Forum: Haus & Smart Home Bestandschutz, Verteilung verlegen


von A. S. (Gast)


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Hallo,

habe ein Einfamilienhaus mit ehemaliger Einliegerwohnung: 2 Zähler und 
Verteiler im Flur. Klassische Nullung --> Bestandschutz.

Im Keller ist der Drehstrom HAK. Ich überlege nun,

a) die 2 Zähler entfernen und dafür einen zentralen am HAK installieren 
zu lassen. Bliebe da der Bestandschutz bestehen? Die Verteilung würde 
nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt".

b) Falls a durchgeht, könnte der neue Zähler eine Verteilung bekommen, 
von der z.B. eine Wallbox abgeht? Also Strom in die bisher unversorgte 
Garage? Ohne den Bestandschutz des restlichen Hauses zu gefährden?

Falls ja, versuch ich mal, einen Elektriker ins Haus zu kriegen. Falls 
nein, warte ich noch ein paar Jahre, bis zur Kernsanierung 
(wasser/heizung, ein paar Durchbrüche).

von Sven L. (sven_rvbg)


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Warum machste nicht ein paar Bilder der jetzigen Situation?

Zählernummern kannst Du ja unkenntlich machen, falls Du dich sonst 
unwohl fühlst.

Wenn der ehemalige Zählerschrank zum Verteiler wird, müsste es erstmal 
okay sein, da es in einem EFH kein notweniges Treppenhaus gibt, welches 
als Fluchtweg gilt und frei von Brandlasten sein muss.

In Wohnungen hängen auch Verteiler der jeweiligen Nutzungseinheit und es 
ist okay.

von hinz (Gast)


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A. S. schrieb:
> a) die 2 Zähler entfernen und dafür einen zentralen am HAK installieren
> zu lassen. Bliebe da der Bestandschutz bestehen?

Nein. Der neue Zähler würde nach aktueller TAB installiert, also PEN 
bereits im HAK getrennt.


> Die Verteilung würde
> nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt".

Die bräuchte einen PEN, den gibts aber nicht mehr.

von werists (Gast)


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A. S. schrieb:
> versuch ich mal, einen Elektriker ins Haus zu kriegen.

Das solltest Du auf jeden Fall machen. Der muss die Zähleranmeldung 
unterschreiben, deshalb ist seine Meinung die Einzige die zählt.

Ich vermute mal es wird nicht gehen.

von Horst (Gast)


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A. S. schrieb:
> Klassische Nullung --> Bestandschutz.

Der Bestandsschutz ergibt sich aus dem Baurecht und erlaubt Dir die 
Anlage weiter zu betreiben, wenn sie zum Zeitpunkt der Errichtung den 
geltenen Regeln entsprach. Es ist aber ein passiver Bestandsschutz, d.h. 
jede Änderung muß den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen, 
selbst eine nachgerüstete Steckdose muß dann über einen FI verfügen.
Und ich sehe keinen Weg, wie man nach einem so tiefen Eingriff wie einem 
neuen Zählerplatz eine Anlage in klassischer Nullung VDE-Gerecht 
betreiben kann.
Such Dir auf jeden Fall einen Elektriker. Es gibt welche, die auch sowas 
auf ihre Kappe nehmen, dann bist Du zumindest raus wenn etwas passiert 
und hast seine Versicherung.

von Ich (Gast)


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Bei "ehemaliger Einliegerwohnung" und Zähler verlegen/reduzieren wollen 
klingt es für mich fast so, als ob du eh renovieren willst.
Vielleicht dann einfach die Elektrik auf den neuesten Stand bringen? Ist 
zwar einiges an Arbeit, aber irgendwann muß man eh in den sauren Apfel 
beißen.

von hinz (Gast)


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Ich schrieb:
> Bei "ehemaliger Einliegerwohnung" und Zähler verlegen/reduzieren wollen
> klingt es für mich fast so, als ob du eh renovieren willst.

Hat er doch geschrieben.

von Ich (Gast)


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hinz schrieb:
> Hat er doch geschrieben.

Stimmt. Dann würde ich jetzt gar keinen Aufwand betreiben und wenn es 
soweit ist, alles auf einmal erledigen.

von A. S. (Gast)


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hinz schrieb:
> Nein. Der neue Zähler würde nach aktueller TAB installiert, also PEN
> bereits im HAK getrennt.
>
>> Die Verteilung würde
>> nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt".
>
> Die bräuchte einen PEN, den gibts aber nicht mehr.

Danke hinz, für Deine Ausführung.

Wenn es da keinen Weg gibt (z.B. PE erneut aus N mit Maßnahme ??? ), 
dann bleibt es also dabei.

