Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich ziehe am 30.10.19 aus meiner Wohnung aus und übergangsweise für 8
Wochen bei einer Freundin ein. Dort werde ich bis zum 31.12.2019 wohnen.
Danach geht es für mich für ein Jahr ins Ausland.
Meine Frage: Muss ich mich für diese 8 Wochen zwingend ummelden oder
reicht es wenn ich Ende des Jahres zum zuständigen Amt gehe und mich
einfach abmelde?
Vielen Dank im Voraus,
Nannushi
Nicole H. schrieb:> ich habe folgendes Anliegen:
[...]
Hast du eventuell auch noch Symptome von Tripper entdeckt und möchtest
du diese ebenfalls in diesem Forum für Mikrocontroller und digitale
Elektronik zur Diskussion stellen?
Hi,
es gibt Leute, die haben mehrere Wohnsitze. Einen Hauptwohnsitz und
mehrere Nebenwohnsitze. Z.B. Geschäftsleute, denen die Hotelzimmer zu
teuer sind und sich dann lieber bei einer Stammpension immer wieder
einmieten. Diese werden dann als Nebenwohnsitze angemeldet.
Um das Abmelden braucht man sich nicht zu kümmern, den beim Ummelden
wird automatisch der alte Wohnsitz abgemeldet.
Also, so wie ich das jetzt verstehe, möchtest Du Dir nach Deiner Meinung
nach unnötigen bürokratischen Aufwand ersparen.
Beim Umzug aus der alten Wohnung meldest Du Dich einfach um auf die neue
Anschrift.
Ist völlig egal, wie lange Du da wohnen willst.(§ 17 Abs. 1 BMG).
Die Post vom Amt muss Dich erreichen können. Oder willst Du Kosten für
eine Aufenthaltsermittlung riskieren?
Abmeldung ist als Sonderfall gedacht. In dem Falle trifft das sogar zu.
Abmeldung ins Ausland. (§ 17 Abs. 2 S. 1 BMG)
Quelle:
https://www.germany.info/us-de/service/melderecht/1216380
ciao
gustav
Ich war mehrere Jahre nicht gemeldet. Das habe ich erst gemacht, als ich
einen neuen Perso brauchte.
Konsequenzen hatte das keine. Ich musste nicht mal ein Bußgeld zahlen.
Die Sachbearbeiterin war einfach nur froh mich von der Liste der
Ungemeldeten Personen zu streichen.
Im schlimmsten Fall können sie Dir 1000€ aufbrummen, wobei das bei nur 8
Wochen höchst unwarscheinlich ist. Wenn das doch passiert, dann heul die
einfach voll und erzähl, das Du die 8 Wochen obdachlos warst. Dann bist
Du raus aus der Nummer.
Die können Dir nicht das Gegenteil beweisen.
Nicole Hartmann schrieb:> Nein, das würde ich natürlich nicht machen.> Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember> etwas sagen könnte?
Das sollte ein Hinweis darauf sein, dass es etwas ungewöhnlich ist, sich
ausgerechnet ein Forum für µC-Programmierung und Elektronik-Entwicklung
zu suchen, um eine Frage zum Wohnrecht zu stellen. Wie bist du auf diese
Idee gekommen?
Rolf M. schrieb:> Das sollte ein Hinweis darauf sein, dass es etwas ungewöhnlich ist, sich> ausgerechnet ein Forum für µC-Programmierung und Elektronik-Entwicklung> zu suchen, um eine Frage zum Wohnrecht zu stellen.
Hi,
drück den refresh Button.
Ist schon auf dev null
ciao
gustav
Du musst dich nicht ummelden.
Allerdings werden dem Hausbesitzer für dich personebezogene Gebühren
berechnet(Müllgebühren) und die werden als Nebenkosten an die Mieter
weiter gegeben. Wenn du die Wohnung gekündigt hast zahlen das die
anderen mit.
Hans-Georg L. schrieb:> Wenn du die Wohnung gekündigt hast zahlen das die> anderen mit.
Hi,
Nebenkosten-Abrechnungen werden meistens im jahresmäßigen Turnus für das
vergangene Jahr nachschüssig erhoben. Ist ein Mieter vor Ablauf eines
Abrechnungszeitraumes ausgezogen, bekommt er noch eine Abrechnung an die
neue Anschrift vielleicht im kommenden Jahr. Da wird dann zeitraumgenau
anteilig berechnet und rückerstattet.
Der Vermieter verlangt beim Auszug auch meistens eine Anschrift, an die
er diese Betriebskostenabrechnung schicken kann. Oder behält die Kaution
zu Sicherheit ein. Dass durch diese Praxis andere Mieter des Hauses
benachteiligt würden, wäre mir neu. Im Gegenteil.
Das hat mit dem "polizeilichen" Ummelden zunächst einmal nichts zu tun.
ciao
gustav
Nils schrieb:> Ich war mehrere Jahre nicht gemeldet. Das habe ich erst gemacht, als ich> einen neuen Perso brauchte.>> Konsequenzen hatte das keine. Ich musste nicht mal ein Bußgeld zahlen.> Die Sachbearbeiterin war einfach nur froh mich von der Liste der> Ungemeldeten Personen zu streichen.>> Im schlimmsten Fall können sie Dir 1000€ aufbrummen, wobei das bei nur 8> Wochen höchst unwarscheinlich ist. Wenn das doch passiert, dann heul die> einfach voll und erzähl, das Du die 8 Wochen obdachlos warst. Dann bist> Du raus aus der Nummer.
das Meldegesetz ist 2015 verschärft worden, seither ist das etwas Anders
und vor Allem deutlich teurer (ausserdem wird nun auch deine Freundin,
bei der du unangemeldet wohnst, bestraft...).
