Forum: Haus & Smart Home Prüfbericht bei Abnahme der Elektroinstallation


von Joe J. (j_955)


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Hallo Zusammen,

Mit einem Elektromeister habe ich zusammen meine Anlage geplant und neu 
errichtet(Hausumbau, inkl. Zähler). Vom smarten Teil der Anlage hat der 
zwar nicht soviel Ahnung, jedoch ist das ja nur ein Teil der Anlage.

Es handelt sich hierbei um einen Einmann Betrieb. Die Frage, die sich 
mir stellt ist, ob ein zusätzlihcer Prüfbericht schriftlich von seiner 
Seite erforderlich ist, zb der 
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Berufliche-Bildung/Messprotokoll-Anlagenpruefung.pdf.

WIr haben die Anlage auch in Betrieb genommen, es funktionert alles 
einwandrei. Isolationswiderstände, Auslösezeiten FI etc rudimentär 
gemessen.

Aber ich habe Bedenken, da im Schadensfall evtl. sowas eine 
Versicherhung bestimmt sehen will. Seine Tätigkeiten hat er in Rechnung 
gestellt - ein Einzeiller, daher wenig Aussagekräftig.

Danke vorab für Eure Meinung.

Jo

: Bearbeitet durch User
von Joe J. (j_955)


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Was mich noch interessieren würde, sind Wiederholungsprüfungen pflicht? 
Und wenn ja, nach welchem Zeitraum sollten diese stattfinden?

Wenn ich mich im Verwandten-/Bekanntenkreis umsehe, dann wird dort meist 
gewartet, bis etwas schmort(Bestandsanlagen meist >30J. alt)

Zu mir noch(im Bezug zu Installationsarbeiten an der Anlage):
Ing. Elektrotechnik, Entwicklung Elektronik und SW(Embedded) 
Maschinen-/Sondermaschinenbau(BE~10J). Fachliches Wissen vorhanden, 
jedoch keine Elektrofachkraft. Somit kann ich es verantworten, den 
Smarten Teil auf meine Kappe zu nehmen=)

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Wenn ein Elektromeister dabei war, dann sollte er doch Prüffristen und 
Ablauf kennen?

Ansonsten lies z.B. dort etwas nach.

von Sven L. (sven_rvbg)


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von Joe J. (j_955)


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Sven L. schrieb:
> 
https://www.esg-gesellschaft.de/normen-vorschriften/din-vde-0105-100-anlagenpruefung

Vielen Dank. Bezieht sich diese Regelung auch auf private Haushalte?

von 123 (Gast)


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In privaten Gebäuden ist keine Wiederholungsprüfung pflicht nur bei 
Neuen oder geänderteten Anlagen muss geprüft werden. Schaden kann es 
aber nicht wenn alle 5 - 10 Jahre mal geprüft wird.
Dass hilft oft auch dabei aufwendige Fehlersuchen von vornherein zu 
vermeiden bzw. können zukünftige Fehler behoben werden bevor man im 
dunkeln steht.

von Armin X. (werweiswas)


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Joe J. schrieb:
> Aber ich habe Bedenken, da im Schadensfall evtl. sowas eine
> Versicherhung bestimmt sehen will. Seine Tätigkeiten hat er in Rechnung
> gestellt - ein Einzeiller, daher wenig Aussagekräftig.

Was willst Du herbeireden? Ich denke die Anlage wurde korrekt erstellt.

Eine Rechnung ist im Schadensfall nur zusätzliche Brandlast. Die ist nur 
für den Fiskus interessant.
Wichtig ist für dich das Prüfprotokoll. Und zwar ein Ordentliches. Mit 
Messwerten zu allen geprüften Punkten und erläuterung des verwendeten 
Messgerätes.
Einen Wisch in dem nur drinsteht : "Diese Anlage wurde am soundsovielten 
geprüft von Bla Bla" kannst Du getrost auch mit verbrennen lassen.

von Joe J. (j_955)


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Vielen Dank für Deine Antwort. So sehe ich das auch.

Interessante Fragestellung allerdings:)
Was passiert eig., wenn das Prüfprotokoll mit verbrennt, der Elektriker 
nicht mehr greifbar ist,hehe...

von hinz (Gast)


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Joe J. schrieb:
> Vielen Dank für Deine Antwort. So sehe ich das auch.
>
> Interessante Fragestellung allerdings:)
> Was passiert eig., wenn das Prüfprotokoll mit verbrennt, der Elektriker
> nicht mehr greifbar ist,hehe...

Schau einfach mal in deine Versicherungsbedingungen. Da steht bestimmt 
nichts von wegen diverser Prüfprotokolle.

von Armin X. (werweiswas)


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hinz schrieb:
>
> Schau einfach mal in deine Versicherungsbedingungen. Da steht bestimmt
> nichts von wegen diverser Prüfprotokolle.

