Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Zeitarbeit erfolgreich beim Entleiher einklagen


von Claude (Gast)


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Hallo,

hat sich überhaupt schon mal ein Zeitarbeitnehmer erfolgreich bei einem 
Entleiher-Betrieb eingeklagt ?

Hat jemand Beispiele ?

Gruß

:
von InterWebz (Gast)


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Eingeklagt?
Auf welcher Grundlage?

Das Zeitverträge in fristlose Verträge übergehen weil es der 
Vorgesetzte, oder Personaler verpennt den entsprechenden Mitarbeiter zu 
informieren passiert ja ständig.
Was aber auch ständig passiert ist, das Mitarbeiter sich von 
Abwehrphrasen beeindrucken lassen und dann unwissentlich auf ihre Rechte 
verzichten.

von Claude (Gast)


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Müssen dies die freigesetzten Zeitarbeitnehmer hinnehmen oder bestehen 
Möglichkeiten, weiterhin in der Automobilindustrie eingesetzt zu werden 
oder gar unmittelbar ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu begründen?
Da die Leiharbeitnehmer in der Automobilindustrie bei einer Bindung an 
den Metalltarifvertrag über den Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeihZ) 
regelmäßig über die gesetzliche Höchstüberlassungsgrenze von 18 Monaten 
gemäß § 1 Abs. 1b S. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hinaus 
eingesetzt werden, können sich die Zeitarbeitnehmer gemäß § 9 Abs. 1 
Ziff. 1b i.V.m. § 10 Abs. 1 AÜG auf ein Arbeitsverhältnis mit dem 
Entleiher berufen, wenn die Verlängerung der Überlassungsdauer durch 
Tarifvertrag über die gesetzliche Mindestdauer hinaus unwirksam war.

Für eine solche Argumentationen gibt es erfolgversprechende 
Ansatzpunkte. Es gibt in der Literatur renommierte Stimmen, die die 
einschlägige Regelung in Ziff. 2.3 TV LeihZ für verfassungswidrig und 
damit unwirksam erachten. Zudem überzeugt die Argumentation der 
Entleihunternehmen, bei Ziff. 2.3 TV LeihZ würde es sich um eine 
„Betriebsnorm“ i.S.v. § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) handeln, 
nicht.
Zeitarbeitnehmer/Leiharbeitnehmer, die im Rahmen des aktuellen Abbaus 
von Zeitarbeit in der Automobilindustrie den Versuch unternehmen wollen, 
ein Arbeitsverhältnis im Entleiherbetrieb zu begründen und ab dem 
01.01.2017 länger als 18 Monate überlassen waren, sollten deshalb einen 
im Arbeitsrecht spezialisierten bzw. einen Fachanwalt im Arbeitsrecht 
konsultieren.

von Claude (Gast)


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InterWebz schrieb:
> Eingeklagt?
> Auf welcher Grundlage?


Auf der Grundlage von einer Dauerbeauftragung.
Einmal 6 Jahre am Stück und jetzt wieder seit 3Jahren.

von Sebastian S. (amateur)


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Irgendwie hat der Entliehene gar keinen Vertrag mit dem Entleiher, 
sondern nur mit dem Leiharbeitgeber.

Der Leiharbeitgeber kann Dich 0 bis X Stunden/Tage/Jahre verborgen.

Nur wenn Du eine relevante Zusage von Entleiher hast, kannst Du auf 
dieser Grundlage etwas unternehmen.

Irgendwie ist ja Dein Wunsch zu verstehen, würde aber das Prinzip des 
ganzen Konzepts der Leiharbeit unterminieren.
Im Grunde genommen entstehen fast keine Verpflichtungen, des Entleihers, 
gegenüber dem Entliehenen.

von Einfach unverbesserlich (Gast)


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Der Entleiher denkt sich: Warum soll ich mir eine Kuh kaufen wenn ich 
doch nur die Milch brauche

von InterWebz (Gast)


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ohne jetzt Werbung machen zu wollen:

https://www.igmetall.de/im-betrieb/arbeits--und-sozialrecht/rechtsschutz-fuer-gewerkschaftsmitglieder-so-funktioniert

Zumindest hast du mit sowas kein Kostenrisiko

von Rick M. (rick-nrw)


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Claude schrieb:
> Auf der Grundlage von einer Dauerbeauftragung.
> Einmal 6 Jahre am Stück und jetzt wieder seit 3Jahren.

