Ich bin vom One Wheel Rx einfach fasziniert und würde unglaublich gerne mit einem legal (in der Stadt unteranderem) herum fahren. Seit Mitte 2019.sind ja ES-Scooter erlaubt worden. Das One Wheel ist allerdings unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung bekommen könnte. Darum ist meine Frage ob es möglich ist, den Motor auf max. 20kmh zu limitieren. Falls mir irgend wer einen weiterhelfen könnte, wäre ich wahnsinnig dankbar
Kevin R. schrieb: > Das One Wheel ist allerdings > unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung > bekommen könnte. > Darum ist meine Frage ob es möglich ist, den Motor auf max. 20kmh zu > limitieren. ...und wo willst Du Dir die Zulassung für Dein "Einrad" holen? Beim Tüv?
Kevin R. schrieb: > Das One Wheel ist allerdings > unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung > bekommen könnte. Das hat auch unter anderem ein Rad und einen Lenker zu wenig dafür. Oliver
Ich weiss die aktuellen Vorgaben jetzt nicht genau bilde mir aber ein, dass die Beschränkung sich auf 25kmh und 250W bezieht - also geht das mit deinem Motor gar nicht. walta
Harald W. schrieb: > ...und wo willst Du Dir die Zulassung für Dein "Einrad" holen? Es braucht keine Zulassung, nur eine Betriebserlaubnis. > Beim Tüv? Die können das nötige Gutachten erstellen.
hinz schrieb: > Es braucht keine Zulassung, nur eine Betriebserlaubnis. Zitat:
1 | (1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen: |
2 | |
3 | 1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz, |
4 | 2. eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz, |
5 | ... |
Als Elektrokleinstfahrzeug geht das damit ohne Lenker nicht durch. In welcher Fahrzeugklasse willst du alternativ dafür eine Betriebserlaubnis beantragen? Wie man das Ding TÜV-gerecht auf 20km/h begrenzt, wird dir am einfachsten der Hersteller beantworten können. Oliver
Oliver S. schrieb: > Kevin R. schrieb: >> Das One Wheel ist allerdings >> unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung >> bekommen könnte. > > Das hat auch unter anderem ein Rad und einen Lenker zu wenig dafür. Richtig. https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung#Definition_Elektrokleinstfahrzeuge https://media.ccc.de/v/gpn19-115-ekfv-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stand-der-dinge
Kevin R. schrieb: > max. 20kmh Was soll das sein? Geschwindigkeiten sind gewöhnlich der Quotient aus einer Länge und einer Zeit. https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeit
hinz schrieb: > Walta S. schrieb: >> dass die Beschränkung sich auf 25kmh und 250W bezieht > > Das gilt für Pedelecs. Ja, das weiss ich. Ist eine EU Vorschrift. Ich weiss nur nicht genau ob sie auch für e-Scooter gilt oder ob die noch weniger haben dürfen. Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig. walta
Walta S. schrieb: > Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig. Doch, für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1400 Watt zulässig. Oliver
Oliver S. schrieb: > Walta S. schrieb: >> Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig. > > Doch, für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1400 Watt zulässig. > > Oliver Interessant. Hast du da nähere Infos? danke walta
Walta S. schrieb: > Interessant. Hast du da nähere Infos? Nun ja, das steht so in der zuständigen Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt komisch, ist aber so. https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html Wobei die allerinsg für den TO eh nicht zutrifft, denn seinem Wunschgefährt fehlt dazu der Lenker. Oliver
Walta S. schrieb: >> Das gilt für Pedelecs. > Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig. der 750W Motor entwickelt auch nur die Leistung, die ihm der controller zur Verfügung stellt. Ist die Nenndauerleistung vorschriftsgemäß auf o,25kW begrenzt, bewegst du dich völlig legal auf der Straße. Es gibt nach StVO kein Limit für die elektrisch aufgenommene Leistung des Motors - deswegen kann er mit einer Peakleistung der vollen 750W durchaus noch legal betrieben werden, sofern das im erlaubten Geschwindigkeitsbereich liegt.
Selbst der E-Roller von Aldi Nord hat mit 250W Dauerlast und 500W Peak zumindest kurzfristig mehr zu bieten. Und macht wenn auch nicht gerade Reichweitenstark schon Spaß. MfG Michael
Michael_O schrieb: > Selbst der E-Roller von Aldi Nord hat mit 250W Dauerlast und 500W Peak > zumindest kurzfristig mehr zu bieten. Und macht wenn auch nicht gerade > Reichweitenstark schon Spaß. ...und der hat auch eine Strassenzulassung?
Kire schrieb: > Walta S. schrieb: >>> Das gilt für Pedelecs. > >> Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig. > > der 750W Motor entwickelt auch nur die Leistung, die ihm der controller > zur Verfügung stellt. Ist die Nenndauerleistung vorschriftsgemäß auf > o,25kW begrenzt, bewegst du dich völlig legal auf der Straße. > > Es gibt nach StVO kein Limit für die elektrisch aufgenommene Leistung > des Motors - deswegen kann er mit einer Peakleistung der vollen 750W > durchaus noch legal betrieben werden, sofern das im erlaubten > Geschwindigkeitsbereich liegt. ähm - nein. Klingt zwar logisch ist aber im Gesetz anders beschrieben. Es sind 25kmh und 250W. Nette Nebengeschichte: es gibt Controller von Chinesischen Anbietern die bauen einen Schaltern ein welcher mit Offroad beschriftet ist. Damit kannst du einstellen ob du legal oder mit maximal fährst. Rechtskonform ist das natürlich nicht. walta
Oliver S. schrieb: > Walta S. schrieb: >> Interessant. Hast du da nähere Infos? > > Nun ja, das steht so in der zuständigen Verordnung für > Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt komisch, ist aber so. > > https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html > > Wobei die allerinsg für den TO eh nicht zutrifft, denn seinem > Wunschgefährt fehlt dazu der Lenker. > > Oliver dankeschön walta
Walta S. schrieb: > ähm - nein. Klingt zwar logisch ist aber im Gesetz anders beschrieben. > Es sind 25kmh und 250W. Nein, lies mal nochmal... ;) Der Gesetzgeber bezieht sich auf die "physikalische Arbeit", die er in kW angibt, egal um welche Antriebsart es sich handelt. Manchmal wird auch der Begriff "mechanische Arbeit" verwendet. https://www.leifiphysik.de/mechanik/arbeit-energie-und-leistung/grundwissen/die-physikalische-arbeit Warum misst sonst die Polizei mit dem mobilen Prüfstand am Rad und nicht mit dem Amperemeter...?
Kire schrieb: > Es gibt nach StVO kein Limit für die elektrisch aufgenommene Leistung > des Motors - deswegen kann er mit einer Peakleistung der vollen 750W > durchaus noch legal betrieben werden, sofern das im erlaubten > Geschwindigkeitsbereich liegt. ... und der Antrieb bei der Nennleistungsmessung nicht über 250W (beim Pedelec) kommt. Oliver
Oliver S. schrieb: > ... und der Antrieb bei der Nennleistungsmessung nicht über 250W (beim > Pedelec) kommt. Nennleistung wäre eine elektrische Größe - darüber verliert der Gesetzgeber kein einziges Wort. Es geht da immer nur um Nenndauerleistung, welche die verrichtete Arbeit beschreibt...egal ob Verbrenner oder E-Motor wird diese seit 1978 immer in kW angegeben.
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