Wenn euch der Personaler im unangekündigten Personalgespräch zunächst
eine Abmahnung und dann einen Aufhebungsvertrag vorlegt, würdet ihr dann
a) nur die Abmahnung
b) nur den Aufhebungsvertrag
c) beides
d) nichts von alledem
unterschreiben?
oder würdet ihr
e) es auf einen langwierigen, für die Arbeitgeber - und
Arbeitnehmerseite zermürbenden Gerichtsprozess ankommen lassen?
Rudi Radlos schrieb:> Wer eine Aufhebung leichtfertig unterschreibt,> bekommt bei AA eine Sperre (bis 3 Monate kein Geld).
selbst wer nicht leichtfertig unterschreibt bekommt eine Sperre, ich
jedenfalls vor 22 Jahren, dagegen musste ich erst mal Widerspruch
einlegen, trotzdem gab es 3 Monate kein Geld, erst nachdem über meinen
begründeten Widerspruch entschieden wurde gabs das Geld nach.
Jonny schrieb:> e) es auf einen langwierigen, für die Arbeitgeber - und> Arbeitnehmerseite zermürbenden Gerichtsprozess ankommen lassen?
e) wird ja vermutlich eine Folge von a), b) oder d) sein.
Ein Gerichtsprozess wird ja dann wohl zumindest die Rechtmässigkeit der
ausgesprochenen Abmahnung feststellen wollen. DIese Abmahnung ist bei
einem gravierenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers eh erst mal der erste
Schritt.
Wenn der Aufhabungsvertrag nicht unterschrieben wird, dann gibt es
anstelle eines momentan noch angebotenen Aufhebungsvertrages dann halt
eine fristlose oder vermutlich eher eine fristgerechte Kündigung OHNE
Aufhebungsvertrag. Darüber kann man dann auch vor Gericht streiten.
Fürs Arbeitslosengeld mag die Kündigung vorteilhafter sein, vielleicht
auch für die Kündigungsfristen. Ob es für die zukünftige Stellensuche
besser ist, hängt von deinem Job und deiner Job-Qualifikation ab.
Ausserdem: Wenn das "Vergehen" so schlimm war, das eine Abmahnung UND
ein Aufhebungsvertrag im Raum stehen, dann wird das Arbeits- und
Vertrauens-Verhältnis schon recht stark getrübt sein. Unter diesen
Bedingungen wird eher weniger der Gerichtsprozess, sondern das
alltägliche Arbeits-Leben zermürbend sein (sofern du überhaupt noch das
Gebäude betreten darfst, und nicht "mit sofortiger Wirkung freigestellt"
wirst).
A.S. schrieb:> Jonny schrieb:>> Gerichtsprozess>> Worüber?
Das weiß keiner so genau - nicht einmal der Verfassungsschutz. Ziemlich
nebulös, wolkig und kafkaesk das Ganze. Und vor allem - top secret!
Nur ueber b) braucht man überhaupt nachdenken, wieso sollte der
Abmahnungsempänger dieselbe unterschreiben?
Also wenn Du gehen willst und einen Plan B hast dann b), wenn nicht,
dann gar nichts.
blb,b,m,,mjj
Auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn der AG
dir kündigen will, dann soll er das halt tun. Die Masche mit der
Abmahnung vorweg ist nur ein Versuch, dich zur freiwilligen Aufgabe zu
bewegen. Musst du nicht.
Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen. Am besten
gleich schriftlich festhalten, dass man sich sorgfältige anwaltliche
Prüfung und schriftliche Gegendarstellung vorbehält, welche dann in der
Personalakte abzulegen ist.
Einen Aufhebungsvertrag würde ich nur nach anwaltlicher Prüfung
unterschreiben und wenn ich sicher wäre, kurzfristig irgendwoanders
unterzukommen. Wie die Vorposter schon geschrieben haben: Geld vom Amt
fällt dann erstmal aus.
Kurz Knackig schrieb:> e) auf einem dritten blatt lediglich den Empfang der beiden> Schreiben ohne_Rechtsfolge quittierst. Mit Datum.
