Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Darf ich mein Gehalt bei kununu Posten?


von Asd (Gast)


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Mein Arbeitgeber sagt mir bei Gehaltsverhandlungen das ich niemanden 
sagen darf was ich verdiene. Wie ist das rechtlich wenn ich mein 
aktuelles Gehalt auf kununu poste? Da es eine kleine Firma ist, wird auf 
jeden Fall rauskommen das ich das gepostet habe....

Gibt es dazu Urteile?

Muss ich mit einer Kündigung rechnen? Habe keine 
Rechtsschutzversicherung.

Gruß

von Sandra() (Gast)


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Du darfst es auch gerne bei mir abgeben.

von Gustl B. (-gb-)


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Warum willst du dich denn nicht an die Abmachung mit dem Arbeitgeber 
halten? Wenn dir das nicht passt dann gehe doch zu einem der dir das 
erlaubt oder hole dir bei deinem Chef die Erlaubnis. Vielleicht kannst 
du ja sinnvoll begründen wieso du das öffentlich machen willst.

von rty (Gast)


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Asd schrieb:
> Muss ich mit einer Kündigung rechnen? Habe keine
> Rechtsschutzversicherung.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass in einer Kündigung justiziabel 
drinstehen würde "... Verstoß gegen Gehaltmitteilungsverbot".

von Zocker_55 (Gast)


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> Autor: Asd (Gast)
> Datum: 05.10.2019 10:27

> Wie ist das rechtlich wenn ich mein aktuelles Gehalt auf kununu poste?

Warum willst du das auf kununu posten.

Hast du sie noch alle ?

Das Hatz-IV Niveau ist hier im Forum den meisten bekannt.

von Asd (Gast)


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Ich will es veröffentlichen, da die Bezahlung unterdurchschnittlich ist.
Leider gibt es hier in der Region (ländliches Norddeutschland) nicht 
viele Alternativen. Nochmal umziehen möchte ich mit 35 Jahren nicht 
mehr....nochmal neu ein soziales Netz aufbauen ist mir zu mühsam.

von MaWin (Gast)


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Gustl B. schrieb:
> Warum willst du dich denn nicht an die Abmachung mit dem Arbeitgeber
> halten

Abmachung ?

Wohl eher Diktat.

Selbstverständlich darf man sein Gehalt nennen, entsprechende Absätze im 
Arbeitsvertrag sind ungültig, mündliche Hinweise erst recht nicht 
bindend.

Arbeitgeber wollen damit "Unfrieden" unter der Belegschaft verhindern, 
wissen also sehr genau, dass es Unfrieden stiftet wenn publik wird wie 
ungerecht die Bezahlung ist.

Andere Länder machen gar das Gehalt von jedem öffentlich, nur 
Deutschland schafft es bisher, es geheim zu halten. Daher unsere 
niedrigen Löhne noch ohne Revolution.

von Deca Durabolin (Gast)


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statt online zu spammen einfach vernünftigen job suchen

nee. bleib dort wo fu bist - man bekommt das, was man verdient ;)

von test (Gast)


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Asd schrieb:
> Leider gibt es hier in der Region (ländliches Norddeutschland) nicht
> viele Alternativen. Nochmal umziehen möchte ich mit 35 Jahren nicht
> mehr....nochmal neu ein soziales Netz aufbauen ist mir zu mühsam.

Und dein Gehalt veröffentlichen und deinen Chef damit zu verärgern hilft 
deine Situation zu verbessern weil...? Wie geht dein Plan weiter?

von Achim B. (bobdylan)


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Asd schrieb:
> Leider gibt es hier in der Region (ländliches Norddeutschland) nicht
> viele Alternativen.

Möglichkeiten gibts schon:

Es werden grade im ländlichen Norddeutschland immer wieder Erntehelfer 
gesucht, und auch Mitarbeiter für die Schweinemast-Betriebe. Im Falle 
einer Kündigung da einfach mal bewerben.

> nochmal neu ein soziales Netz aufbauen ist mir zu mühsam.

Gerade das ist als Erntehelfer kein Problem; außerdem hast du als 
Solcher die Chance, eine Fremdsprache zu erlernen.

