Hallo, hat sich überhaupt schon mal ein Zeitarbeitnehmer erfolgreich bei einem Entleiher-Betrieb eingeklagt ? Hat jemand Beispiele ? Gruß
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Eingeklagt? Auf welcher Grundlage? Das Zeitverträge in fristlose Verträge übergehen weil es der Vorgesetzte, oder Personaler verpennt den entsprechenden Mitarbeiter zu informieren passiert ja ständig. Was aber auch ständig passiert ist, das Mitarbeiter sich von Abwehrphrasen beeindrucken lassen und dann unwissentlich auf ihre Rechte verzichten.
Müssen dies die freigesetzten Zeitarbeitnehmer hinnehmen oder bestehen Möglichkeiten, weiterhin in der Automobilindustrie eingesetzt zu werden oder gar unmittelbar ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher zu begründen? Da die Leiharbeitnehmer in der Automobilindustrie bei einer Bindung an den Metalltarifvertrag über den Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit (TV LeihZ) regelmäßig über die gesetzliche Höchstüberlassungsgrenze von 18 Monaten gemäß § 1 Abs. 1b S. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hinaus eingesetzt werden, können sich die Zeitarbeitnehmer gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 1b i.V.m. § 10 Abs. 1 AÜG auf ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher berufen, wenn die Verlängerung der Überlassungsdauer durch Tarifvertrag über die gesetzliche Mindestdauer hinaus unwirksam war. Für eine solche Argumentationen gibt es erfolgversprechende Ansatzpunkte. Es gibt in der Literatur renommierte Stimmen, die die einschlägige Regelung in Ziff. 2.3 TV LeihZ für verfassungswidrig und damit unwirksam erachten. Zudem überzeugt die Argumentation der Entleihunternehmen, bei Ziff. 2.3 TV LeihZ würde es sich um eine „Betriebsnorm“ i.S.v. § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG) handeln, nicht. Zeitarbeitnehmer/Leiharbeitnehmer, die im Rahmen des aktuellen Abbaus von Zeitarbeit in der Automobilindustrie den Versuch unternehmen wollen, ein Arbeitsverhältnis im Entleiherbetrieb zu begründen und ab dem 01.01.2017 länger als 18 Monate überlassen waren, sollten deshalb einen im Arbeitsrecht spezialisierten bzw. einen Fachanwalt im Arbeitsrecht konsultieren.
InterWebz schrieb: > Eingeklagt? > Auf welcher Grundlage? Auf der Grundlage von einer Dauerbeauftragung. Einmal 6 Jahre am Stück und jetzt wieder seit 3Jahren.
Irgendwie hat der Entliehene gar keinen Vertrag mit dem Entleiher, sondern nur mit dem Leiharbeitgeber. Der Leiharbeitgeber kann Dich 0 bis X Stunden/Tage/Jahre verborgen. Nur wenn Du eine relevante Zusage von Entleiher hast, kannst Du auf dieser Grundlage etwas unternehmen. Irgendwie ist ja Dein Wunsch zu verstehen, würde aber das Prinzip des ganzen Konzepts der Leiharbeit unterminieren. Im Grunde genommen entstehen fast keine Verpflichtungen, des Entleihers, gegenüber dem Entliehenen.
Der Entleiher denkt sich: Warum soll ich mir eine Kuh kaufen wenn ich doch nur die Milch brauche
ohne jetzt Werbung machen zu wollen: https://www.igmetall.de/im-betrieb/arbeits--und-sozialrecht/rechtsschutz-fuer-gewerkschaftsmitglieder-so-funktioniert Zumindest hast du mit sowas kein Kostenrisiko
Claude schrieb: > Auf der Grundlage von einer Dauerbeauftragung. > Einmal 6 Jahre am Stück und jetzt wieder seit 3Jahren. Wann 6 Jahre am Stück? Wie lange war die Unterbrechung? 3 Jahre - welche Tarifpartner? Bei IGM - dürfen Zeitarbeiter bis zu 48 Monaten ausgeliehen werden https://www.igmetall-bbs.de/betrieb/meldung/leiharbeit-frist-zur-ueberlassungsdauer-laeuft-ab/ Also, wie sind die Rahmenbedingungen, welcher Tarifvertrag gilt, ....
