Hallo zusammen,
angenommen es zeichnet sich ab, jemanden im Unternehmen für einen Master
betreuen zu müssen, euer Teamleiter ist Dipl-Ing(FH) und darf daher den
Masteranden nicht betreuen. (Dipl-Ing(FH) < Master).
Darf ein Kollege mit BSc (E-Technik) und nicht konsekutivem Master
(nicht bzw. nur teil-technischer Master) einen Masteranden (E-Technik)
betreuen?
Wie blickt man bei der Fülle an möglichen Abschlüssen und akad. Grade
durch, was geht und was nicht? Ist Master gleich Master (M.A., M.Eng,
M.Sc., MBA) oder muss bei einer wissenschaftlichen Arbeit der Fachbezug
des Abschlusses des Betreuers vorhanden sein?
Danke!
Wer sagt denn, dass ein Dipl-Ing einen Masteranden nicht betreuen darf?
Bei uns hat noch nie jemand nach dem Abschluss des Betreuers im
Unternehmen gefragt, da geht's nur darum ob derjenige fachlich und
menschlich dazu in der Lage ist
Wer sagt, dass der Dipl-Ing. diesen nicht betreuen darf? Nach der Uni
gelten andere Regeln, da dürfte auch ein Hausmeister dies tun, denn das
hier:
Wischmopp schrieb:> (Dipl-Ing(FH) < Master)
ist pures Gift für das zusammenarbeiten. Zumindest wenn man so denkt.
Wenn du schon so denkst, dann wäre der BSC, egal ob Uni oder FH <
Dipl-Ing. (FH).
Wischmopp schrieb:
euer Teamleiter ist Dipl-Ing(FH) und darf daher den
> Masteranden nicht betreuen. (Dipl-Ing(FH) < Master).
wieso das denn?
und für die "akademische Seite" ist doch sowieso der entsprechende
Betreuer von der Uni/FH/whatever zuständig, nicht der Betreuer in der
Firma...
aber wahrscheinlich soll das eh wieder nur der übliche "FHler sind
Mist"-Trollthread werden...
Wischmopp schrieb:> euer Teamleiter ist Dipl-Ing(FH) und darf daher den Masteranden nicht> betreuen.
Und woher kommt das "daher"? Wo steht das geschrieben? Betreut wird
der Masterand doch sowieso von einem Professor seiner Schule.
Wischmopp schrieb:> Darf ein Kollege mit BSc (E-Technik) und nicht konsekutivem Master> (nicht bzw. nur teil-technischer Master) einen Masteranden (E-Technik)> betreuen?
Im Zweifel kann man doch mit dem anderen Betreuer reden. Wenn eine Uni
Regeln hat, ist das Sache der Uni.
Also diese Regel kommt mir auch ziemlich komisch vor. Vor allem, weil
der
wirkliche Betreuer sowieso immer der Prof ist. Der Betreuer im
Unternehmen
hat z.B. zur Note eigentlich gar nichts zu sagen. Der Prof wird ihn
wahrscheinlich um seine Meinung fragen, muss sich aber nicht daran
halten. Also ist es im Prinzip egal, ob der Betreuer im Unternehmen an
der Uni oder FH war oder einen Meister hat.
Ein Blick in die Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs ist
hier hilfreich. Dort werden solche Fragen geregelt.
Bei mir an einer FH ist es beispeilsweise so geregelt:
Erstprüfer: Ein Professor der FH der im entsprechenden Studiengang
lehrt.
Zweitprüfer: Mindestens gleichwertiger Abschluss. In diesem Fall also
ein Master Abschluss (FH oder Uni).
Das Ranking ist aus meiner Sicht so:
Bachelor FH = Bachelor Uni = Diplom FH
Master FH = Master Uni = Diplom Uni
Gruß
Timo
Curby23523 N. schrieb:> Wer sagt, dass der Dipl-Ing. diesen nicht betreuen darf?
Die Hochscule (übrigens eine FH) eben.
Der Prof ist natürlich Betreuer/Prüfer, es geht allerdings darum das
auch ein Betreuer von Unternehmensseite gestellt wird. Dieser benotet
ebenfalls. Da der TL "nur" Dipl-Ing (FH) ist, darf er laut Hochschule
nicht betreuen. Mich hat das auch gewundert. Hier wäre ein Dipl-Ing
(Univ) oder Master nötig. Für einem Bachelor hingegen wäre das wieder in
Ordnung gewesen.
Für diese Situation wird wohl jemand aus der Geschäftsführung (Dr. Ing)
der Betreuer auf dem Papier sein.
Mir ging es aber ums Prinzip um hier zukünftig wachsamer zu sein.
