Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitgeber über Gewerbeanmeldung informieren Pflicht?


von Hobby-Händler (Gast)


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Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmen), um auf Amazon 
(FBA) Waren verkaufen zu können.

Muss ich meinen Chef über die Gewerbeanmeldung informieren? Ich finde, 
es geht ihn nichts an, was ich neben der Arbeit mache, da es diese auch 
überhaupt nicht betrifft.

Ich meine mal gehört zu haben, man sei zu einer solchen Anzeige seit 
Kurzem nicht mehr verpflichtet - finde aber keine Quelle dazu.

In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder 
das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit 
Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“.

Ist eine Gewerbeanmeldung schon eine "entgeltliche Nebenbeschäftigung"?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Hobby-Händler schrieb:
> Ist eine Gewerbeanmeldung schon eine "entgeltliche Nebenbeschäftigung"?

Ja.

von Sven B. (scummos)


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Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, musst du es höchstwahrscheinlich 
mitteilen.

Nicht genehmigen darf der Arbeitgeber das aber meines Wissens nur mit 
besonderer Begründung in Ausnahmefällen.

von Dr.Who (Gast)


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Hobby-Händler schrieb:
> In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder
> das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit
> Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“.

Der Witz dabei ist, dass der Chef schon stichhaltige Gründe
bringen muss, um das zu verbieten. Daher wird die Zustimmung
wohl kaum Probleme machen.
Man darf ihm halt keine Konkurrenz machen und die Arbeitskraft
muss theoretisch bis 24h uneingeschränkt(aber nur i.d.R. 8h)
verfügbar sein (Überstunden).
Natürlich sind dem Grenzen gesetzt, aber an der Abhängigkeit
ändert sich nun mal nichts.
Wenn es selbst hergestellte Waren sind, dann wirds für den in den
Verkehrbringer spaßig (Arbeitnehmererfindergesetz, Produkthaftung,
GS, WEEE, und noch weitere Fisematenten.
Wenns schon eingeführte Waren sind, muss man nur drauf achten das
der Hersteller gleich alles mit liefert. ;)

von michael_ (Gast)


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Hobby-Händler schrieb:
> Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmen), um auf Amazon
> (FBA) Waren verkaufen zu können.

Willst du dich wirklich in die Abhängigkeit dieses Drachen begeben?

von Andre (Gast)


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michael_ schrieb:
> Willst du dich wirklich in die Abhängigkeit dieses Drachen begeben?

Kommt drauf an was man macht. China Schrott in den Marketplace pumpen 
kann eigentlich sehr lukrativ sein wenn man es richtig anstellt.

von Quereinsteiger (Gast)


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Der Chef wirds sicherlich genehmigen, muss aber wissen, ob du Ruhezeiten 
etc einhälst oder du was für die Konkurrenz machst. Musste bei meinem AG 
angeben, wann ich meiner Nebentätigkeit nachgehe. In meinem Fall habe 
ich Samstag angegeben.

von Lutz S. (lutzs)


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Zu genehmigen gibt es da nichts, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag so 
vereinbart und es gibt gute Gründe dafür. So ein pauschaler Vorbehalt 
wird im Streitfall kaum Bestand haben. Informieren solltest du ihn.

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Interessant wird es für den Chef eigentlich erst, wenn Firmenwissen 
dafür genutzt werden könnte.

Wenn du für deinen Chef also z.B. industrielle Messtechnik entwickelst 
und dein Kleingewerbe dann auch "Entwicklung von Messtechnik für die 
Industrie" ist. Wenn du nebenbei Häkeldeckchen verkaufst, wird er das 
nicht unterdrücken können.

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag z.B. eine Zusatzvereinbarung, in der 
eine branchenfremde Tätigkeit vermerkt ist. Nebenberuflich für die 
gleiche Branche arbeiten dürfte ich (verständlicherweise) nicht.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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von dem was man so hört, sollte man vom Marketplace
als Händler die Finger lassen.
Wenn man jetzt nicht gerade hunderttausende Artikel pro Woche verkloppt 
gewinnt man da nix.
der Einzige, der da gewinnt, ist einer mit Mondphantasien.

von Dr.Who (Gast)


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Hobby-Händler schrieb:
> um auf Amazon
> (FBA) Waren verkaufen zu können.

Was passiert eigentlich, wenn man Amazon mit einer Kopie der
Meldebestätigung das Gewerbe nachweist und dann wieder abmeldet
und "vergisst" es dem Onlinehändler mitzuteilen und munter
weiter verkauft?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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probier's doch mal aus

von Cyblord -. (cyblord)


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Ich würde da eher auf eBay verkaufen. Ist günstiger.

von adi (Gast)


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Hobby-Händler schrieb:
> In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder
> das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit
> Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“.

Nur weil dieser Satz im Arbeitsvertrag drin steht, ist es noch lange 
nicht rechtens. Ist nur mal so.

von Harald W. (wilhelms)


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Sven B. schrieb:

> Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, musst du es höchstwahrscheinlich
> mitteilen.

Ich habe das mal gemacht. Die Auflage war dann, das ich nicht mehr
als zehn Stunden zusätzliche Arbeit wöchentlich verrichten durfte.
Da sich um ein Ladengeschäft handelte, in dem tagsüber meine Frau
als meine Angestellte sass, war das auch kein Problem.

Beitrag #6053142 wurde von einem Moderator gelöscht.
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