Hallo. Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit dem Auto pendeln. Monatlich macht es ca. 250 Euro. Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück? Hier gibt es bestimmt Menschen die damit schon echte Erfahrungen gemacht haben.
Du kannst pauschal 30 Cent pro km einfache Fahrt bei der Steuererklärung geltend machen. Sollten sich die tatsächlichen Kosten höher belaufen (Wartung, Fähre, Maut etc.) kannst du diese Kosten mit Nachweis einbringen. Jeder Steuerberater oder Programm wird dich auf diese Option hinweisen. Alles halb so wild.
Geld zurück bekommen wäre schön. Du kannst für den einfachen Weg die Kilometerpauschale ansetzen und diese am Ende des Jahres gegen die Einnahmen rechnen. Aber frag einen Steuerberater, das ist Ihr Job...
Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen!
The Cheese of truth sagt "Nej!" ;-) Von dem Finanzamt bekommt man GRUNDSÄTZLICH kein Geld zurück sonder nur zuviel gezahlte Steuern... Aber Du kannst gegebenenfalls Deine Steuerlast mindern. Das soll heißen, daß Du unter bestimmten Voraussetzungen Dein zu versteuerndes Einkommen um den Betrag verringern kannst, und hierduch in Summe etwas weniger Steuern zahlst. Solltest Du tatsächlich ein Finanzamt finden, welches Dir am Jahresende 12x250€ cash auf Kralle zurückgibt, dann melde Dich bitte hier noch einmal. Darauf warten alle Berufspendler.... ;-)
joerjen schrieb: > Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du > kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen! OK. Wenn ich das richtig verstanden habe, nehmen wir an ich bekomme 5000 Brutto/Monat. Davon sind ca. 850 € Lohnsteuer. Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme zurück bekommen? Richtig?
Böser K. schrieb: > Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit > dem Auto pendeln. Monatlich macht es ca. 250 Euro. > > Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück? Was, bitteschön soll Absteuerung sein?! Und rechnen mir mal 50km * 22 macht 1100 km, bei 6l Benzin auf 100 km und 1.50€ auf den Liter also 99€ und nicht 250€. Steuerpauschale sind 30 cent auf 1 km einfach also Erlass der steuerschuld um 165€. So pi mal daumen sagt man 3€ Erlass steuer macht 1€ mehr in der Tasche, also ca. 55€. Du musst also einen Kollegen mitnehmen und Benzinkosten teilen, damit du quasi umsonst aka auf Kosten der anderen Steuerzahler tanken kannst. https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
Nicht den eigenen Spitzensteuersatz vergessen. Bei uns liegt das Auto mit allen kosten etwa bei 36 Cent je km (Reperaturen Abschreibung, Wartung TÜV, Versicherung, ...). Das heißt bei angenommen 15 km einfache Fahrt: 2*15*0,36€=10,80 € je Fahrt. Von der Steuer zurück gibt es: 15*0,3€*0,35(Spitzensteuersatz)=1,575€ -> Frau arbeitet aktuell nicht und Kinder vorhanden, daher der niedrige Spitzensteuersatz. Final lässt sich festhalten, dass Fahrrad kostet mich durch zusätzliche Nahrungsmittelaufnahme und seine kleinen Reperaturen schon so viel wie ich von der Steuer wiederbekomme. Final muss ich noch sagen, Richtig so!
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> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme > zurück bekommen? Richtig? Nein. Das zu versteuernde Einkommen sinkt um 250 auf 4750. Das bedeutet, selbst beim Spitzensteuersatz von 42% "erhält" man nur 105 Euro.
Böser K. schrieb: > Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme > zurück bekommen? Richtig? Nein! Begründung: wurde gelöscht
Böser K. schrieb: > Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme > zurück bekommen? Richtig? Schwer zu sagen wieviel du genau zurückkriegst, aber 250€/Monat werdens nicht sein. Wenn du 50km einfache Fahrt hast kannst du dein zu versteuerndes Einkommen um 0,30€ . 50 . 250 = 3750€ drücken. (Angenommen du arbeitest 250 Tage im Jahr). Das heißt aber nicht dass du 3750€ zurückkriegst sondern dass du besteuert wirst als hättest du anstatt 60000€ nur 56250€ verdient. Wie sich das genau auf deine Rückerstattung auswirkt hängt noch an weiteren individuellen Faktoren. Pi mal Daumen würd ich so mit 1000-1500€ rechnen.
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Ok Leute, Danke. Ich habe es verstanden. PS. Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag
Böser K. schrieb: > Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag Du darfst nur die einfache Strecke angeben.
Böser K. schrieb: > Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag Dann schreibt man richtig: ... werde ca. 50 km hin und 50 km zurück ... pendeln. Die entfernungspauschale wird auf die einfache Entfernung angesetzt. Zur ermittlung der entfernung nimmt das Finanzamt die Strassenverbindung an. Wenn du also statt mit dem Auto 50km Kurven gurkst Dich direkt mit dem Heli 25 km transportiern lässt, werden trotzdem 50 km angesetzt. Ebenso wenn du 75 km ÖPNV unterwegs wärest. https://www.steuern.de/entfernungspauschale.html
Kindergärtner schrieb: > Böser K. schrieb: >> Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag > > Dann schreibt man richtig: > ... werde ca. 50 km hin und 50 km zurück ... pendeln. > > Die entfernungspauschale wird auf die einfache Entfernung angesetzt. Zur > ermittlung der entfernung nimmt das Finanzamt die Strassenverbindung an. > Wenn du also statt mit dem Auto 50km Kurven gurkst Dich direkt mit dem > Heli 25 km transportiern lässt, werden trotzdem 50 km angesetzt. Ebenso > wenn du 75 km ÖPNV unterwegs wärest. > > https://www.steuern.de/entfernungspauschale.html Radio Eriw** sagt. Im Prinzip stimmt es. Es kommt aber auch darauf an, was als erste Tätigkeitsstätte gilt. Für Projekteinsätze können ggf. Fahrtkosten wie bei einer Dienstreise angesetzt werden. Aber traurig ist sowieso, dass man nur max. sein Spritgeld zurückbekommt (beim Gasauto kann es klappen). Der Verschleiß ist wieder privat zu bezahlen. Wann ist denn die Kilometerpauschale das letzte Mal erhöht worden? 1998 noch unterm Kohl???
