Anbei der Screenshot meinem jetzigen Vertrag. Ich arbeite seit 3 jahren bei einer Firma (IG Metall - BW) Ist mein verstandniss richtig dass, in meinem Fall, der Kündigungsfrist ist vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats monat zum montasende? Da mein Firma klein ist, fühle ich mich nicht wohl, Personalabteilung oder Betriebsrat zu fragen. https://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files/ARTID_12517_m8Y2sw?name=Manteltarifvertrag_2017.pdf (§ 5.1 Kündigugnsfristen)
Wenn drin steht, das die tarifvertraglichen Fristen gelten würd ich mal im Tarifvertrag nachschauen...
> Ich arbeite seit 3 jahren bei einer Firma (IG Metall - BW)
Die Kündigungsfrist steht doch klar in §5 des Tarifvertrags:
"Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist,
wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen
2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats"
Das heißt, Dein Chef könnte Dich frühestens zum 30. April loswerden.
Mike schrieb: > "Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, > wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen > 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats" Ein Monat Kündigungsfrist mit IGM-Vertrag? Also in jeder Klitsche hat man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
F. B. schrieb: > Mike schrieb: >> "Für die Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, >> wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen >> 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats" > > Ein Monat Kündigungsfrist mit IGM-Vertrag? Also in jeder Klitsche hat > man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum > Monatsende. Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner Klitsche gelandet bist.
Cyblord -. schrieb: > Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner > Klitsche gelandet bist. Hahahaha, der war gut. ? Cyblord, du wirst mir mit der Zeit immer sympathischer mit deinen Kommentaren.
Nö. Die meisten Klitschen bleiben am gesetzlichen Minimum. Das heißt 1 Monat Kündigungsfrist erst nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, 2 Monate nach 5 Jahren, usw.
Nicht zwingend. Ich habe auch bei Klitschen schon oft 3 Monate zum Quartalsende gesehen. War bei meiner letzten Klitsche auch so :)
F. B. schrieb: > Also in jeder Klitsche hat > man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum > Monatsende. Ja, um Kündigungen von Newbis zu erschweren. Welche nachfolgende Firma wartet schon drei Monate und die muss man dann auch erst mal haben?
;) schrieb: > Welche nachfolgende Firma wartet schon drei Monate und die muss > man dann auch erst mal haben? Ist nicht ungewöhnlich. War bei mir auch so. 1. VG war damals im Februar. Angefangen habe ich dann am 1. Juli. GErade bei größeren Firmen dauert es ja schon mal 6 Monate bis die auf eine Bewerbung reagieren.
Gerhard schrieb: > Nö. Die meisten Klitschen bleiben am gesetzlichen Minimum. > > Das heißt 1 Monat Kündigungsfrist erst nach 2 Jahren > Betriebszugehörigkeit, 2 Monate nach 5 Jahren, usw. Naja, ob nun 4 Wochen oder 1 Monat macht das Kraut auch nicht mehr fett...
Gerhard schrieb: > Nö. Die meisten Klitschen bleiben am gesetzlichen Minimum. > > Das heißt 1 Monat Kündigungsfrist erst nach 2 Jahren > Betriebszugehörigkeit, 2 Monate nach 5 Jahren, usw. Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe, betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum Monatsende.
Cyblord -. schrieb: > Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner > Klitsche gelandet bist. Ja, bin sehr zufrieden mit meiner jetzigen Klitsche. An IGM hat mich wie schon mehrfach erwähnt sowieso nur die 35 h/Woche und das Gehalt gereizt.
F. B. schrieb: > Gerhard schrieb: >> Nö. Die meisten Klitschen bleiben am gesetzlichen Minimum. >> >> Das heißt 1 Monat Kündigungsfrist erst nach 2 Jahren >> Betriebszugehörigkeit, 2 Monate nach 5 Jahren, usw. > > Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe, > betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum > Monatsende. Möglicherweise hatten die Sorge, nicht kurzfristig für Entsatz sorgen zu können.
