Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Frage zu Rechnung ausstellen


von Fred (Gast)


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Guten Abend,

ich habe bei Ebay ein paar Sachen aus meinem Unternehmen verkauft und 
mich als gewerblicher Verkäufer angemeldet, damit alles seine 
Richtigkeit hat. Ein Käufer wünscht nun nachträglich eine Rechnung. 
Damit habe ich grundsätzlich kein Problem, aber die Konstellation ist 
etwas neu für mich:

Der Käufer ist bei Ebay als privater Verkäufer angemeldet. In der 
Verkaufsnachricht von Ebay steht unter seinem vollen Namen allerdings 
noch ein Einzelunternehmer-Firmenname (so was wie "Blumen-Müller"). Als 
Lieferadresse hat er eine abweichende Adresse von einer anderen Person 
mit dem selben Nachnamen angegeben. Diese andere Person hat den Artikel 
über Paypal bezahlt.

Frage:
Wem darf oder muss ich jetzt die Rechnung ausstellen? Abweichende 
Lieferadressen hatte ich schon, aber bis dato wurden bei mir noch keine 
offenen Beträge von irgendwelchen Dritten beglichen.

von Pete K. (pete77)


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Käufer ist doch der, der den Artikel bezahlt, oder?
Der andere ist dann vielleicht ein Vermittler? Hoffentlich ist das keine 
Betrugsmasche (Dreiecksgeschäft).

Vielleicht sogar Rechnungsbetrug? Ich würde die Rechnung an die 
Paypay-Person schicken. Soll sich der vermeintliche Käufer doch mit ihm 
auseinandersetzen.

Eventuell hilft das etwas: 
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wem-gehoert-ein-Gegenstand-der-Eigentuemer-oder-der-der-ihn-bezahlt-hat--f263471.html

: Bearbeitet durch User
von Bürovorsteher (Gast)


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Schick ihn in die Wüste (vorausgesetzt, er hat bezahlt).

von Percy N. (vox_bovi)


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Der Käufer ist der Käufer ist der Käufer.
Wer dessen Schulden begleicht, kann Dir egal sein.

Falls er gern eine quittierte Rechnung auf einen Dritten hätte haben 
wollen, hätte er es Dir sicherlich gesagt.

Aber warum fragst Du uns und nicht Deinen Kunden?

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Der Käufer ist der Käufer ist der Käufer.

So isses!

Wenn du ein Auto per Kredit kaufst, wird die Rechnung auf Dich und nicht 
auf die Bank ausgestellt, auch nicht wenn diese den vollen Betrag 
bezahlt hat.

Genauso, wenn du den Betrag von deiner Oma bezahlen lässt.

Der Käufer ist und bleibt der Käufer, sprich auch der Rechnungsempfänger 
und Vertragspartner.

von ;) (Gast)


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Fred schrieb:
> Ein Käufer wünscht nun nachträglich eine Rechnung.

Wohl, weil er die Vorsteuer verrechnen will?

Darauf hat der Käufer keinen Anspruch wenn er nicht vor Abschluss
des Vertrags das vorher abklärt. Abschluss eines Vertrags
ist nicht nur so eine Redewendung, sondern auch juristisch
so zu verstehen, dass ein Angebot erst mal freibleibend ist
und mit Vertragsschluss dann beidseitig bindend wird.

Fred schrieb:
> Der Käufer ist bei Ebay als privater Verkäufer angemeldet.

Die Dokumentation von Ebay muss dem Käufer genügen.

Fred schrieb:
> Als
> Lieferadresse hat er eine abweichende Adresse von einer anderen Person
> mit dem selben Nachnamen angegeben.

Nachsenden, unabhängig vom gegebenen Anlass, ist doch schon seit
Jahren usus und vollkommen legal. Manche lassen sich Pakete sogar
an den Arbeitsplatz schicken. Erspart die Hinterherrennerei nach
Feierabend bei Berufstätigen.

Fred schrieb:
> Diese andere Person hat den Artikel
> über Paypal bezahlt.

Spielt im Geschäftsverkehr keine Rolle. Entscheidend ist die Tilgung
beim Verkäufer oder seinem rechtlich Beauftragten/Bevollmächtigten.
Im Fall der Nichterfüllung haftet immer der namentlich benannte
Schuldner.

von Fred (Gast)


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Vielen Dank für eure Antworten.

