Forum: Offtopic Aufwandsentschüdigung und Kostenüberhnahme für unnötige Briefe?


von Gtx F. (gtx-freak)


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Welche Möglichkeiten habe ich mir entstandene Portokosten (für 
eigentlich unnötige Briefe) vom Empfänger nachträglich erstatten zu 
lassen?


Ich hatte eine 3 monatige Auseinandersetzung mit Amazon und im Laufe der 
Zeit mit deren 2 Inkassofirmen. Es ging um lächerliche 27€ (aus 
einzelnen Positionen) die ich angeblich zahlen musste weil die mir etwas 
in Rechnung gestellt habe was ich nicht bestellt und nicht erhalten 
habe. Hat sich endlich geklärt, *amazon hat eingesehen das es Quatsch 
war und sämtliche Forderungen zurückgezogen* . Mir war von vornerein 
klar das es leichter wäre einfach die 27€ zu zahlen, aber ich wollte 
einfach mal mein Recht durchsetzen, ging ja auch.

GUT ABER
Es waren  viele Nachrichten nötige, um eine Rechtssicherheit zu haben 
sendete ich natürlich alle wichtigen Wiedersprüche per Einschreiben mit 
Unterschrift und Rückschein, also 6,8€ pro Brief. Somit hatte ich einen 
spürbaren 2 stelligen Betrag an Portokosten der den Streitwert weit 
überschreitet.(Von der Zeit pro Beantwortung, den jeweils 8km zur Post 
und 8km zurück per PKW inkl dieser Zeit und der Auslage dieser Gebühren 
mal ganz abgesehen)

Leider hat Amazon mehrere meiner Einschrieben nicht angenommen , u.a. 
auch die allerste (die den Sachverhalt geklärt hätten wie sie nun 
nacherein selbst eingeräumt haben), der Brief kam nach 5 Wochen 
zurück(nicht angenommen). Die identische Nachricht per eMail wurde auch 
nie beantwortet, kam nur ein "Danke für Ihre Nachricht werden uns 
melden"
In dieser Zeit haben die natürlich die große Inkassewelle losgetreten 
und ich musste mich mit zich Leuten auseinandersetzten. (von denen auch 
einer ein Einschreiben nicht angenommen hat und daher von sich aus 
wieder die nächste mahnstufe ausgerufen hat)

Wenn amazon meine erste Nachricht angenommen hätte, dann hätten die 
nicht Ihre Inkassos auf mich gehetzt und ich hätte mir die vielen 
weiteren Briefe gespart. Daher denke ich das meine Forderung angemessen 
sein könnte, mir ist durch diese Pflichtverletzung(die Pflicht als 
Unternehmer auch mal die Post zu lesen) von denen ja  sozusagen ein 
Schaden entstanden.

Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?
Ich würde denen einfach mal eine förmlich korrekte Rechnung zu stellen, 
die mir entstandenen Portokosten, 30Cents pro PKW Kilometer und ein 
angemessener Stundensatz für Büroarbeit. Was ist angemessen 40€/h ?

Ich vermute mal das die sich dann bei mir melden und der Rechnung 
wiedersprechen (so wie ich bei denen auch), wir kann es dann 
weitergehen?

von Der Freundliche Gast X. (Firma: mc.net) (friendly_offtopic)


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Gtx F. schrieb:
> Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?
> Ich würde denen einfach mal eine förmlich korrekte Rechnung zu stellen,
> die mir entstandenen Portokosten, 30Cents pro PKW Kilometer und ein
> angemessener Stundensatz für Büroarbeit. Was ist angemessen 40€/h ?

Das ist dein Bier, niemand muss und wird dir was erstatten.
Eine portoärmere Vorgehensweise wäre gewesen - unter der Voraussetzung, 
die Forderung war wirklich nicht rechtens - den ganzen Inkassomüll 
aussitzen, warten auf den gelben Brief vom Amtsgericht, dort den 
Widerspruch notieren und fertig.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Ist halt die Frage wie groß du ein Fass aufmachen möchtest. Du kannst 
natürlich versuchen denen deine Kosten in Rechnung zu stellen und wenn 
sie nicht zahlen notfalls selber ein Mahnverfahren anstreben.

Du kannst dir auch überlegen gegen Amazon und die Inkassofirmen 
Strafanzeige zu stellen. Das gibt zwar kein Geld aber andersartigen 
"Spaß".

Alternativ geh den modernen Weg und kackst sie öffentlich in sozialen 
Medien an (https://twitter.com/amazon 
https://twitter.com/amazonhelp?lang=de https://twitter.com/amazonde 
https://de-de.facebook.com/Amazon.de/)

Du kannst auch bei einer Verbraucherzentrale fragen was du tun kannst.

Oder du vergleichst deine Kosten mit dem Stress der noch kommen kann 
wenn du dein Geld hartnäckig einforderst. Du kommst zu dem Schluss dass 
es das nicht wert ist und lebst dein Leben ohne den Drecksladen Amazon 
(https://www.youtube.com/watch?v=xdrkY_NpgrY) weiter. Wenn es sich 
ergibt kannst du bei entsprechenden Gelegenheiten Freunden, Kollegen und 
Bekannten darauf hinweisen was bei einem Kauf über Amazon passieren kann 
und zum Kauf auf anderen Online-Plattformen raten.

(Ich weiß, gleich springen wieder die ganz harten Jungs mit den 
Betoneiern aus der Kiste, beschweren sich über letzten Absatz und 
schlagen eine maximale Eskalations-Strategie vor. Es ist natürlich dir 
überlassen, ob du diese 12jährigen jungfräulichen Tastaturkrieger ernst 
nimmst.)

von Ralph B. (rberres)


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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> warten auf den gelben Brief vom Amtsgericht, dort den
> Widerspruch notieren und fertig.

der gelbe Brief wäre nie gekommen, da Amazon vermutlich zu diesem 
Zeitpunkt schon genau wusste, das die Forderung nicht durchsetzbar 
waren.

Ein gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken ist zwar nicht so teuer, aber 
das Gericht prüft in der Regel nicht, ob der Mahnbescheid Bestand hat.

Erst wenn es tatsächlich zu einer Klage kommt, und es vor dem Gericht 
verhandelt wird, wird es für die unterlegene Partei teuer. Der muss 
nämlich die Gerichtskosten und zumindestens seinen Rechtsanwalt zahlen, 
vermutlich sogar beide Rechtsanwälte.

Das Risiko geht bei einen Streitwert von 27 Euro keine Fa. ein.

