Hallo,
ich suche Vorschläge für eine Tagfahrlich Dimmfunktion.
"Bitte keine Rechtsbelehrungen über eingriffen in Fahrzeugtechnik usw."
Die habe ich jetzt ausreichen aus anderen Threads bekommen." Lösungen
bitte!!
Ich möchte mein Led TFL an 12V um 50% dimmen wenn das Abblendlicht
angeht. Knackpunkt ist das der Stromverbrauch die 0.45 A nicht
unterschreiten darf wegen der automatischen Leuchtmittelüberwachung. Die
aktuelle Stromaufnahme der TFL ist ca. 0,6A.
Für konstruktive Ideen Danke ich im vorraus.
Offenkundig hast du kein TFL das beim Blinken automatisch gedimmt werden
muss weil es aus gesetzlicher Sicht zu nahe an den Blinker montiert ist,
sonst hättest du das Problem ja nicht.
Ein normales LED Tagfahrlicht enthält einen Stromregler, der den Strom
durch die LEDs unabhängig von der Versorgungsspanung konstant hält, und
KANN gar nicht gedimmt werden. Langsamen PWM würde nur zum Blinken
führen.
Da wird ein Eingriff direkt ins TFL notwendig sein.
Dort also erstmal Schaltplan abzeichnen.
Jörg T. schrieb:> Hallo,>> ich suche Vorschläge für eine Tagfahrlich Dimmfunktion.> "Bitte keine Rechtsbelehrungen über eingriffen in Fahrzeugtechnik usw."> Die habe ich jetzt ausreichen aus anderen Threads bekommen." Lösungen> bitte!!
Und nicht wirklich verstanden, oder
NichtWichtig schrieb:> Und nicht wirklich verstanden, oder
Lass ihn doch, es geht doch auf seine Kappe. Solange noch Autos komplett
ohne Tagfahrlicht rumfahren können, offensichtlich ohne die Sicherheit
zu gefährden (sonst wärs ja verboten) kann ers meinetwegen auch komplett
abschalten, meinen Segen hat er, den des Gesetzgebers zwar nicht aber
das ist allein sein Bier, der vermutete Verstoß spielt sich allein auf
dem Papier ab und das ist seins und nicht deins. Dieses ständige
Grundrauschen von erhobenen Zeigefingern hier nervt auch unbeteiligte
Leser. Da kann man sich einfach seinen Teil denken und ansonsten die
Klappe halten!
Du musst halt den Strom um die Leuchtmittel herumleiten. Im simpelsten
Fall also etwa 0,3A durch einen Bratwiderstand schicken und den Rest dem
TFL überlassen.
Je nach Schaltung könnten das zwei Smartswitches tun und ein wenig
Logikkrams. Dazu muss man aber die Signale besser kennenlernen.
Noch eine Möglichkeit wäre en Kfz Relais mit Umschalter.
Bernd K. schrieb:> Dieses ständige> Grundrauschen von erhobenen Zeigefingern hier nervt auch unbeteiligte> Leser. Da kann man sich einfach seinen Teil denken und ansonsten die> Klappe halten!
Danke Bernd und danke Mathias!!!
Diese alles Besserwisser sollten sich besser in einem Juraforum
austoben,(nerv)
back to Topic-> wenn ich die Konstantstromquelle umgehe und die LEDs
direkt ansteuer muß ich doch die ganze Schaltung vor überspannung
schützen ?
Bernd K. schrieb:>> Grundrauschen von erhobenen Zeigefingern hier nervt auch unbeteiligte> Leser. Da kann man sich einfach seinen Teil denken und ansonsten die> Klappe halten!
Und den Illegalen ohne Gegenwind machen lassen, och nöö.
Das hat schon seinen Grund das bestimmte Dinge an Fahrzeugen nicht von
Deppen manipuliert werden dürfen.
Die hier gestellten Fragen zeigen doch das es an Wissen fehlt eine
sichere Schaltung zu designen die auf Dauer funktionstüchtig ist.
Und TFLs die nachts volle Pulle leuchten sind schon recht fies.
NichtWichtig schrieb:> Das hat schon seinen Grund das bestimmte Dinge an Fahrzeugen nicht von> Deppen manipuliert werden dürfen.
...wobei ich bei den Antworten auch noch ein wenig differenziere.
Manipulationen am Tagfahrlicht halte ich für weniger gefährlich
als Manipulationen an Blinkern oder Bremslicht.
NichtWichtig schrieb:> Und den Illegalen ohne Gegenwind machen lassen, och nöö.
Solange die Hilfestellung mich selbst nicht in Schwulitäten bringt, kann
mir das egal sein, ob das legal ist oder nicht.
Wenn's unethisch wird, sieht die Sache anders aus. Die Schnittmenge
ist groß, aber doch nur ein Teil.
Jörg T. schrieb:> Die> aktuelle Stromaufnahme der TFL ist ca. 0,6A.
