Welche Möglichkeiten habe ich mir entstandene Portokosten (für eigentlich unnötige Briefe) vom Empfänger nachträglich erstatten zu lassen? Ich hatte eine 3 monatige Auseinandersetzung mit Amazon und im Laufe der Zeit mit deren 2 Inkassofirmen. Es ging um lächerliche 27€ (aus einzelnen Positionen) die ich angeblich zahlen musste weil die mir etwas in Rechnung gestellt habe was ich nicht bestellt und nicht erhalten habe. Hat sich endlich geklärt, *amazon hat eingesehen das es Quatsch war und sämtliche Forderungen zurückgezogen* . Mir war von vornerein klar das es leichter wäre einfach die 27€ zu zahlen, aber ich wollte einfach mal mein Recht durchsetzen, ging ja auch. GUT ABER Es waren viele Nachrichten nötige, um eine Rechtssicherheit zu haben sendete ich natürlich alle wichtigen Wiedersprüche per Einschreiben mit Unterschrift und Rückschein, also 6,8€ pro Brief. Somit hatte ich einen spürbaren 2 stelligen Betrag an Portokosten der den Streitwert weit überschreitet.(Von der Zeit pro Beantwortung, den jeweils 8km zur Post und 8km zurück per PKW inkl dieser Zeit und der Auslage dieser Gebühren mal ganz abgesehen) Leider hat Amazon mehrere meiner Einschrieben nicht angenommen , u.a. auch die allerste (die den Sachverhalt geklärt hätten wie sie nun nacherein selbst eingeräumt haben), der Brief kam nach 5 Wochen zurück(nicht angenommen). Die identische Nachricht per eMail wurde auch nie beantwortet, kam nur ein "Danke für Ihre Nachricht werden uns melden" In dieser Zeit haben die natürlich die große Inkassewelle losgetreten und ich musste mich mit zich Leuten auseinandersetzten. (von denen auch einer ein Einschreiben nicht angenommen hat und daher von sich aus wieder die nächste mahnstufe ausgerufen hat) Wenn amazon meine erste Nachricht angenommen hätte, dann hätten die nicht Ihre Inkassos auf mich gehetzt und ich hätte mir die vielen weiteren Briefe gespart. Daher denke ich das meine Forderung angemessen sein könnte, mir ist durch diese Pflichtverletzung(die Pflicht als Unternehmer auch mal die Post zu lesen) von denen ja sozusagen ein Schaden entstanden. Hat jemand mit soetwas Erfahrungen? Ich würde denen einfach mal eine förmlich korrekte Rechnung zu stellen, die mir entstandenen Portokosten, 30Cents pro PKW Kilometer und ein angemessener Stundensatz für Büroarbeit. Was ist angemessen 40€/h ? Ich vermute mal das die sich dann bei mir melden und der Rechnung wiedersprechen (so wie ich bei denen auch), wir kann es dann weitergehen?
Gtx F. schrieb: > Hat jemand mit soetwas Erfahrungen? > Ich würde denen einfach mal eine förmlich korrekte Rechnung zu stellen, > die mir entstandenen Portokosten, 30Cents pro PKW Kilometer und ein > angemessener Stundensatz für Büroarbeit. Was ist angemessen 40€/h ? Das ist dein Bier, niemand muss und wird dir was erstatten. Eine portoärmere Vorgehensweise wäre gewesen - unter der Voraussetzung, die Forderung war wirklich nicht rechtens - den ganzen Inkassomüll aussitzen, warten auf den gelben Brief vom Amtsgericht, dort den Widerspruch notieren und fertig.
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Ist halt die Frage wie groß du ein Fass aufmachen möchtest. Du kannst natürlich versuchen denen deine Kosten in Rechnung zu stellen und wenn sie nicht zahlen notfalls selber ein Mahnverfahren anstreben. Du kannst dir auch überlegen gegen Amazon und die Inkassofirmen Strafanzeige zu stellen. Das gibt zwar kein Geld aber andersartigen "Spaß". Alternativ geh den modernen Weg und kackst sie öffentlich in sozialen Medien an (https://twitter.com/amazon https://twitter.com/amazonhelp?lang=de https://twitter.com/amazonde https://de-de.facebook.com/Amazon.de/) Du kannst auch bei einer Verbraucherzentrale fragen was du tun kannst. Oder du vergleichst deine Kosten mit dem Stress der noch kommen kann wenn du dein Geld hartnäckig einforderst. Du kommst zu dem Schluss dass es das nicht wert ist und lebst dein Leben ohne den Drecksladen Amazon (https://www.youtube.com/watch?v=xdrkY_NpgrY) weiter. Wenn es sich ergibt kannst du bei entsprechenden Gelegenheiten Freunden, Kollegen und Bekannten darauf hinweisen was bei einem Kauf über Amazon passieren kann und zum Kauf auf anderen Online-Plattformen raten. (Ich weiß, gleich springen wieder die ganz harten Jungs mit den Betoneiern aus der Kiste, beschweren sich über letzten Absatz und schlagen eine maximale Eskalations-Strategie vor. Es ist natürlich dir überlassen, ob du diese 12jährigen jungfräulichen Tastaturkrieger ernst nimmst.)
Der Freundliche Gast X. schrieb: > warten auf den gelben Brief vom Amtsgericht, dort den > Widerspruch notieren und fertig. der gelbe Brief wäre nie gekommen, da Amazon vermutlich zu diesem Zeitpunkt schon genau wusste, das die Forderung nicht durchsetzbar waren. Ein gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken ist zwar nicht so teuer, aber das Gericht prüft in der Regel nicht, ob der Mahnbescheid Bestand hat. Erst wenn es tatsächlich zu einer Klage kommt, und es vor dem Gericht verhandelt wird, wird es für die unterlegene Partei teuer. Der muss nämlich die Gerichtskosten und zumindestens seinen Rechtsanwalt zahlen, vermutlich sogar beide Rechtsanwälte. Das Risiko geht bei einen Streitwert von 27 Euro keine Fa. ein. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > der gelbe Brief wäre nie gekommen, da Amazon vermutlich zu diesem > Zeitpunkt schon genau wusste, das die Forderung nicht durchsetzbar > waren. Na dann wäre auch nichts passiert..., wenn er dier Sache ausgesessen hätte. Aber: der normale Mensch neigt eben dazu, sich bei Angriff zu verteitigen, aber übertreiben muss man es auch nicht. Ein Stück weit kann man Amazon auch verstehen, auch wenn es in dem Fall unberechtigt wäre. Wenn aber jeder Kunde mal eben 27 Euro nicht zahlt und nichts passiert, dann hat Amazon auch ein Problem.
