Hallo, weiß garade nicht an wen ich mich wenden kann: Habe einen Vertrag von einem Unternehmen vorgelegt bekommen. In der Stellenbeschreibung nennen sie sich tarifgebunden, auf der Webseite ebenso, aber der eigentliche Arbeitsvertrag ist nicht tariflich zugeordnet... Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif nicht...
Bewerbikus schrieb: > Hallo, > > weiß garade nicht an wen ich mich wenden kann: > > Habe einen Vertrag von einem Unternehmen vorgelegt bekommen. In der > Stellenbeschreibung nennen sie sich tarifgebunden, auf der Webseite > ebenso, aber der eigentliche Arbeitsvertrag ist nicht tariflich > zugeordnet... > Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif > nicht... "Tarif" sagt erstmal gar nichts. Ohne Roß und Reiter ist das sinnlos.
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> Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif
nicht...
Solange es immer etwas oben auf den Tarif drauf ist, kann es ja egal
sein, wie es sich nennt. Also :
- mehr Sold,
- mehr Bonus,
- 13., 14. & 15 Monatslohn
- hoehere Rentenansprueche,
- mehr Ferien
- mehr Weihnachtsgeld,
- verguenstigte Kantine
- Gratisfruechte,
- Gratisbier,
- Gratis Kita
- inklusive Mobiltelephon Flatrate
- inklusive Spielecke im Buero
- inklusive юю
Bewerbikus schrieb: > Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif > nicht... Dann wirst du wahrscheinlich NICHT automatisch nach jeweils zwei Jahren in die nächste Gehaltsgruppe eingestuft. Es sei denn, es ist im Vertrag gesondert beschrieben. Eine Anlehnung ist wahrscheinlich nicht Manteltarifvertraggebunden. Ich würde den Entwurf ablehnen und auf tarifgebundenen Entwurf bestehen.
Bewerbikus schrieb: > Hallo, > > weiß garade nicht an wen ich mich wenden kann: > > Habe einen Vertrag von einem Unternehmen vorgelegt bekommen. In der > Stellenbeschreibung nennen sie sich tarifgebunden, auf der Webseite > ebenso, aber der eigentliche Arbeitsvertrag ist nicht tariflich > zugeordnet... > Die Bezahlung ist an den Tarif angelehnt... Aber genannt wird der Tarif > nicht... Was meinst Du damit? Es ist nicht nötig und auch keineswegs üblich, dass im Arbeitsvertrag Bezug auf einen konkreten Tarifvertrag genommen wird. Das wäre auch sehr unpraktisch, denn wenn z.B. ein Unternehmen aus der Tarifbindung aussteigt oder den Tarifvertrag wechselt, müssten ja alle Arbeitsverträge angepasst werden. Das ändert aber nichts daran, dass ein gültiger Tarifvertrag auch für Dich gilt, entweder indem seine Punkte inhaltlich Einzug in Deinen Arbeitsvertrag gefunden haben oder in dem der Tarifvertrag den Arbeitsvertrag übersteuert. Ob ein gültiger Tarifvertrag existiert und was Inhalt dieses Vertrages ist, erfährst Du von Deiner Gewerkschaft, die diesen Tarifvertrag mit dem Unternehmen oder Arbeitgeberverband abgeschlossen. Solltest Du nicht Mitglied dieser Gewerkschaft sein, hast Du auch keinen Anspruch auf Anwendung des Tarifvertrages.
Christian schrieb: > Das wäre auch sehr unpraktisch Unpraktisch wäre das, aber unzulässig, weil Tarifverträge grundsätzlich für sämtliche Beschäftigte eines Unternehmens gelten. Christian schrieb: > müssten ja alle > Arbeitsverträge angepasst werden. Ohne Änderungskündigung, keine Chance. Solche Kündigungen müssten sehr gut begründet werden, ansonsten wird das Arbeitsgerichtlich keinen Erfolg haben. Wenn ein Vertrag einmal geschlossen wurde, kann man den nicht mehr ändern. Selbst eine Gehaltserhöhung könnte man ablehnen, aber wer würde das tun? In dem Fall wäre das eine einvernehmliche Vertragsanpassung eine Möglichkeit. Eine einseitige Änderung hätte kaum eine Chance, mal von einer vertraglichen Verschlechterung ganz abgesehen durch Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband. Dann steht der Arbeitgeber nämlich ungeschützt da.
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> weil Tarifverträge > grundsätzlich für sämtliche Beschäftigte eines Unternehmens > gelten Nein, gilt nur für Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft angehören. Der Arbeitgeber zahlt trotzdem für alle nach Tarifvertrag, weil sonst die meisten in die Gewerkschaft eintreten würden und die Position des Arbeitgebers dadurch geschwächt würde.
> Es ist nicht nötig und auch keineswegs üblich, dass > im Arbeitsvertrag Bezug auf einen konkreten Tarifvertrag genommen wird. Bei mir steht der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag.
Tom schrieb: > Der > Arbeitgeber zahlt trotzdem für alle nach Tarifvertrag, weil sonst die > meisten in die Gewerkschaft eintreten würden und die Position des > Arbeitgebers dadurch geschwächt würde. Was soll denn an dem AG geschwächt werden? Sämtliche Beschäftigte eines Betriebes über 18 Jahre können gemäß Betriebsverfassungsgesetz ihren Vertreter, den Betriebsrat wählen. Die Position ist ultimativ, egal ob die Beschäftigten in der Gewerkschaft sind oder nicht. Die Gewerkschaft gibt dem Betriebsrat Rückendeckung und wenn es zum Äußersten durch Urabstimmung im Streitfall kommt, gibts von der Gewerkschaft FÜR die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten bei einem Streik, Streikgeld. Wer am Streik nicht mit macht, aus welchen Gründen auch immer, bekommt sein Gehalt weiter, schwächt dann aber den Streikzweck. Die Vergünstigungen, die die Gewerkschaft dann erstreitet, kommen allen Beschäftigten des Unternehmens zugute, auch für die, die nicht gestreikt haben. Kommt es durch den Arbeitgeber zu Aussperrungen, stehen die Beschäftigten, die in der Gewerkschaft sind, besser dar, als diejenigen die nicht Mitglieder sind. Bis auf den letzten Teil habe ich das alles schon mal mit gemacht, ist aber schon ewig her. Ich glaube nicht, dass sich das Konzept wesentlich geändert hat. Irrtum vorbehalten. ;)
Was hat das mit dem Betriebsrat zu tun? Der Tarifvertrag wird von der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberband ausgehandelt. Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, desto besser deren Verhandlungsposition.
Tom schrieb: > Was hat das mit dem Betriebsrat zu tun? Der Tarifvertrag wird von der > Gewerkschaft und dem Arbeitgeberband ausgehandelt. Genau so ist das, bei Tarifverhandlungen hat der Betriebsrat (BR) keinerlei Rechte. Laut Gesetz ist der BR unabhängig (von der Gewerkschaft). Im realen Leben übersieht man das häufig, weil die BR-Mitglieder meistens in der Gewerkschaft sind und von dieser geschult werden. Evtl. ist ein BR-Mitglied sogar in der Tarifkommission, war bei uns der Fall. > Je mehr Mitglieder die Gewerkschaft hat, > desto besser deren Verhandlungsposition. Das habe ich vor ein paar Jahren erlebt: Der neue Eigentümer machte auf König ohne Bindung, der Organisationsgrad im Betrieb stieg binnen weniger Monate erheblich an und er hat eingesehen, dass sein Eintritt in den Arbeitgeberverband samt Tarifbindung besser ist. Inzwischen, ich bin nicht mehr in dem Laden, ist er wieder aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und hat nun das Problem am Hals, dass in vielen Arbeitsverträgen eine tarifliche Bezahlung niedergeschrieben steht. Das ist ein ernsthaftes Thema für Arbeitsjuristen. ;) schrieb: ganz viel Halbwissen, nee falsch, eher Viertelwissen.
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