Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Bluetooth Zertifizierung - EPL Zertifiziertes SOM


von Mike (Gast)


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Guten Morgen,

für ein Projekt ist leider Bluetooth angedacht. Bin da jetzt etwas am 
recherchieren da wir bis jetzt zum Glück ohne ausgekommen sind. Wir 
würden auf ein QDID zertifiziertes Modul setzen brauchen aber wohl 
dennoch die (2500$ für die EPL - startupFee) + die ganzen restlichen 
Zertifizierungen (CE). Da kommt schon etwas zusammen, geschweige von der 
Produktentwicklung, aber gut sonst könnte wohl keiner mehr ein 
elektronisches Gerät in Betrieb nehmen.

Zu meinen eigentlich Fragen:
Gibt es an sich kein EPL zertifiziertes SOM? Mich wundert es, dass die 
großen (Murata, Silabs, BlueGiga usw) nicht ein fertiges EPL 
zertifiziertes Modul haben, welches zB mit AT über UART oder eine andere 
SW/HW-Schnittstelle für einige Funktionen (GATT, SPP..) ein SOM am Markt 
haben. Angenommen ich baue einen Linux-Embedded PC auf und stecke dort 
USB dongle ran und versuche via BlueZ zu kommunizieren bräuchte ich ja 
auch kein EPL, korrekt?

Und zweitens, angenommen wir machen die EPL für unser Gerät, ab wann 
muss ich das wieder machen. Also wir bauen uns ein Board, da sitzt ein 
QDID Modul drauf und können dieses Board nun in verschiedene Produkte 
von uns einbauen. Mit einem eigenen Protokoll kommunizieren uC und 
Bluetooth Platine. Aber an sich sind es für Kunden zwei ganz 
unterschiedliche Endprodukte...

Danke

von Mike (Gast)


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Jemand eine Idee?
Danke

von nfet (Gast)


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Nein, es gibt kein Modul mit EPL, da EPL ja für end product listing 
steht.
Ab wann du ein neues braucht kann dir niemand so genau sagen. Wenn du 
die Bluetooth SIG fragst, sagen die natürlich du brauchst für absolut 
alles ein neues EPL. Wenn du aber schreibst, dass es für den Endkunden 
zwei komplett unterschiedliche Produkte sind, gibt's da wohl kaum eine 
Frage. Die brauchen beide ein eigenes listing. Die Frage mit den 
Bluetooth Sticks habe ich mir auch gestellt. Das Ding dabei ist, dass 
die eben einzeln verkauft werden und nicht zusammen. Damit sind die 
Sticks ein "Endprodukt".

von Mike (Gast)


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Bin gerade auf den BLED112 von bluegiga gestoßen ist genau so ein 
unklarer Fall wie das ganze Thema. An sich steht es ist ein EPL 
gelisteter Dongle. DH mit Mikrocontroller und HostCDC müsst ich ihn 
verwenden können.. Ist das nun auch als Endprodukt zulassen? Im spec 
sheet das er für development only ist :(

von nfet (Gast)


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Auch hier kann ich dir wieder sagen, die klare Antwort der Bluetooth SIG 
ist, du brauchst für dein Produkt ein eigenes listing.

Wenn du deinen Hausjuristen fragst, wird der wahrscheinlich das sagen, 
was alle Juristen sagen: kommt drauf an. Wenn du es zusammengebaut 
verkaufst, dürfte die Sache klar sein: du brauchst ein eigenes Listing. 
Wenn du es als Selbstbauset verkaufst und die Dinger einzeln dazu, dann 
ist das eben nicht mehr so klar.

Sind deine Produkte alle sehr ähnlich, so könnte man sie vielleicht als 
ein Produkt mit unterschiedlichen Konfigurationen verkaufen. Dann reicht 
vermutlich ein Listing für alle. Wie weit man das Treiben kann, da wirst 
du wohl von 3 Juristen 4 Antworten bekommen.

Zusammenfassend: das ist eher eine unternehmerische Entscheidungen, wie 
viel Risiko einen das gesparte Geld wert ist. Zum einen braucht es 
natürlich jemanden, der dich verpezt und zum anderen wird dir die 
Bluetooth SIG wohl für ein geringes Entgelt eine einvernehmliche Lösung 
anbieten (Könnte ich mir zumindest vorstellen).