Beitrag #5953275 wurde von einem Moderator gelöscht.
Böser K. schrieb: > joerjen schrieb: >> Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du >> kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen! > > OK. Wenn ich das richtig verstanden habe, nehmen wir an ich bekomme 5000 > Brutto/Monat. Davon sind ca. 850 € > Lohnsteuer. > > > Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme > zurück bekommen? Richtig? Nein. Natürlich nicht. Alles was "von der Steuer abgesetzt" werden kann, vermindert dein zu versteuerndes Einkommen, du zahlst dann also weniger Steuern - und genau die Differenz bekommst du heraus. Bei deinen Zahlen hättest du eine Steuerquote von 17%. Pro km einfache Strecke (also nix hin+her) kannst du 0,30€ steuerlich absetzen, also geltend machen. Bei 50km Entfernung wären das 15€ pro Arbeitstag. Davon bekommst du 17% zurück - also 2,55€ pro Arbeitstag (das ist jetzt ne Überschlagsrechnung). Pro Arbeitstag deshalb, weil du in deiner Steuererklärung natürlich nicht nur die einfache Entfernung, sondern auch die Anzahl der Arbeitstage (also richtige Arbeitstage, Urlaub und Krankheit zählen nicht dazu) angeben musst. Bei der Entfernungsangabe prüft das FA ggf. auf Plausibilität. Der Vollständigkeit halber: Die Entfernung kann nicht unendlich groß werden und andererseits bekommst du nichts wieder, wenn du in Summe übers Jahr unter dem Pauschbetrag kommst (ca. vierfuffzig, pro Tag, bzw. 15km Entfernung, wenn man mal 220 Arbeitstage ansetzt). Zahlenangaben aus dem Gedächtnis (daher ohne Gewähr). Ich mach meine Steuererklärung mit Elster, dort drin kann man verschiedene Fälle durchspielen, ausserdem gibts etliches an Hilfestellung. btw: Sag bloß, das ist dir alles neu? Warum weiß man sowas nicht? Man muss doch fit sein in Gelddingen? Man muss doch wenigstens eine kleine Ahnung davon haben wie Steuern funktionieren... Noch nie war es so einfach wie heute, sich im Netz zu informieren. Warum tut man das nicht? Was ist daran so kompliziert? btw2: Mir müsste ein Fuss fehlen, jeden Tag 100km im Auto zubringen zu müssen. Mann! Das ist deine Lebenszeit - und Lebenszeit ist eines der wenigen unersetzbaren dinge. Wenn weg dann weg. Es ist ein jugendlicher Trugschluß, dass man unendlich viel Zeit hat und dass das Leben unendlich währt. Aber jeder wie er mag.
Danilo schrieb: > Wann ist denn die Kilometerpauschale das letzte Mal erhöht worden? 1998 > noch unterm Kohl??? https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale#Entwicklung_der_Pauschale
Danilo schrieb: > Aber traurig ist sowieso, dass man nur max. sein Spritgeld zurückbekommt > (beim Gasauto kann es klappen). Der Verschleiß ist wieder privat zu > bezahlen. Das wäre ja auch noch schöner, wenn diese blödsinnige Kutscherei noch stärker subventioniert würde. yfasfaasdg
Le X. schrieb: > > Wenn du 50km einfache Fahrt hast kannst du dein zu versteuerndes > Einkommen um 0,30€ . 50 . 250 = 3750€ drücken. (Angenommen du arbeitest > 250 Tage im Jahr). Er wird kaum 250 Tage im Jahr arbeiten. Da geht der Urlaub und Kankheitstage ab - und natürlich zählen nur die Tage, an denen er wirklich fährt, also dann auch noch abzgl. Homeoffice-Tage. Man weckt schlafende Hunde beim FA, wenn man in seiner Steuererklärung bei der Anzahl der Arbeitstage allzu großzügig rechnet. Und das muss ja nicht sein.
Rechnen wir mal mit 40 Cent, einem Steuersatz von 42% und 230 Arbeitstagen ... -> jeder zusätzliche km (einfache) Arbeitsweg kostet dann im Jahr gerundet 155,- €. -> Eine Gehaltserhöhung von 5000,- € Jahresbrutto durch Jobwechsel würden bei zusätzlichen 32 km Wegstrecke quasi komplett weggefressen. Deshalb wechsel ich im Januar den Job! 8 km weniger, 35h statt 40h und etwas mehr als 1000,- € Brutto weniger -> Ich habe am Ende genau das gleiche Geld in der Tasche bei 12,5% weniger Arbeitszeit :D
svensson schrieb: >> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme >> zurück bekommen? Richtig? > > Nein. Das zu versteuernde Einkommen sinkt um 250 auf 4750. Das bedeutet, > selbst beim Spitzensteuersatz von 42% "erhält" man nur 105 Euro. Seit wann sind denn die Spritkosten für den Arbeitsweg eines abhängig Beschäftigten absetzbar? So ein Quatsch.
MeierKurt schrieb: > Seit wann sind denn die Spritkosten für den Arbeitsweg eines abhängig > Beschäftigten absetzbar? So ein Quatsch. Selig sind die geistig Armen, den ihrer ist das Himmelreich .. Mt5,3
Kindergärtner schrieb: > Böser K. schrieb: >> Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit >> dem Auto pendeln. Monatlich macht es ca. 250 Euro. >> >> Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück? > > Was, bitteschön soll Absteuerung sein?! > > Und rechnen mir mal 50km * 22 macht 1100 km, bei 6l Benzin auf 100 km > und 1.50€ auf den Liter also 99€ und nicht 250€. > > Steuerpauschale sind 30 cent auf 1 km einfach also Erlass der > steuerschuld um 165€. So pi mal daumen sagt man 3€ Erlass steuer macht Das ist doch Unsinn. Erstmal ist "Steuerschuld" die Steuer, die zu zahlen ist. Die Höhe der Steuer (oder Steuerschuld) berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Von der zu zahlenden Steuer wird NIEMALS etwas abgezogen, sondern immer von den zu versteuernden Einkommen. Das ist doch nicht wirklich schwer - und war schon immer so. Also: geringeres zu versteuerndes Einkommen heißt, du musst auch weniger Steuern dafür zahlen. Da du aber bereits (via Lohnsteuerabzug) für den vollen Betrag des zu versteuernden Einkommens im Jahresverlauf Steuern entrichtet hast, bekommst du die zu viel gezahlten Steueren erstattet. Natürlich nur, wenn du eine Steuererklärung abgegeben hast.
