Hallo, bei Besichtigung eines Hauses aus den 1960-er Jahren stellte ich fest, dass der zentrale Schaltschrank mit der Hauselektrik im Jahre 2015 erneuert wurde. Leider befand sich kein FI im Schaltschrank. Hätte der nicht gleich mit nachgerüstet werden müssen? Oder ist das aufgrund der Gesetzesvorschriften nicht erforderlich? Meine Vermutung ist, dass vielleicht die elektrischen Leitungen noch die ersten sind und ein oder mehrere Außenleiter eine hochohmige Verbindung nach Masse entwickelt haben. Dann würde der FI ja dauernd auslösen und könnte gar nicht verbaut werden.
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Vermutlich fehlt der getrennte Schutzleiter: klassische nullung
Bei Instandhaltungsarbeiten wäre eine Umrüstung von PEN auf Schutzleiter und FI nicht nötig. Kann man den neuen 'Schaltkasten' als Instandhaltung ansehen ? Wenn er funktional nicht geändert wurde (dieselben Leitungen gehen rein und raus wie vorher) dann ja. Natürlich ist es zulässig, etwas das keinen guten und betriebssicheren Eindruck (H-Sicherungen, SK I Kasten) mehr macht zu erneuern ohne Totalsanierung. Ist es zulässig, dabei oder danach noch zusätzliche neue Stromkreise zu legen oder Umbauten (PV-Einspeisung ?( zu machen ? Klar, auch das, aber diese Leitungen müssten dann dem neuen Stand der Technik entsprechen, das hiess 2005 zwar PE+N, aber nicht unbedingt FI (je nach Verwendung des Stromkreises). Die Installation kann also i.O. sein. Nur der fehlende FI sagt noch nix aus.
Ich meine Ansgar K. schrieb: > Es ist Pfusch und nicht zulässig. Sagt wer die VDE studiert hat und gern Foren liest? Ich kenne es nur so, auch wenn es nicht "schön" klingt und ich selber Abstand davon halte.. Wenn der Eingriff in die Anlage/Schaltkasten diese sicherer macht kann man durchaus "Verbesserungen" wie eine Neuverdrahtung des Schaltkastens vornehmen. Wird einen keiner für verklagen. Ein Bad zum Beispiel muss natürlich mit FI nachgerüstet werden etc. Ohne Gewähr
Bestandsgarantie der Elektroinstallation in Altbauten Zahlreiche Eigentümer berufen sich bei Modernisierungen auf den Bestandsschutz, um hohen Kosten auszuweichen. Sie berufen sich darauf, dass eine bauliche Anlage, die einmal legal war, auch dann weiter genutzt werden darf, wenn die Anforderungen sich verändert haben. Im Bereich der Elektrotechnik gilt folgende Regelung: „Wenn die elektrische Anlage zu ihrem Errichtungszeitpunkt den ‚Allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ entsprochen hat, besteht formal Bestandsschutz. Ausnahmen, in denen der Bestandschutz nicht greift: akute Gefahr im Verzug es besteht die Forderung nach Anpassung der Anlage es gab eine Nutzungsänderung es wurden wesentliche Änderungen vorgenommen es wurde eine Erweiterung durchgeführt Zu beachten: Bei Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden!
Ansgar K. schrieb: > Zu beachten: Bei Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der > Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden! Sagt wer?
Nur der Richter der darüber entscheidet wer für tot oder Sachschaden die Verantwortung zu tragen hat.
Ansgar K. schrieb: > Nur der Richter der darüber entscheidet wer für tot oder > Sachschaden die > Verantwortung zu tragen hat. Der wird sicher nichts von 40 Jahren reden!
Ich habe das mal so gelernt dass die Teile der Anlage die umgebaut, erweitert oder erneuert werden auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden müssen. Das bedeutet das ein FI eingebaut werden muss und nur die Leitungen die nachweislich durch Messung des Isolationswiderstand genullt sind dürfen am FI vorbei geführt werden. Sollte bei der Messung eine Leitung, abgesehen von der Nullung, nicht in Ordnung sein darf diese nicht wieder Betrieb genommen werden.
