Servus, ich wurde gekündigt und muss mich nun nach etwas Neuem umsehen. Wie würdet Ihr das machen? 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben? oder 2) Das Endedatum offen lassen? Wenn 1), dann denkt evtl. der Personaler, dass da etwas Faul ist und legt mich erst mal beiseite und ich habe schlechtere Chancen. Könnte mir 2) als Lüge ausgelegt werden? Angenommen ich werde eingeladen und verhandle dann einen Anfang für in drei Monaten, da sie ja von einer Kündigungsfrist ausgehen... wie soll ich mich da verhalten? Einfach sagen, dass ich bereits arbeitslos bin oder einfach das Spiel mitspielen und sagen, dass ich noch drei Monate arbeiten muss. Es wäre schön, wenn Ihr mir Tipps geben könntet, wie ich am besten agieren sollte. Also was in den Lebenslauf schreiben und wie kommunizieren. Ich tendiere dazu es ehlich anzugehen und es bereits in den Lebenslauf zu schreiben und dann halt schlechtere Chancen zu haben. Trevor_
Trevor_ schrieb: > Ich tendiere dazu es ehlich anzugehen und es bereits in den Lebenslauf > zu schreiben und dann halt schlechtere Chancen zu haben. Ehrlich währt am Längsten. Daumen hoch.
Beitrag #6058309 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Trevor_ schrieb: > Ich tendiere dazu es ehlich anzugehen und es bereits in den Lebenslauf > zu schreiben und dann halt schlechtere Chancen zu haben. Schmarrn deluxe. Das hat nichts mit ehlich oder unehlich zu tun und senkt auch nicht deine Chancen. Es ist ganz normal das ein Arbeitsverhältniss endet und das man sich deswegen nach was Neuen umschaut. Wichtig ist das du eine vernünftige Antwort hinkriegst auf die Frage warum das vorige Arbeitsverhältniss endete. "aus betrieblichen Gründen" ist völlig OK, Du kannst ja auch dem Personaler die Telefonnummer vom Ex-chef geben, wenn der Personaler sich für Details interessiert.
Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058313: > ich schrieb: >> Wende 2.0 schrieb: >>> Gekündigte Leute sortiere ich immer vorher aus. Das ist ein KO Kriterium >> >> Warum? > > Weil ich nur ungekündigte und nicht arbeitslose Leute einstelle. Warum? > Wenn die Leistung stimmen würde, dann hätten sie doch einen Job Quatsch. Wer selber kündigt ohne bereits einen neuen Arbeitsvertrag zu haben riskiert eine Sperre des Arbeitslosenendgeldes. Das kann teuer werden. Das wissen auch die Personaler.
Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058313: > ich schrieb im Beitrag #6058312: >> Wende 2.0 schrieb: >>> Gekündigte Leute sortiere ich immer vorher aus. Das ist ein KO Kriterium >> >> Warum? > > Weil ich nur ungekündigte und nicht arbeitslose Leute einstelle. Warum? > Wenn die Leistung stimmen würde, dann hätten sie doch einen Job Schmarrn, es gibt halt befristete Jobs, Schwangerschaftsrückkehrer, fatale Geschäftsflauten, eigenkündigungen aus Überlebensinstinkt heraus ... Schätze "Leinstungsmangel" dürfte bei den Kündigungsgründen ganz weit hinten stehen, Du musst dir schon die Mühe machen selbst zu ergründen wie gut der Mann/Frau auf deine Stelle passt.
Moderne Zeiten schrieb: > Quatsch. Wer selber kündigt ohne bereits einen neuen Arbeitsvertrag zu > haben riskiert eine Sperre des Arbeitslosenendgeldes. Das kann teuer > werden. Das wissen auch die Personaler. Dieses Risiko ist kalkulier und beherrschbar. Wer deswegene seine Kündigung aufschiebt, hat sie nicht mehr alle: https://t3n.de/news/ohne-plan-b-gekuendigt-erfahrungen-1225370/
Beitrag #6058326 wurde von einem Moderator gelöscht.
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t=$ schrieb: > Moderne Zeiten schrieb: > >> Quatsch. Wer selber kündigt ohne bereits einen neuen Arbeitsvertrag zu >> haben riskiert eine Sperre des Arbeitslosenendgeldes. Das kann teuer >> werden. Das wissen auch die Personaler. > > Dieses Risiko ist kalkulier und beherrschbar. Wer deswegene seine > Kündigung aufschiebt, hat sie nicht mehr alle: > > https://t3n.de/news/ohne-plan-b-gekuendigt-erfahrungen-1225370/ Bloß weil manche damit erfolgreich sind, heißt das noch lange nicht, dass es jedem so ergehen muss. https://t3n.de/news/ohne-plan-b-gekuendigt-erfahrungen-1225370/ "Sieben Mal habe ich gekündigt. Jedes Mal, weil ich gehen wollte. Nicht, weil ich etwas Besseres hatte. Ich habe gekündigt, weil die Perspektive fehlte. Weil sich meine Aufgaben sehr veränderten und mich nicht mehr glücklich machten. Weil ich mich mal falsch entschieden habe, muss man auch ehrlich sagen. Und einmal, weil wir eine Weltreise machen wollten. Zeitraum: ungewiss. Die fehlende Planungssicherheit oder ein paar Monate arbeitslos zu sein, hat mich nie gestört. Ich bin gut in meinem Job, knie mich rein, hab Spaß, bin motiviert – warum sollte ich nichts Neues finden?" Ja, warum wohl? Vielleicht weil du "zufällig" kurz nach der Kündigung krank wirst und dann eben nicht dem "ich kann alles jederzeit" Hype bedienen kannst, sondern im schlimmsten Fall sogar wegen längerer Ausfallzeit deine Wohnung verlieren kannst, weil du vorher keine Rücklagen gebildet hast (warum solltest du auch? Schließlich warst du ja immer die coolste Hippe, die jederzeit den bestbezahlten Job per Fingerschnipp an Land ziehen kann (oder so)). Was glaubst du, wie viele derart von sich Eingenommenen schon damit mal kräftig im Leben auf die Fresse gefallen sind? Es soll ja auch nicht wenige geben, die lange Jahre tolle Selbstständige waren und im Alter dann nicht mal mehr die KK Beiträge aufbringen können bzw. dann an den Tafeln aufschlagen. Aber macht ruhig. Jeder bezahlt irgend wann mal kräftig Lehrgeld in seinem leben. Es muss halt erst mal weh tun, bevor es Klick macht.