Wann 6 Jahre am Stück?
Wie lange war die Unterbrechung?

3 Jahre - welche Tarifpartner?

Bei IGM - dürfen Zeitarbeiter bis zu 48 Monaten ausgeliehen werden

https://www.igmetall-bbs.de/betrieb/meldung/leiharbeit-frist-zur-ueberlassungsdauer-laeuft-ab/

Also, wie sind die Rahmenbedingungen, welcher Tarifvertrag gilt, ....

von Einfach unverbesserlich (Gast)


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von Claude (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Wann 6 Jahre am Stück?
> Wie lange war die Unterbrechung?
>
> 3 Jahre - welche Tarifpartner?

  -1.Jahr IGM und dann wurde umgestellt auf Bundesarbeitgeberverband der 
Personaldienstleister (BAP)
>

von Claude (Gast)


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> Wie lange war die Unterbrechung?

- 1 Jahr

von Dr.Who (Gast)


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Warum fragst du nicht einen Anwalt.de?
Hier wirst du kaum ein qualifizierte Aussage erhalten, zumal du
ja Salamitaktik betreibst. Beim Anwalt müssen aber alle Fakten
auf den Tisch, sonst wird das nichts. Das du dich selbst schon
informiert hast, spricht für dich.

Auf jedem Fall, egal ob du im Recht bist oder nicht, wird man
dir nicht mehr vertrauen und dich wohl möglich bald entsorgen.
Da besteht sogar die nicht unbegründete Wahrscheinlichkeit,
dass dir dein Ruf als klagewilliger Querulant vorauseilt.
Klar ist das alles Theorie und nichts ist bewiesen.
Die Arbeitszeugnisse haben in der Regel einen Briefkopf,
die eine Kontaktmöglichkeit für eine Backgroundrecherche
erlaubt und zwar mit deiner Freiwilligkeit. ;(
Ich würde schon mal mit Bewerben anfangen.

von Claude (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Warum fragst du nicht einen Anwalt.de?

Das habe ich schon gemacht. Die Antwort steht noch aus.

Ich suche hier keine rechtliche Beratung.

Ich suche Beispiele und Erfahrungen von ähnlich gelagerten Fällen.

von Einfach unverbesserlich (Gast)


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Man muss erst mal Leistung bringen bevor man Ansprüche stellt

von Rick M. (rick-nrw)


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Claude schrieb:
> -1.Jahr IGM und dann wurde umgestellt auf Bundesarbeitgeberverband der
> Personaldienstleister (BAP)
>>

Claude schrieb:
>> Wie lange war die Unterbrechung?
>
> - 1 Jahr

3 Monate reichen aus um, das ganze wieder auf Null zu setzen.

IGM-BAP

Arbeite bei einem Haustarifvertrag - Entgelttarife nach BAP
Trotzdem können Rahmentarife gelten, die einer längeren Entleihdauer 
nichts entgegensetzen.

Ohne anwaltliche Beratung, zB.: durch eine oben genannte 
gewerkschaftliche Rechtsberatung, läuft da wohl nix.

Was würde passieren, wenn du dich erfolgreich einklagen würdest?
Ich möchte dann dort nicht mehr arbeiten wollen.
Die machen dir dann wahrscheinlich zur Hölle.

Möglichkeiten:
Privates Foto als Hintergrund auf dem Rechner - Abmahnung
Privates Surfen 1 Minute nach der Frühstückspause - Abmahnung
(..)

