichen mit 2. dem Aufkleber auf 3. das zugehörige KfZ schraube. Solange eins der Dinge niemals vorhanden war (der Stempel z.B.) ist das keine Urkunde. Der Fahrradhalter oder Parkplatz mit dem ungestempelten Kennzeichen ist keine Urkunde weil das Kz nicht offiziell ist. Urkundenfälschung wäre es also, wenn ich dein Kz klaue und damit fahre. Lass ich mir ein LM-AA 0815 drucken ist das Kennzeichemissbrauch, nicht Urkundenfälschung, da es das Kz nie gegeben hat und es nie dem KfZ zugeordnet war. Also keine zusammengesetzte Urkunde. Wie ist das bei Flugzeugen oder Booten? Die sind auch nicht gestempelt, man kauft die (im "Fahrzeugschein" zugewiesenen) Buchstaben als Aufkleber und das wars. Ist der Flieger eine Urkunde? Percy N. schrieb: > dafür gibt es auch keine ersichtlichen Anhaltspunkte. Heißt effektiv, jede Drohne ist illegal, da nicht eine einzige ohne Funk ist? Na dann ist doch alles gut. Flieger sehen, Bullen holen, Piloten in Grund und Boden verklagen, heile Welt. Und jeden Händler kann man auch drankriegen, wegen Beihilfe zu einer Straftat. Ihr habt sie doch nicht alle... Ich bin raus.
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Jens M. schrieb: > jede Drohne ist illegal, da nicht eine einzige ohne Funk > ist? Doch, es gibt Drohnen ohne Funk. Ich hatte als Kind eine Cessna aus Balsaholz mit Gummimotor. Die flog halt immer nur in eine Richtung. Und Papierdrohnen (damals hieß das noch Papierflieger) ham wir auch immer gerne gebaut.
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Jens M. schrieb: > Ihr habt sie doch nicht alle... > Ich bin raus. Die Rechtslage entspricht nicht Deinen Träumen und deshalb haben WIR sie nicht mehr alle? Das ist natürlich auch ein möglicher Standpunkt.
Bernd K. schrieb: > Papierflieger Wäre heute gar nicht mehr erlaubt denn die fliegen vollständig autonom! Aber Drachensteigen (seilgesteuerte Segeldrohne) geht vielleicht noch. jedoch so klein wie die Kameras heutzutage theoretisch sein können wird auch das irgendwann Paranoia in der Nachbarschaft auslösen und dann ist auch dieser Spaß vorbei.
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Tja, das Problenm ist wohl, dass die Technik vieles ermöglicht, was mit der "Erhaltung der Privatsphäre" nicht in Einklang steht. Zudem wird es immer schwieriger den verantwortlichen auszumachen aufgrund der immer besseren Fernsteuerungen und FPV-Systeme. Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich Bedrohnt fühlt, oder?
Markus M. schrieb: > so bleibt doch > eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich > Bedrohnt fühlt, oder? So sehr bedroht fühlt er sich scheinbar auch wieder nicht wenn er scharf drüber nachdenkt. Vielleicht nur ein ganz kleines bisschen.
Bernd K. schrieb: > Aber Drachensteigen (seilgesteuerte Segeldrohne) geht vielleicht noch. Früher gab es ja auch drahtgesteuerte Modellflugzeuge, die immer im Kreis um den Ploten herum flogen.
Markus M. schrieb: > Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch > eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich > Bedrohnt fühlt, oder? Da wären einige Fotos natürlich hilfreich. Am besten welche, auf denen Haus und Modellhubschrauber gleichzeitig zu sehen sind.
Markus M. schrieb: > Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch > eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich > Bedrohnt fühlt, oder? Angeblich hat er das ja und er wurde abgewiesen. Ich würde eher vorschlagen zu verfolgen wo die herkommt und dann mit dem Piloten zu sprechen. Eine "über 80cm Spannweite"-Drohne sollte man doch wohl halbwegs gut verfolgen können. Oder noch besser, dieser Vorschlag: Mike M. schrieb: > 1)Kauf dir eine "Drohne". > 2)Wenn er fliegt, flieg auch und guck wo er landet. > 3a) Geh rüber und beschwer dich > 3b) Geh rüber und freunde dich mit ihm an, weil ihr jetzt Drohnenbuddys > seid
Alex G. schrieb: >> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich >> Bedrohnt fühlt, oder? > Angeblich hat er das ja und er wurde abgewiesen. Dann haben wir ja zumindest indirekt eine neutrale Einschätzung des tatsächlichen (nicht eingebildeten) Sachverhalts aus amtlicher Quelle.
