Ich hatte viele Jahre lang einen Traum-Job als Elektroniker für Geräte
und Systeme. Platinendesign und Geräte zusammenbauen und sowas. Doch
plötzlich war der Traumjob zuende und die Jobbörse hatte gerade keine
neuen Stellenvorschläge.
Normalerweise kein Problem: Man kriegt Arbeitslosengeld, bis man eine
neue Stelle als Elektroniker für Geräte und Systeme gefunden hat.
Doch das Arbeitsamt hat einen Ausweg gefunden:
Job als DGUV3 Prüfer mit Deutschlandweiter Reisebereitschaft. Also 40
Stunden Woche + jeden Tag 300km in die nächste Stadt fahren.
Arbeitsbeginn Sonntag-Nacht, Arbeitsende Samstag Mittag. Übernachten
unter der Woche grundsätzlich im Hotel, Unbezahlter Anfahrt- und Endweg
ca. 200-500km. Das ganze dann vom Arbeitsamt mit Rechtsfolgenbelehrung.
Das kann garantiert jeder Elektroniker, denn aufs Knöpfchen drücken ist
einfach, und das ca. 4000mal am Tag.
Weiß jemand, ob man so ne Stellenvorgabe vom Arbeitsamt ablehnen kann?
Ich glaub DGUV3 darf man doch nur prüfen, wenn man es vorher schonmal
mindestens 1. Jahr lang geprüft hat oder?
Was meint ihr dazu?
> Rechtsgrundlage?
Stellen mit Hin- und Rückweg von ca. 2,5 Stunden pro Tag müssen
angenommen werden?... Weiß jemand, ob mit 2,5 Stunden nur der Hinweg,
oder beide Wege zusammen gemeint sind?
Herrjeh, was tausende unproduktive Elemente hinkriegen, wird doch wohl
auch dem ein oder anderen cleveren Kerlchen gelingen: Sich zwar
bewerben, aber so, dass derjenige, der einen tatsächlich einstellen
sollte, kurz nach einem in der Schlange beim Amt landet.
Die Bewerbung selbst befriedigt meist den Sachbearbeiter und in einem
eventuellen Bewerbungsgespräch kann man dann ja äußern, dass es gerne
das doppelte Gehalt sein darf und nachfragen, ob denn die Minibar im
Hotel inklusive sei.
Mir ist sowas bisher zwar erspart geblieben, aber ich kenne genug Leute
die, teils mit Absicht, teils aus blanker Schlichtheit, so um Stellen
herum gekommen sind.
Auch müssen Übernachtungspauschalen und Verpflegungsmehraufwand nicht
bezahlt werden. Kannst du dann von der Steuer absetzen!
Drück doch einfach nur 200 mal am statt 4000 mal am Tag aus Knöpfchen.
Bist halt gewissenhaft. :)
Mr.X schrieb:> Martin22 schrieb:>> Unbezahlter Anfahrt- und Endweg ca. 200-500km.>> Rechtsgrundlage?
Sind m.E. Dienstreisen, d.h. es greift § 670 BGB.
https://www.arbeitsrechte.de/dienstreise/
Falls nicht würde ich mich an deiner Stelle an einen gewieften
gewerkschaftsnahen Anwalt wenden.
Bekommst du den job denn sicher? Hört sich nach nem angebot an, wo du
dich schnell aufarbeiten wirst.
Ich meine auch: so eine Prüfung muss schon gewissenhaft durchgeführt
werden. War da nicht auch funktionsprüfung etc dabei? Sowas dauert.
Speziell bei Maschinen die erst mal starten/warmlaufen müssen. Das
dauert eben alles seine Zeit. Durchsprinten wie so manche kann man da
dann nicht...
Ja der Typ im Vorstellungsgespräch war ein ganz schlauer:
Hat mich im Vorstellungsgespräch zum platzen lassen des
Vorstellungsgespräches überredet. Meint wohl, die Firma erzählt dem Amt
nix weiter.
Wenn ich jetzt dem Arbeitsamt sage, die Firma hat ein "Sie hören von uns
gegeben" und der Typ von der Firma sich nicht an sein schweigen hält,
kann ich beim Arbeitsamt ne Anzeige wegen Betrug kriegen. Und die 3
Wochen Sperrzeit kriege ich dann.
>> a) zu einem Anwalt für Arbeitsrecht
ich glaub der kostet zwischen 170-230 Eur im Erstberatungsgespräch. Weiß
nicht, ob ich das Geld als Arbeitsloser übrig habe...
Meckerziege schrieb:> Speziell bei Maschinen die erst mal starten/warmlaufen müssen. Das> dauert eben alles seine Zeit. Durchsprinten wie so manche kann man da> dann nicht...
Sicherheitsverstöße beim Kunden sollten immer bei den Aufsichtsbehörden
angezeigt werden. Über die gewonnene Sicherheit freuen sich Kunden und
Entleiher bestimmt, der Compliance wegen.
Martin22 schrieb:> Hat mich im Vorstellungsgespräch zum platzen lassen des> Vorstellungsgespräches überredet. Meint wohl, die Firma erzählt dem Amt> nix weiter.
"Im Vorstellungsgespräch", also doch da gewesen?
Dann ist das doch egal, da es im Ernstfall einfach zwei Meinungen über
den Verlauf des Gesprächs gibt.
Nicht da gewesen?
Das ist dann tatsächlich ordentlich unklug gewesen und ich würde mir
einfach mal Gedanken über einen sinnvollen Job zum Überbrücken der Lücke
suchen und von dort weiter bewerben - ohne Amt im Nacken.
>>> a) zu einem Anwalt für Arbeitsrecht> ich glaub der kostet zwischen 170-230 Eur im Erstberatungsgespräch. Weiß> nicht, ob ich das Geld als Arbeitsloser übrig habe...
Wenn du dir den Anwalt nicht leisten kannst, kannst du dir keinen Anwalt
erst recht nicht leisten.
Du solltest in einer Gewerkschaft sein, deren Beiträge für gewöhnlich
eine Rechtsschutzversicherung bzgl. Arbeitsrecht beinhalten.
Ansonsten gibt es kostenfreie bis günstige Beratungen für Sozialfälle.
Das sind zwar keine Spezialisten für Arbeitsrecht, aber mit verpassten
Terminen beim Amt kennen die sich garantiert aus.
Ok das mit dem Anwalt überleg ich nochmal.
Aber wenn ihr meint, ich muß nur da gewesen sein. Dann geht es ja.
Ich habe aber noch Stellen, wo ich tatsächlich nicht da war, aber alle
ohne Rechtsbelehrung.
Stellen ohne Rechtsbelehrungen muß man doch nicht bewerben, oder sieht
jemand das anders?
Martin22 schrieb:> Stellen ohne Rechtsbelehrungen muß man doch nicht bewerben, oder sieht> jemand das anders?
Dein Sachbearbeiter sieht das anders.
Ich würde versuchen, da ein konstruktiveres Verhältnis aufzubauen. Das
sind auch nur Menschen und die reagieren irgendwann grantig, wenn sich
der Klient unkooperativ zeigt.
Natürlich hat das alles keine direkten Folgen, aber vielleicht solltest
du deine Suchparameter für eine neue Stelle überdenken oder zumindest
kommunizieren.
Lukas T. schrieb:> "Im Vorstellungsgespräch", also doch da gewesen?> Dann ist das doch egal, da es im Ernstfall einfach zwei Meinungen über> den Verlauf des Gesprächs gibt.
Das Problem ist du wurdest dann schon gesperrt. Und dann darfst du dir
dein Geld vor Gericht erstreiten. Erst vor Gericht ist relevant wer
Recht hat.
arbeitsloserArbeitsloser schrieb:> Das Problem ist du wurdest dann schon gesperrt.
Eben nicht unbedingt. Nur wenn er nachweislich weggeblieben wäre, wäre
das sofort ein Problem.
Dass Bewerbungsgespräch nicht zwangsläufig zu einem Job führen ist allen
Beteiligten bekannt.
GeilerBachelor schrieb:> Auch müssen Übernachtungspauschalen und Verpflegungsmehraufwand nicht> bezahlt werden.
Blödsinn.
Martin22 schrieb:> ich glaub der kostet zwischen 170-230 Eur im Erstberatungsgespräch
Glauben ist nicht wissen. Sooo teuer sind Anwälte auch nicht. Anrufen,
Fall kurz schildern und nach Honorar fragen. Das eigentliche Gespräch
dauert ja dann erstmal nur ne halbe Stunde. Da weiß man dann aber, was
auf einen zu kommt und wie hoch die Chancen sind.
Mr.X schrieb:> Falls nicht würde ich mich an deiner Stelle an einen gewieften> gewerkschaftsnahen Anwalt wenden.
Als Gewerkschaftsmitglied musst du dich an den Geschäftsstellensekretär
wenden. Ob der Anwalt ist, kann man ja hinterfragen. Diese Leute
sollen aber ziemlich ernüchternd sein. Einen Drohbrief an den
Arbeitgeber bekommen die aber noch hin.
Einen externen Anwalt kann man vergessen ohne Arbeitsrechtschutz.
Die Gewerkschaften greifen nur auf eigenes Personal zu. Externe
bleiben als Mitglied außen vor.
Martin22 schrieb:>>> a) zu einem Anwalt für Arbeitsrecht> ich glaub der kostet zwischen 170-230 Eur im Erstberatungsgespräch. Weiß> nicht, ob ich das Geld als Arbeitsloser übrig habe...
Mit Beratungsschein vom Gericht musst du nur 10-15 Euro selbst bezahlen.
Allerdings bekommt der Anwalt mit BS zusammen mit der Selbstbeteiligung
nur 110-115 Euro was nicht sonderlich motivierend ist.
(Auf Ausführlichkeit der Beantwortung seiner eigenen Rechtssuche
würde ich nicht setzen).
Im Web wird Rechtsrat so für 20-50Euro angeboten, aber natürlich
weitgehend unverbindlich und oft auch nicht ausführlich.
Martin22 schrieb:> Ok das mit dem Anwalt überleg ich nochmal.> Aber wenn ihr meint, ich muß nur da gewesen sein. Dann geht es ja.
Ja, wenn du ein guter Schauspieler bist. Wenns ums Geld geht, schau mal
im Entgeldatlas der BA was in deinem Bundesland in den Berufen so
gezahlt wird. Findet sich bei den meisten Stellenangeboten der BA
rechts in der Spalte "Verdienst/Einkommen..." auch der Entgeldatlas.
In den meisten Fällen will der Arbeitgeber das nicht zahlen wollen und
dann bist du schon raus. Sollte der AG widererwarten zusagen,
lässt man erst mal den Vertrag prüfen und alle Nachteile des Vertrags
noch mal aushandeln, was dann ein paar Wochen dauert.
Den AG möchte ich sehen, der da so lange wartet.
> Ich habe aber noch Stellen, wo ich tatsächlich nicht da war, aber alle> ohne Rechtsbelehrung.
Das heißt Rechtsfolgebelehrung und ist eine Vorraussetzung für eine
Sperre oder Sanktion. Ohne diese Klausel ist der Text vom Amt nur
heiße Luft.
> Stellen ohne Rechtsbelehrungen muß man doch nicht bewerben, oder sieht> jemand das anders?
Daher ist es ja auch besser Eigeninititive zu zeigen, dann lässt man
dich nach einer Weile schön in Ruhe. Beantrage pauschale
Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget durch Vorlage deines
Bewerbungsschreibens oder
dem Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers mit dem Formular VB.
Je mehr Antworten von Firmen, um so besser.
Wähle unbedingt Bewerbung schriftlich per Post.
Wichtig: Deine Email-Adresse darf in deiner Anschrift stehen, aber
wenn du die Email-Adresse der Firma ins Adressfeld deines Anschreibens
einfügst, wird man dir Bewerbung per Email unterstellen und statt 6 Euro
nur 50 Cent erstatten. Geprüft wird das ganze nur auf Plausibilität.
Hier reicht also ein Glaubmachensbekenntnis aus. Niemand im Amt wird
Firmen da kontaktieren. Wenn eine Vermittlung mit RFB statt fand, kann
es
schon mal ein Feedback geben, aber bei Aussage gegen Aussage wird gar
nichts passieren. Die Sachbearbeiter kennen die Verlogenheiten der
Firmen und stellen sich darauf ein.
Die Sachbearbeiter verstehen sich als Betreuer und nicht als
Vollstrecker.
arbeitsloserArbeitsloser schrieb:> Das Problem ist du wurdest dann schon gesperrt. Und dann darfst du dir> dein Geld vor Gericht erstreiten. Erst vor Gericht ist relevant wer> Recht hat.
So schnell geht das nicht. Man hat ein Widerspruchsrecht und das geht
bei vernünftiger Argumentation in der Regel zu Gunsten des Kunden.
Verhaltensbedingte Verstöße, also z.B. einer Einladung grundlos nicht
Folge zu leisten, kann schon mal einen Sanktionsgrund rechtfertigen,
aber die Sachbearbeiter haben auch Pflichten und zwar in einer
Intensivbetreuung. So eine Beratungspflicht können die praktisch
gar nicht leisten, weil dafür einfach die Zeit fehlt. Man kann
also meist Probleme auf fehlende Kommunikation schieben.
Wenn man sich bemüht zeigt, dann sind die Sachbearbeiter in der Regel
lammfromm.
Es gibt im Web ein Forum für Erwerbslose, dass sehr viel informativer
ist, als dieses Forum.
https://www.elo-forum.org/
Msd schrieb:> GeilerBachelor schrieb:>> Auch müssen Übernachtungspauschalen und Verpflegungsmehraufwand nicht>> bezahlt werden.>> Blödsinn.>> Martin22 schrieb:>> ich glaub der kostet zwischen 170-230 Eur im Erstberatungsgespräch>> Glauben ist nicht wissen. Sooo teuer sind Anwälte auch nicht. Anrufen,
Honorar für die Erstberatung liegt durchaus im genannten Bereich.
Anrufen musst du sowieso beim Anwalt, aber glaube nicht, dass du da ne
kostenlose Vorberatung bekommst. Du erfährst den Termin und die
voraussichtlichen Kosten, wenn du danach fragst.
Martin22 schrieb:> Ich glaub DGUV3 darf man doch nur prüfen
Wer darf prüfen?
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft
unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden.
Die Qualifikation ist zu dokumentieren.
Hast Du denn schon einen Lehrgang dafür????
Hast Du einen Führerschein mit x Punkten? Geht auch Eisenbahn?
Bist Du nachtblind? Dann darfst Du nicht fahren wenn es finster ist!
Bisher habe ich den Eindruck, daß Du Deinen AA-Berater schlecht
behandelt und informiert hast. Hast Du schon das Formular für die
Reisekosten zum Vorstellungsgespräch? Geh wieder hin! Sonst keine Kohle.
Martin22 schrieb:> Normalerweise kein Problem: Man kriegt Arbeitslosengeld, bis man eine> neue Stelle als Elektroniker für Geräte und Systeme gefunden hat.
Nein, nur zB.: 1 Jahr!
Martin22 schrieb:> Job als DGUV3 Prüfer mit Deutschlandweiter Reisebereitschaft. Also 40> Stunden Woche + jeden Tag 300km in die nächste Stadt fahren.> Arbeitsbeginn Sonntag-Nacht, Arbeitsende Samstag Mittag. Übernachten> unter der Woche grundsätzlich im Hotel, Unbezahlter Anfahrt- und Endweg> ca. 200-500km. Das ganze dann vom Arbeitsamt mit Rechtsfolgenbelehrung.
Die Zumutbarkeit liegt bei meines Wissens bei 2 1/4 Stunden Fahrzeit pro
Tag.
Frage doch mal bei deinem Sachbearbeiter nach, bevor du Geld für einen
Anwalt ausgibst.
Das Amt schickt Dir alles, was passen könnte!
Wenn Du ablehnst, brauchst du halt eine gute Begründung (Fahrtzeit).
Wenn Du Dich da bewirbst, ist das noch keine Garantie, dass du genommen
wirst.
Fahrt zum Vorstellungstermin trägt zur Not das Amt.
Der potentielle Arbeitgeber hat aber kein Interesse einen einzustellen,
der hunderte Kilometer entfernt wohnt und bei nächster Gelegenheit
kündigt, weil er was besseres gefunden hat.
Martin22 schrieb:> Weiß jemand, ob mit 2,5 Stunden nur der Hinweg,> oder beide Wege zusammen gemeint sind?
Hin und Rückweg. Also jeweils 1:15h.
Böser Onkel schrieb:> Die Sachbearbeiter verstehen sich als Betreuer und nicht als> Vollstrecker.
Blödsinn! Das ist das widerwärtigste Pack, das mir in 50 Jahren
unterkam!
Böser Onkel schrieb:> Die Sachbearbeiter verstehen sich als Betreuer und nicht als> Vollstrecker.
Die Sachbeareiter wollen unkomplizierte Verwaltungsvorgänge nach Schema
F schnellstmöglich abhaken, je mehr pro Woche desto besser. Und zwar von
oben herab, und mit der geballten Macht der Paragraphen auf ihrer Seite
die ihnen in jeder Situation stets den rechten Weg weisen. Die wollen
niemanden betreuen, das wäre viel zu nervenaufreibend und sie könnten
nicht mehr die gebotene eiskalte amtliche Distanz wahren.