: Bearbeitet durch User
von Al-Koholoida (Gast)


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Claude schrieb:
> Hallo,
>
> hat sich überhaupt schon mal ein Zeitarbeitnehmer erfolgreich bei einem
> Entleiher-Betrieb eingeklagt ?
>
> Hat jemand Beispiele ?
>
> Gruß

warum suchst du dir keine vernünftige stelle? manche leute kommen echt 
auf gedanken ...

von ferndiagnostiker (Gast)


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Fachkräftemangel 2019: Ingenieure müssen vor Gericht, um eine Aussicht 
auf Arbeit zu haben.

von unprofessionell (Gast)


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Über ANÜ in Bayern 2 Jahre gewesen. Entleiher hat das Büro dichtgemacht, 
Festangestellte konnten entweder gehen oder im Ländle weiter machen.

Mein Leihvertrag hätte nach den 2 Jahren geendet. Hat man schnell um 2 
Monate verlängert.

Nach den 2 Jahren hätte ein Angebot bei mir auf dem Tisch liegen müssen. 
So hat es das ANÜ Gesetz zu der Zeit gesehen.

Hat die HR im Ländle nicht interessiert. Die haben 5 Tage vor neuem Ende 
noch schnell ein Vorstellungsgespräch mit psychologischen Fragen 
geführt. Wozu, wenn das Angebot schon vor 2 Monaten hätte da sein 
sollen?

Dabei haben sie versucht mir eine Zusage abzuringen, bevor ich das 
Angebot schriftlich gesehen habe.

Du siehst, ich hätte mich ab Ablauf der 2 Jahre ebenfalls einklagen 
können. Nur will man da arbeiten, wenn die so mit dir umspringen?

von Trollino (Gast)


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ferndiagnostiker schrieb:
> Fachkräftemangel 2019: Ingenieure müssen vor Gericht, um eine
> Aussicht
> auf Arbeit zu haben.

Richtig weil Ernie unser Obering. den Leerstuhl zu warm hält...
Ich wollte mittels Mikrocontroller Mechatronik studieren, bin aber in 
Mathe 1 total gescheitert, weil bei meiner Erzieherungumschulung meinten 
die, das dass wir das Fach Mathe nicht brauchen aber an jeder Uni 
Anrechnung bekommen...

von Halbleider (Gast)


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Sklavenarbeit erfolgreich beim Sklavenhalter einklagen - Masochismus 
2019

von Claude (Gast)


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Der Anwalt hat sich gemeldet.
Ich habe diese Woche noch einen Termin.
Er hat wohl einen Angriffspunkt im Vertrag gefunden :-)

von GeilerEntwickler (Gast)


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Kannst du nicht auch erstmal Gehalt einklagen?

Irgendwo im Gesetz steht auch das man ab X Monate das gleiche verdienen 
muss wie die, die direkt beim Entleiher arbeiten.

von Markus Malik (Gast)


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Hallo,

in großen Teilen der Automobilbranche besteht eh Tarifbindung. Zumindest 
in SN ist eine tarifvertragliche Höchstüberlassungsdauer von 4 Jahren 
vorgesehen, die auch so gelebt wird.
In dem Unternehmen in welchen ich arbeite, wird ein jährliches 
Kontingent von ZAK übernommen.
Die Chance, sich im Entleihbetrieb einzuklagen besteht höchstens bei 
kleineren Unternehmen ohne funktionierende Personalabteilung. Nur, wie 
gut steht dann der "Eingeklagte" da, zumal er dann fristgerecht nach 4 
Wochen gekündigt werden darf und der KSChG eh erst nach 6 Monaten 
greift...

Man sollte auch nicht darauf bauen, dass ein LAG einer Meinung in der 
Literatur folgen wird.

Gruß
Markus

von Claude (Gast)


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GeilerEntwickler schrieb:
> Kannst du nicht auch erstmal Gehalt einklagen?
>
> Irgendwo im Gesetz steht auch das man ab X Monate das gleiche verdienen
> muss wie die, die direkt beim Entleiher arbeiten.

