Frage zum Thema Kündigung

Gast #6193357
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Anbei der Screenshot meinem jetzigen Vertrag.

Ich arbeite seit 3 jahren bei einer Firma (IG Metall - BW)

Ist mein verstandniss richtig dass, in meinem Fall, der Kündigungsfrist 
ist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats monat 
zum montasende? Da mein Firma klein ist, fühle ich mich nicht wohl, 
Personalabteilung oder Betriebsrat zu fragen.

https://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files/ARTID_12517_m8Y2sw?name=Manteltarifvertrag_2017.pdf


(§ 5.1 Kündigugnsfristen)
Angehängte Dateien:
Gast #6193659
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> Ich arbeite seit 3 jahren bei einer Firma (IG Metall - BW)

Die Kündigungsfrist steht doch klar in §5 des Tarifvertrags:

"Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,
wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats"

Das heißt, Dein Chef könnte Dich frühestens zum 30. April loswerden.
#6196557
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Mike schrieb:
> "Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,
> wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen
> 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats"

Ein Monat Kündigungsfrist mit IGM-Vertrag? Also in jeder Klitsche hat 
man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 
Monatsende.
#6196561
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F. B. schrieb:
> Mike schrieb:
>> "Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,
>> wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen
>> 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats"
>
> Ein Monat Kündigungsfrist mit IGM-Vertrag? Also in jeder Klitsche hat
> man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
> Monatsende.

Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner 
Klitsche gelandet bist.
#6198465
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F. B. schrieb:
> Gerhard schrieb:
>> Nö. Die meisten Klitschen bleiben am gesetzlichen Minimum.
>>
>> Das heißt 1 Monat Kündigungsfrist erst nach 2 Jahren
>> Betriebszugehörigkeit, 2 Monate nach 5 Jahren, usw.
>
> Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe,
> betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum
> Monatsende.

Möglicherweise hatten die Sorge, nicht kurzfristig für Entsatz sorgen zu 
können.
Gast #6198506
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Percy N. schrieb:
>> Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe,
>> betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum
>> Monatsende.
>
> Möglicherweise hatten die Sorge, nicht kurzfristig für Entsatz sorgen zu
> können.

Keine Firma ist traurig, wenn Typen wie F. B. zügig verschwinden.

Quatsch ist es allemal: Per Gesetz hat der Arbeitnehmer 4 Wochen, der 
Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit mehr.

Laut Gesetz kann die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers nur länger sein, 
wenn das per Tarifvertrag geregelt ist. Da der Kasper F. B. aber in 
Klitschen ohne Tarif gearbeitet haben will, wären 4 Wochen angesagt.
#6198521
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Manfred schrieb:

> Quatsch ist es allemal: Per Gesetz hat der Arbeitnehmer 4 Wochen, der
> Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit mehr.
>
> Laut Gesetz kann die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers nur länger sein,
> wenn das per Tarifvertrag geregelt ist. Da der Kasper F. B. aber in
> Klitschen ohne Tarif gearbeitet haben will, wären 4 Wochen angesagt.

Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Gesetzgeber hat 
seine in § 622 VI BGB geäußert: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer 
darf nicht länger vereinbart werden als die des Arbeitgebers.

Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her?

Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche 
Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere 
Voraussetzung; anders als § 622 V BGB.
Gast #6198532
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Percy N. schrieb:
> Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Gesetzgeber hat
> seine in § 622 VI BGB geäußert: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer
> darf nicht länger vereinbart werden als die des Arbeitgebers.
>
> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her?

Aus dem Absatz 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines 
Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier
Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt 
werden.

und dem Absatz 4: Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können 
durch Tarifvertrag vereinbart werden.
#6198536
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Manfred schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Gesetzgeber hat
>> seine in § 622 VI BGB geäußert: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer
>> darf nicht länger vereinbart werden als die des Arbeitgebers.
>>
>> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her?
>
> Aus dem Absatz 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines
> Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier
> Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt
> werden.
>
> und dem Absatz 4: Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können
> durch Tarifvertrag vereinbart werden.