Trevor_ schrieb: > 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben? > oder > 2) Das Endedatum offen lassen? Das Datum lässt Du im Schreiben noch offen - der Zeitpunkt ist ja noch nicht da. Beim Vorstellungsgespräch wird man u.a. auch gefragt, warum, wann usw. - dort erklärst Du dich. Ehrlich währt am längsten - und eine Firma, die damit ein Problem hat - bei der willst du nicht wirklich arbeiten. Derzeit werden in vielen Firmen Jobs gestrichen - was sollen da 1000e Leute "schönreden"?
Trevor_ schrieb: > wurde gekündigt Es gibt viele Gründe dafür. Firma mit Drehtüreffekt? Manchmal mußte auch ein Stelle für einen "guten Freund" freigemacht werden? Stelle befristet? Ein altes Sprichwort sagt:"Wer bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte den Kopf nie hängen lassen!" Fleißig bewerben und dort auch nachfragen verbessert die Erfolgsaussichten. Manchmal braucht ein Personaler einen schnell verfügbaren Mann? Nachfragen und nochmals nachfragen. Wer fragt führt. Beliebte Einstellungstermine sind 1.1. oder möglichst sofort wenn Aufträge drücken. Großfirmen brauchen oft etwas länger.
Moderne Zeiten schrieb: > Aber macht ruhig. Jeder bezahlt irgend wann mal kräftig Lehrgeld in > seinem leben. Es muss halt erst mal weh tun, bevor es Klick macht. Nein, man kann auch vor dem Schaden klug sein. Und wenn nicht klug ist, dann wenigstens unvoreingekommen und sich nicht pauschal so ein paranoiden Angstscheiß wie "Das kann teuer werden. Das wissen auch die Personaler." einreden lassen.
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Trevor_ schrieb: > ) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben? Ja. + Frühesten Termin, wo du anfangen kannst. Es gibt auch Firmen, denen der Spatz in der Hand mehr Wert ist, als die Taube. In jedem Fall solltest Du eine gute Begründung haben, die sich auch mit dem endzeugnis decken wird.
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Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058774:
> Ich suche nur Leute mit makellosen Lebenslauf
Je nach Region suchst du dir heutzutage einen Wolf.
Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, dass einen Lebenslauf reguliert.
Das ist nur eine Wirtschaftskultur damit Personaler ihre Auslese
vereinfachen können. Das damit Angebot und Nachfrage in eine
Planwirtschaft korrumpiert, begreifen die wenigsten.
Man hat als Bewerber und später als Arbeitnehmer eine ganze
Menge Rechte. Z.B.:
Das Recht auf Menschenwürde (unantastbar),
das informelle Selbstbestimmungsrecht,
die freie Wahl des Arbeitgebers,
die freie Wahl des Arbeitsplatzes,
bei der Wahl der Tätigkeit hat man zumindest ein Wörtchen mit zu reden,
das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz,
die Datenschutzgrundverordnung,
den Bundesdatenschutz,
Kündigungsschutz,
Arbeitplatzschutzverordnung,
Schwarzarbeitsschutzgesetz,
usw.
Mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht kann man in seinem
Lebenslauf rein schreiben, was man will und braucht auch nichts zu
rechtfertigen. Das ist nur Werbung.
Wenn das dem Personaler nicht passt, dann herrscht hier wohl schon
mal Intoleranz und für solche Psychopathen will man sicher NICHT
arbeiten.
Da sucht man sich lieber einen Arbeitgeber mit einer Willkommenskultur,
die auf Respekt und Wertschätzung ausgerichtet ist, denn schließlich
ist man ein gefragter Wertschöpfer, weil der Markt leer ist.
Ansonsten kann der Arbeitgeber doch selbst weiter suchen und
da werden es immer mehr.
Dr.Who schrieb: > Mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht kann man in seinem > Lebenslauf rein schreiben, was man will und braucht auch nichts zu > rechtfertigen. Das ist nur Werbung. Nein, auch beim Lebenslauf greift bei entsprechenden "Begleitumständen" die Strafbewehrung durch das StGB bei Betrug (§263), Mißbrauch von Titeln (§132a) und Urkundenfälschung (§267). Ein "informelles Selbszbestimmungsrecht" gibt es nicht, wahrscheinlich ist das "Recht auf Informationelle Selbstbestimmung" gemeint. Das regelt lediglich, das man Weglassen kann, was man will, aber nicht das man freie Hand beim Reinschreiben hätte. Wobei der AG natürlich das Recht hat, Bewerber abzulehnen. Das wird häufig bei Personen in Anspruch genommen, bei denen das Verhalten auf eine psychosoziale Angsttörung wie krankhaftes Misstrauen hinweist.
Beitrag #6058953 wurde von einem Moderator gelöscht.
t=$ schrieb: > das man Weglassen kann, was man will, aber nicht das man > freie Hand beim Reinschreiben hätte. Ob sich irgendwas strafrechtliches daraus ableiten lässt, glaube ich nicht, aber ich habe einmal ein Urteil gelesen, da wurde ein Mitarbeiter entlassen, obwohl er sich nichts zu Schulden kommen lies, weil er bei der Bewerbung falsche Angaben gemacht hat.
