Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Aufhebungsvertrag und Aufhebungsvertrag unterschreiben?


von Jonny (Gast)


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Wenn euch der Personaler im unangekündigten Personalgespräch zunächst 
eine Abmahnung und dann einen Aufhebungsvertrag vorlegt, würdet ihr dann

a) nur die Abmahnung
b) nur den Aufhebungsvertrag
c) beides
d) nichts von alledem

unterschreiben?

oder würdet ihr

e) es auf einen langwierigen, für die Arbeitgeber - und 
Arbeitnehmerseite zermürbenden Gerichtsprozess ankommen lassen?

von Frank K. (fchk)


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Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts.

von Rudi Radlos (Gast)


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Ohne meinen Betriebsrat sage ich auch nichts.
Wer eine Aufhebung leichtfertig unterschreibt,
bekommt bei AA eine Sperre (bis 3 Monate kein Geld).

von Rente mit 76 (Gast)


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Und was hast du ausgefressen?

von OldMan (Gast)


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Rente mit 76 schrieb:
> Und was hast du ausgefressen?

Wird er uns wohl kaum sagen...

von Joachim B. (jar)


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Rudi Radlos schrieb:
> Wer eine Aufhebung leichtfertig unterschreibt,
> bekommt bei AA eine Sperre (bis 3 Monate kein Geld).

selbst wer nicht leichtfertig unterschreibt bekommt eine Sperre, ich 
jedenfalls vor 22 Jahren, dagegen musste ich erst mal Widerspruch 
einlegen, trotzdem gab es 3 Monate kein Geld, erst nachdem über meinen 
begründeten Widerspruch entschieden wurde gabs das Geld nach.

von A.S. (Gast)


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Jonny schrieb:
> Gerichtsprozess

Worüber?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Jonny schrieb:
> e) es auf einen langwierigen, für die Arbeitgeber - und
> Arbeitnehmerseite zermürbenden Gerichtsprozess ankommen lassen?

e) wird ja vermutlich eine Folge von a), b) oder d) sein.

Ein Gerichtsprozess wird ja dann wohl zumindest die Rechtmässigkeit der 
ausgesprochenen Abmahnung feststellen wollen. DIese Abmahnung ist bei 
einem gravierenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers eh erst mal der erste 
Schritt.

Wenn der Aufhabungsvertrag nicht unterschrieben wird, dann gibt es 
anstelle eines momentan noch angebotenen Aufhebungsvertrages dann halt 
eine fristlose oder vermutlich eher eine fristgerechte Kündigung OHNE 
Aufhebungsvertrag. Darüber kann man dann auch vor Gericht streiten.

Fürs Arbeitslosengeld mag die Kündigung vorteilhafter sein, vielleicht 
auch für die Kündigungsfristen. Ob es für die zukünftige Stellensuche 
besser ist, hängt von deinem Job und deiner Job-Qualifikation ab.

Ausserdem: Wenn das "Vergehen" so schlimm war, das eine Abmahnung UND 
ein Aufhebungsvertrag im Raum stehen, dann wird das Arbeits- und 
Vertrauens-Verhältnis schon recht stark getrübt sein. Unter diesen 
Bedingungen wird eher weniger der Gerichtsprozess, sondern das 
alltägliche Arbeits-Leben zermürbend sein (sofern du überhaupt noch das 
Gebäude betreten darfst, und nicht "mit sofortiger Wirkung freigestellt" 
wirst).

: Bearbeitet durch User
von Jonny (Gast)


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A.S. schrieb:
> Jonny schrieb:
>> Gerichtsprozess
>
> Worüber?

Das weiß keiner so genau - nicht einmal der Verfassungsschutz. Ziemlich 
nebulös, wolkig und kafkaesk das Ganze. Und vor allem - top secret!

von blb,b,m,,mjj (Gast)


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Nur ueber b) braucht man überhaupt nachdenken, wieso sollte der 
Abmahnungsempänger dieselbe unterschreiben?