Ansgar K. schrieb: > Nur der Richter der darüber entscheidet wer für tot oder Sachschaden die > Verantwortung zu tragen hat. Naja, ein Richter kann ja viel sagen. Die Frage ist jetzt, ob dahingehend auch ein Urteil gefällt wurde und von diesem dann eine allgemeine geltung abgeleitet werden kann.
Ok Scheinbar versteht ihr es nicht ganz. Es interessiert keine Sau wie eure Elektroinstallation aussiehst und wie sie funktioniert! Aber sollte es jetzt dazu kommen das jemand was bezahlen muss (die Versicherung) oder schlimmer es kommt jemand um. Dann willst du mit denen vor Gericht diskutieren ob es jetzt in Ordnung war was da gebaut wurde oder nicht. Wobei der Richter sagt im Zweifel nach VDE Vorschriften?
Ansgar K. schrieb: > Dann willst du mit > denen vor Gericht diskutieren ob es jetzt in Ordnung war was da gebaut > wurde oder nicht. Und daher besser alle 40 Jahre das komplette Haus neu verkabeln?
Ansgar K. schrieb: > Wobei der Richter sagt Hättest du mal beispielsweise irgendein Aktenzeichen zu einem solchen Urteil zur Hand? Oder sind das "Ich hab mal von jemandem gehört..."-Referenzen?
Beitrag #6151329 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ansgar K. schrieb: > Ausnahmen, in denen der Bestandschutz nicht greift: > > [...] > es wurden wesentliche Änderungen vorgenommen Hier ein interessantes PDF (aus Zeitmangel noch nicht gelesen, sieht aber hilfreich aus). https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/Whitepaper/wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf Wir als EVU/VNB gehen ab 50% von einer wesentlichen Änderung aus. So handhaben es die Installateurbetreuer. 123 schrieb: > Ich habe das mal so gelernt dass die Teile der Anlage die umgebaut, > erweitert oder erneuert werden auf den aktuellen Stand der Technik > gebracht werden müssen. Richtig, hier liegt aber u.U. "nur" eine Instandhaltung vor. Dann greift nur das Argument "wesentliche Änderung".
Ansgar K. schrieb: > Wobei der Richter sagt im Zweifel nach VDE > Vorschriften? Wenn Du beim Umbau nicht gepfuscht hast, kann da doch nichts passieren. Erkläre mal nem 70jährigen im Eigenheim das Du nen 40 Jahre alten Automaten 1:1 gegen ein 40 Jahre altes Modell tauscht weil ein neuer nicht zulässig ist und das ganze sonst 5000€ für eine FI-Installation kostet, nee ist klar. Das ist wie nen Azubi sofort beim Wischer zum 24 Stunden EKG zu schicken oder vor seiner Nase direkt 110 zu wählen, der erzählt Dir das nie wieder ;) Und da gehen die Probleme erst los. In bestimmten Fällen sollte man eine Sarnierung halt nur nahelegen.
Finde den Unterschied Ein Automat komplette Hauptverteilung
Ansgar K. schrieb: > Finde den Unterschied > Ein Automat komplette Hauptverteilung In alten Häusern gilt das..
Rick SΛnchez .. schrieb: > https://www.voltimum.de/sites/www.voltimum.de/files/de/Whitepaper/wann_besteht_bestandsschutz_in_elektrischen_anlagen.pdf > > Wir als EVU/VNB gehen ab 50% von einer wesentlichen Änderung aus. So > handhaben es die Installateurbetreuer. Vielen Dank an alle für Eure Beiträge, insbesondere an Rick SΛnchez für das verlinkte Dokument!