Das ist bei mir nicht das Problem.
Ich verdiene mind. gleich und teilweise sogar mehr als Interne.
Aber meine Lebenssituation hat sich verändert und ich will nicht mehr so 
ortsungebunden sein.

von Rick M. (rick-nrw)


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Claude schrieb:
> Das ist bei mir nicht das Problem.
> Ich verdiene mind. gleich und teilweise sogar mehr als Interne.
> Aber meine Lebenssituation hat sich verändert und ich will nicht mehr so
> ortsungebunden sein.

Hast Du Deine Bewerbung bei deinem derzeitigen Kunden abgegeben?

Wie lange bewirbst Du Dich schon weiter bei anderen Unternehmen (Keine 
anderen Dienstleister)?

Lässt Du Dich finden über ein Profil bei XING, LinkedIn, ...?

von Claude (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Hast Du Deine Bewerbung bei deinem derzeitigen Kunden abgegeben?
>
Nein, weil die Stellen schlechter bezahlt sind.
Der Unterschied ist relativ groß.


> Wie lange bewirbst Du Dich schon weiter bei anderen Unternehmen (Keine
> anderen Dienstleister)?

Immer mal wieder, aber bei den bisherigen Angeboten hätte ich mich immer 
finanziell schlechter gestellt. Meiner Meinung sollte es mindestens 
gleich bleiben.

>
> Lässt Du Dich finden über ein Profil bei XING, LinkedIn, ...?

Nein. Damit mich andere Dienstleister anschreiben können?
Ich kenne jetzt aus meinem Bekanntenkreis niemand, der darüber von einer 
normalen Firma ein Angebot bekommen hätte.
Die werden nur von Pseudo-Headhunter oder Dienstleister belästigt, aber 
im Nachgang passiert dann nichts mehr.

von Rick M. (rick-nrw)


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Claude schrieb:
> Rick M. schrieb:
>> Hast Du Deine Bewerbung bei deinem derzeitigen Kunden abgegeben?
>>
> Nein, weil die Stellen schlechter bezahlt sind.
> Der Unterschied ist relativ groß.

Ich bin wahrscheinlich zu doof.

Du willst Dich bei einem Entleih-Betrieb einklagen, bei dem du 
schlechter bezahlt wirst?

Die anderen Angebote bei anderen Firmen sind schlechter?
Dafür bist du nicht mehr so viel unterwegs.

OK XING, LinkedIn etc. sind überwiegend andere Leihbuden oder 
Pseudo-Headhunter, Recruiter etc unterwegs.

Ausnahmen gibt es aber.

von Claude (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Du willst Dich bei einem Entleih-Betrieb einklagen, bei dem du
> schlechter bezahlt wirst?


Nein das natürlich nicht.
Es sollte dann schon auf gleichem Niveau sein, wobei ich schon Abstriche 
in Kauf nehmen würde. Sie sollten halt nicht so extrem sein.
Mein derzeitiger Entleiher stellt auch lieber billige Anfänger ein oder 
es werden intern die Plätze getauscht, von daher macht das Bewerben kein 
Sinn.

von Rick M. (rick-nrw)


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Claude schrieb:
> Mein derzeitiger Entleiher stellt auch lieber billige Anfänger ein oder
> es werden intern die Plätze getauscht, von daher macht das Bewerben
> kein Sinn.

Aber einklagen macht Sinn?

Du bist dort offensichtlich ersetzbar, ist nur die Frage, gehst Du oder 
wirst Du gegangen?

Du kannst auf den toll bezahlten Job warten oder einen weniger guten 
annehmen, der sonst passt.

von Claude (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Aber einklagen macht Sinn?

