Forum: Offtopic Coronavirus - Aufräge und Arbeitsverträge in China


von Heinz R. (heijz)


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Kennt jemand gute Seiten / Links, wo auf das Thema eingegangen wird

Wir haben Angebote / Aufträge (für deutsche Firmen) in China laufen

Was passiert jetzt
- wenn China keine Ausländer mehr rein lässt
- wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird? SInd wir zur Lieferung 
verpflichtet?
- Was passiert in dem Fall mit bereits beauftragten Subunternehmern?
Was ist mit bereits bestellten / bezahlten Dingen wie Flug, Hotel usw?

Mein Verständnis:

- wir sind gegenüber dem Besteller zur Leistungserbringung verpflichtet
- wir sind gegenüber Lieferanten / Subunternehmern zur Abnahme 
verpflichtet

Müssen also auf der einen Seite evtl. Schadensarsatzzahlungen / 
Vertragsstrafen zahlen, kein Geld vom Kunden, auf der anderen Seite aber 
unsere Lieferanten bezahlen, also doppelter Verlust?

von Bernd G. (Gast)


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Ich rate zu revolutionärer Gelassenheit.
Einfach mal abwarten, wie es kommt.
Hernach weißt du Bescheid.

von Percy N. (vox_bovi)


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Das dürfte von Rechtswahl und Vertragsinhalt abhängen.

von Bernd G. (Gast)


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Wenn überhaupt gar nichts mehr geht, könnte man ja vllt auch seine 
chinesischen Geschäftspartner fragen, wie man die Situation zur 
beiderseitigen Zufriedenheit klären kann.
OMG. Stellt euch doch nicht so an, wie die ersten Menschen.

von Heinz R. (heijz)


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Bernd G. schrieb:
> könnte man ja vllt auch seine
> chinesischen Geschäftspartner fragen

wie gesagt, deutsche Geschäftspartner, Ausführungsort China

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Höhere Gewalt.

Namaste

von Heinz R. (heijz)


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Winfried J. schrieb:
> Höhere Gewalt.

genau das ist die große rage - kann man sich damit wirklich aus allem 
raus halten?  Wie ist höhere Gewalt definiert?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Heinz R. schrieb:
> Müssen also auf der einen Seite evtl. Schadensarsatzzahlungen /
> Vertragsstrafen zahlen, kein Geld vom Kunden, auf der anderen Seite aber
> unsere Lieferanten bezahlen, also doppelter Verlust?

Die Schlüsselworte zu dem Thema Vetragsstrafen, Schadensersatz o.ä. sind 
"höhere Gewalt" bzw. "nicht durch den Auftragnehmer zu vertretene 
Umstände"

Zwischen Gewerbetreibenden ist die Vertragsfreiheit nur sehr gering 
eingeschränkt. Gerade in dem Bereich wie es in solchen Fällen aussieht 
kann man da fast alles GÜLTIG vereinbaren sofern es nicht ungesetzlich 
ist bzw. kann man viel weniger IMPLIZIT annehmen.
Bei Privatpersonen ist es da sehr viel begrenzter bzw. der Schutz vor 
Regress in solchen Fällen höher... Für gewerbe kann man daher nur wenige 
allgemeingültige Auskünfte geben. Selbst bei Dingen die für Privat 
eindeutig geregelt sind (Wie z.B. Rücktrittsrecht bei Reisen im Fall von 
Reisewarnungen) kann zwischen Gewerbetreibenden etwas anderes vereinbart 
werden.

Daher enthält jeder VERNÜNFTIGE Vertrag (inkl. AGB) über ein GEschäft wo 
nennenswerte Regressforderungen im Raum stehen eindeutige Regelungen zu 
diesem Thema mit denen sich beide Vertragsparteien einverstanden erklärt 
haben.. Also solltest du dir eure Verträge ansehen, dann kann zumindest 
für die Frage der Lieferung/Nichtlieferung sofort Klarheit herrschen. 
Von aussen kann dir das niemand sagen.

Fehlt da ein solcher Zusatz, dann sollte sich derjenige der diesen 
Abgefasst oder akzeptiert hat schon einmal nach einem neuen Job umsehen.
Und für den Rest der Firma heisst es vermutlich das man besser beten 
sollte  das der Vertragspartner auch ohne Ausschluss Verständnis hat 
oder das die Summen so klein sind das diese nicht existentiell für die 
Fa. sind.
Mindestens ist es aber das Zeichen das man bereits JETZT verbindlichen 
Rat bei einem Fachjuristen einholen sollte wenn es um nennenswerte 
Summen geht.
Wie es in Verbindung mit höherer Gewalt aussieht wenn keine 
Vertragsstrafe im Vertrag steht und es nur um allgemeinen Schadensersatz 
geht der sonst bei Nichtlieferung fällig wird weiß ich gerade aber 
nicht. ->Fachjurist!

