Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Betreuung Masterand


von Wischmopp (Gast)


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Hallo zusammen,

angenommen es zeichnet sich ab, jemanden im Unternehmen für einen Master 
betreuen zu müssen, euer Teamleiter ist Dipl-Ing(FH) und darf daher den 
Masteranden nicht betreuen. (Dipl-Ing(FH) < Master).

Darf ein Kollege mit BSc (E-Technik) und nicht konsekutivem Master 
(nicht bzw. nur teil-technischer Master) einen Masteranden (E-Technik) 
betreuen?

Wie blickt man bei der Fülle an möglichen Abschlüssen und akad. Grade 
durch, was geht und was nicht? Ist Master gleich Master (M.A., M.Eng, 
M.Sc., MBA) oder muss bei einer wissenschaftlichen Arbeit der Fachbezug 
des Abschlusses des Betreuers vorhanden sein?

Danke!

von Pseudoingenieur (Gast)


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Wer sagt denn, dass ein Dipl-Ing einen Masteranden nicht betreuen darf? 
Bei uns hat noch nie jemand nach dem Abschluss des Betreuers im 
Unternehmen gefragt, da geht's nur darum ob derjenige fachlich und 
menschlich dazu in der Lage ist

von Curby23523 N. (Gast)


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Wer sagt, dass der Dipl-Ing. diesen nicht betreuen darf? Nach der Uni 
gelten andere Regeln, da dürfte auch ein Hausmeister dies tun, denn das 
hier:

Wischmopp schrieb:
> (Dipl-Ing(FH) < Master)

ist pures Gift für das zusammenarbeiten. Zumindest wenn man so denkt. 
Wenn du schon so denkst, dann wäre der BSC, egal ob Uni oder FH < 
Dipl-Ing. (FH).

von Justus S. (jussa)


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Wischmopp schrieb:
 euer Teamleiter ist Dipl-Ing(FH) und darf daher den
> Masteranden nicht betreuen. (Dipl-Ing(FH) < Master).

wieso das denn?

und für die "akademische Seite" ist doch sowieso der entsprechende 
Betreuer von der Uni/FH/whatever zuständig, nicht der Betreuer in der 
Firma...

aber wahrscheinlich soll das eh wieder nur der übliche "FHler sind 
Mist"-Trollthread werden...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Wischmopp schrieb:
> euer Teamleiter ist Dipl-Ing(FH) und darf daher den Masteranden nicht
> betreuen.
Und woher kommt das "daher"? Wo steht das geschrieben? Betreut wird 
der Masterand doch sowieso von einem Professor seiner Schule.

von A. S. (Gast)


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Wischmopp schrieb:
> Darf ein Kollege mit BSc (E-Technik) und nicht konsekutivem Master
> (nicht bzw. nur teil-technischer Master) einen Masteranden (E-Technik)
> betreuen?

Im Zweifel kann man doch mit dem anderen Betreuer reden. Wenn eine Uni 
Regeln hat, ist das Sache der Uni.

von moep (Gast)


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Also diese Regel kommt mir auch ziemlich komisch vor. Vor allem, weil 
der
wirkliche Betreuer sowieso immer der Prof ist. Der Betreuer im 
Unternehmen
hat z.B. zur Note eigentlich gar nichts zu sagen. Der Prof wird ihn 
wahrscheinlich um seine Meinung fragen, muss sich aber nicht daran 
halten. Also ist es im Prinzip egal, ob der Betreuer im Unternehmen an 
der Uni oder FH war oder einen Meister hat.

von Timo (Gast)


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Ein Blick in die Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs ist 
hier hilfreich. Dort werden solche Fragen geregelt.
Bei mir an einer FH ist es beispeilsweise so geregelt:
Erstprüfer: Ein Professor der FH der im entsprechenden Studiengang 
lehrt.
Zweitprüfer: Mindestens gleichwertiger Abschluss. In diesem Fall also 
ein Master Abschluss (FH oder Uni).

Das Ranking ist aus meiner Sicht so:
Bachelor FH = Bachelor Uni = Diplom FH
Master FH = Master Uni = Diplom Uni

Gruß
Timo

von Wischmopp (Gast)


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Curby23523 N. schrieb:
> Wer sagt, dass der Dipl-Ing. diesen nicht betreuen darf?

