Hallo, die Probezeit ist vorbei und nun möchte ich den Arbeitgeber wechseln, im Arbeitsvertrag steht "nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit der tariflichen Kündigungsfrist beendet werden", wenn ich z. B. am 01.04.2020 eine neuen Vertrag in der Tasche habe, muss ich dann pünktlich zum Monatsende, also zum 30.03 kündigen oder kann ich schon viel früher aus dem Vertrag raus? Ich habe noch 4 Wochen Urlaub und die könnte ich doch auch nehmen und käme schon am 01.03.2020 aus dem Vertrag raus, richtig? Viele Grüße Thomas
Sowas steht zB 1) im Arbeitsrecht 2) im Vertrag zusaetzlich kannst du immer fristlos gehen durch Abdruecken der festgelegten Summe.
ThomasMeier schrieb: > Ich habe noch 4 Wochen Urlaub und die könnte ich doch auch nehmen und > käme schon am 01.03.2020 aus dem Vertrag raus, richtig? Mit Logik ists bei dir nicht so... Meinst also deine Kündigungsfrist verringert sich weil du noch Resturlaub hast? Schon mal darüber nachgedacht, dass du einen rechtskräftigen Arbeitsverhältnis stehst, auch wenn du deinen Urlaub auf Malle verbringst?
Ich verstehe nicht, was deine Frage ist. Willst du wissen, wie lang deine Kündigungsfrist ist? Dann schau in deinen Tarifvertrag. Da steht die "tarifliche Kündigungsfrist" drin. Früher geht nur, wenn du dich mit deinem alten Arbeitgeber einigst. Meist läuft das über einen Aufhebungsvertrag. Willst du wissen, ob du zwischen zwei Arbeitsverträgen eine Pause einlegen kannst? (also fristgerecht zum 31.03. kündigen, neuer Vertrag aber erst ab 1.5.?) Ja klar, kannst du. Unbezahlt* Willst du wissen, wie dein Resturlaub ggf. verrechnet wird bzw. wann du den nehmen kannst? Frag deinen Arbeitgeber. Der kann theoretisch darauf bestehen, dass du (wenn du fristgerecht zum 31.03. kündigst) am 31.03. noch arbeitest und deinen Resturlaub vorher nimmst. Wäre schon doof von ihm, aber er kann. Wobei der Resturlaub erstmal nur anteilig gilt - wenn du dieses Jahr nur drei Monate arbeitest, erwirbst du nur 1/4 des Urlaubsanspruchs, den du für das ganze Jahr hättest - und manche AG das auch noch auf den gesetzlichen Anspruch beschränken. MfG, Arno *wenn die Pause länger ist oder nicht von dir zu verantworten (du also nicht selbst gekündigt hast) kannst du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Für einen Monat würde ich persönlich mir den Aufwand nicht machen.
ThomasMeier schrieb: > wenn ich z. B. am 01.04.2020 eine neuen Vertrag in der Tasche habe, muss > ich dann pünktlich zum Monatsende, also zum 30.03 kündigen Das wäre die einfachste Lösung. Wann du die Kündigung einreichen musst, in der du erklärst, dass du zum 30.03. kündigst, sagt dir die Kündigungsfrist. ThomasMeier schrieb: > oder kann ich > schon viel früher aus dem Vertrag raus? Das ist dann ein Auflösungsvertrag, da müssen sich beide Seiten einig sein, dann geht das natürlich. ThomasMeier schrieb: > Ich habe noch 4 Wochen Urlaub Woher? Deinen Jahresurlaub für 2020 kriegst du nur anteilig, also 3/12 wenn du 3 Monate angestellt bist. ThomasMeier schrieb: > Ich habe noch 4 Wochen Urlaub und die könnte ich doch auch nehmen und > käme schon am 01.03.2020 aus dem Vertrag raus Der Vertrag endet nicht früher, wenn du die letzten Wochen Urlaub nimmst. Du bist weiterhin angestellt und tauchst halt nicht auf. Das heißt aber nicht, dass du da schon arbeiten darfst, das Arbeitsrecht erlaubt es nicht sämtlichen Urlaub mit Arbeit woanders zu verbringen.