Obdachlosigkeit ist keine Ausrede - dafür gibts die Anmeldung "OFW".
N'guter Tip ist dein Beitrag nicht ;)
Popel schrieb:> ausserdem wird nun auch deine Freundin,> bei der du unangemeldet wohnst, bestraft...)
Hi,
gewinne den Eindruck, dass Deine Freundin keine Schrerereien haben
möchte.
Früher musste der Vermieter ja die Anmeldebestätigung unterschreiben.
Damit hatten die Finanzämter gleich einen Kandidaten für
V+V-Versteuerung des vermieteten Raumes. Ist gelockert worden. Eine
Unterschrift des Vermieters ist nicht mehr unbedingt nötig.
Mietrechtlich ist aber noch einiges zu beachten. Das war aber nicht die
Frage hier.
ciao
gustav
Nicole Hartmann schrieb:> Ich frage mich nur, ob bei einer nicht-Ummeldung das Amt Ende Dezember> etwas sagen könnte?
Ich bin auch umgezogen und habe mich erst später umgemeldet.
Eigentlich muss man sich ummelden wenn man den Hauptwohnsitz für mehr
als zwei Wochen verlagert.
(siehe Definition für: Hauptwohnsitz)
Es ist für die Behörde nicht einfach festzustellen ob das jetzt dein
Hauptwohnsitz ist. Wenn du keinen anderen Wohnsitz hast, dann fragen die
sich natürlich schon wo du in der Zwischenzeit gelebt hast.
In meinem Fall konnten sie nicht feststellen ob ich an dem gemeldeten
Hauptwohnsitz lebe oder irgend wo anders ... ist mir aber auch nicht in
den Sinn gekommen dass das für die Behörden ein Problem darstellen
würde.
Letztendlich hatte ich dann der Frau gesagt dass ich dort erst seit
einer Woche meinen Hauptwohnsitz habe, vorher bin ich dort nicht über
Nacht geblieben und war auch den Großteil des Tages an meinem alten
Hauptwohnsitz.
( ... jedenfalls sind das einfach meine Erinnerungen.)
Man muss keine 5k€ bezahlen und alles ist in Ordnung.
Ich hatte in irgend einem Gesetz meines Bundeslandes gelesen dass es
strafbar ist Teebeutel auf den Kompost zu werfen. Wäre interessant zu
wissen wie lange das schon in dem Gesetzbuch steht und ob man dann
eingeknastet wird oder nur eine Ordnungsstrafe zahlt. Von Kaffeesatz
stand da allerdings nichts. Mal schauen ob ich das wieder finde.
Hi,
für Arbeitnehmer ist die korrekte Personalienangabe ganz wichtig. Zum
Beispiel:
Sobald Du Dich aus dem Zuständigkeitsbereich eine Finanzamtes
herausbewegst, bekommst Du beim für Deinen aktuellen Wohnort zuständigen
Finanzamt sogar eine neue Steuernummer. Das geschieht mit der Ummeldung
bei der Stadtverwaltung n i c h t automatisch. Spätestens, wenn eine
Einkommensteuererklärung abgegeben werden soll, merkt man das dann.
Denn die Finanzbehörde kann den Antrag ohne gültige Steuernummer nicht
bearbeiten. Folge: Du bekommst Deine Steuererstattung später als sonst.
ciao
gustav
Ich habe mir vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und lebe seit
dem dort. Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in einer anderen
Stadt. Interessiert niemanden.
Harald schrieb:> Ich habe mir vor 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und lebe seit> dem dort. Gemeldet bin ich immer noch bei meinen Eltern in einer anderen> Stadt. Interessiert niemanden.
Wichtig ist nur, das Du eine sog. "ladungsfähige" Adresse hast, unter
der Dich irgendwelche amtliche Post erreicht. Sonst kann es wirklich
Probleme geben. Wenn dem TE also weiterhin Post an seine alte Adresse
erreicht, sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch wenn sein
Verhalten offiziell nicht korrekt ist.
Harald W. schrieb:>> Wichtig ist nur, das Du eine sog. "ladungsfähige" Adresse hast, unter> der Dich irgendwelche amtliche Post erreicht. Sonst kann es wirklich> Probleme geben. Wenn dem TE also weiterhin Post an seine alte Adresse> erreicht, sollte es eigentlich keine Probleme geben, auch wenn sein> Verhalten offiziell nicht korrekt ist.
Vorsicht!
Normale Post kann man sich locker per Nachsendeauftrag hinterher
schicken lassen, das ist nicht allzu teuer.
Aber gerade die gelben (vormals blauen) Briefe, für die die
ladungsfähigen Anschriften gedacht sind, sind damit wimre inkompatibel.
Zudem können natürliche Personen nur dort geladen werden, wo sie auch
aufhältlich sind. Und nur dort können auch gewöhnliche Zustellungen
erfolgen. Öffentliche Zustellung sollten wir hier nicht thematisieren.