Hallo,
kurz zur Situation, ich arbeite nun seit einem Jahr in einer Firma in
der es mir auch echt gut gefällt (interessante Arbeit nette Kollegen
...).
Aber ich habe nun ein Angebot von einer anderen Firma bekommen das ich
nicht ablehnen konnte und werde nun die Firma obwohl ich nicht lange da
bin wechseln.
Mein Arbeitsvertrag beginnt jedoch erst in 2 Monaten, meine
Kündigungsfrist ist aber nur 4 Woche. Wann wäre nun der „beste“
Zeitpunkt zum Kündigen?
Jetzt direkt damit viel Zeit für Übergabe Nachfolgersuche etc. bleibt.
Oder warten bis zum letzten Tag da dann so wie so alle Kollegen Chefs
etc. schlecht auf mich zu sprechen sind und ich die Zeit damit möglichst
kurz halte?
Was würdet ihr von einem guten Kollegen / Mitarbeiter erwarten?
Ich habe immer das persönliche Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht,
vor allem wenn ich ein gutes Verhältnis zu der Firma gehabt habe.
Ist für die Firma gut, sie weiß, dass sie jemand neues suchen müssen,
für dich gut, da du die Firma gut und sauber verlässt (klar, was möchte
die Firma dich im Nachhinein interessieren), aber ich würde wie oben
gesagt, das Gespräch suchen, vermitteln, dass du zum nächst möglichen
Zeitpunkt kündigen wirst und danach erst ein Kündigungsschreiben
abliefern.
E-Techniker schrieb:> Wann wäre nun der „beste“ Zeitpunkt zum Kündigen?
Nachdem Du den neuen Arbeitsvertag unterschrieben hast und vom Zeitpunkt
so, dass Du ohne zeitliche Lücke bei der alten Firma aufhören kannst.
Nach Deinen Angaben mußt Du dann 4 Wochen vorher kündigen.
E-Techniker schrieb:> Jetzt direkt damit viel Zeit für Übergabe Nachfolgersuche etc. bleibt.
So habe ich es gemacht, die Branche ist klein und man sieht sich immer
zweimal im Leben :-)
E-Techniker schrieb:> Oder warten bis zum letzten Tag da dann so wie so alle Kollegen Chefs> etc. schlecht auf mich zu sprechen sind und ich die Zeit damit möglichst> kurz halte?
"Fair" ist in Firmen ein Fremdwort.
Die Chefs werden vielleicht noch versuchen, dir ein besseres Angebot
zu machen. Wenn nicht, stehst du als Verräter da, was menschlich ist.
Jedenfalls wäre der oben genannte Tenor wohl die richtige Wahl.
Vergiss nicht, dass du (vermutlich) noch nicht genommenen Urlaub
berücksichtigen musst, was auch durch Auszahlung abgegolten werden
kann, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann.
Arbeitszeugnis nicht vergessen, dass die Firma verfasst, nicht du.
Du prüfst allenfalls, ob sie dir nicht so Rektal einen rein würgen.
Wen andere AG es genau wissen wollen, rufen da eh an und lassen
sich deine Entscheidung/Verhaltensweise wie aus dem Nähkästchen
erzählen lassen. Alles ist so möglich. Ist aber kein Muss.
Hoffentlich gehts mit der neuen Firma gut, denn ein Zurück wirds wohl
nicht geben. Viel Glück.
E-Techniker schrieb:> Hallo,>> kurz zur Situation, ich arbeite nun seit einem Jahr in einer Firma in> der es mir auch echt gut gefällt (interessante Arbeit nette Kollegen> ...).> Aber ich habe nun ein Angebot von einer anderen Firma bekommen das ich> nicht ablehnen konnte und werde nun die Firma obwohl ich nicht lange da> bin wechseln.> Mein Arbeitsvertrag beginnt jedoch erst in 2 Monaten, meine> Kündigungsfrist ist aber nur 4 Woche. Wann wäre nun der „beste“> Zeitpunkt zum Kündigen?
Sofort.
Wenn du den Vertrag schon hast, gibt es keinen Grund noch länger zu
warten.