Ralph Berres

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ralph B. schrieb:
> der gelbe Brief wäre nie gekommen, da Amazon vermutlich zu diesem
> Zeitpunkt schon genau wusste, das die Forderung nicht durchsetzbar
> waren.

Na dann wäre auch nichts passiert..., wenn er dier Sache ausgesessen 
hätte.


Aber: der normale Mensch neigt eben dazu, sich bei Angriff zu 
verteitigen, aber übertreiben muss man es auch nicht.

Ein Stück weit kann man Amazon auch verstehen, auch wenn es in dem Fall 
unberechtigt wäre. Wenn aber jeder Kunde mal eben 27 Euro nicht zahlt 
und nichts passiert, dann hat Amazon auch ein Problem.

von Curby23523 N. (Gast)


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Inkassobriefe landen bei mir grundsätzlich in der Schublade und werden 
nicht beantwortet. Warum? Weil ich weiß, dass ich mir nichts zu Schulden 
hab kommen lassen und das alles ungültig ist.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Der Freundliche Gast X. schrieb:

> Eine portoärmere Vorgehensweise wäre gewesen - unter der Voraussetzung,
> die Forderung war wirklich nicht rechtens - den ganzen Inkassomüll
> aussitzen...
Moment, es geht auch um die Ursprünglichen Rechungen und genau den 
Rechnungen musste ich wiedersprechen damit diese weiterhin unbegründet 
sind und formal nicht gemahnt werden durften. Es sind schon 5 
(unterschiedliche ) ursprüngleche Rechnungen hier eingflattert und ich 
muss nachweisen können das ich wiedersprochen habe. Wie sollte ich das 
zukünftig poroärmer als ein bestätigtes Einschreiben anstellen?

von Gtx F. (gtx-freak)


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Curby23523 N. schrieb:
> Inkassobriefe landen bei mir grundsätzlich in der Schublade und werden
> nicht beantwortet.

Was macht man damit man mehrere Inkassobriefe bekommt? Hast Du etwa auch 
mit Amazon zu tun? :-)

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Curby23523 N. schrieb:
> Weil ich weiß, dass ich mir nichts zu Schulden hab kommen lassen und das
> alles ungültig ist.

Das Argument ist ähnlich blöd, wie das "ich habe nichts zu verbergen"… 
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei Paar Stiefel.

Sven L. schrieb:
> Aber: der normale Mensch neigt eben dazu, sich bei Angriff zu
> verteitigen, aber übertreiben muss man es auch nicht.

Na ja, auch im Verteidigungsfall sollte man sein Gehirn einschalten, 
nicht nur als Angreifer. Im Fall Amazon hätte das geheißen, die passende 
Methode und den richtigen Moment auszuwählen.

Nachträglich die Auslagen einzufordern, ist wohl aussichtslos, aber die 
Machenschaften des Ladens öffentlich machen, ist eine gute Idee.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Uhu U. schrieb:
> Nachträglich die Auslagen einzufordern, ist wohl aussichtslos, aber die
> Machenschaften des Ladens öffentlich machen, ist eine gute Idee.

Eben, was solche Firmen nicht brauchen können ist der digitale Pranger, 
wie weiter oben auch schon vorgeschlagen wurde.

Wenn man sowieso in sozialen Netzwerken unterwegs ist, und Spass dran 
hat, dann kann man sich da etwas betätigen. Viele Firmen räumen dann 
kleinlaut den Fehler ein und es gibt zur Wiedergutmachung einen 
Einkaufsgutschein oder so.

von (prx) A. K. (prx)


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Die einzige mir bekannte Form, auch dann ein Schreiben rechtswirksam 
zuzustellen, wenn der Empfänger eine Zustellung verweigert, ist eine 
Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Das kann bei 27€ wohl kaum verlangt 
werden. Auch der maximale Einschreiben-Zirkus ist da schon mindestens 
grenzwertig.

Wenn man also selbst das Zumutbare getan hat, um weitere Folgekosten 
beiderseits zu minimieren, sollte es ausreichen, auf den gerichtlichen 
Mahnbescheid zu warten und diesem zu widersprechen. Kooperatives 
Verhalten ist nicht erzwingbar.

: Bearbeitet durch User
von Dumdi D. (dumdidum)


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Gtx F. schrieb:
> mehrere meiner Einschrieben nicht angenommen , u.a. auch die allerste
> (die den Sachverhalt geklärt hätten wie sie nun nacherei

Meiner Meinung ist Einwurfeinschreiben besser. Du hast die Bestätigung 
von Postboten das es eibgeworfen wurde. Damit wird am nächsten 
Geschäftstag die Zustellungsfiktion gültig, d.h. rechtlich hat es der 
Empfänger erhalten.

Der einzige Vorteil bei einer Zustellung durcj den Gerichtsvollzieher 
ist, dass der Inhalt rechtssicher dokumentiert ist. M.m.n. ist das aber 
überflüssig.

von Der Freundliche Gast X. (Firma: mc.net) (friendly_offtopic)


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Dumdi D. schrieb:
> Meiner Meinung ist Einwurfeinschreiben besser. Du hast die Bestätigung
> von Postboten das es eibgeworfen wurde. Damit wird am nächsten
> Geschäftstag die Zustellungsfiktion gültig, d.h. rechtlich hat es der
> Empfänger erhalten.

Informiere dich bzgl. Einwurfeinschreiben und Rechtssicherheit nochmal.

Gtx F. schrieb:
> Moment, es geht auch um die Ursprünglichen Rechungen und genau den
> Rechnungen musste ich wiedersprechen damit diese weiterhin unbegründet
> sind und formal nicht gemahnt werden durften. Es sind schon 5
> (unterschiedliche ) ursprüngleche Rechnungen hier eingflattert und ich
> muss nachweisen können das ich wiedersprochen habe. Wie sollte ich das
> zukünftig poroärmer als ein bestätigtes Einschreiben anstellen?

Nochmal: Wenn du von vornherein weißt, dass die Rechnungen unbegründet 
sind, was interessiert es dich ob sie mahnbar sind oder whatever? Ich 
widerspreche da frühestens, wenn der gelbe Amtsgerichtsbrief kommt, 
alles davor landet in der Rundablage P.
Wenn jemand meint von mir was haben zu wollen und ich weiß, dass es 
Humbug ist, reagiere ich da nicht mehr als unbedingt notwendig. Den 
ganzen Briefzirkus hättest du dir schenken können. Nur weil man einer 
Rechnung nicht widerspricht wird es auf einmal eine valide Forderung.

von (prx) A. K. (prx)


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Ein Einwurfeinschreiben beinhaltet nicht unbedingt auch einen 
rechtssicheren Zustellbeweis eines Schreibens, aber als Zeichen des 
guten Willens sollte es ausreichen, besonders in solchen Bagatellfällen.