Beitrag #6151653 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ansgar K. schrieb: > Zu beachten: Bei Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der > Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden! Unsinn Es gibt zwar einige Seiten die so was behaupten https://www.dbz.de/artikel/dbz_Sicherheitsrisiko_Bestandsschutz_Elektrische_Anlagen_in_aelteren_Gebaeuden_1859495.html https://www.dangers-elektro.de/informationen/elektrische-anlage-im-altbaueite/ https://blog.elektro-plus.com/2018/bestandsschutz-sicherheit-geht-vor es gibt sogwar welche die schon bei 30 Jahren anfangen wollen https://www.elektro.net/23085/modernisierung-der-elektroinstallation/ aber die stammen alle von der Elektrikerlobby. Die guckt natürlich neidisch auf die Heizungsbauer, die alle 30 Jahre neue Öfen einbauen dürfen. Aber es gibt keine VDE oder sonstige Vorschrift dazum, nur den Traum jeden Elektrikers. Ansgar K. schrieb: > Wobei der Richter sagt im Zweifel nach VDE Vorschriften? Richtig. Es gibt keine Vorschrift die Anlage zu erneuern. Nur bei wenigen Dingen, wie Kragensteckern. Ansgar K. schrieb: > Nur der Richter der darüber entscheidet Genau, der wohnt hier in der Nachbarschaft, in einem 53 Jahre alten Haus. Ich habe nicht gesehen, daß der eine Totalsanierung hinter sich hat, der nutzt die alte Installation ohne FI und klassicher Nullung. lso, pack deinen feuchten Traum wieder ein, du hast nur geträumt.
1. ES GIBT KEIN Bestandsschutz in der E-Technik!!!!!!!!!!!! https://www.elektro-plus.com/elektroplanung/bestandsschutz/grundlagen 2. Wird ein Teil oder die gesamte Anlage VERÄNDERT muss sie nach dem HEUTIGEN Stand der Technik ausgeführt werden!!!!! 3. FI (Stand 2019) https://www.elektrikerwissen.de/die-neue-din-vde-0100-4102018-10/
Würde man die im Internet verbreiteten Vorstellungen zum Bestandsschutz und Elektrizität auf alle Gewerke erweitern, die irgendwie den Hausbau betreffen, dann müsste man alle 30 Jahre sein Haus abreißen und neu bauen. Leider greift diese völlig lebensfremde Auffassung unter jüngeren Elektrikern immer mehr um sich. Zum Glück gibt es noch Elektriker mit Jahrzehnten Berufs- und Lebenserfahrung, die mit Augenmaß vorgehen können und nicht aus jeder kleinen Veränderung und Sanierung der E-Installation einen Totalschaden herbei fantasieren. Das ändert nichts daran, dass auch jede Elektroinstallation nach Jahrzehnten einen Check-UP und Sanierung gebrauchen kann. Nur schneidet sich das Elektrohandwerk ins eigene Fleisch, wenn dann gegenüber dem Kunden ausschließlich eine Totalsanierung präsentiert wird. Denn der übliche Kunde zeigt dann innerlich den Vogel und überlegt oft gefährlicherweise schon mal, wie er sein Elektroproblem selbst lösen kann oder ob nicht vielleicht der Freund des Freundes da irgendwas zusammenmurksen kann.
Chris H. schrieb: > 2. Wird ein Teil oder die gesamte Anlage VERÄNDERT muss sie nach dem > HEUTIGEN > Stand der Technik ausgeführt werden!!!!! Dieser pauschale Schwachsinn wird aber auch nicht richtiger, wenn man noch mehr Ausrufezeichen und Blockschrift einfügt. Beispiel: Eine Änderung, wie etwa der nachträglichen Einbau eines RCD, steigert sofort den Betriebswert einer Installation und verbessert unmittelbar den Personenschutz. Jeder halbwegs seriöse Elektriker wird diese Änderung jederzeit durchführen, ohne die komplette Anlage zu erneuern, vorausgesetzt natürlich, von der Anlage geht ansonsten keine über ihren technischen Stand hinausgehende Gefährdung aus. Die Argumentation dahinter ist eigentlich einleuchtend: Kurzfristig erheblich verbesserter Personenschutz vor langfristig garnix. Das wird im Streifall auch der Richter und der Gutachter einsehen. Eine ähnliche Änderung wäre z.B. der Ersatz von uralten, unisolierten D-Sicherungen durch Automaten (ggf. in einem neuen Unterverteiler) in einer Installation, die noch klassisch genullt ist. Der unmittelbare Gewinn an Sicherheit steht da zweifellos dem erheblichen Mehraufwand einer neuen Verkabelung der gesamten Anlage gegenüber. Die Argumentation ist ähnlich: Kurzfristig erheblich verbesserter Berührschutz, bevor erst mittel- oder langfristig (oder schlimmstenfalls garnicht) Schlitze geklopft werden. Ein Elektriker, der einen derartigen Auftrag (RCD nachrüsten, Unterverteilung aufräumen) mit dem pauschalen Argument "kein Bestandsschutz" ablehnt, handelt m.E.n. fahrlässig. Das alles nach wie vor unter der Voraussetzung (siehe oben), dass ansonsten von der Installation keine über ihren technischen Stand hinausgehende Gefährdung ausgeht. Lies: Die Installation ist ansonsten sauber.
