Ich habe mein erstes Arbeitszeugnis erhalten. Für mich als Laie klingt
natürlich alles ganz super, vielleicht kann mir der ein oder andere die
Formulierungen darin einordnen.
Falls es relevant ist: 5 monatiges Pflichtpraktikum, Konzern,
Softwareentwicklung
Vielen Dank schonmal :)
Alles OK, Du hast super gearbeitet (für ein Pflichtpraktikum), alle
waren zufrieden und wünschen Dir in Zukunft viel Erfolg. Dass Kollegen
vor Geschäftspartnern kommen, ist hier, denke ich, keine Spitze oder so.
Wenn Deine Tätigkeiten noch sinnvol widergespiegelt sind und die Wünsche
des AG unten entsprechend ausfallen, dann mach einen Haken dran! Sehr
gut.
Am wichtigsten ist, dass auch Tätigkeiten aufgelistet sind. Sonst wirkt
es unglaubwürdig, weil man nicht weiß warum und worin der Kandidat denn
nun so unglaublich gut war.
Auf jeden Fall eine gute "3".
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Bye the way: Fachkräfte werden bekanntlich (lt. "unserer"
Ostzonenkoryphäe u.ä.) "händeringendst" gesucht.
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Mach' Dir keine Sorgen, das klappt schon.
Steht in dem Arbeitszeugnis das Bedauern für den Weggang des TO drin?
Unter Umständen ist das ganze nur eine Belobigung über den grünen Klee,
oder hinter vorgehaltener Hand, anders ausgedrückt:
Gott sei Dank, sind wir ihn los. (Kann sein, muss aber nicht).
Eigentlich müsste bei so einem sehr guten Zeugnis es an Einladungen
nur so hageln, sofern die Firmen da immer Korrekt und Fair spielen.
Wenn dem doch nicht so ist, dann könnte eine Firma vielleicht über die
Kontaktdaten des Zeugnisses und einer Anfrage (Backgroundrecherche)
bei der Personalabteilung ein anderes Bild bekommen haben?
Rechtsrundlage ist die FREIWILLIGE zur Verfügungstellung des
Arbeitszeugnis. Da ist man den Personalern gnadenlos ausgeliefert.
Das Zeugnisse höchstrichterlich geschönt sein MÜSSEN dürfte mittlerweile
jeder wissen. Chancengleichheit sieht anders aus.
Dr.Who schrieb:> Chancengleichheit sieht anders aus.
Oh je Michael,
du liest nur das Wort Arbeitszeugnis und schon quillt sämtlicher Müll in
dir hoch.
Es war ein Praktikum! Da war zu Beginn klar, dass das zeitlich begrenzt
ist. Warum soll dann explizit der Fortgang bedauert werden?
Das Zeugnis ist einwandfrei, ist doch alles gut!
Da gibt es keine dunklen Machenschaften von mafiösen Arbeitgebern,
Personalern oder Frauen aufzudecken!
Und welche Chancengleichheit meinst du eigentlich?
Dass der höchstrichterliche Beschluss nur für dich oder nur für ihn
gilt? Oder was willst du uns eigentlich permanent sagen?
Willst du deine Geschichten wieder versteckt veröffentlichen und perfide
auf die Allgemeinhait übertragen?
Hast du da eigentlich auch noch einen Prozess laufen, dank deiner
Rechtsschutzversicherung?
cheers,
dein Coach!
Leider wissen die Leute, die so ein Zeugnis schreiben, oft auch nicht
was sie da schreiben.
Um es vorweg zu sagen, die meinten es gut, aber da stehen so "Reizwörter
und Satzteile" drin.
Die ersten beiden Sätze heißen eigentlich: Er war ein Pedant und hat
sich an seiner Arbeit festgehalten.
Das wird dann nochmal unterstrichen mit der Fachkompetenz. Du wolltest
allen ihren Job erklären. Dass ein Verhalten einwandfrei war, ist in
diesem Zusammenhang ein Dolchstoß.
