Wann kündigen?

Gast #6138879
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Hallo,

die Probezeit ist vorbei und nun möchte ich den Arbeitgeber wechseln, im 
Arbeitsvertrag steht "nach Ablauf der Probezeit kann das 
Arbeitsverhältnis mit der tariflichen Kündigungsfrist beendet werden", 
wenn ich z. B. am 01.04.2020 eine neuen Vertrag in der Tasche habe, muss 
ich dann pünktlich zum Monatsende, also zum 30.03 kündigen oder kann ich 
schon viel früher aus dem Vertrag raus?
Ich habe noch 4 Wochen Urlaub und die könnte ich doch auch nehmen und 
käme schon am 01.03.2020 aus dem Vertrag raus, richtig?

Viele Grüße
Thomas
Gast #6138904
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ThomasMeier schrieb:
> Ich habe noch 4 Wochen Urlaub und die könnte ich doch auch nehmen und
> käme schon am 01.03.2020 aus dem Vertrag raus, richtig?

Mit Logik ists bei dir nicht so... Meinst also deine Kündigungsfrist 
verringert sich weil du noch Resturlaub hast? Schon mal darüber 
nachgedacht, dass du einen rechtskräftigen Arbeitsverhältnis stehst, 
auch wenn du deinen Urlaub auf Malle verbringst?
Gast #6138905
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Ich verstehe nicht, was deine Frage ist.

Willst du wissen, wie lang deine Kündigungsfrist ist? Dann schau in 
deinen Tarifvertrag. Da steht die "tarifliche Kündigungsfrist" drin.

Früher geht nur, wenn du dich mit deinem alten Arbeitgeber einigst. 
Meist läuft das über einen Aufhebungsvertrag.

Willst du wissen, ob du zwischen zwei Arbeitsverträgen eine Pause 
einlegen kannst? (also fristgerecht zum 31.03. kündigen, neuer Vertrag 
aber erst ab 1.5.?) Ja klar, kannst du. Unbezahlt*

Willst du wissen, wie dein Resturlaub ggf. verrechnet wird bzw. wann du 
den nehmen kannst? Frag deinen Arbeitgeber. Der kann theoretisch darauf 
bestehen, dass du (wenn du fristgerecht zum 31.03. kündigst) am 31.03. 
noch arbeitest und deinen Resturlaub vorher nimmst. Wäre schon doof von 
ihm, aber er kann.

Wobei der Resturlaub erstmal nur anteilig gilt - wenn du dieses Jahr nur 
drei Monate arbeitest, erwirbst du nur 1/4 des Urlaubsanspruchs, den du 
für das ganze Jahr hättest - und manche AG das auch noch auf den 
gesetzlichen Anspruch beschränken.

MfG, Arno

*wenn die Pause länger ist oder nicht von dir zu verantworten (du also 
nicht selbst gekündigt hast) kannst du einen Anspruch auf 
Arbeitslosengeld haben. Für einen Monat würde ich persönlich mir den 
Aufwand nicht machen.
Gast #6138954
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ThomasMeier schrieb:
> wenn ich z. B. am 01.04.2020 eine neuen Vertrag in der Tasche habe, muss
> ich dann pünktlich zum Monatsende, also zum 30.03 kündigen

Das wäre die einfachste Lösung. Wann du die Kündigung einreichen musst, 
in der du erklärst, dass du zum 30.03. kündigst, sagt dir die 
Kündigungsfrist.

ThomasMeier schrieb:
> oder kann ich
> schon viel früher aus dem Vertrag raus?

Das ist dann ein Auflösungsvertrag, da müssen sich beide Seiten einig 
sein, dann geht das natürlich.

ThomasMeier schrieb:
> Ich habe noch 4 Wochen Urlaub

Woher? Deinen Jahresurlaub für 2020 kriegst du nur anteilig, also 3/12 
wenn du 3 Monate angestellt bist.

