Guten Abend, ich habe bei Ebay ein paar Sachen aus meinem Unternehmen verkauft und mich als gewerblicher Verkäufer angemeldet, damit alles seine Richtigkeit hat. Ein Käufer wünscht nun nachträglich eine Rechnung. Damit habe ich grundsätzlich kein Problem, aber die Konstellation ist etwas neu für mich: Der Käufer ist bei Ebay als privater Verkäufer angemeldet. In der Verkaufsnachricht von Ebay steht unter seinem vollen Namen allerdings noch ein Einzelunternehmer-Firmenname (so was wie "Blumen-Müller"). Als Lieferadresse hat er eine abweichende Adresse von einer anderen Person mit dem selben Nachnamen angegeben. Diese andere Person hat den Artikel über Paypal bezahlt. Frage: Wem darf oder muss ich jetzt die Rechnung ausstellen? Abweichende Lieferadressen hatte ich schon, aber bis dato wurden bei mir noch keine offenen Beträge von irgendwelchen Dritten beglichen.
Käufer ist doch der, der den Artikel bezahlt, oder? Der andere ist dann vielleicht ein Vermittler? Hoffentlich ist das keine Betrugsmasche (Dreiecksgeschäft). Vielleicht sogar Rechnungsbetrug? Ich würde die Rechnung an die Paypay-Person schicken. Soll sich der vermeintliche Käufer doch mit ihm auseinandersetzen. Eventuell hilft das etwas: https://www.frag-einen-anwalt.de/Wem-gehoert-ein-Gegenstand-der-Eigentuemer-oder-der-der-ihn-bezahlt-hat--f263471.html
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Der Käufer ist der Käufer ist der Käufer. Wer dessen Schulden begleicht, kann Dir egal sein. Falls er gern eine quittierte Rechnung auf einen Dritten hätte haben wollen, hätte er es Dir sicherlich gesagt. Aber warum fragst Du uns und nicht Deinen Kunden?
Percy N. schrieb: > Der Käufer ist der Käufer ist der Käufer. So isses! Wenn du ein Auto per Kredit kaufst, wird die Rechnung auf Dich und nicht auf die Bank ausgestellt, auch nicht wenn diese den vollen Betrag bezahlt hat. Genauso, wenn du den Betrag von deiner Oma bezahlen lässt. Der Käufer ist und bleibt der Käufer, sprich auch der Rechnungsempfänger und Vertragspartner.
Fred schrieb: > Ein Käufer wünscht nun nachträglich eine Rechnung. Wohl, weil er die Vorsteuer verrechnen will? Darauf hat der Käufer keinen Anspruch wenn er nicht vor Abschluss des Vertrags das vorher abklärt. Abschluss eines Vertrags ist nicht nur so eine Redewendung, sondern auch juristisch so zu verstehen, dass ein Angebot erst mal freibleibend ist und mit Vertragsschluss dann beidseitig bindend wird. Fred schrieb: > Der Käufer ist bei Ebay als privater Verkäufer angemeldet. Die Dokumentation von Ebay muss dem Käufer genügen. Fred schrieb: > Als > Lieferadresse hat er eine abweichende Adresse von einer anderen Person > mit dem selben Nachnamen angegeben. Nachsenden, unabhängig vom gegebenen Anlass, ist doch schon seit Jahren usus und vollkommen legal. Manche lassen sich Pakete sogar an den Arbeitsplatz schicken. Erspart die Hinterherrennerei nach Feierabend bei Berufstätigen. Fred schrieb: > Diese andere Person hat den Artikel > über Paypal bezahlt. Spielt im Geschäftsverkehr keine Rolle. Entscheidend ist die Tilgung beim Verkäufer oder seinem rechtlich Beauftragten/Bevollmächtigten. Im Fall der Nichterfüllung haftet immer der namentlich benannte Schuldner.
