Forum: Markt Ausschreibungen auch für private Firmen verbindlich?


von Anne Schmidt (Gast)


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Guten Abend,

angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures 
dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio 
Euro) - ist es dann richtig, dass ich auch als Firma ab gewissen 
Beträgen wie bei öffentlichen Auftraggebern Ausschreibungen machen muss 
und nicht selber einfach eine Firma nehmen darf, wie es mir beliebt?

: Verschoben durch Moderator
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Wie kommst du auf diesen schrägen Ast?

von Rick SΛnchez .. (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Wie kommst du auf diesen schrägen Ast?

Wahrscheinlich hat sie ihn schon abgesägt und ist auf den Kopf gefallen 
;)

Sorry, nicht böse gemeint.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Ohne genaues Wissen und Gewähr.
Ich kaufe ein Bestandsgebäude für 1 Mio. Was soll ich da ausschreiben? 
Das Gebäude muss ja für meine Firma an meinem Standort passen.
Ich möchte eine Maschine für 0,5 Mio. anschaffen. Ich vergleiche 
Qualität, folgekosten etc. und entscheide dann was für mich passt.
Was soll ich denn da ausschreiben? Sollen Firmen die so eine Maschine 
noch nie gebaut hat, mir diese entwickeln? Evtl. gibt es die ja schon so 
zu kaufen oder kann aus einer fertig entwickelten ohne großen Aufwand 
umgebaut werden.
Nur meine Gedanken.

von Micha S. (ernie)


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Anne Schmidt schrieb:
> Guten Abend,
>
> angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures
> dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio
> Euro) - ist es dann richtig, dass ich auch als Firma ab gewissen
> Beträgen wie bei öffentlichen Auftraggebern Ausschreibungen machen muss
> und nicht selber einfach eine Firma nehmen darf, wie es mir beliebt?

Du gibst Dein Geld aus, der öffentliche Auftraggeber aber Steuergelder. 
Das macht den Unterschied.

Daher darfst du Dein Geld auch in ein Gebäude investieren ohne den Bau 
auszuschreiben.

Micha

von Achim H. (anymouse)


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Anne Schmidt schrieb:
> Guten Abend,
>
> angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures
> dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio
> Euro) - ist es dann richtig, dass ich auch als Firma ab gewissen
> Beträgen wie bei öffentlichen Auftraggebern Ausschreibungen machen muss
> und nicht selber einfach eine Firma nehmen darf, wie es mir beliebt?

Normalerweise darf Deine Firma einfach jemanden aussuchen.

Es sei denn, sie ist mehr oder weniger in einem Bereich der 
"Daseinsvorsorge" tätig (ÖPNV, Schwimmbad, Krankenkasse, 
Rundfunkanstalt, ...), der nicht so ganz der üblichen Marktregularien 
unterworfen ist wie mittlerweile Strom, Gas, Telekommunikation, ....

Oder aber, sie erhält öffentliche Mittel zur Unterstützung 
(Zuwendungsempfänger), dann kann daran bestimmte Bedingungen geknüpft 
sein.

von Achim H. (anymouse)


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Micha S. schrieb:
> Du gibst Dein Geld aus, der öffentliche Auftraggeber aber Steuergelder.
> Das macht den Unterschied.

Teilweise. Du kannst aber auch einfach Pleite gehen. Deswegen hast Du 
ein eigenes Interesse daran, dass Du nicht zuviel bezahlst. Desweiteren 
bist Du vermutlich auch nicht sooo groß, dass Du relevante 
Marktverzerrungen hervorrufen kannst.

von Rene K. (xdraconix)


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Du darfst das ohne jegliche Ausschreibung machen, selbst Werte im Ramhen 
von mehreren Millionen Spielen keine Rolle wenn sie aus deiner privaten 
Hand kommen.

Einzigst: solltest du eine Subvention vom Staat, Land oder Gemeinde 
dafür erhalten - dann ist eine öffentliche Ausschreibung Pflicht.

Die Firma Würth z.b. bezahlt alles unsubventioniert und hat damit die 
Auswahl der  aller Auftraggeber selbst in der Hand.


Uuuund dazu kommt noch! Da fällt dann nichtmal die Bestechung ins 
straffällige. Da du Privat ja den Verkäufer dahin einladen kannst und 
Geschenke machen kannst wie du das gerne möchtest.

Einzigst: es dürfen keine öffentlichen Gelder hineinfliesen (Vorsicht: 
ein KfW Kredit wäre auch öffentliches Geld!)

von Michael M. (michaelm)


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Rene K. schrieb:
> Da du Privat ja den Verkäufer dahin einladen kannst und
> Geschenke machen kannst wie du das gerne möchtest.

Naaa, Vorsicht: --> Geldwäsche....!

Achim H. schrieb:
> Es sei denn, sie ist mehr oder weniger in einem Bereich der
> "Daseinsvorsorge" tätig (ÖPNV, Schwimmbad, Krankenkasse,
> Rundfunkanstalt, ...),

Der war auch gut: Rundfunkanastalt = "Daseinsvorsorge" LOL

von Rene K. (xdraconix)


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Michael M. schrieb:
> Naaa, Vorsicht: --> Geldwäsche....!