Böser K. schrieb: > Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit > dem Auto pendeln. Monatlich macht es ca. 250 Euro. > Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück? Nein, natürlich nicht. Erstens gibt es keine Absteuerung (ausser vielleicht in Österreich, von dem du aber NATRLICH nichts schreibst), zweitens wird sich der Staat hüten dir irgendwelches Geld zu zahlen - der will nur Geld, Benzinsteuern. Das einzige, was die Einkommensteuererklörung bringt, ist daß du die 250 EUR die du von deinem Arbeitgeber erhältst aber direkt wieder ausgeben musst um überhaupt zum viel zu weit entfernten Arbeitsplatz (wie wäre home office?) zu kommen, wenistens nicht noch mit deinen (wasauchimmer, sagen wir 30%) EKSt besteuert wird. Sonst müsste dir dein Arbeitgeber nämlich 375 EUR zahlen damit du für 250 EUR zu ihm fahren kannst. Mein Tip: Verlange mindestens 1000 EUR mehr, denn ein Auto kostet nicht nur Benzin, es wird vor allem teuer wenn es kaputt geht.
joerjen schrieb: > Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du > kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen! Niemanden ist mit solchen Unsinn geholfen. "Ausgaben gegen gezahlte Steuern setzen" - was ist das denn für blödsinniger Kauderwelsch. Kann man nicht einfach mal die Finger still halten, wenn nur eine ganz vage Ahnung von der Materie hat? Kann man sich nicht vorher wenigstens ein bisschen belesen, wenn man den Zwang zum Posten nicht wirderstehen kann?
MaWin schrieb: > dem du aber NATRLICH nichts schreibst), zweitens wird sich der Staat > hüten dir irgendwelches Geld zu zahlen - der will nur Geld, > Benzinsteuern. > Warum nicht den korrekten Begriff Mineralölsteuern verwenden? Außerdem fällt noch Mehrwertsteuer an. > > Sonst müsste dir dein Arbeitgeber nämlich 375 EUR zahlen damit du für > 250 EUR zu ihm fahren kannst. > Auf welcher Grundlage? Wieso muß der AG Werbungskosten (darunter fallen Wegekosten) des AN übernehmen müssen? Es ist eine rein private Angelegenheit des AN, wie er zu dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort kommt. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der km-Pauschale halt nur ein kleines Einsehen, was aber nicht weit genug reicht, die gezahlten Mineralölsteuern wieder heraus zu bekommen. > Mein Tip: Verlange mindestens 1000 EUR mehr, denn ein Auto kostet nicht > nur Benzin, es wird vor allem teuer wenn es kaputt geht. Nimm gleich einen Firmenwagen. Aber Vorsicht, persönlicher Firmenwagen mit privater Nutzung muss natürlich versteuert werden (geldwerter Vorteil). Mein Tipp: Versuche den Arbeitsweg zu verkürzen. Mit 50km biste zwei Stunden am Tag unterwegs. Das sind ca. 460h im Jahr - 2,7 Wochen Lebenszeit.
Böser K. schrieb: > Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme > zurück bekommen? Richtig? Google kaputt? https://www.arbeitsrechte.de/fahrtkostenerstattung-arbeitnehmer/ Mehr, als 30 Cent gibt es nur bei Bahnfahrten, egal wir teuer es wirklich war. Man kann nicht wie oben behauptet, auch mehr zurückholen, wenn das Auto mehr gekostet hat, weil es eine ENTFERNUNGSPAUSCHALE ist. Du darst also auch Fliegen oder mit dem Rad fahren. Regelmäßig hat mein FA 225 Tage akzeptiert. Ich war aber nie über dem Höchstsatz von 4k im Jahr.
Je nachdem ist die guenstigste Loesung : Denn guenstigsten Wagen kaufen und vor dem Haus kostenfrei stehenlassen. Und mit dem Bus zur Arbeit gehen. Du musst allerdings gegenueber dem Steueramt begruenden koennen, weshalb du mit dem Auto gehen musst. zB Arbeitszeiten ausserhalb des oeffentlichen Verkehr. zBbis nach Mitternacht. Falls das nicht klappt wird nur der Bus pauschal verguetet. Bei uns muss das Auto mehr als 2 Stunden Fahrzeit schneller sein, wie der oeffentliche Verkehr.
MeierKurt schrieb: > Warum nicht den korrekten Begriff Mineralölsteuern verwenden? Die Dinger heißen seit 2006 "Energiesteuer". https://de.wikipedia.org/wiki/Energiesteuergesetz_(Deutschland)
Böser K. schrieb: > Absteuerung Um die nicht ganz unwesentliche Frage zu wiederholen: welches Land? In D gibt es "Absteuer zum Ende des Jahres" nicht. Wenns trotzdem D ist, dann wirst du durch den im Folgejahr erfolgenden Steuerjahresausgleich irgendwas zwischen gar nichts (wenn du gar keine Steuer zahlst) und ca. 1500.- Euro (30 cent je Entfernungskilometer/ Tag, zusätzliche höhere Werbunsgkosten als die Pauschale, bei maximalem Grenzsteuersatz von 42%) zurückbekommen. Your milage may vary... Oliver
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Bonzo N. schrieb: > Je nachdem ist die guenstigste Loesung : Denn guenstigsten Wagen kaufen > und vor dem Haus kostenfrei stehenlassen. Und mit dem Bus zur Arbeit > gehen. Du musst allerdings gegenueber dem Steueramt begruenden koennen, > weshalb du mit dem Auto gehen musst. zB Arbeitszeiten ausserhalb des > oeffentlichen Verkehr. zBbis nach Mitternacht. Falls das nicht klappt > wird nur der Bus pauschal verguetet. Bei uns muss das Auto mehr als 2 > Stunden Fahrzeit schneller sein, wie der oeffentliche Verkehr. Was soll das denn??? Wir haben Entfernungspauschale. Egal ob Bus oder Bahn. Wenn man die in Anspruch nimmt, ist fertig. Kann sein, dass man die Bahn in Abzug bringen kann und sollte, wenn das teuer ist und es nicht anders geht. Dann wird man aber eher die Bahn oder den Bus begründen müssen. Flugreisen kann man z.B. nicht begründen, es sei denn Inseln oder Ausland, wenn man dort keine Zweitwohnung hat. In der Regel macht aber auch das keinen Sinn, weil die 30 Cent lukrativer sind. Ich hatte mal ein Dienstverhältnis im Ausland: Mehrere Monate lang immer 30 Cent für die wöchentliche Anfahrt und Rückfahrt gerechnet (650km x 2 x 0,30) = 400,- die Woche. Der Flug war da mit drin, da billiger.
