Guten Abend Community,
aktuell bin ich bei einem Kunden eingesetzt der 600km entfernt von
meiner Wohnung liegt.
Ich möchte nun dort hinziehen und mir später eine Wohnung suchen. Zur
Zeit wohne ich in einer Monteurwohnung beim Kunden.
Weiß jemand wie das rechtlich zu bewerten ist, kann ich einfach zum
Einwohnermeldeamt gehen und mich dort ummelden? Muss mir mein Vermieter
der Monteurwohnung etwas ausstellen?
Im Netz lese ich etwas von "Wohnungsgeberbescheinigung" die mir
ausgestellt werden muss.
Habt ihr Erfahrungen damit?
Danke,
Bernd
314 schrieb:> Warum willst du dich jetzt schon ummelden? Das hat doch noch Zeit> bis du> eine richtige Wohnung hast. und selbst dann eilt es nicht wirklich.
Ich wollte meine Hauptwohnung kündigen, da ich kaum noch hier bin und so
Geld sparen würde.
;) schrieb:> Kommt auf deinen Mietvertrag an.
Nein, seit einigen Jahren muss der Vermieter eine
Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Diese muss bei der Ummeldung
vorgezeigt werden.
Soweit ich weiss mußt du dich anmelden. In deinem Fall solltest du dich
dort mit Zweitwohnsitz melden. Kannst nämlich signifikant Steuern
sparen:
a) Zweitwohnsitz ist (wenn berufsbedingt) von Steuer absetzbar
b) Wochenendheimfahrten von Steuer absetzbar - bei 600km ein schöner
Brocken!
c) sonstige Aufwendungen mit Zweitwohnsitz ebenfalls absetzbar
(Umzugskosten, usw.)
Unterm Strich kann das mehr Sparen als wenn du deinen Hauptwohnsitz
verlagerst.
Wohnungsgeber schrieb:> Nein, seit einigen Jahren muss der Vermieter eine> Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Diese muss bei der Ummeldung> vorgezeigt werden.
Wenn es nur eine Monteurwohnung (Unterkunft, Pension, Zimmer o.ä.)
ist, dann ist der Vermieter meines Wissens erst mal nicht verpflichtet,
eine Meldebescheinigung auszustellen, wenn der Arbeitsvertrag
die Unterbringung vorsieht. Da gibts für gewöhnlich keinen Mietvertrag.
Wenn ein Miet -oder Untermietvertrag dagegen vorliegt, schon.
;) schrieb:> Wenn es nur eine Monteurwohnung (Unterkunft, Pension, Zimmer o.ä.)> ist, dann ist der Vermieter meines Wissens erst mal nicht verpflichtet,> eine Meldebescheinigung auszustellen, wenn der Arbeitsvertrag> die Unterbringung vorsieht. Da gibts für gewöhnlich keinen Mietvertrag.> Wenn ein Miet -oder Untermietvertrag dagegen vorliegt, schon.
Ja genau, einen Mietvertrag habe ich nicht für die Monteurunterkunft.
Ich werde einmal den Vermieter kontaktieren, ob er mir solch ein
Schreiben ausstellen würde.
Bernd Wollaczek schrieb:> Ja genau, einen Mietvertrag habe ich nicht für die Monteurunterkunft.> Ich werde einmal den Vermieter kontaktieren, ob er mir solch ein> Schreiben ausstellen würde.
Kannst du machen, aber in diesem Land gibts für den Vermieter
bei Mietwohnungsverträgen einen nachteiligen Kündigungsschutz,
der nur bei begründeten Eigenbedarf oder bei fristloser Kündigung
geknackt werden kann, was aber nicht so einfach ist.
Das Mietrecht ist zum größten Teil zu Gunsten des Mieters geregelt.
Da hätte ich Zweifel, ob sich der Vermieter solche Probleme
aufbürden will.
Vielleicht lässt sich der Vermieter auf einen befristeten
Werkswohnungs-Mietvertrag ein. Der endet dann für gewöhnlich
mit der Montagetätigkeit.
Ob man dafür eine Meldebescheinigung bekommt, der dann von denen auch
akzeptiert wird, müsste man beim Einwohnermeldeamt/(Bürgeramt) direkt
hinterfragen.