Aber weißt du was? In Wirklichkeit interessiert das heute keine Sau
mehr.
Die haben so viele Verklausulierungen, dass das eh keiner mehr
auseinander halten kann. Das liegt einfach daran, dass die nichts
negatives schreiben dürfen.
Vielleicht kennt ihr ja den Witz mit dem Metzgergesellen?
Der Meister erwischt ihn, wie er abends die Suppenknochen mitnehmen
will.
Daraufhin schmeißt der Meister ihn raus. Aber weil er eigentlich ganz
gut gearbeitet hat und sonst sehr ehrlich war, schreibt er auch im
Zeugnis, dass er sehr fleißig und ehrlich war, "... bis auf die
Knochen!"
Rolf R. schrieb:> "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ist Schulnote 1.
Damit machst du es dir zu einfach. Du musst den Satz im Gesamtkontext
des Zeugnisses interpretieren. Wenn der Satz im Widerspruch zu anderen
Aussagen im Zeugnis steht, dann kann er auch genau das Gegenteil
bedeuten.
Dr.Who schrieb:> Rechtsrundlage ist die FREIWILLIGE zur Verfügungstellung des> Arbeitszeugnis.
Das stimmt nicht, ein Arbeitszeugnis steht Dir jederzeit zu, auch
während einem bestehendem Arbeitsverhältnis.
Dr.Who schrieb:> Das Zeugnisse höchstrichterlich geschönt sein MÜSSEN
Das stimmt, es darf nichts negatives drin stehen.
Aber warum sollte Dich Dein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis loben? Denkst
Du wirklich, er mag seine Konkurrenten, und empfiehlt ihnen seine besten
Leute, und warnt sie vor den Versagern?
Ein Arbeitszeugnis ist in Wirklichkeit nur bedrucktes Klopapier.
Dr.Who schrieb:> Steht in dem Arbeitszeugnis das Bedauern für den Weggang des TO drin?
Bei einem Pflichtpraktikum mit geplanter Dauer ?
Eher nicht.
Für mich ist das ein super Zeugnis .
Und wenn da zur "vollsten Zufriedenheit" steht, gilt das auch. Würde man
sonst nicht reinschreiben.
Gruß
Axel
Ist ja witzig, so ziemlich jedes Zeugnis welches hier gepostet wird, ist
schlecht... nach Meinung einiger. Ich sehe an dem Zeugnis jetzt auch
nichts schlechtes. Auf diese Weise kann man ja jedes Zeugnis
zerpflücken, ich meine solange nicht Sachen wie "...er war den Kollegen
gegenüber aufgeschlossen und Gesellig... " drin stehen liegt sowas im
Auge des jeweiligen Personalers. Glück hat man meistens wenn kein
Personaler drüber schaut sonder nur der zukünftige Chef ;-)
Dieser Teil des Zeugnisses ist sehr gut; der Verfasser dieses Zeugnisses
hat Standardformulierungen verwendet, die keinen Spielraum für eine
andere Interpretation lassen - für ein Pflichtpraktikum ist dies die
angemessene Form. Was allerdings fehlt, und für ein solches Praktikum
absolut wichtig ist, ist eine detaillierte Beschreibung der ausgeübten
Tätigkeiten. Bei Praktika darf das gerne sehr ausführlich sein, d.h.
dass z.B. die Entwicklungsumgebung erwähnt wird.
Den zukünftigen Leser interessiert auch, ob Du alleine an einem Problem
gearbeitet hast, innerhalb eines Teams eigenverantwortlich eine
Komponente entwickelt hast, oder in einer Gruppe gearbeitet hat, bei der
Dein Eigenanteil vielleicht nicht ganz so sichtbar ist. Da Du diesen
Teil des Zeugnisses nicht beigelegt hast, ist das Zeugnis als ganzes
daher schwer zu beurteilen. Sollte der fachliche Teil ganz fehlen, ist
das Zeugnis nahezu wertlos.