Das sind so meine Erfahrungen mit dem Thema. Die eine Antwort gibt es da 
nicht.

von Hmmm (Gast)


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Mike schrieb:
> Bin gerade auf den BLED112 von bluegiga gestoßen ist genau so ein
> unklarer Fall wie das ganze Thema. An sich steht es ist ein EPL
> gelisteter Dongle. DH mit Mikrocontroller und HostCDC müsst ich ihn
> verwenden können.. Ist das nun auch als Endprodukt zulassen?

Das wurde in deren Forum indirekt beantwortet:

https://www.silabs.com/community/wireless/bluetooth/forum.topic.html/with_epl_dongle_is-B70A

Klingt danach, dass ein Produkt, in das man (evtl. sogar optional) ein 
USB-Dongle mit EPL-Listing stecken kann, erlaubt sein sollte.

von Mike (Gast)


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Hab diesbezüglich eine Antwort von SiLabs erhalten:

Meine Anfrage
Dear support,
As the bled112 is an epl Bluetooth device, can I connect a 
microcontroller with HCDC and use this combination in a product without 
running through Bluetooth certification/qualification process?

Answer:
Our BLED112 modules are qualified as a Bluetooth low energy module and 
no additional qualification will be required in your case.
However, connecting our module to another device that has for example 
additional MCU require a product certification process.

Da wiederspricht sich der der Support innerhalb von zwei Zeilen:
Einerseits im meinem Fall nicht, im nächsten Satz wieder doch...

Würde aber bedeuten das EPL ist hinfällig, denn den Dongle alleine kann 
man maximal als Staubschutz für die USB Buchse verwenden. Ganz schön 
absurd das Thema. Was ist bei emdbedded PC bzw. vollwertigen Normalo-PC 
würde dann ja bedeutet man braucht sogar ein Listing für solche 
Anwendungen sobald man sie vertreibt. Also jemand (IT Unternehmen) 
verkauft und richtet ein PC System mit USB Dongle für eine Bluetooth 
Maus ein und schreibt dafür eine  Rechnung.. Ist ja nichts anderes.. 
Abstrus dieses Lizenz Modell..

Weiß schon das das eher Gedanken-Spiele sind, aber Juristen spielen dann 
gerne solche Spiele..

Wir schließen jetzt via HCDC an, ändern die Standard-Dongle-Firmware 
nicht sondern verwenden nur ihre Config.SDK Funktion und drücken die 
Daumen..

tbc

von SoftwerkerV4 (Gast)


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Hallo,

wir haben uns selbst mit dem Thema vor kurzem erst beschäftigt.

Das Bluetoothstick Thema habe ich leider nur am Rande mitbekommen aber 
ist wohl so das der Stick eig als eigenes Endprodukt verkauft wird und 
natürlich die Zertifizierung schon hinter sich haben sollte. Der Stick 
verliert wohl erst seinen Status, sollte er in dein Gerätegehäuse 
eindesignd werden. Solange dieser von außen Steckbar ist, scheint man da 
nichts machen zu müssen.

Bei dem Modulthema ist es so:
Du kannst z.B. deine Platine/Bluetoothzweig mit einem Bluetoothmodul mit 
vorhandener QDID designen und zahlst an die SIG nur den 
Mitgliedsbeitrag, die Prüfung der SIG über die Standardkonformität 
entfällt durch die QDID. Nun könnt ihr alle anderen Produkte die in 
Kombination mit dieser Platine unter derselben Produktfamilie bei der 
SIG laufen lassen.
So wie wir das verstanden haben ist hierbei wichtig, das sich am 
Bluetoothzweig nichts ändert, was Einfluss auf die 
Bluetoothfunktionalität hat, wie z.B. Antennenzweig oder Softdevice.

MfG

von Hmmm (Gast)


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Mike schrieb:
> Da wiederspricht sich der der Support innerhalb von zwei Zeilen:
> Einerseits im meinem Fall nicht, im nächsten Satz wieder doch...

Du hast aber auch die falsche Frage gestellt. Die Zertifizierung fällt 
ja normalerweise durch die QDID weg, die Frage ist, wie es mit dem 
EPL-Status aussieht.

von Mike (Gast)


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SoftwerkerV4 schrieb:
Danke für deinen Kommentar bestärkt uns in der weiteren Vorgehensweise

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