Hallo, sagt mal, ist es üblich einen vorgelegten Vertrag im Detail zu verhandeln, oder unterschreibt ihr doch eher das was man euch vorgibt in dem Glauben dass alle Mitarbeiter einen ähnlichen Vertrag haben und es da nicht auf jedes Detail ankommt? Wenn ich in einem Unternehmen mit 3-4 stelliger Mitarbeiterzahl einen Vertrag bekomme, dann denke ich mir irgendwie immer, dass das ein Standardvertrag sein wird, den jeder vorgelegt bekommt, aber rückblickend frage ich mich nach einer Unterschrift dann oft, ob ich einzelne Klauseln hätte streichen oder bewußt eher zum eigenen Vorteil hätte verbessern sollen, also z.B. Kündigungsfristen erhöhen, Abfindungen aufnehmen, bestimmte Gehaltssteigerungen vorne weg festschreiben... der Gestaltungsspielraum ist riesig, aber eben auch irgendwie zwingend sehr individuell... Habe da irgendwie das Gefühl wenn man da mit Kleinkram ankäme dass es im besten Falle belächelt wird... und man im schlechtesten Fall dann doch noch aussortiert wird, nach Dem Motto man wäre ein Querulant...
Wenn du immer andere um Erlaubnis fragen musst, brauchst du gar nicht erst versuchen zu verhandeln.
iPunkt schrieb: > sagt mal, ist es üblich einen vorgelegten Vertrag im Detail zu > verhandeln, oder unterschreibt ihr doch eher das was man euch vorgibt in > dem Glauben dass alle Mitarbeiter einen ähnlichen Vertrag haben und es > da nicht auf jedes Detail ankommt? Ja, es ist üblich, Verträge scharf in Richtung eigenem Vorteil zu verhandeln. Ich habe bisher noch jeden Arbeitsvertrag verhandelt. Übrigens erwartet mein Arbeitgeber auch, dass ich das kann und mache, weil ich in meinem Job tagtäglich für ihn Verhandlungen führe und Verträge abschließe. Unabhängig davon sollte das aber jeder tun.
Kommt drauf an. In großen Firmen bei 0815-Stellen wohl eher nicht, dafür sind deine Gegenüber weder befugt noch befähigt und der restliche Wasserkopf zu renitent. Bei KMU wohl eher, da musst du dann den GF überzeugen. Und du musst natürlich wissen was "üblich" ist. Ansonsten braucht du ein Gespür für das, was dir viel bedeutet und dein Gegenüber gleichzeitig wenig bis nichts abverlangt. Mit einigem Aufwand kannst du auch WIN-WIN-Klauseln vorschlagen. Dann ist dir der Job sicher und der nächste Karriereschritt schon reserviert.
Habe in den bisherigen Buden, bei denen ich Angestellter war, nie Änderungen im Vertrag als Forderung auf den Tisch gepackt oder ähnliches. Es war meist so, dass ich eh keine Wahl hatte. Friss oder Stirb, mal kam ich aus der Arbeitslosigkeit, mal wollte ich einfach nur weg von der einen Firma. Da nahm ich meist das was man mir vor die Füße warf. Aber klar, die meisten Verträge sind doch irgendwo gleich und man entwickelt einen Blick dafür, was komisch bzw. was normal ist. Ich muss auch sagen, das ich viel im Konzernumfeld und bei Dienstleistern unterwegs war, also alles Buden mit >1000 MA und da denke ich, wird es eh Standardverträge geben. Wenn du es dir leisten kannst, sprich du hast mehrere Angebote oder einfach nur Zeit, dann kannst du ja versuchen da noch Änderungen reinzudrücken. Wenn es eine große Bude ist, dann denke ich, wird das vllt. nicht unbedingt belächelt, aber man wird dir schon zu verstehen geben, dass das ein Angebot ohne nachträgliche Änderungen ist. ;-) Und bei so Sachen wie - verlängerte Kündigungsfrist - vordefinierte Gehaltssteigerungen - persönliche Betreuung durch die Sekretärin vom Alten - usw. musst du dich fragen, ob du überhaupt in der Position bist so etwas zu verhandeln. Klar, wenn die Firma einen Cobol Spezi sucht und du einer der wenigen bist die noch nicht verstorben sind, dann hast du natürlich eine Art Freifahrtschein. Auch musste ich gerade beim Tippen dieser Zeilen an das Sprichwort aus Starship Troopers denken. "Nimm was du kriegen kannst." vom Leutnant Rasczak. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=XtJr_v0z7cg Konnte ich helfen? LG, Marius
