Falls jemand Interesse hat und aus dem Raum Wiesbaden kommt einfach mal auf deren Internetseite nachschauen.
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Micha schrieb: > Falls jemand Interesse hat und aus dem Raum Wiesbaden kommt > einfach mal > auf deren Internetseite nachschauen. Für einen Link hats nicht mehr gereicht, hmm?
Google + 20 Sekunden Lebenszeit: https://www.bka.de/DE/KarriereBeruf/Stellenangebote/Tarifbeschaeftigte/Stellenangebot_BKA-2020-1013/BKA-2020-1013.html
Vermutlich ein Personaler, dem der A... auf Grundeis geht, weil er keine Bewerbungen vorweisen kann. Dann blüht ihm vielleicht das selbe Schicksal, dass er anderen hin und wieder verschreibt. ;)
Robert schrieb: > Google + 20 Sekunden Lebenszeit: > https://www.bka.de/DE/KarriereBeruf/Stellenangebote/Tarifbeschaeftigte/Stellenangebot_BKA-2020-1013/BKA-2020-1013.html Vermutlich soll man "Hilfsmittel zur Befragung Verdächtiger" entwickeln oder etwas in der Art. Sonst könnte man ja was dazu schreiben.
Micha schrieb: > Falls jemand Interesse hat und aus dem Raum Wiesbaden kommt einfach mal > auf deren Internetseite nachschauen. Interesse genügt nicht, die wollen eine Ü3 Sicherheitsüberprüfung. Das ist die höchste die es gibt und schränkt für den Geheimnisträger die reisefreiheit in gewisser Weise ein: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz#Staaten_mit_besonderen_Sicherheitsrisiken Auch das Anforderungsprofil ist nicht ohne, aber wer das drauf hat, geht wegen dem 'unerheblich höheren' Gehalt in die Wirtschaft statt in den Stall von Vater Staat zu den anderen Amtsschimmeln.
Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ... gemäß Niveau B1" B1 ist halt Niveau 8. Klasse. Wenn das der Maßstab ist, bewerbe ich mich. :D
Corona Paule schrieb: > B1 ist halt Niveau 8. Klasse. Wenn das der Maßstab ist, bewerbe ich > mich. :D Wo, welche Art von Schule?
Corona Paule schrieb: > Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ... > gemäß Niveau B1" > > B1 ist halt Niveau 8. Klasse. Muttersprachler 8. Klasse vielleicht, aber kein Teutonen-Radebrech: https://youtu.be/AhmCgAV2aSA?t=5
Corona Paule schrieb: > Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ... > gemäß Niveau B1" mir gefällt "Energietechnik" mit "fortgeschrittene Audioerfassungssysteme, Digitale Audiotechnologie" Was ja JEDER Ing der El. Energietechnik studiert....... Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss.
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Joachim B. schrieb: > Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber > intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben > werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss. Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern ausschreiben. So kenne ich das auch von Bekannten in deren Behörden.
Wertschätzer schrieb: > Interesse genügt nicht, die wollen eine Ü3 Sicherheitsüberprüfung. Das > ist die höchste die es gibt und schränkt für den Geheimnisträger die > reisefreiheit in gewisser Weise ein: > https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsüberprüfungsgesetz#Staaten_mit_besonderen_Sicherheitsrisiken Die Ausnahmen sind wohl für die meisten zu verschmerzen. Problematischer sind da sicherlich die anderen Anforderungen der Sicherheitsüberprüfung. > Auch das Anforderungsprofil ist nicht ohne, aber wer das drauf hat, geht > wegen dem 'unerheblich höheren' Gehalt in die Wirtschaft statt in den > Stall von Vater Staat zu den anderen Amtsschimmeln. Also so anspruchsvoll ist das Profil ja nun nicht. Insgesamt klingt das danach, dass man Audio-Überwachungssysteme - vermutlich sehr stromsparende, batteriebetriebene - entwickeln soll. Oder anders ausgedrückt: Wanzen. Was das Gehalt angeht, so ist das auch nicht so schlecht: In Stufe drei (Erfahrung ist ja gefordert) sind das €62.500/Jahr. Wer etwas mehr drauf hat und besser verhandelt, kann sicherlich noch eine Stufe 4 rausholen, dann sind das schon 67.500. Vergessen darf man nicht die anderen Annehmlichkeiten des öffentlichen Dienstes: - defacto unkündbar - kein Erfolgsdruck - "Firma" kann nicht pleite gehen Für den ein oder anderen ist das viel Geld wert. Insbesondere in Corona-Zeiten...
John Doe schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber >> intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben >> werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss. > > Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern > ausschreiben. So kenne ich das auch von Bekannten in deren Behörden. In einem öffentlichem Betrieb ist mir vor einigen Jahren auch mal ein Beispiel ähnlich Joachim B. begegnet.