: Bearbeitet durch User
von ohne Account (Gast)


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> Selbstverständlich darf man sein Gehalt nennen, entsprechende Absätze im
> Arbeitsvertrag sind ungültig, mündliche Hinweise erst recht nicht
> bindend.
da wäre ich mir nicht so sicher!
Andererseits kannst Du bei Kununu ja anonym bleiben?
Lese Dir die Nutzungsbedingungen von Kununu durch bzw. frag doch den 
Support, ob sie Deine Daten weitergeben.

> Da es eine kleine Firma ist, wird auf
> jeden Fall rauskommen das ich das gepostet habe....
Du darfst Dich eben nicht erwischen lassen oder gar mit Klarnamen 
posten.
Maximal stehst Du dann unter Verdacht in der Firma und wirst gemobbt, 
mehr kann nicht passieren wegen des Kostenaufwands.
Wichtig sind die Nutzungsbedingungen von Kununu, die Du nicht gelesen 
hast?!

> Gibt es dazu Urteile?
Wenn der Job sowieso Junk ist, warum dann die Panik?

von A. S. (Gast)


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Asd schrieb:
> Leider gibt es hier in der Region (ländliches Norddeutschland) nicht
> viele Alternativen. Nochmal umziehen möchte ich mit 35 Jahren nicht
> mehr....nochmal neu ein soziales Netz aufbauen ist mir zu mühsam.

In einer starken Position kann Dir das Diktat Deines Scheffes egal sein.

von Huh (Gast)


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ohne Account schrieb:
> frag doch den Support, ob sie Deine Daten weitergeben.

...und du bekommst ganz sicher eine ehrliche und umfassende Antwort...
Muhahaha :-)

von Fabian F. (fabian_f55)


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Asd schrieb:
> Ich will es veröffentlichen, da die Bezahlung unterdurchschnittlich ist.
> Leider gibt es hier in der Region (ländliches Norddeutschland) nicht
> viele Alternativen. Nochmal umziehen möchte ich mit 35 Jahren nicht
> mehr....nochmal neu ein soziales Netz aufbauen ist mir zu mühsam.

Wenn es in der Region keine Alterntiven gibt ist das Gehalt ja offenber 
angemessen. Wenn siche die Ag um die AN kloppen würden, wären die 
Gehälter ja höher.
Außerdem wohnt man ja quasi umsonst. Von da brauchts ja auch weniger 
Gehalt

von Claus M. (energy)


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Solche Klauseln sind eh nicht wirksam.

von loeti2 (Gast)


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Schreib doch einfach es gibt kostenlos Äpfel und Leitungswasser, dafür 
ist die Bezahlung nicht so dolle...

von Gustl B. (-gb-)


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MaWin schrieb:
> Wohl eher Diktat.

Natürlich, aber man will ja auch was.

Asd schrieb:
> Mein Arbeitgeber sagt mir bei Gehaltsverhandlungen das ich niemanden
> sagen darf was ich verdiene.

Dann hätte man es dort ablehnen sollen, den Job.

Claus M. schrieb:
> Solche Klauseln sind eh nicht wirksam.

Natürlich, aber ich finde das trotzdem nicht OK. Wenn ich bei etwas 
mitmache, also ein Verhandlungsergebnis annehme, dann stehe ich dazu.

Das ist wie mit den Mietverträgen. Da kann zwar der Vermieter 
reinschreiben, dass keine Tiere erlaubt sind und trotzdem darf der 
Mieter Kleintiere halten. Ja, kann er, aber finde ich moralisch 
schlecht. Der konnte den Vertrag vorher lesen und musste ihn nicht 
unterschreiben. Leute die das dann trotzdem machen finde ich moralisch 
verächtlich.

von Asd (Gast)


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Meine Güte.....ich möchte einfach nur mein Leben finanzieren können. Das 
heißt auch ein paar Rücklagen bilden können. In meiner momentanen 
Situation nur in sehr geringen Maßen möglich. Eine Eigentumswohnung zu 
finanzieren habe ich mit meinem Gehalt schon aufgegeben. Klar die Zinsen 
sind gering, aber Laufzeiten von 35 Jahren.....da kann wer weiß was 
passieren.

