Guten Abend,
angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures
dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio
Euro) - ist es dann richtig, dass ich auch als Firma ab gewissen
Beträgen wie bei öffentlichen Auftraggebern Ausschreibungen machen muss
und nicht selber einfach eine Firma nehmen darf, wie es mir beliebt?
Lothar M. schrieb:> Wie kommst du auf diesen schrägen Ast?
Wahrscheinlich hat sie ihn schon abgesägt und ist auf den Kopf gefallen
;)
Sorry, nicht böse gemeint.
Ohne genaues Wissen und Gewähr.
Ich kaufe ein Bestandsgebäude für 1 Mio. Was soll ich da ausschreiben?
Das Gebäude muss ja für meine Firma an meinem Standort passen.
Ich möchte eine Maschine für 0,5 Mio. anschaffen. Ich vergleiche
Qualität, folgekosten etc. und entscheide dann was für mich passt.
Was soll ich denn da ausschreiben? Sollen Firmen die so eine Maschine
noch nie gebaut hat, mir diese entwickeln? Evtl. gibt es die ja schon so
zu kaufen oder kann aus einer fertig entwickelten ohne großen Aufwand
umgebaut werden.
Nur meine Gedanken.
Anne Schmidt schrieb:> Guten Abend,>> angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures> dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio> Euro) - ist es dann richtig, dass ich auch als Firma ab gewissen> Beträgen wie bei öffentlichen Auftraggebern Ausschreibungen machen muss> und nicht selber einfach eine Firma nehmen darf, wie es mir beliebt?
Du gibst Dein Geld aus, der öffentliche Auftraggeber aber Steuergelder.
Das macht den Unterschied.
Daher darfst du Dein Geld auch in ein Gebäude investieren ohne den Bau
auszuschreiben.
Micha
Anne Schmidt schrieb:> Guten Abend,>> angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures> dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio> Euro) - ist es dann richtig, dass ich auch als Firma ab gewissen> Beträgen wie bei öffentlichen Auftraggebern Ausschreibungen machen muss> und nicht selber einfach eine Firma nehmen darf, wie es mir beliebt?
Normalerweise darf Deine Firma einfach jemanden aussuchen.
Es sei denn, sie ist mehr oder weniger in einem Bereich der
"Daseinsvorsorge" tätig (ÖPNV, Schwimmbad, Krankenkasse,
Rundfunkanstalt, ...), der nicht so ganz der üblichen Marktregularien
unterworfen ist wie mittlerweile Strom, Gas, Telekommunikation, ....
Oder aber, sie erhält öffentliche Mittel zur Unterstützung
(Zuwendungsempfänger), dann kann daran bestimmte Bedingungen geknüpft
sein.
Micha S. schrieb:> Du gibst Dein Geld aus, der öffentliche Auftraggeber aber Steuergelder.> Das macht den Unterschied.
Teilweise. Du kannst aber auch einfach Pleite gehen. Deswegen hast Du
ein eigenes Interesse daran, dass Du nicht zuviel bezahlst. Desweiteren
bist Du vermutlich auch nicht sooo groß, dass Du relevante
Marktverzerrungen hervorrufen kannst.
Du darfst das ohne jegliche Ausschreibung machen, selbst Werte im Ramhen
von mehreren Millionen Spielen keine Rolle wenn sie aus deiner privaten
Hand kommen.
Einzigst: solltest du eine Subvention vom Staat, Land oder Gemeinde
dafür erhalten - dann ist eine öffentliche Ausschreibung Pflicht.
Die Firma Würth z.b. bezahlt alles unsubventioniert und hat damit die
Auswahl der aller Auftraggeber selbst in der Hand.
Uuuund dazu kommt noch! Da fällt dann nichtmal die Bestechung ins
straffällige. Da du Privat ja den Verkäufer dahin einladen kannst und
Geschenke machen kannst wie du das gerne möchtest.
Einzigst: es dürfen keine öffentlichen Gelder hineinfliesen (Vorsicht:
ein KfW Kredit wäre auch öffentliches Geld!)
Rene K. schrieb:> Da du Privat ja den Verkäufer dahin einladen kannst und> Geschenke machen kannst wie du das gerne möchtest.
Naaa, Vorsicht: --> Geldwäsche....!
