Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wofür eine Beteiligungs-GmbH?


von Dick Boutsos (Gast)


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Manche Firmen treten als GmbH auf. Recherchiert man dann mal über 
bundesanzeiger oder northdata sieht man oft dass da noch ne 
Beteiligungs-GmbH drann hängt, die auch wieder in der Hand der 
GmbH-Inhaber ist.

Hat das irgendwie steuerliche Gründe oder warum wird das gemacht?

:
von Karl (Gast)


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von Pandur S. (jetztnicht)


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Die Holdinggesellschaft ist ueblicherweise in einem Tiefsteuerland, 
benoetigt dort keine Infrastruktur und kann die Gewinne aus 
Hochsteuerlaendern dorthin abzuegeln.

Beitrag #6137985 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6138153 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6138220 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Neben rein steuerlichen Gründen gibt es eine Beteiligungs-GmbH auch als 
Komplementärin in einer GmbH & Co. KG, siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG

Beitrag #6138296 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Roland E. (roland0815)


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Dick Boutsos schrieb:
> ...
>
> Hat das irgendwie steuerliche Gründe oder warum wird das gemacht?

Kann auch haftungsrechtliche Gründe haben.

von N.N. (Gast)


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Beliebtes Konstrukt, wie schon erwähnt:

GmbH und co.KG.

Die GmbH ist eine Beteiligungsgeschaft, Zweck "Verwaltung des eigenen 
Vermögens", und stellt die Haftung in der "KG".
Den Großteil des "Anlagekapitals" der KG stellen aber die echten 
Besitzer.

Wenn die KG nun Gewinn macht, kann der ausgeschüttet werden, oft 
anteilig nach dem Kapital.
Die Ausschüttung muss dann nicht als Einkommen versteuert werden, 
sondern als Kapitalertrag, also 25%. Hinzu kommen die Bezüge als 
Geschäftsführer, die werden normal besteuert.

Nachteil: zweimal Verwaltung, zweimal Buchhaltung.
Vorteil: relativ einfach Anteile übertragbar, also einfacher als eine 
Kapital-/Gesellschafteränderung bei GmbH und einfacher aufzusetzen als 
eine AG.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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N.N. schrieb:
> Den Großteil des "Anlagekapitals" der KG stellen aber die echten
> Besitzer.

Die Kommanditisten.

> Wenn die KG nun Gewinn macht, kann der ausgeschüttet werden, oft
> anteilig nach dem Kapital.

oft anteilig nach den Gesellschaftsanteilen.

> Die Ausschüttung muss dann nicht als Einkommen versteuert werden,
> sondern als Kapitalertrag, also 25%. Hinzu kommen die Bezüge als
> Geschäftsführer, die werden normal besteuert.

Der Geschäftführer der Komplementät-GmbH muss selbst kein Kommanditist 
sein, auch wenn dies in vielen Fällen so ist.

> Nachteil: zweimal Verwaltung, zweimal Buchhaltung.
> Vorteil: relativ einfach Anteile übertragbar, also einfacher als eine
> Kapital-/Gesellschafteränderung bei GmbH und einfacher aufzusetzen als
> eine AG.

Das ist beides korrekt.

Wenn man sich die Mitteilungen des Handelsregisters anschaut, fallen 
einem zudem oft irgendwelche Eintragungen und Änderungen ins Auge: Als 
Geschäftsführer der 157. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist 
<blabla>. Die 158. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wurde am 
<blabla> eingetragen. Die 159. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 
wurde am <blabla> eingetragen. Schaut man genauer nach, stellt man fest, 
dass meist irgendeine Rechtsanwaltskanzlei hinter diesen Unternehmen mit 
dem Zweck "Verwaltung des eigenen Vermögens" steckt.

