Hallo zusammen,
ich bin beruflich Elektronik Entwickler und beschäftige mich auch in
meinem Hobby mit dieser Thematik. Dabei kommt es immer wieder vor, dass
man privat etwas gemacht hat und die Erfahrungen daraus direkt beruflich
von Vorteil sind oder man einfach mal das passende Messgerät für eine
spezielle Anwendung mit zur Arbeit trägt.
Als ich noch mit meiner Dissertation beschäftigt war (neben dem normalen
Job) konnte man Ausgaben hierfür (oft Bücher und Messgeräte) steuerlich
geltend machen, weil es als berufliche Weiterbildung galt.
Nun frage ich mich, ob man so etwas auch nach der Promotion auch noch
irgendwie machen kann? Also konkret Anschaffungen von Büchern und
Messgeräten irgendwie von der Steuer absetzen (zumindest teilweise), da
dies ja der beruflichen Weiterbildung dient.
Hat da jemand von Euch Erfahrungen?
Viele Dank
JJ schrieb:> Nennt sich Werbungskosten - 1000 € werden dir pauschal gutgeschrieben> und lles weitere musst du einreichen und konkret begründen.
und hat in meinem Berufsleben immer geklappt, von Oszilloskop, PC bis
Festplatte, wie geschrieben wurde richtig begründen und ggffls. auch mal
im FA vorstellig werden, als mir das FA den Atari (angeblich
Spielcomputer) nicht anerkennen wollte, ich ging mit dem Schroffgehäuse,
eingebaut ST Mainboard + 2,5MB Ram, 3,5" und 5 1/4" zum FA und forderte
den Beamten auf mal ein "Spiel" zu starten :)
verschaffe dir freiberufliche Aufträge. Dann kannst Du über die
Gewinnverlustrechnung Dein Hobby (wenn das Deine Arbeit ist) Deinen
Aufwand innherhalb Deiner Honorare gegenrechnen. Geschenkt bekommst Du
nichts.
Fiskus schrieb:> verschaffe dir freiberufliche Aufträge. Dann kannst Du über die> Gewinnverlustrechnung Dein Hobby (wenn das Deine Arbeit ist)
Ich bin ganz normal Angestellter und möchte eigentlich kein Gewerbe
aufmachen. Ich möchte eigentlich nur für meine "Weiterbildung" etwas
steuerlich entlastet werden.
Hobby Entwíckler schrieb:> Ich bin ganz normal Angestellter und möchte eigentlich kein Gewerbe> aufmachen. Ich möchte eigentlich nur für meine "Weiterbildung" etwas> steuerlich entlastet werden.
Im Rahmen der Nutzung für berufliche Tätigkeiten ist das ja auch in
Ordnung. Wenn du allerdings Dinge nur fürs Hobby anschaffst, oder
lernst, dann ist es das nicht. Bei Ingenieuren ist das in der Regel aber
kaum trennbar. Ich habe auch alles an Büchern und Elektronik abgesetzt.
Alelrdings sind das Peanuts im Vergleich zu dem was ich an Steuern
zahle.
Und es sind peanuts im Vergleich zu dem konstenlosten Studium, das mir
der Staat geschenkt hat.
Ich sorge mich daher nicht mehr um 100,- Euro mehr oder weniger in der
Steuer.
Das Beste ist, ständig dafür zu sorgen, dass man up to date bleibt,
einen guten Job mit Einkommen hat und das immer mal wieder updaten
lääst.
Die Steuersparkröten sind da Kokolores.
Warum soll der Steuerzahler deine Fortbildung bezahlen?
Selbige ist ausschliesslich in deinem Interesse, denn gut ausgebildet,
wirst du auch mehr Einkommen erzielen. Das ist genug Entschädigung für
deine Ausgaben.
Diese ganzen Quersubventionen, sprich Belastungen der arbeitenden
Bevölkerung, sind absolut überflüssig.
Der Steuerzahler zahlt nicht meine Fortbildung. Das FA ermöglicht mir so
viel mehr einen größeren Teil des Geldes, den ich aufgrund meiner
Qualifikation erwirtschaften konnten zu reinvestieren um meine
Qualifikation damit weiter zu steigern.
Das es ein allgemeines Interesse daran geben sollte möglichst gut
ausgebildete Leute im Land zu haben sollte unstrittig sein.
Rechnen und logisch Denken kannst du jedenfalls nicht.
Du willst dein Hobby steuerlich geltend machen, das ist fiskalisch nicht
möglich.
Also wählst du den Umweg über angebliche Fortbildung.
Das ist eine Täuschung und kommt einer "Erschleichung" von
unberechtigter Steuerminderung gleich.
Wer bezahlt´s? na, wer wohl?