Danke.

von Horst (Gast)


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A. S. schrieb:
> Wenn es da keinen Weg gibt (z.B. PE erneut aus N mit Maßnahme ??? ),

Keinen, der zulässig ist.

von Sven L. (sven_rvbg)


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hinz schrieb:
> A. S. schrieb:
>> a) die 2 Zähler entfernen und dafür einen zentralen am HAK installieren
>> zu lassen. Bliebe da der Bestandschutz bestehen?
>
> Nein. Der neue Zähler würde nach aktueller TAB installiert, also PEN
> bereits im HAK getrennt.
>
>> Die Verteilung würde
>> nicht geändert, nur die bisherigen Zähler "überbrückt".
>
> Die bräuchte einen PEN, den gibts aber nicht mehr.

Naja Du hast schon recht, normgerecht wäre es nicht, aber das Problem 
hat man ab und zu, wenn man im Bestand renoviert und nicht alle 
Stromkreise sofort umbauen kann.

Ich hätte da jetzt nicht den Schmerz, wenn der PE zeitweilig als PEN 
misbraucht wird, es gibt sicher größere Sünden und ja ich weiß, das nach 
der Trennung in N und PE diese nicht wieder zusammen geführt werden 
(dürfen).

Ich glaube der Netzbetreiber wird einem deswegen keinen Strick drehen.

von Frank B. (frank501)


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Warum reiten eigentlich alle auf diesem Unwort "Bestandsschutz" herum?
Dieses Wort gibt es in keiner Norm oder Vorschrift.

Eine Elektroanlage hat den Normen zu entsprechen, die zum Zeitpunkt 
ihrer Errichtung gegolten haben. Bei wesentlichen Änderungen hat der 
GESAMTE betroffene Anlagenteil den aktuellen Vorschriften zu 
entsprechen.

Und der Einbau einer neuen Hauptverteilung IST eine wesentliche 
Änderung, das heißt, alles, was nach der Hauptverteilung kommt, muss den 
aktuellen Vorschriften entsprechen. Da gibt es keine Nullung und alle 
"von Laien benutzbaren Steckdosen" sind mit einem 
Fehlerstromschutzschalter (FisS), neudeutsch RCD abzusichern. Die 
Leiterquerschnitte sind den aktuellen Vorschriften entsprechend 
auszulegen.

Auch wenn's weh tut, es müssen in diesem Fall alle Leitungen und 
Schaltgeräte die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen raus und 
erneuert werden.

Etwas anderes ist die Instandhaltung/Instandsetzung. Hierbei werden 
defekte Teile ersetzt, ohne den Rest der Anlage anzufassen.

Es ist ganz egal, ob es sich bei der Anlage um eine einfache Maschine, 
eine Elektroinstallation, einen Kran oder eine ganze Produktionsstraße 
oder etwas ganz anderes handelt.

von Wühlhase (Gast)


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Frank B. schrieb:
> Warum reiten eigentlich alle auf diesem Unwort "Bestandsschutz" herum?
> Dieses Wort gibt es in keiner Norm oder Vorschrift.

Ja, das kann man gar nicht oft genug wiederholen, wer weiß wann diese 
Seuche endlich ausgerottet ist. (Wobei ich nur die Situation in D kenne, 
in AU oder SW mag das anders sein.)

von MaWin (Gast)


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Frank B. schrieb:
> Auch wenn's weh tut, es müssen in diesem Fall alle Leitungen und
> Schaltgeräte die nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen raus und
> erneuert werden

Natürlich nicht.

Wenn der Sicherungskasten nur als Instandhaltungsmassnahme erneuert 
wird, darf alles so bleiben.
Und Instandhaltung ist ein dehnbarer Begriff, da muss nichts kaputt 
gewesen sein, es reicht wenn es jemand als oll betrachtet.

von Matthias L. (limbachnet)


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Wenn etwas Bestehendes bestehen bleiben darf und nicht an 
zwischenzeitlich neue Normen angepasst werden muss, welches Wort soll 
man denn sonst dafür verwenden, wenn nicht "Bestandsschutz"?

Es mag ja durchaus sein, dass der Begriff in keiner elektrotechnischen 
Vorschrift auftaucht, geben kann's ihn trotzdem. Beispielsweise im 
Baurecht wird der Begriff "Bestandsschutz" wohl auch nicht 
allgemeingültig definiert; dass es ihn trotzdem gibt, ist aber offenbar 
völlig unstrittig. Siehe z.B. 
https://www.juraforum.de/lexikon/bestandsschutz-im-baurecht

Ausgerechnet eine neue Hauptverteilung ist aber zweifellos eine 
wesentliche Änderung der Anlage. Unabhängig von der Frage, mit welchem 
Wort man denn nun den Schutz des Altbestandes bezeichnen mag, dürfte 
dieser Schutz HIER wohl nicht bestehen.