Bürovorsteher schrieb:
> Schick ihn in die Wüste (vorausgesetzt, er hat bezahlt).

:)

Percy N. schrieb:
> Der Käufer ist der Käufer ist der Käufer.
> Wer dessen Schulden begleicht, kann Dir egal sein.

Interessant. Ab einer gewissen Summe und bei bestimmten Waren hätte ich 
zumindest bei abweichenden Nachnamen ein ungutes Gefühl wegen potentiell 
gehackten Konten. Hat man da keine Sorgfaltspflicht?

Percy N. schrieb:
> Aber warum fragst Du uns und nicht Deinen Kunden?

Weil Kunden teilweise absurde Sachen fordern. :)
Ich weiß gerne vorher, was richtig und was falsch ist.

;) schrieb:
> Wohl, weil er die Vorsteuer verrechnen will?

Gut möglich. Wenn er unbedingt eine Rechnung haben will, würde ich ihm 
auch eine Ausstellen, egal ob das vorher vereinbart war oder nicht.

von Manfred (Gast)


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Fred schrieb:
> Diese andere Person hat den Artikel
> über Paypal bezahlt.

Da hoffen wir mal, dass Du nicht einem Dreiecksbetrug aufgesessen bist 
und Painpal zurückbucht.

Beitrag #6194167 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Fred (Gast)


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Manfred schrieb:
> Da hoffen wir mal, dass Du nicht einem Dreiecksbetrug aufgesessen bist
> und Painpal zurückbucht.

Ich dachte immer derartige Betrüger konzentrieren sich auf digitale 
Waren. Gibt es das inzwischen auch bei zweistelligen Beträgen und Waren, 
die per Paket gesendet werden?

von Waidler (Gast)


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Muss nicht immer gleich Betrug sein...
Hatte auch schon Sachen bestellt, die beim Arbeitgeber (kleine Firma) 
genutzt werden. Um das dann vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen, 
braucht man eine Rechnung. Daran denkt man u.U. nicht sofort, wenn man 
etwas schnell braucht.
Bezahlt hat dann die Frau/der Bruder, weil die/der ein Paypal-Konto 
hat...
Muss nicht so sein, aber ist ein mögliches Szenario, das mindestens 
genauso wahrscheinlich ist, wie Betrug...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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wenn man als Gewerbler verkauft,
kann der Kunde ja wohl eine Rechnung verlangen.
doch auch wegen Garantien/Gewährleistungen.

Schreib einfach eine Rechnung und gut, wo's das Problem?

: Bearbeitet durch User
von Undertaker (Gast)


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Fred schrieb:
> Ab einer gewissen Summe und bei bestimmten Waren hätte ich
> zumindest bei abweichenden Nachnamen ein ungutes Gefühl wegen potentiell
> gehackten Konten. Hat man da keine Sorgfaltspflicht?

Welche denn? Welche Kontrollmöglichkeit hast du denn?

Wenn ich meiner verheirateten Tochter, welche einen anderen Namen trägt, 
ein Geburtstagsgeschenk, welches sie zu sich nach Hause oder sonstwohin 
bestellt, bezahle, was willst du denn dann kontrollieren?

Es muss auch nicht meine Tochter sein, das kann Jedermann/frau sein.

...und als gewerbl. Verk. bist du verpflichtet eine Rechnung 
auszustellen, wobei es dir egal sein kann wofür der Käufer selbige 
braucht/benutzt.

;) schrieb:
> Darauf hat der Käufer keinen Anspruch wenn er nicht vor Abschluss
> des Vertrags das vorher abklärt.

Welch ein Unsinn!

Die Erstellung einer Rechnung ist für Gewerbetreibende verpflichtend.

von Salomon (Gast)


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Fred schrieb:
> ich habe bei Ebay ein paar Sachen aus meinem Unternehmen verkauft und
> mich als gewerblicher Verkäufer angemeldet, damit alles seine
> Richtigkeit hat.

Wenn es häufiger vorkommt, dass Du Zeug aus Deiner Firma versilbern 
willst, dann würde ich Dir empfehlen, dass Material vorher als 
Barverkauf an Dich selber zu veräußern.

Wie genau, hängt ein bisschen von Deiner Unternehmensform ab.

Anschließend verkaufst Du das Material rein privat bei ebay weiter.