Notfalls wird irgendwo im Formular ein Häkchen gesetzt auf daß der
Delinquent in Zukunft von einer anderen Abteilung noch härter "betreut"
wird als bisher schon, in dieser Spezialabtelung arbeiten dann noch
abgebrühtere Sachbearbeiter denen das alles noch mehr am Arsch
vorbeigeht.
Wenn sie nämlich anders verfahren dann sitzen sie bald selbst auf der
anderen Seite des Schreibtisches.
Rudi Radlos schrieb:> Hast Du schon das Formular für die> Reisekosten zum Vorstellungsgespräch? Geh wieder hin! Sonst keine Kohle.
Das muß man vorher beantragen!
Böser Onkel schrieb:> Als Gewerkschaftsmitglied musst du dich an den Geschäftsstellensekretär> wenden. Ob der Anwalt ist, kann man ja hinterfragen. Diese Leute> sollen aber ziemlich ernüchternd sein. Einen Drohbrief an den> Arbeitgeber bekommen die aber noch hin.
Natürlich ist der kein Anwalt.
Aber sie haben auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte bei der Hand.
Die zuallererst Dich vertreten.
Nicht wie ein freier Anwalt, der sich in die Mitte stellt.
Und wenn man einen echten Streit mit dem Arbeitgeber hat, dann kommt der
Beitrag mehrfach wieder rein.
Was sind da schon 1000EUR?
michael_ schrieb:> Das muß man vorher beantragen!
Nahbereich innerhalb der Region kann man auch im Nachgang beantragen.
(Man braucht nur die Einladung und das Formular einreichen).
Kleckerbeträge gehen da runter wie Öl.
Fernstrecke außerhalb des Nahbereichs müssen vorher beantragt werden.
Dazu ist eine Erklärung des Arbeitgebers nötig, die Kosten nicht
übernehmen zu wollen, auch wenn die gesetzlich dazu verpflichtet wären.
Ansonsten kann man da schnell zwischen die Fronten geraten.
Bernd K. schrieb:> Wenn sie nämlich anders verfahren dann sitzen sie bald selbst auf der> anderen Seite des Schreibtisches.
Dank Verdi dürfte das wohl nicht so einfach sein, aber Versetzungen
sind schon sehr wahrscheinlich.
Ich schon wieder schrieb:> Das Amt schickt Dir alles, was passen könnte!
Wobei das Berufsbild die Zielrichtung ist.
Geselle -> Geselle
Meister -> Meister
Ingenieur -> Ingenieur
usw.usf.
> Wenn Du ablehnst, brauchst du halt eine gute Begründung (Fahrtzeit).
Gute Begründungen liefern die Firmen meist zur Genüge.
Meist teten die eher sehr selten aus dem Nebel ihrer
Selbstbeweihräucherung heraus. Gefahren sollte man schon
prüfen können. Auf der Autobahn im Firmenwagen zermascht zu
werden, mag zwar statistisch selten sein, aber dann sollte man
seine Famile wenigstens durch eine deftige Lebensversicherung
gut versorgt wissen.
> Wenn Du Dich da bewirbst, ist das noch keine Garantie, dass du genommen> wirst.
Passieren kann da alles, aber mit einer ortsüblichen Gehaltsvorstellung
auf die man solide verweisen kann, dürfte die Chance zumindest etwas
ausgeglichen sein. Die Firmen dürfen ja ewig suchen. Dann merken
die vielleicht mal, wie toll das ist.
> Fahrt zum Vorstellungstermin trägt zur Not das Amt.
Man muss sich an die Vorschriften halten. Zur Not lassen die einem am
ausgestreckten Arm einfach verhungern. Es gibt ein Formular dafür und
zwar für Kosten in der Vergangenheit, nicht in der Zukunft.
> Der potentielle Arbeitgeber hat aber kein Interesse einen einzustellen,> der hunderte Kilometer entfernt wohnt und bei nächster Gelegenheit> kündigt, weil er was besseres gefunden hat.
Warum sollten Arbeitgeber anders denken, denn attraktiv sind
Stellenangebote eher selten. Da müssten schon ganz andere Anreize her.
Das ist eine Frage der Abhängigkeit. Deswegen brauchen die ja auch
Angaben zum Familienstand. Ein Familenvater, nebs Ehefrau und Kinder
ist viel leichter zu erpressen, als ein Single ohne Bindungen.