Inkassobriefe landen bei mir grundsätzlich in der Schublade und werden nicht beantwortet. Warum? Weil ich weiß, dass ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen und das alles ungültig ist.
Der Freundliche Gast X. schrieb: > Eine portoärmere Vorgehensweise wäre gewesen - unter der Voraussetzung, > die Forderung war wirklich nicht rechtens - den ganzen Inkassomüll > aussitzen... Moment, es geht auch um die Ursprünglichen Rechungen und genau den Rechnungen musste ich wiedersprechen damit diese weiterhin unbegründet sind und formal nicht gemahnt werden durften. Es sind schon 5 (unterschiedliche ) ursprüngleche Rechnungen hier eingflattert und ich muss nachweisen können das ich wiedersprochen habe. Wie sollte ich das zukünftig poroärmer als ein bestätigtes Einschreiben anstellen?
Curby23523 N. schrieb: > Inkassobriefe landen bei mir grundsätzlich in der Schublade und werden > nicht beantwortet. Was macht man damit man mehrere Inkassobriefe bekommt? Hast Du etwa auch mit Amazon zu tun? :-)
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Curby23523 N. schrieb: > Weil ich weiß, dass ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen und das > alles ungültig ist. Das Argument ist ähnlich blöd, wie das "ich habe nichts zu verbergen"… Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Paar Stiefel. Sven L. schrieb: > Aber: der normale Mensch neigt eben dazu, sich bei Angriff zu > verteitigen, aber übertreiben muss man es auch nicht. Na ja, auch im Verteidigungsfall sollte man sein Gehirn einschalten, nicht nur als Angreifer. Im Fall Amazon hätte das geheißen, die passende Methode und den richtigen Moment auszuwählen. Nachträglich die Auslagen einzufordern, ist wohl aussichtslos, aber die Machenschaften des Ladens öffentlich machen, ist eine gute Idee.
Uhu U. schrieb: > Nachträglich die Auslagen einzufordern, ist wohl aussichtslos, aber die > Machenschaften des Ladens öffentlich machen, ist eine gute Idee. Eben, was solche Firmen nicht brauchen können ist der digitale Pranger, wie weiter oben auch schon vorgeschlagen wurde. Wenn man sowieso in sozialen Netzwerken unterwegs ist, und Spass dran hat, dann kann man sich da etwas betätigen. Viele Firmen räumen dann kleinlaut den Fehler ein und es gibt zur Wiedergutmachung einen Einkaufsgutschein oder so.
Die einzige mir bekannte Form, auch dann ein Schreiben rechtswirksam zuzustellen, wenn der Empfänger eine Zustellung verweigert, ist eine Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Das kann bei 27€ wohl kaum verlangt werden. Auch der maximale Einschreiben-Zirkus ist da schon mindestens grenzwertig. Wenn man also selbst das Zumutbare getan hat, um weitere Folgekosten beiderseits zu minimieren, sollte es ausreichen, auf den gerichtlichen Mahnbescheid zu warten und diesem zu widersprechen. Kooperatives Verhalten ist nicht erzwingbar.
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Gtx F. schrieb: > mehrere meiner Einschrieben nicht angenommen , u.a. auch die allerste > (die den Sachverhalt geklärt hätten wie sie nun nacherei Meiner Meinung ist Einwurfeinschreiben besser. Du hast die Bestätigung von Postboten das es eibgeworfen wurde. Damit wird am nächsten Geschäftstag die Zustellungsfiktion gültig, d.h. rechtlich hat es der Empfänger erhalten. Der einzige Vorteil bei einer Zustellung durcj den Gerichtsvollzieher ist, dass der Inhalt rechtssicher dokumentiert ist. M.m.n. ist das aber überflüssig.
Dumdi D. schrieb: > Meiner Meinung ist Einwurfeinschreiben besser. Du hast die Bestätigung > von Postboten das es eibgeworfen wurde. Damit wird am nächsten > Geschäftstag die Zustellungsfiktion gültig, d.h. rechtlich hat es der > Empfänger erhalten. Informiere dich bzgl. Einwurfeinschreiben und Rechtssicherheit nochmal. Gtx F. schrieb: > Moment, es geht auch um die Ursprünglichen Rechungen und genau den > Rechnungen musste ich wiedersprechen damit diese weiterhin unbegründet > sind und formal nicht gemahnt werden durften. Es sind schon 5 > (unterschiedliche ) ursprüngleche Rechnungen hier eingflattert und ich > muss nachweisen können das ich wiedersprochen habe. Wie sollte ich das > zukünftig poroärmer als ein bestätigtes Einschreiben anstellen? Nochmal: Wenn du von vornherein weißt, dass die Rechnungen unbegründet sind, was interessiert es dich ob sie mahnbar sind oder whatever? Ich widerspreche da frühestens, wenn der gelbe Amtsgerichtsbrief kommt, alles davor landet in der Rundablage P. Wenn jemand meint von mir was haben zu wollen und ich weiß, dass es Humbug ist, reagiere ich da nicht mehr als unbedingt notwendig. Den ganzen Briefzirkus hättest du dir schenken können. Nur weil man einer Rechnung nicht widerspricht wird es auf einmal eine valide Forderung.
