Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Tarifgebunden und doch nicht im Tarif.


von Bewerbikus (Gast)


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Hallo,

weiß garade nicht an wen ich mich wenden kann:

Habe einen Vertrag von einem Unternehmen vorgelegt bekommen. In der 
Stellenbeschreibung nennen sie sich tarifgebunden, auf der Webseite 
ebenso, aber der eigentliche Arbeitsvertrag ist nicht tariflich 
zugeordnet...
Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif 
nicht...

von Cyblord -. (cyblord)


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Bewerbikus schrieb:
> Hallo,
>
> weiß garade nicht an wen ich mich wenden kann:
>
> Habe einen Vertrag von einem Unternehmen vorgelegt bekommen. In der
> Stellenbeschreibung nennen sie sich tarifgebunden, auf der Webseite
> ebenso, aber der eigentliche Arbeitsvertrag ist nicht tariflich
> zugeordnet...
> Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif
> nicht...

"Tarif" sagt erstmal gar nichts. Ohne Roß und Reiter ist das sinnlos.

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Beitrag #6191865 wurde von einem Moderator gelöscht.
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von Weg mit dem Troll (Gast)


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> Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif
nicht...

Solange es immer etwas oben auf den Tarif drauf ist, kann es ja egal 
sein, wie es sich nennt. Also :
- mehr Sold,
- mehr Bonus,
- 13., 14. & 15 Monatslohn
- hoehere Rentenansprueche,
- mehr Ferien
- mehr Weihnachtsgeld,
- verguenstigte Kantine
- Gratisfruechte,
- Gratisbier,
- Gratis Kita
- inklusive Mobiltelephon Flatrate
- inklusive Spielecke im Buero
- inklusive юю

von ;) (Gast)


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Bewerbikus schrieb:
> Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif
> nicht...

Dann wirst du wahrscheinlich NICHT automatisch nach jeweils
zwei Jahren in die nächste Gehaltsgruppe eingestuft.
Es sei denn, es ist im Vertrag gesondert beschrieben.
Eine Anlehnung ist wahrscheinlich nicht Manteltarifvertraggebunden.
Ich würde den Entwurf ablehnen und auf tarifgebundenen Entwurf
bestehen.

von Christian (Gast)


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Bewerbikus schrieb:
> Hallo,
>
> weiß garade nicht an wen ich mich wenden kann:
>
> Habe einen Vertrag von einem Unternehmen vorgelegt bekommen. In der
> Stellenbeschreibung nennen sie sich tarifgebunden, auf der Webseite
> ebenso, aber der eigentliche Arbeitsvertrag ist nicht tariflich
> zugeordnet...
> Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif
> nicht...

Was meinst Du damit? Es ist nicht nötig und auch keineswegs üblich, dass 
im Arbeitsvertrag Bezug auf einen konkreten Tarifvertrag genommen wird. 
Das wäre auch sehr unpraktisch, denn wenn z.B. ein Unternehmen aus der 
Tarifbindung aussteigt oder den Tarifvertrag wechselt, müssten ja alle 
Arbeitsverträge angepasst werden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein gültiger Tarifvertrag auch für 
Dich gilt, entweder indem seine Punkte inhaltlich Einzug in Deinen 
Arbeitsvertrag gefunden haben oder in dem der Tarifvertrag den 
Arbeitsvertrag übersteuert.
Ob ein gültiger Tarifvertrag existiert und was Inhalt dieses Vertrages 
ist, erfährst Du von Deiner Gewerkschaft, die diesen Tarifvertrag mit 
dem Unternehmen oder Arbeitgeberverband abgeschlossen. Solltest Du nicht 
Mitglied dieser Gewerkschaft sein, hast Du auch keinen Anspruch auf 
Anwendung des Tarifvertrages.

von ;) (Gast)


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Christian schrieb:
> Das wäre auch sehr unpraktisch

Unpraktisch wäre das, aber unzulässig, weil Tarifverträge
grundsätzlich für sämtliche Beschäftigte eines Unternehmens
gelten.

Christian schrieb:
> müssten ja alle
> Arbeitsverträge angepasst werden.

Ohne Änderungskündigung, keine Chance. Solche Kündigungen
müssten sehr gut begründet werden, ansonsten wird das
Arbeitsgerichtlich keinen Erfolg haben.

