Servus allerseits Nach einer laengeren Pause komme ich naechste Woche wieder mal nach Deutschland. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch ein paar elektronische Geraete einkaufen, die ich zu diesen Preisen hier in der Türkei höchstens im Traum erstehen könnte. Das Dumme ist nur, dass ich aus organisatorischen Gründen via Zürich ausreisen und die Grenze mit der Bahn passieren werde. Gibt es eine Möglichkeit, bereits bei der Bestellung auf die Ausfuhr der Bestellungen hinzuweisen, so dass die MWSt. erst gar nicht berechnet wird? Oder findet die Rückerstattung explizit an der Grenzkontrolle statt? Hmmm, jetzt wo ich das schreibe faellt mir auf: was passiert, wenn mich ein Schweizer Zöllner mit einem freundlichen "Grüezi" begrüsst?
In meinem Fall waere dies privat. Gewerblich waere dies bei der Einfuhr in die Türkei mit kaum zu überwindenden Hürden verbunden. Es handelt sich auch nicht um einen Container. So ein paar Sachen halt, die in einem Rucksack nicht gross auffallen.
Hier in Österreich können Schweizer bei Vorlage ihres Schweizer Ausweises in vielen Geschäften MwSt-frei einkaufen. Ob das auch für Drittstaatler gilt ist mir nicht bekannt. Allerdings kontrolliert der Schweizer Zoll die Eigenen Leute aber auch Südeuropäer und Nicht-EU-Bürger zur Zeit sehr intensiv wenn sie mit dem Autooder Bus einreisen. Wie das im Zug aussieht weiss ich nicht aber es gibt immer wieder Meldungen in den Zeitungen, besonders wegen Drogen funden. https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz.html https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/rueckerstattung-der-auslaendischen-mehrwertsteuer.html https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/warenwert-ueber-chf-300--mehrwertsteuerpflichtig.html
Die Wahrscheinlichkeit, einen Grenzer persönlich zu begrüssen, egal ob im Zug oder im Auto, ist nicht sonderlich hoch. Die Schweiz ist zwar weder in EU noch in EWR, dafür aber im Schengen-Raum, weshalb die Grenze nicht arg auffällt. Unsereiner sieht das folglich sehr entspannt, einem syrischen Kollegen hingegen ging auf einer Fahrt entlang der Grenze (*) ziemlich die Düse. Jene Schweizer, die im hiesigen Grenzgebiet in deutschen Läden die Schlangen hinter ihnen ärgern, zahlen ganz normal die MWSt und kriegen einen A4-Wisch, über den sie anschliessend per CH-Grenzer irgendwie die deutsche MWSt wieder zurück kriegen (wie es dann genau weiter geht weiss ich nicht). Nur fahren die nicht im Zug, was die Suche nach einem Grenzer erleichtert. *: Wenn unsereins dienstlich da lang fährt, also von D nach D, fährt er ziemlich direkt durch die Schweiz, wenn er kein Gerät mit hat, und einen grossen Umweg wenn doch. Weils ein übler Zeitaufwand ist, das Zeug durchzuschleusen.
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Mehmet K. schrieb: > Gibt es eine Möglichkeit, bereits bei der Bestellung auf die Ausfuhr der > Bestellungen hinzuweisen, so dass die MWSt. erst gar nicht berechnet > wird? Keine Chance, das dürfen die Händler nicht. > Oder findet die Rückerstattung explizit an der Grenzkontrolle statt? Wenn Du mit dem Zug in die Schweiz ausreist, kannst Du am Grenzbahnhof zum Zoll gehen und Deinen Kram dort anmelden. Du solltest Dich vorher über die passenden Formulare etc. informieren. Es kann auch sein daß Du das mittlerweile vorher online anmelden musst. Öffnungszeiten der Zollstelle beachten. Bei der Ausreise aus der Schweiz am Flughafen dürfte das selbe Prozedere wieder anstehen.
Wenn er aber in die Schweiz einreist und das Zeug teuer genug ist, muss er dort auch die MWST zahlen und das Procedere zweimal machen. Das heißt, sich von den Schweizern die MWST bei der Ausreise in die Türkei geben lassen. Direkt abzugsfähig ist das nur, wenn von hier direkt in die Schweiz geliefert wird.
