Manche Firmen treten als GmbH auf. Recherchiert man dann mal über bundesanzeiger oder northdata sieht man oft dass da noch ne Beteiligungs-GmbH drann hängt, die auch wieder in der Hand der GmbH-Inhaber ist. Hat das irgendwie steuerliche Gründe oder warum wird das gemacht?
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Die Holdinggesellschaft ist ueblicherweise in einem Tiefsteuerland, benoetigt dort keine Infrastruktur und kann die Gewinne aus Hochsteuerlaendern dorthin abzuegeln.
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Neben rein steuerlichen Gründen gibt es eine Beteiligungs-GmbH auch als Komplementärin in einer GmbH & Co. KG, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG
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Dick Boutsos schrieb: > ... > > Hat das irgendwie steuerliche Gründe oder warum wird das gemacht? Kann auch haftungsrechtliche Gründe haben.
Beliebtes Konstrukt, wie schon erwähnt: GmbH und co.KG. Die GmbH ist eine Beteiligungsgeschaft, Zweck "Verwaltung des eigenen Vermögens", und stellt die Haftung in der "KG". Den Großteil des "Anlagekapitals" der KG stellen aber die echten Besitzer. Wenn die KG nun Gewinn macht, kann der ausgeschüttet werden, oft anteilig nach dem Kapital. Die Ausschüttung muss dann nicht als Einkommen versteuert werden, sondern als Kapitalertrag, also 25%. Hinzu kommen die Bezüge als Geschäftsführer, die werden normal besteuert. Nachteil: zweimal Verwaltung, zweimal Buchhaltung. Vorteil: relativ einfach Anteile übertragbar, also einfacher als eine Kapital-/Gesellschafteränderung bei GmbH und einfacher aufzusetzen als eine AG.
N.N. schrieb: > Den Großteil des "Anlagekapitals" der KG stellen aber die echten > Besitzer. Die Kommanditisten. > Wenn die KG nun Gewinn macht, kann der ausgeschüttet werden, oft > anteilig nach dem Kapital. oft anteilig nach den Gesellschaftsanteilen. > Die Ausschüttung muss dann nicht als Einkommen versteuert werden, > sondern als Kapitalertrag, also 25%. Hinzu kommen die Bezüge als > Geschäftsführer, die werden normal besteuert. Der Geschäftführer der Komplementät-GmbH muss selbst kein Kommanditist sein, auch wenn dies in vielen Fällen so ist. > Nachteil: zweimal Verwaltung, zweimal Buchhaltung. > Vorteil: relativ einfach Anteile übertragbar, also einfacher als eine > Kapital-/Gesellschafteränderung bei GmbH und einfacher aufzusetzen als > eine AG. Das ist beides korrekt. Wenn man sich die Mitteilungen des Handelsregisters anschaut, fallen einem zudem oft irgendwelche Eintragungen und Änderungen ins Auge: Als Geschäftsführer der 157. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist <blabla>. Die 158. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wurde am <blabla> eingetragen. Die 159. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wurde am <blabla> eingetragen. Schaut man genauer nach, stellt man fest, dass meist irgendeine Rechtsanwaltskanzlei hinter diesen Unternehmen mit dem Zweck "Verwaltung des eigenen Vermögens" steckt. Solche GmbH werden auf Vorrat gegründet, denn in Deutschland dauert die Eintragung einer GmbH etliche Monate. Wenn nun ein Mandant zum Notar geht, um eine GmbH zu gründen, wird einfach eine der auf Vorrat gegründeten Gesellschaften auf den Mandanten umgeschrieben, was nur wenige Tage dauert. Der Notar darf natürlich nicht selbst Gesellschafter und/oder Geschäftsführer sein, sondern das muss eine unbeteiligte Person in der Kanzlei sein. Natürlich lässt diese sich das beschleunigte Verfahren auch ordentlich vergüten.
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Andreas S. schrieb: > Solche GmbH werden auf Vorrat gegründet, denn in Deutschland dauert die > Eintragung einer GmbH etliche Monate. Neben diesen Vorratsgesellschaft gibt es für vergleichbare Zwecke noch die Mantelgesellschaften. Letzteres sind Firmen die schon mal einen Geschäftsbetrieb hatten, den eingestellt haben aber trotzdem im Handelsregister eingetragen bleiben. Eine Zeit lang wurden daneben englische Ltds als schnell zu gründende billige Alternative zu deutschen GmbHs beworben. Ob sich anlässlich des Brexit der ein oder andere mit einer solchen billigen Ltd verzockt hat wird sich noch rausstellen.
Michael Gugelhupf schrieb: > Eine Zeit lang wurden daneben englische Ltds als schnell zu gründende > billige Alternative zu deutschen GmbHs beworben. Ob sich anlässlich des > Brexit der ein oder andere mit einer solchen billigen Ltd verzockt hat > wird sich noch rausstellen. Ja, das haben einige. Ein befreundeter Unternehmer steht genau vor dem Problem, entweder die britische Limited aufzulösen, was natürlich formal einer Neugründung seines >>10 Jahre alten Unternehmens bedeuten würde, oder doch noch einen Weg mit der britischen Limited zu finden, ohne durch EU-Recht eingeschränkt zu werden. Ich sage nur: selbst schuld!