Aber unser Fiskus wird dir da einen Strich durch die Rechnung machen, da
bin ich ganz sicher.
Also an sich lässt sich das wie bereits erwähnt über die Werbungskosten
absetzen, sofern es weiterbildende Effekte bei dir hervor ruft. Es ist
nicht richtig, was Lother M. hier suggeriert. Der TO könnte genauso gut
sein Hobby zum Beruf machen und umgekehrt, die Bezeichnung ist egal.
Solange er für seine berufliche Tätigkeit eine weiterbildende Maßnahme
generiert, lassen sich die Kosten absetzen. Eine Auflistung was darunter
zählt lässt sich schnell googeln.
Dass über die Steuererklärung Geld wieder zurück an den Bürger fließt
und dieser damit "subventioniert" wird kann man so oder so sehen. Wer
keine Steuererklärung macht, bekommt auch nix zurück. Als eine Belastung
der arbeitenden Bevölkerung sehe ich die aber nicht an, denn das
zurückgezahlte Geld wurde im Vorfeld bereits von der Person
erwirtschaftet und es wurde lediglich die zu leistenden Steuer gesenkt.
Was haben hier einige eigentlich mit "Anderen"? Man kann vom Finanzamt
nur das zurückbekommen (das sagt es ja auch schon), was man eingezahlt
hat.
Wenn er nun mehr verdient, dann zahlt er auch mehr Steuern. Wenn man ihm
nun einen Teil davon wiedergibt, damit er noch mehr verdient, dann
profitieren "die Anderen" davon und sie müssen nicht mehr zahlen.
Hallo,
ich setze meine gesamten Bastelkosten steuerlich ab.
Dazu gehören Rechner, Arduino, Schalter, Steckdosen, ESP, Festplatten,
alles eben, was plausibel mit meinem Beruf in Verbindung stehen könnte.
Das sind jedes Jahr ca. 1.500€
Alle zwei Jahre will das FA mal die Belege sehen. Die reiche ich dann
auf Nachfrage ein. Das Prozedere funktioniert seit ca. 8 Jahren.
Mein Arbeitszimmer setze ich ebenfalls anteilig (Strom, Müllabfuhr,
Heizung, Gebäudeversicherung, AfA) ab.
Ich kann Hobby und Beruf gar nicht so genau auseinander halten. Das
berufliche Wissen nutze ich privat und im Hobby angeeignetes lässt sich
auch beruflich sehr gut nutzen. Auch Aufwände "am Ball bleiben" würde
ich als Werbungskosten absetzen.
Messtechniker schrieb:> Was haben hier einige eigentlich mit "Anderen"? Man kann vom Finanzamt> nur das zurückbekommen (das sagt es ja auch schon), was man eingezahlt> hat.> Wenn er nun mehr verdient, dann zahlt er auch mehr Steuern. Wenn man ihm> nun einen Teil davon wiedergibt, damit er noch mehr verdient, dann> profitieren "die Anderen" davon und sie müssen nicht mehr zahlen.
Es ist auch letztlich völlig egal, was die "anderen" davon haben.
Es geht auch nicht um Steuern "zurück bekommen", sondern um Geld, was
der Staat zu viel bekommen hat. Und die Steuern bemessen sich nun mal
nach dem Einnahmen abzüglich der Aufwendungen, um diese Einnahmen zu
erzielen. Da Fortbildung eindeutig zu den Aufwendungen gehören, die
nötig (oder hilfreich) sind, um diese Einnahmen zu erzielen, können sie
bei der Steuerberechnung von diesen abgezogen werden.
Die anderen Steuerzahler haben in dieser Rechnung nichts verloren. Wenn
die Steuersumme nachher nicht reicht, soll der Staat weniger ausgeben.
Gruß
Axel
Mit den richtigen Belegen kann man sogar seine Modelleisenbahn von der
Steuer absetzen...
Arbeitszimmer/Arbeitsmittel fürs private basteln setze ich auch ab. Da
fragt niemand nach.
Roland E. schrieb:> Mit den richtigen Belegen kann man sogar seine Modelleisenbahn von> der Steuer absetzen...> Arbeitszimmer/Arbeitsmittel fürs private basteln setze ich auch ab. Da> fragt niemand nach.
Frechheit
michael_ schrieb:> Bücher usw..
Im Konz stand, daß man den Konz absetzen kann. "Konz, 1000 ganz legale
Steuertricks 2019" 12,99 €
Bei Grimms Märchen od Shades of Grey sollte man einen passenden Beruf
dazu haben. :-)
Rudi Radlos schrieb:> Im Konz stand, daß man den Konz absetzen kann. "Konz, 1000 ganz legale> Steuertricks 2019" 12,99 €
Zählt unter Steuerberatungskosten, dazu zählen auch die diversen
Steuer-CDs.