So wäre das also gegangen. Nie bekommt man die 100 Punkte im Arbeitgeber
- Arbeitnehmergame. ?
Gegen die Abmahnung kann man bei geringen Vergehen Widerspruch
einlegen und eine Gegendarstellung verfassen, sofern der Sachverhalt
strittig ist.
Eine einmalige Abmahunung ist noch lange kein Kündigungsgrund, aber
für manche AG reicht manchmal schon eine.
Ansonsten muss der Sachverhalt schon wiederholt aufgetreten sein.
Es ist die Aufforderung ein bestimmtes abmahnwürdiges Fehlverhalten
zu unterlassen. Man muss also eine Chance bekommen, sein Verhalten
zu ändern.
Aufhebungsverträge werden nur geschlossen um fristgerecht
Arbeitsverträge
zu kündigen, denn der Kündigungsschutz ist ein hohes Rechtsgut.
Da hätte der Arbeitgeber oft schlechte Karten zu gewinnen.
Daher auch diese Nummer mit dem Aufhebungsvertrag.
Man kann aber vereinbaren, dass man gegen eine fristgerechte Kündigung
keinen Widerspruch einlegt und lässt sich das mit dem goldenen
Handschlag
belohnen. Man kann auch eine Klausel vereinbaren, dass für eine
Sperre oder Sanktion durch die Sozialsysteme ein Nachteilsausgleich
vereinbart wird. Ob sowas sittenwidrig wäre, kommt nicht daraus an,
weil statt Stütze dann der Arbeitgeber zahlt.
Im Aufhebungsvertrag kann Vertraulichkeit vereinbart werden.
Personaler kennen diese Methoden.
Bei der Arbeitgeberseite wird es momentan gehörig rumoren. Vorläufige
Taktik:
- Öffentlichkeit schaffen um Fahndungsdruck auf Seiten des Rechtsgegners
zu erhöhen
- Im Falle des unerwünschten Eintreffens einer Kündigung sofort mit
einer Kündigungsschutzklage gegenhalten
- Falls es auf Seiten des Arbeitgebers im Vorlauf des Tatbestandes zum
Vollzug strafrechtlich relevanter Mobbinghandlungen kam, über die Option
einer Strafanzeige nachdenken. Mögliche Paragraphen aus dem
Strafgesetzbuch:
-- sexuelle Übergriffe nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB),
-- Beleidigung nach § 185 StGB,
-- üble Nachrede nach § 186 StGB,
-- Verleumdung nach § 187 StGB,
-- Körperverletzungsdelikte nach §§ 223 ff. StGB,
-- Nötigung nach § 240 StGB oder
-- Erpressung nach § 253 StGB.
Eigentlich benötigt der AG doch 3 Abmahnungen mit Nachweis das der AN
sein Verhalten in diesem einem Thema nicht bessern wollte, um daraus
eine Kündigung zu stricken?
Oder irrt meine Erinnerung?
Würde maximal den Empfang, jedoch nicht meine Einsicht zum
angeprangerten Fehlverhalten quittieren.
Falls du nicht bleiben willst ist der Rest erstmal Verhandlungssache,
also auch nicht zu unterschreiben.
- Zeugnis
- Abfindung
- Nachteilsausgleich
- bereits geplante Schulung/Qualifikationen
- Freistellung
- Urlaub
- Überstunden
....
Percy N. schrieb:> Und? Sitzt Du mit dem Personaler noch zusammen oder habt ihr Euch> gestern Abend noch geeinigt?>> Warum wolltest Du das überhaupt wissen?
Wollte mich über die rechtliche Lage informieren, bevor ich mich nun in
den nächsten Tagen an einen Anwalt wende.
Der betreffende Personaler ist generell etwas ungeduldig und impulsiv.
Der versucht gerne so Kopf-durch-die-Wand-Nummern. Da muss man mal die
charakterliche Eignung für den Job eines Personalers in Frage stellen.