Na nicht wenn das Geschenk oder das Essen normal versteuert wird - was 
im Regelfall ja so ist. Alles gut.

von Manuel X. (vophatec)


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Michael M. schrieb:
> Achim H. schrieb:
>> Es sei denn, sie ist mehr oder weniger in einem Bereich der
>> "Daseinsvorsorge" tätig (ÖPNV, Schwimmbad, Krankenkasse,
>> Rundfunkanstalt, ...),
>
> Der war auch gut: Rundfunkanastalt = "Daseinsvorsorge" LOL

Wenn man keine Ahnung hat ...
1
[...]
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3
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
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5
[...]
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7
Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot.
8
9
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet.


Öffentliche Auftraggeber sind dazu angehalten das Geld das sie ausgeben 
zu minimieren.

Im Sinne diverser anderer Vorschriften (Korruptionsvermeidung, 
Transparenz, etc.) Gibt es daher Ausschreibungen, die ab gewissen 
Grenzen nicht nur Bundes- sondern Europaweit laufen müssen.

Was ich als Unternehmer mit meiner Kohle anstelle, interessiert maximal 
die Investoren. Es sei denn natürlich es ist öffentliches Geld mit im 
Spiel, aber das wurde ja nun schon öfter genannt.

Unternehmerisch macht es aber natürlich Sinn die Kirche im Dorf zu 
lassen. Fällt im Falle einer Insolvenz unter Umständen alles auf einen 
zurück.

von Michael M. (michaelm)


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Manuel X. schrieb:
> Wenn man keine Ahnung hat ...

..aber DU hast sie offensichtlich (politisch SEHR korrekt) !! (=Lob)

ROTFL

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Einzigst: solltest du eine Subvention vom Staat, Land oder Gemeinde
> dafür erhalten - dann ist eine öffentliche Ausschreibung Pflicht.

Völliger Unsinn!

Als Unternehmer entscheide einzig ICH was ich kaufe und wen ich 
beauftrage.
Auch Subventionen sind davon völlig unberührt.

von Achim H. (anymouse)


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Lothar M. schrieb:
> Rene K. schrieb:
>> Einzigst: solltest du eine Subvention vom Staat, Land oder Gemeinde
>> dafür erhalten - dann ist eine öffentliche Ausschreibung Pflicht.
>
> Völliger Unsinn!
>
> Als Unternehmer entscheide einzig ICH was ich kaufe und wen ich
> beauftrage.
> Auch Subventionen sind davon völlig unberührt.

Böse Falle, kann nach hinten losgehen; ggf. müssen sogar die Zuwendungen 
zurückgezahlt werden.

https://www.euroforum.de/vergaberecht/ploetzlich-auftraggeber-zur-anwendung-des-vergaberechts-bei-oeffentlichen-zuwendungen/

von Lothar M. (Gast)


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Achim H. schrieb:
> Böse Falle, kann nach hinten losgehen; ggf. müssen sogar die Zuwendungen
> zurückgezahlt werden.

Hast du deinen Link auch durchgelesen und alles verstanden?

Ich denke nicht, denn was dort beschrieben ist ist fernab von dem was 
hier diskutiert wird.

Solcherart Förderung der öffentlichen Hand, bewegt sich in Dimensionen, 
die wohl keiner von uns erreicht.
Sowie hätte ich gerne mal gewusst was der Elon Musk vom Land Brandenburg 
an Subventionen kassiert.

Wie gesagt, das bewegt sich in ganz anderen Dimensionen.

von Manfred L. (mandi007)


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Ein Unternehmer wird sowieso trachten das Beste Angebot zu erhalten in 
seinem eigenen Interesse und wie er sich das aussucht ist seine 
Angelegenheit  hier wäre eine Pflichtausschreibung das Ende der freien 
Marktwirtschaft.
Wird der Unternehmer gefördert hat der Förderer natürlich eine gewisse 
Macht auf den Förderwerber einzuwirken, ist das dem Fördernehmer zu viel 
wird er wohl und gut auf Förderungen verzichten.
Aber an Unwissende und Personen die keine Ahnung haben keine 
Zwangsbeglückungen fordern.

von Achim H. (anymouse)


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Lothar M. schrieb:
> Solcherart Förderung der öffentlichen Hand, bewegt sich in Dimensionen,
> die wohl keiner von uns erreicht.

Naja ....

Beispieltext aus dem Link:

> 2.  ANWENDUNG VON ABSCHNITT 1 DER VOB/A  SOWIE DER UVGO
>
> Beträgt die Zuwendung für eine Projektförderung mehr als 100 000 Euro, so
> sind gemäß Nr. 3.1 AN Best-P je nach Art des auszuschreibenden Auftrags die
> UVgO bzw. Abschnitt 1 der VOB/A anzuwenden.

Text vom TO:

Anne Schmidt schrieb:
> angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures
> dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio
> Euro)

Und die 100'000 sind vor allem bei Bauvorhaben schnell erreicht. Für das 
Land Berlin habe iche ien Veröffentlichung gefunden.