Percy N. schrieb: >> Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe, >> betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum >> Monatsende. > > Möglicherweise hatten die Sorge, nicht kurzfristig für Entsatz sorgen zu > können. Keine Firma ist traurig, wenn Typen wie F. B. zügig verschwinden. Quatsch ist es allemal: Per Gesetz hat der Arbeitnehmer 4 Wochen, der Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit mehr. Laut Gesetz kann die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers nur länger sein, wenn das per Tarifvertrag geregelt ist. Da der Kasper F. B. aber in Klitschen ohne Tarif gearbeitet haben will, wären 4 Wochen angesagt.
Manfred schrieb: > Quatsch ist es allemal: Per Gesetz hat der Arbeitnehmer 4 Wochen, der > Arbeitgeber je nach Betriebszugehörigkeit mehr. > > Laut Gesetz kann die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers nur länger sein, > wenn das per Tarifvertrag geregelt ist. Da der Kasper F. B. aber in > Klitschen ohne Tarif gearbeitet haben will, wären 4 Wochen angesagt. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Gesetzgeber hat seine in § 622 VI BGB geäußert: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf nicht länger vereinbart werden als die des Arbeitgebers. Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her? Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere Voraussetzung; anders als § 622 V BGB.
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Percy N. schrieb: > Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Gesetzgeber hat > seine in § 622 VI BGB geäußert: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer > darf nicht länger vereinbart werden als die des Arbeitgebers. > > Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her? Aus dem Absatz 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. und dem Absatz 4: Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.
Manfred schrieb: > Percy N. schrieb: >> Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Gesetzgeber hat >> seine in § 622 VI BGB geäußert: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer >> darf nicht länger vereinbart werden als die des Arbeitgebers. >> >> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her? > > Aus dem Absatz 1: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines > Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier > Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt > werden. > > und dem Absatz 4: Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können > durch Tarifvertrag vereinbart werden. Das ist Blödsinn! Näheres hatte ich schon geschrieben.
Percy N. schrieb: > Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her? Ich frag mich grad, wo du den her nimmst. > Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche > Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere > Voraussetzung; Woraus liest du das? Der redet nur von abweichenden Regelungen. Verlängerungen wären meiner Lesart nach durch Tarifvertrag durchaus möglich.
Reinhard S. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her? > > Ich frag mich grad, wo du den her nimmst. > Jetzt werd mal nicht frech! Lies und verstehe erst einmal, was hier schon geschrieben wurde! >> Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche >> Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere >> Voraussetzung; > > Woraus liest du das? Der redet nur von abweichenden Regelungen. > Verlängerungen wären meiner Lesart nach durch Tarifvertrag durchaus > möglich. Ja, auch die sind möglich. Das ist aber nicht der wesentliche Regelungsgehalt dieses Absatzes. Er erlaubt nämlich kollektivrechtliche Abweichungen von sämtlichen Bestimmungen der Absätze I - III, also Kündigungsfristen theoretisch ab Null, allerdings nicht beliebig lang (anderes Thema). Anders individualvertraglich: da dürfen die gesetzlich vorgesehenen Fristen nur unter engen Vorsussetzungen verkürzt werden; Verlängerungen hingegen steht nichts im Wege. Wie kommst Du nur hierauf?
F. B. schrieb: > Ein Monat Kündigungsfrist mit IGM-Vertrag? Also in jeder Klitsche hat > man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum > Monatsende. F.B. hat gesprochen! Ich muss meinen alte Klitsche anzeigen, bei der war das nämlich anders. F. B. schrieb: > Blödsinn. In allen Klitschen, in denen ich bisher gearbeitet habe, > betrug meine Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit drei Monate zum > Monatsende. F.B. versteht halt nicht, dass seine Erfahrungen nicht gleich allgemeingültig sind. In seiner Welt ist das so. Davon abgesehen, verstehe ich wohl worauf er hinaus will. Für den F.B. sind die drei Monate erstrebenswert! So verschieden sind die Perspektiven: für den einen ist es eine Form von Sicherheit eine lange Kündigungsfrist zu haben. Für andere ist eine Hindernis.