Alex G. schrieb: > Markus M. schrieb: >> Um nun aber mal wieder auf den Ursprungspost zu kommen, so bleibt doch >> eigentlich dem TO nur sich an die Polizei zu wenden, wenn er sich >> Bedrohnt fühlt, oder? > Angeblich hat er das ja und er wurde abgewiesen. > Und ich hatte schon die Möglichkeit erwähnt, das Land zu verklagen. Näheres weiß der freundliche Rechtspfleger veim nächsten Verwaltungsgericht. Der will zunächst noch nicht einmal Geld dafür. > Ich würde eher vorschlagen zu verfolgen wo die herkommt und dann mit dem > Piloten zu sprechen. > Eine "über 80cm Spannweite"-Drohne sollte man doch wohl halbwegs gut > verfolgen können. > > Oder noch besser, dieser Vorschlag: > > Mike M. schrieb: >> 1)Kauf dir eine "Drohne". >> 2)Wenn er fliegt, flieg auch und guck wo er landet. >> 3a) Geh rüber und beschwer dich >> 3b) Geh rüber und freunde dich mit ihm an, weil ihr jetzt Drohnenbuddys >> seid Wer's mag ...
Wobei mir erst jetzt einfällt was der TE mit eventuell Registrierungspflichtig meint bzw. wo er davon was gehört hat. Flüge von Drohnen über 5Kg müssen in der Tat bei einer Behörde angemeldet werden um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wenn ich mich recht erinnere muss man auch genau angeben wo man fliegen wird. Öffentlich ist diese Information höchstwahrscheinlich nicht. Glaube aber der TE überschätzt die Größe etwas und es ist doch eine der >2Kg Klasse (benötigt Drohnen-Führerschein aber keine besondere Anmeldung der Drohne ausser dem Address-Plättchen). Oder gar drunter. Bei 5Kg Drohnen hängt gut sichtbar eine DSLR-artige Kamera an einem Gimball drunter. Sowas hätte der TE garantiert erwähnt. Btw. dies scheint mir eine recht informative Seite zu sein: https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/ Ob das Addressplättchen tatsächlich als Urkunde gilt ist eine interessante Frage.
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Jens M. schrieb: > Wer definiert denn das das Schildchen eine Urkunde ist? > Ich kann in dem Zusammenhang nichts entdecken, vielleicht ist mein > Google kaputt... > Versuche es ausnahmsweise mal mit einem Buch, vorzugsweise einem Kommentar zum StGB. > Percy N. schrieb: >> So vernichtest Du zB eine Urkunde, wenn Du ein Kfz-Kennzeichen >> entstempelst (dogmatisch spannend für den Fall, dass Du es nur vom >> Fahrzeug abschraubst, aber das führt hier zu weit). > > Soweit mir bekannt ist nicht das Kennzeichen an sich sondern der > Aufkleber vom Amt die Urkunde. > Die "zusammengesetzte Urkunde" entsteht erst, wenn ich ein 1. > Kennzeichen mit 2. dem Aufkleber auf 3. das zugehörige KfZ schraube. Ja, was darf's denn nun sein? Dass Du Dir gerade selbst widersprichst, fällt Dir aber schon auf, gell? > Solange eins der Dinge niemals vorhanden war (der Stempel z.B.) ist das > keine Urkunde. > Der Fahrradhalter oder Parkplatz mit dem ungestempelten Kennzeichen ist > keine Urkunde weil das Kz nicht offiziell ist. Aber ja doch, sofern eibe Gedankenerklärung (zB "Hier darf nurxdas Fz mit dem amtl Kz xx-yy 999 abgestelkt werden") verkörpert wird und ein Urheber der Erklärung erkennbar ist (zB der Stellplatzmieter ...). > Urkundenfälschung wäre es also, wenn ich dein Kz klaue und damit fahre. > Lass ich mir ein LM-AA 0815 drucken ist das Kennzeichemissbrauch, nicht > Urkundenfälschung, da es das Kz nie gegeben hat und es nie dem KfZ > zugeordnet war. Also keine zusammengesetzte Urkunde. Falls Du auch die Plakette ("Stempel") draufpappst, entsteht sehr wohl eine falsche Urkunde. Lerne unterscheiden zwischen falschen Urkunden und schriftlichen Lügen! > > Wie ist das bei Flugzeugen oder Booten? Die sind auch nicht gestempelt, > man kauft die (im "Fahrzeugschein" zugewiesenen) Buchstaben als > Aufkleber und das wars. > Ist der Flieger eine Urkunde? > Wenn Du ein Schild daran befestigt, dass Angela Merkel, Bundeskanzleramt, Berlin, als Halter ausweist, entsteht eine Urkunde, die Frau Merkel als Ausstellerin vorgibt. Falls das ohne oder gar gegen den Willen unserer Angie passiert, ist due Urkunde falsch. > Percy N. schrieb: >> dafür gibt es auch keine ersichtlichen Anhaltspunkte. > > Heißt effektiv, jede Drohne ist illegal, da nicht eine einzige ohne Funk > ist? > Na dann ist doch alles gut. > Flieger sehen, Bullen holen, Piloten in Grund und Boden verklagen, heile > Welt. > Und jeden Händler kann man auch drankriegen, wegen Beihilfe zu einer > Straftat. > > Ihr habt sie doch nicht alle... Das erzähle lieber dem BMVI. Was insoweit im Gesetz steht, habe ich btw nicht überprüft, ich beziehe mich hier ausschließlich auf die Darstellung des BMVI in dem oben verlinkten Text. > Ich bin raus. Pass auf, wo Du hintrittst beim Fußaufstampfen ;-)
Alex G. schrieb: > > Ob das Addressplättchen tatsächlich als Urkunde gilt ist eine > interessante Frage. Zusammen mit dem Fluggerät ist es eine zusammengesetzte Urkunde.
