Forum: HF, Funk und Felder EMV Ausnahmen


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von Johnny S. (sgt_johnny)


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Bei einem EMV-Test, bzw bei dem Grenzwert welcher nicht überschritten 
werden darf gibt es ja z.b. folgende Diagramme

https://docplayer.org/docs-images/26/7525798/images/13-0.png

Was ich mich nun frage ist, wie und wo die Ausnahmen definiert sind? 
Beispielsweise eine Frequenz welche vorhanden sein "muss"

Beispielsweise fällt mir ein:

RFID (125kHz, 13.56MHz, UHF)
Funksignale jeglicher Art

Hier ist ja das Ziel das möglichst viel Energie prodziert wird also 
somit auch viel abgestrahlt was ja den EMV Test Bereich bei weitem 
sprengt...

Wie sind solche Dinge geregelt?

von Theor (Gast)


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Im wesentlichen "vernünftig" - soweit man das von Behörden erwarten 
kann.

Bei einem Gerät, dass zur Erfüllung seiner Funktion ein Signal 
bestimmer, Frequenz, Bandbreite und Leistung abstrahlen muss , - etwa 
einem Sender -, wird niemand, der noch alle Murmeln beisammen hat, 
bemängeln, das Ding strahle zu heftig. Andererseits benötigst Du gerade 
für Sender auch eine Zulassung (abgesehen von ein paar Ausnahmen und 
Funkamateuren).

Nicht das ich die EMV-Vorschriften auswendig kenne, aber soweit mir 
bekannt, sind diese Vorschriften nach Art der Geräte gegliedert. D.h. 
nicht alle Vorschriften gelten für alle Geräte. Näheres steht in den 
Regeln oder sagt Dir der Dienstleister.

Wenn wir konkret von Sendern reden, gibt es noch in der VO-Funk (oder 
wie heisst das gleich genau? Ist irgendwo unter den mc-Artikeln.), die 
Angabe auf welcher Frequenz, welche Leistung, wann bzw. wie oft (und 
welcher Modulationsart) gesendet werden darf.

von Dumdi D. (dumdidum)


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EMV bezieht sich nur auf Störaussendungen. Nutzsignale sind in der RED 
Richtlinie (und den dazu harmonisierten Normen) geregelt. Dazu müssen 
dann auch die Frequenzzuteilungen berücksichtigt werden.

von jemand (Gast)


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Johnny S. schrieb:
> Bei einem EMV-Test, bzw bei dem Grenzwert welcher nicht überschritten
> werden darf gibt es ja z.b. folgende Diagramme
>
> https://docplayer.org/docs-images/26/7525798/images/13-0.png
>
> Was ich mich nun frage ist, wie und wo die Ausnahmen definiert sind?
> Beispielsweise eine Frequenz welche vorhanden sein "muss"
>
> Beispielsweise fällt mir ein:
>
> RFID (125kHz, 13.56MHz, UHF)
> Funksignale jeglicher Art
>
> Hier ist ja das Ziel das möglichst viel Energie prodziert wird also
> somit auch viel abgestrahlt was ja den EMV Test Bereich bei weitem
> sprengt...
>
> Wie sind solche Dinge geregelt?

Durch eigene Normen.
Wenn du ein Gerät baust, das Strahlung über den Grenzwert als Teil 
seiner Funktion emittiert, musst du aber eine Funkzulassung dafür 
machen. Dann hast du in dem Bereich eine Ausnahme. Aber Grenzwerte hast 
du dann immer noch, nur andere.

RFID mit 13,56MHz funktioniert allerdings nicht über Strahlung, sondern 
Magnetfelder. Bei 13,56MHz werden normalerweise nur Störströme gemessen, 
und da sollte dein Gerät keine Grenzwerte reißen (wenn es richtig 
konstruiert ist).
Die Funkzulassung brauchst du trotzdem.

Um ehrlich zu sagen, bin ich kein Experte auf dem Gebiet. Aber der TÜV 
oder ein EMV-Labor kann dir bezüglich der Normen weiterhelfen.

Die Funkzulassung ist nicht ganz billig, wenn sie weltweit gelten soll, 
soviel habe ich mitbekommen.

von Martin M. (mcmaier)


Angehängte Dateien:

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Hallo,

hatte gerade vor kurzem einen EMV-Test für ein Produkt mit WLAN-Modul.
Was die Funkfrequenzen des WLAN-Moduls angeht, so ist dieses ja bereits 
zertifiziert.
Für die Störaussendung sind dann in der Norm einfach Lücken in den 
Grenzwerten definiert.