Es kann ausserdem abgelehnt werden, indem man es ungeöffnet der Post 
zurück gibt.

: Bearbeitet durch User
von Gtx F. (gtx-freak)


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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Nochmal: Wenn du von vornherein weißt, dass die Rechnungen unbegründet
> sind, was interessiert es dich ob sie mahnbar sind oder whatever? Ich
> widerspreche da frühestens, wenn der gelbe Amtsgerichtsbrief kommt,
> alles davor landet in der Rundablage P.

Da hast du eine etwas andere Ansicht als das Bundesministerium der 
Justiz und für Verbraucherschutz.

https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/UngerechtfertigteRechnungen/UngerechtfertigteRechnungen_node.html

Zitat:"...
Bleibt das Unternehmen allerdings beharrlich auf der Forderung bestehen, 
sollten Sie die unbegründete Rechnung zurückweisen und den (angeblichen) 
Vertragsschluss vorsorglich widerrufen. Die Erklärung sollten Sie 
unbedingt schriftlich und am besten mit Einschreiben abschicken. So 
haben Sie später einen Beweis darüber, sollte das Unternehmen den 
Eingang Ihres Schreibens bestreiten.
..."

von Gtx F. (gtx-freak)


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Ok, die Diskussion ist in die Richtung ausgeartet ob mein "Aufwand" 
angemessen war.
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen und das ist ja auch OK.

Ich hätte ja auch wegen 27€ zum Anwalt rennen können, das wäre 
sicherlich noch unangemessener gewesen als etwas Porto auzugeben. Der 
Anwalt verlangt für jeden Breif den er erstellt ca 40€ +  Gebühren für 
die Zustellung...und dieses Geld wird es sich auch irgendwo her holen 
(von mir oder von allen Teilnehmern einer Rechtsschutzversicherung oder 
soagr ggf auch am Ende von Amazon wenn ich Ihn auch dafür beauftrage). 
Und das sind dann vergleichsweise nicht die 100€ die ich nun ausgegeben 
habe, sondern dann steht Faktor 10 im Raum. Das  (dieses Amerikanische 
Prinzip) halt ich für überzoegn.

Nach dieser Abwegung habe ich mich persönlich für den Weg im 
Eingangspost entschieden.

Mich machen diese ~100€ nicht obdachlos, ich hätte ja auch meinen PoPo 
hinhalten können und Amazon die 27€ einfach ungerechtfertigt geben (wie 
es sicherlich ganz viele andere machen die Angst haben oder Stres 
fürchten)

Also, nach der Zeit die ich da schon reingesteckt habe nehme ich mir nun 
auch noch die 1-3 Stunden mal zu sehen ob ich den Spieß umdrehen und die 
nerven kann. Ich versuche also nun eine Angemessene rechnung dafür zu 
schrieben uns sehe mal ob und wie die reagieren.

Was ist ein angemessener Stundensatz für Bürotätigkeiten?

von Der Freundliche Gast X. (Firma: mc.net) (friendly_offtopic)


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Gtx F. schrieb:
> Da hast du eine etwas andere Ansicht als das Bundesministerium der
> Justiz und für Verbraucherschutz.

Nein, wenn du weiter liest, steht dort dasselbe was ich auch schrieb.
Meinerseits ist zu der Story alles gesagt, alles weitere ist 
theoretischer Natur.

von Jens P. (picler)


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Gtx F. schrieb:
> Ich hätte ja auch wegen 27€ zum Anwalt rennen können, das wäre
> sicherlich noch unangemessener gewesen als etwas Porto auzugeben.

Und du bist sicher, dass du einen Anwalt gefunden hättest, welcher für 
27€ Streitwert aktiv wird?

> Der
> Anwalt verlangt für jeden Breif den er erstellt ca 40€ +  Gebühren für
> die Zustellung...

Nein, der Anwalt arbeitet nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung, wo es 
nach dem Streitwert geht, oder nach einer Honorarvereinbarung. Da wird 
individuell vereinbart, was der Anwalt in Rechnung stellen darf. Da dies 
aber in keinem Verhältnis zu den 27€ steht, wird es kein Anwalt 
machen...

von Reinhard S. (rezz)


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A. K. schrieb:
> Die einzige mir bekannte Form, auch dann ein Schreiben rechtswirksam
> zuzustellen, wenn der Empfänger eine Zustellung verweigert, ist eine
> Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

War da nicht noch was mit Fax mit Sendebericht?

von Arno H. (arno_h)


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Zwar schon etwas her, aber hier hat es mal jemand gegen einen Großen bis 
zum Ende durchgezogen:
https://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=40720

Arno

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Die einzige mir bekannte Form, auch dann ein Schreiben rechtswirksam
> zuzustellen, wenn der Empfänger eine Zustellung verweigert, ist eine
> Zustellung durch Gerichtsvollzieher.

Wieso muss da was "rechtswirksam" zugestellt werden?

Reicht es nicht aus, den Absendebeleg zusammen mit dem verschlossenen 
nicht angenommenen Brief zu den Akten zu nehmen und beides so zu 
gegebener Zeit dem Gericht zu übergeben?

Damit hat man den Beweis, dass der Brief abgeschickt und die Annahme 
verweigert wurde. Vom Inhalt kann sich der Richter dann selbst 
überzeugen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Deswegen schicke ich keine Einschreiben mit Rückschein mehr, sondern nur 
noch Einwurfeinschreiben. Da ist's schwer mit Annahme verweigern und für 
den Anscheinsbeweis, daß Du was geschickt hast, reicht das wenn Du den 
Bon aufhebst.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Gtx F. schrieb:
> Die identische Nachricht per eMail wurde auch nie beantwortet, kam nur
> ein "Danke für Ihre Nachricht werden uns melden"
Wenn ich eine Mail sende und eine Empfangsbestätigung wie "wir haben 
Ihre Nachricht erhalten" bekomme, dann sende ich nichts mehr wie früher 
per Post und ich sende auch nicht wie noch früher für diese Nachricht 
meinen eigenen Boten per Pferd auf die Reise.
Ich drucke diese empfangsbestätigende Mail einfach aus und warte ab, bis 
sich wer mit Bezug auf diese Mail meldet.