Dirk K. schrieb: > Davon abgesehen, verstehe ich wohl worauf er hinaus will. Für den F.B. > sind die drei Monate erstrebenswert! So verschieden sind die > Perspektiven: für den einen ist es eine Form von Sicherheit eine lange > Kündigungsfrist zu haben. Für andere ist eine Hindernis. In der jetzigen Situation lässt sich mit einer längeren Kündigungsfrist ruhiger schlafen. Zwei Monate kürzere Kündigungsfrist heißt auch zwei Monate früher Hartz IV.
Dirk K. schrieb: > F.B. versteht halt nicht, dass seine Erfahrungen nicht gleich > allgemeingültig sind. In seiner Welt ist das so. Außer dass er große Schwierigkeiten hat einfachste Formen von Ironie und Sarkasmus zu verstehen, ist das wohl der Hauptgrund warum eine objektive Diskussion mit ihm unmöglich ist.
Percy N. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> Wo habt ihr bloß immer diesen Quark her? >> >> Ich frag mich grad, wo du den her nimmst. >> > Jetzt werd mal nicht frech! Ach, austeilen aber nicht einstecken können? > Lies und verstehe erst einmal, was hier schon geschrieben wurde! Ich les und verstehe lieber die Quelle, eben den §622 BGB. >>> Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche >>> Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere >>> Voraussetzung; >> >> Woraus liest du das? Der redet nur von abweichenden Regelungen. >> Verlängerungen wären meiner Lesart nach durch Tarifvertrag durchaus >> möglich. > > Ja, auch die sind möglich. Warum schreibst du dann > Falls Du § 622 IV BGB meinen solltest: der erlaubt tarifvertragliche > Verkürzungen der Fristen durch Kollektivvertrag ohne weitere > Voraussetzung; anders als § 622 V BGB. Percy N. schrieb: > Das ist aber nicht der wesentliche Regelungsgehalt dieses Absatzes. Er > erlaubt nämlich kollektivrechtliche Abweichungen von sämtlichen > Bestimmungen der > Absätze I - III, Ja, das ist der wesentliche Inhalt dieses Absatzes. > Anders individualvertraglich: da dürfen die gesetzlich vorgesehenen > Fristen nur unter engen Vorsussetzungen verkürzt werden; Verlängerungen > hingegen steht nichts im Wege. Wie kommst Du nur hierauf? Darauf komme ich gar nicht, das hast du jetzt rausgekramt. Und ich stimm dir da sogar zu. :D
Reinhard S. schrieb: > Naja, ob nun 4 Wochen oder 1 Monat macht das Kraut auch nicht mehr > fett... doch die prepaid Anbieter machts fett, deswegen wurden ja Handy Prepaidverträge von monatlich auf 4wöchentlich umgestellt, die Masse machts doch.
Joachim B. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Naja, ob nun 4 Wochen oder 1 Monat macht das Kraut auch nicht mehr >> fett... > > doch die prepaid Anbieter machts fett, deswegen wurden ja Handy > Prepaidverträge von monatlich auf 4wöchentlich umgestellt, die Masse > machts doch. Es geht wohl nicht um 4 Wochen oder 1 Monat. Die Verlängerung besteht darin, dass nun nur noch zum Monatsende, nicht zur Monatsmitte gekündigt werden kann. Von einem beliebigen Zeitpunkt sind es also bis zu 2 Monate und nicht mehr nur 1,5.
F. B. schrieb: > In der jetzigen Situation lässt sich mit einer längeren Kündigungsfrist > ruhiger schlafen. Zwei Monate kürzere Kündigungsfrist heißt auch zwei > Monate früher Hartz IV. Interessant! Vor ein paar Wochen hieß es noch, dass du aufgrund deines "riesigen" Vermögens niemals mehr auf ALG II angewiesen sein wirst. Wobei es ja vorher eh erst einmal mindestens ein Jahr lang ALG I gibt, was genügend Zeit ist, um einen neuen Job zu finden. Also für mich ist Hartz IV komplett außerhalb meiner Realität, daher ist mir meine Kündigungsfrist komplett egal, die kenne ich nicht einmal. Ich habe nur in Erinnerung, dass sie nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt ist, und es ab 55 Jahren ein besonderen tariflichen Kündigungsschutz gibt.