Unangenehme Wahrheit: Bei den Leihern arbeiten in der Regel keine A Mitarbeiter https://www.b4bschwaben.de/b4b-wissen/expertenwissen_artikel,-personalstrategie-cmitarbeiter-muessen-gehen-_arid,251980.html
Rick M. schrieb: > Wann 6 Jahre am Stück? > Wie lange war die Unterbrechung? > > 3 Jahre - welche Tarifpartner? -1.Jahr IGM und dann wurde umgestellt auf Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) >
Warum fragst du nicht einen Anwalt.de? Hier wirst du kaum ein qualifizierte Aussage erhalten, zumal du ja Salamitaktik betreibst. Beim Anwalt müssen aber alle Fakten auf den Tisch, sonst wird das nichts. Das du dich selbst schon informiert hast, spricht für dich. Auf jedem Fall, egal ob du im Recht bist oder nicht, wird man dir nicht mehr vertrauen und dich wohl möglich bald entsorgen. Da besteht sogar die nicht unbegründete Wahrscheinlichkeit, dass dir dein Ruf als klagewilliger Querulant vorauseilt. Klar ist das alles Theorie und nichts ist bewiesen. Die Arbeitszeugnisse haben in der Regel einen Briefkopf, die eine Kontaktmöglichkeit für eine Backgroundrecherche erlaubt und zwar mit deiner Freiwilligkeit. ;( Ich würde schon mal mit Bewerben anfangen.
Dr.Who schrieb: > Warum fragst du nicht einen Anwalt.de? Das habe ich schon gemacht. Die Antwort steht noch aus. Ich suche hier keine rechtliche Beratung. Ich suche Beispiele und Erfahrungen von ähnlich gelagerten Fällen.
Man muss erst mal Leistung bringen bevor man Ansprüche stellt
Claude schrieb: > -1.Jahr IGM und dann wurde umgestellt auf Bundesarbeitgeberverband der > Personaldienstleister (BAP) >> Claude schrieb: >> Wie lange war die Unterbrechung? > > - 1 Jahr 3 Monate reichen aus um, das ganze wieder auf Null zu setzen. IGM-BAP Arbeite bei einem Haustarifvertrag - Entgelttarife nach BAP Trotzdem können Rahmentarife gelten, die einer längeren Entleihdauer nichts entgegensetzen. Ohne anwaltliche Beratung, zB.: durch eine oben genannte gewerkschaftliche Rechtsberatung, läuft da wohl nix. Was würde passieren, wenn du dich erfolgreich einklagen würdest? Ich möchte dann dort nicht mehr arbeiten wollen. Die machen dir dann wahrscheinlich zur Hölle. Möglichkeiten: Privates Foto als Hintergrund auf dem Rechner - Abmahnung Privates Surfen 1 Minute nach der Frühstückspause - Abmahnung (..)
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Claude schrieb: > Hallo, > > hat sich überhaupt schon mal ein Zeitarbeitnehmer erfolgreich bei einem > Entleiher-Betrieb eingeklagt ? > > Hat jemand Beispiele ? > > Gruß warum suchst du dir keine vernünftige stelle? manche leute kommen echt auf gedanken ...
Fachkräftemangel 2019: Ingenieure müssen vor Gericht, um eine Aussicht auf Arbeit zu haben.
Über ANÜ in Bayern 2 Jahre gewesen. Entleiher hat das Büro dichtgemacht, Festangestellte konnten entweder gehen oder im Ländle weiter machen. Mein Leihvertrag hätte nach den 2 Jahren geendet. Hat man schnell um 2 Monate verlängert. Nach den 2 Jahren hätte ein Angebot bei mir auf dem Tisch liegen müssen. So hat es das ANÜ Gesetz zu der Zeit gesehen. Hat die HR im Ländle nicht interessiert. Die haben 5 Tage vor neuem Ende noch schnell ein Vorstellungsgespräch mit psychologischen Fragen geführt. Wozu, wenn das Angebot schon vor 2 Monaten hätte da sein sollen? Dabei haben sie versucht mir eine Zusage abzuringen, bevor ich das Angebot schriftlich gesehen habe. Du siehst, ich hätte mich ab Ablauf der 2 Jahre ebenfalls einklagen können. Nur will man da arbeiten, wenn die so mit dir umspringen?
ferndiagnostiker schrieb: > Fachkräftemangel 2019: Ingenieure müssen vor Gericht, um eine > Aussicht > auf Arbeit zu haben. Richtig weil Ernie unser Obering. den Leerstuhl zu warm hält... Ich wollte mittels Mikrocontroller Mechatronik studieren, bin aber in Mathe 1 total gescheitert, weil bei meiner Erzieherungumschulung meinten die, das dass wir das Fach Mathe nicht brauchen aber an jeder Uni Anrechnung bekommen...