Ich habe das immer so gemacht, und die meisten Arbeitgeber sind durchaus
dankbar, wenn man ihnen soviel Zeit wie möglich gibt. Und wenn es nur
ein paar Wochen sind.
sonstnochwer schrieb:> Wenn du den Vertrag schon hast, gibt es keinen Grund noch länger zu> warten.
Und was ist, wenn Dich der jetzige Arbeitgeber auch direkt mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigt?
Dann bekommst Du 4 Wochen lang kein Gehalt. Arbeitslosengeld wird es
aber auch erst geben, wenn Du alles versucht hast, Deinen aktulellen Job
noch zu behalten. Somit wirst Du dann zum Arbeitsgericht gehen müssen.
Ist das Verhältnis zu deinem Noch-Chef gut, sofort mit ihm sprechen und
ggf. Gründe nennen, wieso du kündigst.
Falls das Verhältnis mies ist, 4 Wochen vorher, sicherheitshalber 1-2
Tage vor diesem Termin.
oszi40 schrieb:> Urlaub klären!
Wichtig!
und immer ein Zeugnis oder sonstigen Schrieb geben lassen,
in dem drin steht, wie lange man beschäftigt war.
man verlasse sich nicht auf Automatismen.
die Alt-Firma ist irgendwann pleite/umbenannt
oder wie auch immer nicht mehr existent.
Viel Spass,
wenn Du dann irgendwelche Beschäftigungszeiten beweisen sollst.
fffff schrieb:> Nach Deinen Angaben mußt Du dann 4 Wochen vorher kündigen.
Du hast seine Frage nicht verstanden. Außerdem muss er das nicht.
Es ist seine Entscheidung und ein gewisses Restrisiko (dass ich unter
den hier vorhandenen Informationen eingehen würde) bereits 2 Monate
vorher zu kündigen (erst im privaten Gespräch mit dem Vorgesetzten, dann
schriftlich).
Eine Alternative wäre z.B. 5 Wochen vorher das Gespräch zu suchen und zu
argumentieren, dass sich diese Gelegenheit kurzfristig ergeben hat und
somit brauchst sollte auch niemand sauer sein, dass du erst noch
gewartet hast und alle im guten Glauben getäuscht hast.
fffff schrieb:> E-Techniker schrieb:>> Wann wäre nun der „beste“ Zeitpunkt zum Kündigen?>> Nachdem Du den neuen Arbeitsvertag unterschrieben hast und vom Zeitpunkt> so, dass Du ohne zeitliche Lücke bei der alten Firma aufhören kannst.
Nein das ist ein schlechter Zeitpunkt. Besser du planst mit maximaler
Pause zwischen den Jobs und nutzt die Lücke für privates und
strategischer Planung (Urlaub, Schulung, Retreat zur Selbstfindung,
Wohnung renovieren, Bumsmarathon in Bangkok - je nach Vorlieben)
Ich würde bei gutem Verhältnis sofort mit dem AG reden. Wir reden hier
ja über einen überschaubaren Zeitraum.
Wichtig: Wenn Du sofort kündigst, solltest Du eine
Rechtschutzversicherung oder eine Gewerkschaftsmitgliedschaft in der
Tasche hatten.
Mein freundlicher Chef schwenkte mit dem Zeitpunkt meiner Kündigung von
Rosa-Rote-Blümchenwelt in Voldemort auf dem Schicksalsberg um. Manche
Chefs sehen eine Kündigung als persönlichen Angriff mit einer Machete.
Warum RV / Gewerkschaft? Damit Du zur Not, falls Dich deine Firma ebenso
frühestmöglich kündigt, risikofrei klagen kannst. Was viele nicht
wissen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei
zu 50%! Erst in den höheren Instanzen zahlt der Verlierer. Bei den hohen
Streitwerten vor dem AG kommen ganz schnell horrende Gerichtskosten
zustande.
Viel Erfolg :-)
Martin S. schrieb:> Warum RV / Gewerkschaft? Damit Du zur Not, falls Dich deine Firma ebenso> frühestmöglich kündigt, risikofrei klagen kannst. Was viele nicht> wissen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei> zu 50%!