Sven P. schrieb: > Dieser pauschale Schwachsinn wird aber auch nicht richtiger, wenn man > noch mehr Ausrufezeichen und Blockschrift einfügt. > > Beispiel: > Eine Änderung, wie etwa der nachträglichen Einbau eines RCD, steigert > sofort den Betriebswert einer Installation und verbessert unmittelbar > den Personenschutz. Jeder halbwegs seriöse Elektriker wird diese > Änderung jederzeit durchführen, ohne die komplette Anlage zu erneuern, > vorausgesetzt natürlich, von der Anlage geht ansonsten keine über ihren > technischen Stand hinausgehende Gefährdung aus. Wo steht das die Anlage komplett zu erneuern ist? Irgendwie hast du keine Ahnung. Spätestens wenn in der HV was geändert wird ist z.B. der Überspanungsschutz nachzurüsten. Stand der Technik bedeutet das es "eigentlich" ein "RAT" an Ing/Technikern usw für wichtig er achten das dies heute so zu tätigen ist. Chris H. schrieb: > 2. Wird ein Teil oder die gesamte Anlage VERÄNDERT muss sie nach dem > HEUTIGEN > Stand der Technik ausgeführt werden!!!!! Beispiel: Steckdose wird gegen die gleiche getauscht müssen keinen weiteren Maßnahmen ergriffen werden. "Obwohl ein Teilabschnitt der Anlage" Wird hingegen diese eine Steckdose erweitert, zb von 1 auf 3, die vllt auch nur mit 2 Adern aus alter Zeit angeschloßen wurde, so ist dieser Leitung ein FI/FILS vorzuschalten. DIN VDE 0100-410 alt von 2007, neu 2018 Problem in der Verteilung muss unter Umständen, wenns die HV ist, der Überspannungsschutz nachgerüstet werden. Sicherheit über alles ABER unter Abwägung wann Teile der Anlage oder die komplette Anlage sinnvoll nach dem Stand der Technik anzupassen ist! Sven P. schrieb: > Ein Elektriker, der einen derartigen Auftrag (RCD nachrüsten, > Unterverteilung aufräumen) mit dem pauschalen Argument "kein > Bestandsschutz" ablehnt, handelt m.E.n. fahrlässig. 1. Wo steht das die Anlage Bestandsschutz hat? Ist nur in einer einzigen VDE definiert! Und dies auch erst seit letztem Jahr. Nochmal: !!!!!BESTANDSSCHUTZ in der ELEKTROBRANCHE nach BAURECHT gibt es NICHT!!!!! 2. Lol der Anlagenbetreiber entscheidet darüber ob der Auftrag ausgeführt wird! Heißt wenn bei einer Routineprüfung oder bei einer angestrebten Teilerweiterung der Anlage dem Kunden das Angebot zu teuer/Aufwand zu hoch ist bzw der Kunde fragt: Kann man dieses/jenes nicht wegglassen ? 2.1. ist es seine Sache es nicht / zu machen 2.2. kann ich nicht über den Geldbeutel eines Kunden entscheiden 2.3. nur dann wenn ich dem Kunden was weglasse, was aber der Stand der Technik fordert, handele ich FAHRLÄSSIG!!!! Ausser der Kunde UNTERSCHREIBT mir zu dem Auftrag das es KUNDENS WUNSCH war dies so auszuführen. 3. Dann defnier doch mal diesen angeblichen Bestandsschutz nach BAURECHT fürs E-Handwerk! A. N. schrieb: > Würde man die im Internet verbreiteten Vorstellungen zum Bestandsschutz > und Elektrizität auf alle Gewerke erweitern, die irgendwie den Hausbau > betreffen, dann müsste man alle 30 Jahre sein Haus abreißen und neu > bauen. BÄM Was ist Bestandsschutz? Den Bestandsschutz haben nicht wir Elektrotechniker erfunden. Jedem Bauwerk, das in früheren Zeiten ohne komplizierte statische Berechnungen „aus der Erfahrung heraus, mit einem gesunden Empfinden für Harmonie“ gebaut wurde und heute noch steht, dem wurde schon immer Bestandsschutz zuerkannt. Würde andersverfahren, so wäre jede Generation damit beschäftigt, die Bauten ihrer Eltern abzureißen und nach den neuesten Erkenntnissen und besseren Normen wieder zu errichten. A. N. schrieb: > Leider greift diese völlig lebensfremde Auffassung unter jüngeren > Elektrikern immer mehr um sich. Zum Glück gibt es noch Elektriker mit > Jahrzehnten Berufs- und Lebenserfahrung, die mit Augenmaß vorgehen > können und nicht aus jeder kleinen Veränderung und Sanierung der > E-Installation einen Totalschaden herbei fantasieren. Tja steht auch nirgends geschrieben das es so ist, DAS interpretierst DU so! Ich erinnere nur daran !!!!!BESTANDSSCHUTZ in der ELEKTROBRANCHE nach BAURECHT gibt es NICHT!!!!! Sprung zu 1.
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Chris H. schrieb: > Beispiel: > > Steckdose wird gegen die gleiche getauscht müssen keinen weiteren > Maßnahmen ergriffen werden. "Obwohl ein Teilabschnitt der Anlage" > > Wird hingegen diese eine Steckdose erweitert, zb von 1 auf 3, die vllt > auch nur mit 2 Adern aus alter Zeit angeschloßen wurde, > so ist dieser Leitung ein FI/FILS vorzuschalten. > DIN VDE 0100-410 alt von 2007, neu 2018 "Bestandsschutz" ist, wenn eine bestehende (deshalb "Bestand") Anlage nicht angepasst werden muss, obwohl zwischenzeitlich die Bestimmungen oder der Stand der Technik sich geändert haben. Ob das nun nach Baurecht oder welchem Recht auch immer behandelt wird, ist doch im Endeffekt völlig wurscht. Sehr schönes Beispiel von dir. Eine Steckdose wird gegen die gleiche getauscht. Die alte war klassisch genullt, das darf die neue auch wieder sein. Das ist ein schönes Beispiel für einen Bestandsschutz. Auch wenn die Steckdose gar nicht kaputt gegangen wäre, sondern friedlich in der Wand steckt und klassisch genullt ist, dann darf sie da auch liegen bleiben und weiterhin klassisch genullt bleiben, obwohl eine völlig neu verlegte Steckdose heute so nicht mehr zulässig wäre. Auch das ist Bestandsschutz. Wird die Steckdose auf 3 vermehrt, dann sind diese drei neu und deshalb eben KEIN "Bestand". Und deshalb kann es da auch keinen Bestandsschutz geben. "Es gibt keinen Bestandsschutz nach Baurecht", ja, das stimmt schon. Aber "Es gibt keinen Bestandsschutz" ist ganz offensichtlich falsch, egal wie viele Ausrufezeichen dahinter stehen.
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Chris H. schrieb: > !!!!!BESTANDSSCHUTZ in der ELEKTROBRANCHE nach BAURECHT gibt es > NICHT!!!!! Wer so viele Ausrufungszeichen um herausgeschriene Worte macht, hat sowieso Unrecht. Es ist völlig egal, ob das Wort Bestandsschutz in irgendeiner Regelung auftaucht. Relevant ist, daß die Regelung keine Nachrüstung fordert sondern damit zufrieden ist, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den Anforderungen genügte. Das ist das, was der normale Bürger Bestandsschutz nennt. Auch wenn ein Elektriker zu blöd ist das zu verstehen. Und ja, es gibt sogar vereinzelte Nachrüstungspflichten, der Kragenstecker wurde genannt. Das heisst aber noch lange nicht, daß eine funktionierende Anlage rausgerissen werden muss, weil ein Elektriker viel Geld verdienen möchte.
