HALLO, wen ich ein Gerät kommerziell verkaufe, in welchem ein Hartley Oszillator schwingt, muss ich dann dafür Lizenzgebühren zahlen? Oder ist das mittlerweile Allgemeingut, wie die binomischen Formeln;-) Danke
natürlich Hartley. Die Frage ist schon ernst gemeint, ich könnte sie natürlich auch erst Montag stellen!
Patente gelten maximal 18 Jahre, also seit 1934 vorbei.
MaWin schrieb: > Patente gelten maximal 18 Jahre, also seit 1934 vorbei. Wikipedia: Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz für 20 Jahre.
Ich glaube nicht, dass man für den Schaltplan eines einfachen Oszillators ein Patent bekommt, da bedarf es doch weiterer geistiger Tiefe.
Für den Schaltplan bekommst du kein Patent. Auf Schaltpläne hat man ein Copyright. Und das gilt meines Wissens nach bis 70 Jahre nach dem Tod. Ist kostenlos und erfordert keine Anmeldung. Du kannst aber das Prinzip eines Oszillators patentieren. Das dann wie oben beschrieben ca. 20 Jahre. Deshalb darfst Du zum Beispiel keine Elektor Schaltpläne hier posten. Du darfst aber Schaltpläne neu zeichnen, die genau das gleiche machen. Wahrscheinlich darfst Du nicht mal Elektor schreiben, ohne darauf hinzuweisen, dass es eine eingetragene Marke von ELEKTUUR B.V. ist.
https://www.123recht.de/forum/patentrecht/Nachbau-einer-Schaltung-erlaubt-__f475840.html Evtl. bestehenden Markenschutz beachten.
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