Irritiert mich ehrlich gesagt, dass hier kaum jemand mit dieser
Situation bisher konfrontiert war bzw. darum weiß. Ich glaube nicht,
dass dies speziell nur diese Hochschule betrifft.
Wischmopp schrieb:> Da der TL "nur" Dipl-Ing (FH) ist, darf er laut Hochschule> nicht betreuen.
Sagt der FH einfach, dass ihr diesen Quatsch nicht mitmacht.
Dann soll der Masterand sich halt eine andere Firma suchen.
Wischmopp schrieb:> Ich glaube nicht,> dass dies speziell nur diese Hochschule betrifft.
Doch. Normal ist, dass der Betreuer ein Akademiker ist.
1. Einen "formalen" Betreuer in der Firma finden, der dann den fachlich
geeigneten richtigen Betreuer intern anweist dich zu betreuen.
2. Mal die Gusche aufmachen und mit dem Professor reden, dem darstellen,
dass es keine Alternative gibt und warum der Betreuer dennoch die
richtie Wahl ist. Es geht für dich evtl. schließlich um eine spätere
Festanstellung
Ist doch nicht so schwer!
Timo schrieb:> Bei mir an einer FH ist es beispeilsweise so geregelt:> Erstprüfer: Ein Professor der FH der im entsprechenden Studiengang> lehrt.> Zweitprüfer: Mindestens gleichwertiger Abschluss. In diesem Fall also> ein Master Abschluss (FH oder Uni).
So kenne ich das auch. Ist allerdings schon 20 Jahre her d.h. vor
Bachelor/Master.
Als mein Betreuer seitens des Unternehmens war ein Dr. eingetragen. Mein
"alltäglicher" Betreuer war Dipl.Ing. IIRC
Timo schrieb:> Das Ranking ist aus meiner Sicht so:> Bachelor FH = Bachelor Uni = Diplom FH
Fast, der FHler ist, nach nachträglicher Umrechnung auf ECTS, einen Tick
höher. Zum Prüfer einer Master-Arbeit reicht es trotzdem nicht.
> Master FH = Master Uni = Diplom UniWischmopp schrieb:> Irritiert mich ehrlich gesagt, dass hier kaum jemand mit dieser> Situation bisher konfrontiert war bzw. darum weiß.
Dann müssten die Schreiber zugeben ein FH-Diplom zu haben :-)
> Ich glaube nicht,> dass dies speziell nur diese Hochschule betrifft.
Das kann Bundesland-spezifisch sein.
Hier in NRW kenne ich es so, dass es relevant wird, wenn der externe
Betreuer durch die Hochschule zum Zweitprüfer bestellt wird. Etwas was
er meistens wird, weil es dem Professor weniger Arbeit macht.
Mal nachsehen ... ja,
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=440715
"Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst
mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige
Qualifikation besitzen."
Bei uns ist es so, der Kandidat hat sich selber und vorab um die
Einhaltung der Formalien zu kümmern. Wir kommen mit der
Prüferproblematik nicht groß in Kontakt. Entweder ist der externe
Betreuer genehm, er muss nicht zwangsweise Zweitprüfer werden, oder der
Kandidat muss sich was anderes suchen.
Also bei mir haben schon beim Bachelor 2 Professoren bewertet.
Mein Betreuer in der Firma ist mal nach seiner Meinung gefragt worden
... der hätte aber nicht einmal zur Notenbesprechung im Raum bleiben
dürfen. Ich dachte es ist selbstverständlich das es einen Betreuer in
der Firma gibt und zwei Prüfer von der Hochschule. Kenne ich nicht
anders.
War sogar schon Thema ob ich Promotion im Unternehmen betreue als
B.Eng., Master werden hier ständig von Leuten mit "nur" Bachelor
betreut.
Mal abgesehen davon, dass mein Betreuer zu 120% zeitlich ausgebucht war
und daher Anwesenheit beim Vortrag utopisch war. Andererseits wären die
Professoren auch nur sehr unwillig bereitgewesen für 1h Präsentation die
300 km gefahren.
Wo liegt diese uminöse Hochschule? Ich hatte bisher Kontakt in Bezug mit
Master Abschlussarbeiten BW, BY, HE und NRW. Bachelor auch SH und TH.
Habe nie von so einer Regelung gehört!
Ich habe nur einen Bachelor, betreue aber auch Masteranden.
Da ruft man dann kurz ins Büro: "Hat jemand sein Diplom oder Master an
der Uni gemacht?" und trägt dann irgendeinen davon in das Formular für
die Hochschule ein. Denjenigen nimmt man dann ggf. noch in die
Erstbesprechung mit dem Prof mit und das wars dann.