Also wenn Du gehen willst und einen Plan B hast dann b), wenn nicht, 
dann gar nichts.

blb,b,m,,mjj

von Mark B. (markbrandis)


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Seit wann muss man eine Abmahnung unterschreiben? Die wird einfach 
zugestellt. Oder geht es darum, den Empfang zu quittieren?

von Jonny (Gast)


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Rente mit 76 schrieb:
> Und was hast du ausgefressen?

Ich bin zu spät zum Scrum Meeting erschienen.

von Edson (Gast)


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Auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn der AG 
dir kündigen will, dann soll er das halt tun. Die Masche mit der 
Abmahnung vorweg ist nur ein Versuch, dich zur freiwilligen Aufgabe zu 
bewegen. Musst du nicht.

von Kurz Knackig (Gast)


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e) auf einem dritten blatt lediglich den Empfang der beiden Schreiben 
ohne_Rechtsfolge quittierst. Mit Datum.

von Stefan (Gast)


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Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen. Am besten 
gleich schriftlich festhalten, dass man sich sorgfältige anwaltliche 
Prüfung und schriftliche Gegendarstellung vorbehält, welche dann in der 
Personalakte abzulegen ist.

Einen Aufhebungsvertrag würde ich nur nach anwaltlicher Prüfung 
unterschreiben und wenn ich sicher wäre, kurzfristig irgendwoanders 
unterzukommen. Wie die Vorposter schon geschrieben haben: Geld vom Amt 
fällt dann erstmal aus.

von Jonny (Gast)


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Kurz Knackig schrieb:
> e) auf einem dritten blatt lediglich den Empfang der beiden
> Schreiben ohne_Rechtsfolge quittierst. Mit Datum.

So wäre das also gegangen. Nie bekommt man die 100 Punkte im Arbeitgeber 
- Arbeitnehmergame. ?

von Böser Onkel (Gast)


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Gegen die Abmahnung kann man bei geringen Vergehen Widerspruch
einlegen und eine Gegendarstellung verfassen, sofern der Sachverhalt 
strittig ist.
Eine einmalige Abmahunung ist noch lange kein Kündigungsgrund, aber
für manche AG reicht manchmal schon eine.
Ansonsten muss der Sachverhalt schon wiederholt aufgetreten sein.
Es ist die Aufforderung ein bestimmtes abmahnwürdiges Fehlverhalten
zu unterlassen. Man muss also eine Chance bekommen, sein Verhalten
zu ändern.
Aufhebungsverträge werden nur geschlossen um fristgerecht 
Arbeitsverträge
zu kündigen, denn der Kündigungsschutz ist ein hohes Rechtsgut.
Da hätte der Arbeitgeber oft schlechte Karten zu gewinnen.
Daher auch diese Nummer mit dem Aufhebungsvertrag.
Man kann aber vereinbaren, dass man gegen eine fristgerechte Kündigung
keinen Widerspruch einlegt und lässt sich das mit dem goldenen 
Handschlag
belohnen. Man kann auch eine Klausel vereinbaren, dass für eine
Sperre oder Sanktion durch die Sozialsysteme ein Nachteilsausgleich
vereinbart wird. Ob sowas sittenwidrig wäre, kommt nicht daraus an,
weil statt Stütze dann der Arbeitgeber zahlt.
Im Aufhebungsvertrag kann Vertraulichkeit vereinbart werden.
Personaler kennen diese Methoden.

von Arbeitslos und Spaß dabei (Gast)


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Bei der Arbeitgeberseite wird es momentan gehörig rumoren. Vorläufige 
Taktik:

- Öffentlichkeit schaffen um Fahndungsdruck auf Seiten des Rechtsgegners 
zu erhöhen
- Im Falle des unerwünschten Eintreffens einer Kündigung sofort mit 
einer Kündigungsschutzklage gegenhalten
- Falls es auf Seiten des Arbeitgebers im Vorlauf des Tatbestandes zum 
Vollzug strafrechtlich relevanter Mobbinghandlungen kam, über die Option 
einer Strafanzeige nachdenken. Mögliche Paragraphen aus dem 
Strafgesetzbuch:

 -- sexuelle Übergriffe nach § 177 Strafgesetzbuch (StGB),
 -- Beleidigung nach § 185 StGB,
 -- üble Nachrede nach § 186 StGB,
 -- Verleumdung nach § 187 StGB,
 -- Körperverletzungsdelikte nach §§ 223 ff. StGB,
 -- Nötigung nach § 240 StGB oder
 -- Erpressung nach § 253 StGB.

von Percy N. (vox_bovi)


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Und? Sitzt Du mit dem Personaler noch zusammen oder habt ihr Euch 
gestern Abend noch geeinigt?