Ich sag ja immer, dass gute HR-Arbeit in erster Linie gelungenes
Beziehungsmanagement ist.
Edson schrieb:> Auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Nun, wenn dort eine sechsstellige Entschädigungssumme drinsteht,
könnte man es sich ja mal überlegen...
Harald W. schrieb:> Edson schrieb:>> Auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben.>> Nun, wenn dort eine sechsstellige Entschädigungssumme drinsteht,> könnte man es sich ja mal überlegen...
CEOs bekommen Millionenabfindungen. Für den kleinen Angestellten
(IGM-Tarif, 35h-Vertrag) darf da schon auch mal was bei rumkommen.
Und zwar für alle kleinen Angestellten die zum glücklichen Empfänger
einer frohen Trennungsbotschaft werden.
Lesenswert und informativ:
https://www.rundstedt.de/leitfaden-kuendigung/
Man muss unverschuldete Arbeitslosigkeit als Karriereboost begreifen
sagt mein Jobcoach (nicht bei Rundstedt tätig) immer zu mir. Denn nur
Performer fliegen im wirklich hohen Bogen.
Jonny schrieb:> unverschuldete Arbeitslosigkeit
Da scheiden sich häufig die Geister.
Welche Stellenbeschreibung und Arbeitskultur ist schon so präzise,
dass man irgendwann nicht mal doch ins offene Messer läuft.
Die Entscheider haben da eben eine andere Weltanschauung, sonst
hätte man ja keinen Konflikt und mit dem Weggang ist man noch
lang nicht aus dem Schneider.
Über Arbeitszeugnisse können sich Arbeitgeber ja (freiwillig)
über Beziehungen austauschen, warum jemand eine Firma verlassen hat.
Der Arbeitnehmer kann höchsten noch Wahrheitsgemäß z.B. bei
Kununu bewerten in der Hoffnung auf Besserung für die Nachfolger.
Jonny schrieb:> als Karriereboost begreifen
Wenn es funktioniert ja, aber was ist wenn nicht?
Wo es klemmt, erfährt doch keiner. Bewerber/Arbeitnehmer werden
manipuliert und mit ein wenig Verstand und Erfahrung kann man
diesen Mismatch zwischen Stellenbeschreibung und den realen
Verhältnissen im nächsten Unternehmen versuchen zu ergründen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Böser Onkel schrieb:> Die Entscheider haben da eben eine andere Weltanschauung
Ja, hat nicht jeder seine ganz eigene Weltanschauung?
Philosophie am Abend, wir sind nun bei Descartes angelangt. Da machen
wir dann morgen weiter.
Cogito ergo sum.
Jonny schrieb:> Ja, hat nicht jeder seine ganz eigene Weltanschauung?
Für gewöhnlich schon, aber wenn nicht versucht wird, unterschiedliche
Weltanschuungen zu harmonisieren, gibts Probleme.
Häufig klappt das sogar erstaunlich gut, aber eben nicht immer,
dann krachst halt.
Stefan schrieb:> Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen.
So ist das.
> Am besten gleich schriftlich festhalten,> dass man sich sorgfältige anwaltliche Prüfung> und schriftliche Gegendarstellung vorbehält
"vorbehält" - genau das: Mir wurde geraten, einfach nichts zu tun.
Ich habe ich in der Firma klaglos überlebt, der verursachende
Geschäftsführerarsch wurde gut 10 Jahre vor mir gegangen und seine
Chefnutte konnte er auch nicht retten.
Es sind immer Einzelfallbetrachtungen.
Böser Onkel schrieb:> Jonny schrieb:>> Ja, hat nicht jeder seine ganz eigene Weltanschauung?>> Für gewöhnlich schon, aber wenn nicht versucht wird, unterschiedliche> Weltanschuungen zu harmonisieren, gibts Probleme.
Das ist wieder ein weiser Stichpunkt lieber Michael!