Johnny S. schrieb:
> Was ich mich nun frage ist, wie und wo die Ausnahmen definiert sind?
> Beispielsweise eine Frequenz welche vorhanden sein "muss"

Siehe Screenshot, Lücken im Grenzwert bei 2,4 und 5 GHz.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Es ist nicht so, dass man auf der Zielfrequenz beliebig viel rausblasen 
kann. Nein, auch das ist als max. Feldstaerke vorgeschrieben

von Soul E. (Gast)


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Johnny S. schrieb:

> Was ich mich nun frage ist, wie und wo die Ausnahmen definiert sind?
> Beispielsweise eine Frequenz welche vorhanden sein "muss"

In Deiner Frequenzzuteilung.

Grundsätzlich darfst Du jede Frequenz abstrahlen, solange Du unter den 
EMV-Grenzwerten bleibst. So sind z.B. auch kleine Radiosender mit 
wenigen Metern Reichweite erlaubt -- deren Aussendung gilt als "Störung" 
und hält die Grenzwerte ein.

> RFID (125kHz, 13.56MHz, UHF)
> Funksignale jeglicher Art

Dafür hast Du eine Frequenzzuteilung von der Bundesnetzagentur. Da steht 
drin wieviel Leistung Du in welchem Band abstrahlen darfst. Das ist dann 
Dein Grenzwert für diesen Bereich.

von Edson (Gast)


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Dumdi D. schrieb:
> EMV bezieht sich nur auf Störaussendungen.

Das ist bestenfalls die halbe Wahrheit, natürlich ist die Störfestigkeit 
ebenso Teil der EMV. Und zwar in der Praxis sowohl zeitlich als auch vom 
Messequipment her der deutlich größere Anteil.

> Nutzsignale sind in der RED
> Richtlinie (und den dazu harmonisierten Normen) geregelt. Dazu müssen
> dann auch die Frequenzzuteilungen berücksichtigt werden.

Stimmt.

von Johnny S. (sgt_johnny)


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Gut das hilft mir schonmal weiter. Das EMV-Labor wird mir dann 
sicherlich sagen können was ich wo anmelden muss.

von Wolfgang (Gast)


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Joggel E. schrieb:
> Es ist nicht so, dass man auf der Zielfrequenz beliebig viel rausblasen
> kann. Nein, auch das ist als max. Feldstaerke vorgeschrieben

Die Feldstärke hängt von der Entfernung zum Sender ab. Zeig mal die 
Verordnung, wo für das Nutzsignal die max. Feldstärke festgeschrieben 
ist.

Eher wird der Maximalwert für die PEP oder die ERP festgelegt.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Wolfgang schrieb:
> Die Feldstärke hängt von der Entfernung zum Sender ab. Zeig mal die
> Verordnung, wo für das Nutzsignal die max. Feldstärke festgeschrieben
> ist.

Auch wenn ich nicht Angesprochen war:

Typischerweise ist die Feldstärke und NICHT die ERP bei INDUKTIVEN 
Funkanwendungen vorgeschrieben (irgendwie auch logisch... ;-) )
Dabei ist natürlich ein fester Abstand zum DUT für den der Wert Gilt 
gleich mitangegeben. (10m)

Um konkret zu werden:
"Allgemeinzuteilung von Frequenzen  im Frequenzbereich  9  –  30 000 
kHz für induktive Funkanwendungen"
Vfg.  4/2010 (aktualisiert durch Vfg. 2/2014)

"Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit 
geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; 
Non-specific Short Range Devices (SRD)"
Vfg 5/2018
(Eintrag für ~6,7MHz und ~13,56 MHz sowie ~27MHz falls Induktive 
Funkanwendung auf 27Mhz)

Johnny S. schrieb:
> Gut das hilft mir schonmal weiter. Das EMV-Labor wird mir dann
> sicherlich sagen können was ich wo anmelden muss.

Falls deine Anwendung in den Geltungsbereich einer Allgemeinzuteilung 
fällt dann brauchst du keine gesonderte Frequenzzuteilung beantragen 
sofern du die Bedingungen der Allgemeinzuteilung erfüllst.
(Die Allgemeinzuteilung ist ja die Frequenzzuteilung)

Ein Antrag ist nur notwendig wenn es keine Allgemeinzuteilung gibt deren 
Bedingungen du einhälst. (Wobei in so einem Fall fraglich ist ob dir 
eine Frequenz zugeteilt werden würde wenn der Zweck mit einer Anlage für 
die es eine Allgemeinzuteilung gibt genau so effektiv erfüllt werden 
würde)

Aber in der Tat: Das EMV Labor sollte dir dazu Auskunft geben können. Im 
Normalfall bieten die ja solche Beratungen als Dienstleistung explizit 
an. (Zumindest ist mir keines bekannt das dies nicht macht)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Weg mit dem Troll ! Aber subito (Gast)


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> Die Feldstärke hängt von der Entfernung zum Sender ab.