Warum wolltest Du das überhaupt wissen?

von InterWebz (Gast)


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Eigentlich benötigt der AG doch 3 Abmahnungen mit Nachweis das der AN 
sein Verhalten in diesem einem Thema nicht bessern wollte, um daraus 
eine Kündigung zu stricken?
Oder irrt meine Erinnerung?

Würde maximal den Empfang, jedoch nicht meine Einsicht zum 
angeprangerten Fehlverhalten quittieren.

Falls du nicht bleiben willst ist der Rest erstmal Verhandlungssache, 
also auch nicht zu unterschreiben.
- Zeugnis
- Abfindung
- Nachteilsausgleich
- bereits geplante Schulung/Qualifikationen
- Freistellung
- Urlaub
- Überstunden
....

von Jonny (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Und? Sitzt Du mit dem Personaler noch zusammen oder habt ihr Euch
> gestern Abend noch geeinigt?
>
> Warum wolltest Du das überhaupt wissen?

Wollte mich über die rechtliche Lage informieren, bevor ich mich nun in 
den nächsten Tagen an einen Anwalt wende.
Der betreffende Personaler ist generell etwas ungeduldig und impulsiv. 
Der versucht gerne so Kopf-durch-die-Wand-Nummern. Da muss man mal die 
charakterliche Eignung für den Job eines Personalers in Frage stellen. 
Ich sag ja immer, dass gute HR-Arbeit in erster Linie gelungenes 
Beziehungsmanagement ist.

von Harald W. (wilhelms)


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Edson schrieb:

> Auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Nun, wenn dort eine sechsstellige Entschädigungssumme drinsteht,
könnte man es sich ja mal überlegen...

von Jonny (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Edson schrieb:
>
> Auf gar keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
>
> Nun, wenn dort eine sechsstellige Entschädigungssumme drinsteht,
> könnte man es sich ja mal überlegen...

CEOs bekommen Millionenabfindungen. Für den kleinen Angestellten 
(IGM-Tarif, 35h-Vertrag) darf da schon auch mal was  bei rumkommen.
Und zwar für alle kleinen Angestellten die zum glücklichen Empfänger 
einer frohen Trennungsbotschaft werden.
Lesenswert und informativ:
https://www.rundstedt.de/leitfaden-kuendigung/

Man muss unverschuldete Arbeitslosigkeit als Karriereboost begreifen 
sagt mein Jobcoach (nicht bei Rundstedt tätig) immer zu mir. Denn nur 
Performer fliegen im wirklich hohen Bogen.

von Böser Onkel (Gast)


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Jonny schrieb:
> unverschuldete Arbeitslosigkeit

Da scheiden sich häufig die Geister.
Welche Stellenbeschreibung und Arbeitskultur ist schon so präzise,
dass man irgendwann nicht mal doch ins offene Messer läuft.
Die Entscheider haben da eben eine andere Weltanschauung, sonst
hätte man ja keinen Konflikt und mit dem Weggang ist man noch
lang nicht aus dem Schneider.
Über Arbeitszeugnisse können sich Arbeitgeber ja (freiwillig)
über Beziehungen austauschen, warum jemand eine Firma verlassen hat.
Der Arbeitnehmer kann höchsten noch Wahrheitsgemäß z.B. bei
Kununu bewerten in der Hoffnung auf Besserung für die Nachfolger.