Das ist Blödsinn! Näheres hatte ich schon geschrieben.
#6198556
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Percy N. schrieb:
> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her?

Ich frag mich grad, wo du den her nimmst.

> Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche
> Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere
> Voraussetzung;

Woraus liest du das? Der redet nur von abweichenden Regelungen. 
Verlängerungen wären meiner Lesart nach durch Tarifvertrag durchaus 
möglich.
#6198563
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Reinhard S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her?
>
> Ich frag mich grad, wo du den her nimmst.
>
Jetzt werd mal nicht frech!
Lies und verstehe erst einmal, was hier schon geschrieben wurde!

>> Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche
>> Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere
>> Voraussetzung;
>
> Woraus liest du das? Der redet nur von abweichenden Regelungen.
> Verlängerungen wären meiner Lesart nach durch Tarifvertrag durchaus
> möglich.

Ja, auch die sind möglich.
Das ist aber nicht der wesentliche Regelungsgehalt dieses Absatzes. Er 
erlaubt nämlich kollektivrechtliche Abweichungen von sämtlichen 
Bestimmungen der
Absätze I - III, also Kündigungsfristen theoretisch ab Null, allerdings 
nicht beliebig lang (anderes Thema).

Anders individualvertraglich: da dürfen die gesetzlich vorgesehenen 
Fristen nur unter engen Vorsussetzungen verkürzt werden; Verlängerungen 
hingegen steht nichts im Wege. Wie kommst Du nur hierauf?
#6198575
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F. B. schrieb:
> Ein Monat Kündigungsfrist mit IGM-Vertrag? Also in jeder Klitsche hat
> man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
> Monatsende.

F.B. hat gesprochen! Ich muss meinen alte Klitsche anzeigen, bei der war 
das nämlich anders.


F. B. schrieb:
> Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe,
> betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum
> Monatsende.

F.B. versteht halt nicht, dass seine Erfahrungen nicht gleich 
allgemeingültig sind. In seiner Welt ist das so.


Davon abgesehen, verstehe ich wohl worauf er hinaus will. Für den F.B. 
sind die drei Monate erstrebenswert! So verschieden sind die 
Perspektiven: für den einen ist es eine Form von Sicherheit eine lange 
Kündigungsfrist zu haben. Für andere ist eine Hindernis.
#6198690
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Dirk K. schrieb:
> Davon abgesehen, verstehe ich wohl worauf er hinaus will. Für den F.B.
> sind die drei Monate erstrebenswert! So verschieden sind die
> Perspektiven: für den einen ist es eine Form von Sicherheit eine lange
> Kündigungsfrist zu haben. Für andere ist eine Hindernis.

In der jetzigen Situation lässt sich mit einer längeren Kündigungsfrist 
ruhiger schlafen. Zwei Monate kürzere Kündigungsfrist heißt auch zwei 
Monate früher Hartz IV.
Gast #6198730
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Dirk K. schrieb:
> F.B. versteht halt nicht, dass seine Erfahrungen nicht gleich
> allgemeingültig sind. In seiner Welt ist das so.

Außer dass er große Schwierigkeiten hat einfachste Formen von Ironie und 
Sarkasmus zu verstehen, ist das wohl der Hauptgrund warum eine objektive 
Diskussion mit ihm unmöglich ist.
#6198808
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Percy N. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Percy N. schrieb:
>>> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her?
>>
>> Ich frag mich grad, wo du den her nimmst.
>>
> Jetzt werd mal nicht frech!

Ach, austeilen aber nicht einstecken können?

> Lies und verstehe erst einmal, was hier schon geschrieben wurde!

Ich les und verstehe lieber die Quelle, eben den §622 BGB.

>>> Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche
>>> Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere
>>> Voraussetzung;
>>
>> Woraus liest du das? Der redet nur von abweichenden Regelungen.
>> Verlängerungen wären meiner Lesart nach durch Tarifvertrag durchaus
>> möglich.
>
> Ja, auch die sind möglich.

