Interpretation Arbeitszeugnis

Gast #5997691
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Ich habe mein erstes Arbeitszeugnis erhalten. Für mich als Laie klingt 
natürlich alles ganz super, vielleicht kann mir der ein oder andere die 
Formulierungen darin einordnen.

Falls es relevant ist: 5 monatiges Pflichtpraktikum, Konzern, 
Softwareentwicklung

Vielen Dank schonmal :)
Angehängte Dateien:
Gast #5997695
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Alles OK, Du hast super gearbeitet (für ein Pflichtpraktikum), alle 
waren zufrieden und wünschen Dir in Zukunft viel Erfolg. Dass Kollegen 
vor Geschäftspartnern kommen, ist hier, denke ich, keine Spitze oder so.

Wenn Deine Tätigkeiten noch sinnvol widergespiegelt sind und die Wünsche 
des AG unten entsprechend ausfallen, dann mach einen Haken dran! Sehr 
gut.
Gast #5998013
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Steht in dem Arbeitszeugnis das Bedauern für den Weggang des TO drin?
Unter Umständen ist das ganze nur eine Belobigung über den grünen Klee,
oder hinter vorgehaltener Hand, anders ausgedrückt:
Gott sei Dank, sind wir ihn los. (Kann sein, muss aber nicht).
Eigentlich müsste bei so einem sehr guten Zeugnis es an Einladungen
nur so hageln, sofern die Firmen da immer Korrekt und Fair spielen.
Wenn dem doch nicht so ist, dann könnte eine Firma vielleicht über die
Kontaktdaten des Zeugnisses und einer Anfrage (Backgroundrecherche)
bei der Personalabteilung ein anderes Bild bekommen haben?
Rechtsrundlage ist die FREIWILLIGE zur Verfügungstellung des
Arbeitszeugnis. Da ist man den Personalern gnadenlos ausgeliefert.
Das Zeugnisse höchstrichterlich geschönt sein MÜSSEN dürfte mittlerweile 
jeder wissen. Chancengleichheit sieht anders aus.
Gast #5998043
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Dr.Who schrieb:
> Chancengleichheit sieht anders aus.

Oh je Michael,
du liest nur das Wort Arbeitszeugnis und schon quillt sämtlicher Müll in 
dir hoch.

Es war ein Praktikum! Da war zu Beginn klar, dass das zeitlich begrenzt 
ist. Warum soll dann explizit der Fortgang bedauert werden?
Das Zeugnis ist einwandfrei, ist doch alles gut!
Da gibt es keine dunklen Machenschaften von mafiösen Arbeitgebern, 
Personalern oder Frauen aufzudecken!

Und welche Chancengleichheit meinst du eigentlich?
Dass der höchstrichterliche Beschluss nur für dich oder nur für ihn 
gilt? Oder was willst du uns eigentlich permanent sagen?
Willst du deine Geschichten wieder versteckt veröffentlichen und perfide 
auf die Allgemeinhait übertragen?
Hast du da eigentlich auch noch einen Prozess laufen, dank deiner 
Rechtsschutzversicherung?

cheers,
dein Coach!
#5998082
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Leider wissen die Leute, die so ein Zeugnis schreiben, oft auch nicht 
was sie da schreiben.
Um es vorweg zu sagen, die meinten es gut, aber da stehen so "Reizwörter 
und Satzteile" drin.
Die ersten beiden Sätze heißen eigentlich: Er war ein Pedant und hat 
sich an seiner Arbeit festgehalten.
Das wird dann nochmal unterstrichen mit der Fachkompetenz. Du wolltest 
allen ihren Job erklären. Dass ein Verhalten einwandfrei war, ist in 
diesem Zusammenhang ein Dolchstoß.
Aber weißt du was? In Wirklichkeit interessiert das heute keine Sau 
mehr.
Die haben so viele Verklausulierungen, dass das eh keiner mehr 
auseinander halten kann. Das liegt einfach daran, dass die nichts 
negatives schreiben dürfen.

Vielleicht kennt ihr ja den Witz mit dem Metzgergesellen?
Der Meister erwischt ihn, wie er abends die Suppenknochen mitnehmen 
will.
Daraufhin schmeißt der Meister ihn raus. Aber weil er eigentlich ganz 
gut gearbeitet hat und sonst sehr ehrlich war, schreibt er auch im 
Zeugnis, dass er sehr fleißig und ehrlich war, "... bis auf die 
Knochen!"
Gast #5998107
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Rolf R. schrieb:
> "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist Schulnote 1.

Damit machst du es dir zu einfach. Du musst den Satz im Gesamtkontext 
des Zeugnisses interpretieren. Wenn der Satz im Widerspruch zu anderen 
Aussagen im Zeugnis steht, dann kann er auch genau das Gegenteil 
bedeuten.
#5998112
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Dr.Who schrieb:
> Rechtsrundlage ist die FREIWILLIGE zur Verfügungstellung des
> Arbeitszeugnis.