NEIN!!!! In der ersten Instanz zahlt jede Partei die Kosten des eigenen
Rechtsanwalts oder anderer Vertretung, unabhängig vom Ausgagng des
Verfahrens.
Die Gerichtskosten werden dem gewöhlich dem Verlierer auferlegt. Hier
hat aber das Gericht Ermessensspielraum.
oszi40 schrieb:> sonstnochwer schrieb:>> Sofort.>> ...WENN man anständige Chefs hat. Denn die Welt ist klein. Man sieht> sich öfter, als man denkt. Urlaub klären!
Ich kenne niemanen, der schon mal "gegengekündigt" wude. Solche Dinge
spechen sich herum, und der Arbeigeber schneidet sich ganz gewaltig ins
eigene Fleisch, wenn er sich an Mitabeitern rächt, die ihm
entgegenkommen.
Im Übrigen bekommt man Arbeitslosengeld, wenn man gekündigt wurde. Das
Risiko ist also überschaubar.
Dr.Who schrieb:> "Fair" ist in Firmen ein Fremdwort.> .... (und das übliche Gebashe)
Aber Michi, du hast vergessen, ihn vor dem neuen AG zu warnen und Tips
zu geben, wie man diesem schon mal prophylaktisch eins reinwürgen kann.
Was ist mit dir los? Blos nachtreten auf den vorigen, gar nicht
schlechten AG?
Bist du fiebrig?
Da fehlt doch noch dein Hauptengagement:
Was ist mit dem neuen, sicher unvorstellbar grauenhaft arschlöchrigem
Arbeitgeber? Wir könnte man diesem umfänglichst schaden?
Thomas R. schrieb:> Ich habe immer das persönliche Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht,> vor allem wenn ich ein gutes Verhältnis zu der Firma gehabt habe.
Das würde ich auch empfehlen
fffff schrieb:> Und was ist, wenn Dich der jetzige Arbeitgeber auch direkt mit einer> Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigt?
Das halte ich für unwahrscheinlich. Denn eine Kündigung des
Arbeitnehmers ist kein valider Grund für eine schnellere Gegenkündigung.
Ein Arbeitgeber, der das macht, riskiert eine Klage.
Was viel wahrscheinlich ist, falls er dich loswerden will: Dass er dich
freistellt. Du gehst dann nicht mehr arbeiten, dein Gehalt bekommst du
aber trotzdem weiterhin.
Aber
> Firma in der es mir auch echt gut gefällt (interessante Arbeit nette Kollegen)
so ein Verhältnis beruht sicher auf Gegenseitigkeit. Wenn der
Arbeitgeber dich loswerden will, dann wohl eher aus Sicherheitsgründen
als um Geld zu sparen.
Dr.Who schrieb:> Wen andere AG es genau wissen wollen, rufen da eh an und lassen> sich deine Entscheidung/Verhaltensweise wie aus dem Nähkästchen> erzählen lassen.
Wirklich? Kann ja die Firma extra einen abstellen, der für die paar, die
sich ständig bewerben, die ganzen Anrufe beantwortet...
Martin S. schrieb:> In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei> zu 50%
Quatsch.
Martin S. schrieb:> Ich würde bei gutem Verhältnis sofort mit dem AG reden.
Manche Leute werden SOFORT freigestellt, damit sämtliche Geheimnisse in
der Firma bleiben?
Steward auf dem Narrenschiff schrieb:>> Nachdem Du den neuen Arbeitsvertag unterschrieben hast und vom Zeitpunkt>> so, dass Du ohne zeitliche Lücke bei der alten Firma aufhören kannst.>> Nein das ist ein schlechter Zeitpunkt. Besser du planst mit maximaler> Pause zwischen den Jobs und nutzt die Lücke für privates und> strategischer Planung (Urlaub, Schulung, Retreat zur Selbstfindung,> Wohnung renovieren, Bumsmarathon in Bangkok - je nach Vorlieben)
Das wäre für den Lebenslauf die unvorteilhafteste Variante. Dann lieber
noch Resturlaub oder Elternzeit nehmen. Ein nicht-fließender Übergang
ist immer ein Makel, es sei denn er ist UNZWEIFELBAR unvermeidlich (z.B.