Maxe schrieb: > MeierKurt schrieb: >> Warum nicht den korrekten Begriff Mineralölsteuern verwenden? > Die Dinger heißen seit 2006 "Energiesteuer". > > https://de.wikipedia.org/wiki/Energiesteuergesetz_(Deutschland) Aber erst seit 2006. Also praktisch gestern. Oha, guck an: so schnell vergeht die Zeit. Danke für den Hinweis. "Energiesteuer" klingt doof (ok, der Name sieht wieder aus wie so eine meinungsmanipulierende Framingkiste aus Politik und Gesellschaft), vielleicht war das der Grund, dass ich den Begriff bisher ausgeblendet und nicht ernst genaommen habe.
Böser K. schrieb: > Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück > mit dem Auto pendeln. Monatlich macht es ca. 250 Euro. 50km einfache Strecke macht ca 220x 50km =11000km einfache Strecke zur Arbeit/Jahr Du kannst bei einem Job (keien Zeitarbeit) um 3.300€ dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Was das bringt - siehe Brutto netto Rechner.
Böser K. schrieb: > Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit > dem Auto pendeln Normalerweise ziehen Leute um, damit sie weniger pendeln müssen und nicht mehr. Du solltest also schon gewichtige Gründe haben, und dir sicher sein, dass es das wert ist! Sofern es nur ein paar Kröten mehr sind im Bruttojahresgehalt, dann überlege dir das noch mal genau, die Rechnung kann nämlich am Ende nach hinten los gehen. Also gehe in dich und denk nochmal nach; für mich persönlich hören sich 50 km einfache Strecke schon recht grenzwertig an, wobei es da natürlich auch noch auf das Streckenprofil und die benötigte Fahrzeit zu den verkehrstechnischen Stoßzeiten ankommt.
Marek N. schrieb: > geltend machen Was ja nicht heisst, dass man 30ct zurück bekommt, auch für ihn hier: Oli schrieb: > Mehr, als 30 Cent gibt es nur bei Bahnfahrten, egal wir teuer es > wirklich war. Man kann nicht wie oben behauptet, auch mehr zurückholen Es werden nur auf die 30ct keine Steuern verlangt.... Verdienen musst du das Geld schon selber.
Dr.Who schrieb: > Böser K. schrieb: > Absteuerung > > Wird wohl eher als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet. Ne das ist so ein Kirchending aus Bayern. Hat 2016 den Zehnt abgelöst da dieser nicht mehr zeitgemäß war. Der Süden ist da noch etwas speziell.
Beitrag #5954423 wurde von einem Moderator gelöscht.
Schüler schrieb im Beitrag #5954423: > Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des > Girokontos Steuern zahlen? > Wie heißt diese Steuer? Hat die Bank das direkt ans Finanzamt überwiesen > als Quellensteuer? Du meinst die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer. Ja, die wird auch auf Zinsen fällig, sofern du bei deiner Bank keinen Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Dir allein steht nämlich ein Freibetrag von 801 € an Kapitalerträgen pro Jahr zu. Wenn du darunter bleibst, musst du keine Steuer auf Kapitalerträge zahlen.
Ingenieur schrieb: > Du meinst die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer. Ach ja, der Solidaritätszuschlag wird aktuell auch noch fällig, sowie ggf. Kirchensteuer.
Schüler schrieb im Beitrag #5954423: > Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des > Girokontos Steuern zahlen? Ja. Seit 2009 als Kapitalertragssteuer, davor mit dem persönlichen Steuersatz. > Wie heißt diese Steuer? Hat die Bank das direkt ans Finanzamt überwiesen > als Quellensteuer? Seit 2009 bei deutschen Banken im Normalfall ja, ausländische Banken evtl. nicht. Vor 2009 haben deutsche Banken laut meiner google-Suche meist 30% an das Finanzamt abgeführt, "der Rest" kam mit der Einkommenssteuererklärung. MfG, Arno
MeierKurt schrieb: > Seit wann sind denn die Spritkosten für den Arbeitsweg eines abhängig > Beschäftigten absetzbar? So ein Quatsch. Nicht nur die Sprit-Kosten, sondern alle Kosten die bedingt durch die Sklaven-Tätigkeit anfallen .. wissen nur die Wenigsten, funktioniert ähnlich wie bei gewerblichen UN, und macht noch mehr Arbeit mit Nachweisführung ...
Niemand schrieb: > Nicht nur die Sprit-Kosten, Für den Weg zur regelmässigen Arbeitsstätte nicht. Schüler schrieb im Beitrag #5954423: > Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des > Girokontos Steuern zahlen? Das musste man, und muß man noch immer. Oliver
Oliver S. schrieb: > Schüler schrieb: >> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des >> Girokontos Steuern zahlen? > > Das musste man, und muß man noch immer. Wie ist das dann bei negativ Zinsen?
Udo S. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Schüler schrieb: >>> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des >>> Girokontos Steuern zahlen? >> >> Das musste man, und muß man noch immer. > > Wie ist das dann bei negativ Zinsen? Erstattet das FA natürlich zurück. Genau so wie bei negativen Gewinnen ;-) Ist doch wohl klar. Stell dir vor das FA würde Steuern auf Gewinne abgreifen und dir dann bei Verlusten nichts erstatten. Wär ja unverschämt oder?