Trevor_ schrieb: > 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben? > > 2) Das Endedatum offen lassen? Als Personalentscheider geht man davon aus, dass im Falle einer fehlenden Information zum Beschäftigungsstatus der Mitarbeiter verschweigen will, dass er entweder schon arbeitslos ist oder das Arbeitsverhältnis (durch wen auch immer) gekündigt wurde. Ansonsten stünde in dem Bewerbungsschreiben explizit "in ungekündigter Stellung bei <Unternehmen>". Also kannst Du auch gleich den Endzeitpunkt des bisherigen Arbeitsverhältnisses hinschreiben oder erwähnen, dass Du auch kurzfristig zur Verfügung stehst. Letzteres muss nicht nur nachteilig sein, wenn es nämlich darum geht, eine Stelle kurzfristig zu besetzen. Nicht alle Unternehmen sind nämlich behördenähnliche Unternehmen, deren Personalentscheidungen nur anhand von Planstellen usw. erfolgen, sondern nach tatsächlichem, akuten Bedarf. Falls Du behaupten solltest, das alte Arbeitsverhältnis wäre ungekündigt, und dies stellt sich als Unwahrheit heraus, fliegst Du bei dem neuen Arbeitgeber völlig zu recht sofort wieder raus. Spätestens dann, wenn der neue AG die Vorlage einer Bescheinigung des alten AG über einen restlichen Urlaubsanspruch verlangen sollte, fliegt das ganze auf.
Ich würde das offen lassen und im Lebenslauf "Seit 20XX" schreiben, da ich den Lebenslauf immer als Momentanaufnahme ansehe. Da das Arbeitsverhältnis mit Stand heute nicht beendet ist, bist du beim AG auch noch beschäftigt. Verheimlichen würde ich die Kündigung aber auch nicht, das kommt irgendwann eh raus und auch wenns dafür nicht umbedingt ne Kündigung gibt, bringt das dir die Aktion keinen guten Willen ein. Indirekt würde ich das ganze beim frühstmöglichen Startdatum erwähnen. So lässt du nämlich erstmal offen, von wem die Kündigung ausgeht. Sobald du erstmal im Vorstellungsgespräch sitzt hast du auch eher die Möglichkeit die Kündigungsumstände zu erläutern, wenn es zur Sprache kommt. Eine Betriebsbedingte Kündigung aufgrund von AG Insolvenz ist da dann z.B. weit weniger kritisch als eine aufgrund dauernder Krankheit (Risiko: Ist bei uns auch Krank) oder Leistungsmangel (Kündigungen explizit aus Leistungsmangel durchzubekommen ist fast unmöglich). Und wenn du schon im Vorstellungsgespräch bist, kannst du eben auch sonstig Punkten.
Ntldr -. schrieb: > So lässt du nämlich erstmal offen, von wem die Kündigung ausgeht. Ich weiss nicht. Offensichtliche Fragen nach Fakten sollte man auch beantworten. Das wäre wie kein Diplomzeugnis beilegen, damit offen bleibt, ob man das Studium abgeschlossen hat oder nicht.
Ntldr -. schrieb: > Ich würde das offen lassen und im Lebenslauf "Seit 20XX" schreiben, da > ich den Lebenslauf immer als Momentanaufnahme ansehe. Da das > Arbeitsverhältnis mit Stand heute nicht beendet ist, bist du beim AG > auch noch beschäftigt. Deswegen schaut man auch auf die Formulierung "in ungekündigter Stellung" und nicht auf "derzeit noch tätig als".
F. F. schrieb: > t=$ schrieb: >> das man Weglassen kann, was man will, aber nicht das man >> freie Hand beim Reinschreiben hätte. > > Ob sich irgendwas strafrechtliches daraus ableiten lässt, glaube ich > nicht, Zumindest bei (falschen) Medizinern ist der Staatsanwalt mit einer Anklage schnell dabei, bspw. Gert Uwe Postl ( https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel ). Bei gefälschten Titeln dürfte die Anklage-Rate auch recht hoch sein, das trifft auch schon beim (falschen) Abitur zu, prominentes Beispiel Petra Hinz (https://de.wikipedia.org/wiki/Petra_Hinz). Bei arglistiger Täuschung wie Angabe geschönter Abschlussnoten lässt man wohl das StGB außen vor, schöpft aber das Arbeitsrecht mit Gehaltsrückzahlung und fristloser Kündigung voll aus: https://www.spiegel.de/karriere/luegen-bei-der-bewerbung-das-droht-bei-lebenslauf-manipulation-a-1041634.html Es drohen also drei Arten von Konsequenzen: -Fristlose Kündigung -Schadensersatzforderungen (Lohnrückzahlung) -Strafrecht Auch wenn das Risiko für alle drei unterschiedlich hoch sein mag, keine wiegt IMHO die Vorteile der Lüge/Fälschung auf.
A. S. schrieb: > Ntldr -. schrieb: >> So lässt du nämlich erstmal offen, von wem die Kündigung ausgeht. > > Ich weiss nicht. Offensichtliche Fragen nach Fakten sollte man auch > beantworten. Das wäre wie kein Diplomzeugnis beilegen, damit offen > bleibt, ob man das Studium abgeschlossen hat oder nicht. Wenn man nicht explizit und natürlich wahrheitsgetreu schreibt: "... auf eigenen Wunsch gekündigt", geht derjenige eh davon aus, dass die Kündigung durch den alten AG ausgesprochen wurde. Spätestens dann, wenn man das endgültige Arbeitszeugnis vorlegen muss, steht dort entweder "auf eigenen Wunsch", "aus betriebsbedingten Gründen" oder "im gegenseitigen Einvernehmen". Letzteres bedeutet so viel wie "hochkant rausgeflogen". Und an der Schlussformel "Wir wünschen <x> beruflich und privat alles Gute" oder eben "Wir wünschen <x> privat alles Gute" erkennt man, ob es Streit auf Grund der Kündigung gegeben hat.
Danach müsst ihr suchen: "derzeit freigestellt, voraussichtlich ab xx.xx.xxxx mit xxx.xxx€ abgefunden."
t=$ schrieb: > Bei arglistiger Täuschung wie Angabe geschönter Abschlussnoten lässt man > wohl das StGB außen vor, schöpft aber das Arbeitsrecht mit > Gehaltsrückzahlung und fristloser Kündigung voll aus: Es geht dann ggf. sogar noch über eine fristlose Kündigung hinaus, d.h. es kann sogar festgestellt werden, dass auf Grund der arglistigen Täuschung gar kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Und das kann sehr viel teurer werden, denn in solch einem Fall wird der Arbeitgeber auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung zurückfordern können. Wenn der vermeintliche Arbeitnehmer das nicht bezahlen will, wird der AG das entsprechende Gerichtsurteil ggf. bei der Rentenversicherung, Krankenversicherung und dem Finanzamt vorlegen und sich von denen die Beiträge bzw. Lohnsteuer zurückerstatten lassen. Und dann gibt es noch fette Strafanzeigen, weil derjenige ggf. über Jahre nicht seiner Krankenversicherungspflicht nachgekommen ist. Viel Spaß dabei.