Arno schrieb: > Meist läuft das über einen Aufhebungsvertrag. Kommt nur zur Anwendung wenn der Arbeitgeber kündigen will, aber durch Kündigungschutz sonst gehemmt wäre. Betriebsbedingt geht zwar auch, ist aber dann oft ein riskantes Spiel, weil Arbeitsgerichte in der Regel Arbeitnehmerfreundlich urteilen. Da müsste dann schon eine Abteilung oder sogar die ganze Firma vor dem Aus stehen. ThomasMeier schrieb: > Arbeitsverhältnis mit der tariflichen Kündigungsfrist beendet werden Den Sachverhalt würde ich mal mit der Personalabteilung klären. Der Betriebsrat könnte deren Aussage bestätigen (oder widersprechen). Für gewöhnlich bekommt man nach 6 Monaten (Probezeit) noch nicht so viel Urlaub. Anteilig müsste das möglich sein. Mit dem Resturlaub sich bis Ende der Kündigungsfrist frei stellen zu lassen, ist aber zulässig. Wenn dir die Firma nicht gefällt, brauchst du das Ende der Probezeit nicht abwarten. Du kannst jederzeit Fristgerecht Kündigen. Nach geltendem Recht ist, sofern nicht Tarif-, Vertraglich geregelt die Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage zum Monatsersten oder zur Monatsmitte. Nach der Probezeit wären es dann Vier Wochen. Noch was. Die alte Firma würde ich aus dem Lebenslauf raus lassen, weil dir kein Arbeitgeber garantieren kann, dass dein Verhalten deinem Ruf besonders zuträglich ist. Die Wirtschaft will Mitarbeiter nach ihren Werten und Bedürfnissen beschäftigen, nicht umgekehrt.
Böser Onkel schrieb: > Arno schrieb: >> Meist läuft das über einen Aufhebungsvertrag. > > Kommt nur zur Anwendung wenn der Arbeitgeber kündigen will, > aber durch Kündigungschutz sonst gehemmt wäre. Nein, ein Aufhebungsvertrag wird auch zur Anwendung kommen, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber schneller verlassen will als die vereinbarte Kündigungsfrist und sich darüber mit dem Arbeitgeber einigt. Ein vernünftiger Arbeitgeber wird dem nicht grundsätzlich im Weg stehen. Einige ehemaligen Kollegen haben uns auf diesem Weg verlassen. MfG, Arno
Arno schrieb: > Ein vernünftiger Arbeitgeber wird dem nicht grundsätzlich im Weg stehen. Das kann Michael (=Böser Onkel, vormals Dr. Who, vormals Cerberus, vormals Michael S. technicans) aber leider nicht akzeptieren, da es laut seinen Aussagen keine vernünftigen AG gibt. Diese sind seiner Ansicht nach allesamt Psychopathen, die nur auf den eigenen Vorteil bedacht sind und Arbeitnehmer wie Wesen dritter Klasse behandeln. Meine Meinung ist aber auch, dass ein ehrliches Gespräch unter erwachsenen Menschen immer am zielführendsten ist (für beide Seiten!).
Kastanie schrieb: > die nur auf den eigenen Vorteil bedacht sind Naja, selbst dann: Wer will schon jemanden, der potentiell von der Firma angepisst ist seine Zugangsrechte zum Firmengelände behalten lassen.
ThomasMeier schrieb: > nach Ablauf der Probezeit kann das > Arbeitsverhältnis mit der tariflichen Kündigungsfrist beendet werden Kannst Du den Tarifvertrag verstehend lesen? Falls nicht, welcher trifft denn für Dich zu (merkwürdigerweise gibt es recht viele davon)?
Böser Onkel schrieb: > Für gewöhnlich bekommt man nach 6 Monaten (Probezeit) noch nicht > so viel Urlaub. Anteilig müsste das möglich sein. > Mit dem Resturlaub sich bis Ende der Kündigungsfrist frei stellen > zu lassen, ist aber zulässig. Ja - Jahresurlaub / 12 * "geleistete" Monate - aufgerundet. Urlaub nehmen hat nichts mit "frei stellen lassen" zu tun.
Hugo H. schrieb: > Ja - Jahresurlaub / 12 * "geleistete" Monate - aufgerundet. > > Urlaub nehmen hat nichts mit "frei stellen lassen" zu tun. Ich mastubiere gerade
Böser Onkel schrieb: > sersten oder > zur Monatsmitte. Nach der Probezeit wären es dann Vier Wochen. Wie ist es mit dem Vier Wochen zu verstehen? Angenommen ich möchte am 01.05 beim neuen Arbeitgeber anfangen, wann muss ich kündigen?
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