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Wenn ich viel Einkommensteuer zahle, dann habe ich auch hohe Einnahmen, also bleibt für mich netto auch noch viel übrig (auf jeden Fall mehr als wenn ich weniger zahle). So gesehen zahle ich gerne viel Einkommensteuer. :-)
Niemand schrieb: > Nicht nur die Sprit-Kosten, sondern alle Kosten die bedingt durch die > Sklaven-Tätigkeit anfallen .. wissen nur die Wenigsten, funktioniert > ähnlich wie bei gewerblichen UN, und macht noch mehr Arbeit mit > Nachweisführung ... Wo hast du denn das her? Nur Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit können als "Aussergewöhnliche" abgesetzt werden und auch da meckert das FA. >Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet? Im Prinzip ja, weil die Benzinkosten erheblich geringer sind, als die 30 Cent. Die eigentliche Frage aber wäre: "Werden bei der Absteuerung alle Kosten erstattet?" und diese Antwort lautet meistens Nein, denn die "Erstattung" beläuft sich ja maximal auf knapp die Hälfte der 30 Cent und da ist wenig Raum. Nur bei sehr billigen Autos unter 20.000 und mindestens 10km Fahrleistung privat lohnt ein Auto man kriegt von der Steuer wenigstens die Hälfte zurück. Anbei eine Kalkulation für ein billiges und teures Auto mit entspreuchenden Folgekosten bei nur 5000km Privater Nutzung, einmal kurzer Berufsweg mit 5000km und einmal langer mit 15000km.
Wenn ich 50% und 75% Anteile zusammenzähle, dann kommt aber mehr als 100% heraus. Könnte sein, daß das FA sich da aber kaputt lacht...
Ingenieur schrieb: > Wenn ich viel Einkommensteuer zahle, dann habe ich auch hohe Einnahmen, oder du hast studiert und dein Einkommen konzentriert sich auch weniger Jahre, was dann schlimm ist, wenn du mit 50 nicht mehr gefragt bist und beim Amt landest. Ein Bekannter war IT-Ingenieur, hat bis Mitte 50 gearbeitet, zum Schluss 130.000 Euro jährlich bekommen, astronomische Steuern, dann mehrere Jahre arbeitslos, später beim Zeitarbeiter etwas gejobbt und dann mit 63 in die Rente. Der hat im Vergleich fast 40% mehr an Steuern gezahlt, wie jemand, der dasselbe ohne Studium über 45 Jahre eingenommen hat. Schon, wenn du als Studierter normal arbeitest und mit 27 in den Job gekommen bist, rennst du bis mindestens 40 einem normalen Lehrling hinterher. Auch gut verdienende Ingenieure laufen ihren nichtstudierten Technikerkollegen bis zum Alter von 45 Jahren und darüber hinaus hinterher. Das hat sehr viel mit der Steuerprogression zu tun.
svensson schrieb: > Wenn ich 50% und 75% Anteile zusammenzähle, Da lacht eher dein Mathelehrer, weil das zwei unterschiedliche Rechnungen sind: 1: private km + berufliche = 5000 + 5000 -> 50% Rechnung 2: private km + berufliche = 5000 + 15000 -> 75% Rechnung
Oli schrieb: > oder du hast studiert und dein Einkommen konzentriert sich auch weniger > Jahre, was dann schlimm ist, wenn du mit 50 nicht mehr gefragt bist und > beim Amt landest. Bis dahin sollte man eh seine Schäfchen im Trockenen haben, bis Mitte 50 ist das als Gutverdiener auch realistisch. Oli schrieb: > Schon, wenn du als Studierter normal arbeitest und mit 27 in den Job > gekommen bist, rennst du bis mindestens 40 einem normalen Lehrling > hinterher. Deiner Milchmädchenrechnung nach, aber das ist ja auch klar, wenn man lächerliche 36k zum Berufseinstieg mit 27 Jahren annimmt und so weiter.
Oli schrieb: > Auch gut verdienende Ingenieure laufen ihren nichtstudierten > Technikerkollegen bis zum Alter von 45 Jahren und darüber hinaus > hinterher. Nur was die gesetzliche Rente anbelangt. Und auch dort nur vielleicht. Aber der Ing hat viel mehr Möglichkeiten selbst noch vorzusorgen.
Oli schrieb: > 1: private km + berufliche = 5000 + 5000 -> 50% Rechnung > 2: private km + berufliche = 5000 + 15000 -> 75% Rechnung Dann baue Deine Rechnung doch so auf, daß sie sofort verständlich ist. ;-) Der Mathelehrer sagt: Was ich nicht sofort nachvollziehen kann, wird als falsch gewertet...
MeierKurt schrieb: > joerjen schrieb: >> Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du >> kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen! > > Niemanden ist mit solchen Unsinn geholfen. > "Ausgaben gegen gezahlte Steuern setzen" - was ist das denn für > blödsinniger Kauderwelsch. > Kann man nicht einfach mal die Finger still halten, wenn nur eine ganz > vage Ahnung von der Materie hat? > Kann man sich nicht vorher wenigstens ein bisschen belesen, wenn man den > Zwang zum Posten nicht wirderstehen kann? ...Du hast natürlich recht. Es war evtl. doof formuliert...!