Achim H. schrieb:> Es sei denn, sie ist mehr oder weniger in einem Bereich der> "Daseinsvorsorge" tätig (ÖPNV, Schwimmbad, Krankenkasse,> Rundfunkanstalt, ...),
Der war auch gut: Rundfunkanastalt = "Daseinsvorsorge" LOL
Michael M. schrieb:> Naaa, Vorsicht: --> Geldwäsche....!
Na nicht wenn das Geschenk oder das Essen normal versteuert wird - was
im Regelfall ja so ist. Alles gut.
Michael M. schrieb:> Achim H. schrieb:>> Es sei denn, sie ist mehr oder weniger in einem Bereich der>> "Daseinsvorsorge" tätig (ÖPNV, Schwimmbad, Krankenkasse,>> Rundfunkanstalt, ...),>> Der war auch gut: Rundfunkanastalt = "Daseinsvorsorge" LOL
Wenn man keine Ahnung hat ...
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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
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Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot.
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Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet.
Öffentliche Auftraggeber sind dazu angehalten das Geld das sie ausgeben
zu minimieren.
Im Sinne diverser anderer Vorschriften (Korruptionsvermeidung,
Transparenz, etc.) Gibt es daher Ausschreibungen, die ab gewissen
Grenzen nicht nur Bundes- sondern Europaweit laufen müssen.
Was ich als Unternehmer mit meiner Kohle anstelle, interessiert maximal
die Investoren. Es sei denn natürlich es ist öffentliches Geld mit im
Spiel, aber das wurde ja nun schon öfter genannt.
Unternehmerisch macht es aber natürlich Sinn die Kirche im Dorf zu
lassen. Fällt im Falle einer Insolvenz unter Umständen alles auf einen
zurück.
Rene K. schrieb:> Einzigst: solltest du eine Subvention vom Staat, Land oder Gemeinde> dafür erhalten - dann ist eine öffentliche Ausschreibung Pflicht.
Völliger Unsinn!
Als Unternehmer entscheide einzig ICH was ich kaufe und wen ich
beauftrage.
Auch Subventionen sind davon völlig unberührt.
Achim H. schrieb:> Böse Falle, kann nach hinten losgehen; ggf. müssen sogar die Zuwendungen> zurückgezahlt werden.
Hast du deinen Link auch durchgelesen und alles verstanden?
Ich denke nicht, denn was dort beschrieben ist ist fernab von dem was
hier diskutiert wird.
Solcherart Förderung der öffentlichen Hand, bewegt sich in Dimensionen,
die wohl keiner von uns erreicht.
Sowie hätte ich gerne mal gewusst was der Elon Musk vom Land Brandenburg
an Subventionen kassiert.
Wie gesagt, das bewegt sich in ganz anderen Dimensionen.
Ein Unternehmer wird sowieso trachten das Beste Angebot zu erhalten in
seinem eigenen Interesse und wie er sich das aussucht ist seine
Angelegenheit hier wäre eine Pflichtausschreibung das Ende der freien
Marktwirtschaft.
Wird der Unternehmer gefördert hat der Förderer natürlich eine gewisse
Macht auf den Förderwerber einzuwirken, ist das dem Fördernehmer zu viel
wird er wohl und gut auf Förderungen verzichten.
Aber an Unwissende und Personen die keine Ahnung haben keine
Zwangsbeglückungen fordern.
Lothar M. schrieb:> Solcherart Förderung der öffentlichen Hand, bewegt sich in Dimensionen,> die wohl keiner von uns erreicht.
Naja ....
Beispieltext aus dem Link:
> 2. ANWENDUNG VON ABSCHNITT 1 DER VOB/A SOWIE DER UVGO>> Beträgt die Zuwendung für eine Projektförderung mehr als 100 000 Euro, so> sind gemäß Nr. 3.1 AN Best-P je nach Art des auszuschreibenden Auftrags die> UVgO bzw. Abschnitt 1 der VOB/A anzuwenden.
Text vom TO:
Anne Schmidt schrieb:> angenommen, ich hätte eine Firma und ich möchte mir etwas sehr Teures> dafür anschaffen (z.B. ein Gebäude 1 Mio Euro, Werkzeugmaschine 0,5 Mio> Euro)
Und die 100'000 sind vor allem bei Bauvorhaben schnell erreicht. Für das
Land Berlin habe iche ien Veröffentlichung gefunden.