Da müsste man wissen, ob das TFL mit 12V angesteuert wird und die KSQ
sitzt im TFL, oder ob das TFL von einer KSQ angesteuert wird.
Jenachdem müsste der Eingriff erfolgen.
Sitzt die KSQ in der Leuchte, wird es schwierig, denn wie auch immer du
die Versorgungsspannung regelst, die KSQ regelt es aus, oder versucht es
und die Leuchte auseinander nehmen, wird wohl nicht in Frage kommen.
Jörg T. schrieb:> back to Topic-> wenn ich die Konstantstromquelle umgehe und die LEDs> direkt ansteuer muß ich doch die ganze Schaltung vor überspannung> schützen ?
Du musst dann ja eine ganze neue Schaltung bauen. Und das ist bei
Betrieb im Auto nicht einfach. Wie phasenschieber schon sagte - sitzt
die KSQ extern, reicht es, mit einem vom Abblendlicht geschalteten
Relais einen Bratwiderstand parallel zum TFL zu schalten, der Strom
klaut. Wenn KSQ und TFL in einem Teil sitzen, ist das recht kompliziert.
Phasenschieber S. schrieb:> denn wie auch immer du> die Versorgungsspannung regelst, die KSQ regelt es aus,
Na gut, irgendwann ist Schluss - spätestens, wenn die Flussspannung der
TFL unterschritten werden. Das kann aber ein sehr enger Bereich sein, in
dem man dann die Helligkeit steuern kann.
Jörg T. schrieb:> Ich möchte mein Led TFL an 12V um 50% dimmen wenn das Abblendlicht> angeht.
Worum geht es dabei denn eigentlich? Soll der Energieverbrauch
vermindert werden, und die Helligkeits-Verminderung ist das Mittel dazu?
Oder ist der Energieverbrauch egal, die Helligkeits-Verminderung ist
selber der Zweck?
Nop schrieb:> Oder ist der Energieverbrauch egal, die Helligkeits-Verminderung ist> selber der Zweck?
Da es um eine Helligkeitsverminderung bei Abblendlicht geht, vermute
ich, dass der TE die TFL gerne als Standlicht einsetzen möchte.
Allerdings wäre da noch zwei/drei Punkte zu beachten:
* Das TFL muss nicht mit dem Abblendlicht in den Standlichtmodus
umschalten, sondern beim einschalten des Standlichtes.
* Ein Fahrzeug darf nur zwei Standlichter haben. Ein evtl.
serienmässiges Standlicht muss deaktiviert werden (Birnen rausdrehen)
* Für ein Standlicht gelten etwas andere Montagevorschriften. So muss
dieses z.B. deutlich weiter außen montiert sein, als TFLs.
M.W. sind das dann TFLs nach der Vorschrift R87. Ich würde empfehlen,
gleich passende TFLs zu kaufen. Die Legalität(*) ist ja nur der eine
Teil, der andere der Bastelaufwand.
*) Die ich in diesem Falle auch nicht allzustreng auslegen würde...
Jörg T. schrieb:> Ich möchte mein Led TFL an 12V um 50% dimmen wenn das Abblendlicht> angeht.
Geht es nicht eigentlich aus wenn das Abblendlicht an ist?
Udo S. schrieb:> Geht es nicht eigentlich aus wenn das Abblendlicht an ist?
Bei meinem Peugeot wird es gedimmt und es gibt kein zusätzliches
Standlicht. Aber vermutlich wird es auch die oben erwähnten
Montageregeln einhalten. Normalerweise wird das Standlicht ja
heutzutage auch kaum noch benutzt. Die früher übliche Regelung
in Italien, nachts in hellbeleuchteten Städten mit Standlicht
zu fahren, fand ich eigentlich garnicht so schlecht.
Das ist falsch.
Matthias S. schrieb:> * Das TFL muss nicht mit dem Abblendlicht in den Standlichtmodus> umschalten, sondern beim einschalten des Standlichtes.
Die TFL muss spätestens nach dem Einschalten des Motors leuchten. Bei
Standlicht/Fernlicht/Abblendlicht geht sie aus oder dimmt auf 50%
(technische Vorgaben unten)
> * Ein Fahrzeug darf nur zwei Standlichter haben. Ein evtl.> serienmässiges Standlicht muss deaktiviert werden (Birnen rausdrehen)
Das ist auch falsch. Gemäss EWG 087 sind Positionslichter zulässig,
sofern diese nicht gleichzeitig mit den TFL leuchten. Standlichter sind
auch zulässig zur TFL, dürfen aber nicht gleichzeitig leuchten.
Und: Birnen rausdrehen reicht nicht zum deaktivieren. Sog.
Ornamentsleuchten müssen ausser Funktion gesetzt werden, indem die
Verkabelung entfernt wird.
> * Für ein Standlicht gelten etwas andere Montagevorschriften. So muss> dieses z.B. deutlich weiter außen montiert sein, als TFLs.