Wenn Du als gewerblicher Verkäufer bei ebay auftrittst und nicht 
ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufst, dann gelten für Dich sonst 
nämlich auch die Gewährleistung, die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme 
(ab 40 EUR Warenwert), usw.

Man mag Glück haben bei ebay, aber in den meisten Fällen ist es das Tor 
zur Hölle... für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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;) schrieb:
> Fred schrieb:
>> Ein Käufer wünscht nun nachträglich eine Rechnung.
>
> Wohl, weil er die Vorsteuer verrechnen will?
>
> Darauf hat der Käufer keinen Anspruch wenn er nicht vor Abschluss
> des Vertrags das vorher abklärt. Abschluss eines Vertrags
> ist nicht nur so eine Redewendung, sondern auch juristisch
> so zu verstehen, dass ein Angebot erst mal freibleibend ist
> und mit Vertragsschluss dann beidseitig bindend wird.

Selbstverständlich hat er bei einem Verkauf durch ein Unternehmen 
Anspruch auf eine korrekte Rechnung. Es ist vollkommen egal, was 
vertraglich vereinbart wurde. Du hast als Unternehmer immer eine 
korrekte Rechnung (hier mit ausgewiesener USt.) auszustellen - die 
benötigst Du schon als Beleg für Deine eigene Buchhaltung.

Ich weiss daher nicht, wo das Problem liegt.

Korrekte Rechnung auf den Käufer (nicht den Zahlenden) ausstellen und 
fertig.

von Fred (Gast)


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Undertaker schrieb:
> Welche denn? Welche Kontrollmöglichkeit hast du denn?

Im Grunde nur den von mir bereits genannten Abgleich der Identitäten von 
Zahler und Käufer. Sind diese auffällig abweichend, würde ich wie gesagt 
bei höheren Beträgen schon etwas misstrauisch werden. Bei höheren 
Beträgen würde ich als Verkäufer aber sowieso kein Paypal anbieten. Wenn 
die Beteiligten den gleichen Nachnamen haben, wäre für mich erstmal 
alles in Ordnung. Was man mit einem eventuellen Misstrauen dann macht, 
weiß ich aber auch nicht. Vielleicht bei Paypal nachfragen oder bei 
Ebay?

Salomon schrieb:
> Anschließend verkaufst Du das Material rein privat bei ebay weiter.

Keine schlechte Idee. Damit erspart man sich vermutlich eine Menge 
Probleme. :) Danke für den Tipp.

Chris D. schrieb:
> Korrekte Rechnung auf den Käufer (nicht den Zahlenden) ausstellen und
> fertig.

Ja, das wäre ja der Normalfall. Aber was sagt man, wenn der Käufer die 
Rechnung auf den Zahlenden ausgestellt haben möchte, der sowohl bezahlt 
hat als auch beliefert wurde? Ist das rechtlich in Ordnung falls ich 
hilfsbereit sein möchte, oder darf ich wirklich nur dem Käufer bei 
Ebay die Rechnung ausstellen und auch nur die von Ebay übermittelten 
Daten nutzen? Man bekommt ja nach dem Kauf eine Email mit den Daten, die 
bei Ebay hinterlegt sind ("Käufer" + "Angemeldete Adresse des Käufers"). 
Da sehe ich jetzt schon, dass das eine Nachfrage mit der Bitte um 
Zusendung korrekter Rechnungsdaten nach sich zieht. :) Daher geht es mir 
um die Frage, wem ich die Rechnung rechtlich betrachtet ausstellen 
darf?

von Cyblord -. (cyblord)


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Fred schrieb:
> Im Grunde nur den von mir bereits genannten Abgleich der Identitäten von
> Zahler und Käufer.

Du hast noch nie gesehen dass Amazon ein ganzes Adressbuch an 
verschiedene Lieferadressen erlaubt? Und sogar an verschiedenen 
Zahlungsmethoden.
Das ist ganz normal. Es auch bei JEDEM Online-Shop eine Rechnungs- und 
eine Lieferadresse. Auch ganz normal.