Ein Einwurfeinschreiben beinhaltet nicht unbedingt auch einen rechtssicheren Zustellbeweis eines Schreibens, aber als Zeichen des guten Willens sollte es ausreichen, besonders in solchen Bagatellfällen. Es kann ausserdem abgelehnt werden, indem man es ungeöffnet der Post zurück gibt.
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Der Freundliche Gast X. schrieb: > Nochmal: Wenn du von vornherein weißt, dass die Rechnungen unbegründet > sind, was interessiert es dich ob sie mahnbar sind oder whatever? Ich > widerspreche da frühestens, wenn der gelbe Amtsgerichtsbrief kommt, > alles davor landet in der Rundablage P. Da hast du eine etwas andere Ansicht als das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/UngerechtfertigteRechnungen/UngerechtfertigteRechnungen_node.html Zitat:"... Bleibt das Unternehmen allerdings beharrlich auf der Forderung bestehen, sollten Sie die unbegründete Rechnung zurückweisen und den (angeblichen) Vertragsschluss vorsorglich widerrufen. Die Erklärung sollten Sie unbedingt schriftlich und am besten mit Einschreiben abschicken. So haben Sie später einen Beweis darüber, sollte das Unternehmen den Eingang Ihres Schreibens bestreiten. ..."
Ok, die Diskussion ist in die Richtung ausgeartet ob mein "Aufwand" angemessen war. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen und das ist ja auch OK. Ich hätte ja auch wegen 27€ zum Anwalt rennen können, das wäre sicherlich noch unangemessener gewesen als etwas Porto auzugeben. Der Anwalt verlangt für jeden Breif den er erstellt ca 40€ + Gebühren für die Zustellung...und dieses Geld wird es sich auch irgendwo her holen (von mir oder von allen Teilnehmern einer Rechtsschutzversicherung oder soagr ggf auch am Ende von Amazon wenn ich Ihn auch dafür beauftrage). Und das sind dann vergleichsweise nicht die 100€ die ich nun ausgegeben habe, sondern dann steht Faktor 10 im Raum. Das (dieses Amerikanische Prinzip) halt ich für überzoegn. Nach dieser Abwegung habe ich mich persönlich für den Weg im Eingangspost entschieden. Mich machen diese ~100€ nicht obdachlos, ich hätte ja auch meinen PoPo hinhalten können und Amazon die 27€ einfach ungerechtfertigt geben (wie es sicherlich ganz viele andere machen die Angst haben oder Stres fürchten) Also, nach der Zeit die ich da schon reingesteckt habe nehme ich mir nun auch noch die 1-3 Stunden mal zu sehen ob ich den Spieß umdrehen und die nerven kann. Ich versuche also nun eine Angemessene rechnung dafür zu schrieben uns sehe mal ob und wie die reagieren. Was ist ein angemessener Stundensatz für Bürotätigkeiten?
Gtx F. schrieb: > Da hast du eine etwas andere Ansicht als das Bundesministerium der > Justiz und für Verbraucherschutz. Nein, wenn du weiter liest, steht dort dasselbe was ich auch schrieb. Meinerseits ist zu der Story alles gesagt, alles weitere ist theoretischer Natur.
Gtx F. schrieb: > Ich hätte ja auch wegen 27€ zum Anwalt rennen können, das wäre > sicherlich noch unangemessener gewesen als etwas Porto auzugeben. Und du bist sicher, dass du einen Anwalt gefunden hättest, welcher für 27€ Streitwert aktiv wird? > Der > Anwalt verlangt für jeden Breif den er erstellt ca 40€ + Gebühren für > die Zustellung... Nein, der Anwalt arbeitet nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung, wo es nach dem Streitwert geht, oder nach einer Honorarvereinbarung. Da wird individuell vereinbart, was der Anwalt in Rechnung stellen darf. Da dies aber in keinem Verhältnis zu den 27€ steht, wird es kein Anwalt machen...
A. K. schrieb: > Die einzige mir bekannte Form, auch dann ein Schreiben rechtswirksam > zuzustellen, wenn der Empfänger eine Zustellung verweigert, ist eine > Zustellung durch Gerichtsvollzieher. War da nicht noch was mit Fax mit Sendebericht?
Zwar schon etwas her, aber hier hat es mal jemand gegen einen Großen bis zum Ende durchgezogen: https://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=40720 Arno
A. K. schrieb: > Die einzige mir bekannte Form, auch dann ein Schreiben rechtswirksam > zuzustellen, wenn der Empfänger eine Zustellung verweigert, ist eine > Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Wieso muss da was "rechtswirksam" zugestellt werden? Reicht es nicht aus, den Absendebeleg zusammen mit dem verschlossenen nicht angenommenen Brief zu den Akten zu nehmen und beides so zu gegebener Zeit dem Gericht zu übergeben? Damit hat man den Beweis, dass der Brief abgeschickt und die Annahme verweigert wurde. Vom Inhalt kann sich der Richter dann selbst überzeugen.
Deswegen schicke ich keine Einschreiben mit Rückschein mehr, sondern nur noch Einwurfeinschreiben. Da ist's schwer mit Annahme verweigern und für den Anscheinsbeweis, daß Du was geschickt hast, reicht das wenn Du den Bon aufhebst.