Dann frage ich mich warum die bei uns im Betrieb so ein Brimborium 
deswegen machen?
Womit soll dann einem im Zweifelsfall Fragenden aufgezeigt werden dass 
man geprüft hatte und zum Zeitpunkt der Prüfung alles i.O. war?

von hinz (Gast)


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Armin X. schrieb:
> hinz schrieb:
>>
>> Schau einfach mal in deine Versicherungsbedingungen. Da steht bestimmt
>> nichts von wegen diverser Prüfprotokolle.
>
> Dann frage ich mich warum die bei uns im Betrieb so ein Brimborium
> deswegen machen?
> Womit soll dann einem im Zweifelsfall Fragenden aufgezeigt werden dass
> man geprüft hatte und zum Zeitpunkt der Prüfung alles i.O. war?

Bei der BG ist das natürlich was anderes als bei der privaten Hütte.

von Joe J. (j_955)


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Vorwurf - Grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht geprüft und geschlampt wurde.
Also fachgerechte Installation ist das eine, aber wir sind alle nur 
Menschen. Daher können sich Fehler ja einschleichen.

Schlamperei oder einfach nur einfacher, doofer Fehler -> liegt im Auge 
des Berachters.

: Bearbeitet durch User
von hinz (Gast)


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Joe J. schrieb:
> Vorwurf - Grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht geprüft und geschlampt wurde.

Grobe Fahrlässigkeit ist anders.

von Armin X. (werweiswas)


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hinz schrieb:
> Grobe Fahrlässigkeit ist anders.

Wie?

Manche reden dich ja schon fast in den Knast wenn Du Schreibfehler 
machst.

von Netzbetrieb (Gast)


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Joe J. schrieb:
> inkl. Zähler

Muss das nicht beim Netzbetreiber angezeigt werden? Er fordert dann auch 
die Unterlagen vom "bekannten Betrieb" ein. Damit wäre allles 
protokolliert und abgesegnet, oder?

von hinz (Gast)


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Armin X. schrieb:
> hinz schrieb:
>> Grobe Fahrlässigkeit ist anders.
>
> Wie?

z.B. wenn man die Anlage wider besseren Wissens weiter betreibt.


> Manche reden dich ja schon fast in den Knast wenn Du Schreibfehler
> machst.

Könnte Fahrlässige Tötung sein, wenn ein Dudenjünger einen Herzkapser 
bekommt. ;-)

von Na klar (Gast)


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Armin X. schrieb:
> hinz schrieb:
>>
>> Schau einfach mal in deine Versicherungsbedingungen. Da steht bestimmt
>> nichts von wegen diverser Prüfprotokolle.
>
> Dann frage ich mich warum die bei uns im Betrieb so ein Brimborium
> deswegen machen?
> Womit soll dann einem im Zweifelsfall Fragenden aufgezeigt werden dass
> man geprüft hatte und zum Zeitpunkt der Prüfung alles i.O. war?

Das sind die Haus Juristen

von Joe J. (j_955)


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Zur allgemeinen Info:
Habe den Eli jetzt nochmal herbestellt. Wir haben die FIs aller Gruppen 
mal auf Funktionstüchtigkeit geprüft. Zusätzlich haben wir fpr alle 
Gerätegruppen(Herd/Heizung etc) sowie Gruppe Steckdosen die Stromkreise 
exemplarisch an einer Steckdose vermessen(Ri, Auslösezeit FI, 
Kurzschlussstrom, Berührungsspg.,Auslösestrom FI). Da geht je nachdem 
Leistung drüber und die sollten funktionieren und entsprechden gut 
verdrahtet sein. Die Gruppe Beleuchtung ist etwas schwieriger zu messen, 
da haben wir nur die FIs geprüft.

Es gibt ja wie oben bereits verlinkt schon fertige Protokolle hierfür. 
Dies hat er mir dann unterschrieben und ich habs abgelegt. Das war für 
das Ganze Haus ein Aufand von etwa 2h, aber die gesamte Installation ist 
auch dokumentiert und ich kenn mich da bestens aus.

Allerdings hatte der Eli kein Protokoll dabei - sind halt die Einmann 
Buden.

: Bearbeitet durch User
von Stromer808 (Gast)


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Also den Check hättest du dir dann auch sparen können!

Wir messen hier mal ein bisschen, schauen da mal ein bisschen und füllen 
das Messprotokoll fröhlich aus...

Und RCD getest per Prüftaste oder richtig am Verbraucher ausgelöst? Ich 
hoffe du hast für diese "Prüfung" nicht noch extra zahlen müssen.

Es ist zwar schön so ein Protokoll zu besitzen - aber wenn du im 
schlimmsten Fall einen Personenschaden/verlust hast - ist darauf auch 
ge***

von Sven L. (sven_rvbg)


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Einen Verdrahtungsfehler einer Steckdose findet man durch 
Stichprobennahme jedenfalls nicht.

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