Sklavenarbeit erfolgreich beim Sklavenhalter einklagen - Masochismus 2019
Der Anwalt hat sich gemeldet. Ich habe diese Woche noch einen Termin. Er hat wohl einen Angriffspunkt im Vertrag gefunden :-)
Kannst du nicht auch erstmal Gehalt einklagen? Irgendwo im Gesetz steht auch das man ab X Monate das gleiche verdienen muss wie die, die direkt beim Entleiher arbeiten.
Hallo, in großen Teilen der Automobilbranche besteht eh Tarifbindung. Zumindest in SN ist eine tarifvertragliche Höchstüberlassungsdauer von 4 Jahren vorgesehen, die auch so gelebt wird. In dem Unternehmen in welchen ich arbeite, wird ein jährliches Kontingent von ZAK übernommen. Die Chance, sich im Entleihbetrieb einzuklagen besteht höchstens bei kleineren Unternehmen ohne funktionierende Personalabteilung. Nur, wie gut steht dann der "Eingeklagte" da, zumal er dann fristgerecht nach 4 Wochen gekündigt werden darf und der KSChG eh erst nach 6 Monaten greift... Man sollte auch nicht darauf bauen, dass ein LAG einer Meinung in der Literatur folgen wird. Gruß Markus
GeilerEntwickler schrieb: > Kannst du nicht auch erstmal Gehalt einklagen? > > Irgendwo im Gesetz steht auch das man ab X Monate das gleiche verdienen > muss wie die, die direkt beim Entleiher arbeiten. Das ist bei mir nicht das Problem. Ich verdiene mind. gleich und teilweise sogar mehr als Interne. Aber meine Lebenssituation hat sich verändert und ich will nicht mehr so ortsungebunden sein.
Claude schrieb: > Das ist bei mir nicht das Problem. > Ich verdiene mind. gleich und teilweise sogar mehr als Interne. > Aber meine Lebenssituation hat sich verändert und ich will nicht mehr so > ortsungebunden sein. Hast Du Deine Bewerbung bei deinem derzeitigen Kunden abgegeben? Wie lange bewirbst Du Dich schon weiter bei anderen Unternehmen (Keine anderen Dienstleister)? Lässt Du Dich finden über ein Profil bei XING, LinkedIn, ...?
Rick M. schrieb: > Hast Du Deine Bewerbung bei deinem derzeitigen Kunden abgegeben? > Nein, weil die Stellen schlechter bezahlt sind. Der Unterschied ist relativ groß. > Wie lange bewirbst Du Dich schon weiter bei anderen Unternehmen (Keine > anderen Dienstleister)? Immer mal wieder, aber bei den bisherigen Angeboten hätte ich mich immer finanziell schlechter gestellt. Meiner Meinung sollte es mindestens gleich bleiben. > > Lässt Du Dich finden über ein Profil bei XING, LinkedIn, ...? Nein. Damit mich andere Dienstleister anschreiben können? Ich kenne jetzt aus meinem Bekanntenkreis niemand, der darüber von einer normalen Firma ein Angebot bekommen hätte. Die werden nur von Pseudo-Headhunter oder Dienstleister belästigt, aber im Nachgang passiert dann nichts mehr.
Claude schrieb: > Rick M. schrieb: >> Hast Du Deine Bewerbung bei deinem derzeitigen Kunden abgegeben? >> > Nein, weil die Stellen schlechter bezahlt sind. > Der Unterschied ist relativ groß. Ich bin wahrscheinlich zu doof. Du willst Dich bei einem Entleih-Betrieb einklagen, bei dem du schlechter bezahlt wirst? Die anderen Angebote bei anderen Firmen sind schlechter? Dafür bist du nicht mehr so viel unterwegs. OK XING, LinkedIn etc. sind überwiegend andere Leihbuden oder Pseudo-Headhunter, Recruiter etc unterwegs. Ausnahmen gibt es aber.