Gtx F. schrieb: > Die identische Nachricht per eMail wurde auch nie beantwortet, kam nur > ein "Danke für Ihre Nachricht werden uns melden" Wenn ich eine Mail sende und eine Empfangsbestätigung wie "wir haben Ihre Nachricht erhalten" bekomme, dann sende ich nichts mehr wie früher per Post und ich sende auch nicht wie noch früher für diese Nachricht meinen eigenen Boten per Pferd auf die Reise. Ich drucke diese empfangsbestätigende Mail einfach aus und warte ab, bis sich wer mit Bezug auf diese Mail meldet. > Es waren viele Nachrichten nötig Du hättest anrufen sollen, denn dann wirst du gefragt, ob das Gespräch ("für Schulungszwecke") aufgezeichnet werden darf, und du fragst dann selber, ob du das Gespräch auch aufzeichnen darfst. Im Zweifelsfall reicht aber auch eine Telefonnotiz, in der du selber den Zeipunkt des Gesprächs, den Namen des Gesprächspartners und die besprochenen Punkte notierst. Gtx F. schrieb: > musste ich wiedersprechen Nur, weil wir Elektroniker sind und das alles aus der selben Wortgruppe kommt: du musstest ganz ohne "ie" widerspenstig Widerstand leisten und deshalb widersprechen! Gtx F. schrieb: > Nach dieser Abwegung ... solltest du nicht jedes Wort auf die Waage legen oder gar über Umwege auf Abwege kommen.
Eine Betreibung wie in der Schweiz sitzt du nicht aus schon gar nicht als Geschäftsmann, die ist mehroder weniger Öffentlich und brandmarkt ob zu Recht oder nicht. Namaste
Lothar M. schrieb: > Wenn ich eine Mail sende und eine Empfangsbestätigung wie "wir haben > Ihre Nachricht erhalten" bekomme und trotzdem hat mir die Bussgeldstelle den Gebührenbescheid zugestellt. Ich durfte dann 2 Stunden warten bis ich den Widerspruch als HArdcopy auf der Bussgeldstelle zeigen durfte, der kam in deren Akten nicht an.
Gtx F. schrieb: > Hat jemand mit soetwas Erfahrungen? Kleine Ausgaben laufen unter allgemeines Lebensrisiko, sagt der Richter. Im Vergleich zu den 27 EUR wird es klein gewesen sein.
Michael B. schrieb: > Gtx F. schrieb: >> Hat jemand mit soetwas Erfahrungen? > > Kleine Ausgaben laufen unter allgemeines Lebensrisiko, sagt der Richter. > > Im Vergleich zu den 27 EUR wird es klein gewesen sein. So ist das eben. Bei jedem Rechtsstreit, bei allem, hat man irgendwo Aufwand und Kosten die man, selbst bei 100% Recht, nicht mehr wiederbekommt.
Recht haben und recht bekommen sind leider eben zwei Paar Stiefel, unabhängig vom konkreten Fall. Ich könnte jetzt den Fall vom Stromanbieter bringen, der dieses Jahr den Bach runter ist - ich hätte dort noch Guthaben von rund 200 Euro, bekomme dies aber nicht ausgezahlt, da es Teil der Insolvenzmasse ist. Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür zahle ich wieder, keiner weiß wie lange das Verfahren geht und wieviel ich wieder sehe von meiner Kohle. Das 200 Euro Beispiel ist jetzt eher eines der harmloseren. Es gab und gibt genug Fälle in denen Bürgern unter den Augen vom Staat die Kohle aus der Tasche gezogen wurde und die Leute leer ausgingen, da es sich nicht um griechische Banken handelte.
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Sven L. schrieb: > Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür > zahle ich wieder Wird da Eintritt verlangt, oder wie ist das zu verstehen?
Uhu U. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür >> zahle ich wieder > > Wird da Eintritt verlangt, oder wie ist das zu verstehen? Eben. Das ist Humbug. Anmeldung zur Tabelle kostet nichts. Das Insolvenzverfahren bei privat wird, wenn nichts zu holen ist, vom Staat bezahlt. Bei Firmen gibt es ein Insolvenzverfahren nur wenn genug Geld für die Kosten da sind. Aber die Gläubiger haben da keine Gebühren.
Dann frage ich mich, wieso bei der Onlineanmeldung der Forderung was von Kosten von 10 Euro stand.
Sven L. schrieb: > Ich könnte jetzt den Fall vom Stromanbieter bringen, der dieses Jahr den > Bach runter ist - ich hätte dort noch Guthaben von rund 200 Euro, > bekomme dies aber nicht ausgezahlt, da es Teil der Insolvenzmasse ist. > Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür > zahle ich wieder, keiner weiß wie lange das Verfahren geht und wieviel > ich wieder sehe von meiner Kohle. Vergiss es. Ich habe auf diese Art einen kompletten Jahresvorschuss abgeschrieben. Gelernt habe ich daraus, dass ich keine Vorkasseverträge mehr mache. Das nennt sich "Lehrgeld". > Es gab und gibt genug Fälle in denen Bürgern unter den Augen vom Staat > die Kohle aus der Tasche gezogen wurde und die Leute leer ausgingen, da > es sich nicht um griechische Banken handelte. Vollkaskomentalität, oder wie? Was hat da jetzt genau der "Staat" damit zu tun, dass du(**) den windigsten Bankrotteur als Stromanbieter ausgesucht hast? Können wir diese billige Jammerpolemik aussen vor lassen? Joachim B. schrieb: > Ich durfte dann 2 Stunden warten bis ich den Widerspruch als HArdcopy > auf der Bussgeldstelle zeigen durfte Deshalb mache ich sowas nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Dann muss ich nicht warten, sondern nur pünktlich sein. (**) mir ist es wie gesagt über dreimal schlimmer ergangen, aber ich habe die Schuld für meine Verluste niemals beim "Staat" gesucht.
Lothar M. schrieb: > Deshalb mache ich sowas nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. > Dann muss ich nicht warten, sondern nur pünktlich sein. Das hängt mehr vom Wohnort ab als von irgend einer Vereinbarung. Namaste
Lothar M. schrieb: >> Es gab und gibt genug Fälle in denen Bürgern unter den Augen vom Staat >> die Kohle aus der Tasche gezogen wurde und die Leute leer ausgingen, da >> es sich nicht um griechische Banken handelte. > Vollkaskomentalität, oder wie? Was hat da jetzt genau der "Staat" damit > zu tun, dass du(**) den windigsten Bankrotteur als Stromanbieter > ausgesucht hast? Können wir diese billige Jammerpolemik aussen vor > lassen? Vielleicht weil BaFin die entspechenden Firmen kontrolliert hat und deren Vorgehen legitimiert hat... Man war jung und wollte sein Geld sinnvoll anlegen. Hätt man leichter Werkzeug gekauft, wäre in den Urlaub gegangen oder hätte es versoffen. Beispiel 2 betraf jetzt keinen Stromanbieter. Das waren jetzt nur Beispiele, die zeigen das irgendwo 27 Euro, die man in den Sand gesetzt hat verschmerzbar sind und das man zwar Recht hätte aber trotzdem leer ausgeht.