Solche GmbH werden auf Vorrat gegründet, denn in Deutschland dauert die 
Eintragung einer GmbH etliche Monate. Wenn nun ein Mandant zum Notar 
geht, um eine GmbH zu gründen, wird einfach eine der auf Vorrat 
gegründeten Gesellschaften auf den Mandanten umgeschrieben, was nur 
wenige Tage dauert. Der Notar darf natürlich nicht selbst Gesellschafter 
und/oder Geschäftsführer sein, sondern das muss eine unbeteiligte Person 
in der Kanzlei sein. Natürlich lässt diese sich das beschleunigte 
Verfahren auch ordentlich vergüten.

: Bearbeitet durch User
von Michael Gugelhupf (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Solche GmbH werden auf Vorrat gegründet, denn in Deutschland dauert die
> Eintragung einer GmbH etliche Monate.

Neben diesen Vorratsgesellschaft gibt es für vergleichbare Zwecke noch 
die Mantelgesellschaften. Letzteres sind Firmen die schon mal einen 
Geschäftsbetrieb hatten, den eingestellt haben aber trotzdem im 
Handelsregister eingetragen bleiben.

Eine Zeit lang wurden daneben englische Ltds als schnell zu gründende 
billige Alternative zu deutschen GmbHs beworben. Ob sich anlässlich des 
Brexit der ein oder andere mit einer solchen billigen Ltd verzockt hat 
wird sich noch rausstellen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Michael Gugelhupf schrieb:
> Eine Zeit lang wurden daneben englische Ltds als schnell zu gründende
> billige Alternative zu deutschen GmbHs beworben. Ob sich anlässlich des
> Brexit der ein oder andere mit einer solchen billigen Ltd verzockt hat
> wird sich noch rausstellen.

Ja, das haben einige. Ein befreundeter Unternehmer steht genau vor dem 
Problem, entweder die britische Limited aufzulösen, was natürlich formal 
einer Neugründung seines >>10 Jahre alten Unternehmens bedeuten würde, 
oder doch noch einen Weg mit der britischen Limited zu finden, ohne 
durch EU-Recht eingeschränkt zu werden. Ich sage nur: selbst schuld!

Beitrag #6138742 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6138924 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6138969 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6139033 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6139034 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Walter S. (avatar)


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N.N. schrieb:
> Wenn die KG nun Gewinn macht, kann der ausgeschüttet werden, oft
> anteilig nach dem Kapital.
> Die Ausschüttung muss dann nicht als Einkommen versteuert werden,
> sondern als Kapitalertrag, also 25%.

das ist aber bei einer "normalen" GmbH genauso

Beitrag #6139055 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Dick Boutsos schrieb:
> Hat das irgendwie steuerliche Gründe oder warum wird das gemacht?

Unter anderen auch steuerliche Gründe.
Aber vor allem ist durch Trennung der Vermögenswerte (Assets) und des 
operativen Geschäftes (Risks), das Kapital im Fall der Fälle in 
trockenen Tüchern die dazu auch noch "sicher" sind!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Michael Gugelhupf schrieb:
> Eine Zeit lang wurden daneben englische Ltds als schnell zu gründende
> billige Alternative zu deutschen GmbHs beworben. Ob sich anlässlich des
> Brexit der ein oder andere mit einer solchen billigen Ltd verzockt hat
> wird sich noch rausstellen.

Hmm, da kann man sich nicht verzocken.
Die Ltd. hat ja fast kein Eigenkapital!
Riskant sind solche Firmen für Geschäftspartner die in die Röhre schauen 
wenn mal so eine Ltd. über die "Wupper" geht!

https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/ltd/

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Michael Gugelhupf schrieb:
> Letzteres sind Firmen die schon mal einen
> Geschäftsbetrieb hatten, den eingestellt haben aber trotzdem im
> Handelsregister eingetragen bleiben.

Und kann auf den ersten Blick den Vorteil haben wg. den Eintragungsdatum 
ein alteingesessenes Unternehmen vorgeben zu können.
Reputation nennt man das, was man durch so einen Mantel gegen wenig Geld 
erwerben kann!

