Forum: Fahrzeugelektronik One Wheel 750w brushless Hub Motor auf 20kmh drosseln


von Kevin R. (Gast)


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Ich bin vom One Wheel Rx einfach fasziniert und würde unglaublich gerne 
mit einem legal (in der Stadt unteranderem) herum fahren. Seit Mitte 
2019.sind ja ES-Scooter erlaubt worden. Das One Wheel ist allerdings 
unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung 
bekommen könnte.

Darum ist meine Frage ob es möglich ist, den Motor auf max. 20kmh zu 
limitieren.

Falls mir irgend wer einen weiterhelfen könnte, wäre ich wahnsinnig 
dankbar

von Harald W. (wilhelms)


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Kevin R. schrieb:

> Das One Wheel ist allerdings
> unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung
> bekommen könnte.
> Darum ist meine Frage ob es möglich ist, den Motor auf max. 20kmh zu
> limitieren.

...und wo willst Du Dir die Zulassung für Dein "Einrad" holen?
Beim Tüv?

von Oliver S. (oliverso)


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Kevin R. schrieb:
> Das One Wheel ist allerdings
> unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung
> bekommen könnte.

Das hat auch unter anderem ein Rad und einen Lenker zu wenig dafür.

Oliver

von Walta S. (walta)


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Ich weiss die aktuellen Vorgaben jetzt nicht genau bilde mir aber ein, 
dass die Beschränkung sich auf 25kmh und 250W bezieht - also geht das 
mit deinem Motor gar nicht.

walta

von hinz (Gast)


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Harald W. schrieb:

> ...und wo willst Du Dir die Zulassung für Dein "Einrad" holen?

Es braucht keine Zulassung, nur eine Betriebserlaubnis.


> Beim Tüv?

Die können das nötige Gutachten erstellen.

von hinz (Gast)


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Walta S. schrieb:
> dass die Beschränkung sich auf 25kmh und 250W bezieht

Das gilt für Pedelecs.

von hinz (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Das hat auch unter anderem ein Rad und einen Lenker zu wenig dafür.

ACK

von Oliver S. (oliverso)


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hinz schrieb:
> Es braucht keine Zulassung, nur eine Betriebserlaubnis.

Zitat:
1
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
2
3
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz,
4
2. eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz,
5
...

Als Elektrokleinstfahrzeug geht das damit ohne Lenker nicht durch. In 
welcher Fahrzeugklasse willst du alternativ dafür eine Betriebserlaubnis 
beantragen?

Wie man das Ding TÜV-gerecht auf 20km/h begrenzt, wird dir am 
einfachsten der Hersteller beantworten können.

Oliver

von vn nn (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Kevin R. schrieb:
>> Das One Wheel ist allerdings
>> unteranderem zu schnell, als wie das es womöglich eine Zulassung
>> bekommen könnte.
>
> Das hat auch unter anderem ein Rad und einen Lenker zu wenig dafür.

Richtig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung#Definition_Elektrokleinstfahrzeuge
https://media.ccc.de/v/gpn19-115-ekfv-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stand-der-dinge

von Physiker (Gast)


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Kevin R. schrieb:
> max. 20kmh

Was soll das sein?

Geschwindigkeiten sind gewöhnlich der Quotient aus einer Länge und 
einer Zeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeit

von Walta S. (walta)


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hinz schrieb:
> Walta S. schrieb:
>> dass die Beschränkung sich auf 25kmh und 250W bezieht
>
> Das gilt für Pedelecs.

Ja, das weiss ich. Ist eine EU Vorschrift. Ich weiss nur nicht genau ob 
sie auch für e-Scooter gilt oder ob die noch weniger haben dürfen.
Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig.

walta

von Oliver S. (oliverso)


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Walta S. schrieb:
> Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig.

Doch, für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1400 Watt zulässig.

Oliver

von Walta S. (walta)


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Oliver S. schrieb:
> Walta S. schrieb:
>> Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig.
>
> Doch, für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1400 Watt zulässig.
>
> Oliver

Interessant. Hast du da nähere Infos?

danke
walta

von Oliver S. (oliverso)


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Walta S. schrieb:
> Interessant. Hast du da nähere Infos?

Nun ja, das steht so in der zuständigen Verordnung für 
Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt komisch, ist aber so.

https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html

Wobei die allerinsg für den TO eh nicht zutrifft, denn seinem 
Wunschgefährt fehlt dazu der Lenker.