Böser K. schrieb: > und werde ca. 50 km hin und zurück mit > dem Auto pendeln. Monatlich macht es ca. 250 Euro. mal gerechnet: 250 EUR pro Monat an Kraftstoff. bei derzeit ca. 1.40 EUR pro Liter Super-Benzin kann man sich also 180 Liter kaufen von 250 EUR. bei einem Verbrauch von 6 Liter/100 Km käme man also 3000 Km im Monat weit. bei großzügig 240 Arbeitstagen im Jahr (oder 20 Arbeitstagen im Monat) komme ich auf eine monatliche Strecke von (50+50=100)* 20 = 2000 Km Strecke, die jeden Monat gefahren wird. Bei einem 6-Liter-Auto bräuchte man also 120 Liter Benzin pro Monat. Nun passen 3000 Km gegenüber 2000 Km nicht zusammen. --> Damit die Rechnung "aufgeht, müsste folgendes gelten: a) entweder man fährt die 100 Km pro Tag, aber das Auto schluckt 9 Liter anstelle von 6 Liter (dann sollte man über einen Fahrzeugwechsel nachdenken) b) oder man fährt die 100 Km pro Tag, und das Auto schluckt 6 Liter, aber der notwendige Kraftstoff kostet ca. 2,08 Eur pro Liter (dann sollte man die Tankstelle wechseln) c) oder man braucht nur 6 l, und der l kostet nur 1,40 EUR. Dann fährt man aber 75 Km pro Strecke bzw. 150 Km hin und zurück. (dann sollte man über einen Stellenwechsel nachdenken)
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Wegstaben V. schrieb: > a) entweder schluckt das Auto 9 Liter anstelle von 6 Liter (dann sollte > man über einen Fahrzeugwechsel nachdenken) > b) oder das Auto schluckt 6 Liter, aber der notwendige Kraftstoff kostet > ca. 2,08 Eur pro Liter (dann sollte man die Tankstelle wechseln) > c) Man braucht nur 6 l, und der l kostet nur 1,40 EUR. Dann fährt man > aber 75 Km pro Strecke bzw. 150 Km hin und zurück. (dann sollte man über > einen Stellenwechsel nachdenken) Ich tippe auf a) bedingt durch viel Motorleistung bei hohem Gewicht.
Wegstaben V. schrieb: > bei einem > Verbrauch von 6 Liter/100 Km Mit einem Diesel ja, mit einem Benziner max. bis zur Polo Klasse oder einem Hybrid, ausser du hast 90% Landstraße, dann schaffst du das auch mit Golf oder A4.
Ingenieur schrieb: > Ich tippe auf a) bedingt durch viel Motorleistung bei hohem Gewicht. oder viel Stadtverkehr. Mein alter (Baujahr 2013!) mit Normalbenzin hatte 1,8T und verbrutzelte >9/l bei der Fahrt jeden Morgen durch die Stadt (nachgerechnet), bei 6l im Durchschnitt auf der Autobahn. Leider habe ich 60& Stadtfahrten. Meine neuer, ein Toyota-Hybrid, braucht nur 4,3l bei den Stadtfahrten (durch Tanken ermittelt) und 5,5l bei der Autobahn, obwohl etwas schwerer. svensson schrieb: > Dann baue Deine Rechnung doch so auf, daß sie sofort verständlich ist. > ;-) Mein erklärender Text war eindeutig und wies auf die 4 parallelen Rechnungen hin. Cyblord -. schrieb: > Nur was die gesetzliche Rente anbelangt. Und auch dort nur vielleicht. Die Rente ist nicht berücksichtigt, weil sie letztlich auch durch das Brutto oder eigenen Invest verdient werden muss. Sie ginge / geht also komplett vom Verdienten ab. Es ging mir allein um den Effekt der erhöhten Steuer, wenn man Geld in kürzeren Zeiträumen verdient. Man muss dazu mehr Brutto haben oder länger arbeiten, um Dasselbe über zu haben, bei Null mehr Leistung vom Staat. Für die Rente, die man investiert, bekommt man ja auch mehr. Anders sieht es aus bei der Krankenkasse: Wenn man in einem bestimmten Fester mehr verdient, weil man konzentrierter Geld verdient, zahlt man auch mehr Beiträge, bei gleicher Leistung. Ärgerlich ist das ALG: Man bekommt zwar mehr ALG, wenn man mehr Brutto hat, aber das ist auch ein Maxmimum limitiert und dies auch dann, wenn man nur kurz drüber liegt und damit genau so viel eingezahlt hat, wie einer, der weit drüber liegt (Deckelgrenze).
Oli schrieb: > Deckelgrenze Bemessungsgrenze / Deckelsumme war gemeint. MaWin schrieb: > Es werden nur auf die 30ct keine Steuern verlangt.... > Verdienen musst du das Geld schon selber. Oh Mann! Die 30 Cent wirken steuermindernd, daher bekommt man Steuern "zurück". Ist das so schwer?
Okay, trotzdem hätte die Tabelle vielleicht etwas besser aufgebaut sein können. Über die Zahlen kann man natürlich streiten, z.B. wieviele Ings mit 59 tatsächlich 93k/a verdienen. Nicht berücksichtigt hast Du hingegen noch den Zinseszinseffekt, denn der Nichtstudierte kann evtl. einen Teil der 150.000 Mehreinnahmen bereits anlegen (in welcher Form auch immer) und früher(TM) gab es sogar einmal Zinsen für Anlagen.
Bereits mit 27 Jahren anlegen meinte ich. Die erbringen dann immerhin noch 22 Jahre evtl. Zinsen. PS: Intern berechnen wir bereits 60 ct/km Fahrtkosten und selbst die sind noch nicht einmal kostendeckend, je nachdem wie man es berechnet. ;-))
Oli schrieb: > MaWin schrieb: >> Es werden nur auf die 30ct keine Steuern verlangt.... >> Verdienen musst du das Geld schon selber. > > Oh Mann! Die 30 Cent wirken steuermindernd, daher bekommt man Steuern > "zurück". Ist das so schwer? Oh Mann, bist du wirklich noch Schüler und hast niemals eine EKSt-Erklärung mit Pendlerfahrtkosten erstellt ? Oder nie nachgerechnet was dir das Finanzamt am Ende des Jahres als zuviel bezahlte Steuern zurückerstattet ?
Es gibt durchaus die Möglichkeit, mehr als nur die "einfache Fahrtkostenpauschale" geltend zu machen. Wenn der Arbeitgeber eine passende Arbeitgeber-Bescheinigung beibringt, dass die gegebene Situation zutrifft, und wenn der FA-Sachbearbeiter das alles akzeptiert, wird jeder Arbeitstag FÜR DASS GESAMTE JAHR als Dienstreise akzeptiert. Im besten Falle also z.B: 240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km Fehrtkosten 240 Tage x 12 EUR Verpflegungspauschale
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Niemand schrieb: > Nicht nur die Sprit-Kosten, sondern alle Kosten die bedingt durch die > Sklaven-Tätigkeit anfallen .. wissen nur die Wenigsten, funktioniert > ähnlich wie bei gewerblichen UN, und macht noch mehr Arbeit mit > Nachweisführung ... Die Sprit-Kosten sind mit der Kilometerpauschale abgegolten. Du erzählst hier also blödsinn.