Vielen Dank für eure Antworten. Bürovorsteher schrieb: > Schick ihn in die Wüste (vorausgesetzt, er hat bezahlt). :) Percy N. schrieb: > Der Käufer ist der Käufer ist der Käufer. > Wer dessen Schulden begleicht, kann Dir egal sein. Interessant. Ab einer gewissen Summe und bei bestimmten Waren hätte ich zumindest bei abweichenden Nachnamen ein ungutes Gefühl wegen potentiell gehackten Konten. Hat man da keine Sorgfaltspflicht? Percy N. schrieb: > Aber warum fragst Du uns und nicht Deinen Kunden? Weil Kunden teilweise absurde Sachen fordern. :) Ich weiß gerne vorher, was richtig und was falsch ist. ;) schrieb: > Wohl, weil er die Vorsteuer verrechnen will? Gut möglich. Wenn er unbedingt eine Rechnung haben will, würde ich ihm auch eine Ausstellen, egal ob das vorher vereinbart war oder nicht.
Fred schrieb: > Diese andere Person hat den Artikel > über Paypal bezahlt. Da hoffen wir mal, dass Du nicht einem Dreiecksbetrug aufgesessen bist und Painpal zurückbucht.
Beitrag #6194167 wurde von einem Moderator gelöscht.
Manfred schrieb: > Da hoffen wir mal, dass Du nicht einem Dreiecksbetrug aufgesessen bist > und Painpal zurückbucht. Ich dachte immer derartige Betrüger konzentrieren sich auf digitale Waren. Gibt es das inzwischen auch bei zweistelligen Beträgen und Waren, die per Paket gesendet werden?
Muss nicht immer gleich Betrug sein... Hatte auch schon Sachen bestellt, die beim Arbeitgeber (kleine Firma) genutzt werden. Um das dann vom Arbeitgeber erstattet zu bekommen, braucht man eine Rechnung. Daran denkt man u.U. nicht sofort, wenn man etwas schnell braucht. Bezahlt hat dann die Frau/der Bruder, weil die/der ein Paypal-Konto hat... Muss nicht so sein, aber ist ein mögliches Szenario, das mindestens genauso wahrscheinlich ist, wie Betrug...
wenn man als Gewerbler verkauft, kann der Kunde ja wohl eine Rechnung verlangen. doch auch wegen Garantien/Gewährleistungen. Schreib einfach eine Rechnung und gut, wo's das Problem?
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Fred schrieb: > Ab einer gewissen Summe und bei bestimmten Waren hätte ich > zumindest bei abweichenden Nachnamen ein ungutes Gefühl wegen potentiell > gehackten Konten. Hat man da keine Sorgfaltspflicht? Welche denn? Welche Kontrollmöglichkeit hast du denn? Wenn ich meiner verheirateten Tochter, welche einen anderen Namen trägt, ein Geburtstagsgeschenk, welches sie zu sich nach Hause oder sonstwohin bestellt, bezahle, was willst du denn dann kontrollieren? Es muss auch nicht meine Tochter sein, das kann Jedermann/frau sein. ...und als gewerbl. Verk. bist du verpflichtet eine Rechnung auszustellen, wobei es dir egal sein kann wofür der Käufer selbige braucht/benutzt. ;) schrieb: > Darauf hat der Käufer keinen Anspruch wenn er nicht vor Abschluss > des Vertrags das vorher abklärt. Welch ein Unsinn! Die Erstellung einer Rechnung ist für Gewerbetreibende verpflichtend.
Fred schrieb: > ich habe bei Ebay ein paar Sachen aus meinem Unternehmen verkauft und > mich als gewerblicher Verkäufer angemeldet, damit alles seine > Richtigkeit hat. Wenn es häufiger vorkommt, dass Du Zeug aus Deiner Firma versilbern willst, dann würde ich Dir empfehlen, dass Material vorher als Barverkauf an Dich selber zu veräußern. Wie genau, hängt ein bisschen von Deiner Unternehmensform ab. Anschließend verkaufst Du das Material rein privat bei ebay weiter. Wenn Du als gewerblicher Verkäufer bei ebay auftrittst und nicht ausschließlich an Gewerbetreibende verkaufst, dann gelten für Dich sonst nämlich auch die Gewährleistung, die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme (ab 40 EUR Warenwert), usw. Man mag Glück haben bei ebay, aber in den meisten Fällen ist es das Tor zur Hölle... für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
;) schrieb: > Fred schrieb: >> Ein Käufer wünscht nun nachträglich eine Rechnung. > > Wohl, weil er die Vorsteuer verrechnen will? > > Darauf hat der Käufer keinen Anspruch wenn er nicht vor Abschluss > des Vertrags das vorher abklärt. Abschluss eines Vertrags > ist nicht nur so eine Redewendung, sondern auch juristisch > so zu verstehen, dass ein Angebot erst mal freibleibend ist > und mit Vertragsschluss dann beidseitig bindend wird. Selbstverständlich hat er bei einem Verkauf durch ein Unternehmen Anspruch auf eine korrekte Rechnung. Es ist vollkommen egal, was vertraglich vereinbart wurde. Du hast als Unternehmer immer eine korrekte Rechnung (hier mit ausgewiesener USt.) auszustellen - die benötigst Du schon als Beleg für Deine eigene Buchhaltung. Ich weiss daher nicht, wo das Problem liegt. Korrekte Rechnung auf den Käufer (nicht den Zahlenden) ausstellen und fertig.
Undertaker schrieb: > Welche denn? Welche Kontrollmöglichkeit hast du denn? Im Grunde nur den von mir bereits genannten Abgleich der Identitäten von Zahler und Käufer. Sind diese auffällig abweichend, würde ich wie gesagt bei höheren Beträgen schon etwas misstrauisch werden. Bei höheren Beträgen würde ich als Verkäufer aber sowieso kein Paypal anbieten. Wenn die Beteiligten den gleichen Nachnamen haben, wäre für mich erstmal alles in Ordnung. Was man mit einem eventuellen Misstrauen dann macht, weiß ich aber auch nicht. Vielleicht bei Paypal nachfragen oder bei Ebay? Salomon schrieb: > Anschließend verkaufst Du das Material rein privat bei ebay weiter. Keine schlechte Idee. Damit erspart man sich vermutlich eine Menge Probleme. :) Danke für den Tipp. Chris D. schrieb: > Korrekte Rechnung auf den Käufer (nicht den Zahlenden) ausstellen und > fertig. Ja, das wäre ja der Normalfall. Aber was sagt man, wenn der Käufer die Rechnung auf den Zahlenden ausgestellt haben möchte, der sowohl bezahlt hat als auch beliefert wurde? Ist das rechtlich in Ordnung falls ich hilfsbereit sein möchte, oder darf ich wirklich nur dem Käufer bei Ebay die Rechnung ausstellen und auch nur die von Ebay übermittelten Daten nutzen? Man bekommt ja nach dem Kauf eine Email mit den Daten, die bei Ebay hinterlegt sind ("Käufer" + "Angemeldete Adresse des Käufers"). Da sehe ich jetzt schon, dass das eine Nachfrage mit der Bitte um Zusendung korrekter Rechnungsdaten nach sich zieht. :) Daher geht es mir um die Frage, wem ich die Rechnung rechtlich betrachtet ausstellen darf?
Fred schrieb: > Im Grunde nur den von mir bereits genannten Abgleich der Identitäten von > Zahler und Käufer. Du hast noch nie gesehen dass Amazon ein ganzes Adressbuch an verschiedene Lieferadressen erlaubt? Und sogar an verschiedenen Zahlungsmethoden. Das ist ganz normal. Es auch bei JEDEM Online-Shop eine Rechnungs- und eine Lieferadresse. Auch ganz normal. Also hör doch mal auf rum zumachen wie eine Kakerlake wenn das Licht an geht.
