Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einem Studenten/hiwhw job.
Wenn ich einen HiWi job der 450€ übersteigt bei 10 Wochenstunden habe.
Und einen zweiten HiWi Job an einer anderen Hochschule annehmen will der
auch 450€ übersteigt und 18 Stunden die Woche ist, weiss ich das ich
über 20 Stunden bin und ich zahle dann Sozialverischerungen mehr?
Ansonsten ist es egal, außer das ich mehr abgeben muss?
Und bei dem ersten HiWi-Vertrag (10 std. über 450€) habe ich angegeben
das es meine Hauptbeschöftigung ist. Was muss ich bei dem zweiten
Vertrag(18 std, über 450) nun angeben?
Bist du sicher, das Studium riskieren zu wollen ? Im Sinne von zuwenig
Zeit aufwenden zu koennen ? Ploetzlich ist der zug abgefahren, und du
musst ein Semester wiedderholen, falls das denn noch moeglich ist.
studiererr schrieb:> über 20 Stunden bin und ich zahle dann Sozialverischerungen mehr?
Du bist dann kein hauptamtlicher Student mehr und musst den erweiterten
Satz des Kasse zahlen.
Natürlich hat man als Student mit anfang 20 durchaus andere Interessen,
als zu studieren. Man betrachtet das Studium als eine Art Klassenfahrt.
Man lernt ein bisschen was, möchte aber den Großteil seiner Zeit frei
sein, Pary machen und coole Dinge erleben.
Mein Tip ist: Wenn du dich für ein Studium entschlossen hast, von dem du
jetzt sagen kannst das werde ich mein Leben lang mit äußerster
Freude ausführen mache folgendes:
Suche dir ein wirklich günstige Bleibe. Beantrage soviel Fördermittel
wie möglich, also Bafög, Kindergeld, etc.
Und dann konzentriere dich auf dein Studium. Keine Parties und so
weiter. Wenn du dann als Überflieger unter Regelstudienzeit durchgezogen
hast, kannst du das alles nach < 3 Jahren nachholen. Wenn du dich
wirklich auf deine Ausbildung konzentriert hast, dann wirst du wirlich
Wissen und Ausbildung mitgenommen haben.
Die meisten Studenten führen Werksstudententätigkeiten nur aus, um sich
ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Für seinen Lernfortschritt sollte
man aber selber verantwortlich sein. Ziehe Projekte auf, bastel Dinge
usw.
Dann wirst du auch keine Nebenjobs ausführen müssen. Genauso habe ich es
auch gemacht.
Bimbo. schrieb:> Die meisten Studenten führen Werksstudententätigkeiten nur aus, um sich> ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Stimmt nicht. Ich saß in der Hardwareentwicklung als Werkstudent und
habe an Endprodukten für Endkunden gearbeitet. Der Lerneffekt war enorm.
Dadurch habe ich im Studium die Theorie besser verstehen können.
AVR schrieb im Beitrag #6110180:
> Ich saß in der Hardwareentwicklung als Werkstudent und> habe an Endprodukten für Endkunden gearbeitet.
Ich ich ich ich ich ich. Du!
AVR schrieb im Beitrag #6110180:
> Bimbo. schrieb:>> Die meisten Studenten führen Werksstudententätigkeiten nur aus, um sich>> ihren Lebensunterhalt zu verdienen.>> Stimmt nicht. Ich saß in der Hardwareentwicklung als Werkstudent und> habe an Endprodukten für Endkunden gearbeitet. Der Lerneffekt war enorm.> Dadurch habe ich im Studium die Theorie besser verstehen können.
signed. War bei mir nicht anders.
Ich habe mich damals sogar gegen ein bereits bewilligtes Stipendium
entschieden (Anforderung: Studentenstatus, maximal 20h/Woche), und
stattdessen mehr als 20h gearbeitet. Wurde teils kontrovers aufgenommen,
auch in meiner Familie. Im Nachhinein war es aber definitiv die richtige
Entscheidung. Achtung: Das war gegen Ende meines Studiums in den letzten
paar Semestern, wo mir nur noch wenige Vorlesungen gefehlt haben und ich
gut in der Zeit. Anfangs würde ich das Arbeiten nicht zu stark
priorisieren, da anfangs oftmals ausgesiebt wird und der Einstieg
manchen Leuten schwer fällt.
Dergute W. schrieb:> Moin,>> Was sagt denn die Krankenkasse/Pflegeversicherung zu "so viel"> Einkuenften eines Studenten?>> Gruss> WK
Nichts und 900 € sind auch nicht viel. Wenn du das Jahresmittel von
20h/Woche überschreitest, wollen sie mehr Geld haben.