Egal....werde mich hier nicht mehr melden, da ich ja sowieso zu 110% 
selber schuld bin nicht bei einem igm Konzern angestellt zu sein.

von ohne Account (Gast)


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> Meine Güte.....ich möchte einfach nur mein Leben finanzieren können.
geht doch mit Mindestlohnjob.

> Das heißt auch ein paar Rücklagen bilden können. In meiner momentanen
> Situation nur in sehr geringen Maßen möglich.
einfach bewerben - sagen doch alle hier - der neue Job wartet schon auf 
Dich :->

> Egal....werde mich hier nicht mehr melden, da ich ja sowieso zu 110%
> selber schuld bin nicht bei einem igm Konzern angestellt zu sein.
siehe Gehaltsthread, Du gehörst offenbar nicht dazu :->

von ohne Account (Gast)


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> Das ist wie mit den Mietverträgen. Da kann zwar der Vermieter
> reinschreiben, dass keine Tiere erlaubt sind und trotzdem darf der
> Mieter Kleintiere halten.
aber eben nicht alles.

> Ja, kann er, aber finde ich moralisch
> schlecht. Der konnte den Vertrag vorher lesen und musste ihn nicht
> unterschreiben.
obdachlos als Alternative ist ja auch mal ne prima Lösung :->

> Leute die das dann trotzdem machen finde ich moralisch
> verächtlich.
LOL, Du bist vielleicht ein Witzbold.

von Alexander (Gast)


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Asd schrieb:
> werde mich hier nicht mehr melden, da ich ja sowieso zu 110%
> selber schuld bin nicht bei einem igm Konzern angestellt zu sein.

Richtig erkannt.

von Gustl B. (-gb-)


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ohne Account schrieb:
> aber eben nicht alles.

Bwahaha das ist trotzdem nicht OK weil der Vermieter ja alles 
ausgeschlossen hatte.

ohne Account schrieb:
> obdachlos als Alternative ist ja auch mal ne prima Lösung :->

Nein, die alternative in diesem Beispiel wäre eine andere Wohnung oder 
eben kein Haustier. Aber einen Vertrag unterschreiben in dem der Andere, 
hier Vermieter, seinen Willen ausgedrückt hat und dagegen dann zu 
verstoßen finde ich nicht OK. Das ist seine Wohnung und du willst etwas. 
Ich bin kein Verbieter oder so, aber ich finde das immer extrem dreist 
wenn einem etwas aufgezwunden wird obwohl man das ausdrücklich nicht 
will und das auch gesagt hat.

ohne Account schrieb:
> LOL, Du bist vielleicht ein Witzbold.

Früher galt "ein Mann ein Wort" - davon sind wir heute leider weit weg.

von ohne Account (Gast)


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> Bwahaha das ist trotzdem nicht OK weil der Vermieter ja alles
> ausgeschlossen hatte.
das hat nicht der Vermieter zu entscheiden, sondern im Zweifel ein 
Gericht, weil das hier ein Rechtsstaat ist.
Ein Vermieter kann nicht in Gutsherrenart illegale Klauseln einbauen.

> Nein, die alternative in diesem Beispiel wäre eine andere Wohnung oder
> eben kein Haustier.
LOL, Du kennst Dich offenbar blendend aus auf dem heutigen 
Wohnungsmarkt, der durch Wohnungsnot geprägt ist!
Wahrscheinlich würdest Du einen Vermieter, der Schwangerschaft, usw. per 
Vertrag verbietet auch noch gut finden, weil er ja das Sagen hat und man 
ja nicht unterschreiben braucht?
Klar, einfach nicht unterschreiben ... wie bei EULA, etc. einfach nicht 
zustimmen ... Du bist wirklich witzig und hast offenbar noch nie was von 
Sachzwängen gehört?

> Aber einen Vertrag unterschreiben in dem der Andere,
> hier Vermieter, seinen Willen ausgedrückt hat und dagegen dann zu
> verstoßen finde ich nicht OK.
Wenn die Klausel rechtswidrig ist, dann ist das sehr wohl okay!

> Das ist seine Wohnung und du willst etwas.
Irrtum: Eigentum verpflichtet.
Der Vermieter könnte ja auch auf weitreichendere Ideen (siehe oben) 
kommen und das würdest Du dann ebenfalls gut finden?

