Arbeitgeber über Gewerbeanmeldung informieren Pflicht?

Gast #6052256
Lesenswert?

Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden (Kleinunternehmen), um auf Amazon 
(FBA) Waren verkaufen zu können.

Muss ich meinen Chef über die Gewerbeanmeldung informieren? Ich finde, 
es geht ihn nichts an, was ich neben der Arbeit mache, da es diese auch 
überhaupt nicht betrifft.

Ich meine mal gehört zu haben, man sei zu einer solchen Anzeige seit 
Kurzem nicht mehr verpflichtet - finde aber keine Quelle dazu.

In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder 
das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit 
Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“.

Ist eine Gewerbeanmeldung schon eine "entgeltliche Nebenbeschäftigung"?
Gast #6052375
Lesenswert?

Hobby-Händler schrieb:
> In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder
> das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit
> Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“.

Der Witz dabei ist, dass der Chef schon stichhaltige Gründe
bringen muss, um das zu verbieten. Daher wird die Zustimmung
wohl kaum Probleme machen.
Man darf ihm halt keine Konkurrenz machen und die Arbeitskraft
muss theoretisch bis 24h uneingeschränkt(aber nur i.d.R. 8h)
verfügbar sein (Überstunden).
Natürlich sind dem Grenzen gesetzt, aber an der Abhängigkeit
ändert sich nun mal nichts.
Wenn es selbst hergestellte Waren sind, dann wirds für den in den
Verkehrbringer spaßig (Arbeitnehmererfindergesetz, Produkthaftung,
GS, WEEE, und noch weitere Fisematenten.
Wenns schon eingeführte Waren sind, muss man nur drauf achten das
der Hersteller gleich alles mit liefert. ;)
Gast #6052453
Lesenswert?

Der Chef wirds sicherlich genehmigen, muss aber wissen, ob du Ruhezeiten 
etc einhälst oder du was für die Konkurrenz machst. Musste bei meinem AG 
angeben, wann ich meiner Nebentätigkeit nachgehe. In meinem Fall habe 
ich Samstag angegeben.
#6052551
Lesenswert?

Interessant wird es für den Chef eigentlich erst, wenn Firmenwissen 
dafür genutzt werden könnte.

Wenn du für deinen Chef also z.B. industrielle Messtechnik entwickelst 
und dein Kleingewerbe dann auch "Entwicklung von Messtechnik für die 
Industrie" ist. Wenn du nebenbei Häkeldeckchen verkaufst, wird er das 
nicht unterdrücken können.

Ich habe in meinem Arbeitsvertrag z.B. eine Zusatzvereinbarung, in der 
eine branchenfremde Tätigkeit vermerkt ist. Nebenberuflich für die 
gleiche Branche arbeiten dürfte ich (verständlicherweise) nicht.
Gast #6052922
Lesenswert?

Hobby-Händler schrieb:
> In meinem fünf Jahre alten Arbeitsvertrag steht: „Jede entgeltliche oder
> das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit
> Zustimmung des Arbeitgebers zulässig“.

Nur weil dieser Satz im Arbeitsvertrag drin steht, ist es noch lange 
nicht rechtens. Ist nur mal so.
Beitrag #6053142 wurde von einem Moderator gelöscht.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren