Welche Gesetze für ein Produkt

Gast #6126592
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Ich will ein Adapter mit 3D-Drucker herstellen. Sie besteht nur aus 
Plastik, ein Stück Feder, Batteriebehälter ohne Batterie, Stück 
Kupferdraht und ein Potentiometer. Meine Frage: Wenn ich so ein Produkt 
verkaufen will, braucht es trotzdem CE? RohS? Andere gesetzliche 
Regelungen? Platine ist nicht drin.
#6126718
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Produktentwickler schrieb:
> Ich will ein Adapter mit 3D-Drucker herstellen. Sie besteht nur aus
> Plastik, ein Stück Feder, Batteriebehälter ohne Batterie, Stück
> Kupferdraht und ein Potentiometer. Meine Frage: Wenn ich so ein Produkt
> verkaufen will, braucht es trotzdem CE? RohS? Andere gesetzliche
> Regelungen? Platine ist nicht drin.

Ich würde es einfach verkaufen und wie ein Mann den drohenden 
drakonischen Strafen ins Auge blicken.
#6127846
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https://www.elektrogesetz.de/themen/passive-geraete/

Viele passive Geräte (z.B. Antennen, Adapter, Kabel oder Sicherungen) 
sind als eigenständige Elektrogeräte anzusehen und werden daher nicht 
automatisch von einer bestehenden Registrierung des Hauptgerätes 
erfasst. Neben dem Hauptprodukt gibt es “in der Box” dann auch noch 
weitere, registrierungspflichtige Artikel wie Kabel oder Sicherungen.
#6129256
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Produktentwickler schrieb:
> Ich will ein Adapter mit 3D-Drucker herstellen. Sie besteht nur aus
> Plastik, ein Stück Feder, Batteriebehälter ohne Batterie, Stück
> Kupferdraht und ein Potentiometer. Meine Frage: Wenn ich so ein Produkt
> verkaufen will, braucht es trotzdem CE? RohS? Andere gesetzliche
> Regelungen? Platine ist nicht drin.

Batteriehalter: Stromversorgung ist laienbedienbar,
wird also bewertet als ob mit Stromversorgung.

Poti, Draht: Kein EMV Problem, du musst nichts messen.
Keine höhere Spannung, also keine Niederspannung.

Spielzeug ? Nein, 3d-Drucker sind kein Kinderspielzeug sondern 
Erwachsenenspielzeug.

B2B oder B2C: 3d-Drucker könnten als B2B betrachtet werden,
das würde Anbauteile von WEEE befreien, nur anmelden und die
Bereitschaft zur Rücknahme signalisieren, keine Stückkosten.
Eigentlich wäre damit aber ein Vertrieb an Privatpersonen
verhindert. Als Anbauteil ist es aber kein Gerät.

Machinenrichtlinie: Es enthält keinen Motor, ist also keine
Maschine, es ist nur ein Anbauteil für eine Maschine.

Risikobewertung. Kann es ein Feuer entzünden ? Enthält es
Schutzeinrichtungen dagegen ?

Also CE: Ja. EMV: Du bist überzeugt nichts zu stören.
Desweiteren WEEE und Verpackungsrichtlinie beachten.
Bedienungs(Einbau)anleitung in Landessprache.
#6129664
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Michael B. schrieb :

>
> Spielzeug ? Nein, 3d-Drucker sind kein Kinderspielzeug sondern
> Erwachsenenspielzeug.
>

Du hältst tatsächlich eine Seifendose mit einem Poti und einem Stück 
Draht nebst Batteriehalter für einen 3-D-Drucker?

Wenn die so einfach zu bauen sind,  warum sind die dann so teuer?

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