Die Hochscule (übrigens eine FH) eben.
Der Prof ist natürlich Betreuer/Prüfer, es geht allerdings darum das 
auch ein Betreuer von Unternehmensseite gestellt wird. Dieser benotet 
ebenfalls. Da der TL "nur" Dipl-Ing (FH) ist, darf er laut Hochschule 
nicht betreuen. Mich hat das auch gewundert. Hier wäre ein Dipl-Ing 
(Univ) oder Master nötig. Für einem Bachelor hingegen wäre das wieder in 
Ordnung gewesen.

Für diese Situation wird wohl jemand aus der Geschäftsführung (Dr. Ing) 
der Betreuer auf dem Papier sein.

Mir ging es aber ums Prinzip um hier zukünftig wachsamer zu sein. 
Irritiert mich ehrlich gesagt, dass hier kaum jemand mit dieser 
Situation bisher konfrontiert war bzw. darum weiß. Ich glaube nicht, 
dass dies speziell nur diese Hochschule betrifft.

von MaWin (Gast)


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Wischmopp schrieb:
> Da der TL "nur" Dipl-Ing (FH) ist, darf er laut Hochschule
> nicht betreuen.

Sagt der FH einfach, dass ihr diesen Quatsch nicht mitmacht.
Dann soll der Masterand sich halt eine andere Firma suchen.

von Msd (Gast)


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Wischmopp schrieb:
> und darf daher den
> Masteranden nicht betreuen. (Dipl-Ing(FH) < Master).

Was ist dass denn für ein Bullshit...

von Msd (Gast)


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Wischmopp schrieb:
> Ich glaube nicht,
> dass dies speziell nur diese Hochschule betrifft.

Doch. Normal ist, dass der Betreuer ein Akademiker ist.

1. Einen "formalen" Betreuer in der Firma finden, der dann den fachlich 
geeigneten richtigen Betreuer intern anweist dich zu betreuen.

2. Mal die Gusche aufmachen und mit dem Professor reden, dem darstellen, 
dass es keine Alternative gibt und warum der Betreuer dennoch die 
richtie Wahl ist. Es geht für dich evtl. schließlich um eine spätere 
Festanstellung

Ist doch nicht so schwer!

von Mr.T (Gast)


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Timo schrieb:
> Bei mir an einer FH ist es beispeilsweise so geregelt:
> Erstprüfer: Ein Professor der FH der im entsprechenden Studiengang
> lehrt.
> Zweitprüfer: Mindestens gleichwertiger Abschluss. In diesem Fall also
> ein Master Abschluss (FH oder Uni).

So kenne ich das auch. Ist allerdings schon 20 Jahre her d.h. vor 
Bachelor/Master.
Als mein Betreuer seitens des Unternehmens war ein Dr. eingetragen. Mein 
"alltäglicher" Betreuer war Dipl.Ing. IIRC

von Marten Morten (Gast)


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Timo schrieb:
> Das Ranking ist aus meiner Sicht so:
> Bachelor FH = Bachelor Uni = Diplom FH

Fast, der FHler ist, nach nachträglicher Umrechnung auf ECTS, einen Tick 
höher. Zum Prüfer einer Master-Arbeit reicht es trotzdem nicht.

> Master FH = Master Uni = Diplom Uni

Wischmopp schrieb:
> Irritiert mich ehrlich gesagt, dass hier kaum jemand mit dieser
> Situation bisher konfrontiert war bzw. darum weiß.

Dann müssten die Schreiber zugeben ein FH-Diplom zu haben :-)

> Ich glaube nicht,
> dass dies speziell nur diese Hochschule betrifft.

Das kann Bundesland-spezifisch sein.

Hier in NRW kenne ich es so, dass es relevant wird, wenn der externe 
Betreuer durch die Hochschule zum Zweitprüfer bestellt wird. Etwas was 
er meistens wird, weil es dem Professor weniger Arbeit macht.

Mal nachsehen ... ja, 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=440715
"Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst 
mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige 
Qualifikation besitzen."