Es könnte lohnen erst in der Schweiz zu kaufen, Technik ist hier imho nicht wesentlich teurer als in der EU und MWST nur 7,7 % Auch entfällt dann die 300,-SFR Zollfreigrenze https://www.mediamarkt.ch/de/ Namaste
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Markus W. schrieb: > Wenn er aber in die Schweiz einreist und das Zeug teuer genug ist, muss > er dort auch die MWST zahlen und das Procedere zweimal machen. Und dabei geht es dann nicht nur um die MWSt, sondern auch um Zollanmeldung. Das kann man dann zwar auf Transit verbuchen, wenn man es weder rauchen noch verspeisen kann, ist aber zusätzlicher Aufwand, abhängig vom Wert.
Hmmm, ich glaube ich schlucke am besten die MWSt-Kröte. Immer noch billiger als hier in der Türkei. Bleibt nur noch der freundliche Schweizer Zöllner, der mich "händ si öpis zum verzolle?" fragen wird.
Mehmet K. schrieb: > Bleibt nur noch der freundliche Schweizer Zöllner, der mich "händ si > öpis zum verzolle?" fragen wird. Reine Nervensache. Den nächsten Schuss Adrenalin gibts dann vielleicht in Zürich, bei der Gepäckkontrolle. ;-) Ein Bekannter, der gelegentlich die Grenze passiert, hatte dieses Jahr nur einziges Mal ein Schwätzchen mit einem Schweizer Zöllner - weil der das E-Auto erkannte, für das er sich persönlich interessierte, und auf Erfahrungen aus war.
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Die MWSt kriegt man nie direkt an der Grenze zurück! Vor 30 Jahren konnte man sich die Ausfuhr an der Grenze Stempeln lassen und (z.B.) in Konstanz mit dem Papier zum Geschäft zurück und kriegte dann die MWSt in bar ausbezahlt. Das machen die allermeisten Geschäfte nicht mehr so. Wenn Du nach D liefern lässt, ist auch MWSt drauf. In deinem Fall wird die Rückforderung nachträglich schwierig. Geräte in der Schweiz kaufen und nur 7.7% MWSt bezahlen, wäre eine Option. Die Einfuhr aus D in die Schweiz sollte hingegen problemlos sein. Der Zoll kassiert im schlimmsten Fall zusätzlich MWSt. Es findet keine Prüfung auf CE, RoHS, etc. wie in D statt. Wenn Du ein Flugticket für den selben Tag ab Zürich vorweist, drücken sie ev. ein Auge zu und verzichten auf irgendwelche Bürokratie. Am Flughafen Zürich findet für gewöhnliche Passagiere keine (Ausfuhr-) Zollkontrolle statt! Was Du mitnimmst, muss einzig den Vorschriften für die Beförderung im Flugzeug genügen.
Christoph Z. schrieb: > Vor 30 Jahren Ich glaube mich zu erinnern, wie meine Eltern in Frankreich Gardinen einkauften und direkt am Zoll die MWSt. zurück erstatten bekamen. Also nicht im Geschaeft selbst. Liegt aber schon lange zurück, weshalb meine Hand nicht mit dem Feuer liebäugelt. Deshalb meine Anfrage hier, ob das immer noch so sei. Na ja, begnüge ich mich halt mit ein paar Krimskrams von Pollin.
Achim B. schrieb: > Mehmet K. schrieb: >> wie meine Eltern in Frankreich Gardinen einkauften > > Sogenannte "Pariser" ..? Wohl kaum, Gardinen kauft man doch im Jardin du Luxembourg, wie jeder in Berlin weiß!
Beim gewerbliche Export aus der Schweiz ... alle Importe werden mit der MWST beaufschlagt, egal was nachher kommt. man benoetigt eine MWST Nummer und muss quartalsmaessig abrechnen. In der quartalsmaessigen MWST Abrechnung weist man einnahmen exporte davon usw aus. nach erfolgter Abrechnung muss man entweder Nachzahlen, oder bekommt ausbezahlt. Nachzahlen bei Verkaeufen im Inland Gutschriften beim Export
Nach meinem Wissen (Stand vor etwa 5 Jahren) können Privatpersonen die deutsche MWSt gar nicht selber zurückfordern. Die einzige Möglichkeit ist über einen Dienstleister beim Kauf eine Rückerstattung anzuleiern. Der Laden muss das also explizit anbieten, wird auch gern mal mit einem "Tax Free"-Schild am Eingang beworben. Zurück bekommt man aber nur 15% statt der bezahlten 19%. Das vom Laden ausgefüllte Formular ist bei der Ausfuhr beim Zoll abzustempeln. Das Ganze geht auch nur für Personen mit Wohnsitz im Ausland, was beim TE ja aber gegeben ist.
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