Liebe Experten, angenommen ich mache für ein Gerät eine EMV-Prüfung für CE, und später stellt sich heraus, dass an dem Gerät kleine Änderungen vorgenommen werden müssen. Beispielsweise ein zusätzlicher Kondensator auf einer Platine, oder der Tausch eines Bauteils gegen ein ähnliches eines anderen Herstellers. Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in Ordnung? Wie handhabt ihr sowas?
Nachdem CE sowieso eine Selbsterklärung ist, bist du dann fertig. Spannend wird's erst dann, wenn dir jemand nachweist, dass diese Erklärung nicht stimmt.
Harald schrieb: > Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien > erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in > Ordnung? Wenn du dir selber sicher bist, geht das auch von vornherein ganz ohne Messung. Verlangt ist lediglich deine Erklärung.
Harald schrieb: > Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien > erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in > Ordnung? Natürlich. Wie immer bei CE, die Messungen sind (wenn es nicht um Funk geht) nur dazu da, dir Sicherheit zu geben. Du haftest ja auch. Deine alten Messprotokolle sind wegen der Änderung wertlos. Wenn die neue Messung (der BNetzA) dann nicht mehr CE einhält...
Für CE brauchst du keine Prüfung machen. Dies ist die Erklärung des Herstellers, dass du die relevanten Richtlinien einhältst. Wie du zu der Erkenntnis kommst ist deine Sache. Ob dies deine Eingebung oder eine Prüfung in einem Labor oder gar akkreditierten Labor ist, bleibt erst mal dir überlassen. Sollte dein Gerät doch nicht CE konform sein und z.B. ein Marktbeleiter schwärzt dich an, hast du nur in soweit im Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein möglichst getan hast. Trotzdem haftest du,auch wenn du ein Bericht eines akkreditierten Labors hättest, dass sagt, dein Gerät entspricht der Richtlinie. Also wenn du dir sicher bist, kannst du auf eine Untersuchung im Labor verzichten.
CÄ schrieb: > hast du nur in soweit im > Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein > möglichst getan hast. ich versteh das "möglichst" nicht im Zusammenhang mit bessere Karten- Sie meinen was?
Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie. Soweit ich das verstanden habe, sind seit 2014 schon Prüfungen notwendig. Laut der EMV-Richtlinie heißt es: In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Geräts zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. Die technischen Unterlagen enthalten soweit zutreffend zumindest folgende Elemente: [...] e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.; f) die Prüfberichte. Ich bin mir aber nicht sicher, wie man das "soweit zutreffend" auslegen kann. Es gibt jedenfalls in anderen Threads verschiedene Meinungen dazu.
Harald schrieb: > Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich > klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie Du schriebst, du hättest eine (erfolgreiche) Prüfung mit ihrem Bericht und wolltest nun nur minimal was ändern auf eine Art bei der du dir sicher bist, dass sie am EMV Verhalten nichts ändert. Nun hast du plötzlich keine...
Wenn du dir "ausreichend sicher" bist, das die minimale Änderung das EMV-Verhalten nicht ändert, einfach intern dokumentieren und gut ist es. Problematisch wird es halt, wenn die Realität eine andere Meinung hat und jemand nachmisst. (Weil dann ist ja die Erklärung dass alle Normen eingehalten werden falsch.)
CÄ schrieb: > Ob dies deine Eingebung oder eine > Prüfung in einem Labor oder gar akkreditierten Labor ist, bleibt erst > mal dir überlassen. Sollte dein Gerät doch nicht CE konform sein und > z.B. ein Marktbeleiter schwärzt dich an, hast du nur in soweit im > Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein > möglichst getan hast. Naja über diese Leiter würde ich nicht gehen wollen. Sollte ein Konkurent dich bei der BNA anschwärzen ( egal ob berechtigt oder unberechtigt ) wird die BNA deine Prüfungsunterlagen anfordern. Wenn du diese jetzt nicht vorweisen kannst, geht die BNA davon aus das du diese vorsätzlich nicht erstellt hast, und wird das Gerät anfordern, damit sie es ( Kostenpflichtig zu deinen Lasten ) selbst prüft. Sollte es die Prüfung nicht bestehen, so hast du sehr schlechte Karten. Der andere Fall , wenn du Prüfungsunterlagen vorlegen kannst, welche für die BNA nachvollziehbar sind, und das Gerät die betreffende Normen nicht einhält, wirst du nur die Aufforderung bekommen , nachzubessern. Denn sie geht dann von einen Ausreißer aus. Der Unterschied ist halt der, das im ersteren Falle die BNA anordnen kann, das du sämtliche schon verkaufte Geräte zurück ziehen musst, und keine mehr in den Verkehr bringen darfst, bist du mit einen Prüfprodokoll bestätigtst, das sämtliche das Gerät betreffende Normen eingehalten werden. Ralph Berres
MaWin schrieb: > Harald schrieb: >> Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich >> klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie > > Du schriebst, du hättest eine (erfolgreiche) Prüfung mit ihrem Bericht > und wolltest nun nur minimal was ändern auf eine Art bei der du dir > sicher bist, dass sie am EMV Verhalten nichts ändert. > > Nun hast du plötzlich keine... Ich verstehe beim besten Willen nicht was das bedeuten soll. Bezieht sich das 'keine' auf die Prüfung? Ralph B. schrieb: > Naja über diese Leiter würde ich nicht gehen wollen. Das werde ich auch nicht riskieren. Die Prüfung werde ich in jedem Fall machen, alleine für mein Gewissen. Ich frage mich nur wann der beste Zeitpunkt dafür ist, bzw. wie sicher ich mir sein sollte, dass ich später nichts mehr ändern muss. Wie verfahrt ihr denn mit sowas? Ist bei euch nach der Prüfung alles in Stein gemeißelt und wird ohne neue Prüfung nicht mehr angefasst?
Wie weit unterhalb der Grenzwerte warst Du denn bei der ersten Prüfung. Auswechseln gegen ein ähnliches (Funktionsäquivalent) eine anderen Herstellers würde mir keine Kopfschmerzen machen, ein weiterer Kondensator jedoch schon (da sich z.B. die Aussendungsfrequenzen stark ändern können).
Es kommt doch darauf an, was das überhaupt für eine Schaltung ist. Ist das eine, die potentiell "stark strahlend" sein könnte (z.B. Schaltnetzteil), oder nur ein simpler AB-Audioverstärker. Bei letzterem würde ich mir aufgrund der niedrigen Operationsfrequenzen keinen Kopf machen (vorausgesetzt, das Ding schwingt nicht, was sich ja leicht prüfen liese).
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