Rick M. schrieb: > Du willst Dich bei einem Entleih-Betrieb einklagen, bei dem du > schlechter bezahlt wirst? Nein das natürlich nicht. Es sollte dann schon auf gleichem Niveau sein, wobei ich schon Abstriche in Kauf nehmen würde. Sie sollten halt nicht so extrem sein. Mein derzeitiger Entleiher stellt auch lieber billige Anfänger ein oder es werden intern die Plätze getauscht, von daher macht das Bewerben kein Sinn.
Claude schrieb: > Mein derzeitiger Entleiher stellt auch lieber billige Anfänger ein oder > es werden intern die Plätze getauscht, von daher macht das Bewerben > kein Sinn. Aber einklagen macht Sinn? Du bist dort offensichtlich ersetzbar, ist nur die Frage, gehst Du oder wirst Du gegangen? Du kannst auf den toll bezahlten Job warten oder einen weniger guten annehmen, der sonst passt.
Rick M. schrieb: > Aber einklagen macht Sinn? Darüber denke ich jetzt nur nach. Ich habe noch nichts gemacht. Das das nicht der beste Weg ist, weiß ich ja. Auf der anderen Seite habe ich Rechtschutz, den ich noch nie beansprucht habe. Ich könnte ja mal ein Exempel statuieren. Das hätte auch seinen Reiz. Ich hätte finanziell null Risiko und nicht mal eine Selbstbeteiligung.
Claude schrieb: > Der Anwalt hat sich gemeldet. > Ich habe diese Woche noch einen Termin. > Er hat wohl einen Angriffspunkt im Vertrag gefunden :-) Beruft er sich auf Treu und Glauben? Die Gegenseite wird keine Chance haben ;-) Der Anwalt gewinnt immer.
Rick M. schrieb: > OK XING, LinkedIn etc. sind überwiegend andere Leihbuden oder > Pseudo-Headhunter, Recruiter etc unterwegs. Vor allem Schatzsucher, Goldwäscher und Perlentaucher in der Hoffnung auf den großen Fund. Mir wollte eine Schatzsucherin über Xing eine Stelle schmackhaft machen. Viel Gerede darüber was der AG da so alles benötigen würde und dass das ja bei mir toll passen würde. Ich habe nur gefragt, was denn der AG bietet was ich bei meiner jetzigen Tätigkeit nicht schon hätte. Es scheint bei dem grassierenden Fachkräftemangel offenbar länger zu dauern das herauszufinden - das ist nämlich schon einige Monate her...
Claude schrieb: > Ich könnte ja mal ein Exempel statuieren. > Das hätte auch seinen Reiz. Ich hätte finanziell null Risiko und nicht > mal eine Selbstbeteiligung. Toll! Es gibt 2 Möglichkeiten Du gewinnst, Du musst von dem Entleiher eingestellt werden! Du hast dann einen Job, bei einem Arbeitgeber, bei dem Du nicht wirklich arbeiten möchtest. oder Du verlierst, bist dann richtig frustriert, nicht bei der Firma als Festangestellter anfangen zu dürfen, bei der du eh nicht wirklich anfangen willst. Winkeladvokat schrieb: > Es scheint bei dem grassierenden Fachkräftemangel > offenbar länger zu dauern das herauszufinden - das ist nämlich schon > einige Monate her... Durchaus möglich! Mir scheint es nicht alleine so zu gehen, dachte schon es liegt an mir. Bei LinkedIn habe ich vor kurzem eine Anfrage bekommen, mir doch mal einen Stellen anzuschauen, auf die ich mich bereits beworben hatte. Es ist aber prima, Pläne B1, B2, B3, .. zu haben, hebt etwas sie Laune.