Andreas S. schrieb: > Ntldr -. schrieb: >> Ich würde das offen lassen und im Lebenslauf "Seit 20XX" schreiben, da >> ich den Lebenslauf immer als Momentanaufnahme ansehe. Da das >> Arbeitsverhältnis mit Stand heute nicht beendet ist, bist du beim AG >> auch noch beschäftigt. > > Deswegen schaut man auch auf die Formulierung "in ungekündigter > Stellung" und nicht auf "derzeit noch tätig als". Eine derartige Formulierung sehe ich in Bewerbungen nur äußerst selten, das zweite ist - unabhängig vom Kündigungsstatus - eher die übliche Variante. "in ungekündigter Stellung" kenne ich da eher für Bonuszahlungen des AGs. Schreibst du ohne weiteres rein, dass du zum 31.01. gekündigt wurdest, lade ich dich tendenziell gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch ein. Schreibst du nur rein, dass du zum 01.02.2020 zur Verfügung stehst, erzeugt das jedenfalls bei mir (als derjenige der die fachliche Seite der Personalangelegenheiten übernimmt, nachdem HR mir die Volltrottel rausgefiltert hat) keinen direkt negativen Eindruck. Da gibt es genügend Leute deren befristete Verträge enden oder die eine kürzere AN-Kündigungsfrist (wie ich z.B.) festgelegt haben.
Ntldr -. schrieb: > Schreibst du ohne weiteres rein, dass du zum 31.01. gekündigt wurdest, > lade ich dich tendenziell gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch ein. > Schreibst du nur rein, dass du zum 01.02.2020 zur Verfügung stehst, > erzeugt das ... keinen direkt negativen Eindruck. Widerspruch, Indiz für völlige Inkompetenz bei Personalfragen. Bei dem mit der nahtlosen Kündigung, ist die lückenlose Berufserfahrung klar erkennbar, dagegen weist ein WischiWaschi - "Bin verfügbar ab" eher auf Ausbildungs-/Sabbatjahr/sonstigesIchSteheNichtimBerufsleben-Ende. Praktisch gesehen, gibt es keinen Unterschied zwischen den Formulierungen. Alle deutungsversuche sind reine Kaffeesatzleserei, die man tunlichst unterlässt. Die Einladung zum Interview richtet sich nach dokumentierten Erfahrungen und Qualifikationen und nicht nach Worthülsenakrobatik. Es sei den man mag Worthülsenakrobaten, weil man selbst einer ist (ermangels anderer Talente).
t=$ schrieb: > Die Einladung zum Interview richtet sich nach > dokumentierten Erfahrungen und Qualifikationen und nicht nach > Worthülsenakrobatik. Es sei den man mag Worthülsenakrobaten, weil man > selbst einer ist (ermangels anderer Talente). In größeren Unternehmen hat die Praktikantin in der Personalabteilung aber den Auftrag, die Bewerbungen nach rein formalen Kriterien vorzusortieren. Und hierzu gehören eine Positivliste mit Ausdrücken, die unbedingt in der Bewerbung auftauchen müssen, und eine Negativliste mit Merkmalen, die auf keinen Fall auftauchen dürfen. Bewerbungsunterlagen, die dort durchfallen, landen gar nicht erst in der jeweiligen Fachabteilung, auch wenn sich dort herausstellen sollte, dass der Traumkandidat dabei wäre. Dies trägt auch dazu bei, dass die Personalabteilungen mit Bewerbungen überhäuft werden, aber die Fachabteilungen trotzdem niemanden finden.
F. F. schrieb im Beitrag #6058953: > Wende 2.0 schrieb: > Ich suche nur Leute mit makellosen Lebenslauf > > Du bist der Schwätzer vor dem Herrn. > Vermutlich bist du nur der Hoffeger in deiner Firma. Denn nur solche > Schwachmaten schreiben so einen Scheiß, den du ja auch in anderen > Beiträgen schreibst. Vermutlich der Kloputzer. Wundere mich eh immer, an welcher Abortwand er seinen verzapften Mist gelesen hat!
Andreas S. schrieb: > In größeren Unternehmen hat die Praktikantin in der Personalabteilung > aber den Auftrag, die Bewerbungen nach rein formalen Kriterien > vorzusortieren. Und hierzu gehören eine Positivliste mit Ausdrücken, die > unbedingt in der Bewerbung auftauchen müssen, und eine Negativliste mit > Merkmalen, die auf keinen Fall auftauchen dürfen. Glaub ich nicht, das die Praktikantin in größeren Unternehmen die Anschreiben einzeln durchliest um bestimmte Worthülsen zu finden. Zumal viele Bewerbungen heutzutage alles aus Online-Formularen/Xing/linked.in automatisch abgreifen. Da wird lediglich das Feld "Frühester Einstellungstermin" ausgefüllt und gut ist. Ggf. das Feld "Derzeitiger Beschäftigungs-Status" und da steht im Fall 1 ("gekündigt zum") "Derzeit angestellt". Oder im Fall 2 ("verfügbar ab"): "Unbekannt". Die klare Ansage bei (1) ist IMHO günstiger zu bewerten als das Rumgedruckse bei (2).