John Doe schrieb: > Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern > ausschreiben. nur intern zählt nicht! https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/einstellung-2-stellenausschreibung_idesk_PI13994_HI1785685.html "Für den Öffentlichen Dienst könnte sich ein Ausschreibungserfordernis unmittelbar aus dem Grundgesetz (GG) ergeben. Art. 33 Abs. 2 GG eröffnet jedem deutschen Staatsangehörigen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Die Vorschrift betrifft den gesamten Öffentlichen Dienst, damit auch die Einstellung und Beförderung von Beschäftigten. Diese Norm ist nicht nur ein unverbindlicher Programmsatz, vielmehr ergeben sich aus ihr für den einzelnen Bewerber unmittelbar Rechte. Der Anspruch auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt impliziert zugleich aber auch die Notwendigkeit einer Ausschreibung, da erst hierdurch der potenzielle Bewerber die Kenntnis von der freien Stelle erhält, wodurch die Bewerbung faktisch erst ermöglicht wird. Der Verzicht auf Ausschreibung führt daher im Bereich des Öffentlichen Dienstes (Bund, Land, Gemeinden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts) u. U. zur Verletzung seines Anspruchs aus Art. 33 Abs. 2 GG. Allerdings dürfte dieser Anspruch nur dann bedeutsam werden, wenn nachgewiesen wird, dass die anderweitige Besetzung rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft war, weil der Zugang zu dem öffentlichen Amt mangels Ausschreibung unmöglich war. Dies dürfte allenfalls bei internen Bewerbern praktisch werden."
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John Doe schrieb: > Also so anspruchsvoll ist das Profil ja nun nicht. > Insgesamt klingt das danach, dass man Audio-Überwachungssysteme - > vermutlich sehr stromsparende, batteriebetriebene - entwickeln soll. Nicht nur 'soll' sondern auch schon hat. "mindestens dreijährige praktische Erfahrung in einem entsprechenden Berufsbild" Anspruchsvoll ist natürlich relativ gesehen für 0815 Absolventen oder Quereinsteiger. Wohl nur ein Bruchteil der Bacs undMaster geht in die Entwicklung, die meisten suchen eher weniger creative Beschäftigungen. Joachim B. schrieb: >> Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber >> intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben >> werden soll, >Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern >ausschreiben. Nein das ist Realität im öD, die müßen auch nach extern ausschreiben, ob wohl sie das nicht wollen. Deshalb wird die Bewerbungsfrist knapp gefasst und das Anforderungsprofil quasi massgeschneidert (Wohl ein Physik-Absolvent mit Abschlussarbeit Elektrodynamik/Laser). Scherzhaft wird da noch die Anforderung "Der Bewerber muß "Rainer heissen" angefügt, damit klar wird das die Stelle quasi schon (an Rainer) vergeben ist.
Wertschätzer schrieb: >>Das ist doch Unsinn. Wenn dem so wäre, würden die auch nur intern >>ausschreiben. > > Nein das ist Realität im öD, die müßen auch nach extern ausschreiben, ob > wohl sie das nicht wollen. Deshalb wird die Bewerbungsfrist knapp > gefasst und das Anforderungsprofil quasi massgeschneidert (Wohl ein > Physik-Absolvent mit Abschlussarbeit Elektrodynamik/Laser). Scherzhaft > wird da noch die Anforderung "Der Bewerber muß "Rainer heissen" > angefügt, damit klar wird das die Stelle quasi schon (an Rainer) > vergeben ist. Das stimmt doch nicht. Sagt jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht. Und das ist die höchste Instanz... Es geht hier nicht um eine Beamtenstelle. Daher wird das BKA hier in der Tat keinen internen gefunden haben.
Joachim B. schrieb: > Corona Paule schrieb: > Am besten gefällt mir die Anforderung "sehr gute Englischkenntnisse ... > gemäß Niveau B1" > > mir gefällt > > "Energietechnik" mit "fortgeschrittene Audioerfassungssysteme, Digitale > Audiotechnologie" > Was ja JEDER Ing der El. Energietechnik studiert....... > > Das ist wieder mal so eine Ausschreibung wo sie genau EINEN Bewerber > intern im Auge haben der auf "Entgeltgruppe 13 TV EntgO Bund" angehoben > werden soll, aber trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss. Sauerei sowas
Auf Deutsch, die suchen einen Abhörspezialist, der sich besonders um die langfristige Stromversorgung der Wanzen kümmert. Ich könnte mir ebenfalls vorstellen dass die bereits einen bestimmten Kandidaten im Auge haben. Vielleicht intern, vielleicht jemanden aus der Industrie.
Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen. Immerhin haben sie damit bessere Chancen, jemanden zu bekommen. Typisch war ja bislang, dass man mit Bachelor nicht in den hD kam sondern erstmal mit 10 eingestellt wurde. Wenn zu dem 13er-Gehalt noch gute Zulagen kommen, ist das sogar ziemlich gut -- je nach aktueller Stelle. Aber als Beamter nehmen sie einen dann doch nicht...