Also hör doch mal auf rum zumachen wie eine Kakerlake wenn das Licht an 
geht.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Fred schrieb:
> Undertaker schrieb:
>> Welche denn? Welche Kontrollmöglichkeit hast du denn?
>
> Im Grunde nur den von mir bereits genannten Abgleich der Identitäten von
> Zahler und Käufer. Sind diese auffällig abweichend, würde ich wie gesagt
> bei höheren Beträgen schon etwas misstrauisch werden. Bei höheren
> Beträgen würde ich als Verkäufer aber sowieso kein Paypal anbieten. Wenn
> die Beteiligten den gleichen Nachnamen haben, wäre für mich erstmal
> alles in Ordnung. Was man mit einem eventuellen Misstrauen dann macht,
> weiß ich aber auch nicht. Vielleicht bei Paypal nachfragen oder bei
> Ebay?
>
> Salomon schrieb:
>> Anschließend verkaufst Du das Material rein privat bei ebay weiter.
>
> Keine schlechte Idee. Damit erspart man sich vermutlich eine Menge
> Probleme. :) Danke für den Tipp.
>
> Chris D. schrieb:
>> Korrekte Rechnung auf den Käufer (nicht den Zahlenden) ausstellen und
>> fertig.
>
> Ja, das wäre ja der Normalfall. Aber was sagt man, wenn der Käufer die
> Rechnung auf den Zahlenden ausgestellt haben möchte, der sowohl bezahlt
> hat als auch beliefert wurde? Ist das rechtlich in Ordnung falls ich
> hilfsbereit sein möchte, oder darf ich wirklich nur dem Käufer bei
> Ebay die Rechnung ausstellen und auch nur die von Ebay übermittelten
> Daten nutzen?

Würde ich so sehen. Du hast dem Ebayer etwas verkauft, nicht irgendwem 
anderes - also ist der erst einmal Dein Vertragspartner.

> Man bekommt ja nach dem Kauf eine Email mit den Daten, die
> bei Ebay hinterlegt sind ("Käufer" + "Angemeldete Adresse des Käufers").

Genau. Da steht es ja sogar Schwarz auf Weiss: Angemeldete Adresse des 
Käufers

Allerdings gibt es natürlich immer Irrtümer und ich hatte bei ebay 
bereits Käufer-Adressen, die es schon lange nicht mehr gab ;-)

Wenn der Käufer darauf besteht, dann nimmt man eben an, dass die falsche 
Adresse eingetragen wurde und verwendet seine gewünschte.

Das FA dürfte Dir nicht ans Bein pinkeln, denn es kann eh nur derjenige, 
der auf der Rechnung vermerkt ist, diese auch als Ausgaben verbuchen und 
ggf. die Vorsteuer ziehen.

von Undertaker (Gast)


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Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe betreibst.
Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen.

Du darfst die Rechnung nur auf den Käufer ausstellen! Niemand anderes. 
Basta.

Das ist nichtnur aus Gewährleistungsgründen zwingend erforderlich, auch 
das FA hätte da grundsätzlich etwas dagegen.

von Bastian H. (Gast)


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Undertaker schrieb:
> Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe
> betreibst.
> Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen.
>
> Du darfst die Rechnung nur auf den Käufer ausstellen! Niemand anderes.
> Basta.
>
> Das ist nichtnur aus Gewährleistungsgründen zwingend erforderlich, auch
> das FA hätte da grundsätzlich etwas dagegen.

Daran zweifle ich bei dir aber auch ganz stark, denn du redest groben 
Unfug.

von Percy N. (vox_bovi)


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Undertaker schrieb:

> Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe betreibst.
> Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen.
>
Ob das nur für ihn gilt?
Was weißt Du über die Sachlage, was er nicht weiß?

> Du darfst die Rechnung nur auf den Käufer ausstellen! Niemand anderes.
> Basta.
>
Es gibt noch so nette Sachen wie verdeckte Stellvertretung oder Geschäft 
für den, den es angeht. Und schon ist nicht offensichtlich, wer der 
Käufer ist.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Es gibt noch so nette Sachen wie verdeckte Stellvertretung oder Geschäft
> für den, den es angeht. Und schon ist nicht offensichtlich, wer der
> Käufer ist

die Rechnung bekommt, wer sie anfordert

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Es gibt noch so nette Sachen wie verdeckte Stellvertretung oder Geschäft
>> für den, den es angeht. Und schon ist nicht offensichtlich, wer der
>> Käufer ist
>
> die Rechnung bekommt, wer sie anfordert

Genau darüber macht TE sich Sorgen ...

von Fred (Gast)


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Percy N. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> die Rechnung bekommt, wer sie anfordert
>
> Genau darüber macht TE sich Sorgen ...