Rudi Radlos schrieb:> Shades of Grey sollte man einen passenden Beruf> dazu haben. :-)
Als Domina sollte das schon durchgehen ;-)
Als ich 2010/11 meine erste Steuererklärung im regulären Beruf gemacht
habe, konnte man noch die c't absetzen. Irgendwann haben sie es
abgeschafft, habs auch nicht weiter verfolgt, weil Abo gekündigt.
Mal ein Fallbeispiel als Frage:
Nächstes Jahr wird ein neuer Rechner fällig, weil der Support von
Windows 7 ausläuft, der alte Rechner ist 7 Jahre alt, also
abgeschrieben.
Sagen wir, es wird ein neuer Rechner angeschafft für z.B. 1000 €, der
auch beruflich mitbenutzt wird: Recherche von Datenblättern und
Application Notes, Simulation und Modellierung mit LTspice, Auswertung
von Messreihen.
"Kilometergeld" kommt auf ca. 850 €/Jahr.
Wie viel darf(?) man von dem neuen Rechner geltend machen? Über welchen
Zeitraum?
Lothar M. schrieb:> Warum soll der Steuerzahler deine Fortbildung bezahlen?>> Selbige ist ausschliesslich in deinem Interesse, denn gut ausgebildet,> wirst du auch mehr Einkommen erzielen.
Das passt zu Deiner Äußerung zum Einkommen von Akademikern in einem
anderen Thread. Und es ist genau so blödsinnig.
Lothar M. schrieb:> Wer bezahlt´s? na, wer wohl?
Das Finanzamt, oder glaubst du ich muss nächstes Jahr mehr zahlen, weil
er es geschafft hat sein Hobby abzurechnen? Wohl kaum.
Es ist moralisch völlig in Ordnung sich ein par hundert Kröten zu
ergaunern, wenn man schon nebenbei etwas sinnvolles für sein Know-How
tut. Das dient im Endeffekt auch dem Staat.
Man muss sich nicht immer als Moralapostel aufspielen nur, nur weil
jemand in der Steuererklärung einpar Zahlen nach oben korrigiert.
michael_ schrieb:> So 2000 konnte ich das in SA auch noch, Bücher usw..> Aber dann war auf einmal Schluß.
Das geht hier immer noch wunderbar. Die Abweichung zum letzten Jahr darf
halt immer nur ein bisschen höher liegen, sonst greift der Automat zu
und es guckt wirklich mal ein Mensch drüber.
Dina schrieb:> Warum sollen andere dein hobby finanzieren? Himmel Ingenieure mal> wieder.
Weil es Menschen gibt, die damals in der Schule aufgepasst haben und
sich einen tollen Job ausgesucht haben. In dem können sie sich mit
Dingen beschäftigen die Fähigkeiten erfordern, die man auch zu Hause
erweitern kann.
Das man das als Kassenfrau bei Aldi nicht versteht ist auch klar.
Marek N. schrieb:> Nächstes Jahr wird ein neuer Rechner fällig, weil der Support von> Windows 7 ausläuft, der alte Rechner ist 7 Jahre alt, also> abgeschrieben.> Sagen wir, es wird ein neuer Rechner angeschafft für z.B. 1000 €, der> auch beruflich mitbenutzt wird: Recherche von Datenblättern und> Application Notes, Simulation und Modellierung mit LTspice, Auswertung> von Messreihen.
"beruflich" mitbenutzt ist doof, der Neue ist rein für den Beruf
gestiegene Anforderungen der Software, der alte funktioniert ja noch und
wird dann nur privat genutzt.
> Wie viel darf(?) man von dem neuen Rechner geltend machen? Über welchen> Zeitraum?
beruflich 100% Zeitraum 3 Jahre also jedes Jahr 1/3.
Gerne versuchen die FA immer noch? eine 5 Jahres AFA ist aber seit über
15 Jahren erledigt lt. meiner Steuerberaterin weil Rechner schneller
veraltern.
Lothar M. schrieb:> Warum soll der Steuerzahler deine Fortbildung bezahlen?
Weil das Risiko seiner Arbeitslosigkeit sinkt (und damit Kosten für den
Steuerzahler) und weil er nach einer Fortbildung u.U. mehr Kohle
verdient und dadurch mehr Steuern bezahlen darf.
Joachim B. schrieb:> beruflich 100% Zeitraum 3 Jahre also jedes Jahr 1/3.> Gerne versuchen die FA immer noch? eine 5 Jahres AFA ist aber seit über> 15 Jahren erledigt lt. meiner Steuerberaterin weil Rechner schneller> veraltern.
Rechner, die besonderen Anforderungen genügen, wie z.B.
