Forum: Offtopic Gedankenübertragung per Richtfunk, oder: Kann man jeden Mist patentieren lassen?


von Karl K. (karl2go)


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Um Zuge von 5G und entsprechenden "besorgten Bürgern" poppt immer wieder 
ein Patent von 2002 auf:

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/pdfschrift/DE000010253433A1.pdf?dpi=150&lang=de

Abgesehen davon, dass ich da keine "Erfindung" sehe, sondern nur 
irgendwelche Behauptungen was man machen könnte, Anwendungs"beispiele" 
die aus SciFi Filmen abgeschrieben sind und zur pseudowissenschaftlichen 
Untermauerung irgendwelches Rumgeschwafel über Körperdipol und 
Resonenzfrequenz des Kopfes - da frage ich mich doch:

1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen?

2. Was sage ich jemanden, der mit diesem Patent rumwedelt: "Die 
Regierung will uns alle gedankenkontrollieren. Deswegen müssen wir 5G 
verhindern."

Also technisch fundiert jetzt? Immerhin scheint das wirklich eine als 
"patentwürdig" empfundene "Erfindung" zu sein.

: Gesperrt durch Moderator
von Percy N. (vox_bovi)


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Unter Deinem Link poppt bloß eine Fehlermeldung auf ...

von (prx) A. K. (prx)


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"Ihre Session ist abgelaufen"

> 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen?

Nein, nicht jeden: https://dejure.org/gesetze/PatG/1.html

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Karl K. schrieb:
> 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen?

Ja. Solange es nicht zu trivial ist. Und wenn es kein Perpetuum Mobile 
ist, zumindest war das vor 230 Jahren in Paris zu offensichtlich.

von Karl K. (karl2go)


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Das sollte gehen, kommt als PDF:

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE10253433A1

Das mit dem PM ist mir schon bekannt. Ich seh hier nur keine 
erfinderische Tätigkeit, das sind nur Hirngespinste basierend auf 
Vermutungen.

: Bearbeitet durch User
von Thorsten M. (pappkamerad)


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Kann deinen Link auch nicht oeffnen. Ist das Patent denn ueberhaupt 
angenommen worden? Einreichen kann man ja viel.

von Jemin K. (jkam)


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Naja, über den Sinn kann man streiten. Ich sehe eher das Problem, dass 
die Hauptansprüche trivial sind und keine erfinderische Tätigkeit 
erkennen lassen. Zudem gibt es dazu eine Menge prior art, die imho das 
Patent - selbst falls erteilt - völlig wertlos machen:

https://en.wikipedia.org/wiki/Microwave_auditory_effect

von Teo D. (teoderix)


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Karl K. schrieb:
> 1. Kann man eigentlich jeden Scheiss patentieren lassen?

Klar, damit verdient das Patentamt sein Geld. Da es auch vor jeglicher 
Kontrolle gefeit ist, könnte wer Böses denkt auch auf die Idee kommen, 
das einiges der Gelder nicht so verwendet werden, wie man sich das so im 
allgemeinen vorstellen würde....

von Karl K. (karl2go)


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Teo D. schrieb:
> Klar, damit verdient das Patentamt sein Geld. Da es auch vor jeglicher
> Kontrolle gefeit ist

Das wundert mich nur insoweit, dass Patente die Cheffe mit mir als 
Miterfinder eingereicht hat lässig abgewiesen wurden mit Hinweis aus 
"Gibts schon" - und einer sehr weit abgelegenen Begründung, wo der 
Eindruck entstand, die haben nicht wirklich verstanden was wir da anders 
machen.

Hab ich aber auch nicht weiter verfolgt.

Thorsten M. schrieb:
> Kann deinen Link auch nicht oeffnen.

Ja sorry, der Direktlink aufs PDF ist zeitlich begrenzt, man muss über 
die Seite gehen:

https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE10253433A1

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Karl K. schrieb:
> Das wundert mich nur insoweit, dass Patente die Cheffe mit mir als
> Miterfinder eingereicht hat lässig abgewiesen wurden mit Hinweis aus
> "Gibts schon" - und einer sehr weit abgelegenen Begründung, wo der
> Eindruck entstand, die haben nicht wirklich verstanden was wir da anders
> machen.

