Forum: Offtopic Rückerstattung der MWSt


von Mehmet K. (mkmk)


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Servus allerseits

Nach einer laengeren Pause komme ich naechste Woche wieder mal nach 
Deutschland.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch ein paar elektronische Geraete 
einkaufen, die ich zu diesen Preisen hier in der Türkei höchstens im 
Traum erstehen könnte.

Das Dumme ist nur, dass ich aus organisatorischen Gründen via Zürich 
ausreisen und die Grenze mit der Bahn passieren werde.
Gibt es eine Möglichkeit, bereits bei der Bestellung auf die Ausfuhr der 
Bestellungen hinzuweisen, so dass die MWSt. erst gar nicht berechnet 
wird?
Oder findet die Rückerstattung explizit an der Grenzkontrolle statt?

Hmmm, jetzt wo ich das schreibe faellt mir auf: was passiert, wenn mich 
ein Schweizer Zöllner mit einem freundlichen "Grüezi" begrüsst?

von (prx) A. K. (prx)


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Das könnte gewerblich deutlich anders ablaufen, als privat.

von Mehmet K. (mkmk)


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In meinem Fall waere dies privat. Gewerblich waere dies bei der Einfuhr 
in die Türkei mit kaum zu überwindenden Hürden verbunden.
Es handelt sich auch nicht um einen Container. So ein paar Sachen halt, 
die in einem Rucksack nicht gross auffallen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hier in Österreich können Schweizer bei Vorlage ihres Schweizer 
Ausweises in vielen Geschäften MwSt-frei einkaufen. Ob das auch für 
Drittstaatler gilt ist mir nicht bekannt. Allerdings kontrolliert der 
Schweizer Zoll die Eigenen Leute aber auch Südeuropäer und 
Nicht-EU-Bürger zur Zeit sehr intensiv wenn sie mit dem Autooder Bus 
einreisen. Wie das im Zug aussieht weiss ich nicht aber es gibt immer 
wieder Meldungen in den Zeitungen, besonders wegen Drogen funden.


https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz.html

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/rueckerstattung-der-auslaendischen-mehrwertsteuer.html

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/warenwert-ueber-chf-300--mehrwertsteuerpflichtig.html

von (prx) A. K. (prx)


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Die Wahrscheinlichkeit, einen Grenzer persönlich zu begrüssen, egal ob 
im Zug oder im Auto, ist nicht sonderlich hoch. Die Schweiz ist zwar 
weder in EU noch in EWR, dafür aber im Schengen-Raum, weshalb die Grenze 
nicht arg auffällt. Unsereiner sieht das folglich sehr entspannt, einem 
syrischen Kollegen hingegen ging auf einer Fahrt entlang der Grenze (*) 
ziemlich die Düse.

Jene Schweizer, die im hiesigen Grenzgebiet in deutschen Läden die 
Schlangen hinter ihnen ärgern, zahlen ganz normal die MWSt und kriegen 
einen A4-Wisch, über den sie anschliessend per CH-Grenzer irgendwie die 
deutsche MWSt wieder zurück kriegen (wie es dann genau weiter geht weiss 
ich nicht). Nur fahren die nicht im Zug, was die Suche nach einem 
Grenzer erleichtert.

*: Wenn unsereins dienstlich da lang fährt, also von D nach D, fährt er 
ziemlich direkt durch die Schweiz, wenn er kein Gerät mit hat, und einen 
grossen Umweg wenn doch. Weils ein übler Zeitaufwand ist, das Zeug 
durchzuschleusen.

: Bearbeitet durch User
von Gerd E. (robberknight)


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Mehmet K. schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, bereits bei der Bestellung auf die Ausfuhr der
> Bestellungen hinzuweisen, so dass die MWSt. erst gar nicht berechnet
> wird?

Keine Chance, das dürfen die Händler nicht.

> Oder findet die Rückerstattung explizit an der Grenzkontrolle statt?

Wenn Du mit dem Zug in die Schweiz ausreist, kannst Du am Grenzbahnhof 
zum Zoll gehen und Deinen Kram dort anmelden. Du solltest Dich vorher 
über die passenden Formulare etc. informieren. Es kann auch sein daß Du 
das mittlerweile vorher online anmelden musst. Öffnungszeiten der 
Zollstelle beachten.

Bei der Ausreise aus der Schweiz am Flughafen dürfte das selbe Prozedere 
wieder anstehen.

von Michael W. (Gast)


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Wenn er aber in die Schweiz einreist und das Zeug teuer genug ist, muss 
er dort auch die MWST zahlen und das Procedere zweimal machen. Das 
heißt, sich von den Schweizern die MWST bei der Ausreise in die Türkei 
geben lassen.

Direkt abzugsfähig ist das nur, wenn von hier direkt in die Schweiz 
geliefert wird.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es könnte lohnen erst in der Schweiz zu kaufen, Technik ist hier imho 
nicht wesentlich teurer als in der EU und MWST nur 7,7 %

Auch entfällt dann die 300,-SFR Zollfreigrenze

https://www.mediamarkt.ch/de/

Namaste

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Markus W. schrieb:
> Wenn er aber in die Schweiz einreist und das Zeug teuer genug ist, muss
> er dort auch die MWST zahlen und das Procedere zweimal machen.