Darüber denke ich jetzt nur nach.
Ich habe noch nichts gemacht.
Das das nicht der beste Weg ist, weiß ich ja.
Auf der anderen Seite habe ich Rechtschutz, den ich noch nie beansprucht 
habe. Ich könnte ja mal ein Exempel statuieren.
Das hätte auch seinen Reiz. Ich hätte finanziell null Risiko und nicht 
mal eine Selbstbeteiligung.

von Winkeladvokat (Gast)


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Claude schrieb:
> Der Anwalt hat sich gemeldet.
> Ich habe diese Woche noch einen Termin.
> Er hat wohl einen Angriffspunkt im Vertrag gefunden :-)

Beruft er sich auf Treu und Glauben? Die Gegenseite wird keine Chance 
haben ;-)

Der Anwalt gewinnt immer.

von Winkeladvokat (Gast)


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Rick M. schrieb:
> OK XING, LinkedIn etc. sind überwiegend andere Leihbuden oder
> Pseudo-Headhunter, Recruiter etc unterwegs.

Vor allem Schatzsucher, Goldwäscher und Perlentaucher in der Hoffnung 
auf den großen Fund. Mir wollte eine Schatzsucherin über Xing eine 
Stelle schmackhaft machen. Viel Gerede darüber was der AG da so alles 
benötigen würde und dass das ja bei mir toll passen würde. Ich habe nur 
gefragt, was denn der AG bietet was ich bei meiner jetzigen Tätigkeit 
nicht schon hätte. Es scheint bei dem grassierenden Fachkräftemangel 
offenbar länger zu dauern das herauszufinden - das ist nämlich schon 
einige Monate her...

von Rick M. (rick-nrw)


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Claude schrieb:
> Ich könnte ja mal ein Exempel statuieren.
> Das hätte auch seinen Reiz. Ich hätte finanziell null Risiko und nicht
> mal eine Selbstbeteiligung.

Toll!

Es gibt 2 Möglichkeiten

Du gewinnst, Du musst von dem Entleiher eingestellt werden!
Du hast dann einen Job, bei einem Arbeitgeber, bei dem Du nicht wirklich 
arbeiten möchtest.

oder

Du verlierst, bist dann richtig frustriert, nicht bei der Firma als 
Festangestellter anfangen zu dürfen, bei der du eh nicht wirklich 
anfangen willst.


Winkeladvokat schrieb:
> Es scheint bei dem grassierenden Fachkräftemangel
> offenbar länger zu dauern das herauszufinden - das ist nämlich schon
> einige Monate her...

Durchaus möglich!
Mir scheint es nicht alleine so zu gehen, dachte schon es liegt an mir.

Bei LinkedIn habe ich vor kurzem eine Anfrage bekommen, mir doch mal 
einen Stellen anzuschauen, auf die ich mich bereits beworben hatte.

Es ist aber prima, Pläne B1, B2, B3, .. zu haben, hebt etwas sie Laune.

von Ganzleider (Gast)


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Halbleider schrieb:
> Sklavenarbeit erfolgreich beim Sklavenhalter einklagen - Masochismus
> 2019

Der Ochse verlangt vom Schlachter mehr Engagement und Tatendrang

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo Claude und Al-Koholoida.

Claude schrieb:

>> Aber einklagen macht Sinn?
> Das hätte auch seinen Reiz. Ich hätte finanziell null Risiko und nicht
> mal eine Selbstbeteiligung.

Und selbst wenn Du gewinnst, wirst Du bei der nächsten Gelegenheit mit 
passendem Vorwand entlassen.

Und Du hast auch ein Risiko, sogar wenn Du gewinnst. Prozesse gegen den 
Arbeitgeber wird man Dir bei Vorstellungsgesprächen noch in Jahren 
ankreiden. Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht.


Al-Koholoida schrieb:

>> hat sich überhaupt schon mal ein Zeitarbeitnehmer erfolgreich bei einem
>> Entleiher-Betrieb eingeklagt ?
> warum suchst du dir keine vernünftige stelle? Manche leute kommen echt
> auf gedanken ...