Wechsel ins Ausland).
abcd schrieb:> Martin S. schrieb:>> In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei>> zu 50%>> Quatsch.
Doch: "In der ersten Instanz trägt im Arbeitsrecht jede Partei die ihr
entstandenen Rechtsanwaltskosten nämlich selbst, unabhängig davon, wer
den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat."
> abcd schrieb:>> Martin S. schrieb:>>> In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei>>> zu 50%>>>> Quatsch.>> Doch: "In der ersten Instanz trägt im Arbeitsrecht jede Partei die ihr> entstandenen Rechtsanwaltskosten nämlich selbst, unabhängig davon, wer> den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat."
Das bestreite ich nicht. Ich bezog mich auf die Aussage von Martin S.
Und der hatte etwas ganz anderes geschrieben.
Rainer Z. schrieb:> Doch: "In der ersten Instanz trägt im Arbeitsrecht jede Partei die ihr> entstandenen Rechtsanwaltskosten nämlich selbst, unabhängig davon, wer> den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat."
Oben steht doch, dass zwischem dem, der kündigen will und dem Chef ein
gutes Verhältnis besteht. Warum sollte man dann nicht offen miteinander
reden können? Chefs sind doch auch nur Menschen. Und für die eigene
Entwicklung kann ein Tapetenwechsel auch mal hübsch sein. Warum
unterstellt man denn einem Chef immer gleich Bösartigkeit? Wenn es eh
eine größere Firma ist, gibt es eine unabhängige Personalabteilung, die
sowas dann macht und auch die Arbeitszeugnisse schreibt, dass darf z.B.
ein Referatsleiter bei uns garnicht. Und bei Problemen gibt es immer
noch den Personalrat bei uns.
abcd schrieb:> Das bestreite ich nicht. Ich bezog mich auf die Aussage von Martin S.> Und der hatte etwas ganz anderes geschrieben.
Wo ist denn überhaupt das Problem? Liegt hier ein Mißverständnis vor?
Denkst Du, die Firma hätte auch nur einen Tag wegen Rücksicht auf Deine
persönlichen Befindlichkeiten gezögert, wenn sie Dich gekündigt hätte?
Sofort kündigen.
Hans G. schrieb:> abcd schrieb:>> Das bestreite ich nicht. Ich bezog mich auf die Aussage von Martin S.>> Und der hatte etwas ganz anderes geschrieben.>> Wo ist denn überhaupt das Problem? Liegt hier ein Mißverständnis vor?
Es wurde bereits vor meinem Einwurf richtig gestellt (das hatte ich
überlesen) und danach noch einmal. Insofern steht es jetzt oft genug
richtig im Thread.
oszi40 schrieb:> Manche Leute werden SOFORT freigestellt, damit sämtliche Geheimnisse in> der Firma bleiben?
Und? Wo wäre das Problem? Wenn die Firma auf eine saubere Übergabe
verzichten will, und lieber monatelanges Chaos provoziert, hat sie
selbst schuld. Zahlen muss der Betrieb dann trotzdem.
Wibke Blasius schrieb:> Warum> unterstellt man denn einem Chef immer gleich Bösartigkeit?
Weil ein guter Chef für die FIRMA denkt. Und ein schlechter NUR für die
Firma.
Wibke Blasius schrieb:> Wenn es eh> eine größere Firma ist, gibt es eine unabhängige Personalabteilung,
Pahahahaha sorry dass ich jetzt lachen muss, aber du hast scheinbar noch
nicht viele Firmen gesehen.
Eine Kündigung ist immer unangenehm, aber man muss es nicht schlimmer
machen. Wenn man geht, dann wenigstens mit einem sauberen Abschluss. je
mehr Zeit beide Seiten dafür haben, umso besser.
Martin S. schrieb:> Weil ein guter Chef für die FIRMA denkt
Weil ein guter Chef weitsichtig ist. Bei Urlaub, Tod oder Unfall sollte
eine Firma ja weiterlaufen.
Da das Verhältnis gut ist, würde ich die Kündigung mündlich ankündigen,
sobald der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Das ist noch nicht wirksam, gibt aber dem alten AG Zeit, einen
Nachfolger zu suchen.
