Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kurzarbeitergeld bei TZ


von Sofie (Gast)


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Hallo,

ich arbeite Teilzeit, 24 Stunden in der Woche, verteilt auf 4 Tage.
Jetzt haben wir Kurzarbeit und mein Kurzarbeitstag soll auf meinen 
"sowie freien Mittwoch" fallen.
Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche..
Ich verstehe das nicht

Wer kann mir das beantworten?

von Pyramidenanspitzer (Gast)


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Sofie schrieb:
> Wer kann mir das beantworten?

Anwalt in Sachen Arbeitsrecht

von Cyblord -. (cyblord)


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Sofie schrieb:
> Hallo,
>
> ich arbeite Teilzeit, 24 Stunden in der Woche, verteilt auf 4 Tage.
> Jetzt haben wir Kurzarbeit und mein Kurzarbeitstag soll auf meinen
> "sowie freien Mittwoch" fallen.
> Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche..
> Ich verstehe das nicht

Das ist IMHO nicht zulässig. Hat der AG Arbeit für 24 Stunden, muss er 
die 24 Stunden auch bezahlen. Kurzarbeit bedeutet ja gerade den Wegfall 
von Arbeit, der dann vom Amt ausgeglichen wird.
Hier will der AG eben 100% Arbeit erledigt haben aber einen Teil davon 
das Amt bezahlen. Das geht nicht.

Beitrag #6214680 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6214692 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Carsten Sch. (Gast)


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Haha macht euch auf lange Arbeitslosigkeit gefasst.

von Percy N. (vox_bovi)


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Sofie schrieb:
>
> Wer kann mir das beantworten?

Ein Forum für Geologie.

von A. S. (Gast)


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Wir wissen doch nicht, wie die Arbeitszeiten bei Dir geregelt sind.

Wenn du weniger Soll-Stunden arbeitest, bekommst Du weniger Geld. Wenn 
nicht, dann nicht. Ob an (2,) 3, 4 oder 5 Tagen, ist egal.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Sofie schrieb:
> Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche..
> Ich verstehe das nicht
>
> Wer kann mir das beantworten?

Das bedeutet: Für dich ändert sich nichts...
Bei Kurzarbeit gilt:
Die Stunden die du in der Fa. bist muss der Arbeitgeber voll bezahlen.
Die Stunden die wegen Kurzarbeit entfallen bezahlt er nicht sondern 
diese werden vom Amt mit 60% (Mit Unterhaltberechtigten Kindern 67%) des 
Nettolohns Kompensiert.

Du bekommst damit für die geleisteten 24 Stunden dein volles Gehalt, für 
die entfallenen 0 Stunden bekommst du 0x 60% (bzw 67%)deines Netto 
Stundenlohns als Kompensation dazu.

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Sofie schrieb:
> Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche..
> Ich verstehe das nicht

da passt was nicht.

Kurzarbeitsgeld ist "sowas ähnliches" wie Arbeitslosengeld, nur dass du 
dich weiterhin im ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest. Durch 
Kurzarbeitergeld soll eine (betriebsbedingte) Kündigung und spätere 
Wiedereinstellung vermieden werden, denn das ist auch Aufwand für alle 
Beteiligten.

Für den Anteil deiner Arbeitszeit, für denen du Kurzarbeitsgeld 
beziehst, brauchst du auch nicht zu arbeiten (beziehst da ja auch 
weniger Entgelt als wenn du regulär arbeiten würdest)

Das dein Arbeitgeber dir weiterhin 24 Std/Woche bezahlt, und obendrauf 
auch noch 6 Stunden Kurzarbeitergeld vom AA zu dir durchleitet, scheint 
mir ziemlich unwahrscheinlich.

Das entspäche ja eine Erweiterung deiner Teilzeitstelle von 24 auf 30 
Std, mit denen du dann zu 6/30 Std = 20% in Kurzarbeit gehst.

Sieht also für mich auch so aus, als ob dein AG die 6 Std. 
Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt abgreifen möchte als 
"Unterstützungsleistung".

---

Wie kommst du nun "raus aus der Sache"? Villeicht weiss dein Chef es 
nicht genau, oder hat es nicht so richtig verstanden mit 
Kurzarbeitergeld. Wenn er nur was falsch verstanden hat, dann kann man 
ihm das gegebenenfalls  geeignet erläutern.

Wenn er jedoch auf 24 Stunden wöchentliche Arbeitszeit besteht, dann ist 
er ein Schlitzohr. Dann müsstest du bewerten, ob z.B. eine 
betriebsbedingte Kündigung anstehen könnte, es gegebenenfalls drauf 
ankommen lassen und dagegen klagen.

--> Klingt also für mich wie "kleine Bude", und dem Chef steht das 
Wasser bis zur "Oberkante Unterlippe". Vielleicht lässt sich der LAden 
durch solch eine Aktion noch etwas über Wasser halten, bevor alles den 
BAch runter geht.

https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt/so-funktioniert-kurzarbeit

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6217646 wurde von einem Moderator gelöscht.
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