Forum: Haus & Smart Home Firma verweigert Anlagenprüfung


von Andi (Gast)


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Hallo,

Hier im Haus hatt eine Elektrofachfirma diverse Erweiterungen(weiteren 
RCD, LS Automaten, Smart Powermeter im Sicheurungskasten eingebaut, 
Leitungen gezogen und Steckdosen und Licht installiert).

Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für 
Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine 
voll ausreiche.
Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben?

Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht?

: Verschoben durch Moderator
von Thomas Z. (usbman)


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Andi schrieb:
> Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben?
>
> Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht?

Da merkt man wieder dass wir in Deutschland sind....

von M. K. (sylaina)


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Andi schrieb:
> Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht?

Keine Behörde, dafür gibts das EVU und die Handwerkskammer.

von Das ist ein Handwerk (Gast)


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Daher Handwerkskammer

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Andi schrieb:
> Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für
> Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte

Dann überrede ihn mit einer gewissen Summe Geld dazu, die gewünschte 
Prüfung zu machen.

von TR.OLL (Gast)


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Andi schrieb:
> Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben?
>
> Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht?

Da merkt man wieder dass wir in Deutschland sind....

Typisch Deutschland. Alles wird mit Bürokratie erschlagen.

von Forist (Gast)


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Andi schrieb:
> Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben?

Hört sich alles nicht nach Mikrocontrollern und digitaler Elektronik an

von Horst (Gast)


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Andi schrieb:
> Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für
> Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine
> voll ausreiche.

Wo ist das Problem?
Der Meister muß so und so für die Arbeit gerade stehen, egal wie er 
prüft.
Für passendes Kleingeld wird er Dir aber sicher einen kompletten 
E-Check® für's Haus anbieten.

von Stimmt nicht (Gast)


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In vielen Bauteilen in der HV sind Controller verbaut!

von Steffen S. (dl7ate)


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Andi schrieb:
> Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für
> Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine
> voll ausreiche.

Servus,

ich habe zwar weniger mit der 0100 zu tun. Aber was ich mir generell bei 
Lieferanten / Dienstleistern, die die VDE nur allgemein aufführen um 
bestimmte Dinge nicht tun zu müssen, angewöhnt habe :

Von denen lasse ich mir die genaue Fundstelle in der VDE nennen, und 
zwar bis auf den Absatz herunter. Da wird die Luft für die Lieferanten / 
Dienstleister plötzlich ganz dünn :-)

Vielleicht einfach mal so als Tip am Rande.

von MaWin (Gast)


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Horst schrieb:
> Wo ist das Problem

Der Elektriker verlangt volles Geld, macht aber nur die halbe 
vertragliche Arbeit.

Wenn Erstellung nach VOB oder BGB vereinbart war, gehört die Messung und 
Doku dazu.

Er ist ein Betrüger, das ist das Problem.

von BStromAgentur (Gast)


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Thomas Z. schrieb:
> Andi schrieb:
>> Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben?
>>
>> Welche Behörde hatt für sowas Aufsicht?
>
> Da merkt man wieder dass wir in Deutschland sind....

Ja und? Ist das nun schlecht?

von Nein so geht das nicht (Gast)


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Die vde 100 ist im Netz. Da steht drin was er machen muss. Sichtprüfung 
reicht nicht!

von Horst (Gast)


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MaWin schrieb:
> Der Elektriker verlangt volles Geld, macht aber nur die halbe
> vertragliche Arbeit.

oh, Du kennst den abgeschlossenen Vertrag?

MaWin schrieb:
> Wenn Erstellung nach VOB oder BGB vereinbart war, gehört die Messung und
> Doku dazu.

Nach VOB ja, zeig mir die Stelle im BGB. Es geht um ein Privathaus.

MaWin schrieb:
> Er ist ein Betrüger, das ist das Problem.

Jetzt bist Du schon Richter, daß Du das öffentlich äu0ern darfst?
Und ich befürchte Du bist nicht mal einer der Fake-MaWin.

von Undertaker (Gast)


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MaWin schrieb:
> Er ist ein Betrüger, das ist das Problem.

Das ist in Deutschland doch kein Problem!
Deutschland ist ein Paradies für Betrüger.

Probleme bekommt nur, wer nicht betrügt.

Angefangen bei der Automobil-Industrie bis hin zu....
den Rest spare ich mir.

von Niemand (Gast)


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Andi schrieb:
> Nun nach verichteter Arbeit meint der Elktromeister dass man für
> Privatgebäude keine VDE-0100 Prüfeng bräuchte und Sichtkontrolle alleine
> voll ausreiche.
> Ich meine aber da mal anderes gelernt zu haben?

Ist denn schon die Abnahme dessen durch oder die Nutzung im Gange?
Wer bezahlt denn die RE dafür, die Bank oder du selber?
Sind eventuell Kinder im Haus oder gar geplant?
Ein einfacher Brief reicht dafür doch schon aus!

von oszi40 (Gast)


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Andi schrieb:
> hatt eine Elektrofachfirma

Was stand im Angebot/Vertrag/?
Montiere 3 Steckdosen und prüfe sie nach VDE...?