Lothar M. schrieb: > Gtx F. schrieb: > Die identische Nachricht per eMail wurde auch nie beantwortet, kam nur > ein "Danke für Ihre Nachricht werden uns melden" > > Wenn ich eine Mail sende und eine Empfangsbestätigung wie "wir haben > Ihre Nachricht erhalten" bekomme, dann sende ich nichts mehr wie früher > per Post und ich sende auch nicht wie noch früher für diese Nachricht > meinen eigenen Boten per Pferd auf die Reise. > Ich drucke diese empfangsbestätigende Mail einfach aus und warte ab, bis > sich wer mit Bezug auf diese Mail meldet. Jaja,aber hast du schonmal eine Antwort von Amazon erhalten? Es ist Nie die original Nachricht enthalten gewesen. Es ist kein Zitat enthalten gewesen. Es ist nicht einmal eine Bezug zum Betreff meiner Nachricht enthalten. Es gab absolut keinen Bezug zu dem was ich geschrieben haben. In keiner Antwort die ich jemals von Amazon bekommen habe. Und Empfangsbestätigung (mit Inhalt) für Email haben Sie nicht gemacht, ich habe in jeder Nachricht im Text darum gebeten (und natürlich Empfangsbestätigung anfordern angeklickt) > > Es waren viele Nachrichten nötig > > Du hättest anrufen sollen, denn dann wirst du gefragt, ob das Gespräch > ("für Schulungszwecke") aufgezeichnet werden darf, und du fragst dann > selber, ob du das Gespräch auch aufzeichnen darfst. Im Zweifelsfall > reicht aber auch eine Telefonnotiz, in der du selber den Zeipunkt des > Gesprächs, den Namen des Gesprächspartners und die besprochenen Punkte > notierst. Glaube mir, das habe ich mehrfach. Aber das führte zu nichts. Telefonqualität wie durch ein CB-funkgerät zwischen München und Hamburg bei Regen. Mitarbeiter sprechen undeutlich, teilweise mir so starkem Akzent das man wenig versteht. Die Antwortet der Mitarbeiter deuten darauf hin daß aus sie mich nicht verstanden oder mein Anliegen begriffen haben. Oder beides. Bsp. "Stornieren sie online" Kann ich nicht weil die Bestellung nicht in Meiner Historie zu sehen ist "Loggen Sie sich ein um online zu machen" Ha? Egal, Habe ich, die Bestellung ist nicht in Meinem Kundenkonto zu sehen "Klicken sie auf Druckplatz Stornieren" Ich wiederhole, mein Problem ist das ich eine Bestellung stornieren möchte die ich online nicht sehen kann "Loggen Sie sich auf unsrer Internetpräsenz ein um online zu machen. Ich habe es an dem abend 4 Mal bei unterschiedlichen Sachbearbeitern erlebt. Danach gibt es bei Amazon für mich nur noch Schriftlich und Vollquote. > > Gtx F. schrieb: > musste ich wiedersprechen > > Nur, weil wir Elektroniker sind und das alles aus der selben Wortgruppe > kommt: du musstest ganz ohne "ie" widerspenstig Widerstand leisten und > deshalb widersprechen! Ach, jetzt wo du das sagst.. vermutlich haben die wegen dem fehlenden e das nicht verstanden. ?
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Gtx F. schrieb: > Welche Möglichkeiten habe ich mir entstandene Portokosten (für > eigentlich unnötige Briefe) vom Empfänger nachträglich erstatten zu > lassen? In diesem Fall gar keine. Portokosten entstehen nicht irgendwie. Sie wurden von Dir freiwillig an den Postdienstleister entrichtet und der hat seine Dienstleistung richtig erbracht. Keiner hat Dir eine Pistole auf die Brust gesetzt. Gtx F. schrieb: > Es ist Nie die original Nachricht enthalten gewesen. Egal, denn Antwort bedeutet, das dort etwas von Dir ankam. Das reicht. Niemand muss Dir irgendetwas bestätigen, das ist Kulanz = freiwillige Leistung. Gtx F. schrieb: > Ich würde denen einfach mal eine förmlich korrekte Rechnung zu stellen, Kannst Du, nur fehlt die Rechtsgrundlage für solch eine Forderung. Gtx F. schrieb: > Danach gibt es bei Amazon für mich nur noch Schriftlich eMails sind schon schriftlich. Die Impressumanschrift gilt. Gtx F. schrieb: > Also, nach der Zeit die ich da schon reingesteckt habe nehme ich mir nun > auch noch die 1-3 Stunden... Ein Anwalt würde sagen: uneinbringliche Forderung. Du hast das Porto und Deine Zeit freiwillig vergeudet. Wirf nicht schlechtem Geld Gutes Geld oder Zeit hinterher, das bringt nichts. Zeitverschwendung, genau wie Deine Romane.
Gtx F. schrieb: > Mich machen diese ~100€ nicht obdachlos, ich hätte ja auch meinen PoPo > hinhalten können und Amazon die 27€ einfach ungerechtfertigt geben (wie > es sicherlich ganz viele andere machen die Angst haben oder Stres > fürchten) Hast du es einfach mal mit schlichtem Anrufen versucht? Ja, du landest im Call Center, aber mir wurde bisher immer geholfen. Ob Amazon nun jetzt ein "Drecksladen" ist, oder nicht, das muss jeder für sich beurteilen. Ich persönlich habe kein Problem dort, oder in anderen online Shops, etwas zu bestellen, nur von ebay halte ich mich fern.