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas S. schrieb:
>
> Ja, das haben einige. Ein befreundeter Unternehmer steht genau vor dem
> Problem, entweder die britische Limited aufzulösen, was natürlich formal
> einer Neugründung seines >>10 Jahre alten Unternehmens bedeuten würde,
> oder doch noch einen Weg mit der britischen Limited zu finden, ohne
> durch EU-Recht eingeschränkt zu werden. Ich sage nur: selbst schuld!

Lag's vielleicht an der übersichtlichen Haftungssumme?
Die UG (haftingsbeschränkt) gibt es ja nun nicht so sehr lange,  was 
auch immer .man von dem Konstrukt halten will.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cha-woma M. schrieb:
> Michael Gugelhupf schrieb:
>> Letzteres sind Firmen die schon mal einen
>> Geschäftsbetrieb hatten, den eingestellt haben aber trotzdem im
>> Handelsregister eingetragen bleiben.
>
> Und kann auf den ersten Blick den Vorteil haben wg. den Eintragungsdatum
> ein alteingesessenes Unternehmen vorgeben zu können.
> Reputation nennt man das, was man durch so einen Mantel gegen wenig Geld
> erwerben kann!

Wenn man gleich mehrere GmbHen erwirbt,  kann man mit den Firmen 
wunderschön jonglieren ...

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Lag's vielleicht an der übersichtlichen Haftungssumme?

Nein, er hat jetzt einfach einen Haufen bürokratischen Kram zu 
erledigen, um die britische Limited in ein Unternehmen in der EU 
umzuwandeln bzw. als solches neu zu gründen. Das bedeutet aber ggf. 
auch, dass die knapp zwanzigjährige Reputation seines bisherigen 
Unternehmens verloren gehen kann.

> Die UG (haftingsbeschränkt) gibt es ja nun nicht so sehr lange,  was
> auch immer .man von dem Konstrukt halten will.

Eine UG ist durchaus eine praktische Sache, da die Eintragung sehr viel 
schneller als bei einer GmbH geht, wenn man hierfür den Mustervertrag 
verwendet. 10% der Gewinns müssen dann in Form einer 
Stammkapitalerhöhung eingebracht werden. Sobald 25.000 EUR überschritten 
werden, kann man die UG recht einfach in eine GmbH umschreiben lassen. 
Wer diesen Schritt vergisst, hat halt ggf. ein höheres Stammkapital als 
beabsichtigt.

Die bei der Gründung sehr niedrigen Kosten (10 EUR) für die notarielle 
Beurkundung zahlt man aber später wieder drauf, weil auch die 
Stammkapitalerhöhungen beurkundungspflichtig sind. Unter dem Strich 
fallen also dieselben oder sogar etwas höhere Kosten an als bei der 
direkten Gründung einer GmbH.

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Lag's vielleicht an der übersichtlichen Haftungssumme?
>
> Nein, er hat jetzt einfach einen Haufen bürokratischen Kram zu
> erledigen, um die britische Limited in ein Unternehmen in der EU
> umzuwandeln bzw. als solches neu zu gründen. Das bedeutet aber ggf.
> auch, dass die knapp zwanzigjährige Reputation seines bisherigen
> Unternehmens verloren gehen kann.
>

Das glaube ich Dir gern, aber ich hatte wissen wollen, warum jemand sich 
ohne finanzielle Not für eine Ltd britischen Rechts entschieden hat. (UG 
kenne ich auch schon ein paar Wochen ...)

von Rico W. (bitkipper)


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Irland ist in der EU und wird auch drin bleiben. Deren Ltd. Modell wäre, 
wie man nachlesen kann, dem aus UK fast gleich, was Recht, 
Gründungszeit, Kosten und Recht angeht. Wieso nicht dorthin, wenn's eine 
Ltd. sein oder bleiben soll?

: Bearbeitet durch User
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