Bei uns ist es so, der Kandidat hat sich selber und vorab um die 
Einhaltung der Formalien zu kümmern. Wir kommen mit der 
Prüferproblematik nicht groß in Kontakt. Entweder ist der externe 
Betreuer genehm, er muss nicht zwangsweise Zweitprüfer werden, oder der 
Kandidat muss sich was anderes suchen.

von UndNun (Gast)


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Also bei mir haben schon beim Bachelor 2 Professoren bewertet.
Mein Betreuer in der Firma ist mal nach seiner Meinung gefragt worden 
... der hätte aber nicht einmal zur Notenbesprechung im Raum bleiben 
dürfen. Ich dachte es ist selbstverständlich das es einen Betreuer in 
der Firma gibt und zwei Prüfer von der Hochschule. Kenne ich nicht 
anders.
War sogar schon Thema ob ich Promotion im Unternehmen betreue als 
B.Eng., Master werden hier ständig von Leuten mit "nur" Bachelor 
betreut.

Mal abgesehen davon, dass mein Betreuer zu 120% zeitlich ausgebucht war 
und daher Anwesenheit beim Vortrag utopisch war. Andererseits wären die 
Professoren auch nur sehr unwillig bereitgewesen für 1h Präsentation die 
300 km gefahren.

Wo liegt diese uminöse Hochschule? Ich hatte bisher Kontakt in Bezug mit 
Master Abschlussarbeiten BW, BY, HE und NRW. Bachelor auch SH und TH.

Habe nie von so einer Regelung gehört!

von Bernstein (Gast)


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War bei mir ähnlich.

Master FH/Master Uni > Diplom Uni > Bachelor Uni > Bachelor FH = Diplom 
FH

von Marten Morten (Gast)


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Bernstein schrieb:
> War bei mir ähnlich.
>
> Master FH/Master Uni > Diplom Uni > Bachelor Uni > Bachelor FH = Diplom
> FH

Schlecht getrollt.

Beitrag #6019142 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Quereinsteiger (Gast)


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Ich habe nur einen Bachelor, betreue aber auch Masteranden.
Da ruft man dann kurz ins Büro: "Hat jemand sein Diplom oder Master an 
der Uni gemacht?" und trägt dann irgendeinen davon in das Formular für 
die Hochschule ein. Denjenigen nimmt man dann ggf. noch in die 
Erstbesprechung mit dem Prof mit und das wars dann.

Beitrag #6019171 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Qwertz (Gast)


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Wer sagt denn, dass ein Dipl.-Ing., egal ob FH oder Uni, einen 
Masteranden nicht betreuen darf? Das ist doch Blödsinn.

von Qwertz (Gast)


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UndNun schrieb:
> Ich dachte es ist selbstverständlich das es einen Betreuer in der Firma
> gibt und zwei Prüfer von der Hochschule. Kenne ich nicht anders.

Genauso sieht's aus.

von Arno (Gast)


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Qwertz schrieb:
> UndNun schrieb:
>> Ich dachte es ist selbstverständlich das es einen Betreuer in der Firma
>> gibt und zwei Prüfer von der Hochschule. Kenne ich nicht anders.
>
> Genauso sieht's aus.

Kommt auf die Uni/FH an. Von "zwei Prüfer HS, Betreuer in der Firma hat 
gar nichts zu sagen" über "für die Zweitprüfung muss der Betreuer in der 
Firma eine - sogar vergütete - Nebentätigkeit an der HS anmelden" bis zu 
"Zweitprüfer ist der Betreuer in der Firma" hatte ich schon alle 
Szenarien.

Üblicherweise muss der Zweitprüfer mindestens den gleichen Abschluss 
haben wie der Prüfling. Wenn ich mich richtig erinnere, mussten wir auch 
schon unsere Doktoren (oder Professoren) in die entsprechenden Formulare 
eintragen, weil der Zweitprüfer sogar einen höheren Abschluss brauchte 
als der Prüfling.

Warum das hier so selten auftritt? Vermutlich weil die meisten 
potentiellen Zweitprüfer noch ein Diplom haben und damit die Diskussion 
ausfällt.

MfG, Arno

von Bimbo. (Gast)


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Nach wie vor zählen in diesem Land Titel mehr als Fähigkeiten. Eine 
bekannte arbeitet - ohne Abschluss - in einem Hotel. Führt die selben 
Tätigkeiten aus, bekommt aber nach tarif weniger Gehalt, weil sie diesen 
einen Wisch nicht hat.