t=$ schrieb: > Bei dem mit der nahtlosen Kündigung, ist die lückenlose Berufserfahrung > klar erkennbar, dagegen weist ein WischiWaschi - "Bin verfügbar ab" eher > auf Ausbildungs-/Sabbatjahr/sonstigesIchSteheNichtimBerufsleben-Ende. Bei dem mit der angegebenen Kündigung stellt sich aber eben die Frage warum derjenige gekündigt wurde. Das kann die letztlich harmlose betriebsbedingte Kündigung aus Auftragsmangel, aber eben auch eine Kündigung wegen Übergriffen gegen Kollegen oder gar Kunden sein. Da meine Zeit für Bewerbungsgespräche auch begrenzt ist, würde ich eher dazu tendieren sojemanden eher nicht einzuladen. Stattdessen nehme ich also denjenigen, der dazu nichts gesagt hat. Im Zweifel kann der mich im Gespräch dann auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung noch überzeugen, wenn der Rest passt und ich davon überzeugt bin, dass es hier eher keine Probleme gibt. > Die Einladung zum Interview richtet sich nach dokumentierten Erfahrungen und > Qualifikationen und nicht nach Worthülsenakrobatik. Und dann wundert man sich, warum man nur Kandidaten bekommt die nur auf dem Papier gut aussehen, aber letztlich entweder fachlich nichts können oder im Team völlig unbrauchbar sind. Ausnahmen davon gibt es natürlich, aber letztendlich ist die Arbeitsaufgabe nicht das präzise Verfassen von Bewerbungen. Und wirklich überprüfbar sind viele Lebensläufe sowieso nicht. Denn ob jemand wirklich vor 5 Jahren bei einem heute insolventen Unternehmen gearbeitet hat, kann mir niemand sagen, sofern ich nicht zufällig einen ehemaligen Kollegen kenne. > Glaub ich nicht, das die Praktikantin in größeren Unternehmen die Anschreiben > einzeln durchliest um bestimmte Worthülsen zu finden. So ungefähr lief das hier leider. Und teils geht das dann völlig schief, weil die Personalabteilung bei einer Stelle in der auch mit C++14 gearbeitet werden sollte auch alle rausfiltert, die nicht explizit C++14 in der Bewerbung stehen haben, auch wenn C++11 oder gar C++17 erwähnt (und letzendlich auch tatsächlich beherrscht) wurde.
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Gähn. Der übliche Bullshit der Möchtegern-Einstellungs-Entscheider. Kein Einziger von Euch Flachköppern hat die Kompetenz, die er hier vorgibt.
Wende 2.0 schrieb im Beitrag #6058313: > Weil ich nur ungekündigte und nicht arbeitslose Leute einstelle. Warum? > Wenn die Leistung stimmen würde, dann hätten sie doch einen Job Mal wieder völlig verschobene Wertevorstellung. Sagst du deinen Bewerben im Vorstellungsgespräch auch ganz offen das bereits MA gekündigt haben, weil sie die Zustände nicht mehr ertragen haben oder mit der mikrigen Bezahlung nicht mehr einverstanden waren? (mal abgesehen davon, dass du sowie keine nennenswerte Personalverantwortung hast). Nein das ist natürlich was ganz anderes richtig? Beide Seiten haben das Recht den AV zu kündigen. Und in den allermeisten Fällen haben bei einer Kündigung eine der beiden Seiten eine Unzufriedenheit hervorgerufen.
F. F. schrieb: > Ob sich irgendwas strafrechtliches daraus ableiten lässt, glaube ich > nicht, aber ich habe einmal ein Urteil gelesen, da wurde ein Mitarbeiter > entlassen, obwohl er sich nichts zu Schulden kommen lies, weil er bei > der Bewerbung falsche Angaben gemacht hat. Dr. Postel? https://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel
Ne, war harmlos. Auch der Schwindel war vergleichsweise harmlos.
F. F. schrieb: > Ne, war harmlos dein Gekannter Schwindel oder Postels Schwindel? bei letzterem, harmlos sicher nicht!
Dr.Who schrieb: > Man hat als Bewerber und später als Arbeitnehmer eine ganze > Menge Rechte. Z.B.: > > Das Recht auf Menschenwürde (unantastbar), > das informelle Selbstbestimmungsrecht, > die freie Wahl des Arbeitgebers, > die freie Wahl des Arbeitsplatzes, > bei der Wahl der Tätigkeit hat man zumindest ein Wörtchen mit zu reden, > das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, > die Datenschutzgrundverordnung, > den Bundesdatenschutz, > Kündigungsschutz, > Arbeitplatzschutzverordnung, > Schwarzarbeitsschutzgesetz, > usw. > > Mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht kann man in seinem > Lebenslauf rein schreiben, was man will und braucht auch nichts zu > rechtfertigen. Das ist nur Werbung. > Wenn das dem Personaler nicht passt, dann herrscht hier wohl schon > mal Intoleranz und für solche Psychopathen will man sicher NICHT > arbeiten. Michael, du bist echt die Krönung. Das hast du so wohl auch bei jedem Vorstellungsgespräch (oder Vorstellungsmonolog) runtergeleiert und bist danach zufrieden nach Hause gekehrt mit dem Wissen: Denen habe ich es aber gezeigt. Nur wer hier wirklich der Psychopath ist, liegt im Auge des Betrachters. t=$ schrieb: > Wobei der AG natürlich das Recht hat, Bewerber abzulehnen. Das wird > häufig bei Personen in Anspruch genommen, bei denen das Verhalten auf > eine psychosoziale Angsttörung wie krankhaftes Misstrauen hinweist. Genau so ist es!
Gähn. schrieb: > Gähn. Der übliche Bullshit der > Möchtegern-Einstellungs-Entscheider. Kein > Einziger von Euch Flachköppern hat die Kompetenz, die er hier vorgibt. +1
Beitrag #6059350 wurde von einem Moderator gelöscht.
