Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmen), um auf Amazon (FBA) Waren verkaufen zu können. Muss ich meinen Chef über die Gewerbeanmeldung informieren? Ich finde, es geht ihn nichts an, was ich neben der Arbeit mache, da es diese auch überhaupt nicht betrifft. Ich meine mal gehört zu haben, man sei zu einer solchen Anzeige seit Kurzem nicht mehr verpflichtet - finde aber keine Quelle dazu. In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“. Ist eine Gewerbeanmeldung schon eine "entgeltliche Nebenbeschäftigung"?
Hobby-Händler schrieb: > Ist eine Gewerbeanmeldung schon eine "entgeltliche Nebenbeschäftigung"? Ja.
Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, musst du es höchstwahrscheinlich mitteilen. Nicht genehmigen darf der Arbeitgeber das aber meines Wissens nur mit besonderer Begründung in Ausnahmefällen.
Hobby-Händler schrieb: > In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder > das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit > Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“. Der Witz dabei ist, dass der Chef schon stichhaltige Gründe bringen muss, um das zu verbieten. Daher wird die Zustimmung wohl kaum Probleme machen. Man darf ihm halt keine Konkurrenz machen und die Arbeitskraft muss theoretisch bis 24h uneingeschränkt(aber nur i.d.R. 8h) verfügbar sein (Überstunden). Natürlich sind dem Grenzen gesetzt, aber an der Abhängigkeit ändert sich nun mal nichts. Wenn es selbst hergestellte Waren sind, dann wirds für den in den Verkehrbringer spaßig (Arbeitnehmererfindergesetz, Produkthaftung, GS, WEEE, und noch weitere Fisematenten. Wenns schon eingeführte Waren sind, muss man nur drauf achten das der Hersteller gleich alles mit liefert. ;)
Hobby-Händler schrieb: > Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmen), um auf Amazon > (FBA) Waren verkaufen zu können. Willst du dich wirklich in die Abhängigkeit dieses Drachen begeben?
michael_ schrieb: > Willst du dich wirklich in die Abhängigkeit dieses Drachen begeben? Kommt drauf an was man macht. China Schrott in den Marketplace pumpen kann eigentlich sehr lukrativ sein wenn man es richtig anstellt.
Der Chef wirds sicherlich genehmigen, muss aber wissen, ob du Ruhezeiten etc einhälst oder du was für die Konkurrenz machst. Musste bei meinem AG angeben, wann ich meiner Nebentätigkeit nachgehe. In meinem Fall habe ich Samstag angegeben.
Zu genehmigen gibt es da nichts, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag so vereinbart und es gibt gute Gründe dafür. So ein pauschaler Vorbehalt wird im Streitfall kaum Bestand haben. Informieren solltest du ihn.
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Bearbeitet durch User
Interessant wird es für den Chef eigentlich erst, wenn Firmenwissen dafür genutzt werden könnte. Wenn du für deinen Chef also z.B. industrielle Messtechnik entwickelst und dein Kleingewerbe dann auch "Entwicklung von Messtechnik für die Industrie" ist. Wenn du nebenbei Häkeldeckchen verkaufst, wird er das nicht unterdrücken können. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag z.B. eine Zusatzvereinbarung, in der eine branchenfremde Tätigkeit vermerkt ist. Nebenberuflich für die gleiche Branche arbeiten dürfte ich (verständlicherweise) nicht.
von dem was man so hört, sollte man vom Marketplace als Händler die Finger lassen. Wenn man jetzt nicht gerade hunderttausende Artikel pro Woche verkloppt gewinnt man da nix. der Einzige, der da gewinnt, ist einer mit Mondphantasien.
Hobby-Händler schrieb: > um auf Amazon > (FBA) Waren verkaufen zu können. Was passiert eigentlich, wenn man Amazon mit einer Kopie der Meldebestätigung das Gewerbe nachweist und dann wieder abmeldet und "vergisst" es dem Onlinehändler mitzuteilen und munter weiter verkauft?
Ich würde da eher auf eBay verkaufen. Ist günstiger.
Hobby-Händler schrieb: > In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder > das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit > Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“. Nur weil dieser Satz im Arbeitsvertrag drin steht, ist es noch lange nicht rechtens. Ist nur mal so.
Sven B. schrieb: > Wenn das so im Arbeitsvertrag steht, musst du es höchstwahrscheinlich > mitteilen. Ich habe das mal gemacht. Die Auflage war dann, das ich nicht mehr als zehn Stunden zusätzliche Arbeit wöchentlich verrichten durfte. Da sich um ein Ladengeschäft handelte, in dem tagsüber meine Frau als meine Angestellte sass, war das auch kein Problem.
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