Grafikworkstations, die sehr schnell veralten, kann man auch über 2
Jahre abschreiben. Bei einer fetten Arbeitsstation, die nur für Spice
gedacht war, habe ich das mal gemacht. Gab Fiasko mit dem Finanzamt,
ging dann aber durch.
Allerdings ändert das kaum etwas an den gesparten Kosten.
Ich kaufe seither alle 2 Jahre einen neuen leistungsfähigen Rechner als
Workstation und im alternativen Jahr ein NOTEBOOK. Abschreibung regulär
über 3 Jahre, oft über 4 Kalenderjahre, weil man ja monatsweise
abschreibt, also von August 2019 bis ... (lass mich nachgucken) .. Juli
2022. Ergo taucht in der Abschreibung folgendes auf:
In 2019 spare ich insgesamt 1500,- Steuern. Wenn ich morgen noch ein
Notebook oder Tablet hole, wären es nochmal 2 Monate = 2/36 des
Nettowertes.
Die Versicherungen für die Geräte schreibe ich immer über die reale
Dauer ab. Dann steht das zwar noch 1 Jahr länger im Buch, aber es ist
plausibler und ich kann das Ding hernach günstig abstossen.
Ich habe mal zusammengerechnet, dass ich allein für Computerzeugs in den
letzten 8 Jahren >20k verballert habe. Die Hälfte davon kam von der
Steuer zurück.
Der richtig festte Batzen ist natürlich das Auto. 40k in 6 Jahren hauen
richtig rein. Allerdings 15% Privatanteile.
Meine Ausrüstung hier ist auch zu sehr großen Teilen in der
Steuererklärung angegeben. Ergibt auch Sinn, da ich mir das meiste ohne
meinen Job niemals gekauft hätte und ich es aktiv zur Weiterbildung und
Arbeit nutze. Oder eher nutzen muss, da in der Arbeit oft einfach nicht
die Hardware da ist, die ich brauche (und wenn sie da ist, dann auch mal
verbastelt oder defekt aufgrund der "Profi"-Kollegen...). (*)
Finanzamt hat es zuerst GAR NICHT anerkannt (nicht mal Fachbücher!).
Nach schriftlichem Widerspruch + Anrufen hat es dann gepasst.
Warum auch nicht? Das entspricht offenbar der aktuellen Rechtslage, das
Finanzamt prüft und akzeptiert es. Leute die sich drüber aufregen - die
gibts in der Arbeit auch - kennen sich in diese Richtung kaum aus aber
wittern irgendeinen diffusen Betrug am Staat. Aber Hauptsache mal wieder
die Kollegen als Betrüger darstellen wenn man selbst von Erfahrungen
erzählt, wie man seine Steuerlast reduzieren kann.
(*) Doktorandenstelle...
Tippgeber schrieb:> Und es sind peanuts im Vergleich zu dem konstenlosten Studium, das mir> der Staat geschenkt hat.
Erzähl mal, wo kann man denn "gratis" studieren?
Ich musste für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen, und saftige
Gebühren durfte ich auch abdrücken...
jemand schrieb:> Erzähl mal, wo kann man denn "gratis" studieren?> Ich musste für meinen Lebensunterhalt selbst aufkommen
eben, erst Recht als bei Studienbeginn zugestandenes Bafög 1 Jahr nach
Beginn des Studiums auf Darlehen umgestellt wurde und man mit einem
Schuldenberg aufhörte.
Komisch an dieser Stelle habe nie das Wort Bestandsschutz gehört das
immer so gerne von anderen gebraucht wird!
Joachim B. schrieb:>> Komisch an dieser Stelle habe nie das Wort Bestandsschutz gehört das> immer so gerne von anderen gebraucht wird!
Jedes Mal, wenn ich "Bedürftigkeitsprüfung" höre, erinnert mich das an
eine der Grundlehren des Sozialrechts: Alimentation setzt Bedürftigkeit
voraus.
Das scheint allerdings nicht für die Besoldung und Versorgung von
Beamten zu gelten, und schon gar nicht für die Bezüge der
Parlamentarier.
Seltsam!
Weltbester Steuer-Pongo schrieb:> Ich habe mal zusammengerechnet, dass ich allein für Computerzeugs in den> letzten 8 Jahren >20k verballert habe. Die Hälfte davon kam von der> Steuer zurück.
Man hat aber immer noch viel mehr Geld gespart, wenn man diese Ausgaben
erst gar nicht tätigt. Dann hat man zwar auch nichts großartig
abzusetzen als Werbungskosten, jedoch im Endeffekt trotzdem mehr Geld
zur freien Verfügung. So mache ich das, außer der Pendlerpauschale habe
ich normalerweise kaum etwas bei den Werbungskosten in meiner
Steuererklärung aufgeführt.