Beispiele für Summen über 100'000:
"Wildfang" Kinder gGmbH -- Baul. Maßnahme - Schaffung von Plätzen-
Kitaausbauprogramm - Wildfang Kindergarten -- 122133€
2txt - natural language generation UG (haftungsbeschränkt) --
Erforschung von Algorithmen zur Analyse von Finanzmarktdaten und einer
Textgenerierung (B2txt) -- 110076€
Achim H. schrieb:> Beispiele für Summen über 100'000:>> "Wildfang" Kinder gGmbH -- Baul. Maßnahme - Schaffung von Plätzen-> Kitaausbauprogramm - Wildfang Kindergarten -- 122133€
Kannst du richtig lesen?
Zitat: "Beträgt die Zuwendung..."
Wer von uns bekommt denn 100.000 Zuwendung?
Um solche Summen als Zuwendung zu bekommen, musst du von ganz grossem
Interesse für den Staat sein, z.B. einige 100 Arbeitsplätze schaffen
u.s.w.
Für ein Firmengebäude, auch wenn es 10Mio. kostet, kriegst du keine
100.000 als Zuwendung.
Lothar M. schrieb:> Achim H. schrieb:>> Beispiele für Summen über 100'000:>>>> "Wildfang" Kinder gGmbH -- Baul. Maßnahme - Schaffung von Plätzen->> Kitaausbauprogramm - Wildfang Kindergarten -- 122133€>> Kannst du richtig lesen?>> Zitat: "Beträgt die Zuwendung...">> Wer von uns bekommt denn 100.000 Zuwendung?>> Um solche Summen als Zuwendung zu bekommen, musst du von ganz grossem> Interesse für den Staat sein, z.B. einige 100 Arbeitsplätze schaffen> u.s.w.>> Für ein Firmengebäude, auch wenn es 10Mio. kostet, kriegst du keine> 100.000 als Zuwendung.
Ich glaube, die bekommt man deutlich schneller.
https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/9607-zuwendungsempfaenger-gemaess-23-landeshaushaltsordnung
Für was ein Gauland manchmal nützlich ist...
Lothar M. schrieb:> Für ein Firmengebäude, auch wenn es 10Mio. kostet, kriegst du keine> 100.000 als Zuwendung.
Woher nimmst du denn immer diese Weisheiten Lothar? Diese Gelder müssen
doch nicht zwingend als Zuwendung vom Staat, Land oder Kommune kommen.
Auch ein KfW Kredit ist eine öffentliche Zuwendung, auch wenn du sie
selbst tragen musst zählt dies bereits. Und da sind 100.000€ Förderung
schnell erreicht. Da kostet dann selbst das Firmengebäude keine 10Mio...
Rene K. schrieb:> Woher nimmst du denn immer diese Weisheiten Lothar? Diese Gelder müssen> doch nicht zwingend als Zuwendung vom Staat, Land oder Kommune kommen.> Auch ein KfW Kredit ist eine öffentliche Zuwendung,
Also, da hast du scheinbar Schwierigkeiten mit der Begrifflichkeit:
Zitat Wikipedia:
"Unter Zuwendungen versteht man im Haushaltsrecht Leistungen des Bundes
an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an
Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfüllung
bestimmter Zwecke".
Ich kann darin weit und breit keine Verpflichtung für Privatfirmen
sehen, bestimmte Ausschreibungsmodalitäten einzuhalten.
Auch ein KfW-Kredit verpflichtet nicht dazu.
Lothar M. schrieb:> Also, da hast du scheinbar Schwierigkeiten mit der Begrifflichkeit:>> Zitat Wikipedia:> "Unter Zuwendungen versteht man im Haushaltsrecht Leistungen des Bundes> an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an> Stellen außerhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfüllung> bestimmter Zwecke".>> Ich kann darin weit und breit keine Verpflichtung für Privatfirmen> sehen, bestimmte Ausschreibungsmodalitäten einzuhalten.>> Auch ein KfW-Kredit verpflichtet nicht dazu.
Aus dem zitierten Satz nicht. Wenn man weiterliest zu "Pflichten des
Zuwendungsempfängers" wird schon mal Thema "Einhaltung der
Vergabebestimmungen" angesprochen. Und die Details dürften spätestens
aus den (Neben-)Bedingungen des Zuwendungsbescheids hervorgehen, etwa
den "Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P)"
https://www.bmu.de/download/allgemeine-nebenbestimmungen-fuer-zuwendungen-zur-projektfoerderung/
Bleibt nur die Frage, ob ein KfW-Kredit immer, nie oder teilweise als
"Zuwendung" gilt. Vermutlich letzteres mit einem "Kommt darauf an".