Weil sich deine Weltanschauung schlichtweg nicht mit der von dem
"Größtteil" harmoniseren lässt, sondern eben eine hochindividuelle und
ganz eigene Weltanschauung ist, genau darum rennst du hier seit über
einem Jahrzehnt an die Wand.
Manchmal sollte man sich auch Gedanken über die Weltanschauung der
meisten anderen machen.
cheers,
dein Coach.
Manfred schrieb:> Stefan schrieb:>> Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen.> Ich habe ich in der Firma klaglos überlebt
me too, als ich meine mündliche Abmahnung bekam war ich gleich beim
obersten Chef der sie sofort für nichtig erklärte, ein Vorgesetzter hat
i.d.R noch einen über sich und der kann dem schnell ein Ende setzen.
Man darf sich halt nicht immer gleich in die Hose machen.
Kastanie schrieb:> Manchmal sollte man sich auch Gedanken über die Weltanschauung der> meisten anderen machen.
Aber nicht über deine, denn die ist sowieso immer für den Arsch.
;) schrieb:> die ist sowieso immer für den Arsch.
nein, so habe ich den Michael (derzeit böser Onkel, vormals, Dr. Who,
damals Cerberus, anfangs Michael S. (technicans)) noch nie bezeichnet!
Und das werde ich auch nicht.
Kastanie schrieb:> ;) schrieb:>> die ist sowieso immer für den Arsch.>> nein, so habe ich den Michael (derzeit böser Onkel, vormals, Dr. Who,> damals Cerberus, anfangs Michael S. (technicans)) noch nie bezeichnet!> Und das werde ich auch nicht.
Der Michael S. kennt sich auch gut mit Cloud Storage aus. Kann das sein?
Höhö.
Kastanie schrieb:> anfangs Michael S. (technicans)
Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal
"technician" richtig buchstabieren konnte.
Böser Onkel schrieb:> Welche Stellenbeschreibung und Arbeitskultur ist schon so präzise,> dass man irgendwann nicht mal doch ins offene Messer läuft.
Danke für den frühzeitigen Tip. Wurde berücksichtigt. ;)
Qwertz schrieb:> Kastanie schrieb:>> anfangs Michael S. (technicans)>> Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal> "technician" richtig buchstabieren konnte.
Naja, dafür kannst Du Qwerty nicht richtig schreiben. ;-)
Mark B. schrieb:> Qwertz schrieb:> Kastanie schrieb:> anfangs Michael S. (technicans)>> Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal> "technician" richtig buchstabieren konnte.>> Naja, dafür kannst Du Qwerty nicht richtig schreiben. ;-)
Ich bin Deutscher und verwende das deutsche Tastatur-Layout. ?
Qwertz schrieb:> Kastanie schrieb:>> anfangs Michael S. (technicans)>> Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal> "technician" richtig buchstabieren konnte.
Das ist ein Kunstwort, das die englischen Worte "technician" und
"trashcan" kombiniert, also ein Techniker dessen Arbeit am Ende im Kübel
landet.
Zuerst einmal ArbeitslosenVERSICHERUNG ist wie der Name schon sagt eine
VERSICHERUNG.
Ein Aufhebungsvertrag oder was auch immer, ist Versicherungsbetrug.
Wenn man gekündigt wird, IMMER eine Klage einreichen !!! Keine Angst vor
den Kosten, die erste Runde gibt es gratis wenn man sich die nicht
leisten kann. "Prozessbeihilfe". Hat man einen neuen Job, muss man die
IN RATEN zurückzahlen. Hat man keinen, muss man nicht. Kosten ca.
1500-2000 Euro in der 1. Runde mit Anwalt. Anwalt ist NICHT erforderlich
aber besser.
Wenn man eine solchen Klage anstrebt, hat man in den Augen der
Versicherung "Schadensminderung" begannen. Was bedeutet, man bekommt
i.d.R. sein Geld.
Vor Gericht wird der Sachverhalt einer "Außerordentlichen Kündigung"
geklärt. Meinst (nicht immer) aber in eine reguläre Kündigung
umgewandelt.
Da das Verhältnis "zerstritten" ist, gibt es meist eine "zu 100 %
Steuerpflichtige" Abfindung. Faustregel : 1/2 Monatsgehalt pro Jahr
Arbeit.
Es empfiehlt sich also dringend im nächsten Jahr eine Steuerausgleich zu
machen. Und die Kohle so zu bekommen, bevor !! man zum Jobcenter geht.
Ansonsten gilt die Kohle als Einnahme.
Und ja ich rede aus Erfahrung. Nur war es bei mir eine normale
Kündigung. Und die war für die Firma nach über 20 Jahren richtig teuer.
;)
Gruß
Pucki
Als ich damals aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste, haben sie
mich noch einen extra Schrieb unterschreiben lassen, in dem ich
versicherte nie wieder zurückzukommen (oder so ähnlich) :-)
Naja ich war für mein junges Alter trotzdem zu weit hinterher - hätte
lieber einen Beruf an der Luft mit körperlicher Betätigung wählen
sollen.
Blala schrieb:> Naja ich war für mein junges Alter trotzdem zu weit hinterher - hätte> lieber einen Beruf an der Luft mit körperlicher Betätigung wählen> sollen.
Hätte das denn deine Gesundheit mitgemacht, wenn du schon den anderen
Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen musstest?
Wie hatten auch mal solche regulären Meetings. Bis ich irgendwann sagte,
ich wäre mit allem Einverstanden. Dann musste ich nicht mehr teilnehmen.
Dabei gab es fuer mich eh nie etwas zu entscheiden. Fuer die anderen
eigentlich auch nicht.
Qwertz schrieb:> Blala schrieb:>> Naja ich war für mein junges Alter trotzdem zu weit hinterher - hätte>> lieber einen Beruf an der Luft mit körperlicher Betätigung wählen>> sollen.>> Hätte das denn deine Gesundheit mitgemacht, wenn du schon den anderen> Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen musstest?
Es war komplexer: ich war recht introvertiert, hatte auch diverse
peinliche Probleme in meiner Kindheit. Dazu kamen später die falschen
Bekanntschaften (Kiffer usw.) und der Stress mit Zivildienst.
Irgendwann war ich ausgelaugt und schwächelte stark. Als meine Umgebung
das mitbekam schleppten sie mich zum Psychologen, was mir den Rest gab.
Es folgten mehrere längere Krankschreibungen aus psychischen Gründen,
Einnahme von Tabletten und Psychotherapie-Gespräche. Nunja - die
Psychotherapie war schon nützlich, da ich kaum längere Gespräche mit
fremden Frauen hatte.
Aber insgesamt hätte es auch gereicht wenn mir jemand geholfen hätte,
einen leichten Arbeitsplatz ohne Büro-Stress zu suchen - aber nein man
muss gleich den Hammer nehmen :-)
Blala schrieb:> Irgendwann war ich ausgelaugt und schwächelte stark. Als meine Umgebung> das mitbekam schleppten sie mich zum Psychologen, was mir den Rest gab.> Es folgten mehrere längere Krankschreibungen aus psychischen Gründen,> Einnahme von Tabletten und Psychotherapie-Gespräche. Nunja - die> Psychotherapie war schon nützlich, da ich kaum längere Gespräche mit> fremden Frauen hatte.>> Aber insgesamt hätte es auch gereicht wenn mir jemand geholfen hätte,> einen leichten Arbeitsplatz ohne Büro-Stress zu suchen - aber nein man> muss gleich den Hammer nehmen :-)
Die typische alte Leier von Verlierern in dieser Gesellschaft: Nicht mit
einem einzigen Wort das eigene Handeln hinterfragt. Nur die anderen sind
schuld:
- Kindheit
- Bekanntschaften
- Zivildienst
- Umgebung
- Psychologen
- Arbeitsplatz
- die anderen
- der Hammer
Verachtenswert ist sowas!
Was ich nie verstehen werde, warum den Empfang von nachteiligen
Dokumenten bestätigen?