Eine gemeldete Wohnung hat durchaus Auswirkung und Vorteile.
Man ist dann für alle rechtlichen Belange unter dieser Adresse
postalisch erreichbar.
Man kann zwar bei der Post einen kostenpflichtigen Nachsendeauftrag
einrichten, aber der funktioniert nicht bei Bank-Karten, wo das
Konto noch die alte Adresse hat. Könnte Problematisch sein,
wenn die alte Hausbank in der zukünftigen Region keine Filiale
betreibt. Notfalls wird man die Bank wechseln müssen.
Andere Zustelldienste sind manchmal mit Nachsendungen überfordert.
Übrigens kann eine Meldebescheinigung, nur um die Verhältnisse zu
vervollständigen, auch vom Eigentümer einer Immobilie, für sich selbst
ausgestellt werden, aber das ist hier wohl nicht der Fall.
Bernd Wollaczek schrieb:>> Ja genau, einen Mietvertrag habe ich nicht für die Monteurunterkunft.> Ich werde einmal den Vermieter kontaktieren, ob er mir solch ein> Schreiben ausstellen würde.
Wer entrichtet denn überhaupt den Mietzins?
Und wer ist denn der Mieter?
Handelt es sich womöglich um eine Werkwohnung gem §§ 576 bis 576 b BGB?
Ob es eine Mietwohnung oder ein Bauwagen ist spielt keine Rolle §20 BMG:
"Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum
Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft
an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur
dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich
fortbewegt werden."
Also mal wieder eine sinnbefreite Diskussion. Für den TO Gilt:
"Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen
ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde
anzumelden."
Juergen P. schrieb:> Soweit ich weiss mußt du dich anmelden. In deinem Fall solltest du> dich> dort mit Zweitwohnsitz melden. Kannst nämlich signifikant Steuern> sparen:>> a) Zweitwohnsitz ist (wenn berufsbedingt) von Steuer absetzbar> b) Wochenendheimfahrten von Steuer absetzbar - bei 600km ein schöner> Brocken!> c) sonstige Aufwendungen mit Zweitwohnsitz ebenfalls absetzbar> (Umzugskosten, usw.)>> Unterm Strich kann das mehr Sparen als wenn du deinen Hauptwohnsitz> verlagerst.
Das gilt aber nur, wenn man den Lebensmittelpunkt am alten Wohnsitz
beibehält. Das muss notfalls dargelegt und nachgewiesen werden. Für
einen ledigen wird es aber schwierig.
Bernd Wollaczek schrieb:> Muss mir mein Vermieter der Monteurwohnung etwas ausstellen?> Im Netz lese ich etwas von "Wohnungsgeberbescheinigung"
Ja, genau die.
Geht schon, und ist sogar gesetzeskonform,
denn du verbringst mehr als 50% deiner Zeit dort vor Ort.
Und ein Hotel ist es ja nicht.
Bernd Wollaczek schrieb:> Guten Abend Community,>> aktuell bin ich bei einem Kunden eingesetzt der 600km entfernt von> meiner Wohnung liegt.>> Ich möchte nun dort hinziehen und mir später eine Wohnung suchen. Zur> Zeit wohne ich in einer Monteurwohnung beim Kunden.>> Weiß jemand wie das rechtlich zu bewerten ist, kann ich einfach zum> Einwohnermeldeamt gehen und mich dort ummelden?
Ja, kannst Du. Da Du mehr Tage in der Monteurwohnung bist, als an Deinem
alten Wohnort, musst Du das sogar, wenn Du nicht verheiratet bist.
> Muss mir mein Vermieter> der Monteurwohnung etwas ausstellen?>> Im Netz lese ich etwas von "Wohnungsgeberbescheinigung" die mir> ausgestellt werden muss.
Wahrscheinlich ist der verpflichtet, sie Dir auszustellen. Bei der
Ummeldung muss man auch eine solche Bescheingung vorlegen. Allerdings
darf das Meldeamt bei Fehlen dieser Bescheinigung die Anmeldung auch
nicht verweigern.