Exakt. Inzwischen ist natürlich genau das eingetreten, was ich 
befürchtet habe: der Käufer wünscht eine Rechnung, ausgestellt auf den 
Zahlenden. :)

Ich hatte schon selbst recherchiert, aber auf themenbezogenen Seiten ist 
oft nur abstrakt von Leistungserbringer und Leistungsempfänger die Rede. 
Ich habe zwei Foren-Beiträge gefunden, die zu meinem Thema passen 
könnten, sich jedoch scheinbar widersprechen:

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-eine-rechnung-an-einen-dritten-ausgestellt-werden

https://www.frag-einen-anwalt.de/in-fremdem-Namen,-auf-fremde-Rechnung--f36696.html

Was stimmt nun?

Das Thema scheint mir nicht ganz so trivial zu sein, wie manche es hier 
darstellen, da ja auch hier sich widersprechende Meinungen vertreten 
werden. :)

von M.M.M (Gast)


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Chris D. schrieb:
>> Ja, das wäre ja der Normalfall. Aber was sagt man, wenn der Käufer die
>> Rechnung auf den Zahlenden ausgestellt haben möchte, der sowohl bezahlt
>> hat als auch beliefert wurde? Ist das rechtlich in Ordnung falls ich
>> hilfsbereit sein möchte, oder darf ich wirklich nur dem Käufer bei
>> Ebay die Rechnung ausstellen und auch nur die von Ebay übermittelten
>> Daten nutzen?
>
> Würde ich so sehen. Du hast dem Ebayer etwas verkauft, nicht irgendwem
> anderes - also ist der erst einmal Dein Vertragspartner.

Und wie ist das, wenn Du einen Mitarbeiter mit Schraubenkaufen 
beauftragts und der ne Rechnung auf's Firmenkonto (Kundenkonto) 
mitbringen soll? Oder wenn der vom Home-Office aus bestellt? Ist das da 
auch so, daß der Verkäufer das verweigert und als Rechnungsadresse den 
Mitarbeiter einträgt? Oder ist das nicht vielleicht doch so, daß der 
Verkäufer den gewünschten Rechnungsempfanger einträgt und im Zweifel 
eben bei diesem nachfragt, ob das so autorisiert ist.

Undertaker schrieb:
> Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe betreibst.
> Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen.

Klar, Du hast die volle Ahnung! Dumm nur, daß die täglische Praxis ganz 
anders aussieht.

von Undertaker (Gast)


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Wenn jemand als Beauftragter einer Firma etwas bestellt und die Firma 
das bezahlt, ist das eine ganz andere Angelegenheit.

Hier geht es um ebay und ein Beauftragter einer Fa. wird wohl nicht 
unter seinem Privataccount dort bestellen.
Wenn doch, wird die Firma auf eine Rechnung verzichten müssen, denn 
diese darf nur dem Käufer ausgestellt werden.

Das FA achtet sehr wohl darauf, denn andernfalls könnte eine 
Privatperson Artikel bestellen, die ein Gewerblicher, sofern dann die 
Rechnung auf ihn läuft, von der Steuer absetzt.

Das wäre Steuerbetrug.

von M.M.M (Gast)


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Undertaker schrieb:
> Wenn jemand als Beauftragter einer Firma etwas bestellt und die Firma
> das bezahlt, ist das eine ganz andere Angelegenheit.
>
> Hier geht es um ebay und ein Beauftragter einer Fa. wird wohl nicht
> unter seinem Privataccount dort bestellen.

Wo soll denn da der Unterschied zwischen einem Ladengeschäft und Ebay 
sein. Beides mal ist der besteller nicht der Käufer.

> Wenn doch, wird die Firma auf eine Rechnung verzichten müssen, denn

Blödsinn.

> diese darf nur dem Käufer ausgestellt werden.

Wird sie doch. Und das in beiden Fällen die Firma auf der Rechnung nur 
dann als Käufer erscheint, wenn die Bestellung autorisiert war, ist doch 
wohl derweil klar und durch den Rechnungssteller überprüfbar.

> Das FA achtet sehr wohl darauf, denn andernfalls könnte eine
> Privatperson Artikel bestellen, die ein Gewerblicher, sofern dann die
> Rechnung auf ihn läuft, von der Steuer absetzt.

Was für ein krudes Geschreibsel. Es kommt doch nicht drauf an, wer's 
bestellt hat, sondern, daß der, der's absetzt, auch nutzt.

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