Martin S. schrieb:> Warum RV / Gewerkschaft? Damit Du zur Not, falls Dich deine Firma ebenso> frühestmöglich kündigt, risikofrei klagen kannst. Was viele nicht> wissen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei> zu 50%! Erst in den höheren Instanzen zahlt der Verlierer. Bei den hohen> Streitwerten vor dem AG kommen ganz schnell horrende Gerichtskosten> zustande.
Warum sollte er klagen wollen, wenn er seine Kündigung zu erst einreicht
und der AG keine kürzeren Kündigungsfristen hat als er?
Thilo R. schrieb:> Das ist noch nicht wirksam, gibt aber dem alten AG Zeit, einen> Nachfolger zu suchen.
Bei durchschnittlich 160 Tagen Suche wird sich das kaum bis zum
letzten Arbeitstag realisieren lassen. Ein Übergabe, z.B. eines
Projekts ist dann nicht möglich. Also kommt es auf ein paar Wochen
auch nicht mehr an. außerdem ist gar nicht gesagt, ob die Stelle
wieder besetzt wird. Dürfte häufig auf Überstunden des
Stammpersonals hinaus laufen.
Die Zeit bis zum Weggang sollte man so kurz wie möglich halten,
nicht das noch Stress auf kommt.
Dr.Who schrieb:> Thilo R. schrieb:>> Das ist noch nicht wirksam, gibt aber dem alten AG Zeit, einen>> Nachfolger zu suchen.>> Bei durchschnittlich 160 Tagen Suche wird sich das kaum bis zum> letzten Arbeitstag realisieren lassen. Ein Übergabe, z.B. eines> Projekts ist dann nicht möglich. Also kommt es auf ein paar Wochen> auch nicht mehr an. außerdem ist gar nicht gesagt, ob die Stelle> wieder besetzt wird. Dürfte häufig auf Überstunden des> Stammpersonals hinaus laufen.>> Die Zeit bis zum Weggang sollte man so kurz wie möglich halten,> nicht das noch Stress auf kommt.
Ich gebe Thilo zu 100% recht!
Das Verhältnis ist gut und es ist für die bisherige Fa. hilfreich, sich
rechtzeitig auf diese Situation einzustellen.
Wenn man kein Kameradenschwein ist, dann sollte das aus Respekt zu
seinen alten Kollegen hier selbstverständlich sein.
Du Michael S. hast offenbar immer hasserfüllt verbrannte Erde
hinterlassen und kennst nicht den Nutzen von zwischenmenschlicher
Achtung.
Ja, ein fürwahr schwieriger Fall bist du!
Aber kein Fall ist hoffnungslos - eine Änderung der eigenen Situation
ist nur eine Entscheidung entfernt!
fffff schrieb:> Und was ist, wenn Dich der jetzige Arbeitgeber auch direkt mit einer> Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigt?
Was soll dann sein?
1.) es scheint nicht sonderlich oft zu passieren.
2.) hätte er dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.
3.) und einen Monat mal nur für sich zu haben ist auch schön.
4.) außerdem könnte sich der neue Arbeitgeber freuen wenn der TO
schneller anfangen kann. Manches mal fragen die geradezu ob man es nicht
irgendwie ermöglichen kann. Okay würde ich als Arbeitsnehmer nicht ohne
Not selbst ansprechen bei mein neuen AG, aber auch das ist eine Option.
Dr.Who schrieb:> Ein Übergabe, z.B. eines Projekts ist dann nicht möglich.
Übergaben macht man natürlich nicht an jungfräuliche Nachfolger, sondern
an das Stammpersonal.
> Die Zeit bis zum Weggang sollte man so kurz wie möglich> halten, nicht das noch Stress auf kommt.
Das habe ich bisher immer nur genau umgekehrt erlebt. Wenn nicht genug
Zeit ist, wird es stressig. Und wenn du keine ordentliche Übergabe
machst, könnte der Chef sauer (oder gar Rachsüchtig) werden, das wollen
wir ja gerade vermeiden.
Martin S. schrieb:> Pahahahaha sorry dass ich jetzt lachen muss, aber du hast scheinbar noch> nicht viele Firmen gesehen.