Warum schreibst du dann
> Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche
> Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere
> Voraussetzung; anders als § 622 V BGB.

Percy N. schrieb:
> Das ist aber nicht der wesentliche Regelungsgehalt dieses Absatzes. Er
> erlaubt nämlich kollektivrechtliche Abweichungen von sämtlichen
> Bestimmungen der
> Absätze I - III,

Ja, das ist der wesentliche Inhalt dieses Absatzes.

> Anders individualvertraglich: da dürfen die gesetzlich vorgesehenen
> Fristen nur unter engen Vorsussetzungen verkürzt werden; Verlängerungen
> hingegen steht nichts im Wege. Wie kommst Du nur hierauf?

Darauf komme ich gar nicht, das hast du jetzt rausgekramt. Und ich stimm 
dir da sogar zu. :D
Gast #6198850
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Joachim B. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Naja, ob nun 4 Wochen oder 1 Monat macht das Kraut auch nicht mehr
>> fett...
>
> doch die prepaid Anbieter machts fett, deswegen wurden ja Handy
> Prepaidverträge von monatlich auf 4wöchentlich umgestellt, die Masse
> machts doch.

Es geht wohl nicht um 4 Wochen oder 1 Monat. Die Verlängerung besteht 
darin, dass nun nur noch zum Monatsende, nicht zur Monatsmitte gekündigt 
werden kann. Von einem beliebigen Zeitpunkt sind es also bis zu 2 Monate 
und nicht mehr nur 1,5.
Gast #6198943
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F. B. schrieb:
> In der jetzigen Situation lässt sich mit einer längeren Kündigungsfrist
> ruhiger schlafen. Zwei Monate kürzere Kündigungsfrist heißt auch zwei
> Monate früher Hartz IV.

Interessant! Vor ein paar Wochen hieß es noch, dass du aufgrund deines 
"riesigen" Vermögens niemals mehr auf ALG II angewiesen sein wirst. 
Wobei es ja vorher eh erst einmal mindestens ein Jahr lang ALG I gibt, 
was genügend Zeit ist, um einen neuen Job zu finden.

Also für mich ist Hartz IV komplett außerhalb meiner Realität, daher ist 
mir meine Kündigungsfrist komplett egal, die kenne ich nicht einmal. Ich 
habe nur in Erinnerung, dass sie nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt 
ist, und es ab 55 Jahren ein besonderen tariflichen Kündigungsschutz 
gibt.
Gast #6199149
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Cyblord -. schrieb:
> F. B. schrieb:
>
> Ja, bin sehr zufrieden mit meiner jetzigen Klitsche. An IGM hat mich wie
> schon mehrfach erwähnt sowieso nur die 35 h/Woche und das Gehalt
> gereizt.
>
> Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so
> Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker,
> Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt.

Du hast den Obstteller vergessen, der ist doch das Wichtigste überhaupt! 
Da braucht man dann nicht mehr in den Supermarkt und spart sich arg viel 
Geld. Ob es den in Corona-Zeiten aktuell allerdings noch gibt?
#6199177
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Qwertz schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> F. B. schrieb:
>>
>> Ja, bin sehr zufrieden mit meiner jetzigen Klitsche. An IGM hat mich wie
>> schon mehrfach erwähnt sowieso nur die 35 h/Woche und das Gehalt
>> gereizt.
>>
>> Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so
>> Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker,
>> Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt.
>
> Du hast den Obstteller vergessen, der ist doch das Wichtigste überhaupt!
> Da braucht man dann nicht mehr in den Supermarkt und spart sich arg viel
> Geld. Ob es den in Corona-Zeiten aktuell allerdings noch gibt?

Aber selbst den Obstteller gibt es bei uns in IGM.
#6199184
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Qwertz schrieb:
> Interessant! Vor ein paar Wochen hieß es noch, dass du aufgrund deines
> "riesigen" Vermögens niemals mehr auf ALG II angewiesen sein wirst.