Es ist doch schließlich das Problem vom Versender, den Empfang
nachzuweisen, und nicht das Problem des Empfängers.
Als Empfänger kann ich bei Bedarf jederzeit, auch deutlich später, den
Empfang von irgendwas bestätigen, sollte das für mich vorteilhaft sein.
Die einzige Institution, die mich zum Empfang von irgendetwas "zwingen"
kann, ist der Staat in Form von Gerichten, Gerichtsvollzieher, und glaub
in manchen Fällen bestimmte Behörden.
Die Grundregeln sind doch einfach:
- Gegenüber der Polizei macht man grundsätzlich keine Angaben zur
Sache, vor allem keine mündlichen.
- Unterschreiben tut man grundsätzlich nichts, das nicht aus dem
eigenen Willen entstanden ist.
Bastler schrieb:> Die einzige Institution, die mich zum Empfang von irgendetwas "zwingen"> kann, ist der Staat in Form von Gerichten, Gerichtsvollzieher, und glaub> in manchen Fällen bestimmte Behörden.>
Zum tatsächlichen Empfang können auch die Dich nicht zwingen. Sie können
aber förmlich zustellen und Dich hinterher so behandeln, als hättest Du
das Schriftstück erhalten.
Und diese förmliche Zustellung können auch Private veranlassen.
Jonny schrieb:> a) nur die Abmahnung> b) nur den Aufhebungsvertrag> c) beides> d) nichts von alledem>> unterschreiben?>> oder würdet ihr>> e) es auf einen langwierigen, für die Arbeitgeber - und> Arbeitnehmerseite zermürbenden Gerichtsprozess ankommen lassen?
d) + e)
Boss Pro schrieb:> Manche Personaler wären in Russland einfach besser aufgehoben.
Manche? Russland ist doch ein Schlaraffenland (s. Snowden).
Da würden mir ganz andere Orte in den Sinn kommen.
Die sind doch nur freundlich wenn sie was von einem wollen oder
mit der Drohkeule nichts oder sogar das Gegenteil bewirken würden.
Ich war mal in einemm Konzern tätig, wo ein/e Mitarbeiter/in mal
im Betriebsarchiv Feuer gelegt hat. Das sagt zu den Personalern
da einiges aus.
Eine Abmahnung muss nicht unterschrieben werden, die gilt auch ohne
Unterschrift des Arbeitnehmers. Und den Aufhebungsvertrag unterschreibt
man nicht ungeprüft.
Jonny schrieb:> Rente mit 76 schrieb:>> Und was hast du ausgefressen?>> Ich bin zu spät zum Scrum Meeting erschienen.
Das rechtfertigt m.E. keine Abmahnung.
InterWebz schrieb:> Eigentlich benötigt der AG doch 3 Abmahnungen mit Nachweis das der AN> sein Verhalten in diesem einem Thema nicht bessern wollte, um daraus> eine Kündigung zu stricken?
Diesem Irrglauben unterliegen viele. Es kommt auf den Grad des
Fehlverhaltens an. Wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass
eigentlich eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre, genügt auch
eine Abmahnung.
Jede Entscheidung wird mit einem bestimmten Motiv getroffen. Man kann
als Personaler Entscheidungen zum vermeintlich eigenen Vorteil oder zum
Vorteil des Unternehmens treffen. Letzteres erfordert Mut und
Integrität. Entscheidungen festigen sich im kollektiven Gedächtnis eines
Unternehmens - Organisationen vergessen nicht. Probleme lassen sich
nicht einfach durch Abmahnungen oder ungerechtfertigte
Aufhebungsverträge unter den Teppich kehren. Systematische
Vertragsbrüche sind die Vorstufe zum Zivilisationsbruch. Denn die
Wirtschaft ist nicht vom politischen System entkoppelt, auch wenn sie
das gerne wäre. Pacta sunt servanda!