UndNun schrieb:> Ich dachte es ist selbstverständlich das es einen Betreuer in der Firma> gibt und zwei Prüfer von der Hochschule. Kenne ich nicht anders.
Genauso sieht's aus.
Qwertz schrieb:> UndNun schrieb:>> Ich dachte es ist selbstverständlich das es einen Betreuer in der Firma>> gibt und zwei Prüfer von der Hochschule. Kenne ich nicht anders.>> Genauso sieht's aus.
Kommt auf die Uni/FH an. Von "zwei Prüfer HS, Betreuer in der Firma hat
gar nichts zu sagen" über "für die Zweitprüfung muss der Betreuer in der
Firma eine - sogar vergütete - Nebentätigkeit an der HS anmelden" bis zu
"Zweitprüfer ist der Betreuer in der Firma" hatte ich schon alle
Szenarien.
Üblicherweise muss der Zweitprüfer mindestens den gleichen Abschluss
haben wie der Prüfling. Wenn ich mich richtig erinnere, mussten wir auch
schon unsere Doktoren (oder Professoren) in die entsprechenden Formulare
eintragen, weil der Zweitprüfer sogar einen höheren Abschluss brauchte
als der Prüfling.
Warum das hier so selten auftritt? Vermutlich weil die meisten
potentiellen Zweitprüfer noch ein Diplom haben und damit die Diskussion
ausfällt.
MfG, Arno
Nach wie vor zählen in diesem Land Titel mehr als Fähigkeiten. Eine
bekannte arbeitet - ohne Abschluss - in einem Hotel. Führt die selben
Tätigkeiten aus, bekommt aber nach tarif weniger Gehalt, weil sie diesen
einen Wisch nicht hat.
Spiegelt aber exakt die Denke der meisten hier anwesenden wieder.
Bimbo. schrieb:> Nach wie vor zählen in diesem Land Titel mehr als Fähigkeiten. Eine> bekannte arbeitet - ohne Abschluss - in einem Hotel. Führt die selben> Tätigkeiten aus, bekommt aber nach tarif weniger Gehalt, weil sie diesen> einen Wisch nicht hat.>> Spiegelt aber exakt die Denke der meisten hier anwesenden wieder.
100%ige Zustimmung!
Bspw. muss ein Fahrlehrer auch einen A-Schein haben, wenn er einem
Schüler das fahren mit A-Klasse beibringen muss.
Selbiges ist auch bei Abschlussarbeiten so.
Ausnahmen galten bei mir nur, wenn die Person mit "niedrigeren"
Abschluss bereits über X-Jahre Berufserfahrung hat.
Bernstein schrieb:> Bspw. muss ein Fahrlehrer auch einen A-Schein haben, wenn er einem> Schüler das fahren mit A-Klasse beibringen muss.> Selbiges ist auch bei Abschlussarbeiten so.
Eben genau so kenne ich es und so hat es sich wieder einmal gezeigt. Und
genau darauf zielte meine eigentliche Frage ab:
Was ist denn gleichwertig? Muss der Master im gleichen Fach sein? Darf
ein M.A. einen M.Sc. prüfen? Ist ein weiterbildender Master (M.Sc., MBA)
anders als ein konsekutiver Master?
Bernstein schrieb:> Bspw. muss ein Fahrlehrer auch einen A-Schein haben, wenn er einem> Schüler das fahren mit A-Klasse beibringen muss.> Selbiges ist auch bei Abschlussarbeiten so.
Nun ist das Problem aber, dass jemand ohne A-Schein theoretisch
genauso gut qualifiziert sein könnte als Fahrlehrer zu arbeiten, jedoch
keinen A-Klasse schein hat. Diesen könnte er mit einer einfachen
Prüfung kurz bestehen, was aber natürlich nicht geht, denn man muss die
gesamte Prüfungszeit mit allen Unterrichtsstunden absolvieren. Den
formellen Weg quasi.
Genauso in vielen anderen Gewerben. Wenn du 10 Jahre im Hotelwesen
gearbeitet hast, sollte es erlaubt/möglich sein eine Abschlussprüfung
ohne Ausbildung zu absolvieren. Dass das bei einigen wenigen Berufen wie
z.B. Pilot etc. nicht so einfach sein sollte versteht sich von selber.
Aber gerade auch bei Informatikern wäre dies ohne Probleme möglich.
Wischmopp schrieb:> Was ist denn gleichwertig? Muss der Master im gleichen Fach sein? Darf> ein M.A. einen M.Sc. prüfen? Ist ein weiterbildender Master (M.Sc., MBA)> anders als ein konsekutiver Master?
Möchtest du eine allgemeine theoretisch-moralische Diskussion führen?