Meine Aufwandsentschädigungen hatte ich nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes gegen das Land Sachsen ohne Anwalt bei der Kostenstelle des Gerichtes gefordert. Sogar hier wurde mühelos gestrichen. Statt 3 Einschreiben hätte 1 genügt. Die anderen zwei wären nicht wichtig. Eine Autofahrt zum Rechtsanwalt gestrichen, hatte Brieflich geklärt werden können. Die Hälfte, der Telefongespräche gestrichen. Usw. Usw. Das waren viele da ich 15 Zeugen suchen musste, das Ereignis lag 35 Jahre zurück. Ich hätte jetzt gegen die Kostenstelle einen Rechtsstreit führen müssen um die gestrichenen Kosten vielleicht anzuklagen. Aber da hatte sogar ich die Schnauze voll! Der Anfang eines Streites ist immer ein höfliches Schreiben und die telefonische Nachfrage ob das Schreiben eingetrudelt ist, und bearbeitet wird.
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Meine Aufwandsentschädigungen hatte ich nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes gegen das Land Sachsen ohne Anwalt bei der Kostenstelle des Gerichtes gefordert. Sogar hier wurde mühelos gestrichen. Statt 3 Einschreiben hätte 1 genügt. Die anderen zwei wären nicht wichtig. Eine Autofahrt zum Rechtsanwalt gestrichen, hatte Brieflich geklärt werden können. Die Hälfte, der Telefongespräche gestrichen. Usw. Usw. Das waren viele da ich 15 Zeugen suchen musste, das Ereignis lag 35 Jahre zurück. Ich hätte jetzt gegen die Kostenstelle einen Rechtsstreit führen müssen um die gestrichenen Kosten vielleicht anzuklagen. Aber da hatte sogar ich die Schnauze voll!
Der Freundliche Gast X. schrieb: > den ganzen Inkassomüll > aussitzen, warten auf den gelben Brief vom Amtsgericht Und dabei fleißig Schufa-Einträge und Einträge in sonstigen kartellinternen Geheimdatenbanken, schwarzen Listen und Trainingsdatensätzen für lernfähige Menschenklassifizierungsmaschinen kassieren bei denen kein Mensch weiß was da drin steht und ob sie je wieder gelöscht werden und ob die Maschinen jemals wieder Vertrauen zu einem haben werden.
Lothar M. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Ich durfte dann 2 Stunden warten bis ich den Widerspruch als HArdcopy >> auf der Bussgeldstelle zeigen durfte > Deshalb mache ich sowas nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. > Dann muss ich nicht warten, sondern nur pünktlich sein. ich hatte an dem Tag zufällig frei, einen Termin vereinbaren der innerhalb meiner Arbeitszeit liegt käme mir da nicht unbedingt in den Sinn! Zum Thema pünktlich sein heisst es hier 2 Stunden vorher einzuplanen wegen Stau und unvorhersehbarer Strassensperrungen, das läuft dann auf einen halben Arbeitstag hinaus, bzw. evtl. um Mittag auch auf einen ganzen Arbeitstag! Michael B. schrieb: > Kleine Ausgaben laufen unter allgemeines Lebensrisiko, sagt der Richter. Es heisst aber auch Eltern haften für ihre Kinder und Unternehmen für ihre Schlampereien!
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Bernd K. schrieb: > Und dabei fleißig Schufa-Einträge Einmal im Jahr kannst du dir von der Schufa kostenlos eine Auskunft geben lassen, wenn dort ungerechtfertigte Dinge stehen, dann entsprechend den Prozess zur Löschung ankurbeln. Ob du die Inkassobriefe aussitzt oder denen widersprichst macht für eine ungerechtfertigte Forderung keinen Unterschied, die Gegenpartei kann dir das so oder so reinwürgen und die Rennerei hast du ebenfalls in beiden Fällen.
Joachim B. schrieb: > Es heisst aber auch Eltern haften für ihre Kinder Ist ja rechtlich gesehen genau so falsch. Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht, nicht für ihre Kinder. Haben die Eltern der Aufsichtspflicht genüge gatan, haften sie mitnichten für den Schaden den die Kidner anrichten. Schild hin oder Schild her.
Der Freundliche Gast X. schrieb: > Ob du die Inkassobriefe aussitzt oder denen widersprichst macht für eine > ungerechtfertigte Forderung keinen Unterschied, die Gegenpartei kann dir > das so oder so reinwürgen Jein. In den meisten Fällen führt ein Bestreiten einer Forderung dazu, dass diese eben NICHT bei der Schufa eingetragen werden DARF. Dieses Verbot greift halt nicht, wenn man die Forderung einfach ignoriert. Allerdings gibt's dabei auch Ausnahmen - und ob die Gegenpartei sich ihrerseits "sauber" verhält ist auch eine zweite Frage, das stimmt schon. https://www.recht-freundlich.de/schufa/schufa-forderung-bestritten
Michael B. schrieb: > Haben die Eltern der Aufsichtspflicht genüge gatan, haften sie > mitnichten für den Schaden den die Kidner anrichten. > Schild hin oder Schild her. und wenn sie die "Aufsichtspflicht" nicht "genüge gatan" hatten haften sie! Michael B. schrieb: > Ist ja rechtlich gesehen genau so falsch. und damit auch rechtlich! Firmen die ungenügenden Aufwand treiben um unrechtmäßige Forderungen einzutreiben können nicht von der Haftung frei sein, meine Meinung, denn es wurde ein Schaden verursacht bei Anderen, der leider vor Gericht bewiesen werden muss. Hier kommt es dann ja zur Beweislastumkehr, man muss seine Unschuld beweisen mit Kosten? (irgendwie krank) Das allgemeine Lebensrisiko für Kosten müssten dann auch die Firmen tragen die sie unrechtmäßig verursachen. Dumm nur das ein Anwalt mir mal sagte man muss es beweisen, was Papier und Porto noch möglich ist, aber um entgangende Freizeit ohne Beweis das man in dieser Zeit Geld verdienen könnte wird halt schwerer. Wer nimmt für den Aufwand schon einen unbezahlten Urlaubstag!