So ähnlich ist mir auch ergangen und die ganze Geschichte hat mich 
soviel Zeit gekostet, dass ich keine Lust mehr hatte...

von Thorsten M. (pappkamerad)


Angehängte Dateien:

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Hab mal die Recherche angeworfen, auf jeden Fall ist das Patent nicht 
gültig, siehe Anhang. Ob es mal durchgegangen ist, sehe ich jetzt so 
nicht. Hat aber vielleicht einen Grund, dass es nicht weiterverfolgt 
wurde.

von Karl K. (karl2go)


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Thorsten M. schrieb:
> Hab mal die Recherche angeworfen, auf jeden Fall ist das Patent nicht
> gültig

Danke, dahin bin ich nicht gekommen...

Habs gefunden: Seit 2005 "Die Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen 
Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der 
Jahresgebühr erloschen"

Naja, damit kann man die Aluhut-Fraktion zumindest schonmal abbügeln.

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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Anmelden kann man quasi alles.
Die Frage ist, ob es erteilt wird.

Anmeldungen werden offengelegt. damit bekommt das (deutsche) Patent eine 
Nummer, die auf 'A1' endet.

Wenn Änderungen an der Anmeldung vorgenommen werden, wird die Nummer am 
Ende hochgezählt. Änderungen können notwendig sein, wenn abzusehen ist, 
dass ein Patent nicht erteilt wird (zB weil es begründete Einsprüche 
gab, oder versucht wird Sachen zu patentieren, die nicht patentierbar 
sind)

Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wurde bekommt es einen B-Suffix.

Also, nur wenn jemand mit einer Patent-Anmeldung wedelt, würde ich ihm 
nen Vogel zeigen und sagen, er solle wiederkommen, wenn es erteilt ist.
(es sei denn er kommt mit einer Anmeldung, die neuheitsschädlich für 
meine Eigene ist, oder gefährlich für mein Produkt werden kann, aber 
darum ging es hier ja nicht)

: Bearbeitet durch User
von Karl K. (karl2go)


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Vlad T. schrieb:
> Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wurde bekommt es einen B-Suffix.

DAS ist doch mal die entscheidende Info: Das Patent DE10253433A1 wurde 
also, da noch auf A-Status, zwar offengelegt, aber nie erteilt. Und dann 
2005 als zurückgenommen erklärt, weil Gebühr nicht bezahlt.

von Bernd K. (prof7bit)


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Man sollte die Arbeit nicht verachten die es kosten muß aus einem 
fiktiven Konzept so eine umfangreiche detaillierte Beschreibung mit 
Diagrammen und Skizzen und sehr ausführlichen (obwohl nichtssagenden) 
Erläuterungen zu verfassen, ich kann mir vorstellen daß es Wochen oder 
Monate gekostet hat das alles zu verfassen.

Es ist die gleiche Art von Kreativität und schreiberischem Talent die 
auch einem Romanautor abverlangt wird wenn er eine ganze Welt von Dingen 
beschreiben will die es gar nicht gibt oder geben kann und die dennoch 
glaubwürdig und in sich konsistent erscheinen sollen.

Hinter den hohen steinernen Mauern der altehrwürdigen 
Patentanwaltsakademie werden den Patentanwaltsanwärtern Übungen 
aufgetragen ebensolche Patentanträge zu formulieren. Manchmal wenn es 
windstill ist in den kalten Hochebenen der sieben Berge und der Schnee 
lautlos auf die grauen Zinnen der Akademiemauern hernieder rieselt und 
man ganz leise ist kann man hören wie sich die Balken biegen!