Jonny schrieb:
> als Karriereboost begreifen

Wenn es funktioniert ja, aber was ist wenn nicht?
Wo es klemmt, erfährt doch keiner. Bewerber/Arbeitnehmer werden
manipuliert und mit ein wenig Verstand und Erfahrung kann man
diesen Mismatch zwischen Stellenbeschreibung und den realen
Verhältnissen im nächsten Unternehmen versuchen zu ergründen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

von Jonny (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Die Entscheider haben da eben eine andere Weltanschauung

Ja, hat nicht jeder seine ganz eigene Weltanschauung?
Philosophie am Abend, wir sind nun bei Descartes angelangt. Da machen 
wir dann morgen weiter.
Cogito ergo sum.

von Böser Onkel (Gast)


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Jonny schrieb:
> Ja, hat nicht jeder seine ganz eigene Weltanschauung?

Für gewöhnlich schon, aber wenn nicht versucht wird, unterschiedliche 
Weltanschuungen zu harmonisieren, gibts Probleme.
Häufig klappt das sogar erstaunlich gut, aber eben nicht immer,
dann krachst halt.

von Manfred (Gast)


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Stefan schrieb:
> Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen.

So ist das.

> Am besten gleich schriftlich festhalten,
> dass man sich sorgfältige anwaltliche Prüfung
> und schriftliche Gegendarstellung vorbehält

"vorbehält" - genau das: Mir wurde geraten, einfach nichts zu tun.

Ich habe ich in der Firma klaglos überlebt, der verursachende 
Geschäftsführerarsch wurde gut 10 Jahre vor mir gegangen und seine 
Chefnutte konnte er auch nicht retten.

Es sind immer Einzelfallbetrachtungen.

von Kastanie (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Jonny schrieb:
>> Ja, hat nicht jeder seine ganz eigene Weltanschauung?
>
> Für gewöhnlich schon, aber wenn nicht versucht wird, unterschiedliche
> Weltanschuungen zu harmonisieren, gibts Probleme.

Das ist wieder ein weiser Stichpunkt lieber Michael!

Weil sich deine Weltanschauung schlichtweg nicht mit der von dem 
"Größtteil" harmoniseren lässt, sondern eben eine hochindividuelle und 
ganz eigene Weltanschauung ist, genau darum rennst du hier seit über 
einem Jahrzehnt an die Wand.
Manchmal  sollte man sich auch Gedanken über die Weltanschauung der 
meisten anderen machen.

cheers,
dein Coach.

von Jonny (Gast)


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Das beste weltanschauliche Werk ist immer noch das hier:

https://www.beck-shop.de/schoenfelder-deutsche-gesetze/product/2205

von Joachim B. (jar)


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Manfred schrieb:
> Stefan schrieb:
>> Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen.
> Ich habe ich in der Firma klaglos überlebt

me too, als ich meine mündliche Abmahnung bekam war ich gleich beim 
obersten Chef der sie sofort für nichtig erklärte, ein Vorgesetzter hat 
i.d.R noch einen über sich und der kann dem schnell ein Ende setzen.
Man darf sich halt nicht immer gleich in die Hose machen.

von ;) (Gast)


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Kastanie schrieb:
> Manchmal  sollte man sich auch Gedanken über die Weltanschauung der
> meisten anderen machen.

Aber nicht über deine, denn die ist sowieso immer für den Arsch.

von Kastanie (Gast)


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;) schrieb:
> die ist sowieso immer für den Arsch.

nein, so habe ich den Michael (derzeit böser Onkel, vormals, Dr. Who, 
damals Cerberus, anfangs Michael S. (technicans)) noch nie bezeichnet!
Und das werde ich auch nicht.

Beitrag #6158265 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jonny (Gast)


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Kastanie schrieb:
> ;) schrieb:
>> die ist sowieso immer für den Arsch.
>
> nein, so habe ich den Michael (derzeit böser Onkel, vormals, Dr. Who,
> damals Cerberus, anfangs Michael S. (technicans)) noch nie bezeichnet!
> Und das werde ich auch nicht.

Der Michael S. kennt sich auch gut mit Cloud Storage aus. Kann das sein? 
Höhö.

von Qwertz (Gast)


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Kastanie schrieb:
> anfangs Michael S. (technicans)

Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal 
"technician" richtig buchstabieren konnte.

von Jonny (Gast)


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Böser Onkel schrieb:
> Welche Stellenbeschreibung und Arbeitskultur ist schon so präzise,
> dass man irgendwann nicht mal doch ins offene Messer läuft.

Danke für den frühzeitigen Tip. Wurde berücksichtigt. ;)

von Mark B. (markbrandis)


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Qwertz schrieb:
> Kastanie schrieb:
>> anfangs Michael S. (technicans)
>
> Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal
> "technician" richtig buchstabieren konnte.

Naja, dafür kannst Du Qwerty nicht richtig schreiben. ;-)

von Qwertz (Gast)


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Mark B. schrieb:
> Qwertz schrieb:
> Kastanie schrieb:
> anfangs Michael S. (technicans)
>
> Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal
> "technician" richtig buchstabieren konnte.
>
> Naja, dafür kannst Du Qwerty nicht richtig schreiben. ;-)

Ich bin Deutscher und verwende das deutsche Tastatur-Layout. ?

Beitrag #6160880 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6160886 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6160890 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6160891 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Meister E. (edson)


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Qwertz schrieb:
> Kastanie schrieb:
>> anfangs Michael S. (technicans)
>
> Das hat mich damals schon gestört, dass der liebe Michael nicht einmal
> "technician" richtig buchstabieren konnte.

Das ist ein Kunstwort, das die englischen Worte "technician" und 
"trashcan" kombiniert, also ein Techniker dessen Arbeit am Ende im Kübel 
landet.

Beitrag #6160920 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6277810 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Alexander K. (Gast)


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Zuerst einmal ArbeitslosenVERSICHERUNG ist wie der Name schon sagt eine 
VERSICHERUNG.

Ein Aufhebungsvertrag oder was auch immer, ist Versicherungsbetrug.

Wenn man gekündigt wird, IMMER eine Klage einreichen !!! Keine Angst vor 
den Kosten, die erste Runde gibt es gratis wenn man sich die nicht 
leisten kann. "Prozessbeihilfe".  Hat man einen neuen Job, muss man die 
IN RATEN zurückzahlen. Hat man keinen, muss man nicht. Kosten ca. 
1500-2000 Euro in der 1. Runde mit Anwalt. Anwalt ist NICHT erforderlich 
aber besser.

Wenn man eine solchen Klage anstrebt, hat man in den Augen der 
Versicherung "Schadensminderung" begannen. Was bedeutet, man bekommt 
i.d.R. sein Geld.

Vor Gericht wird der Sachverhalt einer "Außerordentlichen Kündigung" 
geklärt. Meinst (nicht immer) aber in eine reguläre Kündigung 
umgewandelt.

Da das Verhältnis "zerstritten" ist, gibt es meist eine "zu 100 % 
Steuerpflichtige" Abfindung. Faustregel : 1/2 Monatsgehalt pro Jahr 
Arbeit.

Es empfiehlt sich also dringend im nächsten Jahr eine Steuerausgleich zu 
machen. Und die Kohle so zu bekommen, bevor !! man zum Jobcenter geht. 
Ansonsten gilt die Kohle als Einnahme.

Und ja ich rede aus Erfahrung. Nur war es bei mir eine normale 
Kündigung. Und die war für die Firma nach über 20 Jahren richtig teuer. 
;)


Gruß

  Pucki

Beitrag #6277835 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Blala (Gast)


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Als ich damals aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste, haben sie 
mich noch einen extra Schrieb unterschreiben lassen, in dem ich 
versicherte nie wieder zurückzukommen (oder so ähnlich)  :-)

Naja ich war für mein junges Alter trotzdem zu weit hinterher - hätte 
lieber einen Beruf an der Luft mit körperlicher Betätigung wählen 
sollen.

von Qwertz (Gast)


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Blala schrieb:
> Naja ich war für mein junges Alter trotzdem zu weit hinterher - hätte
> lieber einen Beruf an der Luft mit körperlicher Betätigung wählen
> sollen.

