Folgende Situation, das „Minisolarkraftwerk“ oder „Balkonkraftwerk“ ist
an L1 angeschlossen und es werden 500W eingespeist. Auf L1 werden 100W
verbraucht, auf L2 250 und L3 400W. An verschieden Stelle habe ich
gelesen, das die elektronischen Stromzähler saldierend rechnen -
unabhängig davon, ob sie eine Rücklaufsperre haben. In diesem Beispiel
würde es bedeuten, das lediglich noch 250W bezogen werden.
Wenn die Information über den saldierende Betragsermittlung stimmt,
frage ich mich wie das funktioniert, denn durch die Rücklaufsperre,
werden sollte ja der eingespeiste Strom nicht gemessen werden (denn
sonst könnte der Zähler theoretisch rückwärts laufen).
Da die einzelnen Phasen um 120° zueinander verschoben sind, kann der
überschüssige Strom aus L1 auch nicht auf L2 oder L3 übertragen werden.
Also wie kann ein Rücklaufgesperrte Zähler hier den korrekten Verbrauch
ermitteln, oder stimmt die Information über die Saldierung gar nicht und
es werden 650W bezogen obwohl noch 400W übrig sind?
Ich hoffen ich habe mich deutlich genug ausgedrückt, sonst einfach
nochmal nachfragen.
Balkonkraftwerk schrieb:> denn sonst könnte der Zähler theoretisch rückwärts laufen
Das ist doch eh alles Software.
Es spricht also nichts dagegen, den tatsächlichen Saldo zu ermitteln
über alle drei Außenleiter, und dann sowas zu machen:
> An verschieden Stelle habe ich> gelesen, das die elektronischen Stromzähler> saldierend rechnen -
Ja leider. Wenn die abziehend rechnen würden, würde ich so ein Ding
sofort haben wollen. ;-)
Ich muss doch nochmal nachfragen; dass die Saldierung so programmiert
werden könnte ist einleuchtend. Aber wird das auch tatsächlich so
gemacht und ist das von Gesetzgeber überhaupt so gewollt?
Technische Seite
In der Dokumentation zu dem hier verbauten Zähler (Easymeter Q3D)steht:
1
4.2.1 Drehstromzähler mit Rücklaufsperre
2
Der Drehstromzähler mit Rücklaufsperre zählt die vom Anschlussnehmer bezogene Energie in einem Register. Eingespeiste Energie wird nicht gezählt.
4.4.2 Lieferung und Netzeinspeisung von Überschussstrom
2
...
3
Alle (Überschuss-) Mengen, die in das Netz gespeist werden, müssen nach § 4 Abs. 3 S. 1 StromNZV an der Einspeisestelle zwingend einem Bilanzkreis und somit einem Bilanzkreisverantwortlichen zugeordnet werden. „Wilde Einspeisungen“ von Strom in das Netz, bei denen der Erzeuger (hier der Eigenversorger) die ordnungsgemäße Abwicklung und Zuordnung der (Überschuss-) Einspeisung zu einem Bilanzkreis nicht einhält, sind unzulässig.
4
Der Erzeuger (z.B. Eigenversorger) muss sicherstellen, dass seine (Überschuss-) Einspeisung ins Netz viertelstundenscharf und vollständig einem Bilanzkreis zugeordnet wird. Die Einspeisemengen dürfen nicht mit den Bezugsmengen aus dem Netz saldiert werden. „Rückwärtsdrehende Stromzähler“, die diese Strommengen lediglich saldiert erfassen , würden zwangsläufig die Zuordnung und Abrechnung verfälschen und sind daher unzulässig.
Balkonkraftwerk schrieb:> Kann jemand was belastbares möglichst mit Quellen beitragen?
Ist doch ganz einfach: Schau dir deinen Momentanverbrauch an, wenn du
dein Balkonkraftwerk abgezogen hast. Danach steckst du es an und
schaust, was der Zähler dann als Momentanverbrauch anzeigt. Parallel
sollte dein Kraftwerk natürlich "ansagen" können, was es selbst
produziert. Zumindest bei den bei uns verbauten Zählern könnte man auch
noch die Ströme der drei Außenleiter ablesen und sich daraus auch selbst
die Bilanz ermitteln. Dann sollte doch offensichtlich sein, ob ein
rückgespeister Strom eines Außenleiters gegen die entnommenen Ströme der
anderen gegengerechnet wird oder nicht.
Jörg W. schrieb:> Balkonkraftwerk schrieb:>> Kann jemand was belastbares möglichst mit Quellen beitragen?>> Ist doch ganz einfach: Schau dir deinen Momentanverbrauch an, wenn du> dein Balkonkraftwerk abgezogen hast. Danach steckst du es an und> schaust, was der Zähler dann als Momentanverbrauch anzeigt. Parallel> sollte dein Kraftwerk natürlich "ansagen" können, was es selbst> produziert. Zumindest bei den bei uns verbauten Zählern könnte man auch> noch die Ströme der drei Außenleiter ablesen und sich daraus auch selbst> die Bilanz ermitteln. Dann sollte doch offensichtlich sein, ob ein> rückgespeister Strom eines Außenleiters gegen die entnommenen Ströme der> anderen gegengerechnet wird oder nicht.
Das hätte ich sicher schon getan, aber ich habe noch keines. Überlege
derzeit noch wegen der für mich offen Fragen, ob es sich lohnt oder ob
ich doch eher was anderes mache.
Aber vielleicht hat hier jemand ein Balkonkraftwerk und kann so einen
Test machen oder hat ihn schon gemacht.
Balkonkraftwerk schrieb:> Folgende Situation, das „Minisolarkraftwerk“ oder „Balkonkraftwerk“ ist> an L1 angeschlossen und es werden 500W eingespeist. Auf L1 werden 100W> verbraucht, auf L2 250 und L3 400W.
Der Sachverhalt interessiert mich auch.
So auf Anhieb würde ich sagen, dass keine 500 W eingespeist werden,
sondern nur die 100 W die der Verbraucher auf L1 aufnimmt.
Es wird immer die Summe auf allen 3 Phasen abgerechnet.
Wichtig sind die Messwerte 1.8.0 und 2.8.0
1.8.0 ist der vom Netz bezogene Strom (Energie)
2.8.0 ist der ins Netz gelieferte Strom (Energie)
Bei Rücklaufsperre wird der Wert 2.8.0, da kein Liefervertrag,
ignoriert.
Wird gleich viel Strom bezogen wie geliefert, egal auf welcher Phase,
ändern sich die beiden Werte nicht. Wobei streng genommen nicht nur der
Strom sondern das Produkt aus Strom und Spannung gemessen wird.