Chris H. schrieb: > 1. Wo steht das die Anlage Bestandsschutz hat? > Ist nur in einer einzigen VDE definiert! > Und dies auch erst seit letztem Jahr. Dann sprich doch heute mal mit einem Elektriker. Der vermeintlich erlöschende Bestandsschutz ist einfach ein zu gutes Verkaufsargument.
Chris H. schrieb: > Selbständig Denkender Das und das folgende wirre Geschreibsel mit seltsamer Rechtschreibung passen nicht zueinander. Matthias
Hallo, meine Hausvekabelung ist aus 1966 und 1988 alles Alukabel. Alle Abzwergdosen sind die Adern gepresst und bei Schaltern und Steckdosen habe ich Ösen gebogen hält ewig. Mein vorheriger Elektriker hatte mitgedacht und hat Nullung mit separaten N und PE installiert. Einen FI Schutzschalter habe ich 1988 eingebaut war nicht üblich in der DDR. Soviel zur Erneuerung der Elt Verkabelung. Gruß Frank
Matthias L. schrieb: > Sehr schönes Beispiel von dir. > Eine Steckdose wird gegen die gleiche getauscht. Die alte war klassisch > genullt, das darf die neue auch wieder sein. Das ist ein schönes > Beispiel für einen Bestandsschutz. Auch wenn die Steckdose gar nicht > kaputt gegangen wäre, sondern friedlich in der Wand steckt und klassisch > genullt ist, dann darf sie da auch liegen bleiben und weiterhin > klassisch genullt bleiben, obwohl eine völlig neu verlegte Steckdose > heute so nicht mehr zulässig wäre. Auch das ist Bestandsschutz. > > Wird die Steckdose auf 3 vermehrt, dann sind diese drei neu und deshalb > eben KEIN "Bestand". Und deshalb kann es da auch keinen Bestandsschutz > geben. Ich hab jetzt mal viel zitiert, damit auch die "klassische Nullung" erhalten bleibt. Was würdest Du als tun, wenn wie bei meinem Vater der Zählerplatz mit allen Sicherungen im 2.OG unter dem Dach und die zusätzliche Steckdose im EG im Wohnzimmer dazugebaut werden soll. Die Zuleitung zum Raum ist zweiadrig... Bitte um einen praxisorientierten Vorschlag.
Ich würde als Elektriker dem Kunden eine Mehrfachsteckdose/ein Verlängerungskabel anbieten. Außerdem würde ich dem Kunden empfehlen, bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit die Installation zu modernisieren.
Sven P. schrieb: > Ich würde als Elektriker dem Kunden eine Mehrfachsteckdose/ein > Verlängerungskabel anbieten. > Darauf ist der bestimmt auch allein gekommen. > Außerdem würde ich dem Kunden empfehlen, bei der nächsten sich bietenden > Gelegenheit die Installation zu modernisieren. Heisst im Klartext: - 4 Wochen Krach und Dreck im ganzen Haus (oh nein, zur Zeit eher 8-12 Wochen, weil die Leute dauernd zwischendurch auf andere Baustellen müssen) - Kosten ab 15k EUR aufwärts - hinterher das ganze Haus renovieren, nochmal 10K+ (und nochmal 4-6 Wochen Handwerker im Haus) Und das nur für eine weitere Steckdose. Kein Wunder, dass Elektriker selten ernst genommen werden. Matthias
Naja, dass der praxisorientierte Bastler dann die zweiadrige Zuleitung belässt und einfach eine zusätzliche Steckdose dazupfriemelt, ist klar - aber das macht es noch lange nicht "richtig". Ich würde bei dieser Gelegenheit das eine betroffene Zimmer "richtig" machen, also nicht nur eine, sondern gleich mehrere Steckdosen nachrüsten, die alle dreiadrig anschließen, eine oder mehrere Verteilerdosen neu setzen, alles neu verkabeln (lassen) und hinterher renovieren, tapezieren, streichen, sowas eben. Die Zuleitung muss auch neu, aber für die lässt sich vielleicht eine minimalinvasive Verlegungs-Variante zur Hauptverteilung finden? Z.B. ein neu angelegter Leitungsschacht im Treppenhaus aus einem Kabelkanal, einer Gipskartonecke oder Schaum-Plattenwerkstoff, vielleicht lässt sich die Gegend um ein Abflussrohr mitnutzen? So in der Art hatte ich hier mal die Erdgeschosswohnung Zimmer für Zimmer häppchenweise erneuert, die Zuleitungen kamen allerdings von unten (Keller), das war natürlich einfacher als aus dem 2. OG. Im Rahmen eines Hausumbaus habe ich dann tatsächlich tabula rasa gemacht und alles nochmal richtig erneuert, das wurde auch vom Elektriker durchgeklemmt, angeschlossen und geprüft. Da war das Haus ohnehin großflächig verwüstet, da kam's auf die paar Schlitze auch nicht mehr an...