MeierKurt schrieb: > Von der zu zahlenden Steuer wird NIEMALS etwas abgezogen, > sondern immer von den zu versteuernden Einkommen. Das war früher mal so, seit mehr als 10 Jahren gibt es aber sehr wohl auch Abzüge direkt von der Steurschuld: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Handwerkerleistung
nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe: Beitrag "Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?" Anscheinend hat der Negativ-Bewerter die Bedeutung des Beitrages nicht richtig erkannt. Immerhin geht es um 3600 versus 10080 Euronen. Anstelle von 240 Tage x 50 km x 0,30 EUR/km gelten dann nämlich 240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km 240 Tage x 12 EUR -- sind bei 40% Spitzensteuersatz locker mal +3900 EUR mehr für die persönliche Hosentasche. Btdt! Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr.
Wegstaben V. schrieb: > nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum > ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe: > Beitrag "Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?" > > Anscheinend hat der Negativ-Bewerter die Bedeutung des Beitrages nicht > richtig erkannt. > > Immerhin geht es um 3600 versus 10080 Euronen. Anstelle von > 240 Tage x 50 km x 0,30 EUR/km > > gelten dann nämlich > 240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km > 240 Tage x 12 EUR > > -- > > sind bei 40% Spitzensteuersatz locker mal +3900 EUR mehr für die > persönliche Hosentasche. Btdt! > > Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr. Vielleicht, weil das die Frage des TE nicht beantwortet und am Thema vorbei geht. Gruß Axel
Wegstaben V. schrieb: > Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr. Ach du bist derjenige der sich für Bewertungen interessiert. Ich wusste doch es muss einen geben.
Axel L. schrieb: > Vielleicht, weil das die Frage des TE nicht beantwortet und am Thema > vorbei geht. ich denke schon, das es in Richtung der Frage des TE geht. Er hatte ja ursprünglich gefragt ob "alle Benzinkosten" erstattet werden. Und vielleicht gibt es ja hier "den einen oder den anderen", den das Thema (und mein "Lösungs-Ansatz") auch betrifft bzw. interessiert. - Das es nicht nur Benzinkosten gibt, wurde ja in einigen Beiträgen erläutert. - das steuerliche Erstattungen "anderes funktionieren" als der TE es anscheinend vermutet, wurde auch diskutiert. - Das man "normalerweise" nur die "einfachen" Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kann, wurde auch beschrieben. Beim PKW machen die "einfachen" Fahrtkostenerstattungen des TE (bei angenommenen 40% Steuersatz) ca. 2160 EUR aus. Das entspricht nicht den Aufwänden von ca. 12 x 250 = 3000 EUR. Und nun kommt mein Beitrag und beschreibt, das man anstelle der "einfachen Fahrtkosten" halt ... mehr geltend machen kann, wenn man es geschickt anstellt. Plötzlich sind bei 40% knappe 6050 EUR in der Hosentasche! Mehr als der TE sich erhofft hat. Ausserdem schrieb der TE: Böser K. schrieb: > Hier gibt es bestimmt Menschen die damit schon echte Erfahrungen gemacht > haben. ja, btdt.
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Ich hänge mich an die Frage Mal Ran. Ich musste den Standort wechseln und bekomme daher von meinem Arbeitgeber eine Fahrtkosten Unterstützung von der einfachen Strecke über 0.30 Cent pro km. Kann ich die Fahrtkosten auch zusätzlich bei der Steuer angeben?
Wegstaben V. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Vielleicht, weil das die Frage des TE nicht beantwortet und am Thema >> vorbei geht. > > ich denke schon, das es in Richtung der Frage des TE geht. Er hatte ja > ursprünglich gefragt ob "alle Benzinkosten" erstattet werden. > > Und vielleicht gibt es ja hier "den einen oder den anderen", den das > Thema (und mein "Lösungs-Ansatz") auch betrifft bzw. interessiert. > > - Das es nicht nur Benzinkosten gibt, wurde ja in einigen Beiträgen > erläutert. > - das steuerliche Erstattungen "anderes funktionieren" als der TE es > anscheinend vermutet, wurde auch diskutiert. > - Das man "normalerweise" nur die "einfachen" Fahrtkosten zwischen > Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kann, wurde auch > beschrieben. > > Beim PKW machen die "einfachen" Fahrtkostenerstattungen des TE (bei > angenommenen 40% Steuersatz) ca. 2160 EUR aus. Das entspricht nicht den > Aufwänden von ca. 12 x 250 = 3000 EUR. Und nun kommt mein Beitrag und > beschreibt, das man anstelle der "einfachen Fahrtkosten" halt ... mehr > geltend machen kann, wenn man es geschickt anstellt. Plötzlich sind bei > 40% knappe 6050 EUR in der Hosentasche! Mehr als der TE sich erhofft > hat. > > Ausserdem schrieb der TE: > > Böser K. schrieb: >> Hier gibt es bestimmt Menschen die damit schon echte Erfahrungen gemacht >> haben. > > ja, btdt. Naja, wenn man die Frage so weit fasst, kann ich dazu aus meiner Erfahrung nur sagen, dass ich never ever 50km Fahrtstrecke jeden Tag zur Arbeit in Kauf nehmen würde. Die Kosten sind langfristig mit Abstand das kleinste Problem, mit meinem gebraucht gekauften Auto mit LPG komme ich auf unter 20 Cent/km. Aber den Stress mit der Fahrerei kann man nicht kompensieren, das frisst einen auf Dauer auf. Denn die 50km fährt man ja z. B. auch im Winter bei Schnee und Eis und dann mit Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn. Es gibt Regen, Schnee, Baustellen, Unfälle, frühe Termine, usw. usf. Ist auf Dauer kein Spass. Gruß Axel
Wegstaben V. schrieb: > nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum > ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe: ... > Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr. Um deinen Seelenfrieden wieder herzustellen habe ich dir eine +1 gegeben. Ist es jetzt besser?