Ich lese da raus, dass sie Physiker suchen, E-Techniker sind nur dritte Wahl. Was "fortgeschrittene Audioerfassungssysteme" sein sollen weiss auch keiner.
Eulenspiegel schrieb: > Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen. > Immerhin haben sie damit bessere Chancen, jemanden zu bekommen. Typisch > war ja bislang, dass man mit Bachelor nicht in den hD kam sondern > erstmal mit 10 eingestellt wurde. Wenn zu dem 13er-Gehalt noch gute > Zulagen kommen, ist das sogar ziemlich gut -- je nach aktueller Stelle. > Aber als Beamter nehmen sie einen dann doch nicht... 1. E13 hat mit gD oder hD überhaupt nichts zu tun. Die Entgeltgruppen sind Tarifsache und daher ausschließlich von der Tätigkeit abhängig. Ein Bezug zwischen Beamtenlaufbahnen und Entgeltgruppen wird nirgendwo hergestellt, weder im Tarifvertrag, der Entgeldordnung noch sonstwo. 2. Richtig ist, dass der Bachelor im Allgemeinen Voraussetzung für den gD, der Master für den hD ist. Und dort gibt es Überschneidungen, das Endamt für den gD ist A13, das Einstiegsamt für den hD ist auch A13. Wer sich nicht die Mühe macht, auch nur einmal in den Tarifvertrag zu schauen - und das sind erstaunlich viele -, der setzt A13 und E13 gleich. 3. Für die Einstellungen kann ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst unter anderem Hochschulabschlüsse als persönliche Voraussetzung definieren. Das ist aber völlig unabhängig von der Eingruppierung. Diese richtet sich ausschließlich nach der Tätigkeit. Heißt: Stellenausschreibung kann - muss aber nicht - Bewerber anhand der Bildungsabschlüsse aussieben, eingruppiert wird rein nach Tätigkeit unabhängig von der Bildung. Im Extremfall kann also arbeits- und tarifrechtlich korrekt ein Hauptschulabbrecher auf eine E15-Stelle eingestellt werden, wenn er die Anforderungen erfüllt und der Beste unter den Bewerbern ist. 4. Es gibt noch eine Sonderform, den sonstigen Beschäftigten. Führt aber hier zu weit. Zu beobachten ist, dass immer mehr Behörden im IT-Bereich den "Filter" Hochschulabschluss in der Stellenausschreibung weglassen, um Bewerber zu bekommen. Meiner Meinung nach der einzig vernünftige Weg, um an gute Leute zu kommen. Ein Nachbar auf der Strasse hier ist übrigens auch als sonstiger Beschäftigter auf einer E14-Stelle und hat "nur" Abitur.
Eulenspiegel schrieb: > Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen. Nicht bemerkenswert sondern "normal" möglich, laut der Entgeltordnung liegt der Bereich der Eingruppierung für Ingenieure im Bereich EG 10 - 13.... Ein Master ist nicht gefordert, es reicht Bachelor, Diplom (mit oder ohne FH) und bei entsprechden Nachweis / Qualifikation auch ein Techniker.
Boris F. schrieb: > Eulenspiegel schrieb: >> Was bemerkenswert ist, dass sie Bachelor auf eine 13er-Position lassen. > > Nicht bemerkenswert sondern "normal" möglich, laut der Entgeltordnung > liegt der Bereich der Eingruppierung für Ingenieure im Bereich EG 10 - > 13.... Ein Master ist nicht gefordert, es reicht Bachelor, Diplom (mit > oder ohne FH) und bei entsprechden Nachweis / Qualifikation auch ein > Techniker. Stimmt so nicht. Bitte nochmal nachlesen.
John Doe schrieb: > Zu beobachten ist, dass immer mehr Behörden im IT-Bereich den "Filter" > Hochschulabschluss in der Stellenausschreibung weglassen, um Bewerber zu > bekommen. Meiner Meinung nach der einzig vernünftige Weg, um an gute > Leute zu kommen. Ja, solang man diese Leute dann auch nicht wie jemanden ohne Hochschulabschluss bezahlt
Meister GasWasserScheisse schrieb: > John Doe schrieb: >> Zu beobachten ist, dass immer mehr Behörden im IT-Bereich den "Filter" >> Hochschulabschluss in der Stellenausschreibung weglassen, um Bewerber zu >> bekommen. Meiner Meinung nach der einzig vernünftige Weg, um an gute >> Leute zu kommen. > > Ja, solang man diese Leute dann auch nicht wie jemanden ohne > Hochschulabschluss bezahlt Wie geschrieben: Die Bezahlung (=Eingruppierung) richtet sich nach der Tätigkeit. Und damit ist das nicht Sache der Behörde sondern des Tarifvertrags. Und somit, falls die Behörde die Tätigkeit falsch bewertet, gerichtlich einklagbar.
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