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Fred schrieb: > Undertaker schrieb: >> Welche denn? Welche Kontrollmöglichkeit hast du denn? > > Im Grunde nur den von mir bereits genannten Abgleich der Identitäten von > Zahler und Käufer. Sind diese auffällig abweichend, würde ich wie gesagt > bei höheren Beträgen schon etwas misstrauisch werden. Bei höheren > Beträgen würde ich als Verkäufer aber sowieso kein Paypal anbieten. Wenn > die Beteiligten den gleichen Nachnamen haben, wäre für mich erstmal > alles in Ordnung. Was man mit einem eventuellen Misstrauen dann macht, > weiß ich aber auch nicht. Vielleicht bei Paypal nachfragen oder bei > Ebay? > > Salomon schrieb: >> Anschließend verkaufst Du das Material rein privat bei ebay weiter. > > Keine schlechte Idee. Damit erspart man sich vermutlich eine Menge > Probleme. :) Danke für den Tipp. > > Chris D. schrieb: >> Korrekte Rechnung auf den Käufer (nicht den Zahlenden) ausstellen und >> fertig. > > Ja, das wäre ja der Normalfall. Aber was sagt man, wenn der Käufer die > Rechnung auf den Zahlenden ausgestellt haben möchte, der sowohl bezahlt > hat als auch beliefert wurde? Ist das rechtlich in Ordnung falls ich > hilfsbereit sein möchte, oder darf ich wirklich nur dem Käufer bei > Ebay die Rechnung ausstellen und auch nur die von Ebay übermittelten > Daten nutzen? Würde ich so sehen. Du hast dem Ebayer etwas verkauft, nicht irgendwem anderes - also ist der erst einmal Dein Vertragspartner. > Man bekommt ja nach dem Kauf eine Email mit den Daten, die > bei Ebay hinterlegt sind ("Käufer" + "Angemeldete Adresse des Käufers"). Genau. Da steht es ja sogar Schwarz auf Weiss: Angemeldete Adresse des Käufers Allerdings gibt es natürlich immer Irrtümer und ich hatte bei ebay bereits Käufer-Adressen, die es schon lange nicht mehr gab ;-) Wenn der Käufer darauf besteht, dann nimmt man eben an, dass die falsche Adresse eingetragen wurde und verwendet seine gewünschte. Das FA dürfte Dir nicht ans Bein pinkeln, denn es kann eh nur derjenige, der auf der Rechnung vermerkt ist, diese auch als Ausgaben verbuchen und ggf. die Vorsteuer ziehen.
Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe betreibst. Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen. Du darfst die Rechnung nur auf den Käufer ausstellen! Niemand anderes. Basta. Das ist nichtnur aus Gewährleistungsgründen zwingend erforderlich, auch das FA hätte da grundsätzlich etwas dagegen.
Undertaker schrieb: > Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe > betreibst. > Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen. > > Du darfst die Rechnung nur auf den Käufer ausstellen! Niemand anderes. > Basta. > > Das ist nichtnur aus Gewährleistungsgründen zwingend erforderlich, auch > das FA hätte da grundsätzlich etwas dagegen. Daran zweifle ich bei dir aber auch ganz stark, denn du redest groben Unfug.
Undertaker schrieb: > Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe betreibst. > Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen. > Ob das nur für ihn gilt? Was weißt Du über die Sachlage, was er nicht weiß? > Du darfst die Rechnung nur auf den Käufer ausstellen! Niemand anderes. > Basta. > Es gibt noch so nette Sachen wie verdeckte Stellvertretung oder Geschäft für den, den es angeht. Und schon ist nicht offensichtlich, wer der Käufer ist.
Percy N. schrieb: > Es gibt noch so nette Sachen wie verdeckte Stellvertretung oder Geschäft > für den, den es angeht. Und schon ist nicht offensichtlich, wer der > Käufer ist die Rechnung bekommt, wer sie anfordert
● J-A V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Es gibt noch so nette Sachen wie verdeckte Stellvertretung oder Geschäft >> für den, den es angeht. Und schon ist nicht offensichtlich, wer der >> Käufer ist > > die Rechnung bekommt, wer sie anfordert Genau darüber macht TE sich Sorgen ...