Matthias L. schrieb: > Da war das Haus ohnehin großflächig > verwüstet, da kam's auf die paar Schlitze auch nicht mehr an... Ja, logisch. Aber eben nicht, um eine zusätzliche Steckdose zu bekommen. Matthias L. schrieb: > Im Rahmen > eines Hausumbaus habe ich dann tatsächlich tabula rasa gemacht und alles > nochmal richtig erneuert, Mit richtiger Planung kann man sich sogar das sparen, wenn z.B. die Häppchen in einer neu geplanten UV enden, die aber vorerst keine Funktion hat. Matthias
Matthias L. schrieb: > "Es gibt keinen Bestandsschutz nach Baurecht", ja, das stimmt schon. > Aber "Es gibt keinen Bestandsschutz" ist ganz offensichtlich falsch, > egal wie viele Ausrufezeichen dahinter stehen. Bezogen auf die Elektrotechnik, in der es kein Bestandschutz gibt!!! Matthias S. schrieb: > Das und das folgende wirre Geschreibsel mit seltsamer Rechtschreibung > passen nicht zueinander. Wer nichts kann, kann Anzug! Jeder muss ja zu was nutze sein und wenn nur als schlechtes Beipiel ;) Sven P. schrieb: > Dann sprich doch heute mal mit einem Elektriker. > > Der vermeintlich erlöschende Bestandsschutz ist einfach ein zu gutes > Verkaufsargument. Brauch ich nicht bin selber einer mit der entsprechenden Ausbildung auch der entsprechenden Erfahrung vom/auf dem Bau. Leider werden die Leute immer mehr, die meinen: Na aber das ist doch Bestandsschutz. Erklärt man ihnen die Sach/Vorschriftenlage begreifen auch diese Leute auf welchen waghalsigen Weg sie die Elektrofirmen schicken nur um es billig billig und nochmals billig ohne jegliche Erweiterungsfähigkeit zu erhalten. Wer das 100%ig so haben möchte kann das gerne mit anderen Elektrikern so planen und ausführen... Matthias S. schrieb: > Heisst im Klartext: > - 4 Wochen Krach und Dreck im ganzen Haus (oh nein, zur Zeit eher 8-12 > Wochen, weil die Leute dauernd zwischendurch auf andere Baustellen > müssen) > - Kosten ab 15k EUR aufwärts > - hinterher das ganze Haus renovieren, nochmal 10K+ (und nochmal 4-6 > Wochen Handwerker im Haus) > > Und das nur für eine weitere Steckdose. > Kein Wunder, dass Elektriker selten ernst genommen werden. Ach du erzählst doch ein Müll. 15k für eine einfache E-Inst dann muss der Kunde schon 200m² Fläche haben. Leider hast du auch nicht erkannt das diese Steckdosenbeispiel recht beliebt ist um das Problem greifabar zu machen. Für eine einzige Steckdose wird man wohl nicht NÖTIGER WEISE die ganze HV rausreisen. Entsprechend muss eben ein Kundengespräch geführt werden Armin X. schrieb: > Was würdest Du als tun, wenn wie bei meinem Vater der Zählerplatz mit > allen Sicherungen im 2.OG unter dem Dach und die zusätzliche Steckdose > im EG im Wohnzimmer dazugebaut werden soll. Die Zuleitung zum Raum ist > zweiadrig... Bevorzugt Das 2adrige rausschmeißen gegen 3adrig ersetzen mit FILS davor im 2.OG. Ganzes WZ über den FILS abgesichert ODER, aber nicht wirklich schön 2adrig bis ins WZ lassen und einen kleinen Verteiler setzen wo der FILS eingebaut wird und du dann alle Steckdosen des WZ darüber absichern kannst. Matthias L. schrieb: > eine oder mehrere > Verteilerdosen neu setzen, alles neu verkabeln (lassen) Richtig wäre es alles direkt zur UV/HV zu führen und nur dort knöppern.
