Hallo, ich arbeite Teilzeit, 24 Stunden in der Woche, verteilt auf 4 Tage. Jetzt haben wir Kurzarbeit und mein Kurzarbeitstag soll auf meinen "sowie freien Mittwoch" fallen. Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche.. Ich verstehe das nicht Wer kann mir das beantworten?
Sofie schrieb: > Hallo, > > ich arbeite Teilzeit, 24 Stunden in der Woche, verteilt auf 4 Tage. > Jetzt haben wir Kurzarbeit und mein Kurzarbeitstag soll auf meinen > "sowie freien Mittwoch" fallen. > Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche.. > Ich verstehe das nicht Das ist IMHO nicht zulässig. Hat der AG Arbeit für 24 Stunden, muss er die 24 Stunden auch bezahlen. Kurzarbeit bedeutet ja gerade den Wegfall von Arbeit, der dann vom Amt ausgeglichen wird. Hier will der AG eben 100% Arbeit erledigt haben aber einen Teil davon das Amt bezahlen. Das geht nicht.
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Wir wissen doch nicht, wie die Arbeitszeiten bei Dir geregelt sind. Wenn du weniger Soll-Stunden arbeitest, bekommst Du weniger Geld. Wenn nicht, dann nicht. Ob an (2,) 3, 4 oder 5 Tagen, ist egal.
Sofie schrieb: > Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche.. > Ich verstehe das nicht > > Wer kann mir das beantworten? Das bedeutet: Für dich ändert sich nichts... Bei Kurzarbeit gilt: Die Stunden die du in der Fa. bist muss der Arbeitgeber voll bezahlen. Die Stunden die wegen Kurzarbeit entfallen bezahlt er nicht sondern diese werden vom Amt mit 60% (Mit Unterhaltberechtigten Kindern 67%) des Nettolohns Kompensiert. Du bekommst damit für die geleisteten 24 Stunden dein volles Gehalt, für die entfallenen 0 Stunden bekommst du 0x 60% (bzw 67%)deines Netto Stundenlohns als Kompensation dazu. Gruß Carsten
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Sofie schrieb: > Ich arbeite aber dann trotzdem meine 24 Stunden in der Woche.. > Ich verstehe das nicht da passt was nicht. Kurzarbeitsgeld ist "sowas ähnliches" wie Arbeitslosengeld, nur dass du dich weiterhin im ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest. Durch Kurzarbeitergeld soll eine (betriebsbedingte) Kündigung und spätere Wiedereinstellung vermieden werden, denn das ist auch Aufwand für alle Beteiligten. Für den Anteil deiner Arbeitszeit, für denen du Kurzarbeitsgeld beziehst, brauchst du auch nicht zu arbeiten (beziehst da ja auch weniger Entgelt als wenn du regulär arbeiten würdest) Das dein Arbeitgeber dir weiterhin 24 Std/Woche bezahlt, und obendrauf auch noch 6 Stunden Kurzarbeitergeld vom AA zu dir durchleitet, scheint mir ziemlich unwahrscheinlich. Das entspäche ja eine Erweiterung deiner Teilzeitstelle von 24 auf 30 Std, mit denen du dann zu 6/30 Std = 20% in Kurzarbeit gehst. Sieht also für mich auch so aus, als ob dein AG die 6 Std. Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt abgreifen möchte als "Unterstützungsleistung". --- Wie kommst du nun "raus aus der Sache"? Villeicht weiss dein Chef es nicht genau, oder hat es nicht so richtig verstanden mit Kurzarbeitergeld. Wenn er nur was falsch verstanden hat, dann kann man ihm das gegebenenfalls geeignet erläutern. Wenn er jedoch auf 24 Stunden wöchentliche Arbeitszeit besteht, dann ist er ein Schlitzohr. Dann müsstest du bewerten, ob z.B. eine betriebsbedingte Kündigung anstehen könnte, es gegebenenfalls drauf ankommen lassen und dagegen klagen. --> Klingt also für mich wie "kleine Bude", und dem Chef steht das Wasser bis zur "Oberkante Unterlippe". Vielleicht lässt sich der LAden durch solch eine Aktion noch etwas über Wasser halten, bevor alles den BAch runter geht. https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt/so-funktioniert-kurzarbeit
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