Ja. Genau. Die Normen fuer Nahfeld Antennen, dh magnetische Antennen 
beziehen sich auf die Feldstaerke. Dazu muss man wissen, dass die 
Reichweite einer Nahfeldantenne etwa ihrem Durchmesser entspricht. Das 
untere Ende der Feldstaerke ist definiert durch den Umsatnd, dass die 
Karte(Tag) von der Antenne gepowert werden muss.
Maximle Reichweite ist sowieso nicht erwuenscht, denn dann wird man 
mehrere Karten/Tags auseinanderhalten muessen.

von Johnny S. (sgt_johnny)


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Ich habe noch folgendes gefunden:

Die von den meisten RFID-Einrichtungen genutzten Sendefrequenzen liegen 
in den lizenzfreien ISM-Bändern (ISM = Industrial-Scientific-Medical). 
Die erlaubten magnetischen Feldstärken der Lesegeräte liegen in 10 Meter 
Abstand bei 66 dBμA/m (135 kHz) bzw. 60 dBμA/m (13,56 MHz). Im 
UHF-Bereich (868 MHz) ist eine maximale Sendeleistung von 2 W ERP 
(Effective Radiated Power) zulässig, im Mikrowellenbereich (2,45 GHz) 
von 4 W ERP (in geschlossenen Räumen). Die Reichweite von RFID-Systemen 
erstreckt sich von wenigen Millimetern (Niederfrequenz-Bereich, passive 
Transponder) bis hin zu über 10 m (Mikrowellenbereich, aktive 
Transponder).


Sehe ich es richtig, das es somit keine Bewilligung etc benötigt sobald 
man in der Norm bleibt?

von Theor (Gast)


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Johnny S. schrieb:
> Ich habe noch folgendes gefunden:
>
> Die von den meisten RFID-Einrichtungen genutzten Sendefrequenzen liegen
> in den lizenzfreien ISM-Bändern (ISM = Industrial-Scientific-Medical).
> Die erlaubten magnetischen Feldstärken der Lesegeräte liegen in 10 Meter
> Abstand bei 66 dBμA/m (135 kHz) bzw. 60 dBμA/m (13,56 MHz). Im
> UHF-Bereich (868 MHz) ist eine maximale Sendeleistung von 2 W ERP
> (Effective Radiated Power) zulässig, im Mikrowellenbereich (2,45 GHz)
> von 4 W ERP (in geschlossenen Räumen). Die Reichweite von RFID-Systemen
> erstreckt sich von wenigen Millimetern (Niederfrequenz-Bereich, passive
> Transponder) bis hin zu über 10 m (Mikrowellenbereich, aktive
> Transponder).
>
>
> Sehe ich es richtig, das es somit keine Bewilligung etc benötigt sobald
> man in der Norm bleibt?

Eine "Bewilligung" spielt in technischer Hinsicht keine Rolle.

In technischer Hinsicht benötigst Du keine Zulassung - mehr. Richtig.

Ich hatte oben etwas von "Zulassung" geschrieben und die gute alte 
"FTZ"-Zulassung im Sinn. Aber das gilt schon seit 2000 nicht mehr und 
ist durch die CE-Konformitätserklärung ersetzt worden. Sorry.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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soul e. schrieb:
> So sind z.B. auch kleine Radiosender mit wenigen Metern Reichweite
> erlaubt -- deren Aussendung gilt als "Störung"

Falls du die 50-nW-Senderchen im 3-m-Band meinst: nein, die haben sogar 
eine Allgemeinzuteilung.

von Uwe M. (uwe_mettmann)


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Johnny S. schrieb:
> Ich habe noch folgendes gefunden:
>
> ....

Hast du gefunden? Die zugehörige Frequenz-Allgemeinzuteilung, in der 
alle Infos zu finden sind, wurde dir doch bereits gestern genannt. Nicht 
gelesen?

Johnny S. schrieb:
> Sehe ich es richtig, das es somit keine Bewilligung etc benötigt sobald
> man in der Norm bleibt?

Nicht in der Norm, sondern in den Normen. Es müssen die Normen 
eingehalten werden, in die das Grundgerät fällt und aufgrund des 
RFID-Sender/Empfänger kommen noch 3-4 Normen hinzu.


Gruß

Uwe

: Bearbeitet durch User
von HF-Werkler (Gast)


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Hallo,
das im ersten Beitrag verlinkte Bild zeigt die kabelgebundene Emission 
(Conducted Emission) eines Prüflings. Dies ist etwas völlig anderes, als 
die Feldstärken von Felder Magnetisch/Elektrisch im Nahbereich durch 
RFID.

Für erstere (conducted emissions) müssen die Normen und deren Grenzwerte 
je nach Geräteklasse im vorgegebenen Messaufbau erfüllt werden.

So, nun mal Klartext: Was für ein Gerät ist es denn (Einstufung für 
EMV), sind drahtlose Kommunikationseinrichtungen (inkl. RFID/NFC) 
verbaut und bei welchen Tests fällt es durch?

Gruss

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