Danke an alle, über die Sticheleien einiger kann ich hinwegsehen :P
An Bedauern über das Ausscheiden muss es mangeln, weil das Ausscheiden
fehlt.
Auf das Pflichtpraktikum folgt unmittelbar ein freiwilliges und dann
eine Abschlussarbeit in der selben Abteilung.
Vor und nach diesem Textblock kamen natürlich auch
Tätigkeitsbeschreibung, eine konzerninterne Bewertungsmatrix und andere
Details, mir gings hier aber nur um diese klassischen
Allerwelts-formulierungen, die für mich schwer einzustufen waren.
Schönen Mittwoch :)
noch student schrieb:> an Bedauern über das Ausscheiden muss es mangeln, weil das Ausscheiden> fehlt.> Auf das Pflichtpraktikum folgt unmittelbar ein freiwilliges und dann> eine Abschlussarbeit in der selben Abteilung.
Das ist doch schön und konsistent. Auch wenn andere dann wieder
schreiben, dass sie Dir mit Schmeicheleien noch eine Schüppe Extra-Elan
und unbezahlte Nachtschichten entlocken wollen ;-)
> Vor und nach diesem Textblock kamen natürlich auch> Tätigkeitsbeschreibung, eine konzerninterne Bewertungsmatrix und andere> Details, mir gings hier aber nur um diese klassischen> Allerwelts-formulierungen, die für mich schwer einzustufen waren.
Wie gesagt, die sind gut. Doch können die bei den Wünschen für die
Zukunft oder beim Gruß komplett wertlos werden. Darum die 2-3 Sätze am
Ende immer mit angeben. In Deinem Fall ist es jetzt natürlich egal, da
ja noch ein Zeugnis und noch ein Zeugnis folgen.
noch student schrieb:> Ich habe mein erstes Arbeitszeugnis erhalten. Für mich als Laie klingt> natürlich alles ganz super, vielleicht kann mir der ein oder andere die> Formulierungen darin einordnen.
Meiner Meinung nach sollte man die Formulierungen nicht überbewerten. In
meinem Berufsleben durfte ich auch einige Entwickler einstellen.
Das persönliche Gespräch war eher der interressante Teil.
Ganz ehrlich, obwohl ich glaube, dass die das sicher gut gemeint haben,
dennoch ist es für den "richtigen Leser" eher ein schlechtes Zeugnis.
Da steht drin, dass er die Arbeit so mit ach und Krach geschafft hat und
er ein fürchterlicher Besserwisser ist.
Sven S. schrieb:> Das stimmt nicht, ein Arbeitszeugnis steht Dir jederzeit zu, auch> während einem bestehendem Arbeitsverhältnis.
Höchstens einmal pro Jahr oder wenn ein besonderer Anlass besteht,
z.B. Kündigung, Vorgesetztenwechsel, Änderung der Firma durch Verkauf
usw.usf.
Gemeint war: Dem neuen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis freiwillig
zur Verfügung zu stellen. Einen Rechtsanspruch gibts dafür nicht.
Aber die Wirtschaft verfolgt ja das Diktat des roten Fadens und
siebt lückenhafte Lebensläufe und nicht genehme Zeugnisse gnadenlos
aus. So können mehrere Millionen Arbeitnehmer nicht ihr Leben
selbst bestimmen weil sie bei Bewerbungen raus gemobbt werden.
Die Regierung kann/will da kaum was machen, weil sie auf die
Wirtschaft angewiesen ist und die auch nicht verprellen will.