Bernd Wollaczek schrieb:> Guten Abend Community,>> aktuell bin ich bei einem Kunden eingesetzt der 600km entfernt von> meiner Wohnung liegt.>> Ich möchte nun dort hinziehen und mir später eine Wohnung suchen. Zur> Zeit wohne ich in einer Monteurwohnung beim Kunden.>> Weiß jemand wie das rechtlich zu bewerten ist, kann ich einfach zum> Einwohnermeldeamt gehen und mich dort ummelden?
Wenn eine Chance besteht, das du danach (innerhalb weniger Monate)
wieder zurück kommst würd ich mir den Stress mit Wohnung kündigen und
ummelden (inkl. neuer Papiere) sparen. Für die Wohnung hast du ja eh
auch eine Kündigungsfrist.
Zweitwohnsitz anmelden kannst du machen, das erwähnte Papier hab ich da
allerdings auch gebraucht.
Letztendlich hab ich bei dem Thema noch nie Nachfragen gehabt seitens
Ämtern und ich denke nicht, das sich das in den letzten Monaten/Jahren
geändert hat oder in naher Zukunft ändern wird.
Reinhard S. schrieb:> Letztendlich hab ich bei dem Thema noch nie Nachfragen gehabt seitens> Ämtern und ich denke nicht, das sich das in den letzten Monaten/Jahren> geändert hat oder in naher Zukunft ändern wird.
Kommt darauf an, wer der zuständige Beamte in der Meldebehörde oder der
leitende Beamte der Gemeinde ist. Da gibt`s halt genügend Leute die
melden den Finanzsamt ob sich einer "regelmäßig" am Hauptwohnsitz
aufhält!!!!
Die "Wohnungsgeberbescheinigung" ist wohl deshalb eingeführt worden um
Vermietungen an der "Steuer" vorbei unterbinden zu können. Zusätzlich
wird dadurch auch erschwert sich an xyz-Addresen zu melden!
Cha-woma M. schrieb:> Kommt darauf an, wer der zuständige Beamte in der Meldebehörde oder der> leitende Beamte der Gemeinde ist. Da gibt`s halt genügend Leute die> melden den Finanzsamt ob sich einer "regelmäßig" am Hauptwohnsitz> aufhält!!!!
Hast du für diese absurde Behauptung irgendwelche Belege? In welcher
Form wird der rechts feste Nachweis durch den Meldebeamten geführt, wo
sich der Bewohner aufhält bzw. nicht aufhält?
BobbyX schrieb:> Das gilt aber nur, wenn man den Lebensmittelpunkt am alten Wohnsitz> beibehält. Das muss notfalls dargelegt und nachgewiesen werden. Für> einen ledigen wird es aber schwierig.
Wie soll man das nachweisen?
Wenn mein Zweitwohnsitz ein 150m² Luxusappartement ist könnte das
schwierig werden, sonst bestimme ich, was Zweitwohnsitz ist.
Aus diesem Grund haben einige Städte eine Zweitwohnsteuer.
Mein Vermieter meiner Zweitwohnung (1 Raum ca. 30m²) hatte damals im
Vertrag stehen, das ich das nur als Zweitwohnung mieten darf.
Hatte auch nichts anderes vor.
Der hat mich dann auch mein zuständigen Einwohnermeldeamt angemeldet.
Darauf hin hat sich die GEZ bei mir gemeldet und wollte Kohle haben, zum
dem Zeitpunkt noch zulässig!
Christian schrieb:>>> Muss mir mein Vermieter>> der Monteurwohnung etwas ausstellen?>>>> Im Netz lese ich etwas von "Wohnungsgeberbescheinigung" die mir>> ausgestellt werden muss.>> Wahrscheinlich ist der verpflichtet, sie Dir auszustellen.
Wenn es ihn denn gibt. Angeblich hat Bernd keinen Mietvertrag; wo da der
Vermieter herkommen soll, ist völlig unklar.
Bernd Wollaczek schrieb:> Zur> Zeit wohne ich in einer Monteurwohnung beim Kunden.
= Ferienwohnung?
Ich sehe gerade - ist ja eh Wurscht, da Gast (und Freitag).
Andreas M. schrieb:> Wie lange kann man eigentlich einen Zweitwohnsitz bei der> Steuererklärung abrechnen?