Reinhard S. schrieb: > Darauf komme ich gar nicht, das hast du jetzt rausgekramt. Quatsch, Du hast behauptet, das ginge nur oer Tarifvertrag. Hast Du den Überblick über Dein eigenes Geschwätz verloren? > Und ich stimm > dir da sogar zu. :D Noch so ein Spruch und ich weine vor Rührung.
F. B. schrieb: > Ja, bin sehr zufrieden mit meiner jetzigen Klitsche. An IGM hat mich wie > schon mehrfach erwähnt sowieso nur die 35 h/Woche und das Gehalt > gereizt. Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker, Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt.
Cyblord -. schrieb: > F. B. schrieb: > > Ja, bin sehr zufrieden mit meiner jetzigen Klitsche. An IGM hat mich wie > schon mehrfach erwähnt sowieso nur die 35 h/Woche und das Gehalt > gereizt. > > Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so > Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker, > Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt. Du hast den Obstteller vergessen, der ist doch das Wichtigste überhaupt! Da braucht man dann nicht mehr in den Supermarkt und spart sich arg viel Geld. Ob es den in Corona-Zeiten aktuell allerdings noch gibt?
Qwertz schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> F. B. schrieb: >> >> Ja, bin sehr zufrieden mit meiner jetzigen Klitsche. An IGM hat mich wie >> schon mehrfach erwähnt sowieso nur die 35 h/Woche und das Gehalt >> gereizt. >> >> Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so >> Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker, >> Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt. > > Du hast den Obstteller vergessen, der ist doch das Wichtigste überhaupt! > Da braucht man dann nicht mehr in den Supermarkt und spart sich arg viel > Geld. Ob es den in Corona-Zeiten aktuell allerdings noch gibt? Aber selbst den Obstteller gibt es bei uns in IGM.
Qwertz schrieb: > Interessant! Vor ein paar Wochen hieß es noch, dass du aufgrund deines > "riesigen" Vermögens niemals mehr auf ALG II angewiesen sein wirst. Ich sage ja nicht, dass ich von mir rede. Mancher hier, der sich dank vermeintlicher Jobgarantie noch in Sicherheit wiegt, sollte sich da wohl mehr Sorgen machen. Daimler, BMW, VW: 100.000 Jobs weg? Dudenhöffer: 100.000 der 830.000 Arbeitsplätze in der deutschen Autoindustrie sind gefährdet - unter optimistischen Annahmen. https://www.deraktionaer.de/artikel/mobilitaet-oel-energie/daimler-bmw-vw-100000-jobs-weg-geld-geschenkt-bei-autokauf-20199063.html Drei Monate sind trotzdem beruhigen, weil man weiß, dass man nicht zu den jetzigen Kursen verkaufen muss. > Wobei es ja vorher eh erst einmal mindestens ein Jahr lang ALG I gibt, > was genügend Zeit ist, um einen neuen Job zu finden. Kommt drauf an, wie viele Arbeitsplätze es dann noch gibt und ob man eure Expertise (z.B. bezüglich Verbrennungsmotor) überhaupt noch braucht. Falls man zu alt ist, sieht es sowieso schlecht aus.
F. B. schrieb: > Ich sage ja nicht, dass ich von mir rede. Mancher hier, der sich dank > vermeintlicher Jobgarantie noch in Sicherheit wiegt, Wer tut das? > sollte sich da wohl > mehr Sorgen machen. Und was tun? Jetzt sofort in nen Scheiß Job mit wenig Geld flüchten, sinnlos mit Aktien zocken und so Leben wie du? Welchen Vorteil hätte das?
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Cyblord -. schrieb: > Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so > Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker, > Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt. Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt. Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert.
F. B. schrieb: > Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt. > Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die > eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert. Was verleitet dich zu der unglaublich dummen Annahme, dass alle Mitarbeiter in IGM Unternehmen pendeln müssen?
Cyblord -. schrieb: > F. B. schrieb: > >> Ich sage ja nicht, dass ich von mir rede. Mancher hier, der sich dank >> vermeintlicher Jobgarantie noch in Sicherheit wiegt, > > Wer tut das? Genügend. Einfach mal im Archiv nachschauen. Obwohl man von vielen, die vor ein paar Monaten noch groß getönt haben, sie hätten eine Jobgarantie bis 2029, schon seit Längerem nichts mehr hört. Hast du dich auch schon nach einer günstigeren Wohnung für den Fall der Fälle umgeschaut oder wohnst du immer noch in deiner 2.000 € Mietwohnung?