So mancher Arbeitgeber achtet darauf, vielleicht sogar darauf ob man
Mieter oder Eigentümer ist. Dann braucht man keinen Schwitzkasten mehr.
;)
michael_ schrieb:> Nicht wie ein freier Anwalt, der sich in die Mitte stellt.
Der stellt sich nicht in die Mitte. Der steht immer auf seiner Seite.
Wenn er Dich am Haken hat gewinnt er - immer (egal, welche Seite
verliert) sein Honorar. Bei einem Vergleich (auf den beide Anwälte und
der Richter scharf sind) gibt es einen 50%-Bonus für beide Anwälte oben
drauf (Vergleichsgebühr).
Der Richter hat ein besonderes Interesse an einem Vergleich, weil er
dann kein (für seine Karriere möglicherweise schädliches) Urteil
aussprechen und begründen muss.
Schöne Welt der Justiz.
> Der Job klingt eher, als würde er den eigenen Körper, das Automobil,> deutsche Straßen und Hotels prüfen.
Erst mal dort anrufen und nachfragen ob die Stelle noch aktuell ist und
was man vorweisen muß. Wenn genau die nötige Qualifizierung noch fehlt
für diese "wunderbare" Stelle, dann ganz schnell zum Amt um die dafür
erforderliche Ausbildung zu beantragen. Dann wird der Betreuer bestimmt
die geeignete 20k€ Schulung veranlassen????? ...oder einen anderen
Vorschlag haben.
Die oben empfohlene harte Nummer mit dem Rechtsanwalt schafft noch keine
neue Arbeit. Diese solltest DU besser SELBST suchen.
Wieviel Stellen sollte man eigentlich im Monat angeschrieben haben, wenn
in der Eingliederungsvereinbahrung nix drin steht? Also um dem
Sachbearbeiter gerecht zu werden?
Hugo H. schrieb:> michael_ schrieb:>> Nicht wie ein freier Anwalt, der sich in die Mitte stellt.>> Der stellt sich nicht in die Mitte. Der steht immer auf seiner Seite.> Wenn er Dich am Haken hat gewinnt er - immer (egal, welche Seite> verliert) sein Honorar.
Wunschtraum.
Honorar von einem arbeitslosen Kunden? Zuletzt muß er es noch über
Gericht einklagen.
Martin22 schrieb:> ieviel Stellen sollte man eigentlich im Monat angeschrieben haben, wenn> in der Eingliederungsvereinbahrung nix drin steht? Also um dem> Sachbearbeiter gerecht zu werden?
Jeden (Werk)Tag eine war ein Richtwert.
Wie ist das eigentlich dann mit so einem z.B. Handwerker Kastenwagen,
wenn der AG und die Arbeitsumstände dazu zwingen: Greift dann die 1%
Regelung, obwohl ich die Karre privat gar nicht brauche und will? Daß es
da ein Urteil wegen Rufbereitschaft mit so einer Karre zum Nachteil des
AN gab ist mir nicht entgangen. Greift das dann hier auch?
Martin22 schrieb:> Weiß jemand, ob man so ne Stellenvorgabe vom Arbeitsamt ablehnen kann?
Man kann immer alles vom Arbeitsamt ablehnen.
BezugsSperre ist auch nur durchsetzbar, wenn der Unterschied zu
bisheriger Tätigkeit zu gering ist. Da hat es bezüglich Gehaltseinbüßen
und Fahrzeit Richtlinien, siehe Teilscan Infobrochüre im Anhang.
Böser Onkel schrieb:> Die Firmen dürfen ja ewig suchen.
Ja selbstverständlich Michael!
Du darfst ja auch ewig ablehnen wie du seit über einem Jahrzehnt hier
beweist.
Zur Not eben über den Rechtsweg mit Hilfe deiner
Rechtsschutzversicherung.
Aber mach dir keine Sorge. Mit deiner Einstellung zur
Leistungserbringung wird dich kein unvertrottelter AG einstellen. Also
du bist ohnehin "save".
Dieser Thread passt für dich ja wirklich zu 100%. Einen besseren
Experten wie dich findet man wohl kaum.
cheers,
dein Coach.