Spiegelt aber exakt die Denke der meisten hier anwesenden wieder.

von user4969 (Gast)


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Bimbo. schrieb:
> Nach wie vor zählen in diesem Land Titel mehr als Fähigkeiten. Eine
> bekannte arbeitet - ohne Abschluss - in einem Hotel. Führt die selben
> Tätigkeiten aus, bekommt aber nach tarif weniger Gehalt, weil sie diesen
> einen Wisch nicht hat.
>
> Spiegelt aber exakt die Denke der meisten hier anwesenden wieder.

100%ige Zustimmung!

von Bernstein (Gast)


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Bspw. muss ein Fahrlehrer auch einen A-Schein haben, wenn er einem 
Schüler das fahren mit A-Klasse beibringen muss.
Selbiges ist auch bei Abschlussarbeiten so.

Ausnahmen galten bei mir nur, wenn die Person mit "niedrigeren" 
Abschluss bereits über X-Jahre Berufserfahrung hat.

von Wischmopp (Gast)


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Bernstein schrieb:
> Bspw. muss ein Fahrlehrer auch einen A-Schein haben, wenn er einem
> Schüler das fahren mit A-Klasse beibringen muss.
> Selbiges ist auch bei Abschlussarbeiten so.

Eben genau so kenne ich es und so hat es sich wieder einmal gezeigt. Und 
genau darauf zielte meine eigentliche Frage ab:

Was ist denn gleichwertig? Muss der Master im gleichen Fach sein? Darf 
ein M.A. einen M.Sc. prüfen? Ist ein weiterbildender Master (M.Sc., MBA) 
anders als ein konsekutiver Master?

von Bimbo. (Gast)


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Bernstein schrieb:
> Bspw. muss ein Fahrlehrer auch einen A-Schein haben, wenn er einem
> Schüler das fahren mit A-Klasse beibringen muss.
> Selbiges ist auch bei Abschlussarbeiten so.

Nun ist das Problem aber, dass jemand ohne A-Schein theoretisch 
genauso gut qualifiziert sein könnte als Fahrlehrer zu arbeiten, jedoch 
keinen A-Klasse schein hat. Diesen könnte er mit einer einfachen 
Prüfung kurz bestehen, was aber natürlich nicht geht, denn man muss die 
gesamte Prüfungszeit mit allen Unterrichtsstunden absolvieren. Den 
formellen Weg quasi.

Genauso in vielen anderen Gewerben. Wenn du 10 Jahre im Hotelwesen 
gearbeitet hast, sollte es erlaubt/möglich sein eine Abschlussprüfung 
ohne Ausbildung zu absolvieren. Dass das bei einigen wenigen Berufen wie 
z.B. Pilot etc. nicht so einfach sein sollte versteht sich von selber. 
Aber gerade auch bei Informatikern wäre dies ohne Probleme möglich.

von Arno (Gast)


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Wischmopp schrieb:
> Was ist denn gleichwertig? Muss der Master im gleichen Fach sein? Darf
> ein M.A. einen M.Sc. prüfen? Ist ein weiterbildender Master (M.Sc., MBA)
> anders als ein konsekutiver Master?

Möchtest du eine allgemeine theoretisch-moralische Diskussion führen? 
Dann bist du hier richtig und ich kann dir antworten: Normalerweise geht 
es um den Nachweis, dass der Prüfer überhaupt auf dem gleichen Niveau 
verstanden hat, was er prüft. Mit einem MBA Business Administration nach 
einem B.Sc. Elektrotechnik wird es also schwierig, einen M.Sc. 
Elektrotechnik zu prüfen. Es sei denn, der Nachweis kann anderweitig als 
über den Abschluss erbracht werden.

Oder möchtest du in einem konkreten Fall Bescheid wissen? Dann frag die 
entsprechende Hochschule (und/oder lies deren Prüfungsordnung, wobei 
häufig Ausnahmen von der Prüfungsordnung gemacht werden können - dazu 
muss man aber wieder mit den Leuten reden).

MfG, Arno

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Bimbo. schrieb:
> Nach wie vor zählen in diesem Land Titel mehr als Fähigkeiten. Eine
> bekannte arbeitet - ohne Abschluss - in einem Hotel. Führt die selben
> Tätigkeiten aus, bekommt aber nach tarif weniger Gehalt, weil sie diesen
> einen Wisch nicht hat.