> Ich bin kein Verbieter oder so, aber ich finde das immer extrem dreist
> wenn einem etwas aufgezwunden wird obwohl man das ausdrücklich nicht
> will und das auch gesagt hat.
das ist hier immer noch ein Rechtsstaat und nicht das Kaiserreich von 
einst wo man nach eigener Gutsherrenart handeln kann.
Wenn eine Vorschrift rechtswidrig ist, dann brauche ich den Vermieter 
darüber nicht aufzuklären bzw. dann sollte er sein Vermietgeschäft eben 
aufgeben, wenn er selbst zu dumm ist - den Nachteil keine Wohnung 
deswegen zu bekommen, muß man dann doch nicht erleiden?

von Gustl B. (-gb-)


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ohne Account schrieb:
> das hat nicht der Vermieter zu entscheiden, sondern im Zweifel ein
> Gericht, weil das hier ein Rechtsstaat ist.
> Ein Vermieter kann nicht in Gutsherrenart illegale Klauseln einbauen.

Klar verpflichtet Eigentum. Der vermietet das ja auch. Aber aus meiner 
Sicht ist sowas wie ein Haustier klar etwas das der Vermieter verbieten 
sollen dürfte. Es gibt Leute die haben Alergieen gegen sowas.
Schwangerschaft gehört zum Menschen dazu.

ohne Account schrieb:
> Klar, einfach nicht unterschreiben ... wie bei EULA, etc. einfach nicht
> zustimmen ... Du bist wirklich witzig und hast offenbar noch nie was von
> Sachzwängen gehört?

Ja exakt, schöner Vergleich, Danke! Würden die Leute nur Produkte kaufen 
die eine sinnvolle EULA haben, dann gäbe es vermutlich weniger Software 
die Daten ausspäht und so. Die Käufer und auch die Mieter haben 
natürlich eine Macht und zwar durch die Entscheidung wem sie ihr Geld 
geben.

Gerade bei Mieten ist es so, dass die absurd teuer sind. Damit sich das 
die Leute dann trotzdem leisten können machen Städte Subventionen, z. B. 
München. Das ist ganz klar eine Subventionierung. Die Vermieter bekommen 
da Geld von der Stadt über Bande. Alternativ würden eben die Mieter die 
Mieten nicht zahlen können, also müssten die Firmen mehr bezahlen oder 
die Mieter gehen weg. Oder die Firmen gehen weg weil sie keine billigen 
Arbeiter mehr finden.

ohne Account schrieb:
> Der Vermieter könnte ja auch auf weitreichendere Ideen (siehe oben)
> kommen und das würdest Du dann ebenfalls gut finden?

Eigentlich schon. Eigentum verpflichtet stammt aus einer Zeit mit 
Wohnungsnot. Die ist vorbei. Zwar nicht in den Ballungsräumen aber es 
wird niemand gezwungen in eine Stadt zu ziehen. Ab dem Zeitpunkt in dem 
es im ganzen Land mehr suchende Mieter als verfügbare Wohnungen gibt 
könnte man anfangen Wochnungsbesitzer zur Vermietung zu verpflichten.

Der Besitz eines Autos verpflichtet mich auch nicht das für die Zeit zu 
vermieten in der es hier vor dem Haus steht. Warum eigentlich nicht? Wir 
haben hier deutlich weniger Autos als Erwachsene.

ohne Account schrieb:
> das ist hier immer noch ein Rechtsstaat und nicht das Kaiserreich von
> einst wo man nach eigener Gutsherrenart handeln kann.

Das hat hier nichts mit Kaiser zu tun. Heute haben alle die gleichen 
Rechte. Wenn jemand Geld verdient hat und ein Haus gekauft hat finde ich 
sollte der darüber bestimmen dürfen was damit passiert. Und wenn er es 
leerstehen lässt finde ich das auch OK. Es darf nur keine Gefahr für 
andere davon ausgehen.

von ohne Account (Gast)


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> Aber aus meiner Sicht ist sowas wie ein Haustier klar etwas das der
> Vermieter verbieten sollen dürfte. Es gibt Leute die haben Alergieen gegen > 
sowas.
das ist dann nur ein Problem für den Mieter.
> Schwangerschaft gehört zum Menschen dazu.
schreiende Kinder können auch nerven.