Halbleider schrieb: > Sklavenarbeit erfolgreich beim Sklavenhalter einklagen - Masochismus > 2019 Der Ochse verlangt vom Schlachter mehr Engagement und Tatendrang
Hallo Claude und Al-Koholoida. Claude schrieb: >> Aber einklagen macht Sinn? > Das hätte auch seinen Reiz. Ich hätte finanziell null Risiko und nicht > mal eine Selbstbeteiligung. Und selbst wenn Du gewinnst, wirst Du bei der nächsten Gelegenheit mit passendem Vorwand entlassen. Und Du hast auch ein Risiko, sogar wenn Du gewinnst. Prozesse gegen den Arbeitgeber wird man Dir bei Vorstellungsgesprächen noch in Jahren ankreiden. Zumindest habe ich diese Erfahrung gemacht. Al-Koholoida schrieb: >> hat sich überhaupt schon mal ein Zeitarbeitnehmer erfolgreich bei einem >> Entleiher-Betrieb eingeklagt ? > warum suchst du dir keine vernünftige stelle? Manche leute kommen echt > auf gedanken ... Das es für normale Leute extrem schwer ist, eine vernünftige Stelle zu finden, sollte sich wohl schon herumgesprochen haben. Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.dl0dg.de
Beitrag #6011987 wurde von einem Moderator gelöscht.
Einfach unverbesserlich schrieb: > Unangenehme Wahrheit: > Bei den Leihern arbeiten in der Regel keine A Mitarbeiter > > https://www.b4bschwaben.de/b4b-wissen/expertenwissen_artikel,-personalstrategie-cmitarbeiter-muessen-gehen-_arid,251980.html Ich hab selten so einen miesen, menschenverachtenden Schwachsinn gelesen, wie das (hab nach drei Absätzen aufhören müssen)! So eine durchweg gequirlte Scheiße! DAS sind genau die Leute, die uns genau die Probleme eingebrockt haben, die jetzt die Wirtschaft deichseln! Mit ihren Wirtschaftler-"Weisheiten", die auf dem Niveau von Flacherdlern und Mondlandungsleugnern spielen, haben sie eine absolut kranke Denkweise etabliert, die vielen Firmen zunehmend das Kreuz brechen. Das sind wirtschaftsliberale Schwachmaten, deren FDP Gesülze auf AfD Niveau die Köpfe der Chefetage zuballert. Wer in der Wirtschafts nichts wird, weil er ein absoluter Low-Performer ist, der flüchtet sich in eine Professur. Bernd Lucke ist nebenbei auch Professor. Gleiches Metier. Und: Nur scheiße hat er uns eingebrockt.
"...dass Führungskräfte Minderleister benennen." - Wenn sie das wirklich täten würde sich ganz schnell die Chefetage unter den C-Mitarbeitern wiederfinden. Prozentual gesehen düften sich dort die meisten Minderleister tummeln.
Beitrag #6012135 wurde von einem Moderator gelöscht.
Einfach unverbesserlich schrieb im Beitrag #6012135:
> Bei den Leihern arbeiten einige B aber viele C-Mitarbeiter
So ein Schwachsinn!
Beitrag #6012237 wurde von einem Moderator gelöscht.
Einfach unverbesserlich schrieb im Beitrag #6012237: > A Mitarbeiter sind dort sicherlich keine beschäftigt, das dürfte klar > sein Doch auch, die sind aber oft schnell wieder weg oder werden übernommen, nach 12 Monaten, weil es vorher Geld kostet. Ausleihen - Leihkraft testen - Abwarten Geht einfacher, als selbst entsprechende Experten, in was auch immer, direkt zu suchen, auszuwählen und dann fest einzustellen.
