Kennt jemand gute Seiten / Links, wo auf das Thema eingegangen wird Wir haben Angebote / Aufträge (für deutsche Firmen) in China laufen Was passiert jetzt - wenn China keine Ausländer mehr rein lässt - wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wird? SInd wir zur Lieferung verpflichtet? - Was passiert in dem Fall mit bereits beauftragten Subunternehmern? Was ist mit bereits bestellten / bezahlten Dingen wie Flug, Hotel usw? Mein Verständnis: - wir sind gegenüber dem Besteller zur Leistungserbringung verpflichtet - wir sind gegenüber Lieferanten / Subunternehmern zur Abnahme verpflichtet Müssen also auf der einen Seite evtl. Schadensarsatzzahlungen / Vertragsstrafen zahlen, kein Geld vom Kunden, auf der anderen Seite aber unsere Lieferanten bezahlen, also doppelter Verlust?
Ich rate zu revolutionärer Gelassenheit. Einfach mal abwarten, wie es kommt. Hernach weißt du Bescheid.
Das dürfte von Rechtswahl und Vertragsinhalt abhängen.
Wenn überhaupt gar nichts mehr geht, könnte man ja vllt auch seine chinesischen Geschäftspartner fragen, wie man die Situation zur beiderseitigen Zufriedenheit klären kann. OMG. Stellt euch doch nicht so an, wie die ersten Menschen.
Bernd G. schrieb: > könnte man ja vllt auch seine > chinesischen Geschäftspartner fragen wie gesagt, deutsche Geschäftspartner, Ausführungsort China
Winfried J. schrieb: > Höhere Gewalt. genau das ist die große rage - kann man sich damit wirklich aus allem raus halten? Wie ist höhere Gewalt definiert?
Hi, Heinz R. schrieb: > Müssen also auf der einen Seite evtl. Schadensarsatzzahlungen / > Vertragsstrafen zahlen, kein Geld vom Kunden, auf der anderen Seite aber > unsere Lieferanten bezahlen, also doppelter Verlust? Die Schlüsselworte zu dem Thema Vetragsstrafen, Schadensersatz o.ä. sind "höhere Gewalt" bzw. "nicht durch den Auftragnehmer zu vertretene Umstände" Zwischen Gewerbetreibenden ist die Vertragsfreiheit nur sehr gering eingeschränkt. Gerade in dem Bereich wie es in solchen Fällen aussieht kann man da fast alles GÜLTIG vereinbaren sofern es nicht ungesetzlich ist bzw. kann man viel weniger IMPLIZIT annehmen. Bei Privatpersonen ist es da sehr viel begrenzter bzw. der Schutz vor Regress in solchen Fällen höher... Für gewerbe kann man daher nur wenige allgemeingültige Auskünfte geben. Selbst bei Dingen die für Privat eindeutig geregelt sind (Wie z.B. Rücktrittsrecht bei Reisen im Fall von Reisewarnungen) kann zwischen Gewerbetreibenden etwas anderes vereinbart werden. Daher enthält jeder VERNÜNFTIGE Vertrag (inkl. AGB) über ein GEschäft wo nennenswerte Regressforderungen im Raum stehen eindeutige Regelungen zu diesem Thema mit denen sich beide Vertragsparteien einverstanden erklärt haben.. Also solltest du dir eure Verträge ansehen, dann kann zumindest für die Frage der Lieferung/Nichtlieferung sofort Klarheit herrschen. Von aussen kann dir das niemand sagen. Fehlt da ein solcher Zusatz, dann sollte sich derjenige der diesen Abgefasst oder akzeptiert hat schon einmal nach einem neuen Job umsehen. Und für den Rest der Firma heisst es vermutlich das man besser beten sollte das der Vertragspartner auch ohne Ausschluss Verständnis hat oder das die Summen so klein sind das diese nicht existentiell für die Fa. sind. Mindestens ist es aber das Zeichen das man bereits JETZT verbindlichen Rat bei einem Fachjuristen einholen sollte wenn es um nennenswerte Summen geht. Wie es in Verbindung mit höherer Gewalt aussieht wenn keine Vertragsstrafe im Vertrag steht und es nur um allgemeinen Schadensersatz geht der sonst bei Nichtlieferung fällig wird weiß ich gerade aber nicht. ->Fachjurist! Wenn da auf eurer Seite kein völliger Idiot beteiligt war wird da aber vermutlich etwas in der Richtung stehen das in Fällen von Verzögerungen auf Grund von höherer Gewalt kein Regressanspruch/Rücktrittsanspruch besteht. Bei Reisen, sofern die auf normalen Weg ohne Sondervergünstigungen für