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Joachim B. schrieb: > Firmen die ungenügenden Aufwand treiben um unrechtmäßige Forderungen > einzutreiben können nicht von der Haftung frei sein Die Worte sind lesbar, aber was meinst du damit nur? Joachim B. schrieb: > Hier kommt es dann ja zur Beweislastumkehr, man muss seine Unschuld > beweisen mit Kosten? Äh, langsam. Mit Schuld oder Unschuld hat das Ganze überhaupt nichts zu tun, hier geht's ja nicht um Strafrecht. Und umgedreht wird da auch nix, ein jeder muss seine Forderung belegen können, sonst sieht er kein Geld. Das gilt für die Firma, die Geld von dir haben möchte, ganz genauso wie es umgekehrt auch für dich gilt, wenn du Geld von der Firma sehen möchtest. Ist u.U. ärgerlich, verstehe ich, aber wie soll's denn sonst funktionieren?
Matthias L. schrieb: > Ist u.U. ärgerlich, verstehe ich, aber wie soll's denn sonst > funktionieren? wäre es nicht fair wenn Kosten für unberechtigte Forderungen abwehren auch eingefordert werden könnten. (vor allem wenn der Fehler bei den Firmen liegt, mangels funktionierender Kontrollinstanz) Das Zeit Geld ist weiss doch jeder, das Freizeit geldwerter Vorteil ist auch, nur warum muss ich beweisen das ich für den Aufwand hätte Geld verdienen können, erscheint mir unlogisch. Das die Forderung unrechtmäßig war ist oft leicht beweisbar, aber der Aufwand angeblich zumutbare Dinge zu tun, Einschreiben, Post, Anrufe ist weder in Nullzeit noch für kein Geld zu machen.
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Joachim B. schrieb: > wäre es nicht fair wenn Kosten für unberechtigte Forderungen abwehren > auch eingefordert werden könnten. (vor allem wenn der Fehler bei den > Firmen liegt, mangels funktionierender Kontrollinstanz) Kannst Du doch machen. Schick der Firma eine Rechnung, dann eine Mahnung, und dann beauftrage ein Inkassobüro. Du hast die gleichen Möglichkeiten wie derjenige der zuerst mit Forderungen anfing. Lediglich die Meldung an die Schufa kannst Du als Privatmann nicht vornehmen.
Joachim B. schrieb: > wäre es nicht fair wenn Kosten für unberechtigte Forderungen abwehren > auch eingefordert werden könnten. Können sie ja, wenn sie das Maß des "allgemeinen Lebensrisikos" überschreiten. Dass dieses Maß unvermeidbar überschritten war, das musst du natürlich darlegen können - ja, wer denn sonst?? Einen Brief zu schreiben im Stil "Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei Ihnen nichts gekauft und von Ihnen nichts erhalten, die Forderung aus der Rechnung 0815 vom 30.02.1781 weise ich daher zurück. Die Forderung wird ausdrücklich bestritten. Mit freundlichen Grüßen, Joachim B.", da eine Briefmarke draufzukleben und ihn in einen Briefkasten zu werfen, der Aufwand fällt nun wirklich unter "shit happens" und den bekommt man niemals nie nicht erstattet. Wenn es damit aber nicht getan ist, die Firma nochmal und nochmal nervt und der Aufwand größere Formen annimmt, am Ende auch die Unterstützung durch einen Anwalt notwendig war, dann kann man die Erstattung dieses Aufwandes natürlich geltend machen. Wieviel Aufwand für die Durchsetzung dieser Forderung getrieben werden muss und ob man den am Ende dann auch erstattet bekommt, ja, das ist eine neue Frage. Für einen Streitwert von 20,-EUR Portokosten und zwei Stunden Freizeitverlust wird es schon schwierig, einen Anwalt zu finden, der das durchzieht - DAS ist das eigentliche Problem bei der ganzen Chose.
Matthias L. schrieb: > da eine Briefmarke draufzukleben und ihn in einen > Briefkasten zu werfen, der Aufwand fällt nun wirklich unter "shit > happens" und den bekommt man niemals nie nicht erstattet. In der guten alten Zeit hätte die Firma geantwortet: "Wir bitten sie tausend mal um Entschuldigung, hier ist ein Einkaufsgutschein als Ausgleich für Ihre Unnannehmlichkeiten"
Das kann (!) auch heute noch geschehen. Einen irgendwo festgeschriebenen Anspruch darauf hat man aber nicht - weder heute noch damals.
Matthias L. schrieb: > Für einen Streitwert von 20,-EUR Portokosten und zwei > Stunden Freizeitverlust wird es schon schwierig, einen Anwalt zu finden, > der das durchzieht - DAS ist das eigentliche Problem bei der ganzen > Chose. eben und das war auch öfter MEIN Geld welches mir niemand geschenkt hat, alles selbst erlebt! Gegen ab und an mal kleine Verluste ist ja nichts einzuwenden, aber bei systematischen Mehrfachversagen von Firmen & Behörden hört bei mir der Spass auf. Und dann gibt es noch Firmen die es auf die Spitze treiben bis man aufgibt!
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Joachim B. schrieb: > Gegen ab und an mal kleine Verluste ist ja nichts einzuwenden, aber bei > systematischen Mehrfachversagen von Firmen & Behörden hört bei mir der > Spass auf. Seltsam. Also, hin und wieder mal kommt sowas schon vor, aber wenn das bei dir ein Mengen-Phänomen ist, dann hast du schon außerordentliches Pech.