> Es waren  viele Nachrichten nötig
Du hättest anrufen sollen, denn dann wirst du gefragt, ob das Gespräch 
("für Schulungszwecke") aufgezeichnet werden darf, und du fragst dann 
selber, ob du das Gespräch auch aufzeichnen darfst. Im Zweifelsfall 
reicht aber auch eine Telefonnotiz, in der du selber den Zeipunkt des 
Gesprächs, den Namen des Gesprächspartners und die besprochenen Punkte 
notierst.

Gtx F. schrieb:
> musste ich wiedersprechen
Nur, weil wir Elektroniker sind und das alles aus der selben Wortgruppe 
kommt: du musstest ganz ohne "ie" widerspenstig Widerstand leisten und 
deshalb widersprechen!

Gtx F. schrieb:
> Nach dieser Abwegung
... solltest du nicht jedes Wort auf die Waage legen oder gar über 
Umwege auf Abwege kommen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Eine Betreibung wie in der Schweiz sitzt du nicht aus schon gar nicht 
als Geschäftsmann, die ist mehroder weniger Öffentlich und brandmarkt ob 
zu Recht oder nicht.

Namaste

von Joachim B. (jar)


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Lothar M. schrieb:
> Wenn ich eine Mail sende und eine Empfangsbestätigung wie "wir haben
> Ihre Nachricht erhalten" bekomme

und trotzdem hat mir die Bussgeldstelle den Gebührenbescheid zugestellt.

Ich durfte dann 2 Stunden warten bis ich den Widerspruch als HArdcopy 
auf der Bussgeldstelle zeigen durfte, der kam in deren Akten nicht an.

von Michael B. (laberkopp)


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Gtx F. schrieb:
> Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?

Kleine Ausgaben laufen unter allgemeines Lebensrisiko, sagt der Richter.

Im Vergleich zu den 27 EUR wird es klein gewesen sein.

von Cyblord -. (cyblord)


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Michael B. schrieb:
> Gtx F. schrieb:
>> Hat jemand mit soetwas Erfahrungen?
>
> Kleine Ausgaben laufen unter allgemeines Lebensrisiko, sagt der Richter.
>
> Im Vergleich zu den 27 EUR wird es klein gewesen sein.

So ist das eben. Bei jedem Rechtsstreit, bei allem, hat man irgendwo 
Aufwand und Kosten die man, selbst bei 100% Recht, nicht mehr 
wiederbekommt.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Recht haben und recht bekommen sind leider eben zwei Paar Stiefel, 
unabhängig vom konkreten Fall.

Ich könnte jetzt den Fall vom Stromanbieter bringen, der dieses Jahr den 
Bach  runter ist - ich hätte dort noch Guthaben von rund 200 Euro, 
bekomme dies aber nicht ausgezahlt, da es Teil der Insolvenzmasse ist. 
Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür 
zahle ich wieder, keiner weiß wie lange das Verfahren geht und wieviel 
ich wieder sehe von meiner Kohle.

Das 200 Euro Beispiel ist jetzt eher eines der harmloseren.

Es gab und gibt genug Fälle in denen Bürgern unter den Augen vom Staat 
die Kohle aus der Tasche gezogen wurde und die Leute leer ausgingen, da 
es sich nicht um griechische Banken handelte.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Sven L. schrieb:
> Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür
> zahle ich wieder

Wird da Eintritt verlangt, oder wie ist das zu verstehen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür
>> zahle ich wieder
>
> Wird da Eintritt verlangt, oder wie ist das zu verstehen?

Eben. Das ist Humbug. Anmeldung zur Tabelle kostet nichts. Das 
Insolvenzverfahren bei privat wird, wenn nichts zu holen ist, vom Staat 
bezahlt. Bei Firmen gibt es ein Insolvenzverfahren nur wenn genug Geld 
für die Kosten da sind. Aber die Gläubiger haben da keine Gebühren.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Dann frage ich mich, wieso bei der Onlineanmeldung der Forderung was von 
Kosten von 10 Euro stand.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Sven L. schrieb:
> Ich könnte jetzt den Fall vom Stromanbieter bringen, der dieses Jahr den
> Bach  runter ist - ich hätte dort noch Guthaben von rund 200 Euro,
> bekomme dies aber nicht ausgezahlt, da es Teil der Insolvenzmasse ist.
> Ich müsste diese Forderung nun zur Insolvenztabelle anmelden, dafür
> zahle ich wieder, keiner weiß wie lange das Verfahren geht und wieviel
> ich wieder sehe von meiner Kohle.
Vergiss es. Ich habe auf diese Art einen kompletten Jahresvorschuss 
abgeschrieben. Gelernt habe ich daraus, dass ich keine Vorkasseverträge 
mehr mache. Das nennt sich "Lehrgeld".

> Es gab und gibt genug Fälle in denen Bürgern unter den Augen vom Staat
> die Kohle aus der Tasche gezogen wurde und die Leute leer ausgingen, da
> es sich nicht um griechische Banken handelte.
Vollkaskomentalität, oder wie? Was hat da jetzt genau der "Staat" damit 
zu tun, dass du(**) den windigsten Bankrotteur als Stromanbieter 
ausgesucht hast? Können wir diese billige Jammerpolemik aussen vor 
lassen?


Joachim B. schrieb:
> Ich durfte dann 2 Stunden warten bis ich den Widerspruch als HArdcopy
> auf der Bussgeldstelle zeigen durfte
Deshalb mache ich sowas nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. 
Dann muss ich nicht warten, sondern nur pünktlich sein.


(**) mir ist es wie gesagt über dreimal schlimmer ergangen, aber ich 
habe die Schuld für meine Verluste niemals beim "Staat" gesucht.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> Deshalb mache ich sowas nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.
> Dann muss ich nicht warten, sondern nur pünktlich sein.

Das hängt mehr vom Wohnort ab als von irgend einer Vereinbarung.

Namaste

von Sven L. (sven_rvbg)


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Lothar M. schrieb:
>> Es gab und gibt genug Fälle in denen Bürgern unter den Augen vom Staat
>> die Kohle aus der Tasche gezogen wurde und die Leute leer ausgingen, da
>> es sich nicht um griechische Banken handelte.
> Vollkaskomentalität, oder wie? Was hat da jetzt genau der "Staat" damit
> zu tun, dass du(**) den windigsten Bankrotteur als Stromanbieter
> ausgesucht hast? Können wir diese billige Jammerpolemik aussen vor
> lassen?