Pech wenn man in der Jugend lieber gesoffen hast statt Schule und 
Ausbildung abzuschließen.

Doch ich kann dich beruhigen. Die Aufweichung der Abschlüsse geht stetig 
voran. Jeder der nicht bei Drei auf den Bäumen ist bekommt irgendwas 
nach geworfen. Sogar du wirst irgendwann noch etwas bekommen.

> Spiegelt aber exakt die Denke der meisten hier anwesenden wieder.

Darf ich mal raten, du gehörst zu den Erste die jammern dass es mit 
"Made in Germany" abwärts geht.

Der "Wisch", wie du es nennst, war mal das, was in erster Näherung die 
Kompetenten von den Inkompetenten getrennt hat. Es sind Leute wie du, 
die die um sich greifende Inkompetenz unterstützen indem sie der 
Entwertung von Abschlüssen den Mund reden. Kann ja alles der Hausmeister 
machen, der nach der 9. Klasse die Schule geschmissen hat. Man muss ihm 
nur ein Ingenieursgehalt zahlen, dann wird das schon.

von Qwertz (Gast)


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Hannes J. schrieb:
> Pech wenn man in der Jugend lieber gesoffen hast statt Schule und
> Ausbildung abzuschließen.

Nicht unbedingt. Im anderen Extremfall war man nur jahrelang Streber und 
hat seine komplette Jugend und den Spaß verpasst. Auch nicht schön, das 
lässt sich später nämlich nicht mehr nachholen, im Gegensatz zur 
Bildung.

Beitrag #6020387 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Olli01 (Gast)


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Hallo Zusammen!

Hier gehts ja zum Ende hin noch mal so richtig rund. Gar nicht mal 
konstruktiv oder so :D :D

Mich betrifft ein ähnliches Thema und ich bin bei meiner Suche durchs 
Web auf diesen Beitrag hier gestoßen. Ich stehe derzeit kurz davor, 
meine Masterarbeit (Master Elektrotechnik, Fachhochschule) in einem 
Unternehmen zu schreiben, in dem ich bereits meine Bachelorarbeit 
geschrieben habe. Mein damaliger Betreuer hat sich angeboten, meine 
Masterarbeit ebenfalls zu betreuen. Dieser hat allerdings einen Dipl. 
Ing. FH-Abschluss (von der selben Hochschule, btw.).

Hier jedenfalls die Antworten auf die gestellten Fragen:

In der "Ländergemeinsame[n] Strukturvorgabe[n] für die Akkreditierung 
von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der 
Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010)"

steht klar geregelt in "A.8"

"Gleichstellungen [...]
-Bachelorabschlüsse   verleihen   grundsätzlich   dieselben 
Berechtigungen   wie   Diplomabschlüsse an Fachhochschulen 
-Masterabschlüsse   verleihen   dieselben   Berechtigungen   wie 
Diplom-   und   Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten 
Hochschulen."

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf

Laut Wikipedia sind "gleichgestellte Hochschulen" eben solche mit 
Promotionsrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Universit%C3%A4ten_und_gleichgestellte_Hochschulen

Viele Hochschulen haben kürzlich ihre Namen geändert. Titel wie 
"Hochschule angewandter Wissenschaften", "Technische Universität" oder 
"University" sind lediglich heiße Luft und Statussymbol, erteilen diese 
Berechtigung allerdings nicht.

https://www.studis-online.de/HoPo/art-742-hochschul-namen.php

Alles Weitere ist den entsprechenden Prüfungsordnungen zu entnehmen oder 
mit den zuständigen Prüfungsausschüssen zu arrangieren.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, es gibt auch Leute die es absolut 
hinbekommen, neben Ihrer Ausbildung bzw. neben ihrem Studium, noch ein 
Leben zu führen. Mein Alkoholkonsum hat jedenfalls nicht darunter 
gelitten, dass ich nebenbei auch noch studiere. Eher ganz im Gegenteil!

In diesem Sinne, Prost!

von Wenonoaha (Gast)


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Nur lowperformer brauchen betreuer.

Beitrag #6362509 wurde von einem Moderator gelöscht.
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