Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik CE und kleine Änderungen


von Harald (Gast)


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Liebe Experten,

angenommen ich mache für ein Gerät eine EMV-Prüfung für CE, und später 
stellt sich heraus, dass an dem Gerät kleine Änderungen vorgenommen 
werden müssen. Beispielsweise ein zusätzlicher Kondensator auf einer 
Platine, oder der Tausch eines Bauteils gegen ein ähnliches eines 
anderen Herstellers. Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch 
immernoch die Richtlinien erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue 
"offizielle" Prüfung in Ordnung? Wie handhabt ihr sowas?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Nachdem CE sowieso eine Selbsterklärung ist, bist du dann fertig. 
Spannend wird's erst dann, wenn dir jemand nachweist, dass diese 
Erklärung nicht stimmt.

von Hauke Haien (Gast)


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Harald schrieb:
> Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien
> erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in
> Ordnung?

Wenn du dir selber sicher bist, geht das auch von vornherein ganz ohne 
Messung. Verlangt ist lediglich deine Erklärung.

von MaWin (Gast)


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Harald schrieb:
> Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien
> erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in
> Ordnung?

Natürlich. Wie immer bei CE, die Messungen sind (wenn es nicht um Funk 
geht) nur dazu da, dir Sicherheit zu geben. Du haftest ja auch.
Deine alten Messprotokolle sind wegen der Änderung wertlos. Wenn die 
neue Messung (der BNetzA) dann nicht mehr CE einhält...

von (Gast)


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Für CE brauchst du keine Prüfung machen. Dies ist die Erklärung des 
Herstellers, dass du die relevanten Richtlinien einhältst. Wie du zu der 
Erkenntnis kommst ist deine Sache. Ob dies deine Eingebung oder eine 
Prüfung in einem Labor oder gar akkreditierten Labor ist, bleibt erst 
mal dir überlassen. Sollte dein Gerät doch nicht CE konform sein und 
z.B. ein Marktbeleiter schwärzt dich an, hast du nur in soweit im 
Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein 
möglichst getan hast. Trotzdem haftest du,auch wenn du ein Bericht eines 
akkreditierten Labors hättest, dass sagt, dein Gerät entspricht der 
Richtlinie. Also wenn du dir sicher bist, kannst du auf eine 
Untersuchung im Labor verzichten.

von Reflex (Gast)


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CÄ schrieb:
> hast du nur in soweit im
> Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein
> möglichst getan hast.

ich versteh das "möglichst" nicht im Zusammenhang mit bessere Karten- 
Sie meinen was?

von Harald (Gast)


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Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich 
klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie. 
Soweit ich das verstanden habe, sind seit 2014 schon Prüfungen 
notwendig. Laut der EMV-Richtlinie heißt es:

In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen 
aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Geräts 
zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. Die 
technischen Unterlagen enthalten soweit zutreffend zumindest folgende 
Elemente:
[...]
e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;
f) die Prüfberichte.

Ich bin mir aber nicht sicher, wie man das "soweit zutreffend" auslegen 
kann. Es gibt jedenfalls in anderen Threads verschiedene Meinungen dazu.

von MaWin (Gast)


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Harald schrieb:
> Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich
> klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie

Du schriebst, du hättest eine (erfolgreiche) Prüfung mit ihrem Bericht 
und wolltest nun nur minimal was ändern auf eine Art bei der du dir 
sicher bist, dass sie am EMV Verhalten nichts ändert.

Nun hast du plötzlich keine...

von Johannes F. (doppelgrau)


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Wenn du dir "ausreichend sicher" bist, das die minimale Änderung das 
EMV-Verhalten nicht ändert, einfach intern dokumentieren und gut ist es.

Problematisch wird es halt, wenn die Realität eine andere Meinung hat 
und jemand nachmisst. (Weil dann ist ja die Erklärung dass alle Normen 
eingehalten werden falsch.)

von Ralph B. (rberres)


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CÄ schrieb:
> Ob dies deine Eingebung oder eine
> Prüfung in einem Labor oder gar akkreditierten Labor ist, bleibt erst
> mal dir überlassen. Sollte dein Gerät doch nicht CE konform sein und
> z.B. ein Marktbeleiter schwärzt dich an, hast du nur in soweit im
> Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein
> möglichst getan hast.

Naja über diese Leiter würde ich  nicht gehen wollen.

Sollte ein Konkurent dich bei der BNA anschwärzen ( egal ob berechtigt 
oder unberechtigt ) wird die BNA deine Prüfungsunterlagen anfordern.

Wenn du diese jetzt nicht vorweisen kannst, geht die BNA davon aus das 
du diese vorsätzlich nicht erstellt hast, und wird das Gerät anfordern, 
damit sie es ( Kostenpflichtig zu deinen Lasten ) selbst prüft.

Sollte es die Prüfung nicht bestehen, so hast du sehr schlechte Karten.

Der andere Fall , wenn du Prüfungsunterlagen vorlegen kannst, welche für 
die BNA nachvollziehbar sind, und das Gerät die betreffende Normen nicht 
einhält, wirst du nur die Aufforderung bekommen , nachzubessern. Denn 
sie geht dann von einen Ausreißer aus.

Der Unterschied ist halt der, das im ersteren Falle die BNA anordnen 
kann, das du sämtliche schon verkaufte Geräte zurück ziehen musst, und 
keine mehr in den Verkehr bringen darfst, bist du mit einen 
Prüfprodokoll bestätigtst, das sämtliche das Gerät betreffende Normen 
eingehalten werden.


Ralph Berres

von Harald (Gast)


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MaWin schrieb:
> Harald schrieb:
>> Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich
>> klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie
>
> Du schriebst, du hättest eine (erfolgreiche) Prüfung mit ihrem Bericht
> und wolltest nun nur minimal was ändern auf eine Art bei der du dir
> sicher bist, dass sie am EMV Verhalten nichts ändert.
>
> Nun hast du plötzlich keine...

Ich verstehe beim besten Willen nicht was das bedeuten soll. Bezieht 
sich das 'keine' auf die Prüfung?

Ralph B. schrieb:
> Naja über diese Leiter würde ich  nicht gehen wollen.

Das werde ich auch nicht riskieren. Die Prüfung werde ich in jedem Fall 
machen, alleine für mein Gewissen. Ich frage mich nur wann der beste 
Zeitpunkt dafür ist, bzw. wie sicher ich mir sein sollte, dass ich 
später nichts mehr ändern muss.

Wie verfahrt ihr denn mit sowas? Ist bei euch nach der Prüfung alles in 
Stein gemeißelt und wird ohne neue Prüfung nicht mehr angefasst?

von Dumdi D. (dumdidum)


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Wie weit unterhalb der Grenzwerte warst Du denn bei der ersten Prüfung.
Auswechseln gegen ein ähnliches (Funktionsäquivalent) eine anderen 
Herstellers würde mir keine Kopfschmerzen machen, ein weiterer 
Kondensator jedoch schon (da sich z.B. die Aussendungsfrequenzen stark 
ändern können).

von Jens G. (jensig)


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Es kommt doch darauf an, was das überhaupt für eine Schaltung ist. Ist 
das eine, die potentiell "stark strahlend" sein könnte (z.B. 
Schaltnetzteil), oder nur ein simpler AB-Audioverstärker. Bei letzterem 
würde ich mir aufgrund der niedrigen Operationsfrequenzen keinen Kopf 
machen (vorausgesetzt, das Ding schwingt nicht, was sich ja leicht 
prüfen liese).

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