Roland L. schrieb: > Um deinen Seelenfrieden wieder herzustellen habe ich dir eine +1 > gegeben. Hätt ich jetzt nicht gemacht. So erzieht man die Kinder nur dass sie ihren Willen kriegen wenn sie nur laut genug mit dem Fuß aufstampfen.
Le X. schrieb: > Roland L. schrieb: >> Um deinen Seelenfrieden wieder herzustellen habe ich dir eine +1 >> gegeben. > > Hätt ich jetzt nicht gemacht. > So erzieht man die Kinder nur dass sie ihren Willen kriegen wenn sie nur > laut genug mit dem Fuß aufstampfen. Wie gesagt, mir bedeuten diese Bewertungs-Punkte nichts. Und auch Seelenfrieden bzw. "Willen kriegen" ist hier überhaupt nicht relevant. Ich war der Meinung, das mein Beitrag recht nützlich sei: da beschreibe ich ein Verfahren, welches durchaus einige 1000 EUR "bringt", und hätte eigentlich eher eine "positive Reaktion" (z.B. in Form eines Textbeitrages) angenommen. Ich persönlich freue mich über Hinweise zum Geld verdienen oder Geld behalten. Statt dessen gab es eine "Abwertung" des Beitrages. Es gab keinen Kommentar dazu, nur halt irgendjemanden ist der Klickfinger ausgerutscht. Hat derjenige eine Geld-Aversion, oder Aktenzeichen-Allergie, gönnt derjenige anderen kein Geld oder hat derjenige einfach nur einen schlechten Tag? Das wollte ich versuchen zu verstehen. Egal, anscheinend sind solche Tips nicht gefragt, ich behalte sie also besser bei mir. Vermutlich haben auch roland2 und lex_91 die Intention und/oder den Inhalt meines Beitrages überhaupt nicht gelesen und inhaltlich verstanden, sondern hampeln nur unsachlich auf der "Reaktion auf die Reaktion" herum.
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Wegstaben V. schrieb: > wird jeder Arbeitstag FÜR DASS GESAMTE JAHR als > Dienstreise akzeptiert. Im besten Falle also z.B: > > 240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km Fehrtkosten > 240 Tage x 12 EUR Verpflegungspauschale Nur, wenn man einen regelmäßigen Arbeitsplatz beim AG hat und den auch ab und zu anfährt. Ansonsten ist nach 3 Monaten das Dienstreiseziel die regelmäßige Arbeitsstätte und dann fällt nicht nur die doppelte Strecke sondern auch die Verpflegung weg. Die fällt bei Wohnenden auch dann schon weg, wenn man den Fehler macht und vorort länger, als 3 Monate in derselben Bleibe ist. Deshalb Dienstreisen maximal 4 Wochen mit 1 Wo Unterbrechung oder noch bessser : Dienstreisen vom eigentlichen AG aus. Ich hatte vor Jahren die Situation 3 Monate Zeitarbeit zu machen: Habe einen Monat in der Nähe das AG gewohnt und bin zum Kunden einen Monat daheim und direkt zum Kunden einen Monat wieder zum AG und unregelmäßig zum Kunden. Alle Anfahrten und Heimfahrten angesetzt, zusätzlich doppelte Fahrten am Tag und die Ringfahrten. Dabei ist es am Besten, erst zum Kunden und dann zum AG zufahren. Dort wohnen und am letzten Tag nur noch zum Kunden und direkt heim. Diese Ringfahrten laufen als "an mehreren Standorten" und gehen voll ab.
Oli schrieb: > Ansonsten ist nach 3 Monaten das Dienstreiseziel die > regelmäßige Arbeitsstätte und dann fällt nicht nur die doppelte Strecke > sondern auch die Verpflegung weg. Das ist ja das was ich hier versuche "begreiflich" zu machen, das dem NICHT (zumindest nicht immer) so ist. Lies einfach das oben von mir referenzierte/angehangene Amtsgerichts-Urteil durch. Unter den genannten Bedingungen ist die "regelmäßige Arbeitsstätte" Situation grade eben NICHT nach 3 Monaten "verfallen". Oli schrieb: > Diese Ringfahrten laufen als "an mehreren Standorten" > und gehen voll ab. klar, wenn man das so vom Projekt her einrichten kann, dann kann man das auch so ausschöpfen. Auch ein interessanter Ansatz.
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Msd schrieb: > Die Sprit-Kosten sind mit der Kilometerpauschale abgegolten. Mit dieser Pauschale ist noch mehr abgegolten und richtig lohnen tut es sich nicht. Immerhin kriegt man jetzt etwas mehr zurück, wegen der 5 Cent. Für den Durchschnittsfahrer mit 50km einfach und 35% Steuersatz für den letzten Euro sind es um die 150,- im Jahr.
> Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?
Absteuerung hört sich nach Österreich an.
Wegstaben V. schrieb: > nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum > ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe: > Beitrag "Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?" > > Anscheinend hat der Negativ-Bewerter die Bedeutung des Beitrages nicht > richtig erkannt. > > Immerhin geht es um 3600 versus 10080 Euronen. Anstelle von > 240 Tage x 50 km x 0,30 EUR/km > > gelten dann nämlich > 240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km > 240 Tage x 12 EUR > > -- > > sind bei 40% Spitzensteuersatz locker mal +3900 EUR mehr für die > persönliche Hosentasche. Btdt! > > Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr. So sieht es aus wenn der AN keine erste Tätigkeitsstätte hat (Amtsdeutsch). Der Ansatz als Dienstreise geht wohl auch wenn die erste Tätigkeitsstätte wohl definiert ist, der AN aber z.B. beim Kunden (für << 4 Jahre) beschäftigt ist. Das ist übrigends ne Regelung die für Leihbudeningenieure eine gewisse Kostenerstattung ermöglicht. Immerhin etwas.
Danilo schrieb: >> 240 Tage x 12 EUR Oder auch nur 90 Tage x 24,- wenn du dort wohnst und sie dir die Dienstreise nicht anerkennen. Besser ist es, nur maximal 4 Wochen anzureisen und dann zu pausieren. Das sind dann 4/5 240 24,-
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