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Chris H. schrieb: > Richtig wäre es alles direkt zur UV/HV zu führen und nur dort knöppern. Watt?? Jede einzelne Steckdose?? Blödsinn.
Matthias L. schrieb: > Watt?? Jede einzelne Steckdose?? Blödsinn. Steht was von jeder einzelnen Steckdose ? NEIN also 1. lesen 2. nicht interpretieren! Bis zu einer gewissen Anzahl kann man alle Steckdosen als ein Kreis zusammenfassen und von Steckdose zu Steckdose auflegen. Dadurch braucht es nur 3adrig in die Verteilung. Und falls du jetzt mit der Last kommst würde zuviel abgenommene Leistung so oder so das Sicherungsorgan auslösen lassen. Im WZ wird wohl nicht allzuviel Leistung, TV Musikanlage Stehlampe ca 600W MAXIMAL, abgnommen werden. Selbst wenn man die volle Leistung, je nach LS, abgreifen würde hätte man noch die Faktoren 1,13/1,45 was bis zu 1h reichen würde.... Solange wird wohl kein Mensch Staubsaugen ;)
Chris H. schrieb: > Steht was von jeder einzelnen Steckdose ? > NEIN also DOCH. Ich hatte von einer oder mehrern Verteilerdosen geschrieben und du moppertest herum: Chris H. schrieb: >> eine oder mehrere >> Verteilerdosen neu setzen, alles neu verkabeln (lassen) > > Richtig wäre es alles direkt zur UV/HV zu führen und nur dort knöppern. Na, was ist denn dann "alles"?? Schreib keine Romane, drück' dich lieber verständlich aus.
Matthias L. schrieb: > DOCH. Ich hatte von einer oder mehrern Verteilerdosen geschrieben und du > moppertest herum: Komm du willst Verteilerdosen extra einsetzen obwohl man dies von Steckdose zu Steckdose durchschleifen könnte. Was Zeit und arbeit spart. Matthias L. schrieb: > Chris H. schrieb: >>> eine oder mehrere >>> Verteilerdosen neu setzen, alles neu verkabeln (lassen) >> >> Richtig wäre es alles direkt zur UV/HV zu führen und nur dort knöppern. > > Na, was ist denn dann "alles"?? Schreib keine Romane, drück' dich lieber > verständlich aus. Tja dann bist du wohl Laie wenn du nicht erkennst wann ein E-Techniker mit allem wirklich alle Licht/Steckdosenkreise usw meint, die Sternförmig in die HV/UV zu legen sind. Da dies sich auf DEIN Beispiel bezieht, hättest DU erkennen müssen das es nur um die Steckdosen ginge. ;) 1. lesen 2. nicht interpretieren.
Ah ja. Und wo habe ich geschrieben, dass ich KEINE Steckdosen durchschleifen würde? Gibt's außer Steckdosen nichts in so einem Zimmer, was vielleicht doch sinnvollerweise in Verteilerdosen geklemmt wird, wie z.B. Schalter- und Leuchten-Leitungen? Halt dich mal besser an deine eigenen Ratschläge. 1. lesen 2. nicht interpretieren. Wie ernst du nach dem nutzlosen Geseiher noch genommen wirst, wird das geneigte Auditorium selbst entscheiden; ich verabschiede mich. Matthias S. schrieb: > Kein Wunder, dass Elektriker selten ernst genommen werden.
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