Dann bist du hier richtig und ich kann dir antworten: Normalerweise geht
es um den Nachweis, dass der Prüfer überhaupt auf dem gleichen Niveau
verstanden hat, was er prüft. Mit einem MBA Business Administration nach
einem B.Sc. Elektrotechnik wird es also schwierig, einen M.Sc.
Elektrotechnik zu prüfen. Es sei denn, der Nachweis kann anderweitig als
über den Abschluss erbracht werden.
Oder möchtest du in einem konkreten Fall Bescheid wissen? Dann frag die
entsprechende Hochschule (und/oder lies deren Prüfungsordnung, wobei
häufig Ausnahmen von der Prüfungsordnung gemacht werden können - dazu
muss man aber wieder mit den Leuten reden).
MfG, Arno
Bimbo. schrieb:> Nach wie vor zählen in diesem Land Titel mehr als Fähigkeiten. Eine> bekannte arbeitet - ohne Abschluss - in einem Hotel. Führt die selben> Tätigkeiten aus, bekommt aber nach tarif weniger Gehalt, weil sie diesen> einen Wisch nicht hat.
Pech wenn man in der Jugend lieber gesoffen hast statt Schule und
Ausbildung abzuschließen.
Doch ich kann dich beruhigen. Die Aufweichung der Abschlüsse geht stetig
voran. Jeder der nicht bei Drei auf den Bäumen ist bekommt irgendwas
nach geworfen. Sogar du wirst irgendwann noch etwas bekommen.
> Spiegelt aber exakt die Denke der meisten hier anwesenden wieder.
Darf ich mal raten, du gehörst zu den Erste die jammern dass es mit
"Made in Germany" abwärts geht.
Der "Wisch", wie du es nennst, war mal das, was in erster Näherung die
Kompetenten von den Inkompetenten getrennt hat. Es sind Leute wie du,
die die um sich greifende Inkompetenz unterstützen indem sie der
Entwertung von Abschlüssen den Mund reden. Kann ja alles der Hausmeister
machen, der nach der 9. Klasse die Schule geschmissen hat. Man muss ihm
nur ein Ingenieursgehalt zahlen, dann wird das schon.
Hannes J. schrieb:> Pech wenn man in der Jugend lieber gesoffen hast statt Schule und> Ausbildung abzuschließen.
Nicht unbedingt. Im anderen Extremfall war man nur jahrelang Streber und
hat seine komplette Jugend und den Spaß verpasst. Auch nicht schön, das
lässt sich später nämlich nicht mehr nachholen, im Gegensatz zur
Bildung.
Hallo Zusammen!
Hier gehts ja zum Ende hin noch mal so richtig rund. Gar nicht mal
konstruktiv oder so :D :D
Mich betrifft ein ähnliches Thema und ich bin bei meiner Suche durchs
Web auf diesen Beitrag hier gestoßen. Ich stehe derzeit kurz davor,
meine Masterarbeit (Master Elektrotechnik, Fachhochschule) in einem
Unternehmen zu schreiben, in dem ich bereits meine Bachelorarbeit
geschrieben habe. Mein damaliger Betreuer hat sich angeboten, meine
Masterarbeit ebenfalls zu betreuen. Dieser hat allerdings einen Dipl.
Ing. FH-Abschluss (von der selben Hochschule, btw.).
Hier jedenfalls die Antworten auf die gestellten Fragen:
In der "Ländergemeinsame[n] Strukturvorgabe[n] für die Akkreditierung
von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)"
steht klar geregelt in "A.8"
"Gleichstellungen [...]
-Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben
Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen
-Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie
Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten
Hochschulen."
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf
Laut Wikipedia sind "gleichgestellte Hochschulen" eben solche mit
Promotionsrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Universit%C3%A4ten_und_gleichgestellte_Hochschulen
Viele Hochschulen haben kürzlich ihre Namen geändert. Titel wie
"Hochschule angewandter Wissenschaften", "Technische Universität" oder
"University" sind lediglich heiße Luft und Statussymbol, erteilen diese
Berechtigung allerdings nicht.
https://www.studis-online.de/HoPo/art-742-hochschul-namen.php
Alles Weitere ist den entsprechenden Prüfungsordnungen zu entnehmen oder
mit den zuständigen Prüfungsausschüssen zu arrangieren.
Zum Abschluss möchte ich noch sagen, es gibt auch Leute die es absolut
hinbekommen, neben Ihrer Ausbildung bzw. neben ihrem Studium, noch ein
Leben zu führen. Mein Alkoholkonsum hat jedenfalls nicht darunter
gelitten, dass ich nebenbei auch noch studiere. Eher ganz im Gegenteil!
In diesem Sinne, Prost!