Doch, gesehen habe ich schon viele Firmen. Bei uns im Industriegebiet
gibt ganz viele.
> Wann "fair" kündigen ?
Ich hatte 2-mal mündliche Zusagen für eine Einstellung
bei als eher "seriös" einzuschätzenden Firmen.
Hatte jeweils nicht geklappt.
Nicht mal für Absagen (schriftlich oder mündlich)
hatte es gereicht ...
(Auch) das wäre ein Argument dafür, so spät wie möglich
(wg. Kündigungsfrist) den Zettel abzugeben.
abcd schrieb:>> abcd schrieb:>>> Martin S. schrieb:>>>> In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei>>>> zu 50%>>>>>> Quatsch.>>>> Doch: "In der ersten Instanz trägt im Arbeitsrecht jede Partei die ihr>> entstandenen Rechtsanwaltskosten nämlich selbst, unabhängig davon, wer>> den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat.">> Das bestreite ich nicht. Ich bezog mich auf die Aussage von Martin S.> Und der hatte etwas ganz anderes geschrieben.
Zunächst muss man zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten
unterscheiden. S. mein Post weiter oben.
Weil es gerade passt und bei mir so geschehen ist: In vielen
Arbeitsverträgen gibt es eine "pro rata temporis" Klausel, damit soll im
Ein- und Austrittsjahr der Urlaub bloß anteilsmäßig gewährt werden.
Diese ist in vielen Verträgen unwirksam formuliert und man hat Anspruch
auf ungekürzten Jahresurlaub, zumindest wenn man in der zweiten
Jahreshälfte kündigt. Einfacher Anhaltspunkt dafür ist, wenn die
Formulierung im AV bei Kündigung zum 30.06. weniger als den gesetzlichen
Mindesturlaub (20AT bei 5 Tages Woche und 24 Tage bei 6 Tages Woche)
gewährt, dann ist die ganze Klausel nichtig.
Elektrofan schrieb:> Hatte jeweils nicht geklappt.> Nicht mal für Absagen (schriftlich oder mündlich)> hatte es gereicht ...>> (Auch) das wäre ein Argument dafür, so spät wie möglich (wg.> Kündigungsfrist) den Zettel abzugeben.
Absolut, etwas zu früh verbindlich zu machen wäre beSCHEUERt.
BobbyX schrieb:> Zunächst muss man zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten> unterscheiden. S. mein Post weiter oben.
Was ist mit Prozesskostenhilfe? Normalerweise sind doch Klagen vor dem
Arbeitsgericht entgeltfrei.
Horst schrieb:> Elektrofan schrieb:>> Hatte jeweils nicht geklappt.>> Nicht mal für Absagen (schriftlich oder mündlich)>> hatte es gereicht ...>>>> (Auch) das wäre ein Argument dafür, so spät wie möglich (wg.>> Kündigungsfrist) den Zettel abzugeben.>> Absolut, etwas zu früh verbindlich zu machen wäre beSCHEUERt.
Ein Arschloch sein ist auch Bescheuert. Ich habe das immer so gemacht
(so früh wie möglich bescheid sagen), und bin immer gut damit gefahren.
Man kündigt sowieso erst dann, wenn man den Vertrag hat.
Damit ist man genauso sicher (oder unsicher) wie danach zur Probezeit.
War mal in einer kleinen Klitsche in Münster. Dort habe ich das Gespräch
gesucht. Allerdings war ich dann der größte Verräter. War keine schöne
Zeit bis zum endgültigen Ausscheiden. Das wird dir gerade in kleinen
Betrieben ganz übel genommen.
Die Zeit bis zum Monatsende kann noch sehr komisch werden, wenn man
bereits gekündigt hat. Falls du genug Geld hast, kannst du auch 1 Monat
vorher kündigen und noch 4 Wochen "Urlaub" zwischen den Jobs dranhängen.
sonstnochwer schrieb:> Man kündigt sowieso erst dann, wenn man den Vertrag hat.