Gähn. schrieb: > Gähn. Der übliche Bullshit der Möchtegern-Einstellungs-Entscheider. Kein > Einziger von Euch Flachköppern hat die Kompetenz, die er hier vorgibt. Wahre Worte gelassen ausgesprochen. Ntldr -. schrieb: > Bei dem mit der angegebenen Kündigung stellt sich aber eben die Frage > warum derjenige gekündigt wurde. Das geht prinzipiell keinen was an. Der Lebenslauf ist eigentlich keine Pflicht, zumindest aus Bewerbersicht, sondern eine Präsentation als Entscheidungshilfe. Gesetzlich ist das nicht geregelt. Was das Problem mit dem Fälschen angeht, müssten dann wohl die obersten Bundesarbeitsrichter dann wohl an den Pranger? Die ständige Rechtsprechung lautet doch: Arbeitszeugnis verständig wohlwollend verfassen und trotz Wahrheitspflicht ohne Vortäuschen falscher Tatsachen dürfte das kaum zu realisieren sein. Die Arbeitgeber wissen das, aber wenn die jemanden durchleuchten wollen, auch wenn das verboten ist, hemmt das nicht, zum Telefon zu greifen und eine Backgroundrecherche zu versuchen. Verleugnen wäre zwecklos, denn Wolf bleibt Wolf, auch wenn er mal keinen Appetit auf Schafe hat. t=$ schrieb: > Es drohen also drei Arten von Konsequenzen: > -Fristlose Kündigung > -Schadensersatzforderungen (Lohnrückzahlung) > -Strafrecht Drei monatige Sperre vom AA-Amt wird wohl auch noch dazu kommen. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss der Geschädigte nachweisen, das der Schaden nicht entstanden wäre, wenn die Daten wahr gewesen wären. Dazu wäre ein ausführliches Gutachten nötig und das kann auch mal ganz anders interpretiert werden. Die Arbeitgeber werden da wohl eher selten den Rechtsweg gehen, sondern regeln das anders. Wer sich das System trotzdem nicht gefallen lassen will, dem sei empfohlen, sensible Daten (Zensuren, Firmennamen, Arbeitszeugnisse, Alter) einfach aus der Bewerbung raus zu lassen oder zu überdecken. Beim Alter gibts durch das AGG sowieso kein Auskunftsrecht, ansonsten könnte es ja von Personalern missbraucht werden. Wenn man dan noch die geschützte Weltanschauung in Anpruch nimmt, was bleibt noch dann? Die Luft wird für diese Bande von Personalern sowieso immer dünner, aber verleugnet wird schön weiter und nach Frischfleisch aus dem Ausland wird weiter verlangt. Andreas S. schrieb: > Deswegen schaut man auch auf die Formulierung "in ungekündigter > Stellung" und nicht auf "derzeit noch tätig als" Dem kann man ja ausweichen, indem man erst mal verlangt ein Angebot nebs Vertragsentwurf auf dem Tisch zu bekommen, dass man prüfen kann. (Das ursprüngliche Stellenangebot ist nämlich keins). Wozu muss da ein Personaler Planungsfreiheit und Verhältnisvorteile zu Lasten vom Bewerber erhalten? Personaler, die die Wünsche und Freiheiten von Bewerbern missachten, wollen nämlich erfahrungsgemäß selbst Leute über den Tisch ziehen. Bei denen liegen aber oft die Nerven so blank, dass schon kleinster Widerstand zu einer Kurzschlussreaktion führt (selbst mehrfach erlebt). Einige machen dann im ungünstigsten Fall irgendwann in ihrem Leben selbst Schlagzeilen als Straftäter. Auch da habe ich einige von beobachtet. Grundsätzlich muss man den Informationshunger von Personalern(inkl. Chefs) NICHT stillen. Das machen die meist umgekehrt auch nicht. Man kann auch statt Lebenslauf (was auch einen unterwürfigen Beigeschmack hat) eine andere Formulierung als Überschrift nehmen. Z.B. fiele mir da "Beruflicher Werdegang" oder "Lebensleistung" ein. Wer es Nostalgisch mag, kann es auch "Meine Chronik" nennen. Auch eine Möglichkeit sich aus der Masse hervorzuheben. Als der Spielfilm Django Unchained im Fernsehen gesendet wurde, gabs da so eine Szene wo der Großgrundbesitzer (gespielt vom Leonardo deCaprio) dem Käufer Dr.Schultz (gespielt von Christoph Waltz) für seine Sklavin (Frau von Django) entsprechende Papiere ausgestellt hat. Analog dazu kommt mir das mit Arbeitszeugnis auch so vor. ;(
Dr.Who schrieb: > dass schon kleinster > Widerstand zu einer Kurzschlussreaktion führt (selbst mehrfach erlebt). Ich denke bei dir doch eher "immer elebt" oder? Ansonsten müssten die Personaler doch tiefenstspannt auf Drogen gewesen sein?
Dr.Who schrieb: > Das geht prinzipiell keinen was an. Der Lebenslauf ist eigentlich > keine Pflicht, zumindest aus Bewerbersicht, sondern eine Präsentation > als Entscheidungshilfe. Gesetzlich ist das nicht geregelt. Natürlich geht mich der Kündigungsgrund eigentlich nichts an. Andererseits bringt mir ein Mitarbeiter der (im Extremfall) Kunden angreift auch nichts bzw. macht er mir nur mehr Arbeit, da ich dann wieder jemanden neues suchen muss. > Was das Problem mit dem Fälschen angeht, müssten dann wohl die obersten > Bundesarbeitsrichter dann wohl an den Pranger? > Die ständige Rechtsprechung lautet doch: Arbeitszeugnis verständig > wohlwollend verfassen und trotz Wahrheitspflicht ohne Vortäuschen > falscher Tatsachen dürfte das kaum zu realisieren sein. > Die Arbeitgeber wissen das, aber wenn die jemanden durchleuchten wollen, > auch wenn das verboten ist, hemmt das nicht, zum Telefon zu greifen und > eine Backgroundrecherche zu versuchen. Verleugnen wäre zwecklos, > denn Wolf bleibt Wolf, auch wenn er mal keinen Appetit auf Schafe hat. Der Inhalt von Arbeitszeugnissen wird hier schon lange nicht mehr erfasst. Dadurch dass alles wohlwollend verfasst werden muss hat sich diese typische "Geheimsprache" entwickelt. Blöd nur, dass sich da selbst Personaler und Chefs nicht mehr durchblicken und ein und das selbe Zeugnis für alles zwischen 1 und 3 gehalten wird. Von mir aus könnte man das auch komplett abschaffen. Worauf ich mit der Aussage aber eher hinauswollte, waren die Stationen im Lebenslauf. Wenn du schreibst, du warst von 2005 bis 2013 bei der Müller GmbH in München angestellt und die Müller GmbH ist 2015 Pleite gegangen, kann ich nichts mehr verifizieren. Auch das Arbeitszeugnis nicht, da ich dann maximal den Namen des Ex-Chefs erhalte. Gibt es die Müller GmbH noch könnte ich diese in der Theorie kontaktieren, dadurch besteht für den lügenden Bewerber ein höheres Risiko erwischt zu werden.