Vielleicht weil BaFin die entspechenden Firmen kontrolliert hat und 
deren Vorgehen legitimiert hat...

Man war jung und wollte sein Geld sinnvoll anlegen. Hätt man leichter 
Werkzeug gekauft, wäre in den Urlaub gegangen oder hätte es versoffen.

Beispiel 2 betraf jetzt keinen Stromanbieter.

Das waren jetzt nur Beispiele, die zeigen das irgendwo 27 Euro, die man 
in den Sand gesetzt hat verschmerzbar sind und das man zwar Recht hätte 
aber trotzdem leer ausgeht.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Lothar M. schrieb:
> Gtx F. schrieb:
> Die identische Nachricht per eMail wurde auch nie beantwortet, kam nur
> ein "Danke für Ihre Nachricht werden uns melden"
>
> Wenn ich eine Mail sende und eine Empfangsbestätigung wie "wir haben
> Ihre Nachricht erhalten" bekomme, dann sende ich nichts mehr wie früher
> per Post und ich sende auch nicht wie noch früher für diese Nachricht
> meinen eigenen Boten per Pferd auf die Reise.
> Ich drucke diese empfangsbestätigende Mail einfach aus und warte ab, bis
> sich wer mit Bezug auf diese Mail meldet.

Jaja,aber hast du schonmal eine Antwort von Amazon erhalten? Es ist Nie 
die original Nachricht enthalten gewesen. Es ist kein Zitat enthalten 
gewesen. Es ist nicht einmal eine Bezug zum Betreff meiner Nachricht 
enthalten. Es gab absolut keinen Bezug zu dem was ich geschrieben haben. 
In keiner Antwort die ich jemals von Amazon bekommen habe. Und 
Empfangsbestätigung (mit Inhalt) für Email haben Sie nicht gemacht, ich 
habe in jeder Nachricht im Text darum gebeten (und natürlich 
Empfangsbestätigung anfordern angeklickt)
>
> Es waren  viele Nachrichten nötig
>
> Du hättest anrufen sollen, denn dann wirst du gefragt, ob das Gespräch
> ("für Schulungszwecke") aufgezeichnet werden darf, und du fragst dann
> selber, ob du das Gespräch auch aufzeichnen darfst. Im Zweifelsfall
> reicht aber auch eine Telefonnotiz, in der du selber den Zeipunkt des
> Gesprächs, den Namen des Gesprächspartners und die besprochenen Punkte
> notierst.
Glaube mir, das habe ich mehrfach. Aber das führte zu nichts. 
Telefonqualität wie durch ein CB-funkgerät zwischen München und Hamburg 
bei Regen. Mitarbeiter sprechen undeutlich, teilweise mir so starkem 
Akzent das man wenig versteht. Die Antwortet der Mitarbeiter deuten 
darauf hin daß aus sie mich nicht verstanden oder mein Anliegen 
begriffen haben. Oder beides.
Bsp. "Stornieren sie online"
Kann ich nicht weil die Bestellung nicht in Meiner Historie zu sehen ist
"Loggen Sie sich ein um online zu machen"
Ha? Egal, Habe ich, die Bestellung ist nicht in Meinem Kundenkonto zu 
sehen
"Klicken sie auf Druckplatz Stornieren"
Ich wiederhole, mein Problem ist das ich eine Bestellung stornieren 
möchte die ich online nicht sehen kann
"Loggen Sie sich auf unsrer Internetpräsenz ein um online zu machen.

Ich habe es an dem abend 4 Mal bei unterschiedlichen Sachbearbeitern 
erlebt.
Danach gibt es bei Amazon für mich nur noch Schriftlich und Vollquote.
>
> Gtx F. schrieb:
> musste ich wiedersprechen
>
> Nur, weil wir Elektroniker sind und das alles aus der selben Wortgruppe
> kommt: du musstest ganz ohne "ie" widerspenstig Widerstand leisten und
> deshalb widersprechen!

Ach, jetzt wo du das sagst.. vermutlich haben die wegen dem fehlenden e 
das nicht verstanden.
?

: Bearbeitet durch User
von Max U. (Gast)


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Gtx F. schrieb:
> Welche Möglichkeiten habe ich mir entstandene Portokosten (für
> eigentlich unnötige Briefe) vom Empfänger nachträglich erstatten zu
> lassen?

In diesem Fall gar keine. Portokosten entstehen nicht irgendwie. Sie 
wurden von Dir freiwillig an den Postdienstleister entrichtet und der 
hat seine Dienstleistung richtig erbracht. Keiner hat Dir eine Pistole 
auf die Brust gesetzt.

Gtx F. schrieb:
> Es ist Nie die original Nachricht enthalten gewesen.

Egal, denn Antwort bedeutet, das dort etwas von Dir ankam. Das reicht. 
Niemand muss Dir irgendetwas bestätigen, das ist Kulanz = freiwillige 
Leistung.

Gtx F. schrieb:
> Ich würde denen einfach mal eine förmlich korrekte Rechnung zu stellen,

Kannst Du, nur fehlt die Rechtsgrundlage für solch eine Forderung.

Gtx F. schrieb:
> Danach gibt es bei Amazon für mich nur noch Schriftlich

eMails sind schon schriftlich. Die Impressumanschrift gilt.

Gtx F. schrieb:
> Also, nach der Zeit die ich da schon reingesteckt habe nehme ich mir nun
> auch noch die 1-3 Stunden...

Ein Anwalt würde sagen: uneinbringliche Forderung. Du hast das Porto und 
Deine Zeit freiwillig vergeudet. Wirf nicht schlechtem Geld Gutes Geld 
oder Zeit hinterher, das bringt nichts. Zeitverschwendung, genau wie 
Deine Romane.

von Christian B. (luckyfu)


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Gtx F. schrieb:
> Mich machen diese ~100€ nicht obdachlos, ich hätte ja auch meinen PoPo
> hinhalten können und Amazon die 27€ einfach ungerechtfertigt geben (wie
> es sicherlich ganz viele andere machen die Angst haben oder Stres
> fürchten)

Hast du es einfach mal mit schlichtem Anrufen versucht?
Ja, du landest im Call Center, aber mir wurde bisher immer geholfen.