Ich sage ja nicht, dass ich von mir rede. Mancher hier, der sich dank 
vermeintlicher Jobgarantie noch in Sicherheit wiegt, sollte sich da wohl 
mehr Sorgen machen.

Daimler, BMW, VW: 100.000 Jobs weg?

Dudenhöffer: 100.000 der 830.000 Arbeitsplätze in der deutschen 
Autoindustrie sind gefährdet - unter optimistischen Annahmen.

https://www.deraktionaer.de/artikel/mobilitaet-oel-energie/daimler-bmw-vw-100000-jobs-weg-geld-geschenkt-bei-autokauf-20199063.html

Drei Monate sind trotzdem beruhigen, weil man weiß, dass man nicht zu 
den jetzigen Kursen verkaufen muss.


> Wobei es ja vorher eh erst einmal mindestens ein Jahr lang ALG I gibt,
> was genügend Zeit ist, um einen neuen Job zu finden.

Kommt drauf an, wie viele Arbeitsplätze es dann noch gibt und ob man 
eure Expertise (z.B. bezüglich Verbrennungsmotor) überhaupt noch 
braucht. Falls man zu alt ist, sieht es sowieso schlecht aus.
#6199196
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Cyblord -. schrieb:
> Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so
> Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker,
> Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt.

Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt. 
Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die 
eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert.
Gast #6199201
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F. B. schrieb:
> Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt.
> Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die
> eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert.

Was verleitet dich zu der unglaublich dummen Annahme, dass alle 
Mitarbeiter in IGM Unternehmen pendeln müssen?
#6199207
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Cyblord -. schrieb:
> F. B. schrieb:
>
>> Ich sage ja nicht, dass ich von mir rede. Mancher hier, der sich dank
>> vermeintlicher Jobgarantie noch in Sicherheit wiegt,
>
> Wer tut das?

Genügend. Einfach mal im Archiv nachschauen. Obwohl man von vielen, die 
vor ein paar Monaten noch groß getönt haben, sie hätten eine Jobgarantie 
bis 2029, schon seit Längerem nichts mehr hört.

Hast du dich auch schon nach einer günstigeren Wohnung für den Fall der 
Fälle umgeschaut oder wohnst du immer noch in deiner 2.000 € 
Mietwohnung?
#6199213
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EhrlicheAusnahmeHier schrieb:
> F. B. schrieb:
>> Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt.
>> Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die
>> eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert.
>
> Was verleitet dich zu der unglaublich dummen Annahme, dass alle
> Mitarbeiter in IGM Unternehmen pendeln müssen?

Musst halt richtig lesen, wenn du so intelligent bist. Habe nirgends 
geschrieben, dass jeder pendeln muss. Aber ich müsste das, wenn ich beim 
nächstgelegenen IGM-Unternehmen arbeiten würde. Außerdem habe ich noch 
ganz andere Vorteile, die ich beim IGM-Konzern nicht hätte. Geld allein 
ist halt nicht alles.
Gast #6199215
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F. B. schrieb:
> Obwohl man von vielen, die vor ein paar Monaten noch groß getönt haben,
> sie hätten eine Jobgarantie bis 2029, schon seit Längerem nichts mehr
> hört.

Doch, hier bin ich. Ich bin auch nicht in Kurzarbeit, alle als besonders 
wichtig definierten Bereiche machen weiter. Darum ist die Kündigung sehr 
unwahrscheinlich. Falls sich die Lage ändern würde, würde ich mich über 
die Abfindung freuen. Opel hat trotz Verlusten je nach 
Betriebszugehörigkeit bis 280k 2018 bezahlt. Die anderen OEMs würden 
wegen Gewinnen drüber kommen, ABER so weit sind wir lange nicht. Der 
verlinkte Artikel zitiert einen Professor mit dem Wort "könnte". Morgen 
könnte auch ein Asteroid die Erde zerstören. Könnte.
Gast #6199325
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F. B. schrieb:
> Kommt drauf an, wie viele Arbeitsplätze es dann noch gibt und ob man
> eure Expertise (z.B. bezüglich Verbrennungsmotor) überhaupt noch
> braucht.