Das es für normale Leute extrem schwer ist, eine vernünftige Stelle zu 
finden, sollte sich wohl schon herumgesprochen haben.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.dl0dg.de

Beitrag #6011987 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Martin S. (sirnails)


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Einfach unverbesserlich schrieb:
> Unangenehme Wahrheit:
> Bei den Leihern arbeiten in der Regel keine A Mitarbeiter
>
> 
https://www.b4bschwaben.de/b4b-wissen/expertenwissen_artikel,-personalstrategie-cmitarbeiter-muessen-gehen-_arid,251980.html

Ich hab selten so einen miesen, menschenverachtenden Schwachsinn 
gelesen, wie das (hab nach drei Absätzen aufhören müssen)!

So eine durchweg gequirlte Scheiße! DAS sind genau die Leute, die uns 
genau die Probleme eingebrockt haben, die jetzt die Wirtschaft 
deichseln! Mit ihren Wirtschaftler-"Weisheiten", die auf dem Niveau von 
Flacherdlern und Mondlandungsleugnern spielen, haben sie eine absolut 
kranke Denkweise etabliert, die vielen Firmen zunehmend das Kreuz 
brechen. Das sind wirtschaftsliberale Schwachmaten, deren FDP Gesülze 
auf AfD Niveau die Köpfe der Chefetage zuballert. Wer in der Wirtschafts 
nichts wird, weil er ein absoluter Low-Performer ist, der flüchtet sich 
in eine Professur.

Bernd Lucke ist nebenbei auch Professor. Gleiches Metier. Und: Nur 
scheiße hat er uns eingebrockt.

von Florian S. (sevenacids)


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"...dass Führungskräfte Minderleister benennen." - Wenn sie das wirklich 
täten würde sich ganz schnell die Chefetage unter den C-Mitarbeitern 
wiederfinden. Prozentual gesehen düften sich dort die meisten 
Minderleister tummeln.

Beitrag #6012135 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Martin S. (sirnails)


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Einfach unverbesserlich schrieb im Beitrag #6012135:
> Bei den Leihern arbeiten einige B aber viele C-Mitarbeiter

So ein Schwachsinn!

Beitrag #6012237 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rick M. (rick-nrw)


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Einfach unverbesserlich schrieb im Beitrag #6012237:
> A Mitarbeiter sind dort sicherlich keine beschäftigt, das dürfte klar
> sein

Doch auch, die sind aber oft schnell wieder weg oder werden übernommen, 
nach 12 Monaten, weil es vorher Geld kostet.

Ausleihen - Leihkraft testen - Abwarten

Geht einfacher, als selbst entsprechende Experten, in was auch immer, 
direkt zu suchen, auszuwählen und dann fest einzustellen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Martin S. schrieb:

> So eine durchweg gequirlte Scheiße! DAS sind genau die Leute, die uns
> genau die Probleme eingebrockt haben, die jetzt die Wirtschaft
> deichseln! Mit ihren Wirtschaftler-"Weisheiten", die auf dem Niveau von
> Flacherdlern und Mondlandungsleugnern spielen, haben sie eine absolut
> kranke Denkweise etabliert, die vielen Firmen zunehmend das Kreuz
> brechen. Das sind wirtschaftsliberale Schwachmaten, deren FDP Gesülze
> auf AfD Niveau

Ähm ... warum hebst Du das hervor; sie "Inhalte" sind doch eh 
austauschbar!

> die Köpfe der Chefetage zuballert. Wer in der Wirtschafts
> nichts wird, weil er ein absoluter Low-Performer ist, der flüchtet sich
> in eine Professur.
>

Hmm ... bei Dahrendorf lag der Falk denn doch etwas anders. Warum nag er 
wohl aus der FDP ausgetreten sein, hat ihn etwa due dort gelebte 
Bildungsabstinenz verstört?

> Bernd Lucke ist nebenbei auch Professor.

Nein, das ist sein Hauptberuf. Derzeit versucht er im lfd Wintersemester 
Lehrveranstaltungen abzuhalten, während Teile der Studentenschaft der 
Überzeugung zu sein scheinen, es zeuge von akademischer Reife, diese 
Veranstaltungen zu verhindern.