Percy N. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> die Rechnung bekommt, wer sie anfordert > > Genau darüber macht TE sich Sorgen ... Exakt. Inzwischen ist natürlich genau das eingetreten, was ich befürchtet habe: der Käufer wünscht eine Rechnung, ausgestellt auf den Zahlenden. :) Ich hatte schon selbst recherchiert, aber auf themenbezogenen Seiten ist oft nur abstrakt von Leistungserbringer und Leistungsempfänger die Rede. Ich habe zwei Foren-Beiträge gefunden, die zu meinem Thema passen könnten, sich jedoch scheinbar widersprechen: https://www.finanzfrage.net/frage/darf-eine-rechnung-an-einen-dritten-ausgestellt-werden https://www.frag-einen-anwalt.de/in-fremdem-Namen,-auf-fremde-Rechnung--f36696.html Was stimmt nun? Das Thema scheint mir nicht ganz so trivial zu sein, wie manche es hier darstellen, da ja auch hier sich widersprechende Meinungen vertreten werden. :)
Chris D. schrieb: >> Ja, das wäre ja der Normalfall. Aber was sagt man, wenn der Käufer die >> Rechnung auf den Zahlenden ausgestellt haben möchte, der sowohl bezahlt >> hat als auch beliefert wurde? Ist das rechtlich in Ordnung falls ich >> hilfsbereit sein möchte, oder darf ich wirklich nur dem Käufer bei >> Ebay die Rechnung ausstellen und auch nur die von Ebay übermittelten >> Daten nutzen? > > Würde ich so sehen. Du hast dem Ebayer etwas verkauft, nicht irgendwem > anderes - also ist der erst einmal Dein Vertragspartner. Und wie ist das, wenn Du einen Mitarbeiter mit Schraubenkaufen beauftragts und der ne Rechnung auf's Firmenkonto (Kundenkonto) mitbringen soll? Oder wenn der vom Home-Office aus bestellt? Ist das da auch so, daß der Verkäufer das verweigert und als Rechnungsadresse den Mitarbeiter einträgt? Oder ist das nicht vielleicht doch so, daß der Verkäufer den gewünschten Rechnungsempfanger einträgt und im Zweifel eben bei diesem nachfragt, ob das so autorisiert ist. Undertaker schrieb: > Ich zweifele mittlerweile, dass du tatsächlich ein Gewerbe betreibst. > Bei soviel Unkenntnis der Sachlage, kann das nicht gut gehen. Klar, Du hast die volle Ahnung! Dumm nur, daß die täglische Praxis ganz anders aussieht.
Wenn jemand als Beauftragter einer Firma etwas bestellt und die Firma das bezahlt, ist das eine ganz andere Angelegenheit. Hier geht es um ebay und ein Beauftragter einer Fa. wird wohl nicht unter seinem Privataccount dort bestellen. Wenn doch, wird die Firma auf eine Rechnung verzichten müssen, denn diese darf nur dem Käufer ausgestellt werden. Das FA achtet sehr wohl darauf, denn andernfalls könnte eine Privatperson Artikel bestellen, die ein Gewerblicher, sofern dann die Rechnung auf ihn läuft, von der Steuer absetzt. Das wäre Steuerbetrug.
Undertaker schrieb: > Wenn jemand als Beauftragter einer Firma etwas bestellt und die Firma > das bezahlt, ist das eine ganz andere Angelegenheit. > > Hier geht es um ebay und ein Beauftragter einer Fa. wird wohl nicht > unter seinem Privataccount dort bestellen. Wo soll denn da der Unterschied zwischen einem Ladengeschäft und Ebay sein. Beides mal ist der besteller nicht der Käufer. > Wenn doch, wird die Firma auf eine Rechnung verzichten müssen, denn Blödsinn. > diese darf nur dem Käufer ausgestellt werden. Wird sie doch. Und das in beiden Fällen die Firma auf der Rechnung nur dann als Käufer erscheint, wenn die Bestellung autorisiert war, ist doch wohl derweil klar und durch den Rechnungssteller überprüfbar. > Das FA achtet sehr wohl darauf, denn andernfalls könnte eine > Privatperson Artikel bestellen, die ein Gewerblicher, sofern dann die > Rechnung auf ihn läuft, von der Steuer absetzt. Was für ein krudes Geschreibsel. Es kommt doch nicht drauf an, wer's bestellt hat, sondern, daß der, der's absetzt, auch nutzt.
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