Hätte das denn deine Gesundheit mitgemacht, wenn du schon den anderen 
Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen musstest?

von Pandur S. (jetztnicht)


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Wie hatten auch mal solche regulären Meetings. Bis ich irgendwann sagte, 
ich wäre mit allem Einverstanden. Dann musste ich nicht mehr teilnehmen. 
Dabei gab es fuer mich eh nie etwas zu entscheiden. Fuer die anderen 
eigentlich auch nicht.

Beitrag #6278066 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6278086 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6278310 wurde von einem Moderator gelöscht.
von quit tung (Gast)


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Stefan schrieb:
> Den Empfang der Abmahnung kann man schriftlich bestätigen.

Was ist wenn man das nicht macht?

Beitrag #6278577 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Blala (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Blala schrieb:
>> Naja ich war für mein junges Alter trotzdem zu weit hinterher - hätte
>> lieber einen Beruf an der Luft mit körperlicher Betätigung wählen
>> sollen.
>
> Hätte das denn deine Gesundheit mitgemacht, wenn du schon den anderen
> Job aus gesundheitlichen Gründen kündigen musstest?

Es war komplexer: ich war recht introvertiert, hatte auch diverse 
peinliche Probleme in meiner Kindheit. Dazu kamen später die falschen 
Bekanntschaften (Kiffer usw.) und der Stress mit Zivildienst.

Irgendwann war ich ausgelaugt und schwächelte stark. Als meine Umgebung 
das mitbekam schleppten sie mich zum Psychologen, was mir den Rest gab. 
Es folgten mehrere längere Krankschreibungen aus psychischen Gründen, 
Einnahme von Tabletten und Psychotherapie-Gespräche. Nunja - die 
Psychotherapie war schon nützlich, da ich kaum längere Gespräche mit 
fremden Frauen hatte.

Aber insgesamt hätte es auch gereicht wenn mir jemand geholfen hätte, 
einen leichten Arbeitsplatz ohne Büro-Stress zu suchen - aber nein man 
muss gleich den Hammer nehmen  :-)

Beitrag #6279035 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279106 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Msd (Gast)


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Blala schrieb:
> Irgendwann war ich ausgelaugt und schwächelte stark. Als meine Umgebung
> das mitbekam schleppten sie mich zum Psychologen, was mir den Rest gab.
> Es folgten mehrere längere Krankschreibungen aus psychischen Gründen,
> Einnahme von Tabletten und Psychotherapie-Gespräche. Nunja - die
> Psychotherapie war schon nützlich, da ich kaum längere Gespräche mit
> fremden Frauen hatte.
>
> Aber insgesamt hätte es auch gereicht wenn mir jemand geholfen hätte,
> einen leichten Arbeitsplatz ohne Büro-Stress zu suchen - aber nein man
> muss gleich den Hammer nehmen  :-)

Die typische alte Leier von Verlierern in dieser Gesellschaft: Nicht mit 
einem einzigen Wort das eigene Handeln hinterfragt. Nur die anderen sind 
schuld:
- Kindheit
- Bekanntschaften
- Zivildienst
- Umgebung
- Psychologen
- Arbeitsplatz
- die anderen
- der Hammer

Verachtenswert ist sowas!

Beitrag #6279169 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279493 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279559 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279574 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bastler (Gast)


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Was ich nie verstehen werde, warum den Empfang von nachteiligen 
Dokumenten bestätigen?

Es ist doch schließlich das Problem vom Versender, den Empfang 
nachzuweisen, und nicht das Problem des Empfängers.

Als Empfänger kann ich bei Bedarf jederzeit, auch deutlich später, den 
Empfang von irgendwas bestätigen, sollte das für mich vorteilhaft sein.

Die einzige Institution, die mich zum Empfang von irgendetwas "zwingen" 
kann, ist der Staat in Form von Gerichten, Gerichtsvollzieher, und glaub 
in manchen Fällen bestimmte Behörden.

Die Grundregeln sind doch einfach:

   - Gegenüber der Polizei macht man grundsätzlich keine Angaben zur
     Sache, vor allem keine mündlichen.