Aber die 20h pro Woche sind wie gesagt ein Mittelwert über das ganze
Jahr gerechnet, heißt also, dass man zeitweise auch Vollzeit arbeiten
kann.
Die Realität sieht aber anders. Die meisten Studenten sind Ende des
Monats blank und leben über ihre Verhältnisse. Dass 5-10% der Studenten
ihre Werksstudententätigkeit aus Neugierde und Interesse ausführen
ändert nichts an der Tatsache, dass die restlichen einen Job machen
müssen.
Und oft ist es nunmal so, dass viele dieser Tätigkeiten den eigenen
Horizont nicht sonderlich erweitern. Und wenn du in diese Notlage
kommst, fressen diese Tätigkeiten deine Studienzeit auf.
Natürlich darf man nebenher einer Werksstudententätigkeit nachgehen, das
sollte aber kein Muss sein, um zu überleben.
Entweder a) bisschen jobben oder b) einer interessanten
Werksstudententätigkeit nachgehen. Wenn du hingegen 20h als Werksstudent
vor dich hin döselst, dann machst du etwas falsch.
Mirko schrieb:> studiererr schrieb:>> über 20 Stunden bin und ich zahle dann Sozialverischerungen mehr?>> Du bist dann kein hauptamtlicher Student mehr und musst den erweiterten> Satz des Kasse zahlen.
hat sich da was geändert?
Im letzten StudienSemester habe ich Vollzeit gearbeitet SV frei weil es
die Ausnahme gab nicht über 6 Monate und das war im letzten Semester ja
erfüllt mit nur noch einer Vorlesung.
Danach war ich ja kein Student mehr.
Also solange man unter 6 Monate arbeitet und diese Ausnahme immer noch
gilt.......
Aktuell weiss ich es nicht, auch damals gab es Streit mit der
Buchhaltung und man muss immer seine Rechte kennen und durchsetzen.
Insider der KK und Rentenversicherung können helfen.
2020
https://www.arbeitsrechte.de/sozialversicherungspflicht-student/#Sozialversicherungspflicht_als_Student_und_die_20-Stunden-Grenze
Bei Beschäftigungen während der vorlesungsfreien Zeit besteht die
Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung tatsächlich
ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist.
Ganz schön schwammig, nachts war eigentlich immer "vorlesungsfrei" ;)
Es scheint sich also was geändert zu haben oder nicht alles ist richtig
veröffentlicht worden.
Joachim B. schrieb:> 2020> https://www.arbeitsrechte.de/sozialversicherungspflicht-student/#Sozialversicherungspflicht_als_Student_und_die_20-Stunden-Grenze>> Bei Beschäftigungen während der vorlesungsfreien Zeit besteht die> Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und> Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung tatsächlich> ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit begrenzt ist.>> Ganz schön schwammig, nachts war eigentlich immer "vorlesungsfrei" ;)> Es scheint sich also was geändert zu haben oder nicht alles ist richtig> veröffentlicht worden.
Eigentlich hat sich nichts geändert. Du darfst und durftest als
studentisch versicherter schon immer nur die Hälfte der Stunden einer
Vollzeitbeschäftigung arbeiten, und zwar übers Jahr gerechnet. Die
20h/Woche sind da nur runter gerechnet.
J. S. schrieb:> Eigentlich hat sich nichts geändert. Du darfst und durftest als> studentisch versicherter schon immer nur die Hälfte der Stunden einer> Vollzeitbeschäftigung arbeiten, und zwar übers Jahr gerechnet. Die> 20h/Woche sind da nur runter gerechnet.
danke vielleicht hilfts dem Student
Ich habe waehrend des Studiums fleissig gem.u.g.g.e.d, war nebenbei
noch Huelfswissenschaftler und Empfaenger eines leistungsbezogenen
Leistungsstipendiums. Aus letzterem kann man schon schlussfolgern
das ich im Studium einigermassen erfolgreich war.
Und am Monatsende musste mir das Sekretariat das Geld hintertragen,
weil ich Hiwi-$ und Leistungs-$ nicht abgeholt hab.
Waren eh nur "kleinere" Betraege.
Es ging mir also zu gut :-).
Steuern.... hrhrhr laecherlich.
Krankenkasse.... Pffffff...
Und mein Diplom hab ich auch gekriegt. Was will Mann mehr?
Miss Ratgeber schrieb:> Und mein Diplom hab ich auch gekriegt. Was will Mann mehr?
Klingt danach, das du das missgebildete Geschlechtsteil kompensieren
musst :D