EhrlicheAusnahmeHier schrieb: > F. B. schrieb: >> Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt. >> Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die >> eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert. > > Was verleitet dich zu der unglaublich dummen Annahme, dass alle > Mitarbeiter in IGM Unternehmen pendeln müssen? Musst halt richtig lesen, wenn du so intelligent bist. Habe nirgends geschrieben, dass jeder pendeln muss. Aber ich müsste das, wenn ich beim nächstgelegenen IGM-Unternehmen arbeiten würde. Außerdem habe ich noch ganz andere Vorteile, die ich beim IGM-Konzern nicht hätte. Geld allein ist halt nicht alles.
F. B. schrieb: > Obwohl man von vielen, die vor ein paar Monaten noch groß getönt haben, > sie hätten eine Jobgarantie bis 2029, schon seit Längerem nichts mehr > hört. Doch, hier bin ich. Ich bin auch nicht in Kurzarbeit, alle als besonders wichtig definierten Bereiche machen weiter. Darum ist die Kündigung sehr unwahrscheinlich. Falls sich die Lage ändern würde, würde ich mich über die Abfindung freuen. Opel hat trotz Verlusten je nach Betriebszugehörigkeit bis 280k 2018 bezahlt. Die anderen OEMs würden wegen Gewinnen drüber kommen, ABER so weit sind wir lange nicht. Der verlinkte Artikel zitiert einen Professor mit dem Wort "könnte". Morgen könnte auch ein Asteroid die Erde zerstören. Könnte.
F. B. schrieb: > Kommt drauf an, wie viele Arbeitsplätze es dann noch gibt und ob man > eure Expertise (z.B. bezüglich Verbrennungsmotor) überhaupt noch > braucht. Jaja, alles ganz schlimm in der Zukunft, und wir werden alle sterben, so viel ist schon mal sicher. Ich kenne mich mit Verbrennungsmotoren praktisch gar nicht aus. Zukunftsängste habe ich genau null. Wenn wirklich mal eine Durststrecke zu überbrücken wäre, auch kein Problem, denn ich habe sehr gut vorgesorgt. F. B. schrieb: > Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt. Deinen geliebten Obstteller gibt es bei Unternehmen, die nach IG Metalltarif zahlen, ebenso. Alles andere redest du dir nur ein, um vor dir selbst nicht als Versager dazustehen.
F. B. schrieb: > Hast du dich auch schon nach einer günstigeren Wohnung für den Fall der > Fälle umgeschaut oder wohnst du immer noch in deiner 2.000 € > Mietwohnung? Hab ich noch nie. Das sind deine Phantasien. Und ich pendle 15 min. staufrei. Andere Kollegen pendeln 2 min zu Fuß.
Manfred schrieb: > Laut Gesetz kann die Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers nur länger sein, > wenn das per Tarifvertrag geregelt ist. Da der Kasper F. B. aber in > Klitschen ohne Tarif gearbeitet haben will, wären 4 Wochen angesagt. Quatsch. Ein Tarifvertrag muss überhaupt nicht im Spiel sein. Per Ergänzung im Arbeitsvertrag kann der AG die längeren Kündigungsfristen des AN auch auf sich übertragen. Fertig.
Kündigung des Arbeitgebers? Bei dem "Fachkräftemangel"? Völlig ausgeschlossen! Sagen nicht nur "unsere" Regierungschefin und ihre via Marionetten-Fädchen nachgeordeneten Wirtschaftsminis u.a., sondern auch die von ihnen zukunftssicher alimentierten "Wirtschfts-We(a)isen und weitere Experten ...
Qwertz schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner >> Klitsche gelandet bist. > > Hahahaha, der war gut. ? > Cyblord, du wirst mir mit der Zeit immer sympathischer mit deinen > Kommentaren. Schreibe ihn doch mal an und ihr könnt ein Date ausmachen.