   - Unterschreiben tut man grundsätzlich nichts, das nicht aus dem
     eigenen Willen entstanden ist.

Beitrag #6279626 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Bastler schrieb:

> Die einzige Institution, die mich zum Empfang von irgendetwas "zwingen"
> kann, ist der Staat in Form von Gerichten, Gerichtsvollzieher, und glaub
> in manchen Fällen bestimmte Behörden.
>
Zum tatsächlichen Empfang können auch die Dich nicht zwingen. Sie können 
aber förmlich zustellen und Dich hinterher so behandeln, als hättest Du 
das Schriftstück erhalten.
Und diese förmliche Zustellung können auch Private veranlassen.

Beitrag #6279640 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279664 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279671 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279676 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6279706 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ingo (Gast)


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Jonny schrieb:
> a) nur die Abmahnung
> b) nur den Aufhebungsvertrag
> c) beides
> d) nichts von alledem
>
> unterschreiben?
>
> oder würdet ihr
>
> e) es auf einen langwierigen, für die Arbeitgeber - und
> Arbeitnehmerseite zermürbenden Gerichtsprozess ankommen lassen?

d) + e)

von Boss Pro (Gast)


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Manche Personaler wären in Russland einfach besser aufgehoben.

von ;) (Gast)


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Boss Pro schrieb:
> Manche Personaler wären in Russland einfach besser aufgehoben.

Manche? Russland ist doch ein Schlaraffenland (s. Snowden).
Da würden mir ganz andere Orte in den Sinn kommen.

Die sind doch nur freundlich wenn sie was von einem wollen oder
mit der Drohkeule nichts oder sogar das Gegenteil bewirken würden.

Ich war mal in einemm Konzern tätig, wo ein/e Mitarbeiter/in mal
im Betriebsarchiv Feuer gelegt hat. Das sagt zu den Personalern
da einiges aus.

von René H. (mumpel)


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Eine Abmahnung muss nicht unterschrieben werden, die gilt auch ohne 
Unterschrift des Arbeitnehmers. Und den Aufhebungsvertrag unterschreibt 
man nicht ungeprüft.

von René H. (mumpel)


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Jonny schrieb:
> Rente mit 76 schrieb:
>> Und was hast du ausgefressen?
>
> Ich bin zu spät zum Scrum Meeting erschienen.

Das rechtfertigt m.E. keine Abmahnung.

InterWebz schrieb:
> Eigentlich benötigt der AG doch 3 Abmahnungen mit Nachweis das der AN
> sein Verhalten in diesem einem Thema nicht bessern wollte, um daraus
> eine Kündigung zu stricken?

Diesem Irrglauben unterliegen viele. Es kommt auf den Grad des 
Fehlverhaltens an. Wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass 
eigentlich eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre, genügt auch 
eine Abmahnung.

: Bearbeitet durch User
von Boss Pro (Gast)


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Jede Entscheidung wird mit einem bestimmten Motiv getroffen. Man kann 
als Personaler Entscheidungen zum vermeintlich eigenen Vorteil oder zum 
Vorteil des Unternehmens treffen. Letzteres erfordert Mut und 
Integrität. Entscheidungen festigen sich im kollektiven Gedächtnis eines 
Unternehmens - Organisationen vergessen nicht. Probleme lassen sich 
nicht einfach durch Abmahnungen oder ungerechtfertigte 
Aufhebungsverträge unter den Teppich kehren. Systematische 
Vertragsbrüche sind die Vorstufe zum Zivilisationsbruch. Denn die 
Wirtschaft ist nicht vom politischen System entkoppelt, auch wenn sie 
das gerne wäre. Pacta sunt servanda!

von Joachim B. (jar)


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Boss Pro schrieb:
> Jede Entscheidung wird mit einem bestimmten Motiv getroffen.

nicht jeder Vorgestzte oder nicht jede Personalabteilung arbeitet ohne 
Motiv und immer auch nicht immer im Rahmen der Gesetze.

