Die Frage steht im Betreff. Der Arbeitgeber? Die Krankenkasse? Der Staat? Der Hintergrund ist, dass ich zunehmend von mehreren Kollegen angefeindet werde, weil ich alle 1-2 Monate wegen unterschiedlichen Infekten oder Beschwerden für etwa 1 Woche ausfalle. Sie behaupten, mein Arbeitgeber setzt dadurch jährlich etwa 20000€ Personalkosten durch meine entgangene Arbeitskraft in den Sand, weshalb meine Kollegen um die Zukunft unseres Unternehmens fürchten. Ich dachte bisher, dass die Krankenkasse meine Gehaltszahlungen für die Dauer der krankheitsbedingten Ausfälle übernimmt. Wer hat recht?
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Giovanni schrieb: > Wer hat recht? Deine Kollegen. Die Krankenkasse zahlt erst wenn die Erkrankung länger als 6 Wochen andauert. https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall
Das ist das halt das unternehmerische Risiko deines Arbeitgebers. Wen die Zukunft der Firma durch deine Krankheit schon gefährdet ist würd ich mir überlegen ob es überhaupt noch sinnvoll ist dort zu arbeiten.
Giovanni schrieb: > weil ich alle 1-2 Monate wegen unterschiedlichen > Infekten oder Beschwerden für etwa 1 Woche ausfalle An deiner Stelle, würde ich mich schonmal nach einer neuen Stelle umschauen, denn sonst bist du bald Kunde beim Arbeitsamt. Das wird dein Arbeitgeber nicht lange mitmachen.
Giovanni schrieb: > Ich dachte bisher, dass die > Krankenkasse meine Gehaltszahlungen für die Dauer der > krankheitsbedingten Ausfälle übernimmt. Die Krankenkasse hat kein Geld für sowas. Aber bei der Ausfallrate kann dir dein Chef recht problemlos kündigen. Was unternimmst du eigentlich gegen dein offensichtliches Gesundheitsproblem?
Ja, aber: Unternehmen mit bis zu 30 Vollzeitäquivalenten (ohne Azubi und Behinderte) müssen am Umlagesystem U1 teilnehmen. Das ist quasi eine Versicherung gegen krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung. Der AG kann zwischen 50% bis 80% Erstattung wählen. Das Ganze gibts dann noch für Mutterschutz (U2) und Insolvenz (U3). Weiß halt der Mitarbeiter nur nicht.... Steht aber alles im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Die Umlagekassen werden bei den GkV geführt.
Giovanni schrieb: > Ich dachte bisher, dass die > Krankenkasse meine Gehaltszahlungen für die Dauer der > krankheitsbedingten Ausfälle übernimmt. Welche Rolle spielt das für Dich? Wenn Du durch Krankheit nicht arbeitsfähig bist, bist Du eben nicht arbeitsfähig, unabhängig davon wer letztendlich dafür aufkommt. Bist Du aber nur so oft Krank geschrieben, weil Du meinst das die Kasse das bezahlt und nicht das Unternehmen, und weil Du einen Arzt hast der Dich wegen Lapalien krankschreibt, dann trifft Dich die Wut Deiner Kollegen zu Recht. Die müssen nämlich während Deiner Krankheit Deine Arbeit mitmachen. Dein AG wird sich das auch nur begrenzt ansehen. Der kann die Kündigung aussprechen wenn Du mehr als 6W pro Jahr krank bist und bestimmte Vorraussetzungen dabei erfüllt sind. https://www.merkur.de/leben/karriere/kuendigung-wegen-krankheit-diesen-faellen-darf-chef-feuern-zr-9916546.html In Deinem geschilderten Fall sind die erfüllt und ob verschuldet oder unverschuldet, ist Deine Stelle quasi nicht besetzt und Deine Arbeit nicht mehr planbar.
Eigentlich ist die "normale" Regelung ausreichend: 1. Bist Du Krank zahlt Dein Arbeitgeber. 2. Bist Du länger als 6 Wochen krank, zahlt die Krankenkasse. Pech ist nur, dass das "Kleingedruckte" für Dich gilt. a) Die Krankenkasse zahlt nicht rückwirkend, also die 6 Wochen bleiben bei Deinem Arbeitgeber hängen. b) Bist Du häufig krank, aber nicht 6 Wochen am Stück, so beginnt die 6-Wochen-Regel jedes Mal wieder von vorne. Also zahlt Dein Arbeitgeber. Geh mal davon aus, dass, wenn Dein Arbeitgeber kein Sozialist ist, er auch bald anfängt nachzurechnen.
Nicht ganz, § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn 1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder 2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist. - kurz gefasst und vereinfacht: - Wenn er nach den 6-Wochen Entgeltfortzahlung wegen der selben Grunderkrankung wieder ausfällt, muss erst ein halbes Jahr vergehen um wieder in den Genuss der EFZ zu kommen. Bis dahin bekommt der AN Krankengeld von der gKV. Oder - nach Nr. 2, seit Beginn er ersten Erkrankung ist ein Jahr vergangen. Hat ein AN jedoch keine "Grunderkrankung", sondern immer einen neuen "Infekt", so gibt es in der Tat immer wieder die 6 Wochen.. Und dass kann tatsächlich zum Kündigungsgrund werden.