Bernd K. schrieb: > Glaubst Du ich hab Bock das zu sehen? Glaubst Du irgendwer will das > sehen? Du nicht, das ist OK. Aber es gibt auch einen Markt für die Upskirt-Bildchen und da sieht man mit Glück gerade mal ein Blümchenhöschen und selbst wenn das vergessen wurde gibt's nicht viel zu sehen was man nicht wesentlich detailierter innerhalb 20 Sekunden im Inet findet... Von daher vermute ich das es auch einen Markt für Drohnen-Spanner-Filmchen gibt. > Pr0n mit 5 Pixel großen Hauptdarstellern in nem 120° FOV > Weitwinkel? Wäre ja auch völlig unmöglich eine andere Kamera ranzubasteln, verstehe...
Bernd T. schrieb: > Von daher vermute ich das es auch einen Markt für > Drohnen-Spanner-Filmchen gibt. Wenn Du eins findest dann sag Bescheid. Allein aufgrund der Lärmentwicklung sind die für so einen Zweck das mit weitem Abstand ungeeignetste Instrument. Es findet offensichtlich nichts derartiges statt, sonst hätte man schon längst davon gehört. Alles was man hört ist "könnte vielleicht" und genährt wird diese Spekulation von viel irregeleiteter Phantasie. Und warum die Leute immer als erstes auf solche abstruse Ideen kommen wenn sie einen Modellhubschrauber sehen und nicht auf die naheliegende (jemand spielt ganz harmlos mit seinem Technikspielzeug) will ich gar nicht wissen.
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Percy N. schrieb: > Alex G. schrieb: > >> >> Ob das Addressplättchen tatsächlich als Urkunde gilt ist eine >> interessante Frage. > > Zusammen mit dem Fluggerät ist es eine zusammengesetzte Urkunde. Man darf sich wirklich selbst eine Urkunde ausstellen? Kennst du da zufällig noch ein anderes Beispiel ausser der Drohne? Denn so laienhaft hätte ich gedacht eine Urkunde muss von jemandem zuständigen "bekundet" werden. In aller Regel ist das doch so. Sowohl beim KFZ als auch z.B. bei der Abschlussurkunde einer Ausbildungsstätte und bei allen amtlichen Urkunden sowieso.
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Alex G. schrieb: > Man darf sich wirklich selbst eine Urkunde ausstellen? Hast Du noch nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten? > Kennst du da zufällig noch ein anderes Beispiel ausser der Drohne? Was hast Du denn bisher so alles unterschrieben? - Mietvertrag - Arbeitsvertrag - Immatrikulationsantrag - Steuererklärung Warst Du schon einmal in einer Kneipe ein paar Bierchen trinken? Hat der Kellner immer sofort kassiert oder hat er Striche auf Deinem Bierdeckel gemacht? > Denn so laienhaft hätte ich gedacht eine Urkunde muss von jemandem > zuständigen "bekundet" werden. In aller Regel ist das doch so. Du meinst "Beurkundungen". Beurkundet werden Urkunden, die wegen besonderer Vertrauenswürdigkeit öffentlichen Glauben genießen; diese werden von speziellen Urkundsbeamten beurkundet, zB im Grundbuchamt oder Nachlassgericht. Auch Notare können manche dieser Urkunden beurkunden. Davon zu unterscheiden sind privatschriftliche Urkunden; diese werden von ihren jeweiligen Ausstellern "errichtet". > Sowohl > beim KFZ als auch z.B. bei der Abschlussurkunde einer Ausbildungsstätte > und bei allen amtlichen Urkunden sowieso. Das ist eine Frage der Zuständigkeit. Teilweise geht es recht kompliziert zu; so wird zB der Haftbefehl vom Richter unterzeichnet, aber der Urkundsbeamte muss auch mitwirken, insbesondere dzrch Beidrücken des Siegels (in den letzten Jahrzehnten wird das Geschäftsstellenpersonal bei den Gerichten aus Kostengründen immer weiter ausgedünnt und con Aufgaben entbunden, was der Rechtskultur überhaupt nicht bekommt). Letztlich ist eine Urkunde "eine verkörperte Gedankenerklärung, die einen Aussteller erkennen lässt". Ob das zb bei einem mit Initialen versehenen, in die Rinde eines Baumes geschnitzten Herzens der Falk ist, unterliegt der Beurteilung im Einzelfall (geschäftstüchtige Zeitgenossen sind inzwischen auf gravierte Vorhängeschlösser gekomnen. Seis drum.) Vieles hiervon - und auch weiteres - steht übrigens auch in der Wikipedia ...
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