Das stimmt nicht, ein Arbeitszeugnis steht Dir jederzeit zu, auch 
während einem bestehendem Arbeitsverhältnis.

Dr.Who schrieb:
> Das Zeugnisse höchstrichterlich geschönt sein MÜSSEN

Das stimmt, es darf nichts negatives drin stehen.

Aber warum sollte Dich Dein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis loben? Denkst 
Du wirklich, er mag seine Konkurrenten, und empfiehlt ihnen seine besten 
Leute, und warnt sie vor den Versagern?
Ein Arbeitszeugnis ist in Wirklichkeit nur bedrucktes Klopapier.
#5998171
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Ist ja witzig, so ziemlich jedes Zeugnis welches hier gepostet wird, ist 
schlecht... nach Meinung einiger. Ich sehe an dem Zeugnis jetzt auch 
nichts schlechtes. Auf diese Weise kann man ja jedes Zeugnis 
zerpflücken, ich meine solange nicht Sachen wie "...er war den Kollegen 
gegenüber aufgeschlossen und Gesellig... " drin stehen liegt sowas im 
Auge des jeweiligen Personalers. Glück hat man meistens wenn kein 
Personaler drüber schaut sonder nur der zukünftige Chef ;-)
Gast #5998320
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Dieser Teil des Zeugnisses ist sehr gut; der Verfasser dieses Zeugnisses 
hat Standardformulierungen verwendet, die keinen Spielraum für eine 
andere Interpretation lassen - für ein Pflichtpraktikum ist dies die 
angemessene Form. Was allerdings fehlt, und für ein solches Praktikum 
absolut wichtig ist, ist eine detaillierte Beschreibung der ausgeübten 
Tätigkeiten. Bei Praktika darf das gerne sehr ausführlich sein, d.h. 
dass z.B. die Entwicklungsumgebung erwähnt wird.

Den zukünftigen Leser interessiert auch, ob Du alleine an einem Problem 
gearbeitet hast, innerhalb eines Teams eigenverantwortlich eine 
Komponente entwickelt hast, oder in einer Gruppe gearbeitet hat, bei der 
Dein Eigenanteil vielleicht nicht ganz so sichtbar ist. Da Du diesen 
Teil des Zeugnisses nicht beigelegt hast, ist das Zeugnis als ganzes 
daher schwer zu beurteilen. Sollte der fachliche Teil ganz fehlen, ist 
das Zeugnis nahezu wertlos.
Gast #5998417
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Danke an alle, über die Sticheleien einiger kann ich hinwegsehen :P

An Bedauern über das Ausscheiden muss es mangeln, weil das Ausscheiden 
fehlt.
Auf das Pflichtpraktikum folgt unmittelbar ein freiwilliges und dann 
eine Abschlussarbeit in der selben Abteilung.

Vor und nach diesem Textblock kamen natürlich auch 
Tätigkeitsbeschreibung, eine konzerninterne Bewertungsmatrix und andere 
Details, mir gings hier aber nur um diese klassischen 
Allerwelts-formulierungen, die für mich schwer einzustufen waren.

Schönen Mittwoch :)
Gast #5998597
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noch student schrieb:
> an Bedauern über das Ausscheiden muss es mangeln, weil das Ausscheiden
> fehlt.
> Auf das Pflichtpraktikum folgt unmittelbar ein freiwilliges und dann
> eine Abschlussarbeit in der selben Abteilung.

Das ist doch schön und konsistent. Auch wenn andere dann wieder 
schreiben, dass sie Dir mit Schmeicheleien noch eine Schüppe Extra-Elan 
und unbezahlte Nachtschichten entlocken wollen ;-)

> Vor und nach diesem Textblock kamen natürlich auch
> Tätigkeitsbeschreibung, eine konzerninterne Bewertungsmatrix und andere
> Details, mir gings hier aber nur um diese klassischen
> Allerwelts-formulierungen, die für mich schwer einzustufen waren.

Wie gesagt, die sind gut. Doch können die bei den Wünschen für die 
Zukunft oder beim Gruß komplett wertlos werden. Darum die 2-3 Sätze am 
Ende immer mit angeben. In Deinem Fall ist es jetzt natürlich egal, da 
ja noch ein Zeugnis und noch ein Zeugnis folgen.
#5998614
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noch student schrieb:
> Ich habe mein erstes Arbeitszeugnis erhalten. Für mich als Laie klingt
> natürlich alles ganz super, vielleicht kann mir der ein oder andere die
> Formulierungen darin einordnen.