> Die Käufer und auch die Mieter haben natürlich eine Macht und zwar durch
> die Entscheidung wem sie ihr Geld geben.
in Zeiten der heutigen Wohnungsnot sitzen die Vermieter am längeren 
Hebel.

> Alternativ würden eben die Mieter die Mieten nicht zahlen können, also
> müssten die Firmen mehr bezahlen oder die Mieter gehen weg. Oder die Firmen > 
gehen weg weil sie keine billigen Arbeiter mehr finden.
nette Idee, aber so läuft das in der Realität nun mal nicht ab.

> Eigentlich schon. Eigentum verpflichtet stammt aus einer Zeit mit
> Wohnungsnot. Die ist vorbei.
In den Ballungsräumen herrscht Wohnungsnot; dort hat sich die Situation 
verschärft und das färbt auch ganz klar auf die weitere Umgebung ab!

> Zwar nicht in den Ballungsräumen aber es
> wird niemand gezwungen in eine Stadt zu ziehen.
arbeitslos feiern bzw. hunderte Kilometer fahren?

> Ab dem Zeitpunkt in dem
> es im ganzen Land mehr suchende Mieter als verfügbare Wohnungen gibt
> könnte man anfangen Wochnungsbesitzer zur Vermietung zu verpflichten.
falls Du es noch nicht bemerkt hast - wir haben hier dank unumkehrbarer 
heiliger Gesetze eine fette Einwanderung und das wird sich noch weiter 
drastisch verschärfen, da ist auch das Umland betroffen und das merkt 
man jetzt schon.

> Der Besitz eines Autos verpflichtet mich auch nicht das für die Zeit zu
> vermieten in der es hier vor dem Haus steht. Warum eigentlich nicht? Wir
> haben hier deutlich weniger Autos als Erwachsene.
Auto ist was ganz anderes und ein Auto ist letztendlich ein durch 
Pendlerpauschale zu Lasten der Allgemeinheit subventionierter Luxus, der 
aufgrund der Wohnungsnot notwendig geworden ist.
Außerdem bezweifele ich die geringe Autozahl pro Erwachsener - gibt ja 
auch Leute, die haben zwei oder drei Autos in der Garage stehen, allein 
aus Statusgründen - im Mittel hast Du dann wieder ein Auto pro 
Erwachsener.

> Das hat hier nichts mit Kaiser zu tun. Heute haben alle die gleichen
> Rechte.
mehr oder weniger

> Wenn jemand Geld verdient hat und ein Haus gekauft hat finde ich
> sollte der darüber bestimmen dürfen was damit passiert.
Tja, bedanke Dich beim Grundgesetz.

> Und wenn er es
> leerstehen lässt finde ich das auch OK. Es darf nur keine Gefahr für
> andere davon ausgehen.
das ist Deine Meinung; aber warte mal ab was noch passieren wird, wenn 
hier jeder reinkommt wie es ja rechtlich durchaus geht ... soviel neu 
bauen können die hier gar nicht - das geht schon rein flächenmäßig 
nicht.
Das wird noch sehr lustig werden und Du bist dann am Ende mit Deiner 
Meinung eine Minderheit, weil die Mehrheit eben ganz anders tickt!

von Hugo H. (hugohurtig1)


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Asd schrieb:
> Mein Arbeitgeber sagt mir bei Gehaltsverhandlungen das ich niemanden
> sagen darf was ich verdiene.

Wen interessiert das?

von Sven S. (schrecklicher_sven)


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Asd schrieb:
> Mein Arbeitgeber sagt mir bei Gehaltsverhandlungen das ich niemanden
> sagen darf was ich verdiene.

Sowas habe ich auch schon mal gehört.
Das kann nur bedeuten, daß der Chef einige Leute total unterbezahlt.
Wenn das bekannt wird, kriegt er Ärger mit seinen Leuten.
Sollte er eigentlich kriegen, der (zensiert).

von Dr.Who (Gast)


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Der TO kann sein Gehalt ja niedriger in Kununu veröffentlichen.
Dann wird der Chef bestimmt ausflippen.

