Forum: Offtopic Lizenz Bluetooth Logo


von Alexander H. (ill_son)


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Hallo,

ich schreibe gerade eine Anwendung, in der ich anzeigen möchte, ob ein 
Gerät per Bluetooth oder per USB mit dem Rechner verbunden ist. Darf ich 
das Bluetooth-Logo dafür verwenden? Mal angenommen, die Software soll 
später vertrieben werden.

Folgende Passage habe ich gefunden:

Brand Enforcement Program. the Bluetooth brand for all members. ... 
There is no requirement to use the Bluetooth word mark or logos in 
relation to a good or service, but if the trademark(s) are used then it 
can ONLY be used by a member of the Bluetooth SIG and for a properly 
declared product.

Bezieht sich das darauf, dass jemand sein Gerät labeln möchte oder auch 
auf das bloße Darstellen des Symbols auf dem Bildschirm? Vielleicht hat 
von Euch schon Erfahrung damit gemacht.

Grüße, Alex

von Jürgen G. (Firma: Elektronikentwickler Aachen) (fjgensicke)


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Du musst Mitglied der Bluethoot-SIG sein, um das Logo nutzen zu dürfen.
SIG = Spezial Interest Group

von Alexander H. (ill_son)


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Das sieht auf den ersten Blick nach ordenlich Kosten aus.

von M. K. (Gast)


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Du kannst von Bluetooth und USB reden, aber nicht deren Logos oder 
geschützten Markennamen verwenden.
Steht aber auch so in dem von Dir zitierten Abschnitt.

Statt 'Bluetooth zertifiziertes / Bluetooth kompatibles Gerät' sagst Du 
eben nur 'wird wahlweise über Bluetooth oder USB angeschlossen' und 
beschreibst den Vorgang.
99% der potentiellen Käufer merkt da keinen Unterschied und dem letzten 
1% ist das auch völlig Wurscht, solange es funktioniert.

Wenn Du Stückzahlen erreichst, sind die Zert Kosten doch auch nicht mehr 
das Thema.
Solange Du einen fertigen USB zu 'irgendwas' Wandler einsetzt, brauchst 
Du auch keine eigene VID / PID.
K.A. ob das noch aktuell ist, aber Microchip bot die Möglichkeit sich 
dort eine eigene PID zuweisen zu lassen die zusammen mit der Microchip 
VID genutz werden kann, solange ein MC Controller benutzt wird.

Kein WEEE, 5Jahre abgelaufene USB VID, CE Zertifikate ohne das die 
Geräte jemals auch nur so etwas ähnliches wie einen EMI Test gesehen 
hätten oder das man auch nur den Versuch einer Befilterung unternommen 
hätte, Bluetooth Module ohne jede Zertifizierung, dramatische 
Bedienergefährdung die mit einem blumigen Hinweis im Manual abgefertigt 
wurde ...

Alles schon in nicht kleinen Firmen gesehen.
Frechheit siegt und jeder Hinweis auf die Rechtslage wurde mit einem 
mitleidigen Blick weggelächelt.
Also nicht zuviel Angst haben ;-)

von Alexander H. (ill_son)


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Naja, ich möchte, wie gesagt, nur was auf dem Bildschirm anzeigen, und 
da fände ich die Symbole ganz nett, rein optisch gesehen.
Die Geräte haben für USB und Bluetooth fertige Bauteile bzw. Baugruppen 
implementiert. Da ist nichts gebastelt. Und einen vierstelligen Betrag 
nur dafür, dass ich ein Symbol darstellen darf, ist schon hart, wenn 
keine riesen Stückzahlen dahinterstehen.

von M. K. (Gast)


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Alexander H. schrieb:
> Die Geräte haben für USB und Bluetooth fertige Bauteile bzw. Baugruppen
> implementiert.

Nach meinem Rechtsempfinden solltest Du dann die Logos verwenden dürfen, 
wenn die verwendeten Baugruppen Geräte zertifiziert sind.
Ist aber wackelig und ich weiß das einfach nicht.

https://gww.de/gesetze-verordnungen/bluetooth-lizenz/
'jede BT HW Kombination' hört sich garnicht nach meiner Rechtsauffassung 
an.
Alleine Espressif hat bei
https://launchstudio.bluetooth.com/Listings/Search
20 verschiedene Produkte registriert und die haben nur den ESP32 ...

Also such Dir einen Anwalt der Dir das sagen kann, oder verwende einfach 
die Logos nicht.

M.E. hast Du aber mit WEEE, Verpackungsverordnung, EMI zert und CE 
Deklaration noch genug alm Hals, wenn Du das schon so ganz korrekt 
machen willst.

Wenn jetzt das Gefühl hast, das die Regeln scheinbar so gestrickt sind 
das kleine Unternehmen keinen Backstein mehr verkaufen können ohne 
Rechtsabteilung und zwölfköpfiger Verwaltung, dann befindest Du Dich in 
guter Gesellschaft.

von Alexander H. (ill_son)


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Ich hab's jetzt erstmal ohne die USB- und BT-Symbole gelöst. Es gibt ja 
noch genug andere Icons, die man sofort mit diesen Technologien 
assoziiert und die nicht geschützt sind. EMI und CE stehen übrigens noch 
an :)

von Korbinian G. (korbinian_g10)


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https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/marketing-branding/

Hier steht ziemlich genau drin, wer das Logo nutzen darf und wie das 
Logo auszusehen hat.

von Alexander H. (ill_son)


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