Sinnvoll ist, das erste Angebot, egal wo, anzunehmen. Dann kann man getrost schreiben: "z.Z. im ungekündigten Arbeitsverhältnis".
Trevor_ schrieb: > 2) Das Endedatum offen lassen? Im Lebenslauf steht einfach "seit 06/2014 Entwicklungsingenieur Zeitmaschinen bei TimeTravel GmbH", wenn Du noch dort arbeitest, aber die Kündigung bereits ausgesprochen ist. Beim Anschreiben ist es etwas subtiler: Wir haben nichts über die Gründe der Kündigung erfahren. Ganz allgemein sollte die Kündigung nicht im Anschreiben erwähnt werden, da - wie hier schon mehrfach zu hören war - dies die Position des Bewerbers schwächt und von den positiven Eigenschaften, die ansonsten im Anschreiben stehen, ablenkt. Man mag das kritisieren, aber Personaler sind auch nur Menschen. Sollte die Kündigung betriebsbedingt (also nicht in der Person des Bewerbers begründet) sein, empfehle ich einen indirekten Bezug im letzten Absatz der Bewerbung, wo es um Gehaltsvorstellung und Eintrittstermin geht - sofern diese Angaben in der Ausschreibung gefordert wurden. Eine geschickte Formulierung wäre "Mein aktuelles Jahresgehalt beträgt 82000 Euro. Aufgrund der Insolvenz meiner Firma stehe ich zeitnah zur Verfügung; ein möglicher Eintrittstermin wäre der 15. Dezember 2019" - hier wird klar, dass der Bewerber noch in Lohn und Brot steht, und ausserdem für seine Kündigung nicht verantwortlich ist. Wichtig ist, nicht zu lügen. Schreibt der Bewerber obigen Satz 48 Stunden vor seinem letzten Arbeitstag, hat er sich formal an diese Regel gehalten. Im Gespräch – und die Einladung dafür zu bekommen, ist der Sinn der Bewerbung – wird man dann mehr ins Detail gehen; der Personaler wird dem Bewerber diese Taktik nicht übelnehmen.
Ich mache immer eine gründliche Backgroundrecherche der Kandidaten. Wenn es sein muss, dann beauftrage ich sogar eine Detektei
Ich stelle Mitarbeitende ausschließlich aufgrund ihrer äußerlichen Qualitäten ein.
Wende 2.0 schrieb: > Ich mache immer eine gründliche Backgroundrecherche der Kandidaten. Wenn > es sein muss, dann beauftrage ich sogar eine Detektei Das geht aber auch umgekehrt. Da kommen Jugendsünden schnell ans Licht. Kollegen- und Kundengeschwätz über den eigenen Chef kann auch peinlich werden. ;D HR Pro schrieb: > Man mag das > kritisieren, aber Personaler sind auch nur Menschen. Für gewöhnlich halten die sich für Übermenschen.
Dr.Who schrieb: >> Man mag das >> kritisieren, aber Personaler sind auch nur Menschen. > > Für gewöhnlich halten die sich für Übermenschen. ...sagt Michael S., der -in seiner Welt- Allwissende...
Trevor_ schrieb: > Servus, > > ich wurde gekündigt und muss mich nun nach etwas Neuem umsehen. > > Wie würdet Ihr das machen? > > 1) In der letzten beruflichen Station schon das Endedatum hinschreiben? Nein! > oder > > 2) Das Endedatum offen lassen? Ja! Es ist ja nicht entschieden, ob der jetzige AG die Kündigung zurückzieht. Sowas hab ich auch schon erlebt! Deshalb würde ich das so schrieben, das du halt aktuell für dies und das tätig bist und bei der Firma xyz angestellt bist. Und wer glaubt CV`s sind auf .,_ genauestens einzuhalten. Der hat vom Arbeitsrecht keine Ahnung. Nur wenn die Anstellung auf die Stelle eindeutige Qualifikationen (Abschluß einschlägige Berufstätigkeit etc.) erfordert, dann hat der Schwindel u.U. Folgen die eine Kündigung rechtfertigen.
Marx W. schrieb: > Und wer glaubt CV`s sind auf .,_ genauestens einzuhalten. Der hat vom > Arbeitsrecht keine Ahnung. Nur wenn die Anstellung auf die Stelle > eindeutige Qualifikationen (Abschluß einschlägige Berufstätigkeit etc.) > erfordert, dann hat der Schwindel u.U. Folgen die eine Kündigung > rechtfertigen. Nun, für jede Stelle ist eine entsprechende Qualifikation erforderlich, auch der Regaleinräumer muß über die passende Gesundheit verfügen. Und selbst wenn es um eine irrelevante Quali geht, bspw. ein erlogenen Doktor in Geschichte für eine Stelle als Formularabstempler, kann der AG beim Auffliegen des Schwindels wegen "Vertrauensverlust" und "Rufschädigung" das Jobkatapult schaft schalten. Auch noch nach Jahren Betriebszugehörigkeit. Und das ist noch glipflich, manche Alte Herren mögen es überhaupt nicht verarscht zu werden und würden am liebsten den Adjutanten mit der Vorladung zum Pistolenduell losschicken ;-)
Gähn. Was labern die Flachköpper hier wieder für eine Scheisse. Na ja, wo sollten sie es auch anders lernen, wenn sie in der Warteschlange im Jobcenter stehen? Wer in aller Welt, der sein Hirn zwischen den Ohren trägt statt zwischen den Oberschenkeln, schreibt Bewerbungen an eine Personalabteilung? Als erstes telefoniert man mit seinem potentiellen Fachvorgesetzten, weil dessen Kostenstelle wird belastet und der hat deshalb ein Interesse, den Richtigen zu finden. Mit dem klärt man alles Fachliche ab, und wenn man sich geeinigt hat, dann schreibt man ihm eine Bewerbung. Die kann er dann ja gerne an die Personalabteilung weiterleiten, dass sie schon mal eine Personalnummer anlegt und die Stellenanzeige löscht. Ob man in gekündigter oder ungekündigter oder was auch immer Anstellung ist, geht dem am Arsch vorbei.