Ich habe mal in einer Firma gearbeitet als es Kununu noch nicht
gab. Die suchen aktuell schon seit Jahren Leute.
In der Jobbörse tauchen zwar temporär Jobs von der Firma auf,
aber auf der Firmenwebseite werden die nicht gelöscht, wohl
weil da keiner arbeiten will.
Die Bezahlung war auch immer unterirdisch, aber es war auch nichts
besseres zu bekommen, was natürlich ausgenutzt wurde.
Scheinbar haben sich die Verhältnisse geändert, aber man will sich
von der Firma nicht anpassen.
Ich habe mir auch ein wenig die Schuld dafür gegeben, aber das ist
ein anderes Thema.
Wenn ich jetzt bei Kununu mich über die Firma erkundige, habe
ich den Eindruck das die zum zehnten Kreis der Hölle gehört.
Da sollte man mir einen Orden (Held der Arbeit oder so) verleihen,
dass ich so lange (einige Jahre) überhaupt dort ausgehalten hatte.
Da hat sogar mal einer ein Gehalt so um die 2,4k brutto angegeben
und wurde trotzdem abgelehnt. Was für ein Drecksladen das wohl
geblieben ist?

ohne Account schrieb:
> Irrtum: Eigentum verpflichtet.

Das bedeutet nur, dass der Eigentümer für Schäden die durch sein
Eigentum einem anderen entstehen, zu haften hat. Das gilt z.B.
auch für Autos und ist nicht explizit nur für Wohnungen anwendbar.
Bei Vermietungen stützen sich die Inhaber wohl eher auf das
weitreichende Hausrecht, dass aber oft über-strapaziert wurde.
Wenn erst die Gerichte bemüht werden müssen, dann muss der Vermieter
ein Querulant reinster Güte sein.

ohne Account schrieb:
> arbeitslos feiern bzw. hunderte Kilometer fahren?

Am Besten wohl die Menschen in Lager unterbringen?
Auf dem historischen bitteren Beigeschmack muss ich wohl
nicht hinweisen?

Asd schrieb:
> Muss ich mit einer Kündigung rechnen? Habe keine
> Rechtsschutzversicherung.

Rechnen muss  man mit allem, aber ohne Abmahnung(gegen die man
sich wehren kann) würde bei einem wirksamen Kündigungsschutz
eine Kündigung scheitern. Weil im Streitfall das Vertrauensverhältnis
dann eher zerrüttet wäre, würde das ganze dann auf einen
Aufhebungsvertrag mit Abfindung hinaus laufen. Ein Arbeitszeugnis
kann man dann wohl vergessen, wenn da die Möglichkeit für andere 
Arbeitgeber besteht, sich über das Arbeitsverhältnis zu erkundigen.
Wenn man erst mal gekündigt wurde, muss man innerhalb 3 Wochen
gerichtlich Widerspruch einlegen. Man sollte sich dann aber
von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Im Internet gibts Beratung von Anwälten schon für 40-50 Euro.

Gustl B. schrieb:
> Aber aus meiner
> Sicht ist sowas wie ein Haustier klar etwas das der Vermieter verbieten
> sollen dürfte. Es gibt Leute die haben Alergieen gegen sowas.
> Schwangerschaft gehört zum Menschen dazu.

So klar ist das gar nicht und für die Gesundheit der Mitmieter
ist der Vermieter nicht zuständig(außer ein Gesetz verpflichtet
ihn dazu, wie z.B. Rauchmelder zu installieren, durch Baurecht).
Da muss sich der Vermieter schon eine solide prozessfeste Begründung
einfallen lassen, bevor er in die Freiheit eines Mieters eingreift.

ohne Account schrieb:
> das ist hier immer noch ein Rechtsstaat und nicht das Kaiserreich von
> einst wo man nach eigener Gutsherrenart handeln kann.