Jedoch ist bis zum heutigen Tage noch keine dieser Übungsarbeiten jemals 
nach außen gedrungen. Oder etwa doch?

von Ron L. (flessa)


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Die Patentanmeldung war nicht ohne Kontext in den Medien -> 
https://www.heise.de/tp/features/Technischer-Zauber-zur-Abwehr-des-Boesen-3426363.html

Medial gibt es bis heute immer mal wieder Futter.
Neben der NASA sorgt u.A. auch die DARPA für Nachschlag -> 
https://www.heise.de/tp/features/Die-Abscheu-vor-der-Grauzone-3997972.html

Da solche Institutionen völlig intransperent agieren, ist des reale 
Stand der Forschung total im Nebel versteckt und wird durch 
Befürchtungen gnadenlos übertrieben.
Eine Entlastung für 5G sind meine Zeilen btw nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl K. schrieb:
> Habs gefunden: Seit 2005 "Die Anmeldung gilt als zurückgenommen wegen
> Nichtzahlung der Jahresgebühr/das Schutzrecht ist wegen Nichtzahlung der
> Jahresgebühr erloschen"
>
> Naja, damit kann man die Aluhut-Fraktion zumindest schonmal abbügeln.

Nö.

Karl K. schrieb:
>
> DAS ist doch mal die entscheidende Info: Das Patent DE10253433A1 wurde
> also, da noch auf A-Status, zwar offengelegt, aber nie erteilt. Und dann
> 2005 als zurückgenommen erklärt, weil Gebühr nicht bezahlt.

Dasselbe wie zuvor.
Klingt gut, nur bedeutet das immer noch nicht, dass das Patent nicht 
erteilt worden wäre.

Als Argument gegen die Alubehüteten taugt das also nicht; andererseits 
können die sich auch nicht auf dieses im Wortsinne wundervolle Patent 
berufen.

Fazit: Der gesamte Vorgang ist zunächst bedeutungslos.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Würde mal bitte jemand das Anmeldedatum lesen, das war schon beim 
Eröffnungspost auffällig.

Die ganze Anmeldung war eine Hoax nur eben nicht auf den 1.4.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Karl K. schrieb:
> Vlad T. schrieb:
>> Wenn ein Patent tatsächlich erteilt wurde bekommt es einen B-Suffix.
>
> DAS ist doch mal die entscheidende Info:

Junge, dass weiß jeder, der mit Patenten umgeht. Nur offensichtlich mal 
wieder nicht die Dicke-Hose-Aluhut-Fraktion in diesem technischen(!) 
Forum, die sofort los läuft und Skandal ruft.

> Das Patent DE10253433A1

Es gab nie ein Patent. Lesen, Leute, 
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=102534330 lesen! 
Es gab eine Patent-Anmeldung. Es gab später nicht einmal einen Antrag 
auf Prüfung der Anmeldung. Es wurde auf Formalien geprüft (Vorprüfung) 
und nach Vorschrift offen gelegt. A1 ist der Schriftenartencode für 
Offenlegung.

So, dann hat der Anmelder die nächste folgende Gebühr nicht bezahlt. 
Warum zahlt man nach der Vorprüfung die 70 Euro Jahresgebühr nicht? 
Warum stellt man nicht für 350 Euro den eigentliche Prüfungsantrag? 
(Preise von heute, 2005 mögen die sogar niedriger gewesen sein).

Also, warum macht man das nicht? Keine Lust mehr? Kein Interesse mehr? 
Kein Geld?

Oder, ich meine, wenn man mal mitdenkt, es könnte ja sein, dass aus dem 
Patentamt der Hinweis kam, dass das mit einer Patenterteilung nichts 
wird und man sich den Prüfungsantrag sparen kann?

> also, da noch auf A-Status, zwar offengelegt,

Nein, A1 ist der Schriftartencode nicht der Verfahrensstatus. Es sagt 
dieses Dokument ist ist die Offenlegungsschrift, die erste 
Veröffentlichung.

> 2005 als zurückgenommen erklärt,

Nicht das Patent ist als zurückgenommen erklärt worden, sondern die 
Anmeldung. Es gab nie ein Patent.

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