Was den Verhandlungsspielraum mit der alten Firma quasi
so gut wie unmöglich macht. Das macht nämlich jedes Vertrauen
kaputt. Denn der Wechselwille ist nicht so leicht vom Tisch
zu bekommen. In der Firmenkultur ist die materielle Wertschätzung
eines Mitarbeiters sozial sehr gering ausgeprägt. Deswegen
heißt es ja auch abhängiger Beschäftigter aka Lohnsklave der von
ihren Herren abhängen. Die Chefs verdrängen diese Tatsache einfach.
Heinrich K. schrieb:> Was ist mit Prozesskostenhilfe? Normalerweise sind doch Klagen vor dem> Arbeitsgericht entgeltfrei.
Vor Arbeitsgerichten zahlt jede Partei seinen eigenen Anwalt,
egal wie es aus geht. Die Gerichtskosten zahlt der Verlierer.
Die PKH übernimmt die Prozesskosten und die Kosten des eigenen
Anwalts für vier Jahre. Wenn in diesem Zeitraum ein auskömmliches
Einkommen erzielt wird, muss die Hilfe zurückgezahlt werden.
Das Gericht setzt dann die Raten fest.
Dr.Who schrieb:> Heinrich K. schrieb:>> Was ist mit Prozesskostenhilfe? Normalerweise sind doch Klagen vor dem>> Arbeitsgericht entgeltfrei.>> Vor Arbeitsgerichten zahlt jede Partei seinen eigenen Anwalt,> egal wie es aus geht.
Ja, aber nur in der ersten Instanz. Ab der zweiten Instanz (
Landesarbeitsgericht ) zahlt der Verlierer auch die Kosten des
gegnerischen Anwalts.
Dr.Who schrieb:> sonstnochwer schrieb:>> Man kündigt sowieso erst dann, wenn man den Vertrag hat.>> Was den Verhandlungsspielraum mit der alten Firma quasi> so gut wie unmöglich macht. Das macht nämlich jedes Vertrauen> kaputt. Denn der Wechselwille ist nicht so leicht vom Tisch> zu bekommen.
Ach Michi,
natürlich braucht man erst den neuen Vertrag unter Dach und Fach, bevor
man das bei der alten Fa. artikuliert.
Da ist dann nichts mit Wechselwille im Vorfeld und Vertrauensverlust.
Woher denn auch?
Was ist denn gerade los mit dir? Du fällst durch immer wirrere Beiträge
auf.
Dr.Who schrieb:> sonstnochwer schrieb:>> Man kündigt sowieso erst dann, wenn man den Vertrag hat.>> Was den Verhandlungsspielraum mit der alten Firma quasi> so gut wie unmöglich macht. Das macht nämlich jedes Vertrauen> kaputt.
Es wurde ja gerade gekündigt, weil man die Firma verlassen will. Was
will man da noch verhandeln?
Und mit Vertrauen hat das heutzutage nichts zu tun. Es kommen immer
wieder Leute zu der alten Firma zurück.
E-Techniker schrieb:> Mein Arbeitsvertrag beginnt jedoch erst in 2 Monaten, meine> Kündigungsfrist ist aber nur 4 Woche. Wann wäre nun der „beste“> Zeitpunkt zum Kündigen?
Sofort kündigen, sobald Du den unterschriebenen Vertrag in den Händen
hast.
Dann hast Du noch immer die Option vier Wochen Urlaub zu haben oder Dich
vom Arbeitgeber breitschlagen zu lassen, noch länger dort zu arbeiten
(zu Deinen Konditionen).
Dr.Who schrieb:> Was den Verhandlungsspielraum mit der alten Firma quasi> so gut wie unmöglich macht. Das macht nämlich jedes Vertrauen> kaputt. Denn der Wechselwille ist nicht so leicht vom Tisch> zu bekommen
Ist doch quatsch.
Wenn du statt zu wechseln verhandeln willst, musst du doch nicht sagen,
dass du bereits unterschrieben hast.
Dann verhandelst du und wenns nicht passt reichst du am nächsten Tag die
Kündigung ein. Hast ja was festes in der Hinterhand.
Wenn es doch passt und du bleibst, kündigst du einfach den neunen
Vertrag bevor du angetreten bist. Welche Firma besteht dann auf eine
Kündigungsfrist. Richtig. Keine. Sauer werden sie trotzdem sein.