So mancher Besitzer denkt noch immer in alten verkrusteten Strukturen
und will sich auch nicht belehren lassen. Die müssen dann ein
vollstreckbares Urteil akzeptieren und man kann dann nur hoffen
das es Lehrreich ist.

von Markus B. (Gast)


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Ich verstehe das Problem nicht.
Beispiel: Sie sind Elektrotechnik-Ingenieur und verdienen 35.000 €.
Angabe bei kununu:
Angestellter (im Ingenieursbereich) mit ca. 36.000 € Gehalt.

Sind Sie einziger Ingenieur im Unternehmen?
Wie ist da ein Rückschluss auf Sie möglich?

von Rick M. (rick-nrw)


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Asd schrieb:
> Wie ist das rechtlich wenn ich mein
> aktuelles Gehalt auf kununu poste?

Warum willst du es posten?

Weil es soo unglaublich geil ist?
Weil es soo unglaublich mies ist?

Asd schrieb:
> Muss ich mit einer Kündigung rechnen? Habe keine
> Rechtsschutzversicherung.

Ja, weil du keine Rechtsschutzversicherung hast!


Warum hast so eine Klausel unterschrieben, wenn du vor hast, dei Gehal 
zu posten?

von NurMut (Gast)


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Asd schrieb:
> Mein Arbeitgeber sagt mir bei Gehaltsverhandlungen das ich niemanden
> sagen darf was ich verdiene. Wie ist das rechtlich wenn ich mein
> aktuelles Gehalt auf kununu poste?

Dein Gehalt kannst du jedem auf die Nase binden. Viele Arbeitgeber 
versuchen das zu unterdrücken, damit unterbezahlte Mitarbeiter das nicht 
rauskriegen, aber es gibt kein entsprechendes Gesetz das es verbieten 
würde.

von Frederic (Gast)


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Fernhalten von allem unter 50k. Das sind schrottjobs in dreckigen 
klitschen.

von xyz (Gast)


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https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/schweigepflicht-ueber-das-gehalt-reden-verboten_76_348410.html

"Arbeitsvertrag: Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt

In Arbeitsverträgen finden sich allerdings häufig 
Verschwiegenheitsklauseln, die Mitarbeiter explizit verpflichten, über 
ihre Vergütung Stillschweigen zu bewahren. Die Wirksamkeit solcher 
Klauseln ist noch nicht höchstrichterlich geprüft. Allerdings hat das 
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 21. Oktober 
2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche 
Klausel, die den Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit über seine Vergütung 
verpflichtet, unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen 
benachteiligt. Das Landesarbeitsgericht argumentiert, dass jeder 
Arbeitnehmer frei über sein Gehalt sprechen können müsse, weil das 
Gespräch selbst die einzige Möglichkeit sei, festzustellen, ob der 
Arbeitgeber bei der Lohnhöhe den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalte. 
Zudem verstoße die vertragliche Verschwiegenheitsvereinbarung gegen das 
Grundrecht auf Koalitionsfreiheit."

von Einfach unverbesserlich (Gast)


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Frederic schrieb:
> Fernhalten von allem unter 50k. Das sind schrottjobs in dreckigen
> klitschen.

 Das ist selbst für Teilzeit Jobs zu wenig

von ohne Account (Gast)


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> Das bedeutet nur, dass der Eigentümer für Schäden die durch sein
> Eigentum einem anderen entstehen, zu haften hat.
Irrtum, das ist lediglich Deine Auslegung.
Aber es gibt das GG, Art.14(2) und auch (3) - lese es Dir mal genau 
durch!
Als Eigentümer kann ich eben nicht wie ein Gutsherr im Kaiserreich 
handeln.

> Das gilt z.B. auch für Autos und ist nicht explizit nur für Wohnungen
> anwendbar.
Ich finde den Autovergleich sehr unpassend!
Beim Auto gibt es m.W. anders als bei Eigentum keine Enteignungsklausel.

> Wenn erst die Gerichte bemüht werden müssen, dann muss der Vermieter
> ein Querulant reinster Güte sein.
in einem Rechtsstaat ist das möglich und hat nichts mit Querulatentum zu 
tun, wenn der Mieter im Recht ist.