Ob Amazon nun jetzt ein "Drecksladen" ist, oder nicht, das muss jeder 
für sich beurteilen. Ich persönlich habe kein Problem dort, oder in 
anderen online Shops, etwas zu bestellen, nur von ebay halte ich mich 
fern.

von Al. K. (alterknacker)


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Meine Aufwandsentschädigungen hatte ich nach dem Urteil des 
Oberlandesgerichtes gegen das Land Sachsen ohne Anwalt bei der 
Kostenstelle des Gerichtes gefordert.

Sogar hier wurde mühelos gestrichen.
Statt 3 Einschreiben hätte 1 genügt.
Die anderen zwei wären nicht wichtig.
Eine Autofahrt zum Rechtsanwalt gestrichen, hatte Brieflich geklärt 
werden können.
Die Hälfte, der Telefongespräche gestrichen.
Usw. Usw.
Das waren viele da ich 15 Zeugen suchen musste, das Ereignis lag 35 
Jahre zurück.

Ich hätte jetzt gegen die Kostenstelle einen Rechtsstreit führen müssen 
um die gestrichenen Kosten vielleicht anzuklagen.

Aber da hatte sogar ich die Schnauze voll!




Der Anfang eines Streites ist immer ein höfliches Schreiben und die 
telefonische Nachfrage ob das Schreiben eingetrudelt ist, und bearbeitet 
wird.

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


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Meine Aufwandsentschädigungen hatte ich nach dem Urteil des 
Oberlandesgerichtes gegen das Land Sachsen ohne Anwalt bei der 
Kostenstelle des Gerichtes gefordert.

Sogar hier wurde mühelos gestrichen.
Statt 3 Einschreiben hätte 1 genügt.
Die anderen zwei wären nicht wichtig.
Eine Autofahrt zum Rechtsanwalt gestrichen, hatte Brieflich geklärt 
werden können.
Die Hälfte, der Telefongespräche gestrichen.
Usw. Usw.
Das waren viele da ich 15 Zeugen suchen musste, das Ereignis lag 35 
Jahre zurück.

Ich hätte jetzt gegen die Kostenstelle einen Rechtsstreit führen müssen 
um die gestrichenen Kosten vielleicht anzuklagen.

Aber da hatte sogar ich die Schnauze voll!

von Bernd K. (prof7bit)


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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> den ganzen Inkassomüll
> aussitzen, warten auf den gelben Brief vom Amtsgericht

Und dabei fleißig Schufa-Einträge und Einträge in sonstigen 
kartellinternen Geheimdatenbanken, schwarzen Listen und 
Trainingsdatensätzen für lernfähige Menschenklassifizierungsmaschinen 
kassieren bei denen kein Mensch weiß was da drin steht und ob sie je 
wieder gelöscht werden und ob die Maschinen jemals wieder Vertrauen zu 
einem haben werden.

von Joachim B. (jar)


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Lothar M. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Ich durfte dann 2 Stunden warten bis ich den Widerspruch als HArdcopy
>> auf der Bussgeldstelle zeigen durfte
> Deshalb mache ich sowas nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.
> Dann muss ich nicht warten, sondern nur pünktlich sein.

ich hatte an dem Tag zufällig frei, einen Termin vereinbaren der 
innerhalb meiner Arbeitszeit liegt käme mir da nicht unbedingt in den 
Sinn!

Zum Thema pünktlich sein heisst es hier 2 Stunden vorher einzuplanen 
wegen Stau und unvorhersehbarer Strassensperrungen, das läuft dann auf 
einen halben Arbeitstag hinaus, bzw. evtl. um Mittag auch auf einen 
ganzen Arbeitstag!

Michael B. schrieb:
> Kleine Ausgaben laufen unter allgemeines Lebensrisiko, sagt der Richter.

Es heisst aber auch Eltern haften für ihre Kinder und Unternehmen für 
ihre Schlampereien!

: Bearbeitet durch User
von Der Freundliche Gast X. (Firma: mc.net) (friendly_offtopic)


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Bernd K. schrieb:
> Und dabei fleißig Schufa-Einträge

Einmal im Jahr kannst du dir von der Schufa kostenlos eine Auskunft 
geben lassen, wenn dort ungerechtfertigte Dinge stehen, dann 
entsprechend den Prozess zur Löschung ankurbeln.
Ob du die Inkassobriefe aussitzt oder denen widersprichst macht für eine 
ungerechtfertigte Forderung keinen Unterschied, die Gegenpartei kann dir 
das so oder so reinwürgen und die Rennerei hast du ebenfalls in beiden 
Fällen.

von Michael B. (laberkopp)


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Joachim B. schrieb:
> Es heisst aber auch Eltern haften für ihre Kinder

Ist ja rechtlich gesehen genau so falsch.

Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht, nicht für ihre Kinder.
Haben die Eltern der Aufsichtspflicht genüge gatan, haften sie 
mitnichten für den Schaden den die Kidner anrichten.
Schild hin oder Schild her.

von Matthias L. (limbachnet)


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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Ob du die Inkassobriefe aussitzt oder denen widersprichst macht für eine
> ungerechtfertigte Forderung keinen Unterschied, die Gegenpartei kann dir
> das so oder so reinwürgen

Jein. In den meisten Fällen führt ein Bestreiten einer Forderung dazu, 
dass diese eben NICHT bei der Schufa eingetragen werden DARF. Dieses 
Verbot greift halt nicht, wenn man die Forderung einfach ignoriert.

Allerdings gibt's dabei auch Ausnahmen - und ob die Gegenpartei sich 
ihrerseits "sauber" verhält ist auch eine zweite Frage, das stimmt 
schon.

https://www.recht-freundlich.de/schufa/schufa-forderung-bestritten

von Joachim B. (jar)


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Michael B. schrieb:
> Haben die Eltern der Aufsichtspflicht genüge gatan, haften sie
> mitnichten für den Schaden den die Kidner anrichten.
> Schild hin oder Schild her.

und wenn sie die "Aufsichtspflicht" nicht "genüge gatan" hatten haften 
sie!

Michael B. schrieb:
> Ist ja rechtlich gesehen genau so falsch.

und damit auch rechtlich!

Firmen die ungenügenden Aufwand treiben um unrechtmäßige Forderungen 
einzutreiben können nicht von der Haftung frei sein, meine Meinung, denn 
es wurde ein Schaden verursacht bei Anderen, der leider vor
Gericht bewiesen werden muss.
Hier kommt es dann ja zur Beweislastumkehr, man muss seine Unschuld 
beweisen mit Kosten? (irgendwie krank)
Das allgemeine Lebensrisiko für Kosten müssten dann auch die Firmen 
tragen die sie unrechtmäßig verursachen.
Dumm nur das ein Anwalt mir mal sagte man muss es beweisen, was Papier 
und Porto noch möglich ist, aber um entgangende Freizeit ohne Beweis das 
man in dieser Zeit Geld verdienen könnte wird halt schwerer.
Wer nimmt für den Aufwand schon einen unbezahlten Urlaubstag!