Wenn ohnehin renoviert werden soll, dann ist das DIE Gelegenheit, mal 
Nägel mit Köpfen zu machen und die Anlage zu erneuern.

von Bockiger (Gast)


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Mir ist das alles Wurst was da für Bestimmungen gibt.
Ich hab schon alles 1000fach gaendert.
Alles hinter dem Zähler.
Im Haus nicht
In der Scheune, Keller, Schuppen usw.
Ich bin Froh kein Drecks FI zu haben
In der Reithalle ist schon immer einer mit 300mA gewesen
sonst waer der jeden Tag geflogen bei der Feuchtigkeit.
Diese neuen Vorschriften werden von Idioten durch Lobiistenmanipulierten
Bürokraten gemacht. Wie zB. seit neuestem die Elektroprüfung aller 
Geräte in Firmen und Behörden. Dadurch passiert nix weniger. Aber die 
Konzerne Verdienen mehr und wir bezahlen das.

von hinz (Gast)


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Bockiger schrieb:
> Mir ist das alles Wurst was da für Bestimmungen gibt.
> Ich hab schon alles 1000fach gaendert.
> Alles hinter dem Zähler.
> Im Haus nicht
> In der Scheune, Keller, Schuppen usw.
> Ich bin Froh kein Drecks FI zu haben
> In der Reithalle ist schon immer einer mit 300mA gewesen
> sonst waer der jeden Tag geflogen bei der Feuchtigkeit.
> Diese neuen Vorschriften werden von Idioten durch Lobiistenmanipulierten
> Bürokraten gemacht. Wie zB. seit neuestem die Elektroprüfung aller
> Geräte in Firmen und Behörden. Dadurch passiert nix weniger. Aber die
> Konzerne Verdienen mehr und wir bezahlen das.

Du hast das falsche Pseudonym gewählt, "Paranoider" wäre richtig 
gewesen.

von Frank B. (frank501)


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MaWin schrieb:
> Wenn der Sicherungskasten nur als Instandhaltungsmassnahme erneuert
> wird, darf alles so bleiben.

In dem Fall müsste aber der Sicherungskasten den Normen und Vorschriften 
entsprechen, die zum Zeitpunkt galten, als die Anlage errichtet wurde.
Und genau das will der TO ja ändern.




Bockiger schrieb:
> ...

Zum Teil stimme ich dir da sogar zu.
ABER...
Es sind nun mal die Regeln nach denen wir arbeiten müssen, ob es uns 
passt oder nicht. Und wenn man was macht, was nicht diesen Regeln 
entspricht und es passiert etwas, dann ist eben der Jenige, der da herum 
gepfuscht hat auch der, der am Ende den schwarzen Peter hat und vor dem 
Kadi landet.

Wenn der selbstpfuschende Bauer dann in seiner eigenen Scheune langsam 
bei 900°C vor sich hin köchelt, bis die Feuerwehr gelöscht hat, weil er 
meint, ein FisS ist überflüssig dann ist es nur schade um die 
Bausubstanz, wenn aber andere zu Schaden kommen, dann kann man nur 
hoffen, daß er überlebt um vom Gericht noch mal einen drauf zu bekommen.

von Matthias L. (limbachnet)


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"Die Regeln" sind halt mit interpretierbaren Begriffen versetzt, und bei 
unterschiedlichen Interpretationen kommen nun mal unterschiedliche 
Ergebnisse raus.

Am Beispiel "Sicherungskasten" - ist der Austausch eine Erweiterung oder 
eine Instandhaltung? Wenn der alte Kasten schlicht mechanisch beschädigt 
war und LSS für 5 Stromkreise enthalten hat und der neue Kasten wieder 
LSS für 5 Stromkreise bekommt, dann ist das vermutlich eine 
Instandhaltungsmaßnahme. Wenn beim Austausch hingegen ein paar 
Stromkreise aufgeteilt werden und zwei neue hinzukommen und hinterher 
dort LSS für 12 Stromkreise sind - dann würde ich das als Erweiterung 
ansehen.

Von außen sieht beides nach "Austausch des alten Sicherungskastens" aus.

Die vom TO geplante Umbau-Aktion noch als Instandhaltung zu 
interpretieren, fällt mir persönlich schwer.

von Horst (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Die vom TO geplante Umbau-Aktion noch als Instandhaltung zu
> interpretieren, fällt mir persönlich schwer.

Der Umbau/Tausch des Zählerplatzes ist eigendlich das klassische 
Beispiel für ein Erlöschen des Bestandschutzes.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Naja der TO bis heute nicht in der Lage war, aussagekrüftige Bilder zur 
Verfügung zu stellen, wird es schwer da irgend eine Einschätzung zu 
treffen.

Das man nicht jede Anlage in einem Rutsch erneuern kann, sollte klar 
sein, aber beim Zählerplatz zu beginnen und sich dann Stück für Stück 
weiter vor zu arbeien ist sicher nicht die schlechteste Idee.

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