> Ich habe mal zusammengerechnet, dass ich allein für Computerzeugs in den> letzten 8 Jahren >20k verballert habe.
Und wozu brauchst du den Trödel? Um die Steuererklärung zu machen?
Percy N. schrieb:> Das scheint allerdings nicht für die Besoldung und Versorgung von> Beamten zu gelten, und schon gar nicht für die Bezüge der> Parlamentarier.>> Seltsam!
stimmt, da freut man sich gelegentlich wenn Gerichte Doppelpensionen
streichen (Eichel), aber das ist eigentlich noch zu wenig.
Bürovorsteher schrieb:>> Ich habe mal zusammengerechnet, dass ich allein für Computerzeugs in den>> letzten 8 Jahren >20k verballert habe.> Und wozu brauchst du den Trödel? Um die Steuererklärung zu machen?
Wozu braucht man Computer, wenn nicht für das Berufliche?
[] Schnitt der Urlaubsvideos
[] Zockende Kinder, die stets das neueste wollen
[] Internet-TV in allen Räumen
[] Steuerung der Eisenbahn vom Vater
[] Ausrüstung der halben Verwandschaft mit Power PCs
und als Steuersparoption. Man kann die Kisten ja auch wieder verkaufen.
Qwertz schrieb:> Man hat aber immer noch viel mehr Geld gespart, wenn man diese Ausgaben> erst gar nicht tätigt. Dann hat man zwar auch nichts großartig> abzusetzen als Werbungskosten, jedoch im Endeffekt trotzdem mehr Geld> zur freien Verfügung.
Und wofür soll man das sauer verdiente Geld einsetzen?
> normalerweise kaum etwas bei den Werbungskosten in meiner> Steuererklärung aufgeführt.
Brav! Du finanzierst also meinen BMW mit für den ich gerade 900,-
Steuern an Eigenanteil im Jahr zahle. Danke.
Weltbester Steuer-Pongo schrieb:> Brav! Du finanzierst also meinen BMW mit für den ich gerade 900,-> Steuern an Eigenanteil im Jahr zahle. Danke.
Gern geschehen!
Weltbester Steuer-Pongo schrieb:> In 2019 spare ich insgesamt 1500,- Steuern. Wenn ich morgen noch ein> Notebook oder Tablet hole, wären es nochmal 2 Monate = 2/36 des> Nettowertes.
Sicher, dass du nicht "nur" 1500€ weniger versteuerst? Ich verstehe
deine Tabelle zwar nicht zu 100%, aber um die tatsächlich gesparten
Steuern herauszubekommen, müsste eigentlich irgendwo dein persönlicher
Steuersatz auftauchen - anders als z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen
werden Werbungskosten ja nicht direkt von der Steuer abgezogen.
MfG, Arno
...der lieber keine Werbungskosten hat, als sie von der Steuer
abzusetzen...
Qwertz schrieb:> Gern geschehen!
Das ändert übrigens immer noch nichts an meiner Aussage, dass man nur
von den Ausgaben legal Steuern absetzen kann, die man auch getätigt hat.
Ich kaufe mir doch keinen Krempel, nur um Steuern sparen zu können, das
ist doch Blödsinn.
Arno schrieb:> Mein Arbeitszimmer setze ich ebenfalls anteilig (Strom, Müllabfuhr,> Heizung, Gebäudeversicherung, AfA) ab.
Wenn du mal ne richtige Prüfung Bekommst fällst du damit ganz ordentlich
auf die Nase. Alles wegen ein paar Euro gesparten Steuern pro Jahr...
Legalität kann einem den Spaß gehörig verderben!
Am einträglichsten sind immer noch Steuern, die man sich erstatten
lässt, obwohl man sie nicht gezahlt hat.
Lothar M. schrieb:> Warum soll der Steuerzahler deine Fortbildung bezahlen?>> Selbige ist ausschliesslich in deinem Interesse, denn gut ausgebildet,> wirst du auch mehr Einkommen erzielen. Das ist genug Entschädigung für> deine Ausgaben.
Aber wenn er mehr Einkommen hat, zahlt er noch mehr Steuern! Ist das
nicht im Interesse des Steuerzahlers?
>> Diese ganzen Quersubventionen, sprich Belastungen der arbeitenden> Bevölkerung, sind absolut überflüssig.
Wird mit dem Absetzen der Fortbildungskosten nicht die arbeitende
Bevölkerung entlastet, die sich Fortbildet? Warum entlastet man
eigentlich Unternehmen die "Investieren" steuerlich? Ist das nicht eine
viel größere Belastung der arbeitenden Bevölkerung?