Wenn da auf eurer Seite kein völliger Idiot beteiligt war wird da aber 
vermutlich etwas in der Richtung stehen das in Fällen von Verzögerungen 
auf Grund von höherer Gewalt kein Regressanspruch/Rücktrittsanspruch 
besteht.

Bei Reisen, sofern die auf normalen Weg ohne Sondervergünstigungen für 
Gewerbetreibende oder gar Rahmenverträge gebucht wurden, werden sich die 
meisten Anbieter wohl ohne Stress an die selben Regeln wie bei 
Privatbuchungen halten.
Reisen für die nach Buchung eine Reisewarnung herausgegeben wurde können 
kostenlos storniert werden. Dies ist derzeit für Reisen in die Provinz 
Wubei der Fall (Teilreisewarnung China).
Dazu wurden in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit auch ohne 
Reisewarnung  bei besonderen Lagen (Naturkatastrophen oder wenn eine 
Verschlechterung der Sicherheitslage wahrscheinlich wird) auf 
freiwilliger Basis Stornierungen/Umbuchungen angeboten. Aber einen 
REchtsanspruch gibt es dafür im Gegensatz zur Reisewarnung nicht.

Da derzeit aber sowieso viele Flüge ausfallen ist es noch einfacher. Ein 
Flug der nicht Stattfindet, der muss auch nicht bezahlt werden. Egal ob 
von Privat oder Gewerbetreibenden.

Wurden Flug und Hotel gemeinsam gebucht, dann wird mit Ausfall des 
Flugpreises die Erbringung der Reiseleistung unmöglich und das Hotel 
muss natürlich auch nicht bezahlt werden. (Gilt für Privatreisende, bei 
Gewerblichen KANN anderes vereinbart werden, habe ich ausserhalb von 
Rahmenverträgen aber noch nie gehört...)

WEnn Flug und Hotel getrennt gebucht wurden sieht es natürlich anders 
aus. Allerdings muss man bedenken das in den stark betroffenen Regionen 
derzeit praktisch alles geschlossen ist und die meisten Hotelanbieter 
wenn überhaupt nur Notbetrieb für festsitzende Gäste anbieten und eine 
Stornierung vermutlich problemlos akzeptieren.
Ausserhalb der Hochrisikogebiete sind viele mit "Exilanten" vermutlich 
gut ausgelastet und einer verschiebung bzw. stornierung des Aufenthalts 
meist nicht unaufgeschlossen.

Das alles gilt aber natürlich nur für "Rechtsstand hier". Ob sich z.B. 
ein Chinesischer Anbieter von Flugtickets sich bei einer Buchung (über 
Inet) in China dafür interessiert ob ein EU Land eine Reisewarnung 
herausgibt ist ein anderes Thema.

Und was noch zu Beachten ist:
Hong Kong ist derzeit von Warnungen und selbst Reiseempfehlung (...wird 
abgeraten) explizit ausgenommen. Auch Flugstornierungen nach HongKong 
sind noch nicht nennenswert geplant. WEnn somit weder Flug noch 
Hotelaufenthalt durch den Anbieter storniert werden hätte selbst ein 
Privatmann keinerlei Rechtsanspruch auf kostenlosen Rücktritt und müsste 
auf Kulanz hoffen oder Stornogebühr zahlen wenn er nicht reisen will.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Carsten S. schrieb:

>
> Fehlt da ein solcher Zusatz, dann sollte sich derjenige der diesen
> Abgefasst oder akzeptiert hat schon einmal nach einem neuen Job umsehen.


Wer noch mindestens zwei oder drei Tassen im Schrank hat, der macht 
solche Verträge nicht selbst, sondern lässt einen Rechtsanwalt machen. 
Der ist gut versichert.

Das schont zudem die Nerven, weil man sich kaum qualifikationsferne 
Gedanken machen muss.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Heinz R. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> Höhere Gewalt.
>
> genau das ist die große rage - kann man sich damit wirklich aus allem
> raus halten?  Wie ist höhere Gewalt definiert?

Nein, ich habe nur das Stichwort gegeben, kein Totschlagargument.

 In meinem Job wurde ich auch gerade mehrfach mit Situationen 
konfrontiert, welche außerhalb der Möglichkeit meiner Einflussnahme 
lagen. Am Ende habe ich, wo es ging, vorsorglich Kulanz walten lassen. 
Allein überzogene, weil schlicht nicht erfüllbare Ansprüche, konnte auch 
ich nicht erfüllen, weshalb Teile der Kundschaft ihren Frust aushalten 
mussten, zumal ich nie Wunder im Angebot hatte. Und Lieferfristen für ad 
hoc Lösungen kann in unsere Branche auch niemand mehr anbieten. Over 
night Liefermöglichkeiten der Zulieferer streben gegen null, anders als 
vor zehn Jahren.

Der Internet Boom treibt die Logistik und Vorratshaltung an die Grenzen 
des Leistbaren und die Kundenerwartungen ins Unermessliche. Dem ist nur 
mit asiatischer Gelassenheit zu begegnen.

Namaste

: Bearbeitet durch User
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