Beispiele für Summen über 100'000:

"Wildfang" Kinder gGmbH -- Baul. Maßnahme - Schaffung von Plätzen- 
Kitaausbauprogramm - Wildfang Kindergarten -- 122133€

2txt - natural language generation UG (haftungsbeschränkt) -- 
Erforschung von Algorithmen zur Analyse von Finanzmarktdaten und einer 
Textgenerierung (B2txt) -- 110076€

von Lothar M. (Gast)


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Achim H. schrieb:
> Beispiele für Summen über 100'000:
>
> "Wildfang" Kinder gGmbH -- Baul. Maßnahme - Schaffung von Plätzen-
> Kitaausbauprogramm - Wildfang Kindergarten -- 122133€

Kannst du richtig lesen?

Zitat: "Beträgt die Zuwendung..."

Wer von uns bekommt denn 100.000 Zuwendung?

Um solche Summen als Zuwendung zu bekommen, musst du von ganz grossem 
Interesse für den Staat sein, z.B. einige 100 Arbeitsplätze schaffen 
u.s.w.

Für ein Firmengebäude, auch wenn es 10Mio. kostet, kriegst du keine 
100.000 als Zuwendung.

von Achim H. (anymouse)


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Lothar M. schrieb:
> Achim H. schrieb:
>> Beispiele für Summen über 100'000:
>>
>> "Wildfang" Kinder gGmbH -- Baul. Maßnahme - Schaffung von Plätzen-
>> Kitaausbauprogramm - Wildfang Kindergarten -- 122133€
>
> Kannst du richtig lesen?
>
> Zitat: "Beträgt die Zuwendung..."
>
> Wer von uns bekommt denn 100.000 Zuwendung?
>
> Um solche Summen als Zuwendung zu bekommen, musst du von ganz grossem
> Interesse für den Staat sein, z.B. einige 100 Arbeitsplätze schaffen
> u.s.w.
>
> Für ein Firmengebäude, auch wenn es 10Mio. kostet, kriegst du keine
> 100.000 als Zuwendung.

Ich glaube, die bekommt man deutlich schneller.

https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/9607-zuwendungsempfaenger-gemaess-23-landeshaushaltsordnung

Für was ein Gauland manchmal nützlich ist...

von Manuel X. (vophatec)


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Ja die UVgO hat da ein wenig für Wirbel gesorgt in der 
Vergabegeschichte.

von Rene K. (xdraconix)


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Lothar M. schrieb:
> Für ein Firmengebäude, auch wenn es 10Mio. kostet, kriegst du keine
> 100.000 als Zuwendung.

Woher nimmst du denn immer diese Weisheiten Lothar? Diese Gelder müssen 
doch nicht zwingend als Zuwendung vom Staat, Land oder Kommune kommen. 
Auch ein KfW Kredit ist eine öffentliche Zuwendung, auch wenn du sie 
selbst tragen musst zählt dies bereits. Und da sind 100.000€ Förderung 
schnell erreicht. Da kostet dann selbst das Firmengebäude keine 10Mio...

von Lothar M. (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Woher nimmst du denn immer diese Weisheiten Lothar? Diese Gelder müssen
> doch nicht zwingend als Zuwendung vom Staat, Land oder Kommune kommen.
> Auch ein KfW Kredit ist eine öffentliche Zuwendung,

Also, da hast du scheinbar Schwierigkeiten mit der Begrifflichkeit:

Zitat Wikipedia:
"Unter Zuwendungen versteht man im Haushaltsrecht Leistungen des Bundes 
an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an 
Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfüllung 
bestimmter Zwecke".

Ich kann darin weit und breit keine Verpflichtung für Privatfirmen 
sehen, bestimmte Ausschreibungsmodalitäten einzuhalten.

Auch ein KfW-Kredit verpflichtet nicht dazu.

von Achim H. (anymouse)


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Lothar M. schrieb:
> Also, da hast du scheinbar Schwierigkeiten mit der Begrifflichkeit:
>
> Zitat Wikipedia:
> "Unter Zuwendungen versteht man im Haushaltsrecht Leistungen des Bundes
> an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an
> Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfüllung
> bestimmter Zwecke".
>
> Ich kann darin weit und breit keine Verpflichtung für Privatfirmen
> sehen, bestimmte Ausschreibungsmodalitäten einzuhalten.
>
> Auch ein KfW-Kredit verpflichtet nicht dazu.

Aus dem zitierten Satz nicht. Wenn man weiterliest zu "Pflichten des 
Zuwendungsempfängers" wird schon mal Thema "Einhaltung der 
Vergabebestimmungen" angesprochen. Und die Details dürften spätestens 
aus den (Neben-)Bedingungen des Zuwendungsbescheids hervorgehen, etwa 
den "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung 
(ANBest-P)"

https://www.bmu.de/download/allgemeine-nebenbestimmungen-fuer-zuwendungen-zur-projektfoerderung/

Bleibt nur die Frage, ob ein KfW-Kredit immer, nie oder teilweise als 
"Zuwendung" gilt. Vermutlich letzteres mit einem "Kommt darauf an".

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