Um etwas Ärger zu machen kann man schon mal bei EVU und Handwerkskammer 
nachfragen oder volle Bezahlung erst nach Abnahmeprotokoll entsprechend 
...

Von der anderen Seite gesehen, weiß man natürlich nicht, welche 
Messmittel der Wald-und Wiesenfachmann verfügbar hat. Oft trifft man 
sich 2x auf dieser Welt ...

von Lucky Lucky hier (Gast)


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Beitrag #6132521 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christian B. (luckyfu)


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Horst schrieb:
> Wo ist das Problem?
> Der Meister muß so und so für die Arbeit gerade stehen, egal wie er
> prüft.

Das Problem ist: Es ist keine komplett von der Firma errichtete Anlage. 
Wenn nun ein Schaden eintritt kann sich der Betrieb einfach mit: "Daran 
haben wir nichts geändert!" herausreden.

Da es, aus mehrfacher eigener Erfahrung, jedoch kein großes Problem ist, 
einen Elektriker rein für diesen Check zu bekommen kannst du dem 
Handwerksbetrieb möglicherweise die Pistole auf die Brust setzen indem 
du ihm androhst, den Check von einer Drittfirma machen zu lassen und die 
Kosten dafür von seiner Rechnung abziehst. Wie das allerdings rechtlich 
aussieht weiß ich nicht. Im eigenen Interesse sollte ein Elektriker 
jedoch seine Arbeit am Ende mittels Messgerät prüfen. Es kann ja auch 
ein Produktionsfehler in einem verbauten Anlagenteil vorliegen oder es 
ist beim Kabelverlegen und schließenden Verputzen etwas schief gegangen. 
Das sieht man dann nicht mehr, kanns aber im besten Fall messtechnisch 
ermitteln.

von oszi40 (Gast)


Angehängte Dateien:

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Die Prüfung einer bestehenden, abenteuerlichen Sauerkraut-Instllation?
Wir kennen den Tatort nicht.

von schUk0 (Gast)


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Die Überprüfung auch nach Erweiterungen ist einfach mal Pflicht!


Wenn er das nicht in seine Kalkulation einbezieht ist das das Problem 
des Handwerkers...
Machen muss er es dann halt umsonst...


Er riskiert mit seinem Verhalten seine Eintragung als zertifizierter 
Betrieb beim Energieversorger... Wenn die weg ist, kann er genausogut 
auch einen Rammschladen aufmachen, an Elektroanlagen hat er dann 
offiziell nichts mehr verloren.


Angst muss er natürlich erst haben, wenn so was zur Anzeige kommt.

- Gewerbeamt
- Handwerkskammer
- Energieversorger (Netzbetreiber)

von ... (Gast)


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schUk0 schrieb:
> Die Überprüfung auch nach Erweiterungen ist einfach mal Pflicht!

Ja. Aber das hat der Mann ja mittels Sichtprüfung gemacht und dies 
sicherlich auch bestätigt. Damit ist seine Pflicht erfüllt. Wenn bei 
einem Privatkunden nichts anderes ausgemacht wurde, reicht das.

Er ist damit kein Betrüger. Oder hat er damit geworben, auch bei 
Privatkunden
eine volle VDE-100 Prüfung durchzuführen?

Du kannst ja auch nach einem KFZ-Werkstattbesuch, die Firma wegen Betrug 
anklagen, da sie das Auto weder gewaschen noch von innen gesaugt und 
geschrubbt haben.

von Sebastian S. (amateur)


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Im Grunde genommen ist das Ganze doch recht einfach:
Ein sogenannter Fachmann installiert/repariert/ändert etwas und stellt 
anschließend eine Rechnung.

Damit "unterschreibt" er auch automatisch, die Korrektheit seiner 
Arbeit.
Ist eine Überprüfung (und die dazu nötige Zeit) nicht explizit 
vereinbart, SO IST DIE SACHE DAMIT ERLEDIGT.

Geht was in die Hose, so hast Du eine Quittung, die Aufzeigt, wer, wann 
und wo herumgefummelt hat.

Natürlich ist es Dein (als Auftraggeber) gutes Recht zu vereinbaren, 
dass explizit eine Prüfung nach DIN 08/15 zu erfolgen hat.
Das läuft aber nach dem Motto: Wer die Musik bezahlt, bestimmt sie auch.

Bei einer Überprüfung gibt es aber noch ein paar richtig große 
Pferdefüße. Die betreffen nämlich dann gleich die gesamte Anlage und das 
kann dauern und etliche Euronen (bzw. Stunden) verschlucken...

von schUk0 (Gast)


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Ok... Ich hab mich scheinbar unklar ausgedrückt.

Zumindest die Erweiterung MUSS nach DIN VDE 0100-600 geprüft werden.
Dazu gehört ein PRÜFPROTOKOLL in dem MESSWERTE eingetragen werden.

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