> Gleiches Metier. Und: Nur
> scheiße hat er uns eingebrockt.

Ich kannte mal eine Ökonomin, die auch bei ihm gehört hatte. Sie hielt 
ihn für arrogant und elitär.
So etwas gibt es auch in anderen Studiengängen;  mitunter auch unter 
ausgesprochenen Koryphäen.
Lucke scheint nicht als solche zu gelten.

Viel interessanter ist aber die Frage, warum gerade diejenigen, die 
ohnehin jetzt schon so weit abgehängt sind, dass sie von den Libs zu 
allerletzt Gutes erwarten können, haufenweise Gestalten wie Lucke und 
Henkel zujubeln.

Das Gleiche darf man sich dann auch hinsichtlich Sirk Nockemann und Evil 
Niebel fragen.

von Dr.Who (Gast)


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Bernd W. schrieb:
> Und Du hast auch ein Risiko, sogar wenn Du gewinnst. Prozesse gegen den
> Arbeitgeber wird man Dir bei Vorstellungsgesprächen noch in Jahren
> ankreiden.

Auf dem Wohnungsmarkt ist mir auch so ein Unsinn aufgefallen.
Vermieter fragen unverfroren, ob man einen Rechtstreit mit dem
vorherigen Vermieter geführt hat oder die Miete (gleich aus
welchem Grund) schuldig blieb. Woher die das wohl haben?
Eine Mietbescheinigung (wo der Name des Vorvermieters ja drauf steht)
hat dagegen nicht die geringste Rechtsverbindlichkeit aber alle
wollen eine sehen oder man wird ausgesiebt und das längst nicht
mehr nur in Großstädten.
Wird wohl bald Demonstrationen, Unruhen und dann den großen Knall
geben, dass sehe ich schon kommen. Da wird auch kein Mietendeckel
helfen. Das dient nur der Verzögerungstaktik der Politiker.

von Frage (Gast)


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Einfach unverbesserlich schrieb:
> Unangenehme Wahrheit:
> Bei den Leihern arbeiten in der Regel keine A Mitarbeiter
>
> 
https://www.b4bschwaben.de/b4b-wissen/expertenwissen_artikel,-personalstrategie-cmitarbeiter-muessen-gehen-_arid,251980.html

Und wenn der Chef ein C - oder ein D-Mitarbeiter ist?

von Qwertz (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Wird wohl bald Demonstrationen, Unruhen und dann den großen Knall geben,
> dass sehe ich schon kommen.

Das sehe ich überhaupt nicht kommen, insbesondere nicht in Deutschland.

von Frage (Gast)


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Und was wenn die Personalstrategie des Unternehmens nicht zur eigenen 
Karrierestrategie passt?

von Rick M. (rick-nrw)


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Frage schrieb:
> Und wenn der Chef ein C - oder ein D-Mitarbeiter ist?

Hier mal ein halbwegs  passendes Video von Martin Wehrle:

https://www.youtube.com/watch?v=Dhc4weijBBY

von Frage (Gast)


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Eine Nicht-Förderung von als C-Mitarbeitern eingestuften Angestellten 
verstößt in meinen Augen gegen das GG:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, 
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die 
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Art. 2 Abs. 1 
GG

Arbeitgeber nehmen den betroffenen Angestellten diese Möglichkeiten aus 
Gründen der Profit-Maximierung. Das darf nicht sein und dagegen ist 
klare Kante zu zeigen.

Beitrag #6577838 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Martin S. (sirnails)


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Wenn Du denkst, im Thread geht nichts mehr,
kommt von irgendwo ein Depp daher...

Junge! Das Teil war seit 2019 - Gott sei dank - begraben! Ich weiß ja 
nicht, warum so viele Gäste an Nekrophilie leiden, aber LASST DIE 
LEICHEN LEICHEN SEIN!

Beitrag #6578111 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6578260 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6578278 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6584533 wurde von einem Moderator gelöscht.
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