Mittelgroß schrieb:> Martin22 schrieb:>> ieviel Stellen sollte man eigentlich im Monat angeschrieben haben, wenn>> in der Eingliederungsvereinbahrung nix drin steht? Also um dem>> Sachbearbeiter gerecht zu werden?> Jeden (Werk)Tag eine war ein Richtwert.>> Wie ist das eigentlich dann mit so einem z.B. Handwerker Kastenwagen,> wenn der AG und die Arbeitsumstände dazu zwingen: Greift dann die 1%> Regelung, obwohl ich die Karre privat gar nicht brauche und will? Daß es> da ein Urteil wegen Rufbereitschaft mit so einer Karre zum Nachteil des> AN gab ist mir nicht entgangen. Greift das dann hier auch?
Kannst du zu dem Urteil mehr sagen?
Mein Gott, seid ihr alle unbeholfen...
Das §140 SGBIII ist kein Richtlinie, sondern ein Gesetz. Und in einem
Rechtsstaat, wie wir ihn mal hatten, muss die Verwaltung rechtmäßig und
aufgrund der Gesetze handeln.
Also lies dir mal https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
durch.
Ein ALoser darf eine Stelle ablehnen, wenn sie unzumutbar ist. Was
zumutbar ist und was nicht, steht exemplarisch in §140 SGB III. Also
lesen und mal rechnen.
Ansonsten wäre ein Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht der richtige
Ansprechpartner (und nicht das Besserwisser Forum hier).
Das zuständige Gericht ist das Sozialgericht, nicht das
Verwaltungsgericht. Das kann aber erst angerufen (nein nicht mit
Handy..) werden, wenn der AA eine Sperre verhängt hat.
Ich würde da nicht soviel Wind drum machen.
Schicke deine Bewerbung im Schnellhefter. Nimm nicht die neueste
Tonerpatrone für den Ausdruck. Paar Rechtschreibfehler sind praktisch.
Verwechsle im Anschreiben den Ansprechpartner, so dass es nach einem
Copy-Paste Serienanschreiben aussieht.
Solltest du dennoch eingeladen werden, dann komme auf die Minute genau
pünktlich. Im Smalltalk jammerst du über die schreckliche Parksituation
und den dämlichen Verkehr. Erzähle ihm dass du schon mal viel fahren
musstest und dabei immer schnell müde wirst.... lass dir was einfallen,
was nicht extrem daneben ist...
ACME schrieb:> Mein Gott, seid ihr alle unbeholfen...>> Das §140 SGBIII ist kein Richtlinie, sondern ein Gesetz.
Ja aber, wo kein Kläger da kein Richter. Also nicht groß über das
Schicksal als Almosenempfänger klagen, freundlich zum Amt sein und immer
schön das eigene Phlegma pflegen.
Immer kamen die Leihfirmen und wollten bundesweit. Einige haben bei der
Arbeitsagentur einen Weg gefunden, mir die "Aufforderung zur Bewerbung"
zukommen zu lassen. Deshalb habe ich "bundesweit" angesprochen und nach
einer Lösung im Tagespendelbereich verlangt. Da sprangen sie alle ab und
ich trug es in das Rückmeldeformular ein. Es bleibt aber noch eine
Schwierigkeit übrig: Die verbleibende Pendelzeit ist immer noch sehr
lang. Das hätten die Leihfirmen auch machen können.
ACME schrieb:> Also> lesen und mal rechnen.
Unterm Strich wäre das Zwangsarbeit.
Ich glaube nicht, dass dieser Pargraph so noch zur Anwendung kommt.
Ein Arbeitgeber müsste sonst auch fürchten, dass so eine gequälte
Seele ihm die Hütte ansteckt.
Msd schrieb:> Glauben ist nicht wissen. Sooo teuer sind Anwälte auch nicht. Anrufen,> Fall kurz schildern und nach Honorar fragen.
Das hast du nachts mal geträumt.
Du hast noch keinen Rechtsstreit hinter dir, stimmts?
Böser Onkel schrieb:> Unterm Strich wäre das Zwangsarbeit.
So ist das seit Herrn Hartz.
Heisst ja nicht ohne Grund Sklaven.
> Ich glaube nicht, dass dieser> Pargraph so noch zur Anwendung kommt.> Ein Arbeitgeber müsste sonst auch fürchten, dass so eine gequälte> Seele ihm die Hütte ansteckt.
Passiert ja auch, Arbeitsämter haben daher Wachschutz und Alarmknöpfe
und Amoklaufrichtlinien.
Firmen trifft es meist unvorbereiteter.