Hallo
Darf ich, als nicht Elektrofachkraft, Lampen bauen und diese verkaufen?
Alles steuerrechliche mal außen vorgelassen.
Die Elektrik besteht nur aus Kabel, Schalter und Fassung
oder Steckernetzteil, µC und LEDs.
Und wenn nicht, wovon ich ausgehe, wäre es eine Möglichkeit, die
Elektronik nicht zu montieren und das den Kunden machen zu lassen?
Danke und Gruß
Klaus R. schrieb:> Hast wohl beides mal Recht
Ja aber ;-)
Ich habe gerade das hier gefunden:
https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Handwerk/meisterpflichtige-Handwerke/Selbst-designte-Lampen-Moebel-verkaufen-meisterpflichtig.html
"Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder
lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend
beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten
für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die
o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie
lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen
diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu
erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische
Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht
erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung
und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der
Handwerkskammer hätten."
Wenn ich mich also Lampenkünstler nenne und keine Auftragsarbeiten
durchführe ist es legal?
Klingt etwas zu einfach...
Kolja schrieb:> Darf ich, als nicht Elektrofachkraft, Lampen bauen und diese verkaufen?
Für das Herstellen und Verkaufen kommt es nicht darauf an ob Du
Elektrofachkraft bist oder nicht. Nur für die Montage beim Kunden vor
Ort braucht es evtl. eine Elektrofachkraft.
Allerdings bist Du mit dem Herstellen und Verkaufen Inverkehrbringer.
Du musst also eine Konformitätserklärung erstellen, unterschreiben und
ein CE-Zeichen und WEEE-Mülltonnensymbol auf Deinen Produkten anbringen.
Bevor Du die Konformitätserklärung erstellst, solltest Du nachweisen
können daß Du wirklich konform bist, also u.a. Messprotokolle von einem
EMV-Labor haben.
Wenn Du in Deutschland verkaufen möchtest, musst Du Dich bei der
Stiftung EAR registrieren und entsprechend für die Rücknahme des
Elektroschrotts sorgen. In anderen EU-Ländern ist es anders geregelt, Du
musst Dich überall registrieren wohin Du verkaufst.
Mittlerweile darfst Du Dich auch noch um die Entsorgung Deiner
Produktverpackungen kümmern. Auch wenn das nur noch ein Pappkarton ist.
Also nochmal registrieren und bezahlen. Und wenn Dein Produkt Batterien
enthält...
Für Lampen könnte es noch ein paar Extra-Regeln geben, z.B. diese
Energieverbrauchsschildchen. Im Bereich Lampen habe ich noch nie etwas
gemacht, daher kenn ich mich in dem Teilbereich und auch bei den
entsprechenden Lampen-Normen nicht im Detail aus.
Die Produkte aus China werden hier auch einfach verkauft und landen beim
Kunden aus Deutschland und das obwohl die mit Sicherheit nie auch nur
einen Cent für die E-Schrott-Tonne bezahlt haben.
Als Neuling in dem Gewerbe wird man wohl erst mal eine Lampe pro Monat
verkaufen, da ist der Umsatz extrem gering und der Gewinn noch viel
geringer.
Kolja L. schrieb:> Ich habe gerade das hier gefunden:
Zitat:
"Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und
verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas
zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische
Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht
erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung
und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der
Handwerkskammer hätten"
Also wenn ich Geräte baue und verkaufe die ich nicht für einen Kunden
speziell nach seinem Wunsch anfertige, dann braucht man keinerlei
abgeschlossene Meisterprüfung? O_o
Mike J. schrieb:> Die Produkte aus China werden hier auch einfach verkauft und landen beim> Kunden aus Deutschland und das obwohl die mit Sicherheit nie auch nur> einen Cent für die E-Schrott-Tonne bezahlt haben.
Was sich hoffentlich bald ändern wird.
> Zitat:> "Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und> verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas> zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische> Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht> erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung> und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der> Handwerkskammer hätten">> Also wenn ich Geräte baue und verkaufe die ich nicht für einen Kunden> speziell nach seinem Wunsch anfertige, dann braucht man keinerlei> abgeschlossene Meisterprüfung? O_o
Ganz genau. Ein handwerkliche Tätigkeit ist immer speziell auf einen
Kunden zugeschnitten.
Daher steht hier in der Gewerbeanmeldung auch explizit "industrielle
Fertigung" drin.
In der Tat: jeder darf Elektronik industriell fertigen und die Dinge
dann verkaufen, ohne irgendeinen Nachweis. Ob das nun 5 oder 5000 Stück
pro Jahr sind, spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass es nicht
kundenspezifische Einzelstücke sind.
Aber es gibt da auch genug Möglichkeiten, denn niemand kann einem
verbieten, die Lampen mit entsprechenden Optionen (Farbe, Form) zu
vertreiben. Und es interessiert auch niemanden, ob man von einer Option
nur eine einzige Lampe verkauft hat. Das Modell läuft dann halt
schlecht.
@OP: Ja, darfst Du definitiv - es muss in irgendeiner Form eine
"Massenfertigung" sein. Also "industriell" in die GewAnmeldung
schreiben! Zu CE/WEEE/EAR/VerpackungsV haben ja andere schon etwas
geschrieben. Ist unschön, aber auch bei kleineren Lampenmengen pro Jahr
durchaus mach- und bezahlbar.