Joachim B. schrieb: > und wenn sie die "Aufsichtspflicht" nicht "genüge gatan" hatten haften > sie! Theoretisch ja, in der Praxis nicht. Entweder zahlen Eltern, weil sie sich moralisch verpflichtet fühlen, Oder die Haftpflicht, weil sie genau das (verursacht durch Kinder ohne Verschulden der Eltern) mit absichert. Verletzen der Aufsichtspflicht ist quasi die Schwester der Verwahrlosung. Steine aufs Auto werfen im kiga reicht da nicht. Da muss einiges passieren. Von solchen Eltern kriegst oder willst Du kein Geld.
A. S. schrieb: > Von solchen Eltern kriegst oder willst Du kein Geld. war ja auch nur ein Spruch, genauso wie man bei Behördenversagen und Firmenversagen kaum Geld bekommt! In sehr seltenen Fällen kann man vor Gericht wenigstens Teilerfolge erzielen, z.B. wenn man auf ein Urteil besteht!
Oh, es geht doch noch weiter. :-) Amazon hat mir zwar nach 3 Monaten den Betrag der stornierten Bestellung formal gutgeschrieben und das ist nun bei dem Amazon eigenen Inkassounternehmen auch berücksichtigt worden.. ABER jetzt fordern die von mir: - die Zinsen für den Betrag der nicht mehr gefordert wird - die Inkasso Bearbeitungsgebühren für den Betrag der nicht mehr gefordert wird Amazon hat doch echt ne Schraube locker. Es war doch so einfach: Ich : bitte Bestellung stornieren Amazon: OK kein Problem [2 Wochen] Amazon: hier Rechnung Ich : Wiederspruch, ich hab doch damals storniert und ihr habt bestätigt Amazon: Achja, OK [2 Wochen] Amazon: hier Mahnung Ich : NeNe, ich habe doch Storniert und Rechnung widersprochen und ihr habt alles bestätigt Amazon: Achja, stimmt [1 Woche] Amazon: hier allerletzte Mahnung Ich : Nein, habe storniert, habe widersprochen, und ihr habt alles bestätigt, was soll das Amazon: Danke für die Nachricht [3 Wochen] Amazon: Inkassoandrohung Ich : NeNeNe, warum, ich habe Storniert, widersprochen, nochmal widersprochen und ihr habt alles bestätigt,ich wiederspreche allem Amazon: werden wir prüfen: [2 Wochen] Amazon: 2. Inkassodrohung Ich : Warum, Ihr wolltet doch prüfen... ich hab doch damals storniert und widersprochen, wisst ihr noch? und ihr habt alles bestätigt Amazon: dann buchen Sie doch das Geld per Lastschriftrückbuchung zurück Ich : Aber ich hab doch noch garnichts bezahlt Amazon: Werden wir prüfen Ich : meinetwegen, aber dann mahnt solange nicht Amazon: schwieriger Vorgang, Prüfung ist aufwändig [1 Woche] Amazon-Inkasso: Hier Inkasso, zahlen sie 27€ in 2 Raten zu 25€ und 2€ Ich : Danke, nett gemeint ich habe aber der Rechnung schon vor 9 Wochen widersprochen und Amazon habt alles bestätigt Amazon-Inkasso: Empfangsbestätigung [1 Woche] Amazon-Inkasso: Zahlen Sie Sofort Ich : Nö, hab doch widersprochen Ich : hey Amazon, was is‘n mit Klärung? Amazon: wir haben Ihnen die Rechnung gutgeschrieben Ich : Ok, teilt das Mal eurer Inkassobude mit, die drängeln Amazon: Nö, wenn Inkasso erstmal läuft haben wir damit nichts zu tun und können gaaarnichts machen. Ich : Geht‘s noch?, ich habe storniert und widersprochen und widersprochen und widersprochen und ihr habt alles bestätigt Amazon: Wir haben Ihnen die Rechnung gutgeschrieben Ich : weiß ich, sagt das den Inkassoleuten Amazon: Empfangsbestätigung [1 Woche] Amazon Inkasso: Amazon hat Ihnen den Rechnungsbetrag gutgeschrieben, jetzt möchten wir trotzdem zinsen wegen nichts und Inkassogebühren für nichts haben Ich : Ist ja euer Problem Ich : Hey Amazon, Was soll das? Amazon: Wieso, wir haben doch eine Gutschrift erstellt..
Gtx F. schrieb: > Oh, es geht doch noch weiter. Aha....abwarten was da noch alles daraus wird. :-( Ich bekam eine Mahnung vom Amazon, ich hätte Bestellung XYZ nicht bezahlt. Dann habe ich mal die Bestellnummer und das Datum verglichen und bin stutzig geworden. Artikel xyz-123 bestellt und wurde abgebucht. Alles schick. Da es so easy klappte 2 Monate später das gleiche Produkt bestellt, Preis war erstaunlich niedriger. Soweit so gut, wurde abgebucht, alles schön. Dann ... Kam eine Mahnung! Ich hätte die Bestellung ZXY-321 nicht bezahlt. (Wenn Sie das einfach abgebucht hätten, wäre mir das nicht mal aufgefallen) Es ging um ca. 25€. Ich habe dann per Mail Bildschirmfotos von der Bestellbestätigung sowie von der Abbuchung zu Amazon geschickt und gefordert die "fehlende" Bestellung zu belegen. Darauf kam eine Bestellbestätigung mit einer fingierten Bestellung mit einem wiederum fingierten Datum. Dem habe ich per Mail wiederum widersprochen. (wieder mit Bildschirmfotos der Bestellbestätigung und der Abbuchung des entsprechenden Vorgangs) ... Seit einem 3/4 Jahr ist erst mal Ruhe. Soweit meine ersten negativen Erfahrungen mit Amazon. Ansonsten funktioniert das aber eigentlich. Gruss Asko
macht euch nichts draus, das Spiel hatte ich 1 Jahr mit Fielmann. Der ganze "Spass" hatte MA von Fielmann mit mir mehr beschäftigt als sie an der Brille je verdienen konnten, aber das ist denen wohl egal!
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