Karl schrieb:> Wird mit dem Absetzen der Fortbildungskosten nicht die arbeitende> Bevölkerung entlastet.....
Die Argumentation wird jetzt völlig aus dem Zusammenhang gerissen und
somit absolut missverständlich.
Ich habe garnichts gegen eine steuerliche Begünstigung von Fortbildung
geschrieben.
Es ist in diesem Forum nunmal Usus, dass mit der Länge des Threads auch
das Thema verwässert.
Nochmal zu meiner eigenen Aussage: Ich habe etwas dagegen, dass jemand
sein Hobby als Fortbildungsmassnahme vortäuscht und dadurch
ungerechtfertigt in den Genuss von Steuersubvention kommt.
Das Zauberwort heisst "Vortäuschung" und kommt einem Betrug gleich.
Lies einfach nochmal den Titel des Threads, da geht es um "Hobby
steuerlich unterstützen lassen", nicht um Fortbildung.
Hier wird viel zu oft aus der Hüfte geschossen.
Lothar M. schrieb:>> Ich habe garnichts gegen eine steuerliche Begünstigung von Fortbildung> geschrieben.>
Ach, wirklich?
Lothar M. schrieb:> Warum soll der Steuerzahler deine Fortbildung bezahlen?>> Selbige ist ausschliesslich in deinem Interesse, denn gut ausgebildet,> wirst du auch mehr Einkommen erzielen. Das ist genug Entschädigung für> deine Ausgaben.>
Das klingt etwas anders, nicht wahr?
> Es ist in diesem Forum nunmal Usus, dass mit der Länge des Threads auch> das Thema verwässert.>
Bei Dir mag das zutreffen.
> Nochmal zu meiner eigenen Aussage: Ich habe etwas dagegen, dass jemand> sein Hobby als Fortbildungsmassnahme vortäuscht und dadurch> ungerechtfertigt in den Genuss von Steuersubvention kommt.>
Davon findet sich in Deinem Text kein Wort.
> Das Zauberwort heisst "Vortäuschung" und kommt einem Betrug gleich.>
Und Du glaubst, ein Zauberwort wirke schon dann, wenn man hinterher
vorgibt, in actu daran gedacht zu haben?
Aber Deine Argumentation ist ohnehin Blödsinn: dann dürfte nämlich
niemand die Kosten für notwendiges Werkzeug absetzen, falls er das Pech
hat, Freude an der Arbeit zu empfinden. So sauertöpfisch ist noch nicht
einmal die vielgescholtene protestantische Arbeitsethik.
> Lies einfach nochmal den Titel des Threads, da geht es um "Hobby> steuerlich unterstützen lassen", nicht um Fortbildung.>
Dann hättest Du vielleicht nicht abschweifen sollen.
> Hier wird viel zu oft aus der Hüfte geschossen.
Dann lass es doch einfach!
Die gesparte Zeit könntest Du für Fortbildung nutzen, zum Beispiel
im.Bereich der deutschen Sprache.
Es muss ja nicht gleich Logik sein.
Reibt euch doch nicht an so einem auf. Wer hier mit
Lothar M. schrieb:> Rechnen und logisch Denken kannst du jedenfalls nicht
einsteigt hat doch bereits jegliche Aufmerksamkeit, die man seinem
geschriebenen widmen könnte verspielt.
Bei so einer Art von Äußerung braucht man nicht mehr auf irgendetwas
konstruktives zu hoffen.
Einfach ignorieren und mit Leuten diskutieren, die statt Beleidigungen
Argumente haben.
Keiner verlangt von dir Steuerexperte zu sein...im Zweifelsfall nimm
eine Rechnung, schreib eine Begruendung - die nicht gelogen ist - und
versuch es abzusetzen. Mehr als NEIN koennen sie nicht sagen.
Und die Diskussionen ueber Moral...solange das deutsche Steuersystem
dermassen verkorkst ist, kein Mitleid, mitnehmen was geht.
Man kann sowas ganz anders aufziehen, ich bin im Ausland, im April
bekomm ich eine SMS(!) dass die Steuer fuers Vorjahr uebermittelt wurde,
dann kann ich optional online in ein Formular was zum Absetzen
eintragen, und das ist 1 Seite mit Dingen die auf mich nicht zutreffen.
Und 4 Wochen spaeter kommt dann die Rechnung, die ich dann auch gern
bezahle, da sie sich in einem Rahmen haelt wo man einfach nicht meckern
kann.
Lothar M. schrieb:> Warum soll der Steuerzahler deine Fortbildung bezahlen?>> Selbige ist ausschliesslich in deinem Interesse, denn gut ausgebildet,> wirst du auch mehr Einkommen erzielen.