Dabei würden ein paar kleinere Regelungen schon reichen, z.B.
ihre Entscheidung sachlich zu begründen. Das AGG wäre dann
für so manchen Betrieb dann das Damoklesschwert, aber denen
braucht man ohnehin keine Träne nachweinen. ;)
Bei einem Bewerbungsgespräch wurde ich mal nach Abgabe meiner
Gehaltsvorstellung, die die Firma sich locker hätte leisten können,
übel herunter geputzt. Jahre später las ich in der Zeitung, dass
der Clown wegen Steuerhinterziehung einfahren musste und das
war nicht der einzigste. Die haben sich halt erwischen lassen.
Die Dunkelziffer dürfte höher sein.
Einfach unverbesserlich .. schrieb:> Oberflächlich sehen die Bewertungen gut aus, aber wahrscheinlich wollte> man ihn weg loben
Klar, anders wird man Praktikanten heute ja nicht mehr los ...
Dr.Who schrieb:> Einen Rechtsanspruch gibts dafür nicht.> Aber die Wirtschaft verfolgt ja das Diktat des roten Fadens und> siebt lückenhafte Lebensläufe und nicht genehme Zeugnisse gnadenlos> aus. So können mehrere Millionen Arbeitnehmer nicht ihr Leben> selbst bestimmen weil sie bei Bewerbungen raus gemobbt werden.
Michael S. aka Cerberus aka Dr.Who - wieder und wieder pauschalisierst
du. Nach wie vor schließt du von dir auf alle.
Ich verstehe schon, dass du eben nur solche Erfahrungen gemacht hast.
Nach wie vor ist in deine Post ersichtlich, dass eben deine
Einstellung daran schuld sein wird.
Der Beweis gegen deine pauschale Aussage:
Ich habe eine nicht komplett einen roten Faden in meinem Lebenslauf.
Auch habe ich die letzten drei Jahre bei Bewerbungen nicht alle
Arbeitszeugnis mit abgegeben. Denn hier hast du recht, dies ist
freiwillig. Das Ergebnis: 4 Bewerbungen, 3 VGs und 2 angebotene
Verträge.
Somit ist deine pauschale Aussage widerlegt. Du dienst uns allen damit
weiterhin als Vorbild: wer so ein Querkopf ist, immer das Negative
sieht, AGs grundsätzlich als Feind versteht und sowieso ist alles
bedingungsfeindlich, ja mit solch einer Einstellung wird es nichts im
Berufsleben.
Dem Rest wünsche ich einen erfolgreichen Arbeitstag :)
noch student schrieb:> 5 monatiges Pflichtpraktikum, Konzern, Softwareentwicklung
Ich würde mich da umgehendst fragen: was hat ein 5 monatiger Praktikant
mit irgendwelchen "Geschäftspartnern" zu tun? Und wieviele Aufgaben hat
er unter wechselnder Belastung ausgeführt?
Das Zeugnis ist für einen Praktikanten so himmelhoch jubelnd und
ausgreifend blumig geschrieben, dass ich das als Bewerbungsempfänger
sofort als "vollkommen irrelevant" zur Seite legen würde. Denn die
größere Hälfte, von dem, was da steht, kann man nach 5 Monaten gar nicht
ernsthaft und belastbar bezeugen...
Einfach unverbesserlich schrieb:> Stimmt genau die meisten Praktikanten holen bei uns nur die Brotzeit
Müssen die Autos der Stammarbeiter bei euch nie gewaschen werden? Tztztz
ihr lasst die Bengel ja gut davonkommen.
Hi,
hmmm was willst denn du genau von uns?
Wolltest du uns dein super Zeugnis unter die Nase reiben?
Ich verstehe auch nicht immer die Allgemeine Meinung dass im
Arbeitszeugnis versteckte Botschaften enthalten sein sollen. Wenn ihr
die schon nicht entziffern könnt warum soll dein Personaler das können?
???
Strange
VG
Joachim B. schrieb:> Besswerwissssser schrieb:>> die Allgemeine Meinung>> besserwisser, ist allgemein ein Substantiv oder stand es am Satzanfang?>> scnr
Das ist der Spracheingabe geschuldet