ThomasMeier schrieb:
> Ich habe noch 4 Wochen Urlaub und die könnte ich doch auch nehmen und
> käme schon am 01.03.2020 aus dem Vertrag raus

Der Vertrag endet nicht früher, wenn du die letzten Wochen Urlaub 
nimmst. Du bist weiterhin angestellt und tauchst halt nicht auf.

Das heißt aber nicht, dass du da schon arbeiten darfst, das Arbeitsrecht 
erlaubt es nicht sämtlichen Urlaub mit Arbeit woanders zu verbringen.
Gast #6138962
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Arno schrieb:
> Meist läuft das über einen Aufhebungsvertrag.

Kommt nur zur Anwendung wenn der Arbeitgeber kündigen will,
aber durch Kündigungschutz sonst gehemmt wäre. Betriebsbedingt
geht zwar auch, ist aber dann oft ein riskantes Spiel,
weil Arbeitsgerichte in der Regel Arbeitnehmerfreundlich
urteilen. Da müsste dann schon eine Abteilung oder sogar die
ganze Firma vor dem Aus stehen.

ThomasMeier schrieb:
> Arbeitsverhältnis mit der tariflichen Kündigungsfrist beendet werden

Den Sachverhalt würde ich mal mit der Personalabteilung klären.
Der Betriebsrat könnte deren Aussage bestätigen (oder widersprechen).
Für gewöhnlich bekommt man nach 6 Monaten (Probezeit) noch nicht
so viel Urlaub. Anteilig müsste das möglich sein.
Mit dem Resturlaub sich bis Ende der Kündigungsfrist frei stellen
zu lassen, ist aber zulässig.

Wenn dir die Firma nicht gefällt, brauchst du das Ende der Probezeit
nicht abwarten. Du kannst jederzeit Fristgerecht Kündigen.
Nach geltendem Recht ist, sofern nicht Tarif-, Vertraglich geregelt
die Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage zum Monatsersten oder
zur Monatsmitte. Nach der Probezeit wären es dann Vier Wochen.

Noch was. Die alte Firma würde ich aus dem Lebenslauf raus lassen,
weil dir kein Arbeitgeber garantieren kann, dass dein Verhalten
deinem Ruf besonders zuträglich ist. Die Wirtschaft will Mitarbeiter
nach ihren Werten und Bedürfnissen beschäftigen, nicht umgekehrt.
Gast #6139007
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Böser Onkel schrieb:
> Arno schrieb:
>> Meist läuft das über einen Aufhebungsvertrag.
>
> Kommt nur zur Anwendung wenn der Arbeitgeber kündigen will,
> aber durch Kündigungschutz sonst gehemmt wäre.

Nein, ein Aufhebungsvertrag wird auch zur Anwendung kommen, wenn der 
Arbeitnehmer den Arbeitgeber schneller verlassen will als die 
vereinbarte Kündigungsfrist und sich darüber mit dem Arbeitgeber einigt. 
Ein vernünftiger Arbeitgeber wird dem nicht grundsätzlich im Weg stehen.

Einige ehemaligen Kollegen haben uns auf diesem Weg verlassen.

MfG, Arno
Gast #6139047
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Arno schrieb:
> Ein vernünftiger Arbeitgeber wird dem nicht grundsätzlich im Weg stehen.

Das kann Michael (=Böser Onkel, vormals Dr. Who, vormals Cerberus, 
vormals Michael S. technicans) aber leider nicht akzeptieren, da es laut 
seinen Aussagen keine vernünftigen AG gibt.
Diese sind seiner Ansicht nach allesamt Psychopathen, die nur auf den 
eigenen Vorteil bedacht sind und Arbeitnehmer wie Wesen dritter Klasse 
behandeln.

Meine Meinung ist aber auch, dass ein ehrliches Gespräch unter 
erwachsenen Menschen immer am zielführendsten ist (für beide Seiten!).

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