Gewerbetreibende oder gar Rahmenverträge gebucht wurden, werden sich die meisten Anbieter wohl ohne Stress an die selben Regeln wie bei Privatbuchungen halten. Reisen für die nach Buchung eine Reisewarnung herausgegeben wurde können kostenlos storniert werden. Dies ist derzeit für Reisen in die Provinz Wubei der Fall (Teilreisewarnung China). Dazu wurden in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit auch ohne Reisewarnung bei besonderen Lagen (Naturkatastrophen oder wenn eine Verschlechterung der Sicherheitslage wahrscheinlich wird) auf freiwilliger Basis Stornierungen/Umbuchungen angeboten. Aber einen REchtsanspruch gibt es dafür im Gegensatz zur Reisewarnung nicht. Da derzeit aber sowieso viele Flüge ausfallen ist es noch einfacher. Ein Flug der nicht Stattfindet, der muss auch nicht bezahlt werden. Egal ob von Privat oder Gewerbetreibenden. Wurden Flug und Hotel gemeinsam gebucht, dann wird mit Ausfall des Flugpreises die Erbringung der Reiseleistung unmöglich und das Hotel muss natürlich auch nicht bezahlt werden. (Gilt für Privatreisende, bei Gewerblichen KANN anderes vereinbart werden, habe ich ausserhalb von Rahmenverträgen aber noch nie gehört...) WEnn Flug und Hotel getrennt gebucht wurden sieht es natürlich anders aus. Allerdings muss man bedenken das in den stark betroffenen Regionen derzeit praktisch alles geschlossen ist und die meisten Hotelanbieter wenn überhaupt nur Notbetrieb für festsitzende Gäste anbieten und eine Stornierung vermutlich problemlos akzeptieren. Ausserhalb der Hochrisikogebiete sind viele mit "Exilanten" vermutlich gut ausgelastet und einer verschiebung bzw. stornierung des Aufenthalts meist nicht unaufgeschlossen. Das alles gilt aber natürlich nur für "Rechtsstand hier". Ob sich z.B. ein Chinesischer Anbieter von Flugtickets sich bei einer Buchung (über Inet) in China dafür interessiert ob ein EU Land eine Reisewarnung herausgibt ist ein anderes Thema. Und was noch zu Beachten ist: Hong Kong ist derzeit von Warnungen und selbst Reiseempfehlung (...wird abgeraten) explizit ausgenommen. Auch Flugstornierungen nach HongKong sind noch nicht nennenswert geplant. WEnn somit weder Flug noch Hotelaufenthalt durch den Anbieter storniert werden hätte selbst ein Privatmann keinerlei Rechtsanspruch auf kostenlosen Rücktritt und müsste auf Kulanz hoffen oder Stornogebühr zahlen wenn er nicht reisen will. Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > > Fehlt da ein solcher Zusatz, dann sollte sich derjenige der diesen > Abgefasst oder akzeptiert hat schon einmal nach einem neuen Job umsehen. Wer noch mindestens zwei oder drei Tassen im Schrank hat, der macht solche Verträge nicht selbst, sondern lässt einen Rechtsanwalt machen. Der ist gut versichert. Das schont zudem die Nerven, weil man sich kaum qualifikationsferne Gedanken machen muss.
Heinz R. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Höhere Gewalt. > > genau das ist die große rage - kann man sich damit wirklich aus allem > raus halten? Wie ist höhere Gewalt definiert? Nein, ich habe nur das Stichwort gegeben, kein Totschlagargument. In meinem Job wurde ich auch gerade mehrfach mit Situationen konfrontiert, welche außerhalb der Möglichkeit meiner Einflussnahme lagen. Am Ende habe ich, wo es ging, vorsorglich Kulanz walten lassen. Allein überzogene, weil schlicht nicht erfüllbare Ansprüche, konnte auch ich nicht erfüllen, weshalb Teile der Kundschaft ihren Frust aushalten mussten, zumal ich nie Wunder im Angebot hatte. Und Lieferfristen für ad hoc Lösungen kann in unsere Branche auch niemand mehr anbieten. Over night Liefermöglichkeiten der Zulieferer streben gegen null, anders als vor zehn Jahren. Der Internet Boom treibt die Logistik und Vorratshaltung an die Grenzen des Leistbaren und die Kundenerwartungen ins Unermessliche. Dem ist nur mit asiatischer Gelassenheit zu begegnen. Namaste
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