Boss Pro schrieb:> Jede Entscheidung wird mit einem bestimmten Motiv getroffen.
nicht jeder Vorgestzte oder nicht jede Personalabteilung arbeitet ohne
Motiv und immer auch nicht immer im Rahmen der Gesetze.
Es sind stets Motive vorhanden!
mal zur eigenen Vergnügung, mal zur eigenen Nachweisung der Linientreue
oder nur den Chef zu gefallen oder nur weil Gesetzesauslegung nicht
deren Aufgabe ist, im Zweifel auch mal doofe Entscheidungen streng
formaljuristisch treffen die sich NUR aus einem Papier mit dem
persönlichem Verständnis ergeben.
Joachim B. schrieb:> nicht jeder Vorgestzte oder nicht jede Personalabteilung arbeitet ohne> Motiv und immer auch nicht immer im Rahmen der Gesetze.
Mit einem solchen Handeln zerlegt man aber über kurz oder lang den
Betrieb.
Bastler schrieb:> Was ich nie verstehen werde, warum den Empfang von nachteiligen> Dokumenten bestätigen?
Ist wegen der Rechtsfolgen und Co. Das Unternehmen muss im Falle eines
Falles nachweisen, dass der Empfänger das Schriftstück erhalten hat bzw.
es mindestens in seinem Zustellungsbereich gelandet ist (z.B. im
Briefkasten des Empfängers).
M. K. schrieb:> Bastler schrieb:>> Was ich nie verstehen werde, warum den Empfang von nachteiligen>> Dokumenten bestätigen?>> Ist wegen der Rechtsfolgen und Co. Das Unternehmen muss im Falle eines> Falles nachweisen, dass der Empfänger das Schriftstück erhalten hat bzw.> es mindestens in seinem Zustellungsbereich gelandet ist (z.B. im> Briefkasten des Empfängers).
Dir sind also die ggf. negativen folgen bewusst, aber du würdest
trotzdem Unterschreiben?
Man kann auch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Oder einen
Boten beauftragen der den Brief in den Briefkasten wirft, zumindest in
größeren Städten gibt es Fahrradkurriere die das für kleines Geld
machen. Oder man schickt den GV, der wirft den Brief auch in den
Briefkasten und stellt dafür eine Zustellurkunde aus, Vorteil dabei ist,
dass damit auch der Inhalt des Schreibens dokumentiert ist. Ein AG
braucht also keine Unterschrift vom AN um die Zustellung zu beurkunden.
Der AN kann aber auch mit dem Vermerk "Ich bestätige mit meiner
Unterschrift den Empfang des Schreibens ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht/Rechtsfolge" unterschreiben.
Karl schrieb:> Dir sind also die ggf. negativen folgen bewusst, aber du würdest> trotzdem Unterschreiben?
Zugestellt ist zugestellt. Wenn es im Gericht hart auf hart kommt,
kannst Du da quasi nur per maineid die Zustellung leugnen. Das kann gut
sein, muss es aber nicht. Wenn du nicht quittierst, wird halt eine
Bürokraft hinzugezogen, die das bezeugt und kurz draufkrizelt.
René H. schrieb:> A. S. schrieb:>> per maineid>> Das heisst Meineid.
Und ist auch so Quatsch, weil der Parteieid in Deutschland nur unter
sehr engen Voraussetzungen zur Anwendung kommen kann, vgl §§ 447, 452
ZPO.
A. S. schrieb:> Zugestellt ist zugestellt. Wenn es im Gericht hart auf hart kommt,> kannst Du da quasi nur per maineid die Zustellung leugnen. Das kann gut> sein, muss es aber nicht. Wenn du nicht quittierst, wird halt eine> Bürokraft hinzugezogen, die das bezeugt und kurz draufkrizelt.
Die dümmsten Kälber suchen sich Ihren Schlachter selbst. Mehr kann man
dazu nicht sagen. Vielleicht wir die Bürokraft im nächsten Monat auch
entlassen und kann sich im Fall des Falles gar nicht erinnern. Oder es
ist keine Bürokraft anwesend, die bei den Spielchen mit macht.