Freiberuflich ist das eine Gratwanderung. Nur einmal einem Kunden einen
Wunsch erfüllt, und Du bist handwerklich tätig. Ich würde ein Gewerbe
anmelden. Dann kannst Du auch zehn identische Lampen vertreiben und bist
die HWK auf jeden Fall los.
Hm also das mit den künstlerischen Stücken interessiert mich.
Angenommen ich baue und verkaufe irgendwelche universell verwendbaren
LED-Blinketreiber oder ähnliches, für 12V ohne Netzspannungs-Gefahr
etc., was die Käufer sich hinterher irgendwie programmieren können oder
von mir aus auch irgendwo einbauen, z.B. im Auto ... inwieweit oder bis
zu welcher Stückzahl sind das künstlerische Werke?
Meine, sowas hat dann natürlich keine StVO-Zulassung (wobei das nicht
mein Problem ist wenn ich darauf hinweise bzw. es nicht selbst irgendwo
einbaue) und wenn ich davon sagen wir 200..300 Stück jährlich abgebe,
inwieweit wird die Kunst dann zur all-verpflichtenden Massenproduktion?
Im Grunde habe ich mit den wenigsten Vorschriften ein Problem. Kann man
alles erfüllen weil man weiß wie die Geräte getestet werden und dann
kann man sie selbst gegen sowas wie einen Load-Dump-Test härten.
Versteuern muß man es auch wenn man über der Geringfügigkeit landet. Was
mir ernsthaft Kopfzerbrechen macht ist diese WEEE/EAR-Richtlinie mit
ihrer Müllcontainerverlosung. Das ist für mich eine unkalkulierbare oder
sehr teure Angelegenheit.
Ben B. schrieb:> Hm also das mit den künstlerischen Stücken interessiert mich.>> Angenommen ich baue und verkaufe irgendwelche universell verwendbaren> LED-Blinketreiber oder ähnliches, für 12V ohne Netzspannungs-Gefahr> etc., was die Käufer sich hinterher irgendwie programmieren können oder> von mir aus auch irgendwo einbauen, z.B. im Auto ... inwieweit oder bis> zu welcher Stückzahl sind das künstlerische Werke?
Das ist dann kein künstlerisches Werk, sondern ein Modul, das dazu
gedacht ist, daß der Käufer damit ein künstlerisches Werk erschafft. Das
ist ein wesentlicher Unterschied. Ein solches Modul ist dann ganz
normale Elektronik für die die üblichen Regeln gelten.
Wird es ein künstlerisches Werk, wenn man ein paar SMD-LEDs auf die
Platine setzt, die von sich aus herumblinken? Dann ist es kein reines
Modul mehr, man könnte sich auch an dem Geblinkel alleine "erfreuen".
Edit: Man könnte das Teil ja auch programmiert abgeben. Wenn jemand das
Programm hinterher ändert: Nicht meine Sache, oder?
Ben B. schrieb:> Was> mir ernsthaft Kopfzerbrechen macht ist diese WEEE/EAR-Richtlinie mit> ihrer Müllcontainerverlosung. Das ist für mich eine unkalkulierbare oder> sehr teure Angelegenheit.
Dafür gibt es Dienstleister, die einem eine mehr oder weniger relativ
geringe Gebühr monatlich aus der Tasche ziehen. Dafür dann aber den
zugelosten Container entsorgen, je nach Höhe der Gebühr auch die
geforderte Insolvenzsichere Garantie bereitstellen (ElektroG), usw.
Schon wird das Kapitel kalkulierbar.
Ben B. schrieb:> Wird es ein künstlerisches Werk, wenn man ein paar SMD-LEDs auf die> Platine setzt, die von sich aus herumblinken? Dann ist es kein reines> Modul mehr, man könnte sich auch an dem Geblinkel alleine "erfreuen".
Du bist dann ganz schnell in einem Bereich, in dem Dir niemand mehr
vorher sagen kann was endgültig gilt, auch ein Rechtsanwalt nicht. Erst
wenn irgendwer (Stiftung EAR, BNetzA, Künstlersozialkasse,...) klagt und
es zu einem Urteil kommt, hast du Klarheit.
Das ist dann aber mindestens 3-5 Jahre nachdem Du angefangen hast zu
verkaufen, und irgendwelche Gebühren etc. musst Du bei sowas
üblicherweise rückwirkend entrichten. Die Preise kannst Du aber
natürlich nicht mehr rückwirkend erhöhen. Das ist also voll Dein eigenes
Risiko.
Ich würde eher zu einer rechtlichen Konstruktion raten die einigermaßen
vorhersehbar ist...
@Gerd
Genau das dachte ich mir nämlich. Ist ja immer eine Frage wie man das
auslegt. Wahrscheinlich brauchts nicht lange bis irgend ein Mitbewerber
auf den Plan trifft, der ähnlichen Kram anbietet - und die haben es
gerne mal drauf den anderen einfach so aus Langeweile zu verklagen.
Passiert bei einer befreundeten Firma so 1..2mal jährlich, kommt nie was
bei raus, aber man muß halt erstmal wieder einen Anwalt beschäftigen,
Papierkram usw. usf...
Um die BNetzA mache ich mir da noch die geringsten Sorgen. Bei
LED-Spielereien gibts nicht viel, was da strahlen könnte. Je nach dem
was es kostet hätte ich auch kein Problem damit, das Gerät messen zu
lassen.
@Manuel
Hast Du Zahlen? Was kostet sowas bei wirklich kleinen Geräten, also kein
hohes Volumen und auch kein hohes Gewicht, Stückzahl unter 500 im Jahr?