Meiner Meinung nach sollte man die Formulierungen nicht überbewerten. In 
meinem Berufsleben durfte ich auch einige Entwickler einstellen.
Das persönliche Gespräch war eher der interressante Teil.
#5998669
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Ganz ehrlich, obwohl ich glaube, dass die das sicher gut gemeint haben, 
dennoch ist es für den "richtigen Leser" eher ein schlechtes Zeugnis.
Da steht drin, dass er die Arbeit so mit ach und Krach geschafft hat und 
er ein fürchterlicher Besserwisser ist.
Gast #5998744
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Sven S. schrieb:
> Das stimmt nicht, ein Arbeitszeugnis steht Dir jederzeit zu, auch
> während einem bestehendem Arbeitsverhältnis.

Höchstens einmal pro Jahr oder wenn ein besonderer Anlass besteht,
z.B. Kündigung, Vorgesetztenwechsel, Änderung der Firma durch Verkauf
usw.usf.

Gemeint war: Dem neuen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis freiwillig
zur Verfügung zu stellen. Einen Rechtsanspruch gibts dafür nicht.
Aber die Wirtschaft verfolgt ja das Diktat des roten Fadens und
siebt lückenhafte Lebensläufe und nicht genehme Zeugnisse gnadenlos
aus. So können mehrere Millionen Arbeitnehmer nicht ihr Leben
selbst bestimmen weil sie bei Bewerbungen raus gemobbt werden.

Die Regierung kann/will da kaum was machen, weil sie auf die
Wirtschaft angewiesen ist und die auch nicht verprellen will.
Dabei würden ein paar kleinere Regelungen schon reichen, z.B.
ihre Entscheidung sachlich zu begründen. Das AGG wäre dann
für so manchen Betrieb dann das Damoklesschwert, aber denen
braucht man ohnehin keine Träne nachweinen. ;)
Bei einem Bewerbungsgespräch wurde ich mal nach Abgabe meiner
Gehaltsvorstellung, die die Firma sich locker hätte leisten können,
übel herunter geputzt. Jahre später las ich in der Zeitung, dass
der Clown wegen Steuerhinterziehung einfahren musste und das
war nicht der einzigste. Die haben sich halt erwischen lassen.
Die Dunkelziffer dürfte höher sein.
#5998828
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Dr.Who schrieb:
> Einen Rechtsanspruch gibts dafür nicht.
> Aber die Wirtschaft verfolgt ja das Diktat des roten Fadens und
> siebt lückenhafte Lebensläufe und nicht genehme Zeugnisse gnadenlos
> aus. So können mehrere Millionen Arbeitnehmer nicht ihr Leben
> selbst bestimmen weil sie bei Bewerbungen raus gemobbt werden.

Michael S. aka Cerberus aka Dr.Who - wieder und wieder pauschalisierst 
du. Nach wie vor schließt du von dir auf alle.

Ich verstehe schon, dass du eben nur solche Erfahrungen gemacht hast. 
Nach wie vor ist in deine Post ersichtlich, dass eben deine 
Einstellung daran schuld sein wird.


Der Beweis gegen deine pauschale Aussage:
Ich habe eine nicht komplett einen roten Faden in meinem Lebenslauf. 
Auch habe ich die letzten drei Jahre bei Bewerbungen nicht alle 
Arbeitszeugnis mit abgegeben. Denn hier hast du recht, dies ist 
freiwillig. Das Ergebnis: 4 Bewerbungen, 3 VGs und 2 angebotene 
Verträge.

Somit ist deine pauschale Aussage widerlegt. Du dienst uns allen damit 
weiterhin als Vorbild: wer so ein Querkopf ist, immer das Negative 
sieht, AGs grundsätzlich als Feind versteht und sowieso ist alles 
bedingungsfeindlich, ja mit solch einer Einstellung wird es nichts im 
Berufsleben.

Dem Rest wünsche ich einen erfolgreichen Arbeitstag :)
Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #5999019
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noch student schrieb:
> 5 monatiges Pflichtpraktikum, Konzern, Softwareentwicklung
Ich würde mich da umgehendst fragen: was hat ein 5 monatiger Praktikant 
mit irgendwelchen "Geschäftspartnern" zu tun? Und wieviele Aufgaben hat 
er unter wechselnder Belastung ausgeführt?
Das Zeugnis ist für einen Praktikanten so himmelhoch jubelnd und 
ausgreifend blumig geschrieben, dass ich das als Bewerbungsempfänger 
sofort als "vollkommen irrelevant" zur Seite legen würde. Denn die 
größere Hälfte, von dem, was da steht, kann man nach 5 Monaten gar nicht 
ernsthaft und belastbar bezeugen...
Beitrag #5999317 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gast #5999331
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Hi,

hmmm was willst denn du genau von uns?
Wolltest du uns dein super Zeugnis unter die Nase reiben?

Ich verstehe auch nicht immer die Allgemeine Meinung dass im 
Arbeitszeugnis versteckte Botschaften enthalten sein sollen. Wenn ihr 
die schon nicht entziffern könnt warum soll dein Personaler das können?

???

Strange

VG
Beitrag #5999401 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5999416 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6000545 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6000832 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6001447 wurde von einem Moderator gelöscht.

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