Oliver

von Kire (Gast)


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Walta S. schrieb:
>> Das gilt für Pedelecs.

> Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig.

der 750W Motor entwickelt auch nur die Leistung, die ihm der controller 
zur Verfügung stellt. Ist die Nenndauerleistung vorschriftsgemäß auf 
o,25kW begrenzt, bewegst du dich völlig legal auf der Straße.

Es gibt nach StVO kein Limit für die elektrisch aufgenommene Leistung 
des Motors - deswegen kann er mit einer Peakleistung der vollen 750W 
durchaus noch legal betrieben werden, sofern das im erlaubten 
Geschwindigkeitsbereich liegt.

von Michael_O (Gast)


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Selbst der E-Roller von Aldi Nord hat mit 250W Dauerlast und 500W Peak 
zumindest kurzfristig mehr zu bieten. Und macht wenn auch nicht gerade 
Reichweitenstark schon Spaß.

MfG
Michael

von Harald W. (wilhelms)


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Michael_O schrieb:

> Selbst der E-Roller von Aldi Nord hat mit 250W Dauerlast und 500W Peak
> zumindest kurzfristig mehr zu bieten. Und macht wenn auch nicht gerade
> Reichweitenstark schon Spaß.

...und der hat auch eine Strassenzulassung?

von Walta S. (walta)


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Kire schrieb:
> Walta S. schrieb:
>>> Das gilt für Pedelecs.
>
>> Ein 750W Motor ist aber sicher nicht zulässig.
>
> der 750W Motor entwickelt auch nur die Leistung, die ihm der controller
> zur Verfügung stellt. Ist die Nenndauerleistung vorschriftsgemäß auf
> o,25kW begrenzt, bewegst du dich völlig legal auf der Straße.
>
> Es gibt nach StVO kein Limit für die elektrisch aufgenommene Leistung
> des Motors - deswegen kann er mit einer Peakleistung der vollen 750W
> durchaus noch legal betrieben werden, sofern das im erlaubten
> Geschwindigkeitsbereich liegt.

ähm - nein. Klingt zwar logisch ist aber im Gesetz anders beschrieben. 
Es sind 25kmh und 250W.
Nette Nebengeschichte: es gibt Controller von Chinesischen Anbietern die 
bauen einen Schaltern ein welcher mit Offroad beschriftet ist. Damit 
kannst du einstellen ob du legal oder mit maximal fährst. Rechtskonform 
ist das natürlich nicht.

walta

von Walta S. (walta)


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Oliver S. schrieb:
> Walta S. schrieb:
>> Interessant. Hast du da nähere Infos?
>
> Nun ja, das steht so in der zuständigen Verordnung für
> Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt komisch, ist aber so.
>
> https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
>
> Wobei die allerinsg für den TO eh nicht zutrifft, denn seinem
> Wunschgefährt fehlt dazu der Lenker.
>
> Oliver

dankeschön
walta

von Kire (Gast)


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Walta S. schrieb:
> ähm - nein. Klingt zwar logisch ist aber im Gesetz anders beschrieben.
> Es sind 25kmh und 250W.

Nein, lies mal nochmal... ;)

Der Gesetzgeber bezieht sich auf die "physikalische Arbeit", die er in 
kW angibt, egal um welche Antriebsart es sich handelt. Manchmal wird 
auch der Begriff "mechanische Arbeit" verwendet.
https://www.leifiphysik.de/mechanik/arbeit-energie-und-leistung/grundwissen/die-physikalische-arbeit

Warum misst sonst die Polizei mit dem mobilen Prüfstand am Rad und nicht 
mit dem Amperemeter...?

von Oliver S. (oliverso)


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Kire schrieb:
> Es gibt nach StVO kein Limit für die elektrisch aufgenommene Leistung
> des Motors - deswegen kann er mit einer Peakleistung der vollen 750W
> durchaus noch legal betrieben werden, sofern das im erlaubten
> Geschwindigkeitsbereich liegt.

... und der Antrieb bei der Nennleistungsmessung nicht über 250W (beim 
Pedelec) kommt.

Oliver

von Kire (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> ... und der Antrieb bei der Nennleistungsmessung nicht über 250W (beim
> Pedelec) kommt.

Nennleistung wäre eine elektrische Größe - darüber verliert der 
Gesetzgeber kein einziges Wort.

Es geht da immer nur um Nenndauerleistung, welche die verrichtete Arbeit 
beschreibt...egal ob Verbrenner oder E-Motor wird diese seit 1978 immer 
in kW angegeben.

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