Wenn ein Vertrag einmal geschlossen wurde, kann man den nicht
mehr ändern. Selbst eine Gehaltserhöhung könnte man ablehnen,
aber wer würde das tun? In dem Fall wäre das eine einvernehmliche
Vertragsanpassung eine Möglichkeit. Eine einseitige Änderung
hätte kaum eine Chance, mal von einer vertraglichen Verschlechterung
ganz abgesehen durch Austritt des Arbeitgebers aus dem
Arbeitgeberverband. Dann steht der Arbeitgeber nämlich ungeschützt
da.

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Beitrag #6192390 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6192420 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Tom (Gast)


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> weil Tarifverträge
> grundsätzlich für sämtliche Beschäftigte eines Unternehmens
> gelten

Nein, gilt nur für Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft angehören. Der 
Arbeitgeber zahlt trotzdem für alle nach Tarifvertrag, weil sonst die 
meisten in die Gewerkschaft eintreten würden und die Position des 
Arbeitgebers dadurch geschwächt würde.

von Tom (Gast)


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> Es ist nicht nötig und auch keineswegs üblich, dass
> im Arbeitsvertrag Bezug auf einen konkreten Tarifvertrag genommen wird.

Bei mir steht der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag.

von ;) (Gast)


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Tom schrieb:
> Der
> Arbeitgeber zahlt trotzdem für alle nach Tarifvertrag, weil sonst die
> meisten in die Gewerkschaft eintreten würden und die Position des
> Arbeitgebers dadurch geschwächt würde.

Was soll denn an dem AG geschwächt werden?

Sämtliche Beschäftigte eines Betriebes über 18 Jahre können gemäß
Betriebsverfassungsgesetz ihren Vertreter, den Betriebsrat wählen.
Die Position ist ultimativ, egal ob die Beschäftigten in der
Gewerkschaft sind oder nicht.
Die Gewerkschaft gibt dem Betriebsrat Rückendeckung und wenn es zum 
Äußersten durch Urabstimmung im Streitfall kommt, gibts von der 
Gewerkschaft FÜR die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten
bei einem Streik, Streikgeld. Wer am Streik nicht mit macht,
aus welchen Gründen auch immer, bekommt sein Gehalt weiter,
schwächt dann aber den Streikzweck.
Die Vergünstigungen, die die Gewerkschaft dann erstreitet, kommen
allen Beschäftigten des Unternehmens zugute, auch für die, die nicht 
gestreikt haben.
Kommt es durch den Arbeitgeber zu Aussperrungen, stehen die
Beschäftigten, die in der Gewerkschaft sind, besser dar, als
diejenigen die nicht Mitglieder sind.
Bis auf den letzten Teil habe ich das alles schon mal mit gemacht,
ist aber schon ewig her.
Ich glaube nicht, dass sich das Konzept wesentlich geändert hat.
Irrtum vorbehalten. ;)

von Tom (Gast)


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Was hat das mit dem Betriebsrat zu tun? Der Tarifvertrag wird von der 
Gewerkschaft und dem Arbeitgeberband ausgehandelt. Je mehr Mitglieder 
die Gewerkschaft hat, desto besser deren Verhandlungsposition.

von Manfred (Gast)


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Tom schrieb:
> Was hat das mit dem Betriebsrat zu tun? Der Tarifvertrag wird von der
> Gewerkschaft und dem Arbeitgeberband ausgehandelt.

Genau so ist das, bei Tarifverhandlungen hat der Betriebsrat (BR) 
keinerlei Rechte. Laut Gesetz ist der BR unabhängig (von der 
Gewerkschaft).

Im realen Leben übersieht man das häufig, weil die BR-Mitglieder 
meistens in der Gewerkschaft sind und von dieser geschult werden. Evtl. 
ist ein BR-Mitglied sogar in der Tarifkommission, war bei uns der Fall.

> Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat,
> desto besser deren Verhandlungsposition.

Das habe ich vor ein paar Jahren erlebt: Der neue Eigentümer machte auf 
König ohne Bindung, der Organisationsgrad im Betrieb stieg binnen 
weniger Monate erheblich an und er hat eingesehen, dass sein Eintritt in 
den Arbeitgeberverband samt Tarifbindung besser ist.

Inzwischen, ich bin nicht mehr in dem Laden, ist er wieder aus dem 
Arbeitgeberverband ausgetreten und hat nun das Problem am Hals, dass in 
vielen Arbeitsverträgen eine tarifliche Bezahlung niedergeschrieben 
steht.

Das ist ein ernsthaftes Thema für Arbeitsjuristen.

;) schrieb:
ganz viel Halbwissen, nee falsch, eher Viertelwissen.

Beitrag #6193114 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #6193236 wurde von einem Moderator gelöscht.
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