Beitrag #6096862 wurde vom Autor gelöscht.
von Matthias L. (limbachnet)


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Joachim B. schrieb:
> Firmen die ungenügenden Aufwand treiben um unrechtmäßige Forderungen
> einzutreiben können nicht von der Haftung frei sein

Die Worte sind lesbar, aber was meinst du damit nur?

Joachim B. schrieb:
> Hier kommt es dann ja zur Beweislastumkehr, man muss seine Unschuld
> beweisen mit Kosten?

Äh, langsam. Mit Schuld oder Unschuld hat das Ganze überhaupt nichts zu 
tun, hier geht's ja nicht um Strafrecht.

Und umgedreht wird da auch nix, ein jeder muss seine Forderung belegen 
können, sonst sieht er kein Geld. Das gilt für die Firma, die Geld von 
dir haben möchte, ganz genauso wie es umgekehrt auch für dich gilt, wenn 
du Geld von der Firma sehen möchtest.

Ist u.U. ärgerlich, verstehe ich, aber wie soll's denn sonst 
funktionieren?

von Joachim B. (jar)


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Matthias L. schrieb:
> Ist u.U. ärgerlich, verstehe ich, aber wie soll's denn sonst
> funktionieren?

wäre es nicht fair wenn Kosten für unberechtigte Forderungen abwehren 
auch eingefordert werden könnten. (vor allem wenn der Fehler bei den 
Firmen liegt, mangels funktionierender Kontrollinstanz)

Das Zeit Geld ist weiss doch jeder, das Freizeit geldwerter Vorteil ist 
auch, nur warum muss ich beweisen das ich für den Aufwand hätte Geld 
verdienen können, erscheint mir unlogisch.
Das die Forderung unrechtmäßig war ist oft leicht beweisbar, aber der 
Aufwand angeblich zumutbare Dinge zu tun, Einschreiben, Post, Anrufe ist 
weder in Nullzeit noch für kein Geld zu machen.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Joachim B. schrieb:

> wäre es nicht fair wenn Kosten für unberechtigte Forderungen abwehren
> auch eingefordert werden könnten. (vor allem wenn der Fehler bei den
> Firmen liegt, mangels funktionierender Kontrollinstanz)

Kannst Du doch machen. Schick der Firma eine Rechnung, dann eine 
Mahnung, und dann beauftrage ein Inkassobüro. Du hast die gleichen 
Möglichkeiten wie derjenige der zuerst mit Forderungen anfing. Lediglich 
die Meldung an die Schufa kannst Du als Privatmann nicht vornehmen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Joachim B. schrieb:
> wäre es nicht fair wenn Kosten für unberechtigte Forderungen abwehren
> auch eingefordert werden könnten.

Können sie ja, wenn sie das Maß des "allgemeinen Lebensrisikos" 
überschreiten. Dass dieses Maß unvermeidbar überschritten war, das musst 
du natürlich darlegen können - ja, wer denn sonst??

Einen Brief zu schreiben im Stil "Sehr geehrte Damen und Herren, ich 
habe bei Ihnen nichts gekauft und von Ihnen nichts erhalten, die 
Forderung aus der Rechnung 0815 vom 30.02.1781 weise ich daher zurück. 
Die Forderung wird ausdrücklich bestritten. Mit freundlichen Grüßen, 
Joachim B.", da eine Briefmarke draufzukleben und ihn in einen 
Briefkasten zu werfen, der Aufwand fällt nun wirklich unter "shit 
happens" und den bekommt man niemals nie nicht erstattet.

Wenn es damit aber nicht getan ist, die Firma nochmal und nochmal nervt 
und der Aufwand größere Formen annimmt, am Ende auch die Unterstützung 
durch einen Anwalt notwendig war, dann kann man die Erstattung dieses 
Aufwandes natürlich geltend machen.

Wieviel Aufwand für die Durchsetzung dieser Forderung getrieben werden 
muss und ob man den am Ende dann auch erstattet bekommt, ja, das ist 
eine neue Frage. Für einen Streitwert von 20,-EUR Portokosten und zwei 
Stunden Freizeitverlust wird es schon schwierig, einen Anwalt zu finden, 
der das durchzieht - DAS ist das eigentliche Problem bei der ganzen 
Chose.

von Bernd K. (prof7bit)


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Matthias L. schrieb:
> da eine Briefmarke draufzukleben und ihn in einen
> Briefkasten zu werfen, der Aufwand fällt nun wirklich unter "shit
> happens" und den bekommt man niemals nie nicht erstattet.

In der guten alten Zeit hätte die Firma geantwortet: "Wir bitten sie 
tausend mal um Entschuldigung, hier ist ein Einkaufsgutschein als 
Ausgleich für Ihre Unnannehmlichkeiten"

von Matthias L. (limbachnet)


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Das kann (!) auch heute noch geschehen. Einen irgendwo festgeschriebenen 
Anspruch darauf hat man aber nicht - weder heute noch damals.

von Joachim B. (jar)


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Matthias L. schrieb:
> Für einen Streitwert von 20,-EUR Portokosten und zwei
> Stunden Freizeitverlust wird es schon schwierig, einen Anwalt zu finden,
> der das durchzieht - DAS ist das eigentliche Problem bei der ganzen
> Chose.

eben und das war auch öfter MEIN Geld welches mir niemand geschenkt hat, 
alles selbst erlebt!

Gegen ab und an mal kleine Verluste ist ja nichts einzuwenden, aber bei 
systematischen Mehrfachversagen von Firmen & Behörden hört bei mir der 
Spass auf.

Und dann gibt es noch Firmen die es auf die Spitze treiben bis man 
aufgibt!

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Joachim B. schrieb:
> Gegen ab und an mal kleine Verluste ist ja nichts einzuwenden, aber bei
> systematischen Mehrfachversagen von Firmen & Behörden hört bei mir der
> Spass auf.

Seltsam.

Also, hin und wieder mal kommt sowas schon vor, aber wenn das bei dir 
ein Mengen-Phänomen ist, dann hast du schon außerordentliches Pech.

von A. S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> und wenn sie die "Aufsichtspflicht" nicht "genüge gatan" hatten haften
> sie!