Du hast die Werbungskosten nicht verstanden. Weiterbildung führt zu
besserem beruflichen Chancen und damit (potentiel) zu mehr Einkommen.
Das genau liegt wegen höherer Steuern im Interesse des Staates und wird
genau aus diesem Grund über die steuerliche Absetzbarkeit von
Werbungskosten vom Staat unterstützt.
Lothar M. schrieb:> Lies einfach nochmal den Titel des Threads, da geht es um "Hobby> steuerlich unterstützen lassen", nicht um FortbildungHobby Entwíckler schrieb:> ich bin beruflich Elektronik Entwickler und beschäftige mich auch in> meinem Hobby mit dieser Thematik.
Was ist dir hier nicht klar? Es geht darum, dass für ihn die
Weiterbildung ein elementarer Bestandteil seines Hobbys ist.
Das Finanzamt sieht das bei den Leuten, die hier posten, offenbar
genauso. Hier finde ich nichts verwerfliches, weder rechtlich noch
moralisch.
Der Staat hält so gern die Hand auf, z. B. extrem hohe Steuern wenn ich
einen Bonus bekomme. Das war bei mir oft aufgrund von Dingen, die ich
mit Privathardware gelöst habe bzw mir die Fähigkeiten privat erarbeitet
hatte. Da wäre ich doch blöd, das nicht bei der Steuer anzugeben.
Nur weil der Beruf dem Hobby entspricht, ist die Steuerminderung ja
nicht plötzlich verboten.
Was soll ich denn sagen? ;-)
Mein ganzes Unternehmen baut darauf auf, dass ich nur (noch) das mache,
was mir Freude bereitet.
Und dafür kann ich die erworbenen Maschinen, Bücher etc. nicht nur
komplett ansetzen (per AfA oder bis €800 sofort).
Der Staat gibt mir sogar noch die Umsatzsteuer wieder :-O
Bürovorsteher schrieb:>> Der Staat gibt mir sogar noch die Umsatzsteuer wieder :-O>> Echt großzügig vom Staat.
Ja, nech?
<schnell zurückschalten in Unternehmerjammermodus>
Aber hängen bleibt praktisch nichts. Man schuftet 70, 80, 90 Stunden pro
Woche, doch der Staat nimmt mir noch das letzte Hemd.
Eigentlich müssen wir beide froh sein, das tägliche Brot zu haben.
Ich geh jetzt erstmal shoppen.
Der Staat achtet schon darauf, dass nicht die Falschen zu gut wegkommen.
Erinnert sich noch jemand an den Wirbel um Florida-Rolf? Die
Geschwindigkeit der Gesetzesänderung im dieser Sache erinnerte fatal an
das Prozedere um das Kontaktsperregesetz. Beides keine Ruhmesblätter für
den Gesetzgeber, aber ein Triumph für die Verblödungsführer aus der
BILD-Redaktion.
Percy N. schrieb:> Der Staat achtet schon darauf, dass nicht die Falschen zu gut wegkommen.
Stimmt. Die schlupflöcher für die großen hingegen lässt man gerne
jahrelang offen.
Claus M. schrieb:> Percy N. schrieb:>> Der Staat achtet schon darauf, dass nicht die Falschen zu gut wegkommen.>> Stimmt. Die schlupflöcher für die großen hingegen lässt man gerne> jahrelang offen.
Das Volk will es wohl so. Die Wähler von Karl Lauterbach zB machen sich
Sorgen darum, ob Frau Klatten wohl allfällige Herrenbesuche auch
angemessen bewirten kann.
> Aber hängen bleibt praktisch nichts. Man schuftet 70, 80, 90 Stunden pro> Woche, doch der Staat nimmt mir noch das letzte Hemd.
Genau so isses! Heute früh hat mir der Chinese noch einen Auftrag
eingeschwenkt, da muss ich sogar noch am Freitag arbeiten.
Eigentlich wollte ich dieses Jahr gar nichts mehr machen, da ich wieder
viel zu viel Steuern auf den Gewinn zahlen muss.
Grausam.
Arno schrieb:> Sicher, dass du nicht "nur" 1500€ weniger versteuerst? Ich verstehe> deine Tabelle zwar nicht zu 100%, aber um die tatsächlich gesparten> Steuern herauszubekommen, müsste eigentlich irgendwo dein persönlicher> Steuersatz auftauchen
Das tut er, und zwar in der Spalte Steuerabzug. Das sind die 44% von dem
Wert links daneben, der abgeschrieben wird. Also rund 44 Euro von 100,-.
Hinzu kommt die gesparte MwSt.
Lothar M. schrieb:> Nochmal zu meiner eigenen Aussage: Ich habe etwas dagegen, dass jemand> sein Hobby als Fortbildungsmassnahme vortäuscht und dadurch> ungerechtfertigt in den Genuss von Steuersubvention kommt.