Marius schrieb: > - verlängerte Kündigungsfrist Würde das denn überhaupt Sinn machen? Die paar Monate mehr, können doch den Wechsel zu einer neuen Firma eher hemmen, wenn die nicht lange warten will. Ich denke mal, dass ein Bestandsarbeitgeber das weiß und das damit auch bezwecken will. Umgekehrt, bei entsprechender Interessenlage, hat der Arbeitgeber ja das Mittel des Aufhebungsvertrags, wovon auch ausgiebig Gebrauch gemacht wird, wenn er jemanden los sein will. Bei Wohnungsmieten ist es ja analog so geregelt, dass mit zunehmender Mietdauer die Kündigungsfrist des Vermieters immer länger wird, die des Mieters aber gleich, bei drei Monaten, bleibt. So o.ä. sollte es auch bei Arbeitsverträgen sein. Lange Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Kurze Kündigungsfrist (max. 1 Monat) für den Arbeitnehmer. Diese Lösung sollte man anstreben. Man sollte immer berücksichtigen, dass Arbeitgeber sich viel Mühe (vermutlich mit anwaltlicher Unterstützung) beim Entwurf ihres Mustervertrags gemacht haben. Daher sollte man die Klauseln mal genau prüfen oder besser von fachkundiger Stelle prüfen lassen. Ist man Arbeitgeberseits nicht Willens zu verhandeln, wovon die Gewerkschaften ein Lied singen können, muss man lieber verzichten um zu signalisieren, dass es so nicht geht. Die Firmen haben ja die Freiheit, weiter einen Dummen zu suchen.
Meistens gibt es nur einen Standard-Vertrag. iPunkt schrieb: . der Gestaltungsspielraum ist riesig, aber eben auch > irgendwie zwingend sehr individuell... Unter der Ebene eines CEO gibt es das nicht in einen nennenswerten Umfang. Ein Bekannter (frisch von der Uni) hat sich tatsächlich in den Arbeitsvertrag reinschreiben lassen, dass er der Entwickler der Gruppe Nr. 1 sein wird. Der Arbeitgeber hat das nicht ernst genommen aber im Vertrag akzeptiert und zugesichert. Der Kollege war dann aber für die Gruppe Nr. 2 (identisches Tätigkeitsfeld) zuständig und hat ordentlich Rabatz gemacht. Die Gruppe 2 wurde dann in Gruppe 1 umbenannt und umgekehrt. Kurz darauf bekammen sie Kürzel wie A und B. Wobei er immer noch die A-Gruppe hatte und nicht Z bekommen hat. Das wäre wirklich lustig gewesen. Aber alzu lange verblieb er nicht im Unternehmen.
;) schrieb: > So o.ä. sollte es auch bei Arbeitsverträgen sein. > Lange Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. Kurze Kündigungsfrist > (max. 1 Monat) für den Arbeitnehmer. > > Diese Lösung sollte man anstreben. Ist doch bereits laut Gesetz so.
> dass Arbeitgeber sich viel Mühe > (vermutlich mit anwaltlicher Unterstützung) beim Entwurf ihres > Mustervertrags gemacht haben. Die tun nur so. Beispiel: In einem Arbeitsvertrag werden pauschal saemtliche Reisezeiten von der Abrechnung/Verguetung ausgeschlossen. Diese Regelung ist unwirksam. In dem Vertrag haetten genau bezeichnete Reisen/Reisezeiten aufgefuehrt werden muessen, fuer die eine Abrechnung nicht in Frage kommen. Ein pauschaler Ausschluss ist in jedem Fall unwirksam. Man findet in umfangreichen Vertraegen sicherlich noch viele weitere voellig unwirksame Bestimmungen. Vieles geht nur aus der Rechtssprechung der Gerichte hervor und ist in Gesetzentexten nicht detailliert behandelt. Es kann sich also schon lohnen, einen Vertrag von einem ausgewiesenen Arbeitsrechtler pruefen zu lassen. Klagen kann man ja dann ja auch nach der Kuendigung :-).
Reinhard S. schrieb: > Ist doch bereits laut Gesetz so. Ein Arbeitgeber, der Vertragsfreiheit auslebt, kann die gesetzliche Regelung außen vor lassen. Ob die Gerichte da im Streitfall dann mit spielen kommt auf den Einzelfall an. Im Arbeitsrecht ist die Rechtsprechung recht Arbeitnehmerfreundlich.
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