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N.N. schrieb: > Wenn die KG nun Gewinn macht, kann der ausgeschüttet werden, oft > anteilig nach dem Kapital. > Die Ausschüttung muss dann nicht als Einkommen versteuert werden, > sondern als Kapitalertrag, also 25%. das ist aber bei einer "normalen" GmbH genauso
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Dick Boutsos schrieb: > Hat das irgendwie steuerliche Gründe oder warum wird das gemacht? Unter anderen auch steuerliche Gründe. Aber vor allem ist durch Trennung der Vermögenswerte (Assets) und des operativen Geschäftes (Risks), das Kapital im Fall der Fälle in trockenen Tüchern die dazu auch noch "sicher" sind!
Michael Gugelhupf schrieb: > Eine Zeit lang wurden daneben englische Ltds als schnell zu gründende > billige Alternative zu deutschen GmbHs beworben. Ob sich anlässlich des > Brexit der ein oder andere mit einer solchen billigen Ltd verzockt hat > wird sich noch rausstellen. Hmm, da kann man sich nicht verzocken. Die Ltd. hat ja fast kein Eigenkapital! Riskant sind solche Firmen für Geschäftspartner die in die Röhre schauen wenn mal so eine Ltd. über die "Wupper" geht! https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/ltd/
Michael Gugelhupf schrieb: > Letzteres sind Firmen die schon mal einen > Geschäftsbetrieb hatten, den eingestellt haben aber trotzdem im > Handelsregister eingetragen bleiben. Und kann auf den ersten Blick den Vorteil haben wg. den Eintragungsdatum ein alteingesessenes Unternehmen vorgeben zu können. Reputation nennt man das, was man durch so einen Mantel gegen wenig Geld erwerben kann!
Andreas S. schrieb: > > Ja, das haben einige. Ein befreundeter Unternehmer steht genau vor dem > Problem, entweder die britische Limited aufzulösen, was natürlich formal > einer Neugründung seines >>10 Jahre alten Unternehmens bedeuten würde, > oder doch noch einen Weg mit der britischen Limited zu finden, ohne > durch EU-Recht eingeschränkt zu werden. Ich sage nur: selbst schuld! Lag's vielleicht an der übersichtlichen Haftungssumme? Die UG (haftingsbeschränkt) gibt es ja nun nicht so sehr lange, was auch immer .man von dem Konstrukt halten will.
Cha-woma M. schrieb: > Michael Gugelhupf schrieb: >> Letzteres sind Firmen die schon mal einen >> Geschäftsbetrieb hatten, den eingestellt haben aber trotzdem im >> Handelsregister eingetragen bleiben. > > Und kann auf den ersten Blick den Vorteil haben wg. den Eintragungsdatum > ein alteingesessenes Unternehmen vorgeben zu können. > Reputation nennt man das, was man durch so einen Mantel gegen wenig Geld > erwerben kann! Wenn man gleich mehrere GmbHen erwirbt, kann man mit den Firmen wunderschön jonglieren ...
Percy N. schrieb: > Lag's vielleicht an der übersichtlichen Haftungssumme? Nein, er hat jetzt einfach einen Haufen bürokratischen Kram zu erledigen, um die britische Limited in ein Unternehmen in der EU umzuwandeln bzw. als solches neu zu gründen. Das bedeutet aber ggf. auch, dass die knapp zwanzigjährige Reputation seines bisherigen Unternehmens verloren gehen kann. > Die UG (haftingsbeschränkt) gibt es ja nun nicht so sehr lange, was > auch immer .man von dem Konstrukt halten will. Eine UG ist durchaus eine praktische Sache, da die Eintragung sehr viel schneller als bei einer GmbH geht, wenn man hierfür den Mustervertrag verwendet. 10% der Gewinns müssen dann in Form einer Stammkapitalerhöhung eingebracht werden. Sobald 25.000 EUR überschritten werden, kann man die UG recht einfach in eine GmbH umschreiben lassen. Wer diesen Schritt vergisst, hat halt ggf. ein höheres Stammkapital als beabsichtigt. Die bei der Gründung sehr niedrigen Kosten (10 EUR) für die notarielle Beurkundung zahlt man aber später wieder drauf, weil auch die Stammkapitalerhöhungen beurkundungspflichtig sind. Unter dem Strich fallen also dieselben oder sogar etwas höhere Kosten an als bei der direkten Gründung einer GmbH.
Andreas S. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Lag's vielleicht an der übersichtlichen Haftungssumme? > > Nein, er hat jetzt einfach einen Haufen bürokratischen Kram zu > erledigen, um die britische Limited in ein Unternehmen in der EU > umzuwandeln bzw. als solches neu zu gründen. Das bedeutet aber ggf. > auch, dass die knapp zwanzigjährige Reputation seines bisherigen > Unternehmens verloren gehen kann. > Das glaube ich Dir gern, aber ich hatte wissen wollen, warum jemand sich ohne finanzielle Not für eine Ltd britischen Rechts entschieden hat. (UG kenne ich auch schon ein paar Wochen ...)
Irland ist in der EU und wird auch drin bleiben. Deren Ltd. Modell wäre, wie man nachlesen kann, dem aus UK fast gleich, was Recht, Gründungszeit, Kosten und Recht angeht. Wieso nicht dorthin, wenn's eine Ltd. sein oder bleiben soll?
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