Henry G. schrieb: > Qwertz schrieb: > Cyblord -. schrieb: > Dann hast du ja Glück gehabt dass du nicht beim IGM sondern in deiner > Klitsche gelandet bist. > > Hahahaha, der war gut. ? > Cyblord, du wirst mir mit der Zeit immer sympathischer mit deinen > Kommentaren. > > Schreibe ihn doch mal an und ihr könnt ein Date ausmachen. So sympathisch ist er mir dann doch wieder nicht.
F. B. schrieb: > Zwei Monate kürzere Kündigungsfrist heißt auch zwei > Monate früher Hartz IV. Bei dir vielleicht. Bei würde es mir bedeuten: Entweder zwei Monate früherer Arbeitsbeginn beim nächsten Arbeitgeber. (Wahrscheinlich und positiv behaftet) Oder zwei Monate früherer Bezug von ALG I. (Unwahrscheinlich und neutral behaftet) Deine Ansichten sind nicht allgemeingültig. Ich brauche noch deine Rechtsberatung: wie kann ich denn jetzt meinen alten AG verklagen, weil die Klitsche eben nicht eine Kündigunsfrist von drei Monate in meinen Vertrag geschrieben hat? F. B. schrieb: > Also in jeder Klitsche hat > man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum > Monatsende.
F. B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Richtig so. Arbeitszeit und Gehalt sind ja auch eher so >> Nebensächlichkeiten bei der Jobauswahl. Wichtiger sind Tischkicker, >> Pizzabend und "fancy Projekte". Es sei dir gegönnt. > > Ich habe ganz andere Vorteile, die ihr selbst mit IGM nicht haben könnt. > Die 5 Stunden nominale Mehrarbeit wird allein schon durch die > eingesparte Fahrtzeit mehr als überkompensiert. Du bist mit immer noch einen Depotauszug schuldig. Los mach schon oder biste nicht Manns genug?
Carsten Sch. schrieb: > Du bist mit immer noch einen Depotauszug schuldig. Los mach schon oder > biste nicht Manns genug? Er schämt sich für seine Armut, jetzt lass ihn halt. Aber sein Tag wird kommen, dann wenn alle Firmen dicht machen und alle IGMler auf der Strasse sitzen, ja dann wird er aus seinen Pappkarton heraus lachen!
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Dirk K. schrieb: > > Ich brauche noch deine Rechtsberatung: wie kann ich denn jetzt meinen > alten AG verklagen, weil die Klitsche eben nicht eine Kündigunsfrist von > drei Monate in meinen Vertrag geschrieben hat? > Fahre zum zuständigen Arbeitsgericht und frage nach der Rechtsantragastelle. Der freundliche Rechtspfleger dort wird Dir helfen und auch gleich die Klage aufnehmen. Rufe aber vorher an und frage; möglicherweise haben sich wg Covid-19 die Modalitäten geändert. Frage am Besten auch gleich, was der Spaß kostet und ob Du vorher bezahlen musst. HTH
Qwertz schrieb: > Alles andere redest du dir nur ein, um vor dir selbst nicht als Versager > dazustehen. Und du und deine Kollegen, ihr müsst euch anscheinend ständig einreden, jeder wäre auf euren IGM-Job neidisch und auf die dicken Autos, die ihr euch alle paar Jahre kauft.
Martin W. schrieb: > Per Ergänzung im Arbeitsvertrag kann der AG die längeren > Kündigungsfristen des AN auch auf sich übertragen. Fertig. Mir wurde sogar von der Klitsche angeboten, dass die beiderseitige Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bis auf 6 Monate ansteigen kann. Das war mir dann aber doch zu lang.
Dirk K. schrieb: > Ich brauche noch deine Rechtsberatung: wie kann ich denn jetzt meinen > alten AG verklagen, weil die Klitsche eben nicht eine Kündigunsfrist von > drei Monate in meinen Vertrag geschrieben hat? Hättest halt vor der Unterschrift fragen müssen, ob es auch drei Monate Kündigungsfrist gibt. Wenn sie dich unbedingt haben wollten, wie du schreibst, wäre das wohl kein Problem gewesen.