t=$ schrieb: > Und das ist noch glipflich, manche Alte Herren mögen es überhaupt nicht > verarscht zu werden und würden am liebsten den Adjutanten mit der > Vorladung zum Pistolenduell losschicken ;-) Das hat mit dem Alter wenig zu tun. Der asoziale Besitzstandsgedanke dieser Leute ist das Problem. Für sie selbst gelten instinktiv keine Regeln, schon gar nicht an die man sich Marktbereinigt anpassen müsste. Für Beschäftigte schon, weil die ja keine Besitzrechte am Unternehmen haben. Die Arbeitskraft hat ja keinen dauerhaften Bestand und wird als volatil betrachtet, welche somit wenig wert ist. Da ist das Geld wieder mal der Grund für den schlechten Charakter der Arbeitgeber. Der Massa-/Sklaven-Gedanke sitzt da immer noch tief und Angebot und Nachfrage ist diesen Leuten auch sch...egal wenn dieses Verhältnis für sie nachteilig ist. Ändern wird sich das in der Gesellschaft nie. Zumindest ist dieses Problem mit ein Grund für das Altersarmutproblem.
Gähn. schrieb: > Ob man in > gekündigter oder ungekündigter oder was auch immer Anstellung ist, geht > dem am Arsch vorbei. Richtig wäre:...hat dem Personaler am Arsch vorbei zu gehen. Wenn man in einigen Stellenbeschreibungen liest: VOLLSTÄNDIGE BEWERBUNGSUNTERLAGEN BITTE, dürfte man wohl mal wieder so einen Vollpfosten gefunden haben. Was aber vollständig sein soll, wissen die wohl selbst nicht. Bei einem fetten Arbeitsmarkt spielt das wohl keine Rolle, aber was ist, wenn das nur noch eine Illusion ist? Selbst die großen Freisetzungen, von denen man in den Medien hört, spülen wegen Sozialplänen nicht die Massen an Fachleuten auf dem Arbeitsmarkt. Einige wollen es nicht begreifen und machen munter so weiter. Der Arbeitsmarkt wird dann immer kaputter. Ist dann kein Wunder wenn die Leute schon mit 63 in Rente gehen. Da fehlt einfach die Wertschätzung für die erbrachte Wertschöpfung.
Hast Du einen Personalerkomplex oder bist Du echt nur zu blöd zum Lesen? Mich interessiert der Personaler einen Scheissdreck, weil der keine Entscheidung trifft, wer eingestellt wird oder nicht.
Gähn. schrieb: > weil der keine > Entscheidung trifft, wer eingestellt wird oder nicht. Tut er schon, wenn er vorbefasslich Bewerber aus dem Marathon raus kickt. Das ist schon eine Entscheidung, auch wenn da Vorgaben von Oben kommen. Lass mal gut sein. Ich wollte mit meinem Kommentar dich nicht korregieren, sondern meine Interpretation des Problems als Alternative anbieten. Gähn. schrieb: > Personalerkomplex Wer hat den nicht bei dieser Bande?
Dr.Who schrieb: > t=$ schrieb: >> Und das ist noch glipflich, manche Alte Herren mögen es überhaupt nicht >> verarscht zu werden und würden am liebsten den Adjutanten mit der >> Vorladung zum Pistolenduell losschicken ;-) > > Das hat mit dem Alter wenig zu tun. Der asoziale Besitzstandsgedanke > dieser Leute ist das Problem. Für sie selbst gelten instinktiv keine > Regeln, schon gar nicht an die man sich Marktbereinigt anpassen müsste. Mumpitz, klar gibt es Grundregeln, die für alle gelten, beispielsweise ein gewisses Grundvertrauen das man sich gegenseitig nicht bescheisst. Und das man bei Beschiss des Verhältniss auflöst. Das gilt für beide Seiten. (ohne smiley).
t=$ schrieb: > Mumpitz, klar gibt es Grundregeln, die für alle gelten, beispielsweise > ein gewisses Grundvertrauen das man sich gegenseitig nicht bescheisst. Mit Ausnahme der Automobilindustrie.
Gähn. schrieb: > Hast Du einen Personalerkomplex oder bist Du echt nur zu blöd zum Lesen? Ja, den hat unser Dr. Who, vormals Cerberus, ehemals Michael S. (technicans) in der Tat. Arbeitgeber, Vorgesetzte, Personaler und Frauen sind für ihn keine sozialen Wesen sondern das Geschwür seines Lebens. Du brauchst hier nur im Forum ein wenig zu suchen und findest seine haarsträubenden, seit über 10 Jahren gleichlautenden Beiträge für seinen einsamen Kampf gegen obige Spezies. An der Zeit dazu mangelt es ihm nicht, da er jeder Arbeit kategorisch ablehnt (siehe seine Beiträge: "alle AG asozial", "bedingungsfeindlich", uns so unglaublich viel mehr). Ich hatte ihm schon öfters vorgschlagen, seine Tastatur wegzulegen und seine beheizte Wohnung zu verlassen, um politisch aktiv zu werden und damit einen echten Ansatzpunkt zur Verwirklichung seines Weltbildes zu erhalten. Aber er verharrt sein 10 Jahren hier im Autistenmodus und ist begeistert, dass er nicht alleine in seiner Gedankenwelt ist, da vormals ein Cerberus und ein Michael S. (technicans) exakt die gleichen Gedanken hatten...
Kastanie schrieb: > Aber er verharrt sein 10 Jahren hier im Autistenmodus und ist > begeistert, dass er nicht alleine in seiner Gedankenwelt ist, da vormals > ein Cerberus und ein Michael S. (technicans) exakt die gleichen Gedanken > hatten... Bestimmt findet Michael bald einen neuen Job im Raum Hannover, ich habe da ein gutes Gefühl, immerhin ist er ja staatlich geprüfter Techniker. Jeder hat eine zweite Chance verdient.
Qwertz schrieb: > Jeder hat eine zweite Chance verdient. Das ist unbestritten. Und es waren sicher schon weit mehr als 2. Man muss sie halt auch mal nutzen.
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