Liebe Experten,
angenommen ich mache für ein Gerät eine EMV-Prüfung für CE, und später
stellt sich heraus, dass an dem Gerät kleine Änderungen vorgenommen
werden müssen. Beispielsweise ein zusätzlicher Kondensator auf einer
Platine, oder der Tausch eines Bauteils gegen ein ähnliches eines
anderen Herstellers. Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch
immernoch die Richtlinien erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue
"offizielle" Prüfung in Ordnung? Wie handhabt ihr sowas?
Nachdem CE sowieso eine Selbsterklärung ist, bist du dann fertig.
Spannend wird's erst dann, wenn dir jemand nachweist, dass diese
Erklärung nicht stimmt.
Harald schrieb:> Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien> erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in> Ordnung?
Wenn du dir selber sicher bist, geht das auch von vornherein ganz ohne
Messung. Verlangt ist lediglich deine Erklärung.
Harald schrieb:> Wenn ich mir selber sicher bin, dass dadurch immernoch die Richtlinien> erfüllt werden, ist sowas dann ohne neue "offizielle" Prüfung in> Ordnung?
Natürlich. Wie immer bei CE, die Messungen sind (wenn es nicht um Funk
geht) nur dazu da, dir Sicherheit zu geben. Du haftest ja auch.
Deine alten Messprotokolle sind wegen der Änderung wertlos. Wenn die
neue Messung (der BNetzA) dann nicht mehr CE einhält...
Für CE brauchst du keine Prüfung machen. Dies ist die Erklärung des
Herstellers, dass du die relevanten Richtlinien einhältst. Wie du zu der
Erkenntnis kommst ist deine Sache. Ob dies deine Eingebung oder eine
Prüfung in einem Labor oder gar akkreditierten Labor ist, bleibt erst
mal dir überlassen. Sollte dein Gerät doch nicht CE konform sein und
z.B. ein Marktbeleiter schwärzt dich an, hast du nur in soweit im
Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein
möglichst getan hast. Trotzdem haftest du,auch wenn du ein Bericht eines
akkreditierten Labors hättest, dass sagt, dein Gerät entspricht der
Richtlinie. Also wenn du dir sicher bist, kannst du auf eine
Untersuchung im Labor verzichten.
CÄ schrieb:> hast du nur in soweit im> Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein> möglichst getan hast.
ich versteh das "möglichst" nicht im Zusammenhang mit bessere Karten-
Sie meinen was?
Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich
klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie.
Soweit ich das verstanden habe, sind seit 2014 schon Prüfungen
notwendig. Laut der EMV-Richtlinie heißt es:
In den technischen Unterlagen sind die anwendbaren Anforderungen
aufzuführen und der Entwurf, die Herstellung und der Betrieb des Geräts
zu erfassen, soweit sie für die Bewertung von Belang sind. Die
technischen Unterlagen enthalten soweit zutreffend zumindest folgende
Elemente:
[...]
e) die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw.;
f) die Prüfberichte.
Ich bin mir aber nicht sicher, wie man das "soweit zutreffend" auslegen
kann. Es gibt jedenfalls in anderen Threads verschiedene Meinungen dazu.
Harald schrieb:> Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich> klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie
Du schriebst, du hättest eine (erfolgreiche) Prüfung mit ihrem Bericht
und wolltest nun nur minimal was ändern auf eine Art bei der du dir
sicher bist, dass sie am EMV Verhalten nichts ändert.
Nun hast du plötzlich keine...
Wenn du dir "ausreichend sicher" bist, das die minimale Änderung das
EMV-Verhalten nicht ändert, einfach intern dokumentieren und gut ist es.
Problematisch wird es halt, wenn die Realität eine andere Meinung hat
und jemand nachmisst. (Weil dann ist ja die Erklärung dass alle Normen
eingehalten werden falsch.)
CÄ schrieb:> Ob dies deine Eingebung oder eine> Prüfung in einem Labor oder gar akkreditierten Labor ist, bleibt erst> mal dir überlassen. Sollte dein Gerät doch nicht CE konform sein und> z.B. ein Marktbeleiter schwärzt dich an, hast du nur in soweit im> Zweifelsfall vor Gericht bessere Karten wenn du ein Laborbericht dein> möglichst getan hast.
Naja über diese Leiter würde ich nicht gehen wollen.
Sollte ein Konkurent dich bei der BNA anschwärzen ( egal ob berechtigt
oder unberechtigt ) wird die BNA deine Prüfungsunterlagen anfordern.
Wenn du diese jetzt nicht vorweisen kannst, geht die BNA davon aus das
du diese vorsätzlich nicht erstellt hast, und wird das Gerät anfordern,
damit sie es ( Kostenpflichtig zu deinen Lasten ) selbst prüft.
Sollte es die Prüfung nicht bestehen, so hast du sehr schlechte Karten.
Der andere Fall , wenn du Prüfungsunterlagen vorlegen kannst, welche für
die BNA nachvollziehbar sind, und das Gerät die betreffende Normen nicht
einhält, wirst du nur die Aufforderung bekommen , nachzubessern. Denn
sie geht dann von einen Ausreißer aus.
Der Unterschied ist halt der, das im ersteren Falle die BNA anordnen
kann, das du sämtliche schon verkaufte Geräte zurück ziehen musst, und
keine mehr in den Verkehr bringen darfst, bist du mit einen
Prüfprodokoll bestätigtst, das sämtliche das Gerät betreffende Normen
eingehalten werden.
Ralph Berres
MaWin schrieb:> Harald schrieb:>> Falls die Prüfung überhaupt nicht notwendig ist, wäre das natürlich>> klasse, die fällt nämlich ziemlich ins Gewicht bei meiner Kleinstserie>> Du schriebst, du hättest eine (erfolgreiche) Prüfung mit ihrem Bericht> und wolltest nun nur minimal was ändern auf eine Art bei der du dir> sicher bist, dass sie am EMV Verhalten nichts ändert.>> Nun hast du plötzlich keine...
Ich verstehe beim besten Willen nicht was das bedeuten soll. Bezieht
sich das 'keine' auf die Prüfung?
Ralph B. schrieb:> Naja über diese Leiter würde ich nicht gehen wollen.
Das werde ich auch nicht riskieren. Die Prüfung werde ich in jedem Fall
machen, alleine für mein Gewissen. Ich frage mich nur wann der beste
Zeitpunkt dafür ist, bzw. wie sicher ich mir sein sollte, dass ich
später nichts mehr ändern muss.
Wie verfahrt ihr denn mit sowas? Ist bei euch nach der Prüfung alles in
Stein gemeißelt und wird ohne neue Prüfung nicht mehr angefasst?
Wie weit unterhalb der Grenzwerte warst Du denn bei der ersten Prüfung.
Auswechseln gegen ein ähnliches (Funktionsäquivalent) eine anderen
Herstellers würde mir keine Kopfschmerzen machen, ein weiterer
Kondensator jedoch schon (da sich z.B. die Aussendungsfrequenzen stark
ändern können).
Es kommt doch darauf an, was das überhaupt für eine Schaltung ist. Ist
das eine, die potentiell "stark strahlend" sein könnte (z.B.
Schaltnetzteil), oder nur ein simpler AB-Audioverstärker. Bei letzterem
würde ich mir aufgrund der niedrigen Operationsfrequenzen keinen Kopf
machen (vorausgesetzt, das Ding schwingt nicht, was sich ja leicht
prüfen liese).