Cyblord -. schrieb: > Aber sein Tag wird kommen, dann wenn alle Firmen dicht machen und alle > IGMler auf der Strasse sitzen, ja dann wird er aus seinen Pappkarton > heraus lachen! Danach sieht es momentan nicht aus. Unsere Projekte laufen mehrere Jahre und können nicht einfach gestoppt werden. Sogar jetzt stellt unsere Klitsche noch neue Mitarbeiter ein, während ihr in Kurzarbeit geht.
F. B. schrieb: > Unsere Projekte laufen mehrere Jahre > und können nicht einfach gestoppt werden. Du glaubst gar nicht, was so alles gestoppt werden kann, wenn kein Geld mehr da ist.
Im Konzern schrieb: > Du glaubst gar nicht, was so alles gestoppt werden kann, wenn kein Geld > mehr da ist. Unwahrscheinlich. Es handelt sich teilweise um Milliardeninvestitionen, die bereits getätigt wurden. Unsere Klitsche ist in den Projekten zwar nur ein kleines Rädchen, aber für die Kunden dürften diese Projekte höchste Priorität haben.
F. B. schrieb: > Qwertz schrieb: > Alles andere redest du dir nur ein, um vor dir selbst nicht als Versager > dazustehen. > > Und du und deine Kollegen, ihr müsst euch anscheinend ständig einreden, > jeder wäre auf euren IGM-Job neidisch und auf die dicken Autos, die ihr > euch alle paar Jahre kauft. Nein, mir ist es egal, ob jemand neidisch auf mich ist oder nicht. Außer anonym hier im Forum kennen nur wenige Leute mein hohes Gehalt. Und die Autos, die ich mir als Neuwagen kaufe, die kaufe ich für mich selbst, weil ich Freude daran habe. Es liegt mir fern, damit anzugeben.
F. B. schrieb: > Mir wurde sogar von der Klitsche angeboten, dass die beiderseitige > Kündigungsfrist in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit > bis auf 6 Monate ansteigen kann. Das war mir dann aber doch zu lang. Dazu brauch es keine Sondervereinbarung. Nach BGB hast du nach 15 Jahren auch 6 Monate Kündigungsfrist. Mit der genannten Klausel der Übertragung auf den Arbeitgeber, hat man damit auch so lange Kündigungsfrist. Ich sehe darin kein Problem. Wenn man will kommt man auch mit 6 Monaten weg. Aufhebungsverträge gibt es ja auch noch. F. B. schrieb: > Unsere Projekte laufen mehrere Jahre > und können nicht einfach gestoppt werden. Und ich dachte du hättest deinen Job aufgegeben, weil du nur von deinen Renditen lebst. Muss ich mich wohl verlesen haben....nicht
Msd schrieb: > Und ich dachte du hättest deinen Job aufgegeben, weil du nur von deinen > Renditen lebst. Muss ich mich wohl verlesen haben....nicht Von Negativrenditen lässt es sich schwerlich leben.
F. B. schrieb: > Hättest halt vor der Unterschrift fragen müssen, ob es auch drei Monate > Kündigungsfrist gibt. Wenn sie dich unbedingt haben wollten, wie du > schreibst, wäre das wohl kein Problem gewesen. Ich frage aber jetzt dich, weil du jetzt dieses Gesetz benannte hast: F. B. schrieb: > Also in jeder Klitsche hat > man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum > Monatsende Vorher war mir diese Gesetzeslage nicht bekannt. Und die Firma hat sich nicht daran gehalten. Worauf kann ich die Firma denn nun verklagen?
Dirk K. schrieb: > F. B. schrieb: >> Hättest halt vor der Unterschrift fragen müssen, ob es auch drei Monate >> Kündigungsfrist gibt. Wenn sie dich unbedingt haben wollten, wie du >> schreibst, wäre das wohl kein Problem gewesen. > > Ich frage aber jetzt dich, weil du jetzt dieses Gesetz benannte hast: > > F. B. schrieb: >> Also in jeder Klitsche hat >> man nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum >> Monatsende Ich sehe da kein Gesetz, das er benannt hat. Nur eine Troll-Aussage.
Reinhard S. schrieb: > > Ich sehe da kein Gesetz, das er benannt hat. Nur eine Troll-Aussage. Beantwortet wurde die Frage auch schon.
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