Jaja, alles ganz schlimm in der Zukunft, und wir werden alle sterben, so 
viel ist schon mal sicher.
Ich kenne mich mit Verbrennungsmotoren praktisch gar nicht aus.
Zukunftsängste habe ich genau null.
Wenn wirklich mal eine Durststrecke zu überbrücken wäre, auch kein 
Problem, denn ich habe sehr gut vorgesorgt.

F. B. schrieb:
> Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt.

Deinen geliebten Obstteller gibt es bei Unternehmen, die nach IG 
Metalltarif zahlen, ebenso. Alles andere redest du dir nur ein, um vor 
dir selbst nicht als Versager dazustehen.
#6199974
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Manfred schrieb:
> Laut Gesetz kann die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers nur länger sein,
> wenn das per Tarifvertrag geregelt ist. Da der Kasper F. B. aber in
> Klitschen ohne Tarif gearbeitet haben will, wären 4 Wochen angesagt.

Quatsch. Ein Tarifvertrag muss überhaupt nicht im Spiel sein.

Per Ergänzung im Arbeitsvertrag kann der AG die längeren 
Kündigungsfristen des AN auch auf sich übertragen. Fertig.
Gast #6201929
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Kündigung des Arbeitgebers?

Bei dem "Fachkräftemangel"?
Völlig ausgeschlossen!

Sagen nicht nur "unsere"
Regierungschefin und ihre via Marionetten-Fädchen nachgeordeneten
Wirtschaftsminis u.a., sondern auch die von ihnen zukunftssicher
alimentierten "Wirtschfts-We(a)isen und weitere Experten ...
Gast #6202039
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Henry G. schrieb:
> Qwertz schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
> Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner
> Klitsche gelandet bist.
>
> Hahahaha, der war gut. ?
> Cyblord, du wirst mir mit der Zeit immer sympathischer mit deinen
> Kommentaren.
>
> Schreibe ihn doch mal an und ihr könnt ein Date ausmachen.

So sympathisch ist er mir dann doch wieder nicht.
#6202052
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F. B. schrieb:
> Zwei Monate kürzere Kündigungsfrist heißt auch zwei
> Monate früher Hartz IV.

Bei dir vielleicht.

Bei würde es mir bedeuten:
Entweder zwei Monate früherer Arbeitsbeginn beim nächsten Arbeitgeber. 
(Wahrscheinlich und positiv behaftet)
Oder zwei Monate früherer Bezug von ALG I. (Unwahrscheinlich und neutral 
behaftet)

Deine Ansichten sind nicht allgemeingültig.

Ich brauche noch deine Rechtsberatung: wie kann ich denn jetzt meinen 
alten AG verklagen, weil die Klitsche eben nicht eine Kündigunsfrist von 
drei Monate in meinen Vertrag geschrieben hat?

F. B. schrieb:
> Also in jeder Klitsche hat
> man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
> Monatsende.
Gast #6202274
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F. B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so
>> Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker,
>> Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt.
>
> Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt.
> Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die
> eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert.

Du bist mit immer noch einen Depotauszug schuldig. Los mach schon oder 
biste nicht Manns genug?
#6202327
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Dirk K. schrieb:
>
> Ich brauche noch deine Rechtsberatung: wie kann ich denn jetzt meinen
> alten AG verklagen, weil die Klitsche eben nicht eine Kündigunsfrist von
> drei Monate in meinen Vertrag geschrieben hat?
>
Fahre zum zuständigen Arbeitsgericht und frage nach der 
Rechtsantragastelle. Der freundliche Rechtspfleger dort wird Dir helfen 
und auch gleich die Klage aufnehmen.
Rufe aber vorher an und frage; möglicherweise haben sich wg Covid-19 die 
Modalitäten geändert. Frage am Besten auch gleich, was der Spaß kostet 
und ob Du vorher bezahlen musst.