Nein. Mindestens 600mm Abstand bei den TFL, 200mm ab Boden. Das gilt
aber nur, wenn die TFL beim Anschalten des Stand- oder Ablendelichts
ausgeht. Für die TFL welche auf 50% beim Einschalten des Abblendlichts
runterdimmen, beträgt der Abstand 350mm.
> M.W. sind das dann TFLs nach der Vorschrift R87. Ich würde empfehlen,> gleich passende TFLs zu kaufen. Die Legalität(*) ist ja nur der eine> Teil, der andere der Bastelaufwand.
Sofern obiges beachtet wird, ist das völllig legal.
NichtWichtig schrieb:> Bernd K. schrieb:>>>> Grundrauschen von erhobenen Zeigefingern hier nervt auch unbeteiligte>> Leser. Da kann man sich einfach seinen Teil denken und ansonsten die>> Klappe halten!>>> Und den Illegalen ohne Gegenwind machen lassen, och nöö.>> Das hat schon seinen Grund das bestimmte Dinge an Fahrzeugen nicht von> Deppen manipuliert werden dürfen.
Gesetze sind toll, und wir halten und alle zu 100% dran. In einem Fall
wie diesem (keine unsinnig gefährliche Aktion) kann man erst mal davon
ausgehen, dass der TE vorhat, das später vom TÜV eintragen zu lassen.
Darauf weist man hin, und damit hat man seine Schuldigkeit getan. Es ist
seine Zulassung, und "Beihilfe zu einem Verbrechen" oder dergleichen
sehe ich hier nicht. Es geht um ein TFL, nicht um Sprenvorrichtungen.
Und ja, der erhobene Zeigefinger nervt.
Philipp G. schrieb:> Matthias S. schrieb:>> * Das TFL muss nicht mit dem Abblendlicht in den Standlichtmodus>> umschalten, sondern beim einschalten des Standlichtes.>> Die TFL muss spätestens nach dem Einschalten des Motors leuchten. Bei> Standlicht/Fernlicht/Abblendlicht geht sie aus oder dimmt auf 50%
Und was ist daran jetzt anders, als das, was ich geschrieben habe?
Insbesondere im Bezug auf den Eingangspost:
Jörg T. schrieb:> Ich möchte mein Led TFL an 12V um 50% dimmen wenn das Abblendlicht> angeht.Philipp G. schrieb:>> * Ein Fahrzeug darf nur zwei Standlichter haben. Ein evtl.>> serienmässiges Standlicht muss deaktiviert werden (Birnen rausdrehen)>> Das ist auch falsch. Gemäss EWG 087 sind Positionslichter zulässig,> sofern diese nicht gleichzeitig mit den TFL leuchten. Standlichter sind> auch zulässig zur TFL, dürfen aber nicht gleichzeitig leuchten.
Auch hier weiß ich nicht, was du als "falsch" bezeichnest. Auch dein
Erklärungstext geht mit keinem Wort auf die von mir erwähnten "maximal
zwei Standlichter" ein, sondern erklärt nur zusätzliche Regeln.
Philipp G. schrieb:> Und: Birnen rausdrehen reicht nicht zum deaktivieren. Sog.> Ornamentsleuchten müssen ausser Funktion gesetzt werden, indem die> Verkabelung entfernt wird.
Das mag in der Tat sein.
Philipp G. schrieb:>> * Für ein Standlicht gelten etwas andere Montagevorschriften. So muss>> dieses z.B. deutlich weiter außen montiert sein, als TFLs.>> Nein. Mindestens 600mm Abstand bei den TFL, 200mm ab Boden. Das gilt> aber nur, wenn die TFL beim Anschalten des Stand- oder Ablendelichts> ausgeht. Für die TFL welche auf 50% beim Einschalten des Abblendlichts> runterdimmen, beträgt der Abstand 350mm.
Sorry, hier nicht nur Rumgeschwurbel, du widersprichst dir auch selbst:
Ich spreche davon, dass TFLs mit Standlichtfunktion (also die, die
runterdimmen) andere Montagevorschriften haben, u.A. dass sie weiter
außerhalb montiert sein müssen. Du widersprichst diesem, und zwei Sätze
weiter führst du aus, das die Standlicht-TFLs 350mm Bodenabstand haben
müssen, und nicht 200m wie die reine TFLs?
Hierzu übrigens auch noch ein Satz aus Wikipedia:
"Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen
am Fahrzeug angebracht werden"
Ach ja:
Matthias S. schrieb:> M.W. sind das dann TFLs nach der Vorschrift R87.
Es ist wohl doch die R7 und nicht R87.
Die anderen Lampen einfach rausdrehen wird wohl eine Fehlermeldung
erzeugen?
Armin X. schrieb:> Widerstand den LEDs parallelschalten?
Im wahren Leben muß die KSQ auch bei schöner Sonne und 70 Grad noch
schön funktionieren...