Theoretisch ja, in der Praxis nicht.

Entweder zahlen Eltern, weil sie sich moralisch verpflichtet fühlen,
Oder die Haftpflicht, weil sie genau das (verursacht durch Kinder ohne 
Verschulden der Eltern) mit absichert.

Verletzen der Aufsichtspflicht ist quasi die Schwester der 
Verwahrlosung. Steine aufs Auto werfen im kiga reicht da nicht. Da muss 
einiges passieren. Von solchen Eltern kriegst oder willst Du kein Geld.

von Joachim B. (jar)


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A. S. schrieb:
> Von solchen Eltern kriegst oder willst Du kein Geld.

war ja auch nur ein Spruch, genauso wie man bei Behördenversagen und 
Firmenversagen kaum Geld bekommt!
In sehr seltenen Fällen kann man vor Gericht wenigstens Teilerfolge 
erzielen, z.B. wenn man auf ein Urteil besteht!

von Gtx F. (gtx-freak)


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Oh, es geht doch noch weiter. :-) Amazon hat mir zwar nach 3 Monaten den 
Betrag der stornierten Bestellung formal gutgeschrieben und das ist nun 
bei dem Amazon eigenen Inkassounternehmen auch berücksichtigt worden..
ABER
jetzt fordern die von mir:
- die Zinsen für den Betrag der nicht mehr gefordert wird
- die Inkasso Bearbeitungsgebühren für den Betrag der nicht mehr 
gefordert wird


Amazon hat doch echt ne Schraube locker.
Es war doch so einfach:
Ich : bitte Bestellung stornieren
Amazon: OK kein Problem
[2 Wochen]
Amazon: hier Rechnung
Ich : Wiederspruch, ich hab doch damals storniert und ihr habt 
bestätigt
Amazon: Achja, OK
[2 Wochen]
Amazon: hier Mahnung
Ich : NeNe, ich habe doch Storniert und Rechnung widersprochen und ihr 
habt alles bestätigt
Amazon: Achja, stimmt
[1 Woche]
Amazon: hier allerletzte Mahnung
Ich : Nein, habe storniert, habe widersprochen, und ihr habt alles 
bestätigt, was soll das
Amazon: Danke für die Nachricht
[3 Wochen]
Amazon: Inkassoandrohung
Ich : NeNeNe, warum, ich habe Storniert, widersprochen, nochmal 
widersprochen und ihr habt alles bestätigt,ich wiederspreche allem
Amazon: werden wir prüfen:
[2 Wochen]
Amazon: 2. Inkassodrohung
Ich : Warum, Ihr wolltet doch prüfen... ich hab doch damals storniert 
und widersprochen, wisst ihr noch? und ihr habt alles bestätigt
Amazon: dann buchen Sie doch das Geld per Lastschriftrückbuchung zurück
Ich : Aber ich hab doch noch garnichts bezahlt
Amazon: Werden wir prüfen
Ich : meinetwegen, aber dann mahnt solange nicht
Amazon: schwieriger Vorgang, Prüfung ist aufwändig
[1 Woche]
Amazon-Inkasso: Hier Inkasso, zahlen sie 27€ in 2 Raten zu 25€ und 2€
Ich : Danke, nett gemeint ich habe aber der Rechnung schon vor 9 
Wochen widersprochen und Amazon habt alles bestätigt
Amazon-Inkasso: Empfangsbestätigung
[1 Woche]
Amazon-Inkasso: Zahlen Sie Sofort
Ich : Nö, hab doch widersprochen
Ich : hey Amazon, was is‘n mit Klärung?
Amazon: wir haben Ihnen die Rechnung gutgeschrieben
Ich : Ok, teilt das Mal eurer Inkassobude mit, die drängeln
Amazon: Nö, wenn Inkasso erstmal läuft haben wir damit nichts zu tun und 
können gaaarnichts machen.
Ich : Geht‘s noch?, ich habe storniert und widersprochen und 
widersprochen und widersprochen und ihr habt alles bestätigt
Amazon: Wir haben Ihnen die Rechnung gutgeschrieben
Ich : weiß ich, sagt das den Inkassoleuten
Amazon: Empfangsbestätigung
[1 Woche]
Amazon Inkasso: Amazon hat Ihnen den Rechnungsbetrag gutgeschrieben, 
jetzt möchten wir trotzdem zinsen wegen nichts und Inkassogebühren für 
nichts haben
Ich : Ist ja euer Problem
Ich : Hey Amazon, Was soll das?
Amazon: Wieso, wir haben doch eine Gutschrift erstellt..

von Asko B. (dg2brs)


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Gtx F. schrieb:
> Oh, es geht doch noch weiter.

Aha....abwarten was da noch alles daraus wird.   :-(

Ich bekam eine Mahnung vom Amazon, ich hätte Bestellung XYZ nicht
bezahlt.
Dann habe ich mal die Bestellnummer und das Datum verglichen und
bin stutzig geworden.
Artikel xyz-123 bestellt und wurde abgebucht.
Alles schick. Da es so easy klappte 2 Monate später das gleiche
Produkt bestellt, Preis war erstaunlich niedriger.
Soweit so gut, wurde abgebucht, alles schön.
Dann ...
Kam eine Mahnung!
Ich hätte die Bestellung ZXY-321 nicht bezahlt.
(Wenn Sie das einfach abgebucht hätten, wäre mir das nicht mal 
aufgefallen)
Es ging um ca. 25€.
Ich habe dann per Mail Bildschirmfotos von der Bestellbestätigung
sowie von der Abbuchung zu Amazon geschickt und gefordert die
"fehlende" Bestellung zu belegen.
Darauf kam eine Bestellbestätigung mit einer fingierten Bestellung
mit einem wiederum fingierten Datum.
Dem habe ich per Mail wiederum widersprochen.
(wieder mit Bildschirmfotos der Bestellbestätigung und der
Abbuchung des entsprechenden Vorgangs)

... Seit einem 3/4 Jahr ist erst mal Ruhe.

Soweit meine ersten negativen Erfahrungen mit Amazon.
Ansonsten funktioniert das aber eigentlich.



Gruss Asko

von Joachim B. (jar)


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macht euch nichts draus, das Spiel hatte ich 1 Jahr mit Fielmann.
Der ganze "Spass" hatte MA von Fielmann mit mir mehr beschäftigt als sie 
an der Brille je verdienen konnten, aber das ist denen wohl egal!

: Bearbeitet durch User
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