HTH
#6203418
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Dirk K. schrieb:
> Ich brauche noch deine Rechtsberatung: wie kann ich denn jetzt meinen
> alten AG verklagen, weil die Klitsche eben nicht eine Kündigunsfrist von
> drei Monate in meinen Vertrag geschrieben hat?

Hättest halt vor der Unterschrift fragen müssen, ob es auch drei Monate 
Kündigungsfrist gibt. Wenn sie dich unbedingt haben wollten, wie du 
schreibst, wäre das wohl kein Problem gewesen.
#6203421
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Cyblord -. schrieb:
> Aber sein Tag wird kommen, dann wenn alle Firmen dicht machen und alle
> IGMler auf der Strasse sitzen, ja dann wird er aus seinen Pappkarton
> heraus lachen!

Danach sieht es momentan nicht aus. Unsere Projekte laufen mehrere Jahre 
und können nicht einfach gestoppt werden. Sogar jetzt stellt unsere 
Klitsche noch neue Mitarbeiter ein, während ihr in Kurzarbeit geht.
Gast #6203535
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F. B. schrieb:
> Qwertz schrieb:
> Alles andere redest du dir nur ein, um vor dir selbst nicht als Versager
> dazustehen.
>
> Und du und deine Kollegen, ihr müsst euch anscheinend ständig einreden,
> jeder wäre auf euren IGM-Job neidisch und auf die dicken Autos, die ihr
> euch alle paar Jahre kauft.

Nein, mir ist es egal, ob jemand neidisch auf mich ist oder nicht. Außer 
anonym hier im Forum kennen nur wenige Leute mein hohes Gehalt.
Und die Autos, die ich mir als Neuwagen kaufe, die kaufe ich für mich 
selbst, weil ich Freude daran habe. Es liegt mir fern, damit anzugeben.
Gast #6203605
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F. B. schrieb:
> Mir wurde sogar von der Klitsche angeboten, dass die beiderseitige
> Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
> bis auf 6 Monate ansteigen kann. Das war mir dann aber doch zu lang.

Dazu brauch es keine Sondervereinbarung. Nach BGB hast du nach 15 Jahren 
auch 6 Monate Kündigungsfrist. Mit der genannten Klausel der Übertragung 
auf den Arbeitgeber, hat man damit auch so lange Kündigungsfrist.

Ich sehe darin kein Problem. Wenn man will kommt man auch mit 6 Monaten 
weg. Aufhebungsverträge gibt es ja auch noch.

F. B. schrieb:
> Unsere Projekte laufen mehrere Jahre
> und können nicht einfach gestoppt werden.

Und ich dachte du hättest deinen Job aufgegeben, weil du nur von deinen 
Renditen lebst. Muss ich mich wohl verlesen haben....nicht
#6203986
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F. B. schrieb:
> Hättest halt vor der Unterschrift fragen müssen, ob es auch drei Monate
> Kündigungsfrist gibt. Wenn sie dich unbedingt haben wollten, wie du
> schreibst, wäre das wohl kein Problem gewesen.

Ich frage aber jetzt dich, weil du jetzt dieses Gesetz benannte hast:

F. B. schrieb:
> Also in jeder Klitsche hat
> man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
> Monatsende

Vorher war mir diese Gesetzeslage nicht bekannt. Und die Firma hat sich 
nicht daran gehalten. Worauf kann ich die Firma denn nun verklagen?
#6204027
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Dirk K. schrieb:
> F. B. schrieb:
>> Hättest halt vor der Unterschrift fragen müssen, ob es auch drei Monate
>> Kündigungsfrist gibt. Wenn sie dich unbedingt haben wollten, wie du
>> schreibst, wäre das wohl kein Problem gewesen.
>
> Ich frage aber jetzt dich, weil du jetzt dieses Gesetz benannte hast:
>
> F. B. schrieb:
>> Also in jeder Klitsche hat
>> man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum
>> Monatsende

Ich sehe da kein Gesetz, das er benannt hat. Nur eine Troll-Aussage.

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