Du hast vollkommen Recht, ein Hobby wird vom FA ja auch nicht gefördert.
Es gilt als Liebhaberei und dann darf auch ein Selbständiger keine UST
ziehen oder das irgendwie absetzen. Zu 0% darf er das.
Es ist nur so, dass das FA einem Elektroingenieur nicht nachweisen kann,
dass er irgendwas zu Hobbyzwecken gekauft hat. Sobald er behauptet, es
sei Fortbildung oder nötiges Arbeitsmittel, muss es anerkannt werden.
Percy N. schrieb:> Aber Deine Argumentation ist ohnehin Blödsinn: dann dürfte nämlich> niemand die Kosten für notwendiges Werkzeug absetzen, falls er das Pech> hat, Freude an der Arbeit zu empfinden.
Nein falsch! Wenn es notwendiges Werkzeug für den Beruf ist, darf es zu
100% abgesetzt werden.
Es ging dem TE aber ausdrücklich darum, sein Hobby zu finanzieren. Das
darf er eben nicht.
Die Angelegenheit, die hier diskutiert wird, ist völlig eindeutig und
klar geregelt:
1) Er darf seine Anschaffungen fürs Hobby, was also überwiegend
freizeitmäßig genutzt wird, gar nicht absetzen.
2) Sachen, die überwiegend geschäftlich genutzt werden, dürfen abgesetzt
werden, es müssen aber Privatanteile gerechnet werden. Also Telefon,
Handy, Räume, Computertechnik, Notebooks ect.
Das macht nur keiner! Der ganze Krempel wird komplett abgesetzt. Ich
rechne Privatanteile auch nur fürs Auto, weil ich kein zweites habe, das
ich dagegenhalten kann. Für alle anderen Sachen habe ich private
Mobilfunkverträge, einen privaten Laptop und auch private Räume.
Und was Elektronik angeht, setze ich alles als Kosten ab. Auch wenn es
im Einzelfall nur fürs Hobby ist und nicht wirklich was beruflich
bringt. Warum? Weil es durchgeht. Punkt.
Wie ich aber schon dargestellt hatte, sind das alles Peanuts was hier
diskutiert wird. Die meiste Elektronik und Computertechnik brauche ich
wirklich wegen des Jobs und müsste eh gekauft werden. Nur ein kleiner
Teil davon ist wirklich privat. Wenn ich das nicht absetzen könnte,
würde ich weniger kaufen, oder vlt mehr Gebrauchtes kaufen, um zu
sparen, oder ich würde Billigeres aus China kaufen. Ich denke, dass ich
so auch die Wirtschaft ankurbele.
Ich kenne allerdings auch Leute, die das anders machen:
Man kauft einen teuren Computer für 3000, holt sich UST und 3 Jahre die
Abschreibung und überführt den dann am Ende des Buchungszeitraums privat
zum Schrottwert von 100,-. Damit kostet der ca 1500,- real. In
Wirklichkeit verkauft man den aber schon kurz nach dem Erwerb in der
Bucht zu 2500,- und macht 1000,- gut.
Mit Autos machen das Viele gerne so, indem sie sie auf den Wohnsitz im
Ausland oder in den Geschäftswagenpool verschieben, offiziell noch
halten aber in Wirklichkeit ist der schon längst abverkauft.
Weltbester Steuer-Pongo schrieb:> Man kauft einen teuren Computer für 3000, holt sich UST und 3 Jahre die> Abschreibung und überführt den dann am Ende des Buchungszeitraums privat> zum Schrottwert von 100,-. Damit kostet der ca 1500,- real. In> Wirklichkeit verkauft man den aber schon kurz nach dem Erwerb in der> Bucht zu 2500,- und macht 1000,- gut.>> Mit Autos machen das Viele gerne so, indem sie sie auf den Wohnsitz im> Ausland oder in den Geschäftswagenpool verschieben, offiziell noch> halten aber in Wirklichkeit ist der schon längst abverkauft.
Da sag noch einer, man könnte im Internet nichts lernen.
Gruß
Axel
Weltbester Steuer-Pongo schrieb:>> Percy N. schrieb:>> Aber Deine Argumentation ist ohnehin Blödsinn: dann dürfte nämlich>> niemand die Kosten für notwendiges Werkzeug absetzen, falls er das Pech>> hat, Freude an der Arbeit zu empfinden.> Nein falsch! Wenn es notwendiges Werkzeug für den Beruf ist, darf es zu> 100% abgesetzt werden.>
Schön, dass wenigstens Du es begriffen hast.
Magst Du noch verraten, wo ich etwas anderes behauptet habe?