> Am Besten wohl die Menschen in Lager unterbringen?
> Auf dem historischen bitteren Beigeschmack muss ich wohl
> nicht hinweisen?
Dir ist klar, daß das hiesige Asylrecht einzigartig auf der ganzen Welt 
ist und damit Wurzel des ganzen Übels ist?
Was willst Du denn dagegen machen, wenn immer mehr Ihren Anspruch 
geltend machen - hier ist nun mal das gelobte Land für Außenstehende und 
für manche ja auch nicht zu Unrecht?
Das große Theater kostet sehr viel Geld.

von ohne Account (Gast)


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> Beim Auto gibt es m.W. anders als bei Eigentum keine Enteignungsklausel.
nehme ich zurück, da ein Auto ebenfalls Eigentum darstellt und damit 
ebenfalls anwendbar ist.
Trotzdem ist der Autovergleich sehr unpassend meiner Ansicht nach.

von Elektrofan (Gast)


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> Darf ich mein Gehalt bei kununu Posten?

Aber klar doch, schliesslich haben "wir" Meinungsfreiheit.

Die paar negativen kollateralen Konsequenzen, die aus der
Verkündigung nicht-systemkonformer Ansichten resultieren, trägt
nicht das System.

von Dr.Who (Gast)


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ohne Account schrieb:
> Irrtum, das ist lediglich Deine Auslegung.

"Lediglich" heißt nicht unzutreffend. Auch hier gibts reichlich
Spielraum für Interpretation.

> Aber es gibt das GG, Art.14(2) und auch (3) - lese es Dir mal genau
> durch!

Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit ist ja wohl ein Witz.
Was will denn ein Jurist da alles hinein interpretieren?
Da wird mehr das Hausrecht angewandt.
Bis es da zur Enteignung kommt, muss das allgemeine Interesse
deutlich überwiegen. Nicht mal wenn eine Immobilie verfällt,
wird enteignet. Allerdings hat es schon Fälle gegeben, wo eine Gefahr
von der Kommune durch Aufstellen eines Bauzauns oder eines Gerüstes
abgewandt wurde. Zahlen muss der Eigentümer, notfalls Zwangsweise.

> Als Eigentümer kann ich eben nicht wie ein Gutsherr im Kaiserreich
> handeln.

Hab das selbst erlebt und die Gerichte gaben ihm recht.

von ohne Account (Gast)


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> Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit ist ja wohl ein Witz.
so steht es in unsem Grundgesetz.

> Was will denn ein Jurist da alles hinein interpretieren?
vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :)

> Bis es da zur Enteignung kommt, muss das allgemeine Interesse
> deutlich überwiegen.
ach, das kann sehr schnell gehen. In Berlin z.B. gibt es schon einen 
Mietendeckel.

> Hab das selbst erlebt und die Gerichte gaben ihm recht.
siehe oben; dann hatte der Eigentümer die besseren Anwälte.

von Dr.Who (Gast)


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ohne Account schrieb:
> ach, das kann sehr schnell gehen. In Berlin z.B. gibt es schon einen
> Mietendeckel.

Das ist aber keine Enteignung, sondern allenfalls eine Entmündigung.
Da werden sich bestimmt auch die kapitalschweren Eigentümer ALLE dran
halten? Geld verdirbt den Charakter und das bestätigt sich im Leben
immer wieder.

ohne Account schrieb:
> so steht es in unsem Grundgesetz.

Wohl nur was für die geistige Elite dieses Landes, aber nicht für das
Proletariat. ;)

ohne Account schrieb:
> siehe oben; dann hatte der Eigentümer die besseren Anwälte.

Im letzten meiner Rechtsstreitigkeiten konnte ich mich in der 1.Instanz
als Laie gegen einen Anwalt hauchdünn behaupten können und habe Recht 
bekommen.
In der zweiten Instanz mit Anwaltszwang habe ich dann verloren, weil
der BGH seine Rechtsprechung geändert hat, zugunsten der Eigentümer.
Dumm gelaufen. Aber das ganze wird noch ein Nachspiel für den Eigentümer
haben auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung. Mal sehen was dabei raus
kommt. Mit Rechtsschutz ist das ja kein Risiko.

von Zocker_55 (Gast)


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> Re: Darf ich mein Gehalt bei kununu Posten?

Bist du noch ganz dicht ?

Poste doch die Geheimnummern von deinem Konto.

Oder ein Bild von deinem nackten Hintern.

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