Und dabei geht es dann nicht nur um die MWSt, sondern auch um 
Zollanmeldung. Das kann man dann zwar auf Transit verbuchen, wenn man es 
weder rauchen noch verspeisen kann, ist aber zusätzlicher Aufwand, 
abhängig vom Wert.

von Mehmet K. (mkmk)


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Hmmm, ich glaube ich schlucke am besten die MWSt-Kröte. Immer noch 
billiger als hier in der Türkei.
Bleibt nur noch der freundliche Schweizer Zöllner, der mich "händ si 
öpis zum verzolle?" fragen wird.

von (prx) A. K. (prx)


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Mehmet K. schrieb:
> Bleibt nur noch der freundliche Schweizer Zöllner, der mich "händ si
> öpis zum verzolle?" fragen wird.

Reine Nervensache. Den nächsten Schuss Adrenalin gibts dann vielleicht 
in Zürich, bei der Gepäckkontrolle. ;-)

Ein Bekannter, der gelegentlich die Grenze passiert, hatte dieses Jahr 
nur einziges Mal ein Schwätzchen mit einem Schweizer Zöllner - weil der 
das E-Auto erkannte, für das er sich persönlich interessierte, und auf 
Erfahrungen aus war.

: Bearbeitet durch User
von Christoph Z. (rayelec)


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Die MWSt kriegt man nie direkt an der Grenze zurück! Vor 30 Jahren 
konnte man sich die Ausfuhr an der Grenze Stempeln lassen und (z.B.) in 
Konstanz mit dem Papier zum Geschäft zurück und kriegte dann die MWSt in 
bar ausbezahlt. Das machen die allermeisten Geschäfte nicht mehr so.
Wenn Du nach D liefern lässt, ist auch MWSt drauf. In deinem Fall wird 
die Rückforderung nachträglich schwierig. Geräte in der Schweiz kaufen 
und nur 7.7% MWSt bezahlen, wäre eine Option.

Die Einfuhr aus D in die Schweiz sollte hingegen problemlos sein. Der 
Zoll kassiert im schlimmsten Fall zusätzlich MWSt. Es findet keine 
Prüfung auf CE, RoHS, etc. wie in D statt. Wenn Du ein Flugticket für 
den selben Tag ab Zürich vorweist, drücken sie ev. ein Auge zu und 
verzichten auf irgendwelche Bürokratie.
Am Flughafen Zürich findet für gewöhnliche Passagiere keine (Ausfuhr-) 
Zollkontrolle statt! Was Du mitnimmst, muss einzig den Vorschriften für 
die Beförderung im Flugzeug genügen.

von Mehmet K. (mkmk)


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Christoph Z. schrieb:
> Vor 30 Jahren

Ich glaube mich zu erinnern, wie meine Eltern in Frankreich Gardinen 
einkauften und direkt am Zoll die MWSt. zurück erstatten bekamen. Also 
nicht im Geschaeft selbst. Liegt aber schon lange zurück, weshalb meine 
Hand nicht mit dem Feuer liebäugelt.
Deshalb meine Anfrage hier, ob das immer noch so sei.
Na ja, begnüge ich mich halt mit ein paar Krimskrams von Pollin.

von Achim B. (bobdylan)


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Mehmet K. schrieb:
> wie meine Eltern in Frankreich Gardinen einkauften

Sogenannte "Pariser" ..?

von Percy N. (vox_bovi)


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Achim B. schrieb:
> Mehmet K. schrieb:
>> wie meine Eltern in Frankreich Gardinen einkauften
>
> Sogenannte "Pariser" ..?

Wohl kaum, Gardinen kauft man doch im Jardin du Luxembourg, wie jeder in 
Berlin weiß!

von Pandur S. (jetztnicht)


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Beim gewerbliche Export aus der Schweiz ...

alle Importe werden mit der MWST beaufschlagt, egal was nachher kommt.

man benoetigt eine MWST Nummer und muss quartalsmaessig abrechnen.

In der quartalsmaessigen MWST Abrechnung weist man
  einnahmen
  exporte davon
  usw
aus.
nach erfolgter Abrechnung muss man entweder Nachzahlen, oder bekommt 
ausbezahlt.

 Nachzahlen bei Verkaeufen im Inland
 Gutschriften beim Export

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Nach meinem Wissen (Stand vor etwa 5 Jahren) können Privatpersonen die 
deutsche MWSt gar nicht selber zurückfordern. Die einzige Möglichkeit 
ist über einen Dienstleister beim Kauf eine Rückerstattung anzuleiern. 
Der Laden muss das also explizit anbieten, wird auch gern mal mit einem 
"Tax Free"-Schild am Eingang beworben. Zurück bekommt man aber nur 15% 
statt der bezahlten 19%. Das vom Laden ausgefüllte Formular ist bei der 
Ausfuhr beim Zoll abzustempeln.
Das Ganze geht auch nur für Personen mit Wohnsitz im Ausland, was beim 
TE ja aber gegeben ist.

von Michael W. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Jardin du Luxembourg

Oder in der Lafayette :-)

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