Martin S. schrieb: > So eine durchweg gequirlte Scheiße! DAS sind genau die Leute, die uns > genau die Probleme eingebrockt haben, die jetzt die Wirtschaft > deichseln! Mit ihren Wirtschaftler-"Weisheiten", die auf dem Niveau von > Flacherdlern und Mondlandungsleugnern spielen, haben sie eine absolut > kranke Denkweise etabliert, die vielen Firmen zunehmend das Kreuz > brechen. Das sind wirtschaftsliberale Schwachmaten, deren FDP Gesülze > auf AfD Niveau Ähm ... warum hebst Du das hervor; sie "Inhalte" sind doch eh austauschbar! > die Köpfe der Chefetage zuballert. Wer in der Wirtschafts > nichts wird, weil er ein absoluter Low-Performer ist, der flüchtet sich > in eine Professur. > Hmm ... bei Dahrendorf lag der Falk denn doch etwas anders. Warum nag er wohl aus der FDP ausgetreten sein, hat ihn etwa due dort gelebte Bildungsabstinenz verstört? > Bernd Lucke ist nebenbei auch Professor. Nein, das ist sein Hauptberuf. Derzeit versucht er im lfd Wintersemester Lehrveranstaltungen abzuhalten, während Teile der Studentenschaft der Überzeugung zu sein scheinen, es zeuge von akademischer Reife, diese Veranstaltungen zu verhindern. > Gleiches Metier. Und: Nur > scheiße hat er uns eingebrockt. Ich kannte mal eine Ökonomin, die auch bei ihm gehört hatte. Sie hielt ihn für arrogant und elitär. So etwas gibt es auch in anderen Studiengängen; mitunter auch unter ausgesprochenen Koryphäen. Lucke scheint nicht als solche zu gelten. Viel interessanter ist aber die Frage, warum gerade diejenigen, die ohnehin jetzt schon so weit abgehängt sind, dass sie von den Libs zu allerletzt Gutes erwarten können, haufenweise Gestalten wie Lucke und Henkel zujubeln. Das Gleiche darf man sich dann auch hinsichtlich Sirk Nockemann und Evil Niebel fragen.
Bernd W. schrieb: > Und Du hast auch ein Risiko, sogar wenn Du gewinnst. Prozesse gegen den > Arbeitgeber wird man Dir bei Vorstellungsgesprächen noch in Jahren > ankreiden. Auf dem Wohnungsmarkt ist mir auch so ein Unsinn aufgefallen. Vermieter fragen unverfroren, ob man einen Rechtstreit mit dem vorherigen Vermieter geführt hat oder die Miete (gleich aus welchem Grund) schuldig blieb. Woher die das wohl haben? Eine Mietbescheinigung (wo der Name des Vorvermieters ja drauf steht) hat dagegen nicht die geringste Rechtsverbindlichkeit aber alle wollen eine sehen oder man wird ausgesiebt und das längst nicht mehr nur in Großstädten. Wird wohl bald Demonstrationen, Unruhen und dann den großen Knall geben, dass sehe ich schon kommen. Da wird auch kein Mietendeckel helfen. Das dient nur der Verzögerungstaktik der Politiker.
Einfach unverbesserlich schrieb: > Unangenehme Wahrheit: > Bei den Leihern arbeiten in der Regel keine A Mitarbeiter > > https://www.b4bschwaben.de/b4b-wissen/expertenwissen_artikel,-personalstrategie-cmitarbeiter-muessen-gehen-_arid,251980.html Und wenn der Chef ein C - oder ein D-Mitarbeiter ist?
Dr.Who schrieb: > Wird wohl bald Demonstrationen, Unruhen und dann den großen Knall geben, > dass sehe ich schon kommen. Das sehe ich überhaupt nicht kommen, insbesondere nicht in Deutschland.
Und was wenn die Personalstrategie des Unternehmens nicht zur eigenen Karrierestrategie passt?
Frage schrieb: > Und wenn der Chef ein C - oder ein D-Mitarbeiter ist? Hier mal ein halbwegs passendes Video von Martin Wehrle: https://www.youtube.com/watch?v=Dhc4weijBBY
Eine Nicht-Förderung von als C-Mitarbeitern eingestuften Angestellten verstößt in meinen Augen gegen das GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Art. 2 Abs. 1 GG Arbeitgeber nehmen den betroffenen Angestellten diese Möglichkeiten aus Gründen der Profit-Maximierung. Das darf nicht sein und dagegen ist klare Kante zu zeigen.
Beitrag #6577838 wurde von einem Moderator gelöscht.
Wenn Du denkst, im Thread geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Depp daher... Junge! Das Teil war seit 2019 - Gott sei dank - begraben! Ich weiß ja nicht, warum so viele Gäste an Nekrophilie leiden, aber LASST DIE LEICHEN LEICHEN SEIN!
Beitrag #6578111 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6578260 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6578278 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6584533 wurde von einem Moderator gelöscht.
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