Solange man gemeldet ist. Einfach abmelden und schon ist der
Drops gelutscht.
Problem für die Gemeinden und deren Besteuerung wird sein,
dass der Begünstigte allein weiß, wie er die Bleibe nutzt.
Da wirds genug Interpretationsspielraum geben.
Zweck der Meldung ist wohl hauptsächlich, dass Bürger
im Verlauf ihrers Lebens stets auffindbar sind.
Als die Meldepflicht (2015, glaube ich) wieder eingeführt wurde
konnten Untergetauchte sich hier nicht mehr so einfach verstecken,
wenn der Eigentümer da nicht mit machte.
Wenn jemand ins Ausland zieht, verliert sich manchmal die Spur.
Hängt von der Meldepflicht in ausländischen Staaten ab.
Karl schrieb:> Hast du für diese absurde Behauptung irgendwelche Belege? In welcher> Form wird der rechts feste Nachweis durch den Meldebeamten geführt, wo> sich der Bewohner aufhält bzw. nicht aufhält?
Den Nachweis muß man dann selber erbringen!
Bei Verheirateten ist es einfach, aber biste Ledig, kannste schon mal
ins schwitzen kommen!
;) schrieb:>> Als die Meldepflicht (2015, glaube ich) wieder eingeführt wurde
Nach meiner Erinnerung hat die Meldepflicht als solche immer bestanden,
es war lediglich zeitweilig keine Nitwirkung des Wihnungsgebers
erforderlich.
> konnten Untergetauchte sich hier nicht mehr so einfach verstecken,> wenn der Eigentümer da nicht mit machte.
Das konnten sie auch damals nicht leichter oder schwerer als heute. Sie
konnten aber ohne den Willen des Berechrigten sich in einer beliebigen
Wohnung anmelden.
Bernd Wollaczek schrieb:> a genau, einen Mietvertrag habe ich nicht für die Monteurunterkunft.> Ich werde einmal den Vermieter kontaktieren, ob er mir solch ein> Schreiben ausstellen würde.
- wenn es keinen Mietvertrag gibt, dann weiss ich nicht was die Frage
soll. Ich kann mich nicht wo anmelden wofuer ich keinen Mietvertrag habe
den ich nicht selbst unterschrieben habe.
Auf die Frage wer den Mietzins bezahlt wurde nicht geantwortet.
Also, was soll das jetzt.
Als Monteur bekommst man eine Ausloese pro Tag und es gibt einen
Standardbetrag fuer Unterkunft wenn nicht durch andere Belege ein
anderer Betrag nachgewiesen werden kann.
Der Vermieter der Monteurwohnung wird wohl mit dem Arbeitgeber direkt
abrechnen durch einen Vertrag der zwischen diesen beiden Parteien
abgeschlossen wurde (Alles vorher gesagte natuerlich eine Annahme von
mir. Eigene Erfahrungen von mir i.o. gesagtem aber eingeflossen).
Aber der TE antwortet ja nicht auf relevante Fragen seit dem 19.03.,
deswegen ein Thread der wilde Spekulationen aufkommen laesst und
wahrscheinlich zu keinem vernuenftigem Schluss findet. Wie so oft hier.
MfG
Percy N. schrieb:> Wenn es ihn denn gibt. Angeblich hat Bernd keinen Mietvertrag; wo da der> Vermieter herkommen soll, ist völlig unklar.
Dann ersetze Vermieter durch Wohnungsgeber. Der Wohnungsgeber ist dazu
verpflichtet. Beispiel: Du lässt einen Bekannten kostenlos bei Dir
wohnen. Dann bist Du gesetzlich verpflichtet, ihm eine solche
Bescheinigung auszustellen. Genauso ist derjenige, der das Nutzungsrecht
an der Monteurswohnung hat, weil sie ihm gehört oder er sie selbst
gemietet hat, dann aber Bernd dort wohnen lässt (ob kostenfrei oder
nicht ist völlig Banane), verpflichtet, Bernd eine solche Bescheinigung
auszustellen.
Macht derjenige das nicht, kann Bernd sich aber trotzdem ummelden, denn
beim Fehlen der Bescheinigung darf die Ummeldung nicht verweigert
werden.