Es sind stets Motive vorhanden!
mal zur eigenen Vergnügung, mal zur eigenen Nachweisung der Linientreue 
oder nur den Chef zu gefallen oder nur weil Gesetzesauslegung nicht 
deren Aufgabe ist, im Zweifel auch mal doofe Entscheidungen streng 
formaljuristisch treffen die sich NUR aus einem Papier mit dem 
persönlichem Verständnis ergeben.

von Besorgter User (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> nicht jeder Vorgestzte oder nicht jede Personalabteilung arbeitet ohne
> Motiv und immer auch nicht immer im Rahmen der Gesetze.

Mit einem solchen Handeln zerlegt man aber über kurz oder lang den 
Betrieb.

von M. K. (sylaina)


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Bastler schrieb:
> Was ich nie verstehen werde, warum den Empfang von nachteiligen
> Dokumenten bestätigen?

Ist wegen der Rechtsfolgen und Co. Das Unternehmen muss im Falle eines 
Falles nachweisen, dass der Empfänger das Schriftstück erhalten hat bzw. 
es mindestens in seinem Zustellungsbereich gelandet ist (z.B. im 
Briefkasten des Empfängers).

von Karl (Gast)


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M. K. schrieb:
> Bastler schrieb:
>> Was ich nie verstehen werde, warum den Empfang von nachteiligen
>> Dokumenten bestätigen?
>
> Ist wegen der Rechtsfolgen und Co. Das Unternehmen muss im Falle eines
> Falles nachweisen, dass der Empfänger das Schriftstück erhalten hat bzw.
> es mindestens in seinem Zustellungsbereich gelandet ist (z.B. im
> Briefkasten des Empfängers).

Dir sind also die ggf. negativen folgen bewusst, aber du würdest 
trotzdem Unterschreiben?

von René H. (mumpel)


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Man kann auch per Einschreiben mit Rückschein versenden. Oder einen 
Boten beauftragen der den Brief in den Briefkasten wirft, zumindest in 
größeren Städten gibt es Fahrradkurriere die das für kleines Geld 
machen. Oder man schickt den GV, der wirft den Brief auch in den 
Briefkasten und stellt dafür eine Zustellurkunde aus, Vorteil dabei ist, 
dass damit auch der Inhalt des Schreibens dokumentiert ist. Ein AG 
braucht also keine Unterschrift vom AN um die Zustellung zu beurkunden.

Der AN kann aber auch mit dem Vermerk "Ich bestätige mit meiner 
Unterschrift den Empfang des Schreibens ohne Anerkennung einer 
Rechtspflicht/Rechtsfolge" unterschreiben.

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Karl schrieb:
> Dir sind also die ggf. negativen folgen bewusst, aber du würdest
> trotzdem Unterschreiben?

Zugestellt ist zugestellt. Wenn es im Gericht hart auf hart kommt, 
kannst Du da quasi nur per maineid die Zustellung leugnen. Das kann gut 
sein, muss es aber nicht. Wenn du nicht quittierst, wird halt eine 
Bürokraft hinzugezogen, die das bezeugt und kurz draufkrizelt.

von René H. (mumpel)


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A. S. schrieb:
> per maineid

Das heisst Meineid.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> A. S. schrieb:
>> per maineid
>
> Das heisst Meineid.

Und ist auch so Quatsch, weil der Parteieid in Deutschland nur unter 
sehr engen Voraussetzungen zur Anwendung kommen kann, vgl §§ 447, 452 
ZPO.

von Karl (Gast)


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A. S. schrieb:
> Zugestellt ist zugestellt. Wenn es im Gericht hart auf hart kommt,
> kannst Du da quasi nur per maineid die Zustellung leugnen. Das kann gut
> sein, muss es aber nicht. Wenn du nicht quittierst, wird halt eine
> Bürokraft hinzugezogen, die das bezeugt und kurz draufkrizelt.

Die dümmsten Kälber suchen sich Ihren Schlachter selbst. Mehr kann man 
dazu nicht sagen. Vielleicht wir die Bürokraft im nächsten Monat auch 
entlassen und kann sich im Fall des Falles gar nicht erinnern. Oder es 
ist keine Bürokraft anwesend, die bei den Spielchen mit macht.

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